Repetitorium im öffentl. Recht, Verfassungsorgane

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1 Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Repetitorium im öffentl. Recht, Verfassungsorgane Deutscher Bundestag (Lb Rn. 917 ff.) GG III. Teil: Art Art. 40 GG: BT-Präsident Wahl 7 GOBT Präsidium, 2, 5 GOBT Ältestenrat, 6 GOBT Verwaltung Abgeordnete Art. 38 GG BWahlG (BWG) Fraktionen GOBT AbgG Ausschüsse Art a, 45c GG GOBT Prof. Dr. Ch. Gröpl Repetitorium im Öffentlichen Recht 2 1

2 Deutscher Bundestag (Lb Rn. 923) Aufgaben Gesetzgebung, Art. 76 ff. GG, 75 ff. GeschOBT Kontrolle der Exekutive, Art. 43 I, Art. 44 ff., Art. 114 GG, auch Zustimmung zu völkerrechtlichen Verträgen, Art. 59 II 1 GG Bundeswehreinsätzen, BVerfGE 90, 286 ff. Wahlen Bundeskanzler, Art. 63 GG Regierungsbildung Bundespräsident, Art. 54 GG (Bundesversammlung) RiBVerfG (Hälfte), Art. 94 I 2 GG, 5 ff. BVerfGG RiObGHB, Art. 95 II GG, RiWahlG (RiWahlA mit LMin) BRH-Präsident, Art.114 II GG i.v.m. BRHG Wehrbeauftragter, Art. 45b GG i.v.m. WBG Repräsentation, Öffentlichkeit, Willensbildung Prof. Dr. Ch. Gröpl Repetitorium im Öffentlichen Recht 3 Deutscher Bundestag (Lb Rn. 941 ff.) Wahl Art. 38, 39 GG i.v.m. BWahlG, BWahlO Wahlrechtsgrundsätze:Art. 38 I 1 GG Wahlsystem: personalisierte Verhältniswahl, Art. 38 III GG >> 1 6 BWG Erststimme, 5 BWG Wahlkreiskandidat 299 Wahlkreise Persönlichkeitswahl Zweitstimme, 6 BWG Listenkandidat (Partei) mind. 299 Sitze Verhältniswahl 5 %- Klausel 598 Sitze + Überhang- und Ausgleichsmandate Berechnungsmethode: St. Laguë/Schepers Prof. Dr. Ch. Gröpl Repetitorium im Öffentlichen Recht 4 2

3 Wahlprüfung (Lb Rn. 970 ff.) 1.Stufe: Wahlprüfung auf Einspruch Bundestag, Art. 41 I 1, III GG i.v.m. WahlprüfG 2.Stufe: Wahlprüfungsbeschwerde BVerfG, Art. 41 II GG i.v.m. 13 Nr. 3, 48 BVerfGG I. Zulässigkeit 1. Statthaftigkeit, Art. 41 II GG i.v.m. 13 Nr. 3 BVerfGG 2. Bde.-Berechtigung, 48 I BVerfGG 3. Bde.-Gegenstand: Verwerfungsbeschl. des BT, 48 I BVerfGG 4. Beschwer für wahlberecht. Person: Verwerfungsbeschl. d. BT 5. Frist, 48 I BVerfGG: 2 Monate 6. Form, 23 I, 48 I BVerfGG II. Begründetheit, soweit 1. die gerügte Wahlrechtsvorschrift verfassungswidrig ist oder 2. ein Wahlfehler (Verstoß gg. Wahlrechtsvorschr.) vorliegt und 3. der Rechtsverstoß erheblich ist (Mandatsrelevanz) Abwägung Prof. Dr. Ch. Gröpl Repetitorium im Öffentlichen Recht 5 Deutscher Bundestag (Lb Rn. 929 ff.) Abgeordnete: Rechtsstellung Freies Mandat, Art. 38 I 2 GG Art. 21 I GG Statusrechte Beteiligung (Ausschussmitarb., Rede- u. Stimmrecht) Information (Interpellation u.a.) Initiative (Antragsrechte) Fraktionsbildung Indemnität und Immunität, Art. 46 GG Entschädigung, Art. 48 III i.v.m. 11 ff. AbgG Ausscheiden, 46 I BWahlG Prof. Dr. Ch. Gröpl Repetitorium im Öffentlichen Recht 6 3

4 Demokratie: Opposition (Lb Rn. 325 ff.) = Wesensmerkmal der FDGO Gegenpol zu Regierung und Regierungsfraktion(en): innerparlamentar. Dualismus personell-programmatische Alternative(n) Kontrolle Mehrheitsprinzip (Art. 42 II GG) Minderheitenschutz vgl. Art. 23 Ia 2, Art. 39 III 3, Art. 44 I, Art. 93 I Nr. 1, 2 GG aber: keine Privilegierung der Oppositionsfraktionen, arg. Art. 38 I 2 GG (Gleichheit der Abgeordneten) Prof. Dr. Ch. Gröpl Repetitorium im Öffentlichen Recht 7 Bundesrat (Lb Rn ff.) Aufgaben >> Art. 50 GG Legislativfunktionen Exekutivfunktionen EU-Angelegenheiten Judikativfunktionen Art. 76, 77 GG Art. 80 II, Art. 84 II, Art. 85 II, Art. 35 III, Art. 37, 91 II, Art. 115a GG u.a. Art. 23 II ff. GG Art. 93 I Nr. 1, 2a, II, Art. 23 Ia, Art. 94 I 2 GG Prof. Dr. Ch. Gröpl Repetitorium im Öffentlichen Recht 8 4

5 Bundespräsident (Lb Rn ff.) : Art GG durch Wahl (5 Jahre) Bundesversammlung Art. 54 GG Mitglieder des BT gleich viel durch LT e gewählte Vertreter Abwahl / Entlassung nicht vorgesehen zulässig allein: sog. Präsidentenanklage, Art. 61 GG Art. 121 GG Prof. Dr. Ch. Gröpl Repetitorium im Öffentlichen Recht 9 Bundespräsident: (Lb Rn ff.) Kompetenzen Repräsentation ( nach innen ) Ernennungen, Art. 60,63,64 GG Begnadigungen, Art. 60 II GG Vertretung ( nach außen ), Art. 59 I GG Notstandskompetenzen, Art. 63 IV, Art. 68, 81 GG Ausfertigungen, Art. 82 I 1 GG Vorbehalt der Gegenzeichnung, Art. 58 GG Prof. Dr. Ch. Gröpl Repetitorium im Öffentlichen Recht 10 5

6 Bundesregierung: Konstituierung (Lb Rn ff.) Vorschlag Bundeskanzler Bundesminister Art. 64 I GG Wahl, Art. 63 GG Bundestag I, II: Vorschlag BPräs. + Kanzlermehrheit (Art. 121 GG) III: Vorschlag aus BT + Kanzlermehrheit IV 1: einfache Mehrheit Prof. Dr. Ch. Gröpl Repetitorium im Öffentlichen Recht 11 Bundesregierung:Art GG (Lb Rn ff., 1289 ff.) Zusammensetzung: Art. 62 GG (Bundeskabinett = Kollegialorgan) Bundeskanzler Bundesminister Richtlinienkompetenz Ressortprinzip ( Kanzlerprinzip ) Art. 65 S. 2 GG Art. 65 S. 1 GG, keine Einzelverantwortung ggü. BT Organisationsgewalt Geschäftsleitungskompetenz Art. 65 S. 4 GG Kollegial-/Kabinettsprinzip, Art. 65 S. 3 Prof. Dr. Ch. Gröpl Repetitorium im Öffentlichen Recht 12 6

7 Bundesregierung: ( Macht auf Zeit ) Ende (Lb Rn ff.) Regelfall: neue Legislatur, Art. 69 II F.1 GG Tod oder Rücktritt (Art. 69 II F.2 GG) konstruktives Misstrauensvotum, Art. 67 GG (gescheiterte) Vertrauensfrage, Art. 68 GG Prof. Dr. Ch. Gröpl Repetitorium im Öffentlichen Recht 13 7

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