Alltags-Erfahrungen und Lösungswege

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1 Studierende in Ausnahmesituationen und ihre Anliegen: Alltags-Erfahrungen und Lösungswege Eine gemeinsame Fachtagung des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW), der Psychologischen Beratungsstellen und der Ombudsstelle für Studierende Ort: Veranstaltungsräume des BMWFW Amtsgebäude Palais Harrach, Freyung 3 Wien, 19. Mai 2014 Zeit: Uhr (nächstgelegene U-Bahn-Stationen U2 Schottentor/Universität und U3 Herrengasse )

2 Über diese Tagung Vermeidung von Ausnahmesituation sollte die Devise lauten sind jedoch Situationen entstanden, die die Studierende nicht mehr allein bewältigen können, stehen entsprechende Service-Einrichtungen zur Verfügung, die fachliche, rechtliche und/oder psychologische Unterstützung anbieten sowie zur Deeskalation von Konflikten beitragen. Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW), die Psychologische Studentenberatung und die Ombudsstelle für Studierende sind Ko-Organisatoren dieser Veranstaltung, welche die ständig wachsenden Anliegen und Probleme von Studierenden (auch in Zeiten von Massenfächern ) thematisiert. Die Psychologische Studentenberatung als psychosoziale Einrichtung des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft nimmt sich vor allem der studienbezogenen Probleme von Studierenden an, ist aber auch bei persönlichen Problemen, die das Studium beeinträchtigen, hilfreich. Die seit 2012 im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft bestehende Ombudsstelle für Studierende steht für jegliche Anliegen im Studien-, Lehr-, Prüfungs-, Verwaltungs- und Service-Betrieb zur Verfügung und bietet in Konfliktsituationen ihre vermittelnden Dienste an. Im Mittelpunkt dieser Tagung stehen einerseits Berichte von Referenten mit langjähriger Erfahrung im Tertiärsektor im Hinblick auf schwierige Studierende und andererseits Präsentationen von Methoden zur Erkennung und Bewältigung von Ausnahmesituationen. Arbeitskreise und Diskussionen geben Gelegenheit, die Thematik ausreichend zu erörtern. Zielgruppen: Persönliche Referentinnen und Referenten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Rektoraten und Vizerektoraten Psychologische Beratungsstellen Studien-, Prüfungs- und Rechtsabteilungen ÖH-Vertreterinnen und -vertreter und Studentensekretariate hochschulische Konfliktmanagement-, Beschwerde- und Ombudsstellen Anwaltschaften des Bundes öffentliche und private Beratungsstellen im Hochschulbereich

3 9:30h Begrüßungskaffee, Registrierung der Tagungsteilnehmerinnen und teilnehmer, Ausgabe der Tagungsunterlagen 10.00h Begrüßung und Eröffnung (Moderation der gesamten Tagung: Mag. Christoph Schwarz DIE PRESSE) SC Mag. Elmar Pichl, Leiter der Sektion I, Universitäten und Hochschulen im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (Grußadresse) Dr. Paul Wilkens, BMWFW, Abt. III/6c, Referatsleiter, zuständig für Angelegenheiten der Psychologischen Studierendenberatung und Studieninformation Dr. Josef Leidenfrost, MA (Mediation), Ombudsstelle für Studierende im BMWFW 10:20h Plenarvorträge Univ.-Prof. Dr. Gerhard Benetka, Sigmund-Freud-Privatuniversität Wien Student/in sein 1994 / 2014: Paradies versus Ausnahmezustand? Cliff Picton, Ombudsmann der La Trobe University, Melbourne, Australien Nothing is Possibly Impossible: Thirty Years of Hands-On Experiences with Difficult Students Dr. Christian Schöpf, Leiter der Psychologischen Beratungsstelle für Studierende Innsbruck Die psychologische Beratungsstelle Innsbruck: Praktische Alltagserfahrungen Mag. Peter Engel, ÖH-Beratungszentrum Universität Salzburg Das ÖH-Beratungszentrum an der Universität Salzburg: Studierenden(nicht)alltagsanliegen Guido Fitz, BA, Universität Wien, Studienservice und Lehrwesen, Beschwerdemanagement Felderfahrungen aus der Sicht einer universitären Beschwerdemanagement-Stelle Dr. Josef Leidenfrost, MA (Mediation), Ausnahmesituation und deren (Nicht)lösung: Ein Erfahrungsbericht aus der Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft; Forschung und Wirtschaft Anschließend an die jeweiligen Plenarreferate besteht die Möglichkeit zu Fragen und zur Diskussion

4 12:30h Mittagspause 13:30h Arbeitskreise (parallel) Arbeitskreis A Ausnahmesituationen: Wie erkennen? Was tun? Impulsreferat: Mag. Peter Engel Moderation: Dr. Josef Leidenfrost, MA Arbeitskreis B Schwierige Fälle und deren Lösungsmöglichkeiten Impulsreferat: Dr. Christian Schöpf Moderation: Mag. Maria De Pellegrin 15:00h Berichte aus den Arbeitskreisen, Zukunftsempfehlungen 15:30h Ende der Veranstaltung

5 Bundesgesetz über die externe Qualitätssicherung im Hochschulwesen und die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz HS-QSG) StF: BGBl. I Nr. 74/2011 (NR: GP XXIV RV 1222 AB 1318 S BR: 8520 AB 8530 S. 799.) 8. Abschnitt Ombudsstelle für Studierende 31. (1) Für Studierende an hochschulischen Bildungseinrichtungen ist im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung eine weisungsfreie Ombuds-, Informations- und Servicestelle einzurichten. Unter Studierenden sind im Folgenden auch Studieninteressentinnen und - interessenten und ehemalige Studierende zu verstehen. (2) Die Ombudsstelle hat die Aufgabe, Informations- und Servicearbeit im Hochschulbereich zu den von ihr behandelten Themen und Fällen zu leisten. Sie hat in diesem Zusammenhang mit den Studierendenvertretungen zu kooperieren und regelmäßig durch Veranstaltungen in Informationsaustausch mit Einrichtungen, die mit Studierendenthemen befasst sind, zu treten. (3) Jede und jeder Studierende kann sich zur Information und Beratung im Studien-, Lehr-, Prüfungs-, Service- und Verwaltungsbetrieb an hochschulischen Bildungseinrichtungen an die Ombudsstelle wenden. Jedes solche Anliegen ist von der Ombudsstelle zu behandeln. Der Studierenden oder dem Studierenden und der Bildungseinrichtung sind das Ergebnis sowie die allenfalls getroffenen Veranlassungen mitzuteilen. (4) Die Ombudsstelle ist berechtigt, Informationen in den von den Studierenden vorgebrachten Angelegenheiten von den jeweiligen Organen und Angehörigen der Bildungseinrichtungen einzuholen. Die Organe und Angehörigen der Bildungseinrichtungen sind verpflichtet, der Ombudsstelle Auskünfte in den von ihr bezeichneten Angelegenheiten zu erteilen. (5) Die Ombudsstelle kann den Organen der Bildungseinrichtung beratend zur Verfügung stehen. (6) Die Ombudsstelle ist zur Verschwiegenheit über alle ausschließlich aus ihrer Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen verpflichtet. (7) Die Ombudsstelle hat jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit zu erstellen. Der Bericht für das jeweils vorangegangene Studienjahr ist bis spätestens 15. Dezember eines jeden Jahres der zuständigen Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister und dem Nationalrat vorzulegen. Dieser Bericht ist zu veröffentlichen.

6 Lebensläufe der Referentinnen und Referenten gemäß Programmverlauf Mag. Elmar Pichl, Sektionschef, Sektion I, Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Der Jurist Elmar Pichl wurde 1973 in der Steiermark geboren und ist seit 2007 im Wissenschaftsministerium tätig, seit August 2013 als Leiter der Hochschulsektion (Universitäten, Fachhochschulen, Personalmanagement, Raum, Gender- und Diversitätsfragen im Sektionsbereich). Mag. Dr. Paul Wilkens, Referatsleiter Abteilung III/6c, Psychologische Studierendenberatung und Studieninformation, Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft *1960; Arbeits-, Organisations- und Gesundheitspsychologe; Studium der katholischen Theologie (1.Abschnitt) und Psychologie in Frankfurt/Main, Darmstadt und Wien. Trainerausbildung bei ITO Österreich. Weiterbildung in Teamsupervision und Coaching bei der Gesellschaft für Logo-therapie und Existenzanalyse. Arbeitet seit 1991 für den öster-reichischen Bundesdienst, seit 1993 als Vertragsbediensteter. Bis 2007 im Bereich Personalauswahl und Personalentwicklung im Bundeskanzleramt. Seit November 2007 im Wissenschafts-ministerium, Referatsleiter für die Psychologische Studierendenberatung und Studieninformation. Seit 20 Jahren Arbeit mit Gruppen. Spezialgebiete: Motivation und Arbeitszufriedenheit, Schulungen zum Mitarbeiter/innen-Gespräch, Auswahl- und Förder-Assessments. Dr. phil. Josef Leidenfrost, MA (Mediation), Leiter der Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, Wien *1957, 1988 Eintritt in das Wissenschaftsministerium, Berater zweier Minister und einer Ministerin für die Bereiche Internationalisierung der Hochschulbildung, internationale Stipendienprogramme, Rechte und Pflichten Studierender sowie Beschwerdemanagement. Davor als TV-Journalist bei Österreich II und Österreich I (Hugo Portisch und Sepp Riff) tätig, 1986 Dr. phil. (Universität Wien) nach berufsbegleitenden Studien der (Zeit)Geschichte sowie Publizistik. Ab 1991 Betreuung der Internationalisierung der österreichischen Universitäten, ab 1994 auch der Fachhochschulen, Implementierung des EU-Bildungsprogrammes SOKRATES. Seit 2001 Leiter der Studierendenanwaltschaft / seit 2012 Ombudsstelle für Studierende. Gründungsmitglied des Europäischen Netzwerkes der Hochschul-Ombudsdienste ENOHE (European Network for Ombudsmen in Higher Education); 2012 MA in Mediation (Titel der Master-Thesis Außerhierarchisches Konfliktmanagement an Hochschulen: In-House-Mediation als Instrument )

7 Dr. Gerhard Benetka, Sigmund-Freud Privatuniversität Wien studierte Psychologie, Geschichte und Soziologie an der Universität Wien; Mag. phil. und Dr. phil.; Habilitation für das Gesamtgebiet der Psychologie an der Universität Wien. Gastprofessor für Psychologie an den Universitäten Innsbruck, Graz, Klagenfurt und Wien sowie an der Universität für Humanwissenschaft im Fürstentum Liechtenstein; FH-Prof. am Studiengang Sozialarbeit an der FH- Joanneum Graz; seit 2007 Professor für Psychologie und Leiter des Departments für Psychologie an der Sigmund Freud Privatuniversität in Wien mit angeschlossenen Instituten an den Außenstellen in Linz, Berlin und Mailand. Clifford Picton, Ombudsmann der La Trobe University, Melbourne, Australien 2004 to present Ombudsman, La Trobe University 1997 to 2004 Associate Dean (International), Faculty of Health Sciences, La Trobe University Director, Regional Social Development Centre (United Nations Centre of Excellence); 1993 to 1996 Head, Graduate School of Social Work, La Trobe University; 1991 to 1992 Director, Human Resource Centre and Senior Lecturer in Social Work, La Trobe University; 1990 Senior Lecturer in Social Work, La Trobe University; 2003 to present Member, Ministerial Advisory Council of Senior Victorians; 1999 to 2003 Editor, Journal of Family Studies; 1981 to 1990 Foundation Editor, Australian; Journal on Ageing; 2000 to present Member and Board of Trustees, Community and Family Services International (Philippines based NGO working with refugee and displaced population). Dr. Christian Schöpf, Leiter der Psychologischen Beratungsstelle für Studierende Innsbruck Ausbildungen: Studium der Psychologie in Innsbruck (Abschluß: 1990) Psychoanalysenausbildung am PSI (Abschluß: 1999); Berufsfelder: bis 1997 Psychologe und Geschäftsführer beim Verein für Soziale Arbeit in Tirol; bis 2004 Psychotherapeut an der Stelle für ambulante Suchtprävention bis 2004; seit 2004 Leiter der Psychologischen Beratungsstelle für Studierende Innsbruck; seit 1993 in freier Praxis tätig; seit 2009 Lehranalytiker am PSI; Arbeitsschwerpunkte: Psychodynamische; Kurzzeit- und Fokaltherapie, Langzeitanalysen Supervision, Coaching und Teamentwicklung; Seminare zu: Kommunikation/Konflikt/Resilienz/Stress/Burn Out; Lehrtätigkeit: Klinischer und Gesundheitspsychologie und Psychoanalyse

8 Mag. Peter Engel, ÖH-Beratungszentrum Universität Salzburg Jahrgang 1967, verheiratet, 2 Söhne; Schulabbrecher, Hausbesetzer, Fahrradbote, Metallfacharbeiter, Pädagoge, Bildungsberater.Diplomstudium Pädagogik mit Schwerpunkt Beratung Intervention Supervision, Ergänzungsstudium der Soziologie, Kommunikationswissenschaft, Kunstgeschichte, Lehrgang Antirassistische Bildungsberatung; Arbeitsschwerpunkte: Seit 2002 Leitung des ÖH- Beratungszentrums an der Uni Salzburg; Mitglied diverser Kommissionen, Arbeitsgruppen und Senate an und im Umfeld der Uni Salzburg (QE, Stipendien, etc.), Entwickler der Matura-Agenten, Studieren probieren, Redakteur von Bib-Wiki, Geburtshelfer des Career Centers an der Uni Salzburg Guido H. Fitz, BA, Dienstleistungseinrichtung, Studium und Lehrwesen, Beschwerde- und Verbesserungsmanagement, Universität Wien Guido H. Fitz (*1975) wuchs in Graz auf. Nach dem Abschluss seiner Ausbildung zum Gastronomiefachmann in Kalsdorf bei Graz und dem Zivildienst holte er auf dem zweiten Bildungsweg im Aufbaugymnasium Hollabrunn die Matura nach. Danach begann er sein Studium (Kath. Fachtheologie, Lehramtsstudium, BA Geschichte und BA Kath.Religionspädagogik) an der Universität Wien. Bis 2011 war er im Schuldienst als Lehrer und im Sozial- und Bildungsbereich in Non- Profit-Organisationen für Entwicklungs-zusammenarbeit als Bildungsreferent und Projektleiter in Wien und Aachen tätig. Zu seinen Aufgaben zählten unter anderem die Leitung des Kindermissionswerkes in Österreich, die Leitung, Planung und Koordination aller Aktivitäten des Werkes in der Zentrale in Wien und den österreichweiten Außenstellen. Zusätzlich war er für die Themenplanung und Medienproduktion für Kinder und Multiplikatoren, die Planung und Durchführung von Bildungs- und Projektreisen nach Afrika, Südamerika und Asien und die Koordination der Zusammenarbeit mit anderen internationalen NPOs aus den Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit verantwortlich und hielt Vorträge für Kinder und Erwachsene. Seit November 2011 ist er in der DLE Studien- und Lehrwesen an der Universität Wien als Beschwerde- und Verbesserungsmanager tätig. Neben seiner beruflichen Tätigkeit absolviert er aktuell die Ausbildung zum Mediator in Wien und die Journalistenausbildung an der Freien Journalistenschule in Berlin.

9 Bundesgesetz über die externe Qualitätssicherung im Hochschulwesen und die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz HS-QSG) StF: BGBl. I Nr. 74/2011 (NR: GP XXIV RV 1222 AB 1318 S BR: 8520 AB 8530 S. 799.) 8. Abschnitt Ombudsstelle für Studierende 31. (1) Für Studierende an hochschulischen Bildungseinrichtungen ist im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung eine weisungsfreie Ombuds-, Informations- und Servicestelle einzurichten. Unter Studierenden sind im Folgenden auch Studieninteressentinnen und - interessenten und ehemalige Studierende zu verstehen. (2) Die Ombudsstelle hat die Aufgabe, Informations- und Servicearbeit im Hochschulbereich zu den von ihr behandelten Themen und Fällen zu leisten. Sie hat in diesem Zusammenhang mit den Studierendenvertretungen zu kooperieren und regelmäßig durch Veranstaltungen in Informationsaustausch mit Einrichtungen, die mit Studierendenthemen befasst sind, zu treten. (3) Jede und jeder Studierende kann sich zur Information und Beratung im Studien-, Lehr-, Prüfungs-, Service- und Verwaltungsbetrieb an hochschulischen Bildungseinrichtungen an die Ombudsstelle wenden. Jedes solche Anliegen ist von der Ombudsstelle zu behandeln. Der Studierenden oder dem Studierenden und der Bildungseinrichtung sind das Ergebnis sowie die allenfalls getroffenen Veranlassungen mitzuteilen. (4) Die Ombudsstelle ist berechtigt, Informationen in den von den Studierenden vorgebrachten Angelegenheiten von den jeweiligen Organen und Angehörigen der Bildungseinrichtungen einzuholen. Die Organe und Angehörigen der Bildungseinrichtungen sind verpflichtet, der Ombudsstelle Auskünfte in den von ihr bezeichneten Angelegenheiten zu erteilen. (5) Die Ombudsstelle kann den Organen der Bildungseinrichtung beratend zur Verfügung stehen. (6) Die Ombudsstelle ist zur Verschwiegenheit über alle ausschließlich aus ihrer Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen verpflichtet. (7) Die Ombudsstelle hat jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit zu erstellen. Der Bericht für das jeweils vorangegangene Studienjahr ist bis spätestens 15. Dezember eines jeden Jahres der zuständigen Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister und dem Nationalrat vorzulegen. Dieser Bericht ist zu veröffentlichen.

10 1222 der Beilagen XXIV. GP - Regierungsvorlage - Vorbl. u. Erläut. HSQSG Erläuterungen Allgemeiner Teil Zu Art. 1 31: Im europäischen Vergleich gibt es verschiedene Modelle der institutionellen Verankerung von Ombudsstellen für Studierende. Die mit der Studierendenanwaltschaft begonnene Entwicklung soll weitergeführt und eine nationale Ombudsstelle im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung eingerichtet werden, die als weisungsfreie und unabhängige Ombuds-, Informationsund Servicestelle für alle Studierenden an Hochschulen dienen soll. Die organisatorische Einrichtung soll als Stabsstelle im BMWF erfolgen. Der Begriff Studierende wird in der Bestimmung breit definiert und erfasst auch Studieninteressentinnen und -interessenten sowie ehemalige Studierende. Um zu verdeutlichen, dass es sich bei dieser Einrichtung um eine Informations- und Servicestelle und keine Kontroll- oder Aufsichtsstelle handelt, wird die Bezeichnung als Ombudsstelle und nicht die Fortführung als Studierendenanwaltschaft vorgeschlagen. Damit soll u.a. eine klare Abgrenzung zu Einrichtungen der Missstandskontrolle wie der Volksanwaltschaft gewährleistet werden. Die Ombudsstelle für Studierende hat folgende Aufgaben: -Informations- und Servicearbeit im Hochschulbereich (Informationen und Maßnahmen für Studierende an Hochschulen durch Publikationen, themen- und zielgruppenspezifische Veranstaltungen, regelmäßiger Dialog mit der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, der Universitätenkonferenz, der Fachhochschulkonferenz, der Österreichischen Privatuniversitätenkonferenz sowie weiteren relevanten Organisationen und Personengruppen, die mit Studierendenthemen befasst sind, etc.); -Information und Beratung für Studierende in Angelegenheiten des Studien,- Lehr-, Prüfungs-, Service- und Verwaltungsbetriebs an Hochschulen; -Beratung der Bildungseinrichtungen im Tätigkeitsbereich; -Internationale Vernetzung im Tätigkeitsbereich; -Jährlicher Tätigkeitsbericht an den Nationalrat und die Bundesministerin oder den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung. Dieser Bericht ist zu veröffentlichen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Ombudsstelle berechtigt, Informationen in den von den Studierenden vorgebrachten Angelegenheiten von den jeweiligen Organen und Angehörigen der Bildungseinrichtungen einzuholen. Die Organe und Angehörigen der Bildungseinrichtungen sind verpflichtet, der Ombudsstelle Auskünfte in den von ihr bezeichneten Angelegenheiten zu erteilen. Die Kooperation mit den Studierendenvertretungen soll dem gegenseitigen Informationsaustausch dienen.

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12 Broschüren-Service der Ombudsstelle für Studierende Alle Broschüren sind kostenlos erhältlich; Bestellung per per Telefon: 01/ per Fax: 01/ per Post: Abschnitt ausfüllen und ausreichend frankiert schicken an: Ombudsstelle für Studierende Minoritenplatz 5 A-1014 Wien Hiermit bestelle ich ( ) Exemplare ( ) Stichwort? Studium! ( ) Stichwort? Fachhochschulstudium! ( ) Stichwort? Studieren mit Behinderung! ( ) Stichwort? International Studieren! ( ) Stichwort? Doktoratsstudium! ( ) Stichwort? Privatuniversitäten! Name: Institution: Straße: Ort: Datum: Unterschrift: Alle Broschüren sind abrufbar unter

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