Bauleitplanung der Gemeinde Villmar Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Lahn-Marmor-Museum
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- Werner Abel
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1 Zur amtlichen u.ortsüblichen Bekanntmachung in der 27 kw: I. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Lahn-Marmor-Museum Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB Die Gemeinde Villmar betreibt die Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Lahn-Marmor-Museum. Planziel der Bauleitpläne ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlagerung des bestehenden Lahn-Marmor-Museums und die Ausgestaltung zu einem erweiterten Besucherzentrum Lahn-Marmor im Zusammenhang mit der Konzeption des Geoparks Westerwald-Lahn-Taunus. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage 1). Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht sowie der artenschutzrechtliche Fachbeitrag und die im Zuge des Bebauungsplanverfahrens eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen liegen in der Zeit von Montag, dem einschl. Freitag, dem in der Gemeindeverwaltung Villmar, König-Konrad-Straße 12, Villmar, Bauamt, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Eine Umweltprüfung gemäß 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bauleitplanes sowie des Umweltberichtes mit integriertem landschaftspflegerischen Planungsbeitrag wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen gemeinsam mit dem eingeholten Fachgutachten (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) eine weitgehend abschließende Bewertung. Im Zuge der frühzeitigen Beteiligungen gemäß 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes betriebenen Bebauungsplanes Lahn-Marmor-Museum wurden folgende umweltrelevante Stellungnahmen abgegeben: Hessen-Forst, Forstamt Weilmünster ( ): Hinweis auf das Erfordernis einer Rodungsgenehmigung und den Sicherheitsabstand zu benachbarten Waldbereichen Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg, FB VII Bauen ( ): Hinweise zum Umweltbericht und zum Artenschutz (z.b. betroffene Biotoptypen, Lage im Vogelschutzgebiet, ergänzende tierökologische Untersuchungen) und zu Kompensationsmaßnahmen Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, FB Ländlicher Raum ( ): Hinweis zu möglichen Kompensationsmaßnahmen Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg, FB III Öffentliche Ordnung ( ): Hinweise zu Verkehrsflächen und Brandschutz
2 Naturschutzbund Deutschland, Kreisverband Limburg-Weilburg ( ): Hinweise zum Artenschutz und zum Vogelschutzgebiet sowie Anregungen zu Kompensationsmaßnahmen Regierungspräsidium Gießen ( ): Hinweise auf das Erfordernis einer Rodungsgenehmigung, den Sicherheitsabstand zu benachbarten Waldbereichen sowie zu der Vogelschutzgebiets (VSG)-Verträglichkeitsprognose. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß 4b BauGB das Planungsbüro Holger Fischer, Linden mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde. Villmar, DER GEMEINDEVORSTAND Übersichtskarte Lage im Raum
3 Anlage 1 Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Teilbereich des Bebauungsplans Lahn-Marmor-Museum hier: Räumlicher Geltungsbereich (Plan ist ohne Maßstab) ehem. Bahnhof genordet, ohne Maßstab
4 II. Bebauungsplan Lahn-Marmor-Museum Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB Die Gemeinde Villmar betreibt den o.g. Bebauungsplan. Planziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlagerung des bestehenden Lahn-Marmor-Museums und die Ausgestaltung zu einem erweiterten Besucherzentrum Lahn-Marmor im Zusammenhang mit der Konzeption des Geoparks Westerwald-Lahn-Taunus. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage 2). Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht sowie der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag und die umweltrelevanten Stellungnahmen liegen in der Zeit von Montag, dem einschl. Freitag, dem in der Gemeindeverwaltung Villmar, König-Konrad-Straße 12, Villmar, Bauamt, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Im Zuge der frühzeitigen Beteiligungen gemäß 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurden folgende umweltrelevante Stellungnahmen abgegeben: Hessen-Forst, Forstamt Weilmünster ( ): Hinweis auf das Erfordernis einer Rodungsgenehmigung und den Sicherheitsabstand zu benachbarten Waldbereichen Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg, FB VII Bauen ( ): Hinweise zum Umweltbericht und zum Artenschutz (z.b. betroffene Biotoptypen, Lage im Vogelschutzgebiet, ergänzende tierökologische Untersuchungen) und zu Kompensationsmaßnahmen Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, FB Ländlicher Raum ( ): Hinweis zu möglichen Kompensationsmaßnahmen Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg, FB III Öffentliche Ordnung ( ): Hinweise zu Verkehrsflächen und Brandschutz Naturschutzbund Deutschland, Kreisverband Limburg-Weilburg ( ): Hinweise zum Artenschutz und zum Vogelschutzgebiet sowie Anregungen zu Kompensationsmaßnahmen Regierungspräsidium Gießen ( ): Hinweise auf das Erfordernis einer Rodungsgenehmigung, den Sicherheitsabstand zu benachbarten Waldbereichen sowie zu der Vogelschutzgebiets (VSG)-Verträglichkeitsprognose.
5 Eine Umweltprüfung gemäß 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bauleitplanes sowie des Umweltberichtes mit integriertem landschaftspflegerischen Planungsbeitrag wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen gemeinsam mit dem eingeholten Fachgutachten (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) eine weitgehend abschließende Bewertung. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß 4b BauGB das Planungsbüro Holger Fischer, Linden mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde. Villmar, DER GEMEINDEVORSTAND
6 Anlage 2 Bebauungsplan Lahn-Marmor-Museum hier: Räumlicher Geltungsbereich (Plan ist ohne Maßstab) Kompensationsfläche geplantes Lahn-Marmor- Museum ehem. Bahnhof genordet, ohne Maßstab
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