B Plan Nr Lärmtechnische Untersuchung

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1 P:\Projekte\2017\ VERKEHR\ LÄRM\ Itzehoe, B Plan 161, Kamper Weg, Nahversorgungszentrum\03 Bearbeitung\Bericht\Verkehrslärm\ SG Verkehr, Itzehoe, B Plan Nr. 161.docx Stadt Itzehoe B Plan Nr. 161 Nahversorgungszentrum Kamper Weg Lärmtechnische Untersuchung Auftraggeber: Verkehrslärm nach DIN May & Co. Wohn und Gewerbebauten GmbH und Wolfsteller Projekte & Bau GmbH in Projektgesellschaft NVZ Wellenkamp GbR Emmy Noether Straße Itzehoe Bearbeitungsstand: 28. September 2018 Verfasser: Wasser und Verkehrs Kontor GmbH Havelstraße Neumünster Telefon Telefax Dipl. Ing. (FH) Katharina Schlotfeldt Dipl. Ing. (FH) Michael Hinz

2 Inhaltsverzeichnis Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Allgemeine Angaben Aufgabenstellung Beschreibung der Situation Verkehrslärm Grundlagen der Beurteilung Beurteilungszeiträume Immissionsorte / Orientierungswerte Lärmschutz in der Bauleitplanung Aktiver Lärmschutz Lärmschutzwall, Lärmschutzwand Passiver Lärmschutz an Gebäuden Ermittlung der Geräuschemissionen Topografie Eingangsdaten der Berechnung Lästigkeitszuschlag K für lichtzeichengeregelte Knotenpunkte Korrektursummand D v für Geschwindigkeiten Korrektursummand D StrO für Straßenoberflächen Korrektursummand D Stg für Steigungen Bezugsjahr, Verkehrsstärken und Lkw Anteil Kamper Weg (L 120) und Erschließungsstraße NVZ Bundesautobahn A Bestimmung der Beurteilungspegel Lärmschutzmaßnahmen Zusammenfassung und Empfehlung Aufgabenstellung Zusammenfassung Empfehlung ABBILDUNGSVERZEICHNIS Bild 1.1: Übersichtslageplan... 5 Bild 1.2: Entwurf B Plan Nr. 161, Itzehoe (Stand )... 6 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 2.1: Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV / Orientierungswerte DIN Tabelle 3.1: Lärmpegelbereiche in Anlehnung an die DIN Tabelle 4.1: Maßgebende Verkehrsstärken aus Verkehrsgutachten Prognose Tabelle 4.2: Maßgebende Verkehrsstärken der BAB 23 Prognose

3 Anhangsverzeichnis Seite 3 ANHANGSVERZEICHNIS Grundlagen der Berechnung... Anhang 1 Emissionsberechnung Straße... Anhang 1.1 Ergebnisse der Berechnungen ohne Lärmschutz... Anhang 2 Lageplan mit Ausbreitungsberechnung TAG, 5,20 m / 2,0 m über Gelände... Anhang 2.1 Lageplan mit Ausbreitungsberechnung NACHT, 8,00 m über Gelände... Anhang 2.2 Tabelle mit Beurteilungspegeln und Lärmpegelbereichen... Anhang 2.3 Empfehlungen... Anhang 3 Lageplan mit empfohlenen Festsetzungen... Anhang 3.1

4 1 Allgemeine Angaben Seite 4 1 Allgemeine Angaben 1.1 Aufgabenstellung In der Stadt Itzehoe soll über die Aufstellung des B Planes Nr. 161 die Entwicklung eines Discountmarktes und eines Frischemarktes ermöglicht werden. Die Nutzungen sollen als Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung Nahversorgung festgesetzt werden. Weiterhin wird auf der Nordseite des Kamper Weges (L 120) ein allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Der Geltungsbereich des B Planes Nr. 161 liegt im Einflussbereich des Verkehrslärms des als Landesstraße L 120 klassifizierten Kamper Weges und der Bundesautobahn A 23. Mit dieser lärmtechnischen Untersuchung sind die Auswirkungen des Verkehrslärms auf die geplanten schutzbedürftigen Nutzungen innerhalb des allgemeinen Wohngebietes (WA) darzulegen und Empfehlungen zu den gegebenenfalls erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm auszusprechen. 1.2 Beschreibung der Situation Das zu überplanende Grundstück liegt östlich der Bundesautobahn A 23 und nördlich des angebauten Kamper Weges (L 120). Im Norden und Osten sind Grünflächen vorhanden. In Bild 1.1 wird die Lage des B Plangebietes zu den umliegenden Straßenzügen gezeigt. Bild 1.2 zeigt den aktuellen Entwurf zum B Plan Nr. 161.

5 1 Allgemeine Angaben Seite 5 Bild 1.1: Übersichtslageplan

6 1 Allgemeine Angaben Seite 6 Bild 1.2: Entwurf B Plan Nr. 161, Itzehoe (Stand )

7 2 Verkehrslärm Seite 7 2 Verkehrslärm 2.1 Grundlagen der Beurteilung Zur angemessenen Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes in der Bauleitplanung nach 1 Abs. 5 BauGB [1] wird üblicherweise die Anwendung der DIN [2] mit den im Beiblatt 1 zur DIN [3] genannten Orientierungswerten empfohlen. Die Orientierungswerte sind dabei aber weder Bestandteil der Norm, noch sind sie Grenzwerte. Sie sind als sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den Schallschutz im Städtebau aufzufassen. Zur Beurteilung der schädlichen Umwelteinwirkungen findet daher zusätzlich die 16. BImSchV [4] Anwendung, die Immissionsgrenzwerte definiert. Sie ist dabei eng verknüpft mit der Nutzungsart eines Gebietes und der Erwartungshaltung der Bewohner und Beschäftigten gegenüber Lärm. Die Ausbreitungsberechnung des Straßenverkehrslärms erfolgt auf der Grundlage der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS 90 [5] mit dem Programm SoundPLAN. Die Beurteilung erfolgt anhand der Orientierungswerte des Beiblattes zur DIN [3] und der Immissionsgrenzwerte der 16. BIm SchV [4]. 2.2 Beurteilungszeiträume Die Lärmeinwirkungen werden anhand eines Beurteilungspegels bewertet. Hierzu werden Geräusche mit stark schwankendem Schallpegel auf den Pegel eines konstanten Geräusches umgerechnet, der im Beurteilungszeitraum der Schallenergie des tatsächlichen Geräusches entspricht. Die Beurteilungszeiträume sind wie folgt definiert: TAG: NACHT: von bis Uhr eine Beurteilungszeit von 16 Stunden von bis Uhr eine Beurteilungszeit von 8 Stunden 2.3 Immissionsorte / Orientierungswerte Lage der Immissionsorte Entsprechend des Beiblattes 1 zur DIN [3] sollten die Orientierungswerte am Rand der Bauflächen oder am Rand der überbaubaren Grundstücksflächen eingehalten werden; die gegebenenfalls errichteten Gebäude innerhalb des Geltungsbereiches eines B Plangebietes sind dabei außer Acht zu lassen. In der vorliegenden Situation werden die Immissionsorte entlang der vorgesehenen Baugrenzen gesetzt. Der maßgebende Immissionsort liegt bei Gebäuden in Höhe der Geschossdecke an der Außenfassade der zu schützenden Räume. Für die lärmtechnischen Berechnungen wird die Höhe der Immissionsorte in Erdgeschossen bei 2,40 m festgelegt; jedes weitere Geschoss geht mit einer Höhe von 2,80 m in die Berechnungen ein.

8 2 Verkehrslärm Seite 8 Schutzbedürftige Räume im Sinne der DIN , Abschnitt3.16 [6] sind folgende Räume: Wohnräume, einschließlich Wohndielen, Wohnküchen; Schlafräume, einschließlich Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten; Bettenräume in Krankenhäusern und Sanatorien; Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen; Büroräume; Praxisräume, Sitzungsräume und ähnliche Arbeitsräume. Immissionsorte in Außenwohnbereichen (Garten, Terrasse, Balkon) sind nicht maßgeblich zur Beurteilung. Die im Lageplan dargestellten Isophonen in einer Höhe von 2,0 m über dem Gelände werden jedoch informativ aufgeführt und zur Beurteilung z.b. für Gärten und Liegewiesen herangezogen. Immissionsgrenzwerte Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [4] sind maßgeblich für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden. Für den B Plan Nr. 46 ist die Zeile 5 der Tabelle 2.1 maßgebend. Zusätzlich werden die Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN [3] aufgeführt. Tabelle 2.1: Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV / Orientierungswerte DIN Nr. 1 Nutzungsart Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Altenheime Immissionsgrenzwert Orientierungswert 16. BImSchV DIN Tag Nacht Tag Nacht 57 db(a) 47 db(a) / / 2 Reine Wohngebiete (WR) 59 db(a) 49 db(a) 50 db(a) 40 db(a) 3 4 Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS), Campingplatzgebiete Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD), Kerngebiete (MK)* 59 db(a) 49 db(a) 55 db(a) 45 db(a) 64 db(a) 54 db(a) 60 db(a) 50 db(a) 5 Gewerbegebiete (GE) 69 db(a) 59 db(a) 65 db(a) 55 db(a) * Die Kerngebiete (MK) werden entsprechend der DIN wie Gewerbegebiete (GE) beurteilt.

9 3 Lärmschutz in der Bauleitplanung Seite 9 3 Lärmschutz in der Bauleitplanung Um bereits in der Phase der Bauleitplanung sicherzustellen, dass auch bei enger Nachbarschaft von Gewerbelärm, Verkehrswegen und Wohnen die Belange des Lärmschutzes betreffende Konflikte vermieden werden, stehen verschiedene planerische Instrumente zur Verfügung. Von besonderer Bedeutung sind: die Gliederung von Baugebieten nach in unterschiedlichem Maße schutzbedürftigen Nutzungen, aktiver Lärmschutz durch den Bau von Lärmschutzwänden und wällen (s. Abschnitt 3.1), Maßnahmen der Grundrissgestaltung und der Anordnung von Baukörpern derart, dass dem ständigen Aufenthalt von Personen dienende Räume zu den lärmabgewandten Gebäudeseiten hin orientiert werden, passiver Lärmschutz an Gebäuden durch Einsatz von geeigneten Außenbauteilen (s. Abschnitt 3.2). 3.1 Aktiver Lärmschutz Lärmschutzwall, Lärmschutzwand Eine häufige Möglichkeit zum Schutz der geplanten Bebauung vor Verkehrslärm der umliegenden Straßen ist die Errichtung von Lärmschutzwällen bzw. wänden. Hinsichtlich der Schutzwirkung sind Lärmschutzwälle oder Lärmschutzwände bzw. Kombination aus beiden als gleichwertig zu betrachten, so dass hier für die Wahl der geeigneten Konstruktion die Belange der Wirtschaftlichkeit, der Landschaftspflege und der Eingriff in Grundeigentum (Flächeninanspruchnahme) ausschlaggebend sind. Lärmschutzwände aus Holz, Metall oder Beton bestehen aus Elementen, die im Regelfall hochabsorbierend ausgebildet sind, so dass der reflektierende Schall bereits erheblich reduziert wird. Diese Elemente werden zwischen Stahlstützen, die auf Bohrpfählen gegründet sind, eingeschoben. Die Flächeninanspruchnahme ist aufgrund der geringen Breite zuzüglich eines Unterhaltungsstreifens gering. Demgegenüber stehen jedoch hohe Herstellungskosten, ein hoher Unterhaltungsaufwand sowie die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Aus ökologischer Sicht fügt sich ein Lärmschutzwall mit einer an die Umgebung angepassten Bepflanzung optimal in das Landschaftsbild ein. Positiv sind die geringen Herstellungskosten und keine aufwendige Unterhaltung. Lärmschutzwälle, die aus aufgesetzten Bodenmassen bestehen, haben unter Berücksichtigung der Standsicherheit jedoch einen großen Bedarf an Grund und Boden.

10 3 Lärmschutz in der Bauleitplanung Seite Passiver Lärmschutz an Gebäuden Die Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen sind in der DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Teil 1 festgelegt. In Schleswig Holstein gilt derzeit die DIN 4109 aus dem Jahre Im Januar 2018 wurde die überarbeitete DIN [6] veröffentlicht, die in Schleswig Holstein jedoch bis heute nicht verwaltungsrechtlich eingeführt ist. Zur Berücksichtigung des aktuellen Standes der Technik wird diese jedoch als Grundlage für die Bestimmung der Anforderungen an die Außenbauteile verwendet, da sie einen deutlich höheren Schutz des Nachtschlafes berücksichtigt. Zur eindeutigen Darstellung der Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen in Bebauungsplänen erfolgt eine Einteilung des Geltungsbereiches in Lärmpegelbereiche nach DIN [6]. Die Ermittlung der Lärmpegelbereiche erfolgt unabhängig von den Gebietsnutzungen und den dazugehörigen Orientierungs bzw. Immissionsgrenzwerten. Hierbei ist lediglich die Höhe des Beurteilungspegels maßgebend. Auf der Grundlage der Beurteilungspegel wird der maßgebliche Außenlärmpegel im Sinne der DIN [6] gebildet und die Lärmpegelbereiche nach Tabelle 7 bestimmt. In Abhängigkeit der Lärmpegelbereiche erfolgt die Festlegung von erforderlichen gesamten Bau Schalldämmmaßen der Außenbauteile eines Gebäudes. Unter der Berücksichtigung der ermittelten Schalldämmmaße ist die Einhaltung der erforderlichen Innenraumpegel innerhalb der Gebäude gewährleistet. Die Lärmpegelbereiche haben keine Auswirkungen auf die Bereiche außerhalb von Gebäuden. Entsprechend des heutigen Kenntnisstandes der Forschung besteht ein erhöhtes Gesundheitsrisiko ab einem dauerhaften Pegel von 65 db(a). Tabelle 3.1 zeigt jedoch, dass erhöhte Anforderungen an die Außenbauteile von Gebäuden mit schutzbedürftigen Räumen bereits ab einem maßgeblichen Außenlärmpegel von 60 db(a) gestellt werden. Für alle Bettenräume ist ein erforderliches gesamten Bau Schalldämmmaß von mindestens 35 db und für übrige Räume von mindestens 30 db einzuhalten. Entsprechend der heutigen Praxis und der üblichen Bauweise werden Schalldämmmaße von 30 db unter der Umsetzung der Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) erreicht, so dass die Lärmpegelbereiche I und II für Wohn und Büronutzung keine Rolle spielen.

11 3 Lärmschutz in der Bauleitplanung Seite 11 Tabelle 3.1: Lärmpegelbereiche in Anlehnung an die DIN maßgeblicher Außenlärmpegel [db(a)] Lärmpegelbereich (LPB) nach DIN 4109 erforderliches gesamtes Bau Schalldämmmaß der Außenbauteile R'w,ges in [db] berechnet nach Gleichung (6) DIN Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches Büroräume und ähnliches bis 55 I > 55 bis 60 II > 60 bis 65 III > 65 bis 70 IV > 70 bis 75 V > 75 bis 80 VI > 80 VII 1) Die Anforderungen sind aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. 1) 1) 1)

12 4 Ermittlung der Geräuschemissionen Seite 12 4 Ermittlung der Geräuschemissionen Bei der Berechnung des Verkehrslärms werden die Bundesautobahn A 23 sowie der Kamper Weg (L 120) als maßgeblich berücksichtigt. Die übrigen Straßenzüge sind aufgrund der geringen Verkehrsstärken und der größeren Abstände als irrelevant zu beurteilen. 4.1 Topografie Das Geländemodell wurde auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Vermessungsdaten des Vermessungsbüros Möller vom erstellt. Die OKFF der Lebensmittelmärkte und die Parkplatzhöhe werden bei 2,0 m ü NN zum Ansatz gebracht; die Zufahrt an die öffentliche Straße wurde angeglichen. Der Geltungsbereich des allgemeinen Wohngebietes (WA) und der maßgebliche Straßenabschnitt des Kamper Weges (L 120) liegen auf Höhen bei ca. 0,50 m ü. NN bis ca. +1,50 m ü. NN. Die Bundeautobahn A 23 liegt auf einem Damm bei ca. +6 m ü. NN; entlang dieser ist eine Lärmschutzwand mit ca. 3 m Höhe über der Fahrbahn vorhanden. 4.2 Eingangsdaten der Berechnung Die Berechnung des Verkehrslärms erfolgt entsprechend der Vorgaben der RLS 90 [5] Lästigkeitszuschlag K für lichtzeichengeregelte Knotenpunkte Im Untersuchungsabschnitt ist am Knotenpunkt Kamper Weg (L 120) / Erschließungsstraße zum Nahversorgungszentrum eine Lichtsignalanlage geplant. Der Lästigkeitszuschlag K wird entsprechend der RLS 90 [5] zum Ansatz gebracht. Aufgrund des Nutzungszwecks als Erschließungsstraße eines am Tag betriebenen Nahversorgungszentrums geht der Lästigkeitszuschlag K lediglich im Beurteilungszeitraum TAG in die Berechnungen ein. Nachts ist der Betrieb der Lichtsignalanlage nicht notwendig Korrektursummand D v für Geschwindigkeiten Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten der maßgeblichen Streckenabschnitte wurden im Zuge der Ortsbesichtigung festgestellt. Im Zuge der lärmtechnischen Berechnungen werden folgende Geschwindigkeiten für Pkw und Lkw berücksichtigt: Bundesautobahn A 23 : 130 km/h, Lkw: 80 km/h Kamper Weg (L 120): 50 km/h Erschließungsstraße NVZ: 30 km/h Korrektursummand D StrO für Straßenoberflächen In den zu untersuchenden Straßenabschnitten der öffentlichen Straßen ist die Fahrbahn in Asphalt vorhanden und wird ebenfalls für den zu betrachteten Abschnitt der Erschließungsstraße des Nahversorgungszentrums zugrunde gelegt. Der Korrektursummand D StrO für Straßenoberflächen geht für die Erschließungsstraße und für den Kamper Weg (L 120) mit 0 db(a) in die Berechnung ein. Für die Bundesautobahn A 23 wird der Korrektursummand mit 2 db(a) zum Ansatz gebracht, da die zulässige Geschwindigkeit bei >60 km/h liegt.

13 4 Ermittlung der Geräuschemissionen Seite Korrektursummand D Stg für Steigungen Der zu untersuchende Straßenabschnitt weist keine Steigungen >5% auf, so dass der Korrektursummand D Stg mit 0 db(a) in den Berechnungen einzusetzen ist Bezugsjahr, Verkehrsstärken und Lkw Anteil Kamper Weg (L 120) und Erschließungsstraße NVZ Entsprechend des Verkehrsgutachtens zum Neubau eines Nahversorgungszentrums im Zuge des Kamper Weges (L 120) in Itzehoe [7] vom wird ein DTV von Kfz/24h für die Prognose Situation mit dem Nahversorgungszentrum ermittelt. Die Aufteilung des DTV auf den TAG und NACHT Zeitraum wird entsprechend der Erfahrungswerte des Schallgutachters mit 95% am Tag und mit 5% in der Nacht angenommen. Die Aufteilung des Schwerverkehrs wird mit 98% tags und mit 2% nachts berücksichtigt. Die maßgebenden Verkehrsstärken stellen sich folgendermaßen dar: Tabelle 4.1: Maßgebende Verkehrsstärken aus Verkehrsgutachten Prognose 2030 Straße DTV M t p t SV t M n p n SV n [Kfz/24h] [Kfz/h] [%] [SV/h] [Kfz/h] [%] [SV/h] Kamper Weg (L120) ,5 1,8% 15,9 81,9 0,8% 0,7 Erschließunsstraße NVZ ,0 0,4% 1,0 2,0 0,0% 0, Bundesautobahn A 23 Die Verkehrsstärke des zu untersuchenden Straßenabschnittes der BAB 23 mit der Aufteilung des DTV auf den TAG und NACHT Zeitraum als auch die Schwerverkehrsanteile wurden der Straßenverkehrszählung 2015 der Straßenbauverwaltung der Zählstelle TK 2123/1130 entnommen. Entsprechend des Vergleiches der dort angegebenen Verkehrsstärke mit den Ergebnissen der Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2010 ist ein Rückgang der Verkehrsstärke zu verzeichnen. Zur Berücksichtigung einer ungünstigen Situation wird von einer Stagnation der Verkehrsstärke bis zum Prognosejahr 2030 ausgegangen. Tabelle 4.2: Maßgebende Verkehrsstärken der BAB 23 Prognose 2030 DTV M t p t SV t M n p n SV n Bezeichnung der Zählstelle [Kfz/24h] [Kfz/h] [%] [SV/h] [Kfz/h] [%] [SV/h] 2123/ ,0% 139, ,5% 42,8 Die Straßenzüge werden im Zuge der lärmtechnischen Berechnungen als Linienschallquellen berücksichtigt. Alle Randparameter für die Berechnung werden mit den dazugehörigen Korrekturzuschlägen und Geschwindigkeiten im Anhang 1.1 in tabellarischer Form gezeigt.

14 4 Ermittlung der Geräuschemissionen Seite Bestimmung der Beurteilungspegel Die Berechnung der Beurteilungspegel erfolgt in Form von Isophonen zur Darstellung der Lärmausbreitung. Diese wird in einer Höhe von 5,20 m über dem Gelände zur Abbildung des 1.OG durchgeführt. Anhang 2.1 zeigt die Ausbreitungsberechnung für den TAG und Anhang 2.2 für die NACHT. Im Anhang 2.3 werden zusätzlich die Beurteilungspegel an den aus den Lageplänen ersichtlichen Immissionsorten tabellarisch dargestellt. Die Ergebnisse der Berechnungen zeigen im Geltungsbereich des allgemeinen Wohngebietes (WA) innerhalb der Baufelder Beurteilungspegel bis 67 db(a) im Beurteilungszeitraum TAG. Der Orientierungswert des Beiblattes 1 der DIN [3] für den Beurteilungszeitraum TAG von 55 db(a) und der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV [4] von 59 db(a) werden innerhalb der Baugrenzen überschritten. In den Außenwohnbereichen wird der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV [4] von 59 db(a) am nördlichen Rand des Baufeldes erreicht. Innerhalb des Geltungsbereiches ist lediglich die Aufenthaltsqualität von Gewerbegebieten gegeben. Die Ergebnisse der Berechnungen zeigen im Geltungsbereich des allgemeinen Wohngebietes (WA) Beurteilungspegel bis 55 db(a) im Beurteilungszeitraum NACHT. Der Orientierungswert des Beiblattes 1 der DIN [3] für den Beurteilungszeitraum TAG von 45 db(a) und der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV [4] von 49 db(a) werden innerhalb der Baugrenzen überschritten. Maßgeblich für die Überschreitungen sind die Emissionen des Kamper Weges (L 120). Die Emissionen der BAB 23 und der Erschließungsstraße des Nahversorgungszentrums liegen mindestens 10 db(a) unter dem Teilpegel des Kamper Weges (L 120) und sind daher als irrelevant einzustufen. Aufgrund der starken Überschreitung der gesetzlich verankerten Immissionsgrenzwerte sind Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Bebauung vor Verkehrslärm erforderlich. Aufgrund der innerörtlichen Lage der Bebauung mit der Anordnung von Grundstückszufahrten vom Kamper Weg (L 120) sind abschirmende Lärmschutzmaßnahmen auszuschließen. Die Lärmschutzmaßnahmen erfolgen hier durch die Festsetzung von Lärmpegelbereichen nach DIN [6]. Die Lärmpegelbereiche werden im Abschnitt 5 beschrieben.

15 5 Lärmschutzmaßnahmen Seite 15 5 Lärmschutzmaßnahmen Zur Einhaltung der Innenraumpegel in schutzbedürftigen Räumen nach DIN [6] empfiehlt sich die Festsetzung von Lärmpegelbereichen. Aktive Lärmschutzmaßnahmen werden aufgrund der innerstädtischen Lage des Gebietes und der Anordnung von Grundstückszufahrten vom Kamper Weg (L 120) ausgeschlossen. Anhang 2.3 zeigt die anhand der berechneten Beurteilungspegel erforderlichen Lärmpegelbereiche (LPB). Die Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels erfolgte nach Vorgaben der DIN [8]. Für die Bemessung der Lärmpegelbereiche wird der maßgebliche Außenlärmpegel auf der Grundlage der Beurteilungspegel TAG gebildet. Die grafische Darstellung der Festsetzungen erfolgt in Anhang 3.1. Zur Einhaltung unbedenklicher Innenraumpegel in schutzbedürftigen Räumen in den Flächen mit der Bezeichnung LPB IV und LPB V sind die gesamten Bau Schalldämmmaße in der Summe aller Außenbauteile in allen Geschossen entsprechend der Anforderungen der DIN [6] auszubilden. In der Fläche mit der Bezeichnung LPB IV sind für alle dem Kamper Weges (L 120) zugewandten und seitlich an diese anschließenden Fassaden die gesamten Bau Schalldämmmaße in der Summe aller Außenbauteile mit R w,ges = 40 db vorzusehen. In den Flächen mit der Bezeichnung LPB V gilt für alle dem Kamper Weges (L 120) zugewandten und seitlich an diese anschließenden Fassaden ein R w,ges = 45 db in allen Geschossen. Aufgrund der Eigenabschirmung kann für die dem Kamper Weg (L 120) abgewandten Fassaden der jeweils kleinere Lärmpegelbereich gewählt werden. Bei Büronutzungen u.ä. können die gesamten Bau Schalldämmmaße um 5 db gesenkt werden. In dem mit LPB IV und LPB V gekennzeichneten Bereich sollten Schlafräume oder andere besonders schutzbedürftige Räume nicht an den direkt zum Kamper Weg (L 120) ausgerichteten Fassaden angeordnet werden. Für alle Schlafräume an den direkt zum Kamper Weg (L 120) ausgerichteten Fassaden in den Flächen mit der Bezeichnung LPB V und LPB IV sind schalldämmende Lüftungselemente vorzusehen. In Tabelle 3.1 werden die gesamten Bau Schalldämmmaße mit der Zuordnung zum jeweiligen Lärmpegelbereich in Abhängigkeit der Raumnutzung genannt. In der vorliegenden Situation gelten die Vorgaben für Wohnräume.

16 6 Zusammenfassung und Empfehlung Seite 16 6 Zusammenfassung und Empfehlung 6.1 Aufgabenstellung In der Stadt Itzehoe soll über die Aufstellung des B Planes Nr. 161 die Entwicklung eines Discountmarktes und eines Frischemarktes ermöglicht werden. Die Nutzungen sollen als Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung Nahversorgung festgesetzt werden. Weiterhin wird auf der Nordseite des Kamper Weges (L 120) ein allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Der Geltungsbereich des B Planes Nr. 161 liegt im Einflussbereich des Verkehrslärms des als Landesstraße L 120 klassifizierten Kamper Weges und der Bundesautobahn BAB 23. Mit dieser lärmtechnischen Untersuchung sind die Auswirkungen des Verkehrslärms auf die geplanten schutzbedürftigen Nutzungen innerhalb des allgemeinen Wohngebietes (WA) darzulegen und Empfehlungen zu den gegebenenfalls erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm auszusprechen. 6.2 Zusammenfassung Die Ergebnisse der Berechnungen zeigen im Geltungsbereich des allgemeinen Wohngebietes (WA) innerhalb der Baufelder Beurteilungspegel bis 67 db(a) im Beurteilungszeitraum TAG und bis 55 db(a) im Beurteilungszeitraum NACHT. Die Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN [3] und die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [4] werden innerhalb der Baugrenzen überschritten. In den Außenwohnbereichen wird lediglich die Aufenthaltsqualität von Gewerbegebieten festgestellt. Maßgeblich für die Überschreitungen sind die Emissionen des Kamper Weges (L 120). Die Emissionen der BAB 23 und der Erschließungsstraße des Nahversorgungszentrums liegen mindestens 10 db(a) unter dem Teilpegel des Kamper Weges (L 120) und sind daher irrelevant für die Höhe der Beurteilungspegel. Aufgrund der starken Überschreitung der gesetzlich verankerten Immissionsgrenzwerte sind Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Bebauung vor Verkehrslärm erforderlich. Aufgrund der innerörtlichen Lage der Bebauung mit der Anordnung von Grundstückszufahrten vom Kamper Weg (L 120) müssen abschirmende Lärmschutzmaßnahmen ausgeschlossen werden. Die Lärmschutzmaßnahmen erfolgen hier durch die Festsetzung von Lärmpegelbereichen nach DIN [6]. Die Lärmpegelbereiche werden im Abschnitt 5 und Abschnitt 6.3 beschrieben.

17 6 Zusammenfassung und Empfehlung Seite Empfehlung Zum Schutz der Bebauung im Geltungsbereich des allgemeinen Wohngebietes (WA) wird die Festsetzung von Lärmpegelbereichen nach DIN [6] empfohlen. Im Folgenden wird ein Vorschlag zur Festsetzung genannt. Die Texte beziehen sich auf die Flächen mit der Umgrenzung für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG [9] gemäß der Darstellung im Anhang 3.1. Im Feld mit der Bezeichnung LPB IV ist zur Einhaltung unbedenklicher Innenraumpegel in schutzbedürftigen Räumen im Sinne der DIN (Schallschutz im Hochbau, Teil 1: Mindestanforderungen) das gesamte Bau Schalldämmmaß der Summe aller Außenbauteile mit R w,ges = 40 db für alle dem Kamper Weg (L 120) zugewandten und seitlich an diese anschließenden Fassaden vorzusehen. Im Feld mit der Bezeichnung LPB V muss das gesamte Bau Schalldämmmaß der Summe aller Außenbauteile R w,ges = 45 db für alle dem Kamper Weg (L 120) zugewandten und seitlich an diese anschließenden Fassaden betragen. An den zum Kamper Weg (L 120) abgewandten Fassaden kann das gesamte Bau Schalldämmmaß um 5 db gesenkt werden. Für Büroräume u.ä. kann das gesamte Bau Schalldämmmaß jeweils um 5 db gesenkt werden. Die Schalldämmmaße sind durch alle Außenbauteile eines Raumes gemeinsam zu erfüllen und in Abhängigkeit des Verhältnisses der Außenwandfläche zur Grundfläche gegebenenfalls mit Korrekturfaktoren zu versehen (siehe DIN , Schallschutz im Hochbau, Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen). Die Berechnung des zu erbringenden bewerteten Schalldämmmaßes der Umfassungsbauteile eines Raumes ist jeweils für das tatsächliche Objekt durch einen Sachverständigen (Architekt, Bauphysiker) zu berechnen. Schutzbedürftige Räume im Sinne der DIN mit Ausrichtung nach Süden, Westen und Osten sind mit schallgedämmten Lüftungseinrichtungen auszustatten. Ausnahmen von den Festsetzungen können zugelassen werden, soweit durch einen Sachverständigen nachgewiesen wird, dass geringere Maßnahmen ausreichen. Ergänzende Hinweise: Für bereits bestehende Gebäude gelten die genannten Anforderungen erst, sofern diese erweitert o der modernisiert werden. Dazu zählen beispielsweise Anbauten, Austausch von Fenstern, Dachmodernisierung u.ä., sobald Aufenthaltsräume zum ständigen Aufenthalt von Personen betroffen sind. Werden keine Änderungen am Altbestand vorgenommen, so kann ein Nachrüsten der Außenbauteile entsprechend der getroffenen Festsetzungen von den Eigentümern nicht verlangt werden.

18 6 Zusammenfassung und Empfehlung Seite 18 Aufgestellt: Neumünster, 28. September 2018 i.a. Katharina Schlotfeldt Dipl. Ing. (FH) ppa. Michael Hinz Dipl. Ing. (FH) Wasser und Verkehrs Kontor

19 Literaturverzeichnis Seite 19 LITERATURVERZEICHNIS [1] Baugesetzbuch, [2] DIN Deutsches Institut für Normung e.v., DIN , [3] DIN Deutsches Institut für Normung e.v., DIN , Beiblatt 1, [4] BGBl. I S.1036, Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des BImSchG 16.BImSchV, [5] Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS 90, [6] DIN Deutsches Institut für Normung e.v., DIN , Schallschutz im Hochbau, Teil 1: Mindestanforderungen, [7] Wasser und Verkehrs Kontor GmbH, Verkehrsgutachten zum Neubau eines Nahversorgungszentrums im Zuge des Kamper Weges (L 50) in Itzehoe, [8] DIN Deutsches Institut für Normung e.v., DIN , Schallschutz im Hochbau, Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen, [9] BGBl. I S.3830, Bundes Immissionsschutzgesetz BImSchG,

20 Stadt Itzehoe, B-Plan Nr. 161 "Nahversorgungszentrum Kamper Weg" Emissionsberechnung Straße Prognose 2030 Legende Straße Straßenname DTV Kfz/24h Durchschnittlicher Täglicher Verkehr M Tag Kfz/h durschschnittliche stündliche Verkehrsstärke Tag p Tag % Schwerverkehrsanteil Tag M Nacht Kfz/h durschschnittliche stündliche Verkehrsstärke Nacht p Nacht % Schwerverkehrsanteil Nacht vpkw Tag km/h zul. Geschwindigkeit Pkw Tag vpkw Nacht km/h zul. Geschwindigkeit Pkw Nacht vlkw Tag km/h zul. Geschwindigkeit Schwerverkehr Tag vlkw Nacht km/h zul. Geschwindigkeit Schwerverkehr Nacht D Stg db(a) Zuschlag für Steigung DStro db(a) Zuschlag für Straßenoberfläche D Refl db(a) Zuschlag für Mehrfachreflexionen LmE Tag db(a) Emissionspegel Tag LmE Nacht db(a) Emissionspegel Nacht Anhang 1.1 Seite 1 Projekt-Nr.: Berechnungs-Nr.: 2051 SoundPLAN 8.0

21 Stadt Itzehoe, B-Plan Nr. 161 "Nahversorgungszentrum Kamper Weg" Emissionsberechnung Straße Prognose 2030 Straße DTV Kfz/24h M Tag Kfz/h p Tag % M Nacht Kfz/h p Nacht % vpkw Tag km/h vpkw Nacht km/h vlkw Tag km/h vlkw Nacht km/h D Stg db(a) DStro db(a) D Refl db(a) LmE Tag db(a) LmE Nacht db(a) BAB , , ,0-2,0 0,0 71,5 63,9 Kamper Weg (L120) ,8 82 0, ,0 0,0 0,0 61,6 50,5 Erschließungsstraße NVZ ,4 2 0, ,0 0,0 0,0 52,4 31,3 SoundPLAN 8.0 Anhang 1.1 Seite 2 Projekt-Nr.: Berechnungs-Nr.: 2051

22 Hinweise: Maßgeblicher Lärmpegel- Außenlärmpegel bereiche in db(a) DIN Der Orientierungswert der DIN von 55 db(a) wird innerhalb aller Baufelder überschritten und <= 60 kann daher nicht dargestellt werden. Der 60 Immissionsgrenzwert < <= 65 LPB III der 16. BImSchV von 59 db(a) wird innerhalb aller Baufelder 65 < <= 70 LPB IV überschritten. 70 < <= 75 In LPB den VAußenwohnbereichen (Gärten) wird der Immissionsgrenzwert an der 75 nördlichen < Baugrenze erreicht. Für die Bemessung der Lärmpegelbereiche ist der Beurteilungspegel TAG maßgebend. Bemessung BAB / 209 9,0 / 20,5 130 / 80-2 Bemessung L120 Kamper Weg / 82 1,8 / 0,8 50 / 50 0 Bemessung Erschließungsstraße NVZ / 2 0,4 / 0,0 30 / 30 0 Legende Geltungsbereich allgemeines Wohngebiet Baugrenze Immissionsort berücksichtigte Hauptgebäude Nebengebäude Lärmschutzwand, Planung Schirmfläche Schallquellen Straßen - Achse Straße - Emissionslinie Straße - Fahrbahn Lichtsignalanlage IGW 16. BImSchV Immissionsgrenzwert WR, WA, Tag, 59 db(a) Immissionsgrenzwert WR, WA, Tag, Außenwohnbereich Bemessung Nr., Straßenname Abschnitt DTV [Kfz/24h] Mt / Mn [Kfz/h] pt / pn [%] Geschwindigkeit Pkw / Lkw [km/h] Korrektur Straßenoberfläche [db(a)] Maßgeblicher Lärmpegel- Außenlärmpegel bereiche in db(a) DIN <= < <= 65 LPB III 65 < <= 70 LPB IV 70 < <= 75 LPB V 75 < LPB VI Maßstab 1: m Lärmschutzwand h=3m über Fahrbahn IGW,T,AWB 59 db(a) All WA 62 All03.1 IGW,T 59 db(a) IGW,T,AWB 59 db(a) All04.1 Kamper Weg (L 120) Bearbeiter: Wasser- und Verkehrs- Kontor GmbH Havelstraße Neumünster Tel.: / Fax.: / internet: info@wvk.sh Stadt Itzehoe, B-Plan Nr. 161 "Nahversorgungszentrum Kamper Weg" Lärmtechnische Untersuchung Verkehrslärm nach DIN Anhang: 2.1 All01.1 Situation ohne aktive Lärmschutzmaßnahmen Erschließungsstraße NVZ BAB 23 Ausbreitungsberechnung Beurteilungszeitraum TAG bis Uhr Berechnungshöhe: 5,20 m / 2,0 m über Gelände Berechnungsraster: 2m x 2m Aufgestellt: Neumünster, 28. September 2018 Projekt-Nr.: Bearbeiter: K. Schlotfeldt, M. Hinz

23 Hinweise: Maßgeblicher Lärmpegel- Außenlärmpegel bereiche in db(a) DIN Der Orientierungswert der DIN von 45 db(a) wird innerhalb aller Baufelder überschritten und kann daher <= 60 nicht dargestellt werden. Der 60 Immissionsgrenzwert < <= 65 LPB III der 16. BImSchV von 49 db(a) wird nördlich des ausgewiesenen 65 < <= 70 LPB IV Baufeldes 70 < <= erreicht. 75 LPB V 75 < Für die Bemessung der Lärmpegelbereiche ist der Beurteilungspegel TAG maßgebend. Bemessung BAB / 209 9,0 / 20,5 130 / 80-2 Bemessung L120 Kamper Weg / 82 1,8 / 0,8 50 / 50 0 Bemessung Erschließungsstraße NVZ / 2 0,4 / 0,0 30 / 30 0 Legende Geltungsbereich allgemeines Wohngebiet Baugrenze Immissionsort berücksichtigte Hauptgebäude Nebengebäude Lärmschutzwand, Planung Schirmfläche Schallquellen Straßen - Achse Straße - Emissionslinie Straße - Fahrbahn Lichtsignalanlage IGW 16. BImSchV Immissionsgrenzwert WR, WA, Nacht, 49 db(a) Bemessung Nr., Straßenname Abschnitt DTV [Kfz/24h] Mt / Mn [Kfz/h] pt / pn [%] Geschwindigkeit Pkw / Lkw [km/h] Korrektur Straßenoberfläche [db(a)] Maßgeblicher Lärmpegel- Außenlärmpegel bereiche in db(a) DIN <= < <= 65 LPB III 65 < <= 70 LPB IV 70 < <= 75 LPB V 75 < LPB VI Maßstab 1: m IGW, N 49 db(a) Bearbeiter: Wasser- und Verkehrs- Kontor GmbH Havelstraße Neumünster Tel.: / Fax.: / internet: info@wvk.sh WA All03.1 All04.1 Kamper Weg (L 120) Stadt Itzehoe, B-Plan Nr. 161 "Nahversorgungszentrum Kamper Weg" Lärmtechnische Untersuchung Verkehrslärm nach DIN Erschließungsstraße NVZ All02.1 Anhang: 2.2 All01.1 Situation ohne aktive Lärmschutzmaßnahmen Lärmschutzwand h=3m über Fahrbahn BAB 23 Ausbreitungsberechnung Beurteilungszeitraum NACHT bis Uhr Berechnungshöhe: 5,20 m über Gelände Berechnungsraster: 2m x 2m Aufgestellt: Neumünster, 28. September 2018 Projekt-Nr.: Bearbeiter: K. Schlotfeldt, M. Hinz

24 Stadt Itzehoe, B-Plan Nr. 161 "Nahversorgungszentrum Kamper Weg" Bestimmung der Lärmpegelbereiche nach DIN Kamper Weg (L120) Spalte Spalten Beschreibung nummer Immissionsort -5 Immissionsort - Name des Immissionsortes - Geländehöhe am Immissionsort - Höhe des Immissionsortes - Stockwerk - Nutzungsart Beurteilungspegel 6-15 Beurteilung gemäß DIN "Schallschutz im Städtebau" - Beurteilungspegel: Pegel, Tag / Nacht, berechnet nach RLS-90 und Schall 03 - Orientierungswert gemäß Beiblatt 1 zur DIN 18005, Tag / Nacht - Orientierungswert- Überschreitung, Tag / Nacht - Immissionsgrenzwert gemäß 16. BImSchV, Tag / Nacht - Immissionsgrenzwert-Überschreitung, Tag / Nacht maßgeblicher Außenlärmpegel Berechnung des maßgeblichen Außenlärmpegels gemäß DIN (2018) "Schallschutz im Hochbau" - Beurteilungspegel: Pegel, Tag / Nacht, berechnet nach RLS-90 und Schall 03 mit Abschlag von 5 db für Schienenverkehr gem. Nr "Schienenverkehr" - Differenz der Beurteilungspegel Tag und Nacht gem. Nr "Straßenverkehr" und Nr "Schienenverkehr" - Maßgeblicher Außenlärmpegel zur Dimensionierung des Bau-Schalldämmmaßes R'w,ges zur Ableitung des Lärmpegelbereiches nach Nr. 7.1 der DIN Bezeichnung des Lärmpegelbereiches nach Nr. 7.1 der DIN Anhang 2.3 Seite 1 Projekt-Nr.: SoundPLAN 8.0

25 Stadt Itzehoe, B-Plan Nr. 161 "Nahversorgungszentrum Kamper Weg" Bestimmung der Lärmpegelbereiche nach DIN Kamper Weg (L120) Immissionsort Beurteilungspegel maßgeblicher Außenlärmpegel DIN BImSchV DIN (2018) DIN Pegel ORW ORW-Überschr. IGW IGW-Überschr. Pegel Differenz maßgebl. Lärm- Name Gelände- Höhe SW Nutz Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Sp Außenlärmp. pegelhöhe IO db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) Bereich All01.1 0,83 3,23 (2,4 m) WA IV 6,03 (5,2 m) V All02.1 0,90 3,30 (2,4 m) WA IV 6,10 (5,2 m) V All03.1 1,44 3,84 (2,4 m) WA IV 6,64 (5,2 m) IV All04.1 1,48 3,88 (2,4 m) WA IV 6,68 (5,2 m) IV Anhang 2.3 Seite 2 Projekt-Nr.: SoundPLAN 8.0

26 Legende Festsetzungen: Im Feld mit der Bezeichnung LPB IV ist zur Einhaltung unbedenklicher Innenraumpegel in schutzbedürftigen Räumen im Sinne der DIN (Schallschutz im Hochbau, Teil 1: Mindestanforderungen) das gesamte Bau-Schalldämmmaß der Summe aller Außenbauteile mit R w,ges = 40 db für alle dem Kamper Weg (L 120) zugewandten und seitlich an diese anschließenden Fassaden vorzusehen. Im Feld mit der Bezeichnung LPB V muss das gesamte Bau-Schalldämmmaß der Summe aller Außenbauteile R w,ges = 45 db für alle dem Kamper Weg (L 120) zugewandten und seitlich an diese anschließenden Fassaden betragen. An den zum Kamper Weg (L 120) abgewandten Fassaden kann das gesamte Bau-Schalldämmmaß um 5 db gesenkt werden. Für Büroräume u.ä. kann das gesamte Bau-Schalldämmmaß jeweils um 5 db gesenkt werden. Die Schalldämmmaße sind durch alle Außenbauteile eines Raumes gemeinsam zu erfüllen und in Abhängigkeit des Verhältnisses der Außenwandfläche zur Grundfläche gegebenenfalls mit Korrekturfaktoren zu versehen (siehe DIN , Schallschutz im Hochbau, Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen). Die Berechnung des zu erbringenden bewerteten Schalldämmmaßes der Umfassungsbauteile eines Raumes ist jeweils für das tatsächliche Objekt durch einen Sachverständigen (Architekt, Bauphysiker) zu berechnen. Schutzbedürftige Räume im Sinne der DIN mit Ausrichtung nach Süden, Westen und Osten sind mit schallgedämmten Lüftungseinrichtungen auszustatten. Ausnahmen von den Festsetzungen können zugelassen werden, soweit durch einen Sachverständigen nachgewiesen wird, dass geringere Maßnahmen ausreichen. Baugrenze Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG ( 9 Abs. 1 Nr. 24 und Abs. 4 BauGB) LPB IV WA Maßstab 1: , m LPB V Bearbeiter: Wasser- und Verkehrs- Kontor GmbH Havelstraße Neumünster Tel.: / Fax.: / internet: info@wvk.sh Länge der Fläche: 61 m Tiefe der Fläche: 2,50m Kamper Weg (L120) Stadt Itzehoe, B-Plan Nr. 161 "Nahversorgungszentrum Kamper Weg" Lärmtechnische Untersuchung Verkehrslärm nach DIN Anhang: 3.1 Empfohlene Festsetzungen -Verkehrslärm- Aufgestellt: Neumünster, 28. September 2018 Projekt-Nr.: Bearbeiter: K. Schlotfeldt, M. Hinz

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