Mobilitätskonzept Liebrüti. Mitwirkungsbericht

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1 Mobilitätskonzept Liebrüti Mitwirkungsbericht Das Mobilitätskonzept Liebrüti lag vom 15. April bis 15. Mai öffentlich zur Mitwirkung auf. Am 22. April 2015 fand im Saal Liebrüti eine Informationsveranstaltung statt. Es sind 7 ausgefüllte Fragebogen und 4 Stellungnahmen mit Anregungen eingegangen. Stand: 10. September 2015

2 1. Generelles Im Gestaltungsplan seien (gestützt auf BauV 8 Abs. 1 Buchst. B) bzw. C) sowohl die Lage und Anzahl der Parkplätze und Veloabstellplätze als auch die Massnahmen des Mobilitätsmanagements verbindlich zu regeln. Gemäss 12a Abs. 4 der BNO Kaiseraugst sind die im Mobilitätskonzept formulierten Anforderungen an Abstellplätze (Velos und Autos, Lage und Anzahl) im Gestaltungsplan verbindlich festzulegen. Die weiteren Massnahmen sollen im Gestaltungsplan berücksichtigt werden, sofern dafür ein Bedürfnis besteht und die Regelung mit dem Gestaltungsplan möglich ist. 2. Kalkulation Parkplatz-Bedarf SP Kaiseraugst Die rechnerisch nach Norm ermittelte Nachfrage des Zentrums nach Parkplätzen sei mit Zähldaten des heutigen Zustands (Ticket-Automat) zu vergleichen. Für das Gesamtprojekt Liebrüti Zentrum sollen zusätzlich zu den bestehenden Parkplätzen durch die Eigentümerschaft 150 neue Parkplätze erstellt werden. Das Projekt Domus sieht die Erstellung von 108 Wohnungen vor, was einen entsprechenden Bedarf an 108 Einstellplätzen ergibt. An dieser Zahl ist festzuhalten. Der Bestand an Einstellplätzen und Parkplätzen soll mit dem Projekt DOMUS im gleichen Verhältnis fortbestehen, wie es für die bestehende Liebrüti- Siedlung ursprünglich festgelegt wurde. Das hat zur Konsequenz, dass die erforderliche Anzahl von Parkplätzen nicht aus dem aktuellen Leerbestand oder aus dem Bestand von Besucherparkplätzen realisiert werden darf. Der entsprechende Vergleich ist sinnvoll und soll zur Überprüfung der rechnerischen ermittelten Nachfrage erhoben werden. Die Eigentümerschaft hat dem Gemeinderat einen entsprechenden Vergleich zuzustellen. Die Parkplatzberechnung für das Projekt Liebrüti ist in 12a Abs. 4 der BNO Kaiseraugst (keine Reduktion für Wohnnutzung zulässig) und in 43 BauV geregelt. Für die Wohnnutzung ist neu 1 Parkplatz pro Wohnung in einer Einstellhalle zu erstellen. Dazu kommen die Besucherparkplätze und die Parkplätze für das Zentrum. Gemäss dem im Mobilitätskonzept ermittelten Parkplatzbedarf reicht die heute bestehende Anzahl an Parkplätzen aus. Dieser Bedarf ist im Baubewilligungsverfahren definitiv festzulegen. Die Zielsetzung, dass für jede Wohnung ein Einstellplatz oder Parkplatz zur Verfügung stehen muss, wird geteilt. Der Bedarf an Bewohnerparkplätzen für das Projekt Domus ist vollumfänglich neu zu erstellen. Marti Partner Architekten und Planer AG Zürich und Lenzburg 10. September

3 Es werden keine Parkkarten für das Dauerparkieren auf Besucherparkplätzen in der Liebrüti mehr ausgestellt. Daraus werden sich ein Bedarf an vorhandenen Einstellplätzen und eine Reduktion des aktuellen Leerbestands an vorhandenen Einstellplätzen ergeben. Die Ausgabe von Parkkarten in der Liebrüti ist im kommunalen Parkierreglement definiert. Mit Beschluss Nr. 576 vom hat der Gemeinderat eine Präzisierung zur Abgabe von Parkkarten gefasst. Diese lautet, dass Einwohner nur eine Parkkarte erhalten, wenn sie den schriftlichen Nachweis erbringen, dass sie auf privatem Grund keine Parkierungsmöglichkeit haben. 3 Parkierungskonzept Im Planungsbericht zum Gestaltungsplan seien auch Varianten der Parkierung aufzuzeigen, welche ohne vertiefte Prüfung verworfen worden sind, und es seien kurz die Gründe für das verwerfen anzugeben. Variante B sei zu verwerfen. Betreffend Varianten A und C sei insbesondere auch eine Kombination zu prüfen. Variante C soll Priorität haben, mit einer Ergänzung von 20 behindertengerechten Einstellplätzen im Basisgeschoss von Domus (analog Variante A). Für das Mobilitätskonzept wurde eine zusätzliche Variante, zusätzliches Geschoss unter der bestehenden Garage entlang der Giebenacherstrasse diskutiert. Diese Variante wurde aufgrund der Kosten und des Eingriffs in den Betrieb des bestehenden Parkhauses verworfen. Die weitere Behandlung im Gestaltungsplan wird als nicht notwendig erachtet. Der Gestaltungsplan hat sich auf die Variante C in Verbindung mit der Variante A zu stützen. 4 Massnahmen Mobilitätsmanagement Es sei zu prüfen, welche Massnahmen auf Ebene Liebrüti zweckmässig sind und welche anderen Ebenen zuzuordnen sind. Jene Massnahmen auf Ebene Liebrüti seien im Gestaltungsplan verbindlich zu regeln. Die Massnahmen auf der Ebene Liebrüti werden im Gestaltungsplan verbindlich geregelt. Die im Mobilitätskonzept aufgeführten Massnahmen sind nach Möglichkeit anzustreben. Marti Partner Architekten und Planer AG Zürich und Lenzburg 10. September

4 5. Wirkungskontrolle 6. Fragebogen Mit dem Gestaltungsplan sei eine effektive Wirkungskontrolle durch die Grundeigentümerschaft vorzusehen. Insbesondere sei die Parkierungssituation periodisch zu überprüfen und nötigenfalls Massnahmen einzuleiten. Der Gemeinderat prüft zusammen mit der Eigentümerschaft, ob Wirkungskontrollen eingeführt werden sollen. An der Infoveranstaltung und auf der Gemeindekanzlei sind 7 Fragebogen abgegeben worden. (siehe separates Blatt im Anhang) Veloparkierung Publibike Querung Giebenacherstrasse Parkierungskonzept Mobility Carsharing Die Verkehrsführung für Velos, die Abstellplätze und deren Ausstattung werden mehrheitlich als zweckmässig beurteilt. Die Anzahl der Veloabstellplätze wird unterschiedlich beurteilt. Publibike wird begrüsst, wenn Nachbargemeinden miteinbezogen werden. Die Hälfte der Rückmeldungen wünschen einen zusätzlichen Übergang die andere Hälfte lehnt dies ab. Akzeptiert würde ein Fussgängerstreifen oder eine Fussgängerfurt. Abgelehnt wurde Tempo-30 oder das Anheben der Strasse auf Trottoirniveau. Bevorzugt wird Variante C allenfalls in Kombination mit Variante A. Eine Reduktion von Parkplätzen des Einkaufszentrums zu Gunsten der Wohnnutzung wird mit 2 gegen 4 Meldungen abgelehnt. Das Angebot wird von der Hälfte begrüsst. Diese geben jedoch als Bedarf lediglich 1 4 Fahrten pro Jahr an., eventuell als Thema im KGV behandeln., eine Verbesserung der heutigen Situation ist mit der kantonalen Fachstelle anzugehen. Dem Gestaltungsplan soll die Variante C in Verbindung mit der Variante A zugrunde gelegt werden. Marti Partner Architekten und Planer AG Zürich und Lenzburg 10. September

5 Mobilitätskurse für Senioren Es besteht eine geringe Nachfrage für Seniorenkurse; 1 x ja, 4 x nein Velowerkstatt Eine Velowerkstatt wird von der Hälfte begrüsst. Velofahrkurse Information über Mobilitätsangebote Velofahrkurse werden entsprechen offenbar keinem Bedürfnis. Es besteht eine geringe Nachfrage; 2 x ja, 4 x nein 7. Weiteres / Allgemeine Anregungen ASTRA ASTRA An der Infoveranstaltung wurde angeregt, im Mietvertrag eine Verpflichtung aufzunehmen, dass bei Autobesitz ein Parkplatz gemietet werden muss. Das könnte zweckmässig sein. Die Miete eines Einstellplatzes für jedes Auto der Wohnungsmieter/innen in der Liebrüti und im Domus ist vorzuschreiben. Das ASTRA hat keine Hinweise oder Vorschläge zum Mobilitätskonzept Liebrüti anzubringen. Im Hinblick auf die Expansion der Gemeinde Kaiseraugst mit weiteren Wohnungsbauten und der stark zunehmenden Arbeitsplatzentwicklung in den Gewerbezonen, empfiehlt das ASTRA ein Mobilitätskonzept über das gesamte Gemeindegebiet. Soweit dies möglich und zulässig ist, wird dies bereits heute von den Liegenschaftsverwaltungen so gehandhabt. - Im Rahmen der Nutzungsplanrevision ist die Erarbeitung eines kommunalen Gesamtkonzepts Verkehr (KGV) sowie ein Mobilitätskonzept über das gesamte Gemeindegebiet vorgesehen. Der Rücklauf an Fragebogen ist enttäuschend. Aufgrund dieser wenigen Meldungen lassen sich keine gesicherten Aussagen machen. Aufgrund der gut besuchten und lebhaften Informationsveranstaltung wurde ein deutlich höherer Rücklauf erwartet. Die Parkplatzfrage war das Hauptthema an der Infoveranstaltung sowie auch der Rückmeldungen zum Mobilitätskonzept. Gefordert werden genügend Parkplätze und möglichst keine zusätzlichen Störungen in der Liebrüti. Marti Partner Architekten und Planer AG Zürich und Lenzburg 10. September

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