Neugründung von Gesamtschulen
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- Gitta Brinkerhoff
- vor 8 Jahren
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1 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Gesamtschulen gründen Neugründung von Gesamtschulen Informationsbroschüre für Eltern und Interessierte
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3 Mehr Gesamtschulen! Diese kleine Broschüre soll Eltern, Politikerinnen und Politiker in den Kommunalparlamenten, Verwaltungsfachleute bei den Schulträgern und Lehrerinnen und Lehrer in NRW ermutigen und ihnen helfen, neue Gesamtschulen zu gründen. Trotz aller Behinderungen durch die Landesregierung von CDU und FDP ist es 2009 gelungen, in Bonn und Hemer zwei neue Gesamtschulen zu gründen. Gegenwärtig gibt es dreißig weitere aktive Initiativen zur Gründung neuer Gesamtschulen in NRW, von Aachen bis Lippe und von Steinfurt bis Siegen-Wittgenstein. Immer mehr Eltern, Lehrkräfte und Politiker sprechen sich dafür aus, dass unsere Kinder länger gemeinsam lernen sollen. Neues Interesse an Gesamtschulen bei Schulträgern Neu ist die Aktivität vieler Schulträger, von großen Städten und auch von Landkreisen und Gemeinden, die aus eigenen Überlegungen die Initiative zur Errichtung neuer Gesamtschulen ergreifen. Sie reagieren damit auf Veränderungen des Schulwahlverhaltens und die demografische Entwicklung. Dass in diesem Jahr entgegen dem Wunsch der Eltern Kinder in NRW keinen Platz an einer Gesamtschule gefunden haben, macht deutlich, dass neue Gesamtschulen von Eltern nachgefragt werden. Gesamtschulen arbeiten erfolgreich In NRW bestehen zur Zeit 221 Gesamtschulen, die im letzten Schuljahr von Schülerinnen und Schülern besucht wurden junge Menschen bestanden 2008 das Abitur an den Gesamtschulen, etwa 70 % von ihnen hatten am Ende der Grundschule nicht die Empfehlung, ein Gymnasium zu besuchen. Die Gesamtschulen fördern also erfolgreich, längeres gemeinsames Lernen schafft deutlich mehr Chancengleichheit und bessere Schulabschlüsse. 3
4 Landesregierung legt Gesamtschulgründungen dicke Steine in den Weg Die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW behindert die Neugründung von Gesamtschulen nach Kräften. Aus allein ideologischen Gründen will sie am gegliederten Schulsystem festhalten, obwohl sich immer mehr Eltern gegen die Auslese ihrer neunjährigen Kinder wehren. Mit der Schulgesetzänderung von 2006 machte die Landesregierung die Schulempfehlung der Grundschule verbindlich, 4
5 obwohl alle Fachleute wissen, dass diese Entscheidung nicht verantwortlich getroffen werden kann. Mit derselben Gesetzesänderung entfernte die Landesregierung die Bestimmung, dass Gesamtschulen in der Regel als Ganztagsschulen geführt werden, aus dem Schulgesetz. Damit versucht sie, den Elternwunsch nach gemeinsamem Lernen in der bewährten Ganztagsform der Gesamtschulen zu unterlaufen. Nicht zuletzt versuchte das Schulministerium, neue Bedingungen für die Genehmigung von Gesamtschulen zu erfinden, die keine gesetzliche Grundlage haben. Die Intention der Landesregierung, eine Quotierung nach den Grundschulempfehlungen vorzunehmen, hatte erfreulicherweise vor Gericht keinen Bestand. Gesellschaftliche Unterstützung In NRW wird das längere gemeinsame Lernen auch von einer Initiative unterstützt, die Personen aus Kirchen, Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und Politik gegründet haben. Näheres finden Sie unter: GEW: Eine Schule für alle Kinder Die GEW setzt sich dafür ein, dass eine Schule für alle Kinder bis zum ersten Schulabschluss auch in NRW verwirklicht wird. Unsere Vision ist eine inklusive Schule, die alle Kinder auch die mit Behinderungen willkommen heißt und sie individuell fördert und gemeinsam erzieht und bildet. Dafür bedarf es großer Anstrengungen aller Beteiligten: Eltern, Lehrerschaft und Politik können dazu beitragen, dass wir ein demokratisches Schulsystem verwirklichen. Ein erster Schritt dazu ist, dass alle Eltern, die für ihr Kind das gemeinsame Lernen wünschen, eine gemeinsame Schule vorfinden, die alle Schulabschlüsse ermöglicht. Deshalb setzen wir uns für die Gesamtschule ein. Andreas Meyer-Lauber Vorsitzender der GEW NRW 5
6 Was ist eine Gesamtschule? Die Gesamtschule ist die Schule für Alle. In der Gesamtschule wird die Leistungsheterogenität der Kinder als Chance begriffen. Didaktische und pädagogische Konzepte verpflichten sich von Anfang an zum gemeinsamen Lernen in heterogenen Gruppen. Dazu ist die Auslese am Ende des 4.Schuljahres ebenso unsinnig wie überflüssig. Die Gesamtschule hält deshalb Wege offen und verschließt sie nicht, noch bevor Kinder die Chance haben, sich zu entwickeln. Sie ist eine Alternative zu allen übrigen Schulformen. An der Gesamtschule lernen alle gemeinsam bis zum Abschluss der Sekundarstufe I am Ende des 10. Schuljahres. Dabei kommt der individuellen Förderung zentrale Bedeutung zu. Nur so kann es gelingen, Schüler und Schülerinnen zu dem bestmöglichen Abschluss zu führen, der ihren Möglichkeiten entspricht. Individuelle Förderung gehört zum Konzept jeder Gesamtschule. Durch geeignete Maßnahmen wird ein Sitzenbleiben bis zum Ende der Klasse 9 verhindert. Die Gesamtschule ist als Ganztagsschule Lern- und Lebensraum. Gesamtschulen müssen Ganztagsschulen sein, um ihren hohen Ansprüchen nach mehr Chancengerechtigkeit gerecht zu werden. Der Schultag ist rhythmisiert: Unterricht, Spiel- und Freizeitangebote in den Mittagspausen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitsstunden zur Einübung des Erlernten und Fördermaßnahmen sind eng miteinander verbunden und gleichmäßig über den Schultag und die Schulwoche verteilt. Die Gesamtschulen setzen die Tradition der Wochenarbeitspläne der Grundschulen in den Arbeitsstunden fort. 6
7 Durch entsprechende räumliche Angebote (Freizeiträume, Bibliothek, Computerräume, Mensa, Teestube usw.) wird die Schule zum Lebensraum, in dem Kinder auch gemeinsam Freizeit miteinander verbringen und dabei ihren persönlichen Neigungen nachgehen können. 7
8 Die Gesamtschule vermittelt alle Abschlüsse Die Gesamtschule vermittelt alle Abschlüsse der Sekundarstufe I. Darüber hinaus verfügt jede Gesamtschule über eine Gymnasiale Oberstufe, so dass das Abitur (allgemeine Hochschulreife) erworben werden kann. An der Gesamtschule gibt es keine Schulzeit- 8
9 verkürzung. Im Unterschied zum Gymnasium wird das Abitur in der Regel nach dem 13. und nicht nach dem 12. Schuljahr abgelegt, was inzwischen von vielen Eltern und Schülern als Vorteil empfunden wird. Kinder und Jugendliche haben unterschiedliche Stärken und Interessen. Dem begegnen die Gesamtschulen mit einem breiten Fächerangebot im Wahlpflichtbereich. Mit unterschiedlichen Formen der Differenzierung wollen die Gesamtschulen den Bildungsansprüchen aller Schülerinnen und Schüler gerecht werden. Die Gesamtschule sichert Bildungschancen Als Schule für alle Kinder trägt die Gesamtschule durch Verzicht auf Auslese und individuelle Förderung dazu bei, dass alle, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft und ihrem kulturellen Hintergrund, erfolgreicher lernen und einen möglichst hohen Schulabschluss erreichen können. Das gegliederte Schulwesen ist sozial ungerecht. Internationale Studien (z.b. Pisa) haben ergeben, dass der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Schulerfolg nirgends größer ist als in Deutschland. Untersuchungen und die konkreten Erfahrungen an den Gesamtschulen zeigen, dass dort deutlich mehr Schülerinnen und Schüler einen höheren Abschluss erreichen, als nach der Grundschulprognose zu erwarten war. So hat eine aktuelle Erhebung an 95 Gesamtschulen ergeben, dass 70,5%! derjenigen, die dort das Abitur erworben haben, am Ende des viertes Schuljahres keine Gymnasialprognose bekommen hatten. Außerdem kann man feststellen, dass an Gesamtschulen ca. dreimal so viel Schülerinnen und Schüler mit ausländischer Staatsangehörigkeit das Abitur erlangen wie am Gymnasium. Die Gesamtschule sorgt somit für deutlich mehr soziale Gerechtigkeit bei der Verteilung von Bildungschancen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Erschließung von Bildungsreserven 9
10 Arbeit einer Gesamtschulinitiative Gründung einer Gesamtschulinitiative Eltern, die in einer Region wohnen, in der es keine Gesamtschule gibt oder in der es keine ausreichenden Gesamtschulplätze gibt, können sich zu einer Gesamtschulinitiative zusammentun. In regelmäßigen Treffs informieren sie sich und verabreden die nächsten Schritte zur Gründung einer Gesamtschule. Mitgliedschaft in einer Gesamtschulinitiative Mitglied in einer Gesamtschulinitiative können alle werden, die die Vorteile des gemeinsamen Unterrichts für die Kinder in der Grundschule schätzen und sich nun die Weiterführung dieses gemeinsamen Lernens bis zum 10. Schuljahr wünschen. Sie wünschen, dass Kinder nicht schon nach der 4. Klasse getrennt unterrichtet werden, und setzen sich für ein gemeinsames Leben und Lernen in einer Schule ein. Wichtigste Aufgabe einer Gesamtschulinitiative Die wichtigste Aufgabe einer Gesamtschulinitiative ist es, das Interesse bei den folgenden Gruppen für die Gründung einer Gesamtschule vor Ort zu wecken, zu vertiefen und sie eventuell sogar für die Mitarbeit in der Gesamtschulinitiative zu gewinnen: 1. bei den Eltern, 2. bei den politischen Parteien vor Ort und den Gewerkschaften 3. bei Schülerinnen und Schülern 4. bei Lehrkräften 5. beim Schulträger 6. bei den Leiterinnen und Leitern der Grundschulen 10
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12 Interessen der Gruppen Eltern sowie Schülerinnen und Schüler kritisieren am bestehenden Schulsystem, dass schon ab Klasse 4 festgelegt wird, welche Schulform ein Kind besuchen wird. Sie vermissen Maßnahmen, die Lernschwierigkeiten mindern, die z.b. durch die soziale Herkunft hervorgerufen wurden. Oft stört sie auch, dass neue individualisierte Formen des Lernens im Unterricht vieler Schulen nicht praktiziert werden. Sie sollten darüber informiert werden, dass an der Gesamtschule nach Klasse 10 alle Bildungsabschlüsse erreicht werden können, ohne dass man ab Klasse 5 einer Schulform zugewiesen wird. Durch unterschiedliche Formen der Differenzierung wird jedes Kind gefördert, so dass erst im Verlauf der Klasse 10 letztlich entschieden wird, welchen Schulabschluss ein junger Mensch erwirbt. Gesamtschulen werden zunehmend als Alternative zum G8-Gymnasium gewählt. Zahlreiche Lehrkräfte sind an einer sinnvollen pädagogischen Arbeit interessiert. Sie sind unzufrieden mit ihrer Arbeit in ihrer Schule. Sie haben erkannt, dass diese Arbeit in einer Schulform des dreigliedrigen Schulsystems nicht ihren pädagogischen Vorstellungen entspricht. Die Gesamtschulinitiative setzt an diesem Interesse an und verdeutlicht durch konkrete Beispiele aus der Praxis, dass die Arbeit in einer Gesamtschule die zeitgemäße Weiterentwicklung von Schule darstellt. GEW und DGB treten schon seit längerem ein für längeres gemeinsames Lernen und eine Schule für alle. Sie sind feste Bündnispartner und können leicht für die gemeinsame Arbeit gewonnen werden. Aber auch Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Parteien vor Ort können eventuell als Bündnispartner gewonnen werden. Mit dem Blick auf die regionale Schulentwicklung und sinkende Schülerzahlen in vielen Gemeinden sehen viele Kommunalpolitikerinnen und -politiker in der Errichtung einer Gesamtschule den einzigen Ausweg. Sie gilt es zu überzeugen, damit sie in den Städte- und Gemeinderäten Errichtungsbeschlüsse für eine neue Gesamtschule fassen. 12
13 Schulträger sollten davon überzeugt werden, dass die Einrichtung einer Gesamtschule eine sinnvolle Investition darstellt. Dadurch, dass alle Kinder in einer Schule unterrichtet werden, bietet der Schulträger wohnortnah ein vollständiges Bildungsangebot also auch das gymnasiale an, das insbesondere in ländlichen Regionen anders nicht immer gewährleistet ist. Weitere Aktivitäten einer Gesamtschulinitiative Eine wesentliche Aufgabe der Gesamtschulinitiative besteht in der Öffentlichkeitsarbeit Ohne Öffentlichkeitsarbeit wird die Arbeit der Gesamtschulinitiative nicht erfolgreich sein. Deshalb sollte der Kontakt zur lokalen Presse kontinuierlich gepflegt werden. Diese muss über die Treffen der Gesamtschulinitiative und deren Arbeit regelmäßig informiert werden. Deshalb ist es auch wichtig, dass die Gesamtschulinitiative in Abständen pädagogische Gesprächsabende für die interessierte Öffentlichkeit organisiert, in deren Mittelpunkt einzelne Aspekte der Gesamtschulpädagogik stehen, z.b. zum Umgang mit der Vielfalt der Kinder im Unterricht, zum pädagogischen Leistungsbegriff, zur Gestaltung des Ganztages usw. Als Referenten bzw. Referentinnen können Pädagoginnen und Pädagogen aus anderen Gesamtschulen eingeladen werden. Kontakt gesucht werden muss auch zu den Elternvertretungen vor Ort, insbesondere denen der Grundschulen, aber auch zum Kreis- oder Stadtelternrat, um über die Arbeit und die Absichten der Gesamtschulinitiative zu informieren, sich auszutauschen und eine Zusammenarbeit zu vereinbaren, möglichst sogar regelmäßige Treffen. Sofern vorhanden, empfiehlt sich auch, Kontakt mit den Leitungen der benachbarten bestehenden Gesamtschulen aufzunehmen und zu anderen Gesamtschulinitiativen. (Alle Gesamtschulinitiativen unter: Das Gleiche gilt auch für die Schülervertretungen. 13
14 Für die Arbeit des Gesamtschulinitiative empfiehlt es sich, Eckpunkte eines pädagogischen Konzeptes für die neu zu errichtenden Gesamtschule aufzustellen mit Aussagen über zum Beispiel die Größe und Gliederung der Schule, das pädagogische Profil, die Gestaltung der Schule als Ganztagsschule, die gymnasiale Oberstufe. Aufgaben des Schulträgers Der Schulträger muss motiviert werden, entsprechend dem 81 des Schulgesetzes das Interesse der Erziehungsberechtigten für die Einrichtung einer Gesamtschule durch eine Befragung festzustellen. Auf die Informationsveranstaltungen des Schulträgers und die Gestaltung dieser Befragung sollte die Initiative durch Bündnispartner/innen Einfluss nehmen. Ebenso muss mit dem Schulträger die Standortfrage geklärt werden. Der für die Errichtung der Gesamtschule vorgesehene Schulstandort muss bei der Befragung angegeben werden. Die Befragung wird entweder im gesamten Territorium des Schulträgers oder bei mehreren Grundschulen im vorgesehenen Einzugsgebiet der neuen Gesamtschule durchgeführt. Befragt werden die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschulen. In Kommunen mit hohen Abweisungszahlen bei Anmeldungen zu bestehenden Gesamtschulen beschränkt sich die Abfrage auf die Jahrgänge 3 oder 4 der Grundschulen. Eine Befragung in den Kindergärten ist möglich. Abschließend muss der Schulträger dann den Antrag auf Feststellung des Bedürfnisses und auf Genehmigung der Einrichtung einer Gesamtschule bei der zuständigen Bezirksregierung stellen. Dabei muss der Schulträger nachweisen, dass für die neue Gesamtschule mindestens 112 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang zu erwarten sind unter Berücksichtigung der konkreten Bevölkerungsentwicklung in einer stabilen Prognose für 5 Jahre. 14
15 Zusammenfassung Für den Erfolg einer Arbeit einer Gesamtschulinitiative ist wie oben beschrieben der Einbezug des gesamten Umfeldes wichtig, in dem die Initiative tätig ist. Voraussetzung dafür ist eine realistische Einschätzung vor Ort, damit Energien nicht unnütz verschleudert werden. Vorrangiges Ziel muss in der Zusammenarbeit mit Personengruppen und Institutionen immer die Verdeutlichung gemeinsamer Interessen sein, die durch die Einrichtung einer Gesamtschule erfüllt werden. Die Gründung eines Vereins, der politisch unabhängig ist, schafft möglicherweise eine breitere Basis in der Bevölkerung, die eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg einer Gesamtschulinitiative ist. 15
16 Überblick Sieben Schritte zur Errichtung einer Gesamtschule 1. Schritt: Die Initiative beantragt beim Schulträger formlos die Gründung einer Gesamtschule. 2. Schritt: Die zuständigen Ausschüsse des Rates bzw. des Kreises befassen sich mit dem Antrag. 3. Schritt: Der Rat oder der Kreistag entscheidet über die weitere Vorgehensweise; gegebenenfalls stimmt sich die Gemeinde mit dem Kreis ab. 4. Schritt: Der Schulträger beschließt die Durchführung einer Elternbefragung zur Ermittlung des Interesses zur Errichtung einer Gesamtschule: der Standort für die geplante Gesamtschule muss ausgewiesen sein; befragt werden die Eltern der Grundschulen; mindestens 112 Schülerinnen müssen pro Jahrgang für die vorgesehene Gesamtschule votieren; 16
17 wenn an bestehenden Gesamtschulen regelmäßig Bewerbungen abgewiesen wurden, kann dies als wichtiges Indiz für das nachhaltige Elterninteresse angeführt werden; die Befragung findet im gesamten Gebiet des Schulträgers statt; wenn im Gebiet des Schulträgers mehrere Gesamtschulen bestehen, kann sie im vorgesehenen Einzugsgebiet vorgenommen werden; der Fragebogen soll vom Schulträger mit der Bezirksregierung abgestimmt werden. 5. Schritt: Der Schulträger beantragt bei der Bezirksregierung Feststellung des Bedürfnisses zur Errichtung einer Gesamtschule; Genehmigung der Errichtung einer Gesamtschule mit folgenden Inhalten: - geplanter Schulstandort, - Ergebnisse der Elternbefragung, - Prognose der Schülerzahlen mit Nachweis der stabilen Prognose, - Beschreibung der Schulorganisation, - pädagogisches Konzept, - Beantragung des Ganztagskonzepts 6. Schritt: Die Bezirksregierung prüft die Errichtungsvoraussetzungen 7. Schritt: Die Bezirksregierung genehmigt oder versagt die Errichtung der Gesamtschule 17
18 Nützliche Adressen: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in NRW: Deutscher Gewerkschaftsbund: Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule (NRW) Landeselternrat Gesamtschule in NRW Bündnis für längeres gemeinsames Lernen in NRW Rechtliche Grundlagen: - Schulgesetz NRW; zur Errichtung von Gesamtschulen siehe 81 - Erlass Errichtung, Änderung und Auflösung von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs vom (BASS Nr.9) Herausgegeben im Auftrag der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen Nünningstr. 11, Essen Redaktion: Werner Balfer, Dr. Ilse Führer-Lehner, Dorothea Schäfer, Hans Herbert Schürmann NEUE DEUTSCHE SCHULE Verlagsgesellschaft mbh, Essen Nünningstr. 11, Essen, November
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20 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen Nünningstr Essen
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