Vereins-Satzung Regionale Landes-Gruppe S.B.I. (Selbstbestimmungs-Initiative) Wölfe Kernen-Stetten

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1 Vereins-Satzung Regionale Landes-Gruppe S.B.I. (Selbstbestimmungs-Initiative) Wölfe Kernen-Stetten Stand November 2013

2 Vereins-Satzung (Stand November 2013) 1 Wichtiges über den Verein Der Name des Vereins ist Regionale Landes-Gruppe S.B.I. (Selbstbestimmungs-Initiative) Wölfe. Unser Verein hat seinen Sitz in Kernen im Remstal. Der Verein soll in das Vereins-Register eingetragen werden. Nach der Eintragung erhält der Verein den Zusatz e.v. (das heißt eingetragener Verein) Die Abrechnungen für den Verein werden jedes Jahr zum 31. Dezember gemacht. 2 Was macht der Verein? Der Verein arbeitet dafür, dass Menschen mit Lern-Schwierigkeiten oder mit Mehrfach-Behinderungen oder mit Seh-Behinderungen und mit Taub-Stummigkeit mit Menschen ohne Behinderung auf gleicher Augenhöhe stehen. Satzung S.B.I. Seite 2

3 Der Verein beruft sich auf die UN-Behinderten- Rechts-Konvention für gleich-berechtigte Teilhabe in der Gesellschaft. Eine Konvention ist ein Über-Einkommen, das von Menschen oder Staaten eingehalten wird. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung wurde Ende 2006 von der General-Versammlung der Vereinten Nationen (UN) verabschiedet. Deutschland und 152 weitere Länder bekennen sich zur UN-Konvention. Sie haben sich mit ihrer Unter-Zeichnung verpflichtet, die Konvention umzusetzen. 3 Gemeinnützigkeit Der Verein verfolgt aus-schließlich und unmittelbar gemein-nützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Das bedeutet: Der Verein regionale Landes-Gruppe S.B.I. (Selbstbestimmungs-lnitiative) Wölfe macht nur Dinge, die ohne Ausnahme und ganz direkt einen mildtätigen und gemeinnützigen Zweck haben. Alles, was die Vereins-Mitglieder machen, muss Satzung S.B.I. Seite 3

4 dem Abschnitt "Steuer-begünstigte Zwecke" in der Abgaben-Ordnung entsprechen. Zweck des Vereins ist die Förderung mild-tätiger Zwecke im Sinne des 53 Abgaben-Ordnung. Das bedeutet: Der Verein unterstützt Menschen mit Lern-Schwierigkeiten, Menschen mit Mehrfach- Behinderungen, Menschen mit Seh-Behinderungen und gehörlose Menschen. Mit Unterstützung ist gemeint: Der Verein berät und assistiert diese Menschen dabei, ihre Selbst-Bestimmungs-Rechte zu nutzen. Anderen, die Hilfe brauchen, zu helfen, das steht im Mittelpunkt (Mild-Tätigkeit). Unterstützt der Verein diese Menschen, muss er Regeln beachten. Sie stehen in dem Gesetz, das Abgaben-Ordnung heißt. Dort findet man die Regeln im Paragraf 53. Die Ziele des Vereins (das ist der Satzungs- Zweck) werden so erreicht: Satzung S.B.I. Seite 4

5 Die Vereins-Mitglieder sagen anderen, die Rat brauchen, was die Selbstbestimmungs-Rechte für Menschen mit Behinderungen sind, zum Beispiel wo und mit wem sie wohnen möchten. Die Vereins-Mitglieder unterstützen diese Menschen, damit diese anderen ihre Rechte sagen können. Vereinsmitglieder helfen, damit Menschen mit Behinderungen ihre Rechte auch bekommen. Die Vereins-Mitglieder setzen sich für Gesetze ein, die für Menschen mit Behinderungen gerecht und gut sind. Beispiele sind: Die Einführung der Leichten Sprache in der Verwaltungs-Arbeit und in deren Formulare. Der Verein arbeitet dafür, Selbstbestimmungs- Rechte in der Politik und in der Bevölkerung bekannt zu machen zum Beispiel mit öffentlichen Veranstaltungen und in persönlichen Gesprächen. Satzung S.B.I. Seite 5

6 Um die Ziele des Vereins bekannt zu machen, verteilt der Verein Broschüren, Flyer und Ähnliches. Die werden von den Vereins- Mitgliedern selbst hergestellt. Außerdem nutzt der Verein Facebock und andere Soziale Medien. Der Verein ist selbstlos tätig: Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftlichen Interessen. Das bedeutet: Ein Verein arbeitet, um anderen zu helfen. Der Verein will mit seiner Arbeit kein Geld verdienen. Der Verein ist keine Firma, die Gewinne machen will. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Das heißt: Alles Geld, das der Verein zum Beispiel durch Spenden oder Zuschüsse oder Beiträge oder Veranstaltungen bekommt, darf der Verein nur so ausgeben, wie es in dieser Satzung bestimmt ist. Der Verein darf das Geld nicht für andere Sachen ausgeben. Satzung S.B.I. Seite 6

7 Die Mitglieder bekommen keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Das heißt: Die Mitglieder bekommen vom Verein kein Geld oder andere Sachen, wenn sie bei dem Verein mit arbeiten. Das gilt auch, wenn ein Mitglied bei dem Verein nicht mehr mitmachen will oder wenn der Verein aufgelöst wird. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Niemand darf Geld vom Verein bekommen, das nicht für die Ziele des Vereins eingesetzt wird. Niemand darf für seine Arbeit mehr bekommen, als normaler-weise für diese Arbeit bezahlt wird. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuer-begünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Freundeskreis für Behinderte in Winnenden, der das Vermögen ausschließlich und unmittelbar für mild-tätige und gemein-nützige Zwecke zu verwenden hat. Satzung S.B.I. Seite 7

8 Das bedeutet: Die Satzung sagt, was mit dem Geld von dem Verein passiert, wenn der Verein aufgelöst wird oder der Verein nicht mehr für seine Ziele arbeitet oder wenn der Verein eine Satzung beschließt, in der andere Ziele stehen als in dem Gesetz der Abgaben-Ordnung. Das Geld bekommt dann der Freundes-Kreis für Behinderte, der in Winnenden ist. Aber auch der Freundes-Kreis für Behinderte muss nach dem Gesetz der Abgaben-Ordnung das Geld für die Hilfe für andere Menschen, also die Mild-Tätigkeit verwenden. 4 Einnahmen des Vereins Mitglieder bezahlen einen freiwilligen Mitglieds- Beitrag. Die Mitglieder-Versammlung fest, wie hoch er ist. Förder-Mitglieder bezahlen ihren Beitrag nach persönlichen Möglichkeiten (Geld, Sachspenden, Tätigkeiten) und bekommen ihr Geld oder Spenden nach Austritt nicht zurück. 5 Wer kann Mitglied werden? Menschen mit Lern-Schwierigkeiten und/oder Mehrfach-Behinderungen können Mitglied werden. Mitglieder können im Verein Satzung S.B.I. Seite 8

9 abstimmen und können zum Vorstand gewählt werden. Menschen ohne Behinderungen können Förder-Mitglieder werden. Förder-Mitglieder können im Verein nicht abstimmen, und sie können nicht zum Vorstand gewählt werden. Menschen mit Lern-Schwierigkeiten und/oder Mehrfach-Behinderungen können Mitglied werden. Sie müssen eine Beitritts-Erklärung ausfüllen. Menschen mit gesetzlichem Betreuer benötigen eine Einverständnis- Erklärung. Menschen ohne Behinderung können Förder- Mitglieder werden. Sie müssen eine Beitritts- Erklärung ausfüllen und sagen, wie sie den Verein unterstützen wollen. Förder-Mitglieder dürfen nicht abstimmen und nicht als Vorstand gewählt werden. Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vorstand. Satzung S.B.I. Seite 9

10 6 Wie kann ich den Verein wieder verlassen? Mitglieder können jederzeit aus dem Verein austreten. Das nennt man Austritt. Den Austritt muss man erklären, in dem man das aufschreibt und dem Vorstand gibt. Wer sich nicht an Regeln hält, die in dieser Satzung stehen, muss den Verein wieder verlassen. Die Mitglieder-Versammlung stimmt ab, wer gehen muss. Mit dem Mitglied, das gehen soll, wird vorher gesprochen. 7 Mitglieds-Beiträge von Förder-Mitgliedern Mitglieds-Beiträge von Förder-Mitgliedern sind in Form von Geld-Spenden, Sach-Spenden und sonstiger Unterstützung zu geben. Die Förder- Mitglieder geben Geld oder auch Zeit für den Verein nach ihren eigenen Möglichkeiten. 8 Wer entscheidet im Verein? Die Mitglieder in der Mitglieder- Versammlung. Der Vorstand des Vereins. Satzung S.B.I. Seite 10

11 9 Mitglieder-Versammlung Mindestens einmal im Jahr gibt es eine Gesamt- Mitglieder-Versammlung. Der Vorstand lädt die Mitglieder und Förder-Mitglieder mündlich, telefonisch oder per zu Versammlungen ein. Mitglieder können auch eine Extra-Versammlung wollen, wenn es ein wichtiges Anliegen gibt. Es müssen 20 Prozent der Mitglieder vom Vorstand verlangen, dass es eine Versammlung gibt. Es wird ein Protokoll über die Mitglieder- Versammlung geführt. Es wird vom 1. Vorsitzenden und dem Protokoll-Führer unterschrieben. Mitglieder können das Protokoll einsehen/lesen, wenn sie das wollen. Es werden zum Beispiel über diese Dinge entschieden: Ein Mitglied oder Förder-Mitglied soll den Verein verlassen. Zuerst werden Probleme aber mit den Mitgliedern und/oder Förder- Mitgliedern besprochen, und es ein Gespräch mit dem Vorstand, um das Problem zu lösen. Die Vereins-Regeln sollen geändert werden. Für was das Vereins-Geld ausgegeben wird. Satzung S.B.I. Seite 11

12 Wenn diese Satzung geändert werden soll, müssen mindestens drei Viertel der Mitglieder dafür sein. Wenn der Verein aufgelöst werden soll, müssen mindestens drei Viertel der Mitglieder dafür sein. Drei Viertel der Mitglieder bedeutet: Das sind fast alle Mitglieder. Soll diese Satzung geändert werden oder soll der Verein aufgelöst werden, dann muss diese Ankündigung in der Einladung zur Mitglieder- Versammlung stehen. 10 Vorstand Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern mit Lern-Schwierigkeiten und/oder Mehrfach-Behinderungen: o Der 1. Vorsitzende o Der stell-vertretende Vorsitzende o Zwei weitere Vorstands-Mitglieder Vorstand im Sinn des Paragrafen 26 des Bürgerlichen Gesetz-Buches (BGB) sind: o Der 1. Vorsitzende und o Der stellvertretende Vorsitzende. Jedes dieser beiden Vorstands-Mitglieder Satzung S.B.I. Seite 12

13 alleinvertretungsberechtigt. Das heißt: Beide können den Verein in der Öffentlichkeit vertreten. Der Vorstand wird alle vier Jahre gewählt. Der Vorstand bekommt kein Geld für seine Arbeit im Verein. Im Protokoll wird aufgeschrieben, was der Vorstand entscheidet. Satzung S.B.I. Seite 13

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