Gewerbezone Buttisholz
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- Charlotte Neumann
- vor 5 Jahren
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1 Mietanfrage Die Lokale sind zwischen Anfangs November bis Ende März Mietbar. Unter dem Jahr stehen die Räume ausschliesslich den Vereinen zur Nutzung frei. zwischen SPORTPARK Buttisholz und Veranstalter Verantwortliche Person Adresse PLZ / Ort Telefon als Vermieter als Mieter des Anlasses (keine Vermietung an Dritte oder Minderjährige) Mietobjekt: Clubhaus 6018 Gebäude Nr. 789 des Fussball- oder Tennisclub Buttisholz Beinhaltend: Clubraum, Küche mit Infrastruktur, WC-Anlagen, Parkplätze bei Aregger / Tschopp, das UG mit den Duschkabinen und Garderoben kann nicht gemietet werden. Benützungszweck: Personenzahl: Mietdatum: Zeit von bis Datum Vorbereitung: Zeit von bis Abgabedatum: Zeit: Mietgebühren FC: Vereine, Mitglieder CHF Kaution CHF Personen Firmen und Private CHF Kaution CHF Mietgebühren TC: Vereine, Mitglieder CHF Kaution CHF Personen Firmen und Private CHF Kaution CHF Mietpreis/Tag : CHF Alex Müller, Gustibergstrasse 21, verwaltung@sportpark-buttisholz.ch
2 Allgemeine Bestimmungen 1. Über die Bewilligung des Gesuchs entscheidet der Clubhausverantwortliche. 2. Der Antrag zur Benutzung des Clubhauses muss rechtzeitig erfolgen. 3. Dekorationen (Poster, Bilder, Fasnachtsdeko usw.) dürfen nur mit Bewilligung des Vermieters angebracht werden. Es ist verboten Bostitch, Nägel und Schrauben an den Wänden, Decken und am Mobiliar anzubringen. 4. Leicht brennbare und abtropfende Dekorationen sind nicht zulässig. 5. Die Beschaffung von Bewilligungen jeglicher Art ist Sache des Veranstalters. 6. Für liegengelassene und gestohlene Gegenstände lehnt der Vermieter jede Haftung ab. 7. Reinigung: Das Clubhaus muss sauber gereinigt wie bei Übernahme wieder abgegeben werden. Sämtliche Reinigungsarbeiten sind vom Mieter auszuführen. Der Abfall ist vom Mieter zu entsorgen. Wird der Raum nur besenrein oder nicht sauber übergeben, sind vom Vermieter zusätzliche Reinigungskosten von Fr zu entrichten. 8. Für allfällige Schäden am Gebäude und Umschwung sowie an Mobiliar, Einrichtungsgegenständen und Geschirr, haftet der Mieter. Beschädigungen sind dem Vermieter umgehend und unaufgefordert zu melden. 9. Es ist für Ordnung und Sauberkeit rund um das Clubhaus zu sorgen. 10. Das Fahrverbot Richtung Buttisholz Dorf ist strikte einzuhalten. Eine Zufahrt vom Dorf über die Tannenbachstrasse ist mit Motorfahrzeuge ebenfalls strikte verboten. 11. Der Parkplatz für sämtliche PW ist bei der Firma Aregger AG. Ausgenommen sind Materialund Warenumschläge wie die Anlieferung des Partyservices. Die Parkplätze neben dem Tennisfeld sind freizuhalten. 12. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass keine Reklamationen betreffend ungebührlichem Verhalten und Lärm eingehen. Ab Uhr müssen alle Fenster geschlossen sein. Anlässe mit Musik müssen durch den Vermieter bewilligt werden. Gleichzeitig müssen Anwohner informiert werden. Ausserhalb des Clubhauses darf keine Musik gemacht werden. 13. Die Abgabe des Clubhauses ist so schnell wie möglich nach der Veranstaltung zu organisieren. Auf Veranstaltungen des Vermieters ist Rücksicht zu nehmen. 14. Der Mietvertrag erlangt seine Gültigkeit erst dann, wenn der Mietvertag unterschrieben ist und wenn die Miete und Kaution als Zahlungseingang vor Mietbeginn bestätigt sind. Alex Müller, Gustibergstrasse 21,
3 15. Bei einem Rücktritt sind ½ der Mietkosten für Umtriebe und Reservationsarbeit zu entrichten. 16. Zahlungsverbindung IG Sportzone Buttisholz: IBAN Nr. CH Raiffeisenbank Buttisholz Ruswil 17. Bezug von Getränk und Esswaren: Wir möchten unsere Sponsoren berücksichtigen und legen folgende Firmen für den Bezug der Getränke und Partyservice fest: Getränk: FI FA FO, Landi oder de frisch Egge Partyservice: Fritz Schnyder Grillfleisch: Metzgerei Zemp oder Fritz Schnyder Brot / Dessert: brot & co gmbh Getränk: Ramseier und Eichhof 18. Eigenes Kochen: Wenn möglich ist der Partyservice von Fritz Schnyder zu berücksichtigen. Bei Verwendung der Küche, ist diese wieder top gereinigt zu übergeben. Die geleistete Kaution geht nach ordnungsgemässer Abgabe / Abnahme nach Abzug allfälliger Schäden an den Mieter zurück. Der Mieter bestätigt, die Mietbestimmungen und die Hausordnung erhalten und gelesen zu haben und erklärt sich damit vorbehaltslos einverstanden. Buttisholz, den Der Mieter: Weiteres Vorgehen: Die Mietanfrage wird von der Verwaltung geprüft und mit einem Mietvertag bestätigt. Dieser muss innert Wochenfrist unterschrieben zurückbestätigt werden. Erst nach Eingang des Mietvertrages darf mit der Planung des Festes begonnen werden. Buttisholz, 12. September 2013 Alex Müller, Gustibergstrasse 21, verwaltung@sportpark-buttisholz.ch
4 Alex Müller, Gustibergstrasse 21,
5 Alex Müller, Gustibergstrasse 21,
6 Alex Müller, Gustibergstrasse 21,
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