Nebenamtliche Ansprechpersonen Sucht und Gesundheit in den Hochschulen
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- Hildegard Schuler
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Nebenamtliche Ansprechpersonen Sucht und Gesundheit in den Hochschulen Vom Suchtkrankenhelfer zum Ansprechpartner für Suchtfragen Ute Pegel-Rimpl Büro für Betriebliche Suchtprävention und Suchthilfe, Hannover
2 Der Name steht für das Programm Suchtkrankenhelfer bzw. Suchtkrankenhelferin Betrieblicher Suchtberater bzw. Suchtberaterin Suchtexperte bzw. Suchtexpertin Kollegiale Ansprechpartner bzw. partnerin Soziale Ansprechpartner bzw. partnerin Vertrauensperson für soziale Angelegenheiten Ansprechpartner/in für Suchtfragen - Standards Suchtbeauftragte/n Nebenamtliche Ansprechperson Sucht + Gesundheit Mitarbeiterberatung oder Sozialberatung hauptamtliche Besetzung der Stelle
3 Erweiterung der Beratungskompetenzen Alkohol gaming disorder problematischer Medienkonsum Ess- Störungen psychisch wirksame Medikamente Pathologisches Spielen Arbeitssucht Illegale Drogen Ute Pegel-Rimpl Büro für betriebliche Suchtprävention Nikotin
4 Diagnosebegriffe Missbrauch und Abhängigkeit gehören nicht an den Arbeitsplatz Suchtmittel Legale und illegale Konsum Missbrauch Abhängigkeit werden ersetzt durch: Substanzen Konsummuster Risikoarmer Konsum Riskanter Konsum Schädlicher Konsum Der Arbeitgeber ist für die Behauptung, ein Arbeitnehmer sei alkoholabhängig, bei einer Kündigung darlegungs- und beweispflichtig (LAG Hamm /Az 10 Sa 1524/04)
5 Erweiterung der Beratungskompetenz für den Interventionsleitfaden für Personalgespräche bei Auffälligkeiten Fürsorgegespräch persönliche, soziale oder gesundheitliche Probleme werden am Arbeitsplatz sichtbar vertrauliches Gespräch: Sorge um weitere Entwicklung Kein Disziplinarcharakter, Fürsorge, Unterstützungsangebot Klärungsgespräch Klärungsgespräch bei wiederholten Verletzungen arbeitsvertraglicher Pflichten Führungskraft kann Zusammenhang mit Substanzgebrauch nicht (sicher) herstellen Gesprächsnotiz Stufengespräche Verletzungen arbeitsvertraglicher / dienstrechtlicher Pflichten in Verbindung mit riskantem Konsum oder Suchtproblemen In fünf Schritten: Veränderung des Verhaltens u./o. Beratung Hilfeangebote und Sanktionen
6 Dr. Elisabeth Wienemann, Hannover
7 Steuerkreis Sucht und Gesundheit PE-Berater/in Hochschulleitung Personalvertretung Leitung des Personalbereichs Moderator/in Ansprechpartner/in Sucht + Gesundheit Sicherheitsbeauftragte/r Zusammensetzung des Gremiums Leitung des Organisationsbereichs Gleichstellungsbeauftragte/r Schwerbehindertenvertretung Fachkraft für Arbeitssicherheit Betriebsarzt/ärztin
8 Entwicklung der betrieblichen Suchtprävention im Gesundheitsmanagement ab 2000: Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) Arbeitsschutz 1884 Unfallversicherungsgesetz 1905 Unfallverhütungsvorschriften 1911 RVO 1973 Arbeitssicherheitsgesetz 1996 Arbeitsschutzgesetz ergänzt 2012 Prävention von Gefährdungen für phys. u. psychische Gesundheit Arbeitgeber-/Arbeitnehmerpflichten Sozialberatung Suchtprävention Alkoholprävention im Betrieb 1904 Betriebsfürsorge Betr. "Vertrauenspers." 1947 USA betriebliche Alkoholprogramme 1972 EAP-Programme ab 1975 BRD Alkoholprogramme in Betrieben ab 1995 Betriebliche Suchtpräventionsprogramme 2006 Qualitätsstandards DHS Gesundheitsförderung BGF 1986 Ottawa Charta ab 1988 BRD Betriebliche Gesundheitsförderung 1997 Luxemburger Deklaration seit 1998 Verhältnis- + Verhaltensprävention Gesundheitszirkel Gesundheitstage u.a Unterstützung Krankenkassen: 20 SGB V Unfallkassen SGB VII Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 2004 SGB IX 84 Abs Nichtraucherschutz 5 Arbeitsstättenverordnung seit 2007 Nichtraucherschutzgesetze d. L Allgemeines Gleichstellungsgesetz 2007 Rentenalter 67 Bewältigung des Demografischen Wandels 2012 Vorlage im Bundesrat "Anti-Stress-Verordnung" Dr. Elisabeth Wienemann, Beratung Weiterbildung Prävention, Hannover
9 Konzept, Ansprechpartner/in und Auftrag müssen harmonieren! Konzepte sind wandlungsfähig, Aufträge veränderbar, Ansprechpartner/innen sind qualifiziert! Ansprechpartner/in für Sucht + Gesundheit Präventionsund Hilfeprogramm Dienstvereinbarung oder Leitfaden Auftrag des AG an die Ansprechperson
10 Qualifizierung für Aufgabenspektrum: Unterstützung der Personalverantwortlichen Arbeit mit dem sozialen Umfeld Information der Führungskräfte, Unterstützung im Entscheidungs- /Handlungsprozess Information der Funktionsträger PR, Jugendvertretung Fachkraft für Arbeitssicherheit, FASI Vertrauensperson der Schwerbehinderten Gleichstellungsbeauftragte/r ggf. Betriebsarzt/Betriebsärztin Information der Kolleginnen und Kollegen
11 Qualifizierung für Aufgabenspektrum: Information + Beratung Beratung von auffälligen Beschäftigten Alkohol, Nikotin, psychisch wirksame Medikamente, illegale Drogen, Ess-Störungen, pathologisches Spielen, Medienprobleme, Arbeitssucht Erstgespräche mit Betroffenen: Ziel besteht darin, die Motivation professionelle Hilfe anzunehmen Begleitung bei Stufenplan-Gesprächen auf Wunsch Vermittlung zu externen Einrichtungen Begleitung bei der Kontaktaufnahme Besuch während der stationären Aufenthalte Wiedereingliederungsgespräche Gespräche mit Angehörigen von Betroffenen
12 Beratung im Wechselspiel: Rollenklarheit als AFS Beratung des VG Fürsorgegespräch VG - MA Beratung der TN Beratung der TN Erstes Gespräch nach Stufenplan VG - MA zweites Gespräch im Stufenplan 3-5 Gespräch Klärungsgespräch VG - MA Beratung des MA MA nimmt professionelle Hilfe an Begleitung des MA Wiedereingliederung des MA Begleitung des MA
13 Aufgabenspektrum: Netzwerkarbeit Vernetzung und Kooperation mit internen Funktionsträgern mit externen Fachinstitutionen der Suchtkrankenhilfe: Selbsthilfegruppen, Fachstellen für Suchtprävention und Suchthilfe (Beratungsstellen), Fachkrankenhäuser, SpD, etc. Beratungsstellen für Schuldnerberatung, Ehe- und Lebensberatung, Mobbing-Beratung etc. Sonstige: z.b: Integrationsamt, Beihilfestelle, KKn
14 Externes Netzwerk: Ansprechpartner Suchtfragen DHS, BZgA, GVS, Landesstellen etc. DGUV Unfall versicherungen Deutsche Rentenversicherung Servicestellen Medizinischer Dienst der Krankenkassen Fachkrankenhäuser Krankenhäuser Integrationsamt Psychosozialer Dienst Selbsthilfegruppen Abstinenzverbände Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen Fachstellen für Suchtprävention und Suchthilfe Schuldnerberatung Beihilfestelle Fachanwälte Psychiatrien Jugendhilfe Erziehungsberatung Betriebskrankenkassen Krankenkassen
15 Selbstverständliches bis zum Jahr 2020 Betroffene Person wird i. d. Regel von der internen Ansprechperson ins externe Netzwerk begleitet und wieder in den Betrieb integriert. Begleitendes Reisebüro Ansprechpartner/in berät in erster Linie Personalverantwortliche 80%, damit diese die Situation meistern können. Ansprechpartner/in versteht sich als Mittler zwischen den Akteuren des Führungs- und Gesundheitsmanagements und der betroffenen Person. Ansprechpartner/in ist angesehenes Mitglied in der Steuerungsgruppe Gesundheit, weil Suchtprävention inzwischen selbstverständlicher Teil des Arbeits- u. Gesundheitsschutzes ist.
16 Wie auch immer man/frau sein Beraterdasein definiert wichtig ist, Ratsuchende wissen darum! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
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