14. Schmerztherapeuten-Treffen 2015

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1 Psychoaktive Medikamente + Fahrsicherheit Rechtliche Aspekte 14. Schmerztherapeuten-Treffen 2015 Rechtsanwalt Jürgen Peitz Kanzlei BDWP Bielefeld Arzt- und Medizinrecht Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der PPT-Folien bzw. der daraus erzeugten PDF-Dateien oder Teilen daraus bleiben Rechtsanwalt Jürgen Peitz vorbehalten und sind nur mit schriftlicher Zustimmung durch ihn zulässig. Sie dürfen die PPT-Folien bzw. PDF-Dateien nur zum Zweck der persönlichen Information verwenden und keinesfalls an Dritte weitergeben.

2 Teil 1 Gefahren- und Risikogemeinschaft Arzt / Patient

3 Risiko Mensch Alkohol, Drogen, Medikamente

4 Rechtsanwalt Peitz Bielefeld Arzt- und Medizinrecht 4

5 Rechtsanwalt Peitz Bielefeld Arzt- und Medizinrecht 5

6 Fall 1

7 Rechtsanwalt Peitz Bielefeld Arzt- und Medizinrecht 7

8 Unfall , Uhr - Detmold -Hornsche Straße - lange Gerade - Pkw 01 steht mit Front unter Heck eines Kleinbusses, Dach bis zur B-Säule gestaucht 24-jähr. Fahrer eingeklemmt (bei Bewusstsein, schreit vor Schmerzen) Tacho 160km/h Rezept Frisium N2* (Clobazam) (1-0-0-/1) Zeuge: 01 fährt auf, sodann an ihm vorbei, nach rechts über Bürgersteig, rammt Bus Fahrer: keinerlei Erinnerung BAK 0,10 - Midazolam, Ketamin (Notarzt) * Kann als Antikonvulsivum zusätzlich zu einer Standardbehandlung von Patienten mit Epilepsie, die nicht anfallfrei sind, genutzt werden Rechtsanwalt Peitz Bielefeld Arzt- und Medizinrecht 8

9 Fall 2

10 Verkehrsunfall Fahrerin äußert, sie nehme Tramal, in der Wohnung wird Tilidin gefunden

11 Risiko Medikament - 20 % der Medikamente beeinflussen Fahrtüchtigkeit negativ - Hat Ihr Patient konkrete Informationen?

12 Risiko Arzt?

13 Ist die Verkehrsmedizin in der Praxis angekommen? Unfälle passieren nicht, sie werden verursacht

14 Info Verkehrsmedizinisch relevante Arzneimittelgruppen Positiver und / oder negativer Einfluss? Siehe: Berghaus, G., Käferstein, H., Rothschild, M., Arzneimittel und Fahrsicherheit. Dtsch. Ärztebl. 103, Nr (2006) A-2104/B-1812/C-1754.

15 Fahreignung mit Arzneimitteln, die unter das BTMG fallen: z.b. Opiate/Opioide in der Schmerzbehandlung Morphine... ggf mit Co- Analgetika wie Antikonvulsiva, Antidepressiva Sedativa, Neuroleptika, Kortikoide...) Opiate zur Substitution Cannabis als Schmerzmittel, Antispastikum etc... Methylphenidat (Ritalin) zur Behandlung ASHS.

16 Teil 2 Gefahren- und Haftungsgemeinschaft Arzt / Patient

17 Rechtliche Aspekte = Haftung? Juristen suchen Ursachen und Verschulden

18 Patient

19 Der Patient als Führerscheininhaber: keine Verpflichtung zur Selbstmeldung aber: Pflicht zur kritischen Selbstüberprüfung 2 FeV Hilfestellung durch ärztliche Aufklärungspflicht: Pat. wird über individuelle Gefährdung informiert ggf. durch zusätzliche: Überprüfung der psychofunktionalen Leistungsfähigkeit Fahrverhaltensbeobachtung

20 24 a Straßenverkehrsgesetz ivm Anlage (Bußgeld bis zu , Fahrverbot) - Substanznachweis genügt - keine Owi, wenn bestimmungsgemäße Einnahme bei zuvor erfolgter ärztl. Verordnung

21 Anlage zu 24 a StVG ( BGBl. I 2007, 1045) Liste der berauschenden Mittel und Substanzen Berauschende Mittel Substanzen Cannabis Tetrahydrocannabinol (THC) Heroin Morphin Morphin Morphin Cocain Cocain Cocain Benzoylecgonin Amphetamin Amphetamin Designer-Amphetamin Methylendioxyamphetamin (MDA) Designer-Amphetamin Methylendioxyethylamphetamin (MDE) Designer-Amphetamin Methylendioxymetamphetamin (MDMA) Metamphetamin Metamphetamin

22 Anlage zu 24 a StVG ( BGBl. I 2007, 1045) Liste der berauschenden Mittel und Substanzen Grenzwertkommission: D9-Tetrahydrocannabinol 1 ng/ml Morphin 10 ng/ml Benzoylecgonin 75 ng/ml MDMA 25 ng/ml Partydroge Amphetamin MDE 25 ng/ml Ecstasy Amphetamin 25 ng/ml

23

24 Ergo: Sorglos bei ärztlicher Verordnung???

25 2 Fahrerlaubnis Verordnung (FeV) Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet. Die Pflicht zur Vorsorge, namentlich durch Anbringung geeigneter Einrichtungen ( ) obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst... Anlage 4 FeV zum Dauergebrauch von Arzneimitteln: Keine Eignung, wenn Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen unter das erforderliche Maß vorliegen!!

26 Gefährdung des Straßenverkehrs 315 c StGB Wer im Straßenverkehr 1. ein Fahrzeug führt, obwohl er a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, und/oder dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (...)

27 StGB kennt keine Grenzwerte bei Medikamenten StGB Ausfallerscheinungen, die auf Einfluss von Medikamenten zurückzuführen? (abstrakte Gefährdung) Polizeilicher sogen. Torkelbogen C StGB Unfall (konkrete Gefährdung)

28 Nachweis der Substanzbeeinflussung (hohe Dunkelziffer) - eigene Angaben!! - Ausfallerscheinungen - Indizien (Rezept im Handschuhfach) - Bei schwerem Unfall ohne eindeutige Ursache 81 a StPO

29 Grenzwertkommission: Morphin (freie Form) 10ng/ml

30 Arzt

31 Gefahren- und Haftungsgemeinschaft Selbstverantwortung - Aufklärung - Haftung Fall Bundesgerichtshof "Midazolam" und andere Gerichte. Rechtsanwalt Peitz Bielefeld Arzt- und Medizinrecht 31

32 Arzt Kernpflichten 1 - Aufklärung lege artis Wie geht das?

33 Regelwerke für die ärztliche Begutachtung der Fahreignung Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung in der gültigen Fassung! BGL - Kommentar Beurteilungskriterien in der gültigen Fassung Voraussetzung: Kenntnis des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft: z.b. Wissenschaftliche Leitlinien ICD, DSM-IV

34 Beratung Qualifikationspflicht! Gruppe 1 Gruppe 2

35 Hinweisblatt zur Aufklärung für Patient - Gefahren und ob er bei bestimmungsgemäßer Einnahme noch am Straßenverkehr teilnehmen kann - evtl. Beeinflussung durch Adaptionsprozesse oder Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten oder sonstige physiologische Prozesse (Ernährung, Alkohol etc.)

36 Arzt Kernpflichten 2 - Dokumentation - Sicherungspflichten (BGH)?

37 Schweigepflicht versus Melderecht 203 StGB Schweigepflicht Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis... offenbart, das ihm als Arzt... anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft 34 StGB Offenbarungsbefungnis Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit... eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen...(Rechtsgüter)... das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt...

38 Literatur Hoffmann-Born (u.a.) Grundriss Fahreignungsbegutachtung (2011) Hoffmann-Born/Peitz Arzthaftung bei problematischer Fahreignung (2011) Peitz, Jürgen 1. Juristische Aspekte zur Fahrtüchtigkeit, in: Aktuelle Schmerzmedizin (2015), Kap Schutzpflichten behandelnder Ärzte, BA (2015), S Schweigepflicht, Handbuch des Fahreignungsrechts (2015) S

39

40 Infoline Rechtsanwalt Jürgen Peitz Arzt- und Medizinrecht Kanzlei BDWP Bielefeld Am Ostpark 14 D Bielefeld Rechtsanwalt Peitz Bielefeld Arzt- und Medizinrecht 40

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