AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen von HOMEX Immobilien- und Projektfinanzierung e.u. Inhaber Andrijana Acimovac Gewerbliche Vermögensberatung mit

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1 AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen von HOMEX Immobilien- Projektfinanzierung e.u. Inhaber Andrijana Acimovac Gewerbliche Vermögensberatung mit Berechtigung zur Vermittlung von Lebens- Unfallversicherungen Präambel (1) Der Vermögensberater ist zur Beratung bei Aufbau, Sicherung Erhaltung von Vermögen Finanzierung berechtigt. 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB ) sind auf die Rechtbeziehungen zwischen HOMEX Immobilien- Projektfinanzierung e.u. dem Ken anzuwenden. (2) Der Ke erklärt seine Zustimmung, dass die AGB dem gesamten Vertragsverhältnis zwischen ihm HOMEX Immobilien- Projektfinanzierung e.u. zu Gre gelegt werden. (3) Ken von HOMEX Immobilien- Projektfinanzierung e.u.können sowohl inländische als auch ausländische, natürliche juristische Personen sein. Sofern der Ke eine juristische Person ist, ist dem Kenprofil der Nachweis der Vertretungsbefugnis der zeichnenden Person beizufügen. Natürliche Personen haben einen Identitätsnachweis zu erbringen. HOMEX Immobilien- Projektfinanzierung e.u. hat in diesem Zusammenhang folgende Daten aufzunehmen: die Ausstellungsbehörde, das Ausstellungsdatum sowie die Nummer des Identitätsnachweises allenfalls des Nachweises der Vertretungsbefugnis der zeichnenden Person eines Unternehmens. 2 Pflichten des Vermögensberaters (1) HOMEX Immobilien- Projektfinanzierung e.u. berät betreut den Ken, nimmt aber keine Vermögensverwaltung vor. Eine Verwaltung von veranlagten Werten ist jedenfalls ausgeschlossen. (2) HOMEX Immobilien- Projektfinanzierung e.u. erstellt gemeinsam mit dem Ken ein Ken- bzw. Anlageprofil informiert den Ken ausreichend über allgemeine Risiken sowie über spezielle Risiken in Zusammenhang mit der vom Ken gewählten Anlageform. Im Interesse des Ken erstellt HOMEX Immobilien- Projektfinanzierung e.u. auf Gr der angegebenen Ziele Informationen ein Veranlagungskonzept. 3 Pflichten des Versicherungsmaklers (1) HOMEX Immobilien- Projektfinanzierung e.u. verpflichtet sich, für den Versicherungsken eine angemessene Risikoanalyse zu erstellen darauf aufbauend ein angemessenes Deckungskonzept zu erarbeiten. (2) HOMEX Immobilien- Projektfinanzierung e.u. hat den Versicherungsken

2 fachgerecht den jeweiligen Kenbedürfnissen entsprechend zu beraten, aufzuklären den nach Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln. Der Versicherungske nimmt zur Kenntnis, dass die Interessenswahrung des Versicherungsken grsätzlich auf Versicherungsunternehmen mit Niederlassung in Österreich beschränkt ist. (3) Die Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes durch HOMEX Immobilien- Projektfinanzierung e.u. erfolgt bei entsprechender Bearbeitungszeit unter Berücksichtigung des Preis-Leistung-Verhältnisses. Bei der Auswahl einer Versicherung können daher neben der Höhe der Versicherungsprämie insbesondere auch die Fachkompetenz des Versicherungsunternehmens, seine Gestion bei der Schadensabwicklung, seine Kulanzbereitschaft, die Vertragslaufzeit, die Möglichkeit von Schadenfallkündigungen die Höhe des Selbstbehalts als Beurteilungskriterien herangezogen werden. 4 Aufklärungs- Mitwirkungspflicht des Ken (1) HOMEX Immobilien- Projektfinanzierung e.u. benötigt für das sorgfältige gewissenhafte Erbringen seiner Leistungen, alle sachbezogenen Informationen Unterlagen, über die der Ke verfügt. Der Ke ist im eigenen Interesse verpflichtet, seine persönlichen Angaben gewissenhaft wahrheitsgetreu zu machen. (2) Der Ke erklärt sich bereit, alle seine Person bzw. Angehörigen betreffenden Änderungen (z.b. Namen oder Adressenänderungen.) sowie alle anderen Änderungen bezüglich Versicherungen Veranlagungen (Risikoerhöhungen, Kapitaldeckungen ) HOMEX Immobilien- Projektfinanzierung e.u. unverzüglich mitzuteilen. (3) Der Ke nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm gestellter unterfertigter Antrag noch keinen Versicherungsschutz bzw. Anspruch auf eine Veranlagung bewirkt. Die entsprechenden Anträge bedürfen der Annahme durch den anderen Vertragspartner (z.b. Fonds, Banken, Versicherungsgesellschaften,..). (4) Der Ke, sofern er nicht als Verbraucher im Sinn von 1 KSchG anzusehen ist, verpflichtet sich, alle durch die Vermittlung von HOMEX Immobilien- Projektfinanzierung e.u. übermittelten Dokumente auf sachliche Unstimmigkeiten allfällige Abweichungen vom ursprünglichen Antrag zu überprüfen dies gegebenenfalls HOMEX Immobilien- Projektfinanzierung e.u. zur Berichtigung mitzuteilen. (5) Der Versicherungske nimmt zur Kenntnis, dass eine Schadensmeldung oder

3 ein Besichtigungsauftrag noch keine Deckungs- oder Leistungszusage des Versicherers bewirkt. (6) Der Ke erteilt gemäß 107 TKG seine Zustimmung, über Produktinformationen ähnliche interessante Informationen zu Versicherungen Veranlagungen, telefonisch, per SMS, per Fax oder von HOMEX Immobilien- Projektfinanzierung e.u. kontaktiert zu werden. Der Ke hat das Recht, jederzeit seine Zustimmung zu widerrufen. (7) Der Ke nimmt zur Kenntnis, dass er als Versicherungsnehmer Obliegenheiten aufgr des Gesetzes der jeweils anwendbaren Versicherungsbedingungen im Versicherungsfall einzuhalten hat, deren Nichteinhaltung zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann. 5 Zustellungen, elektronischer Schriftverkehr (1) Als Zustelladresse des Ken gilt die HOMEX Immobilien- Projektfinanzierung e.u. zuletzt bekannt gegebene Adresse. (2) Der Ke nimmt zur Kenntnis, dass aufgr vereinzelt auftretender, technisch unvermeidbarer Fehler die Übermittlung von s unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt HOMEX Immobilien- Projektfinanzierung e.u. eine Haftung nur dann, wenn er dies verschuldet hat. Der Zugang von s bewirkt noch keine vorläufige Deckung hat auch auf die Annahme eines Vertragsangebotes keine Wirkung. 6 Urheberrechte Der Ke anerkennt, dass jedes von HOMEX Immobilien- Projektfinanzierung e.u. erstellte Konzept, insbesondere die Risikoanalyse das Deckungs-, Finanzierungs- oder Veranlagungskonzept, ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Sämtliche Verbreitungen, Änderungen oder Ergänzungen sowie die Weitergabe an Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung von HOMEX Immobilien- Projektfinanzierung e.u.. 7 Haftung Hinweis: die nachfolgenden Haftungsbestimmungen gelten nur im b2b Bereich, nicht im Verhältnis zu Konsumenten: HOMEX Immobilien- Projektfinanzierung e.u. haftet für allfällige Sach Vermögensschäden des Ken nur im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Im Fall des Vorsatzes wird auch für entgangenen Gewinn gehaftet.

4 Die Haftung von HOMEX Immobilien- Projektfinanzierung e.u. ist jedenfalls mit der Höhe der Deckungssumme der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung beschränkt. Schadenersatzansprüche gegen HOMEX Immobilien- Projektfinanzierung e.u. müssen innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden. 8 Verschwiegenheit, Datenschutz (1) HOMEX Immobilien- Projektfinanzierung e.u. ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm auf Gr der Geschäftsbeziehung zum Ken bekannt werden, vertraulich zu behandeln Dritten gegenüber geheim zu halten. HOMEX Immobilien- Projektfinanzierung e.u. ist verpflichtet, diese Pflicht auch seinen Mitarbeitern zu überbinden. Jede Weitergabe von Daten unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzes. (2) Festgehalten wird, dass gemäß 38 BWG alle Informationen Daten des Ken, die der Vermögensberatung - auf welche Weise auch immer (z.b. mündlich) bekannt, anvertraut oder sonst zugänglich werden, geheim zu halten nicht zu offenbaren oder zu verwerten sind. Die Verpflichtung zur Wahrung des Bankengeheimnisses besteht allerdings in den in 38 Abs. 2 BWG angeführten Fällen nicht. (3) Der Ke stimmt ausdrücklich einer Verarbeitung Verwendung seiner Daten, wie im Ken- bzw. Anlageprofil festgehalten, durch HOMEX Immobilien Projektfinanzierung e.u. zu, soweit diese für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bei Wahrung der Interessen des Ken erforderlich ist. HOMEX Immobilien- Projektfinanzierung e.u. ist hierbei verpflichtet, den Schutz personenbezogener Daten des Ken sicherzustellen. Auf die Möglichkeit des Widerrufs dieser Zustimmung im Sinne des Bankwesen- Datenschutzgesetzes wird der Ke hingewiesen. (4) Der Ke ist entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes mit einer automationsunterstützten Verwendung seiner Daten für die Kendatei von HOMEX Immobilien- Projektfinanzierung e.u. insbesondere zur Durchführung von Marketing-Aktionen einverstanden. Diese Zustimmung kann vom Ken jederzeit auch ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. 9 Rücktrittsrecht (1) Gemäß 3 KSchG ist der Ke berechtigt, bei Abgabe seiner Vertragserklärung außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder eines Standes auf einer Messe von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche

5 erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieser Vertragsurke, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen dieses Vertrages zu laufen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Versicherungsverträgen spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrages. (2) Die Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich an den Auftragnehmer zu übermitteln. Der Rücktritt erfolgt rechtzeitig, wenn die Rücktrittserkl.rung innerhalb der in Abs. 1 genannten Frist abgesendet wird. 10 Schlussbestimmungen (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder urchsetzbar sein oder werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt. Im b2b-bereich (Unternehmergeschäfte) wird in einem solchen Fall die ungültige oder urchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der urchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. (2) Die Verträge zwischen wb-mayr dem Ken unterliegen österreichischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist mit Ausnahme von Konsumenten isd KSchG jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich die Betriebsstätte von wb-mayr befindet. Wb-mayr ist jedoch berechtigt, eine allfällige Klage vor jedem anderen sachlich zuständigen Gericht einzubringen. Unbeschadet dessen ist für Konsumenten isd KSchG jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Konsumenten liegt. (3) Änderungen Ergänzungen dieser AGB bedürfen außnahmslos der Schriftform. Mündliche Abreden /oder Nebenabreden sind unwirksam.

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