Informationsveranstaltung Camping- und Wassersporttourismus
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- David Ritter
- vor 8 Jahren
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1 Informationsveranstaltung Camping- und Wassersporttourismus Von der Webkamera bis zur Chipkarte Datenschutz in der Tourismusbranche 23. November 2011 Carolyn Eichler
2 Grundprinzipien des Datenschutzes Rechtmäßigkeit Einwilligung Zweckbindung Erforderlichkeit Transparenz Datensicherheit Kontrolle ð Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ð Transparenz und Freiwilligkeit ð Zwecke festlegen ð Datenvermeidung, Datensparsamkeit ð Direkterhebung, Auskunft, Benachrichtigung ð Technischer Datenschutz ð Aufsichtsbehörden, betriebliche Datenschutzbeauftragte, Verfahrensverzeichnis Carolyn Eichler Datenschutz in der Tourismusbranche
3 Personenbezogene Daten Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person 3 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz Carolyn Eichler Datenschutz in der Tourismusbranche
4 Videoüberwachung Carolyn Eichler Datenschutz in der Tourismusbranche
5 Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume 6b BDSG Erhebungsmodalitäten Zweck Wahrnehmung Hausrecht Wahrnehmung berechtigter Interessen Konkrete Festlegung des Zwecks Erforderlichkeitsprüfung Schutzwürdige Interessen der Betroffenen kein öffentlicher Straßenraum (max. 1 m) kein Freizeitbereich keine besonders geschützten Bereiche Carolyn Eichler Datenschutz in der Tourismusbranche
6 Videoüberwachung öffentlichen Straßenraums Carolyn Eichler Datenschutz in der Tourismusbranche
7 Videobeobachtung im Freizeitbereich Carolyn Eichler Datenschutz in der Tourismusbranche
8 Videobeobachtung im Freizeitbereich In einem Gastronomiebetrieb dürfen die Kundenbereiche, die durch Tische und Sitzgelegenheiten ausgestattet sind, nicht mit Videokameras überwacht werden. In öffentlich zugänglichen Räumen, in denen sich Menschen typischerweise länger aufhalten und/oder miteinander kommunizieren, wird das Persönlichkeitsrecht durch eine ständige Videoüberwachung erheblich beeinträchtigt und muss das Interesse des Betreibers an Beweissicherung und Prävention zurücktreten. Amtsgericht Hamburg, Urteil vom , 4 C 134/08 Carolyn Eichler Datenschutz in der Tourismusbranche
9 Besonders geschützte Bereiche 201a Strafgesetzbuch (StGB) keine Aufzeichnung von Wohnungen oder gegen Einblick besonders geschützten Räumen Eingriff in den höchstpersönlichen Lebensbereich Sanitärräume, Umkleideräume Carolyn Eichler Datenschutz in der Tourismusbranche
10 Besonders geschützte Bereiche Carolyn Eichler Datenschutz in der Tourismusbranche
11 Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume 6b BDSG Information 6b Absatz 2 BDSG Umstand Wer Carolyn Eichler Datenschutz in der Tourismusbranche
12 Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume 6b BDSG Information Wer ist verantwortlich? Wo genau wird überwacht? Welche Platzteile? Welche Eingänge? Carolyn Eichler Datenschutz in der Tourismusbranche
13 Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume 6b BDSG Umstand: Videoüber wachung Wo: Müllplatz Wer ist verantwort lich? Carolyn Eichler Datenschutz in der Tourismusbranche
14 Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume 6b BDSG Verarbeitung oder Nutzung der Daten nach Erhebung 6b Absatz 3 BDSG Wahrnehmung ist Nutzung Bindung an Beobachtungszweck (z. B. Aufdeckung Diebstahl) Polizei hat Straftaten zu erforschen ( 163 StPO) Carolyn Eichler Datenschutz in der Tourismusbranche
15 Veröffentlichung mittels Webcam 22 Abs. 1 S. 1 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Carolyn Eichler Datenschutz in der Tourismusbranche
16 Veröffentlichung mittels Webcam Keine Personen erkennbar Carolyn Eichler Datenschutz in der Tourismusbranche
17 Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume 6b BDSG Benachrichtigung 6b Absatz 4 BDSG Löschfristen 6b Absatz 5 BDSG unverzüglich [ ], wenn zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich regelmäßig 3 Tage Carolyn Eichler Datenschutz in der Tourismusbranche
18 28 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Erforderlichkeit für die Begründung, Durchführung, Beendigung eines Schuldverhältnisses Zum Beispiel Buchungsdaten Vertragsabwicklung Carolyn Eichler Datenschutz in der Tourismusbranche
19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Carolyn Eichler Telefon Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Holstenstraße 98, Kiel Telefon Fax Carolyn Eichler Datenschutz in der Tourismusbranche
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