Überholt Europa die USA in der cloud? US Patriot Act Chance oder Bedrohung?

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1 Presseinformation des VÖSI Überholt Europa die USA in der cloud? Wien, 19. September 2012 Mit einem Angebot in der Cloud eröffnen sich die Software-Branche neue Chancen und neue Vertriebsmöglichkeiten. Nach EuroCloud Austria sind vor allem die folgenden Herausforderungen zu berücksichtigen: Angebotsgestaltung, Partnerselektion und die Vertragsgestaltung. Neben den technischen und betriebswirtschaftlichen Vorteilen müssen Unternehmen auch die juristische Seite besonders beachten. Wer personenbezogene Daten in der Cloud verarbeiten lässt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, den bzw. die Dienstleister sorgfältig auszuwählen. Gemäß dem Datenschutzgesetz ist die Datenübermittlung in ein Drittland (nicht-eu-land) ohne Genehmigung unzulässig, sodass vor der Speicherung (etwa eines Backups in den USA) eine Genehmigung der Datenschutzkommission einzuholen ist. Diese wird jedoch nur erteilt, wenn ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet wird. Vor dem Gang in die Cloud muss daher genau geprüft werden, ob wirklich alle Rahmenbedingungen erfüllt sind, um die versprochene Kosteneinsparung zu erreichen. empfiehlt RA Mag. Markus Dörfler. Forderungen des VÖSI zur Software/IT-Standortpolitik Mit der heutigen Veranstaltung initiiert der VÖSI eine offene Kommunikation und Diskussion in der Software/IT-Branche zu diesem aktuellen Thema. Die Forderung der Software/IT-Branche nach Rechtssicherheit und vor allem Strategien für die Zukunft wird vom VÖSI im Namen seiner Mitglieder vertreten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Cloud Computing haben großen Einfluss auf die österreichische Marktentwicklung in diesem Bereich. Im internationalen Wettbewerb werden jene Staaten profitieren, an denen der Staat seine Rolle als Regulator aktiv wahrnimmt. Schritte in diese Richtung sind (1) ein nationaler und internationaler optimierter Rechtsrahmen (siehe z.b. die EU- Standardvertragsklauseln) und (2) ein verstärkter Einsatz von Cloud

2 Computing in der öffentlichen Verwaltung. Der öffentliche Bereich soll eine Vorreiterrolle bei Cloud Standardisierungen übernehmen. Investitionen der öffentlichen Hand (Cloud-Infrastrukturen, Leuchtturmprojekte, Forschung etc.) schaffen Arbeitsplätze, Wertschöpfung und Technologie-Know-how für den Software/IT- Standort Österreich, wie ja die VÖSI / WKO UBIT aus dem Jahr 2011 eindrucksvoll gezeigt hat. Über den Verband Österreichischer Software Industrie (VÖSI) Der Verband Österreichischer Software Industrie ist eine Interessengemeinschaft der bedeutendsten österreichischen IT-Unternehmen gegründet, sind derzeit rund 40 große und mittlere Software- und IT-Dienstleistungsunternehmen im VÖSI organisiert. Ziel des VÖSI ist es, die österreichische Softwareindustrie zu unterstützen und eine starke Interessenvertretung für all jene zu sein, die in dieser zukunftsträchtigen, bewegten Branche arbeiten. Dazu gehört neben einer kontinuierlichen Öffentlichkeitsarbeit auch das Lobbying bei Ämtern, Behörden und Politikern. Kontakte, Rückfragen und Bildanforderungen: Klaus Veselko Leiter VÖSI Arbeitskreis PR Trattnerhof 2, 1010 Wien Tel.: 01/ Fax: 01/ presse@voesi.or.at Dr. Max Höfferer Generalsekretär Trattnerhof 2, 1010 Wien Tel.: 01/ Fax: 01/ office@voesi.or.at

3 Statement zum Thema von Prof. Ing. Peter Kotauczek, Präsident des VÖSI Diese wohl rhetorisch gemeinte Frage ist vor allem deshalb interessant, weil es in der jüngeren Geschichte der IT nur sehr selten vorkam, dass Europa die USA überholt hat. Ein prominentes Beispiel ist SAP, ein anderes CATIA von Dassault. Noch spannender wird die Frage, wenn man bedenkt, dass es diesmal nicht vom technischen Know-how abhängt, sondern von rechtlichen Rahmenbedingungen. Über die sollten wir IT-Leute mehr Information aufbauen. Nun wissen wir, dass Cloud-Computing noch sehr angstbesetzt ist. Man weiß nicht so recht, wo eigentlich die eigenen Daten herumschwirren, wer darauf Zugriff hat und wie man sie vor Missbrauch und Fehlzuordnung schützen kann. Letzteres könnte gefährlicher werden als die meisten denken. Der VÖSI ist froh, seinen Mitgliedern beim Wissensaufbau über diese komplexe Materie behilflich sein zu dürfen. Prof. Ing. Peter Kotauczek (geb. 1939) Systemanalytiker, Ingenieur, Maler HTL Maschinenbau, mehrere Semester Studien Wirtschaftswissenschaften, Jus, Werbung und Marketing, Informatikausbildung bei IBM. Vorstandsvorsitzender der BEKO HOLDING AG (Gründung 1991), die seit an der Deutschen Börse notiert. Gründer und langjähriger Geschäftsführer der BEKO Ing. P. Kotauczek GmbH. (Gründung 1978) Seit 1992 Präsident des Verband Österreichischer Software Industrie (VÖSI) : Langjähriger Lehrbeauftragter an der Universität für angewandte Kunst, Meisterklasse für visuelle Mediengestaltung Prof. Peter Weibel. Gründungs-Mitglied des "Club of Vienna" am Konrad Lorenz Institut für Evolutions- and Kognitionsforschung in Altenberg (Prof. Rupert Riedl). Mitglied des Verwaltungsrates des Österreichischen Arbeitsmarktservice (früher Arbeitsmarktverwaltung) Mitglied des nationalen Beirates der CA-BV. Begründer des Instituts für Humaninformatik. 1996: Berufung als Gastprofessor für Telekommunikation und Medien an die Donau Universität Krems.

4 Statement zum Thema von RA Mag. Markus Dörfler LL.M., Höhne, In der Maur & Partner Cloud-Computing ist in aller Munde: Unendlich skalierbar, kostengünstig und für jedes Unternehmen perfekt das alles soll Cloud-Computing sein. Bei all der Euphorie wird jedoch gerne übersehen, dass es neben einer betriebswirtschaftlichen und technischen Seite noch eine Dritten gibt: die Rechtliche, insbesondere die Datenschutzrechtliche. Bei all den positiven Eigenschaften der Cloud muss sich das datenverarbeitende Unternehmen die Frage stellen, ob eine Datenverarbeitung in der Cloud überhaupt stattfinden darf. Dazu muss primär geklärt werden, in welchem Land die Datenverarbeitung nun tatsächlich stattfindet. Erst wenn dies klar ist, kann der Frage nachgegangen werden, ob und vor allem unter welchen Voraussetzungen das Cloud- Computing zulässig ist. Diese Frage der Datenverarbeitung ist wesentlich, da die Datenübermittlung ins EUAusland datenschutzrechtlich nur zulässig ist, wenn im Empfängerland ein angemessenes und gleichwertiges datenschutzrechtliches Schutzniveau sichergestellt ist. Dies ist lediglich bei einigen Ländern, wie etwa der Schweiz, Israel oder Kanada, gegeben. Wichtige Staaten für Cloud-Computing wie etwa die USA zählen nicht zu diesen gleichwertigen Ländern. Die EU-Kommission hat dieses Problem erkannt und daher mit den USA im Jahr 2000 das sogenannte Safe Harbor -Abkommen geschlossen. Dabei verpflichten sich einzelne Unternehmen der USA die europäischen Schutzbestimmungen einzuhalten. Eine ganz besondere Rolle spielt hier der USA-PATRIOT-Act, der erst im Jahr 2001 beschlossen wurde. Dieser erlaubt den US-Behörden trotz des Safe Harbor ohne Benachrichtigung der Dateninhaber einen Zugriff auf die Daten. Diese nach europäischen Maßstäben schwer nachvollziehbare Rechtschutzlücke führte zu heftiger Kritik in Europa. Es muss daher die Frage gestellt werden, ob der USA-PATRIOT-Act ein Show-Stopper für die Cloud darstellt oder nicht. Mag. Markus Dörfler ist selbstständiger Rechtsanwalt in Wien und auf IT- Recht, Datenschutzrecht und Immaterialgüterrecht spezialisiert

5 Statement zum Thema von Thomas Lutz, MA, Manager PR & Public Affairs, Mitglied der Geschäftsleitung, Microsoft Österreich GmbH Die Cloud-Technologie hat den Umgang mit Daten fundamental verändert wie, wo und von wem sie gesammelt, verwendet und übermittelt werden. Die Vorteile dabei sind Flexibilität, Mobilität und Wirtschaftlichkeit. Die wesentlichen Herausforderungen sind Fragen zu Sicherheit, Compliance und Kompatibilität der unterschiedlichen Angebote. Die wichtigste Währung in der Cloud heißt Vertrauen und Transparenz. Neben der technologischen Weiterentwicklung der Angebote ist das Engagement im Bereich Datensicherheit und Compliance die wichtigste Voraussetzung für das Vertrauen in Cloud- Dienste, so Thomas Lutz von Microsoft Österreich, Mitglied des Vorstands des VÖSI. So hat Microsoft als einziger Anbieter von Cloud-Lösungen bereits im Dezember 2011 einen Meilenstein bei Sicherheits- und Datenschutzstandards gesetzt. Mit dem Safe-Habor- Abkommen und durch die EU-Model-Clauses bieten wir unseren Kunden umfassende Garantien für die Sicherheit ihrer Daten im Einklang mit den EU-Richtlinien. Microsoft ist bisher der einzige Service-Provider weltweit, der sich mit dieser Zertifizierung durch die EU-Model-Clauses seinen Kunden und Anwendern gegenüber verpflichtet hat, zeigt Thomas Lutz den Benefit für die Kunden am Beispiel Microsoft auf. Microsoft Kunden stehen Vertragsdokumente zur Verfügung, die neben anderen datenschutzrechtlichen Regelungen auch die EU-Standardvertragsklauseln EU Model Clauses beinhalten. Diese neuen Vertragsdokumente reflektieren damit auch die österreichischen und europäischen Datenschutzbestimmungen und sind unter öffentlich verfügbar. Microsoft übernimmt damit eine Vorreiterrolle beim Thema Datensicherheit und stellt sich einmal mehr seiner Verantwortung als Anbieter Cloudbasierter Lösungen.. Thomas Lutz, MA, ist Unternehmenssprecher und Manager PR & Public Affairs bei Microsoft Österreich. Er ist Mitglied des VÖSI Vorstandes.

6 Statement zum Thema von DI Gerhard Bozek, Atos IT Solutions and Services GmbH Das Thema Cloud steht für eine Transformation im geschäftlichen als auch im technologischen Bereich. Obwohl die Cloud seit langem ein wichtiges Thema ist, können nur wenige Unternehmen genau erklären, wie sie vorgehen, um von der Cloud zu profitieren. Die Entwicklung und Umsetzung einer Cloud-Strategie ist eine Herausforderung und verändert Unternehmen nachhaltig. Vertrauen ist hier ein wichtiger Faktor. Atos setzt in der Cloud Strategie auf zwei Säulen: Zum einen auf starke Partnerschaften mit gemeinsamen Investments und zum anderen auf Joint Ventures in ausgewählten Gebieten. Wir bieten unseren Partnern und Kunden erfolgreiche und sichere Umsetzung ihrer derzeitigen Infrastruktur auf eine günstige Cloud-Lösung. Zusätzlich garantieren wir eine transparente Cloud-Lösung insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz. Die europäischen Datenschutz-Richtlinien sind sehr streng reglementiert. Auf den ersten Blick wirken diese als Hindernis für Cloud-Anbieter. Der Vorteil für Kunden ist aber, dass die Daten von Kunden absolut geschützt werden. Atos erfüllt diese europäischen Datenschutz-Richtlinien. Dadurch garantieren wir unseren Kunden die größtmögliche Sicherheit vor Zugriffen von Dritten. Als europäisches Unternehmen können wir auch sicherstellen dass Zugriffe von anderen Staaten nicht stattfinden. So müssen beispielsweise pauschale Abfragen im Rahmen des Patriot Acts nicht bedient werden. Nicht nur die Erfüllung der europäischen Datenschutz-Richtlinien differenziert Atos von anderen internationalen Anbietern. Atos hat sich entschlossen mit zwei Partnern - EMC und VMware - ein gemeinsames Unternehmen Canopy - mit Schwerpunkt Cloud zu gründen. Für unsere Kunden ergeben sich dadurch klare Vorteile: Sie profitieren von unserer Schwerpunktausrichtung und von der Einfachheit des Angebots. Canopy wird so zu einem One-Stop-Cloud-Anbieter für Unternehmen DI Gerhard Bozek Atos IT Solutions and Services GmbH, Head of Unit Solutions Local Factory

7 Statement zum Thema von Ing. Peter Ploiner, Eurocloud Austria Cloud Enabling für die österreichische Software Industrie Mit einem Angebot in der Cloud eröffnen sich für einen Softwareanbieter neue Chancen und neue Vertriebsmöglichkeiten. Um dieses auch umzusetzen sind für den klassischen Softwarehersteller einige Herausforderungen anzunehmen, wie z.b. - Angebotsgestaltung (Abonnementgestaltung, Abrechnungsmodelle, Differenzierung, Spezialisierung, Self Service, Service Level Agreement) Die Vermarktung einer Software als Abonnement in der Cloud gestaltet sich weit vielfältiger und flexibler als im klassischen Lizenzmodell. Ein Abonnement muss grundsätzlich den Cloud-Prinzipien folgen: - Self Service (kein oder geringfügiger Implementierungsaufwand): Dies bedingt, dass eine Cloud-Applikation spezifisch, durchgängig und umfassend auf einen speziellen Anwendungsfall zugeschnitten sein muss (zb spezielle Branchenlösung für gleichartige Anforderungen) - Pay-what-you-use: Das Abonnement kann/soll sich deutlich von einem Lizenzmodell differenzieren, wie zum Beispiel durch eine transaktionsbasierte Abrechnung. - On-demand: Ein Abonnement kann jederzeit bestellt und auch wieder abbestellt werden - Elastisch und skalierbar: Die Applikation muss in weiten Grenzen je Abonnement und insgesamt skalieren. - Partnerselektion (Infrastrukturpartner und Vermarktungspartner, Portale) Eine wesentliche Voraussetzung für ein erfolgreiches Business in der Cloud ist eine stabile und verfügbare Basis. Daher ist die Auswahl eines starken Infrastrukturpartners von essentieller Bedeutung. Grundlegende Anforderungen wie Zertifizierungen nach ISO , ISO , EuroCloud Star Audit, sowie die Übernahme von Garantien zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes und SLA Zusagen liefert ein professioneller Cloud Infrastrukturdienstleister zu und entlastet an dieser Stelle den Cloud-Lösungsanbieter. - Vertragsgestaltung (Transition vom Lizenzgeber zum Auftragsdatenverarbeiter) Ein Softwarehersteller schützt mit seinen Lizenzbedingungen primär sein Intellectual Property. Für die Bereitstellung eine Applikation aus der Cloud gestaltet sich der Vertrag mit dem Endkunden weit komplexer und vielschichtiger.

8 Die EuroCloud Austria hat 2012 mit Unterstützung namhafter Experten insbesondere zu diesem Themenkreis mit den Leitfäden 01-Cloud Computing Recht, Datenschutz und Compliance 02-Cloud Services - Öffentliche Auftragsvergabe 03-Cloud Services - Lizenzen im Cloudvertrag 04-Cloud Services - Auswahl und Einführung - Prozesse und Organisation 05-Cloud Services Steuerrecht 06-Cloud Services Vertragsbruch in der Cloud Was tun? (escheint am ) bereits umfassendes Basis-Know-how publiziert. Die Eurocloud Austria wird auch 2013 das Cloud Enabling in Österreich intensiv unterstützen. Die geplanten Projekte sind Formieren eines Expertennetzwerks Aufbau einer Knowledge Base Umsetzung von Knowledge Transfer und Business Enabling Angeboten - Workshops für Start-Ups - Workshops für ISV s Ing. Peter Ploiner Head of Sales Professionals Services Fujitsu Technology Solutions GesmbH

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