Reglement zur Gewährung von Energie-Förderbeiträgen. Entwurf vom 26. April 2018

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Reglement zur Gewährung von Energie-Förderbeiträgen. Entwurf vom 26. April 2018"

Transkript

1 Reglement zur Gewährung von Energie-Förderbeiträgen Entwurf vom 26. April 2018

2 Inhaltsverzeichnis Präambel... 3 A. Zweck... 3 Art. 1 Absicht... 3 B. Allgemeine Bestimmungen... 3 Art. 2 Gesetzliche Grundlagen, Vollzugsbehörden... 3 Art. 3 Weitere Grundlagen... 3 C. Geförderte Massnahmen... 4 Art. 4 Energieberatung... 4 Art. 5 Solarwärmeanlagen... 4 Art. 6 Solarstromanlagen... 4 Art. 7 Stückholzfeuerung, Pelletfeuerung mit Tagesbehälter... 5 Art. 8 Automatische Holzfeuerung bis 70 kw FL... 5 Art. 9 Sole/Wasser-, Wasser/Wasser Wärmepumpen... 5 Art. 10 Förderung im Bereich Mobilität... 6 Art. 11 Weitere Fördermassnahmen... 6 D. Beitragsgesuch, Bewilligung und Auszahlung... 6 Art. 12 Gesuche, Bewilligung... 6 Art. 13 Auszahlung... 6 E. Inkrafttreten... 6 Art. 14 Inkrafttreten... 6 Seite 2

3 Präambel Mit einem auf fünf Jahre 2019 bis 2023 begrenzten Rahmenkredit fördert die politische Gemeinde Rüti ZH (nachfolgend Gemeinde genannt) nachhaltige Projekte, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Masterplans Energie, des Energiekonzepts und dem Label Energiestadt stehen. Ziel ist den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen auf dem Gemeindegebiet zu reduzieren. Das neue Förderprogramm wurde unter Berücksichtigung der aktuellen Fördergegenstände des Kantons Zürich erarbeitet. Seit 2017 werden nur noch wärmedämmende Massnahmen an der Gebäudehülle gefördert, die Förderung von erneuerbaren Energien / Abwärme wurde eingestellt. Dem Ausfall der kantonalen Förderung möchte die Gemeinde dort Rechnung tragen, wo eine gewisse Nachfrage bestanden hat und stützt sich dabei zum Teil auf das Harmonisierte Fördermodell (HMF) der Kantone Wie das kantonale Förderprogramm ab 2018 aussieht, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Der Gemeinderat behält sich deshalb vor, dieses Förderreglement anzupassen, wenn sich das kantonale Förderprogramm verändern sollte. Gemäss der Zustimmung zum Masterplan Energie (Urnenabstimmung vom 23. September 2018) erlässt der Gemeinderat dieses Reglement. A. Zweck Art. 1 Absicht Dieses Reglement legt die Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung von einmaligen Beiträgen zur Förderung einer nachhaltigen Erzeugung und effizienten Verwendung von Energie in der Gemeinde Rüti ZH fest. B. Allgemeine Bestimmungen Art. 2 Art. 3 Gesetzliche Grundlagen, Vollzugsbehörden Weitere Grundlagen Das Natur- und Umweltamt Rüti prüft die Gesuche im Rahmen der folgenden Bestimmungen und entscheidet über die Vergabe von Förderbeiträgen. a) Die Gesuche werden in der Reihenfolge des Eingangsdatums behandelt. b) Förderbeiträge werden für Vorhaben auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Rüti ZH ausgerichtet. c) Die Fördermittel werden im Rahmen des jährlichen von der Gemeindeversammlung bewilligten Budgets zugesichert. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf einen Förderbeitrag. Die Beitragsgewährung kann mit Bedingungen und Auflagen verknüpft werden. Bei Vorliegen besonderer Umstände können die Beiträge erhöht oder gekürzt werden. d) Förderberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen. Vorhaben der Gemeinde, der gemeindeeigenen Betriebe, Schulgemeinden sowie Anlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden sind von Förderbeiträgen ausgenommen. e) Verschiedene Förderbeiträge gemäss diesem Reglement oder Förderbeiträgen Dritter (z. B. Kanton oder Bund) dürfen kumuliert werden. f) Förderbeiträge werden nur an Projekte ausgerichtet, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. g) Über die Ausgaben und die geförderten Massnahmen wird durch das zuständige Amt jährlich ein Bericht erstellt und in geeigneter Form kommuniziert. Der Masterplan Energie, das Energiekonzept und das Aktivitätenprogramm bilden die Grundlage für das Förderprogramm. Des Weiteren stützt sich das Förderreglement auf das Förderprogramm des Kantons Zürich und das Harmonisierte Fördermodell (HMF) der Kantone Seite 3

4 C. Geförderte Massnahmen Art. 4 Energieberatung Für energetische Bauberatungen, Beratung zu Solarenergie, Beratung zu Stromeffizienz in Haushalten und kommunalen Gebäuden und Energiecheck bei Heizungsersatz durch akkreditierte Fachpersonen trägt die Gemeinde Rüti 50% der Beratungskosten. Für Einfamilienhäuser werden max. CHF und für Mehrfamilienhäuser max. CHF ausbezahlt. Art. 5 Art. 6 Solarwärmeanlagen d) Mindestens 2 kw thermische Kollektor-Nennleistung (bei Anlagenerweiterungen: min. 2 kw zusätzliche thermische Kollektor-Nennleistung). Solarstromanlagen a) Die energetische Bauberatung erfolgt durch die von der Gemeinde bestimmten, akkreditierten Energiefachpersonen im Bereich Energieberatung (akkreditierte BeraterInnen FEZ b) Die Beratung zu Solarenergie erfolgt durch die von der Gemeinde bestimmten, akkreditierten Energiefachpersonen im Bereich erneuerbare Energien (akkreditierte BeraterInnen FEZ c) Die Beratung zu Stromeffizienz erfolgt durch akkreditierte Energiefachpersonen im Bereich Stromeffizienz. Die Beratung zu Stromeffizienz wird für Haushalte und KMU gefördert. d) Der Energiecheck bei Heizungsersatz erfolgt durch die von der Gemeinde bestimmten, akkreditierten Energiefachpersonen im Bereich Heizsysteme. Die Gemeinde Rüti stellt finanzielle Mittel für den Bau von Solarwärmeanlagen zur Verfügung. Es wird ein Sockelbeitrag von CHF /kw ausgerichtet. Bezugsgrösse ist die kw thermische Nennleistung der Kollektoranlage (bei Anlagenerweiterung: zusätzliche kw thermische Nennleistung gegenüber. Zustand vor Massnahme). Es werden Solarwärmekollektoren gemäss "HFM 2015" gefördert. Es werden max. CHF 20'000.- pro Anlage ausbezahlt. a) Neuanlage oder Anlagenerweiterung (kein reiner Ersatz bestehender Solarkollektoranlage) auf bestehenden Gebäuden (Kollektoranlage nicht im Rahmen eines Neubaus installiert). b) Förderberechtigt sind Kollektoren, die auf aufgeführt sind (im Wesentlichen mit Label Solar Keymark, mit Prüfung EN /-2 oder EN resp. ISO 9806). c) Validierte Leistungsgarantie VLG von Swissolar/Energie Schweiz. e) Aktive Anlagenüberwachung gemäss Vorgaben Swissolar bei Anlagen ab 20 kw thermischer Kollektor-Nennleistung. f) Luftkollektoren, Heutrocknungs- und Schwimmbadheizungsanlagen sind nicht förderberechtigt. Der Bau von Photovoltaikanlagen wird bis zu einer Anlagengrösse von 30kW p mit einem Beitrag von CHF pro kw p installierter Leistung gefördert. Anlagen zwischen 30 und 100kW p werden mit einem Beitrag von CHF pro kw p installierter Leistung gefördert. Es werden max. CHF 10'000.- pro Anlage ausbezahlt. Vorschlag basierend auf aktuellen Vorinformationen durch das BFE bezüglich der Ausgestaltung der EIV ab 2018: EIV wird ab 2018 voraussichtlich abgestuft nach Leistung daherkommen: CHF < 30kW / CHF > 30kW. - Förderung von Anlagen bis 100kW (Förderung gewerblicher Anlagen, aber Begrenzung für grössere "kommerzielle" Anlagen). - Förderung mit CHF / anstelle der ursprünglichen 300.-, da EIV (bei Entwicklung der Förderung von CHF gab es noch keine EIV). - Begrenzung auf CHF 10'000.- pro Anlage. Aufgrund der Erweiterung der EIV auf grössere Anlagen kann mit einem "Boom" gerechnet werden. Seite 4

5 Alternativ könnte ein Beitrag gemäss EIV oder x% der EIV ausbezahlt werden, sobald EIV für grössere Anlagen zulässig wird (gemäss Entwurf neue Energieförderungsverordnung). Dies wäre dann administrativ sehr einfach. Da zu erwarten ist, dass die Installationskosten weiter sinken, werden die Förderbeiträge werden jährlich überprüft und ggf. den EIV-Beiträgen angepasst. Art. 7 Art. 8 Art. 9 Stückholzfeuerung, Pelletfeuerung mit Tagesbehälter Automatische Holzfeuerung bis 70 kw FL Sole/Wasser-, Wasser/Wasser Wärmepumpen a) Neuanlage oder Anlagenerweiterung (kein reiner Ersatz bestehender Solarstromanlagen) auf bestehenden Gebäuden und bei Neubauten. Der Ersatz einer Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung durch eine Stückholzfeuerung oder Pelletfeuerung mit Tagesbehälter wird mit CHF pro Anlage gefördert. Die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems wird mit einem Zusatzbeitrag von CHF gefördert. a) Die geförderte Anlage muss als Hauptheizung eingesetzt werden. b) Anlage ersetzt Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung. c) Anlage mit Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz oder gleichwertig. d) Einbau eines Staubabscheidsystems zwingend e) Leistungsgarantie (zur Offerte) von Energie Schweiz. Der Ersatz einer Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung durch eine automatische Holzfeuerung bis 70 kw FL Feuerungswärmeleistung wird mit einem Sockelbeitrag von CHF /kW th gefördert. Die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems wird mit einem Zusatzbeitrag von CHF /kW th gefördert. Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 W th installierter Kessel-Nennleistung pro m 2 Energiebezugsfläche bemessen. a) Die geförderte Anlage muss als Hauptheizung eingesetzt werden. b) Anlage ersetzt Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung. c) Anlage mit Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz oder gleichwertig. d) Einbau eines Staubabscheidsystems gemäss Anforderungen der LRV (Art. 20 Abs. 1 Bst. h Ziff. 2) e) Leistungsgarantie (zur Offerte) von Energie Schweiz. Der Ersatz einer Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung durch eine Sole/Wasseroder Wasser/Wasser-Wärmepumpe bis 500 kw th wird mit einem Sockelbeitrag von CHF /kW th gefördert. Die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems wird mit einem Zusatzbeitrag von CHF /kW th gefördert. Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 W th installierter thermische Nennleistung pro m 2 Energiebezugsfläche bemessen. a) Die geförderte Anlage muss als Hauptheizung eingesetzt werden. b) Anlage ersetzt Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung. c) Förderberechtigt sind ausschliesslich Elektromotor-Wärmepumpen. d) Anlage ohne Wärmenetz (Leistungsbereich nicht beschränkt) oder Anlage mit Wärmenetz mit einer thermischen Nennleistung bis 200 kw th. e) Anlage nutzt eine höherwertige Wärmequelle als Aussenluft (bspw. Umweltwärme aus dem Untergrund, Grundwasser, Seewasser, Wärme aus Eisspeicher etc.). f) Wärmepumpen-System Modul (WPSM) soweit für installierte thermische Nennleistung anwendbar (bis 15 kw th ). Seite 5

6 Art. 10 Förderung im Bereich Mobilität Art. 11 Weitere Fördermassnahmen g) Anlage mit in der Schweiz gültigem internationalem oder nationalem Wärmpumpen-Gütesiegel (falls kein WPSM). h) Für Erdwärmesonden: Gütesiegel für Erdwärmesonden-Bohrfirmen. i) Leistungsgarantie (zur Offerte) von Energie Schweiz (falls kein WPSM). j) Ab 100 kw th : Fachgerechte Strom- und Wärmemessung vorausgesetzt. Die Gemeinde Rüti stellt finanzielle Mittel für Projekte zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität zur Verfügung. Es werden grundsätzlich 50% der Kosten übernommen. Max. werden CHF 5'000.- ausbezahlt. Für die folgenden Projekte werden Förderbeiträge ausbezahlt: Freiwillige Einführung eines nachhaltigen Mobilitätsmanagements in einem Unternehmen, einer neuen Arealüberbauung oder einer bestehenden Überbauung. a) Unternehmen mit mindestens 20 Vollzeitstellen b) Arealüberbauungen gemäss BZO c) Umsetzung von mindestens einer Mobilitätsmassnahme Für Pilotanlagen, innovative Projekte sowie Machbarkeits- und Projektstudien im Sinne der kantonalen und kommunalen Energiepolitik kann die Gemeinde Rüti Beiträge an besondere Investitionen oder Risiken gewähren. Es werden grundsätzlich 50% der Kosten übernommen. Max. werden CHF ausbezahlt. Die Gemeinde Rüti finanziert und unterstützt periodische Aktionen für innovative oder besonders energiesparende Produkte und Geräte. D. Beitragsgesuch, Bewilligung und Auszahlung Art. 12 Gesuche, Bewilligung Art. 13 Auszahlung Die Gesuche sind vor Beratungs-, Projekt-, Bau- bzw. Installationsbeginn bei der Gemeinde Rüti, Natur- und Umweltamt, auf dem dafür vorgesehenen Antragsformular und versehen mit den darauf vermerkten Unterlagen einzureichen. Gesuche werden nur behandelt, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Die förderberechtigten Massnahmen sind innerhalb von 18 Monaten ab Erteilung der provisorischen Förderzusage zu realisieren. Anschliessend verfällt der Anspruch auf die finanziellen Fördermittel. Eine Verlängerung wird nur in Ausnahmefällen erteilt. Die Auszahlung des Förderbeitrags erfolgt nach Einreichung der Schlussrechnung. Es ist Sache der Gesuchstellenden, die erforderlichen Unterlagen für die Auszahlung fristgerecht einzureichen. Die Gemeinde Rüti ist berechtigt, Ausführungskontrollen durchzuführen. Den Verantwortlichen ist dafür Zutritt zum Gebäude zu gewähren. Beiträge werden nicht ausbezahlt, ganz oder teilweise zurückgefordert, wenn Auflagen verletzt, die Beiträge mit falschen oder unvollständigen Angaben erwirkt oder nicht dem im Fördergesuch beantragten Zweck entsprechend verwendet worden sind. E. Inkrafttreten Art. 14 Inkrafttreten Dieses Förderreglement ersetzt alle früheren Bestimmungen der Gemeinde über das Förderprogramm Energie und tritt am 01. Januar 2019 in Kraft. Genehmigt vom Gemeinderat Rüti am xx.xx Gemeinderat Peter Luginbühl Gemeindepräsident Thomas Ziltener Gemeindeschreiber Seite 6

Reglement zur Gewährung von Energie-Förderbeiträgen. vom 4. Dezember 2018

Reglement zur Gewährung von Energie-Förderbeiträgen. vom 4. Dezember 2018 Reglement zur Gewährung von Energie-Förderbeiträgen vom 4. Dezember 2018 Inhaltsverzeichnis Präambel... 3 A. Zweck... 3 Art. 1 Absicht... 3 B. Allgemeine Bestimmungen... 3 Art. 2 Gesetzliche Grundlagen,

Mehr

Anhang 11 Pauschalbeitragssätze

Anhang 11 Pauschalbeitragssätze Energieverordnung Anhang 11 772.110 Anhang 11 Pauschalbeitragssätze 1. Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich HFM: M-01 Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000.

Mehr

Anhang 11 1) Pauschalbeitragssätze. 1. Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich Förderbeitragsbedingungen HFM: M-01

Anhang 11 1) Pauschalbeitragssätze. 1. Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich Förderbeitragsbedingungen HFM: M-01 Anhang 11 1) Pauschalbeitragssätze 1. Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich HFM: M-01 - Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000. - Förderberechtigt sind nur bereits

Mehr

Förderprogramm Energie Uri 2017 Stand

Förderprogramm Energie Uri 2017 Stand Förderprogramm Energie Uri 2017 Stand 15. 2. 2017 und erforderliche Gesuchbeilagen Grundsätzliches Bezüglich den Bemessungsgrundlagen für die Förderbeiträge und die allgemeinen Bestimmungen verweisen wir

Mehr

Förderprogramm Energie Uri 2019 Stand Massnahmenspezifische Anforderungen und erforderliche Gesuchbeilagen

Förderprogramm Energie Uri 2019 Stand Massnahmenspezifische Anforderungen und erforderliche Gesuchbeilagen Förderprogramm Energie Uri 2019 Stand 21. 01. 2019 und erforderliche Gesuchbeilagen Grundsätzliches... 2 M-01: Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich... 3 M-02: Stückholzfeuerung, Pelletfeuerung

Mehr

Amt für Wirtschaft und Arbeit Energiefachstelle. Energieförderprogramm

Amt für Wirtschaft und Arbeit Energiefachstelle. Energieförderprogramm Amt für Wirtschaft und Arbeit Energiefachstelle Energieförderprogramm 1/2017 Wichtiges in Kürze Förderprogramme im Bereich Energie sind für Private, Unternehmen und Gemeinden bestimmt. Förderung kommt

Mehr

DIV / Abteilung Energie Förderprogramme für den Wärmeerzeugerersatz

DIV / Abteilung Energie Förderprogramme für den Wärmeerzeugerersatz DIV / Förderprogramme für den Wärmeerzeugerersatz Martin Müller Kanton Thurgau, Warum braucht es staatliche Förderung? Marktverzerrung: fehlende Berücksichtigung der externen Kosten (Klimaerwärmung, Erkrankungen,

Mehr

Amt für Wirtschaft und Arbeit Energiefachstelle. Energieförderprogramm

Amt für Wirtschaft und Arbeit Energiefachstelle. Energieförderprogramm Amt für Wirtschaft und Arbeit Energiefachstelle Energieförderprogramm 11/2017 Wichtiges in Kürze Förderprogramme im Bereich Energie sind für Private, Unternehmen und Gemeinden bestimmt. Förderung kommt

Mehr

Richtlinien über die Gewährung von Energie-Förderbeiträgen

Richtlinien über die Gewährung von Energie-Förderbeiträgen Politische Gemeinde Sennwald Gemeindeverwaltung, Spengelgass 10, 9467 Frümsen Telefon 058 228 28 28 Telefax 058 228 28 00 Bauverwaltung Direktwahl 058 228 28 07 E-Mail: bauamt@sennwald.ch Richtlinien über

Mehr

Richtlinien über die Gewährung von Energie-Förderbeiträgen

Richtlinien über die Gewährung von Energie-Förderbeiträgen Politische Gemeinde Sennwald Gemeindeverwaltung, Spengelgasse 10, 9467 Frümsen Telefon 058 228 28 28 Telefax 058 228 28 00 Bauverwaltung Direktwahl 058 228 28 07 E-Mail: Bauamt@sennwald.ch Richtlinien

Mehr

A1. Anhang: Förderbereich Gebäudehülle

A1. Anhang: Förderbereich Gebäudehülle A1. Anhang: Förderbereich Gebäudehülle Sanierung von Einzelbauteilen : Bauteile Grenzwert U - Wert Flächenbeitrag [W / m 2 K] [ Fr. / m 2 ] Dach 0.2 80 Fassaden 0.2 80 Fenster (Kombinationspflicht) * 0.7

Mehr

Förderprogramme des Kantons Graubünden 2017

Förderprogramme des Kantons Graubünden 2017 des Kantons Graubünden 2017 Michael Casutt Amt für Energie und Verkehr GR 18. Januar 2017 1 Haustechnische Anlagen Gesamtsanierungsbonus GR Nutzungsgradverbesserungen Neubauten mit Vorbildcharakter Teil-

Mehr

Das neue Förderprogramm Energie

Das neue Förderprogramm Energie Das neue Förderprogramm Energie Die wichtigsten Änderungen Reto Hunziker Abteilung Energie Rückblick 2016 Ausbezahlte Beiträge: - 12 Mio. CHF (davon über 6 Mio. vom Bund) Bewilligte Gesuche (Total 1 554):

Mehr

Reglement über den Fonds zur Förderung von erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz (Energiefonds) vom 4. Dezember 2014

Reglement über den Fonds zur Förderung von erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz (Energiefonds) vom 4. Dezember 2014 Reglement über den Fonds zur Förderung von erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz (Energiefonds) vom 4. Dezember 04 Ausgabe 08 Reglement über den Fonds zur Förderung von erneuerbaren Energien und

Mehr

Reglement zum Förderprogramm Energie vom 15. Dezember 2015

Reglement zum Förderprogramm Energie vom 15. Dezember 2015 Reglement zum Förderprogramm Energie 06-08 vom 5. Dezember 05 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines 3 Art. Zielsetzung 3 Art. Förderdetails 3 Art. 3 Öffentlichkeitsarbeit 3 Art. Ansprechstelle 3 II. Inhalt

Mehr

Das Gebäudeprogramm im Kanton Luzern 2019 Textbausteine / Seite 1 Inhalt

Das Gebäudeprogramm im Kanton Luzern 2019 Textbausteine / Seite 1 Inhalt Das Gebäudeprogramm im Kanton Luzern 2019 Textbausteine / Seite 1 Inhalt 1. Text lang 2. Textbausteine (zur Ergänzung) 3. Kasten (Kurzinfo zu einzelnen Aspekten des Förderprogrammes) 4. Grafik (Beispiele

Mehr

Der Regierungsrat, gestützt auf die Artikel 7 9 der Verordnung über den Energiefonds 1), erlässt:

Der Regierungsrat, gestützt auf die Artikel 7 9 der Verordnung über den Energiefonds 1), erlässt: VII E/1/3/1 Verordnung über den Vollzug der Verordnung über den Energiefonds (Energiefondsvollzugsverordnung, VV Enf) Vom 6. März 2018 (Stand 1. April 2018) Der Regierungsrat, gestützt auf die Artikel

Mehr

Gemeinde Horgen. Förderreglement. energieeffizientes Bauen und erneuerbare Energie. vom 1. Januar 2014

Gemeinde Horgen. Förderreglement. energieeffizientes Bauen und erneuerbare Energie. vom 1. Januar 2014 Förderreglement energieeffizientes Bauen und erneuerbare Energie vom 1. Januar 2014 1 Seite 2 von 8 I Generelle Bestimmungen 1 Ziele Anlehnend an den energiepolitischen Zielen von Bund und Kanton schafft

Mehr

Förderreglement nachhaltiger Projekte im Energiebereich

Förderreglement nachhaltiger Projekte im Energiebereich nachhaltiger Projekte im Energiebereich 2015-2018 1. Januar 2015 Mit einem auf vier Jahre begrenzten Rahmenkredit fördert die Gemeinde Thalwil nachhaltige Projekte, die im Zusammenhang mit der Umsetzung

Mehr

Förderbeiträge für Energiesparmassnahmen im Kanton Basel-Stadt

Förderbeiträge für Energiesparmassnahmen im Kanton Basel-Stadt Förderbeiträge für Energiesparmassnahmen im Kanton Basel-Stadt Sie planen eine Sanierung der Gebäudehülle oder Haustechnik und möchten Förderbeiträge für energetische Massnahmen beantragen? Dieses Dokument

Mehr

Förderprogramm Energie. Gültig ab 1. Januar 2017 Förderprogramm im Bereich der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien

Förderprogramm Energie. Gültig ab 1. Januar 2017 Förderprogramm im Bereich der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien Gültig ab 1. Januar 2017 Förderprogramm im Bereich der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien Dezember 2016 Grundlagen sind: - kantonales Energiegesetz (EnerG; 730.000) - kantonale Energieverordnung

Mehr

Förderreglement nachhaltiger Projekte im Energiebereich

Förderreglement nachhaltiger Projekte im Energiebereich nachhaltiger Projekte im Energiebereich 2015-2018 7. Februar 2017 Mit einem auf vier Jahre begrenzten Rahmenkredit fördert die Gemeinde Thalwil nachhaltige Projekte, die im Zusammenhang mit der Umsetzung

Mehr

Förderprogramm Energie 2017

Förderprogramm Energie 2017 Förderprogramm Energie 2017 Gültig ab 1. Januar 2017 Förderung im Bereich der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien vom Regierungsrat erlassen am 29.11.2016 November 2016 Grundlagen sind: - kantonales

Mehr

Verordnung für Förderbeiträge an Produktionsanlagen für erneuerbare Energien Projekte für Energiesparmassnahmen Projekte wie Energiestadt Melchnau

Verordnung für Förderbeiträge an Produktionsanlagen für erneuerbare Energien Projekte für Energiesparmassnahmen Projekte wie Energiestadt Melchnau Versorgungswerke Melchnau (VWM) Verordnung für Förderbeiträge an Produktionsanlagen für erneuerbare Energien Projekte wie Energiestadt Melchnau Genehmigt durch den Gemeinderat Melchnau am: 07.03.2016 und

Mehr

Förderprogramm Energie

Förderprogramm Energie Förderprogramm Energie 2018-2020 Gültig ab 1. Februar 2018 Förderung im Bereich der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien vom Regierungsrat erlassen am 9. Januar 2018 September 2017 Grundlagen

Mehr

Energiefondsreglement

Energiefondsreglement Energiefondsreglement Der Gemeinderat Sevelen erlässt gestützt auf Gemeindeordnung und Gemeindegesetz folgendes Energiefondsreglement: Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Gegenstand Dieses Reglement regelt:

Mehr

Richtlinie Energie- Förderbeiträge

Richtlinie Energie- Förderbeiträge Richtlinie Energie- Förderbeiträge 1. November 2015 Dokumenteninformationen Richtlinie Energie-Förderbeiträge vom 1. November 2015 Vom Stadtrat genehmigt am 20. Oktober 2015 und in Kraft gesetzt auf den

Mehr

Reglement Förderprogramm Energie Winterthur

Reglement Förderprogramm Energie Winterthur Reglement Förderprogramm Energie Winterthur vom 23.05.2018 Reglement Förderprogramm Energie Winterthur vom 23.05.2018 Gestützt auf 49 ter Verordnung vom 27. Juni 2011über die Abgabe von Elektrizität (VAE)

Mehr

www.aev.gr.c www.energie. Förderprogramme des Kantons Graubünden 2017 18. Januar 2017 1 Gebäudehülle Holzheizungen Wärmepumpenanlagen Thermische Solaranlagen Anschlüsse an Fernwärmenetze Wärmeverbund ab

Mehr

ENERGIEFONDSREGLEMENT

ENERGIEFONDSREGLEMENT ENERGIEFONDSREGLEMENT vom 10. Juli 2012 ergänzt am 13. Mai 2014 und 29. September 2015 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Grundlage 3 Art. 2 Gegenstand 3 Art. 3 Finanzierung 3 Art. 4 Zuständigkeit

Mehr

ENERGIEFÖRDERRICHTLINIEN

ENERGIEFÖRDERRICHTLINIEN ENERGIEFÖRDERRICHTLINIEN Richtlinien zur Förderung der rationellen Energienutzung und erneuerbarer Energieträger 02 Der Gemeinderat Baar erlässt, gestützt auf 84 des Gemeindegesetzes und Artikel 20 der

Mehr

Verordnung über Förderbeiträge nach dem Energiegesetz

Verordnung über Förderbeiträge nach dem Energiegesetz 490.0 Verordnung über Förderbeiträge nach dem Energiegesetz Vom 5. Dezember 009 (Stand. Januar 00) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz der Kantonsverfassung vom 7. Mai

Mehr

Amt für Energie und Verkehr Graubünden Uffizi d'energia e da traffic dal Grischun Ufficio dell'energia e dei trasporti dei Grigioni

Amt für Energie und Verkehr Graubünden Uffizi d'energia e da traffic dal Grischun Ufficio dell'energia e dei trasporti dei Grigioni Amt für Energie und Verkehr Graubünden Uffizi d'energia e da traffic dal Grischun Ufficio dell'energia e dei trasporti dei Grigioni Abteilung Energieeffizienz Rohanstrasse 5, 7001 Chur Tel: 081 257 36

Mehr

Förderung im Kanton Bern

Förderung im Kanton Bern Förderung im Kanton Bern Informationsanlass für Bauherren: Smarte Gebäude & Elektromobilität zahlen sich aus Dienstag, 23. Oktober 2018 Schwellenmätteli Event-Lounge 3005 Bern Christoph Roux Sachbearbeiter

Mehr

Amt für Energie und Verkehr Graubünden Uffizi d'energia e da traffic dal Grischun Ufficio dell'energia e dei trasporti dei Grigioni

Amt für Energie und Verkehr Graubünden Uffizi d'energia e da traffic dal Grischun Ufficio dell'energia e dei trasporti dei Grigioni Amt für Energie und Verkehr Graubünden Uffizi d'energia e da traffic dal Grischun Ufficio dell'energia e dei trasporti dei Grigioni Abteilung Energieeffizienz Rohanstrasse 5, 7001 Chur Tel: 081 257 36

Mehr

Die Reise in die Zukunft

Die Reise in die Zukunft Bautechnik der Gebäudehülle Die Reise in die Zukunft Michael Casutt Amt für Energie und Verkehr Graubünden Savognin, 6. Februar 2019 7. Februar 2019 2 Amt für Energie und Verkehr Erdüberlastungstag 2018

Mehr

Richtlinien zur Förderung der rationellen Energienutzung und erneuerbarer Energieträger der Einwohnergemeinde Oberägeri. 8.

Richtlinien zur Förderung der rationellen Energienutzung und erneuerbarer Energieträger der Einwohnergemeinde Oberägeri. 8. Richtlinien zur Förderung der rationellen Energienutzung und erneuerbarer Energieträger der Einwohnergemeinde Oberägeri 8. März 2010 (Stand: 1. Januar 2014) 751.3 RICHTLINIEN ZUR FÖRDERUNG DER RATIONELLEN

Mehr

Energiefondsreglement

Energiefondsreglement Energiefondsreglement Der Gemeinderat Buchs erlässt gestützt auf Art. 20 Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Buchs und Art. 5 Gemeindegesetz folgendes Energiefondsreglement: I. Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Energieverordnung Anhang

Energieverordnung Anhang Energieverordnung Anhang 4 772.110 Anhang 4 Pauschalbeiträge 1. Niedrigenergiehäuser Erfüllung des MINERGIE-P-Standards für entsprechende Gebäudekategorie Erfüllung gleichwertiger Energiebezugsfläche (EBF)

Mehr

Richtlinie. Richtlinie zur Förderung der rationellen Energienutzung und erneuerbarer Energieträger der Gemeinde Steinhausen. vom 1. Januar

Richtlinie. Richtlinie zur Förderung der rationellen Energienutzung und erneuerbarer Energieträger der Gemeinde Steinhausen. vom 1. Januar Richtlinie Richtlinie zur Förderung der rationellen Energienutzung und erneuerbarer Energieträger der Gemeinde Steinhausen vom 1. Januar 2015 45.51 Richtlinie zur Förderung der rationellen Energienutzung

Mehr

Fördergegenstand 1. Niedrigenergieneubauten 1) Anforderungen

Fördergegenstand 1. Niedrigenergieneubauten 1) Anforderungen Energieverordnung Anhang 4 772.110 Anhang 4 Pauschalbeiträge 1. Niedrigenergieneubauten 1) Erfüllung des MINERGIE-P-Standards für entsprechende Gebäudekategorie Erfüllung gleichwertiger Energiebezugsfläche

Mehr

Gemeinde Lupsingen. Energiefondsreglement

Gemeinde Lupsingen. Energiefondsreglement s& Gemeinde Lupsingen Energiefondsreglement Die Einwohnergemeindeversammlung von Lupsingen, gestützt auf 47 Absatz 1 Ziffer 2 des Gemeindegesetzes vom 28. Mai 1970, beschliesst folgendes Energiefondsreglement:

Mehr

Übersicht der Massnahmen

Übersicht der Massnahmen Übersicht der Massnahmen 1. Wärmedämmung der Gebäudehülle M-01... 2 2. Holzheizungen bis 70 kw M-02... 4 3. Holzheizungen ab 70kW (automatische Feuerung) M-03... 6 4. Holzheizung ab 70kW M-04... 8 5. Luft-Wasser

Mehr

Beitragsreglement Rationelle Energienutzung

Beitragsreglement Rationelle Energienutzung Beitragsreglement Rationelle Energienutzung Ausgabe 2017 Stadt Amriswil Beitragsreglement Rationelle Energienutzung Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines Seite Art. 1 Zweck, Geltungsbereich... 5 II. Beiträge

Mehr

Stadt Frauenfeld. Reglement über den Fonds für erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Frauenfeld. (Energiefonds)

Stadt Frauenfeld. Reglement über den Fonds für erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Frauenfeld. (Energiefonds) Stadt Frauenfeld Reglement über den Fonds für erneuerbare Energien und Energieeffizienz der Stadt Frauenfeld (Energiefonds) 731.1.1 STADT FRAUENFELD REGLEMENT ÜBER DEN FONDS FÜR ERNEUERBARE ENERGIEN UND

Mehr

Photovoltaik in Gebäudestandards / Förderprogramme

Photovoltaik in Gebäudestandards / Förderprogramme Photovoltaik in Gebäudestandards / Förderprogramme Andrea Lötscher Amt für Energie und Verkehr GR März 12, 2017 1 Photovoltaik in Gebäudestandards / Förderprogramme Inhaltsverzeichnis Ø Photovoltaik in

Mehr

Fragestunde Energiegesetz. Ettiswil

Fragestunde Energiegesetz. Ettiswil Fragestunde Energiegesetz Ettiswil 04.06.2019 Ablauf > Energiegesetz und Förderprogramm Energie (Marco Lustenberger, uwe) > Antworten auf eingereichte Fragen (Marco Lustenberger, uwe) > Offene Fragerunde

Mehr

Reglement Energie- und Umweltfonds

Reglement Energie- und Umweltfonds Gemeinderat Fassung für die. Lesung im Einwohnerrat Reglement Energie- und Umweltfonds Reglement Energie- und Umweltfonds Der Einwohnerrat von Emmen erlässt folgendes Reglement: Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Vollzugsverordnung zum Energiefondsreglement

Vollzugsverordnung zum Energiefondsreglement Vollzugsverordnung zum Energiefondsreglement vom 21. Juni 2016 geändert durch 1. Nachtrag vom 29. August 2016 geändert durch 2. Nachtrag vom 20. Dezember 2016 Der Gemeinderat erlässt gestützt auf Art.3

Mehr

Richtlinie des Stadtrates zur Förderung erneuerbarer Energien, der Energieeffizienz sowie alternativer Mobilität

Richtlinie des Stadtrates zur Förderung erneuerbarer Energien, der Energieeffizienz sowie alternativer Mobilität Stadt Aarau 7.6- Richtlinie des Stadtrates zur Förderung erneuerbarer Energien, der Energieeffizienz sowie alternativer Mobilität Vom 7. März 006 (Stand. April 006) Zweck und Geltungsbereich Diese Richtlinie

Mehr

So finanzieren Sie ein Projekt aus dem Ebm Energy Fund

So finanzieren Sie ein Projekt aus dem Ebm Energy Fund Reglement betreffend Vergabung von Förderbeiträgen aus dem EBM Energiefonds A. Gegenstand und Zweck Die EBM fördert die sparsame und rationelle Energieverwendung sowie die umweltfreundliche Elektrizitätserzeugung

Mehr

Verordnung über die Förderung erneuerbarer Energien und rationeller Energienutzung (Förderprogramm Energie)

Verordnung über die Förderung erneuerbarer Energien und rationeller Energienutzung (Förderprogramm Energie) Verordnung über die Förderung erneuerbarer Energien und rationeller Energienutzung (Förderprogramm Energie) vom 28. November 2001 (Stand vom 1. Januar 2019) Zuständige Behörde Stadtrat Kriens Gültig ab

Mehr

Reglement über den Energiefonds der Politischen Gemeinde Schänis. Kommunale Potenziale nutzen CO 2 Ausstoss senken

Reglement über den Energiefonds der Politischen Gemeinde Schänis. Kommunale Potenziale nutzen CO 2 Ausstoss senken Reglement über den Energiefonds der Politischen Gemeinde Schänis Kommunale Potenziale nutzen CO 2 Ausstoss senken Gemeinderat Schänis Erlass vom 31. Januar 2018 Der Gemeinderat Schänis erlässt gestützt

Mehr

Verordnung zum Energiereglement (Energieverordnung) Vom 27. Juni (Stand 1. April )

Verordnung zum Energiereglement (Energieverordnung) Vom 27. Juni (Stand 1. April ) Einwohnergemeinde Cham 650. Verordnung zum Energiereglement (Energieverordnung) Vom 27. Juni 2005 (Stand. April 208 ) Der Gemeinderat beschliesst gestützt auf des Reglements zur Förderung umweltverträglicher

Mehr

Vollzugshilfe zur Beurteilung von Fördergesuchen. Fördermodells der Kantone (HFM 2015)

Vollzugshilfe zur Beurteilung von Fördergesuchen. Fördermodells der Kantone (HFM 2015) Baudepartement Hochbauamt/Energiefachstelle Vollzugshilfe zur Beurteilung von Fördergesuchen im Rahmen des harmonisierten Fördermodells der Kantone (HFM 2015) www.sz.ch Vollzugshilfe zur Beurteilung von

Mehr

Für die Förderung der Sanierung einer bestehenden Gebäudehülle gelten folgende Bedingungen:

Für die Förderung der Sanierung einer bestehenden Gebäudehülle gelten folgende Bedingungen: Modul M-01 Für die Förderung der Sanierung einer bestehenden Gebäudehülle gelten folgende Bedingungen: 1. Übergeordnet gelten die Bestimmungen des kantonalen Energiegesetzes und der kantonalen Energieverordnung,

Mehr

Harmonisiertes Fördermodell der Kantone (HFM 2015) Schlussbericht

Harmonisiertes Fördermodell der Kantone (HFM 2015) Schlussbericht Bundesamt für Energie BFE Bundesamt für Energie BFE, Konferenz Kantonaler Energiefachstellen EnFK Harmonisiertes Fördermodell der Kantone (HFM 2015) Schlussbericht Revidierte Fassung vom September 2016

Mehr

Ersatz von elektrischen und fossilen Heizungen durch Wärmepumpen

Ersatz von elektrischen und fossilen Heizungen durch Wärmepumpen Wegleitung zur Förderungsmassnahme Ersatz von elektrischen und fossilen Heizungen durch Wärmepumpen 1. Einleitung In dieser Wegleitung erhalten Sie Informationen, wie Sie Förderungsbeiträge zur Massnahme

Mehr

Energie-Förderbeiträge Stadt Steckborn

Energie-Förderbeiträge Stadt Steckborn Beitragsreglement Energie-Förderbeiträge Stadt Steckborn Ausgabe 2015 Version 01.09.2015! Seite 1 von 5 I. Allgemeines Art. 1 Dieses Reglement regelt das Verfahren für Gemeindebeiträge an Massnahmen zur

Mehr

Revidiertes Energiegesetz Basel-Stadt

Revidiertes Energiegesetz Basel-Stadt Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt Amt für Umwelt und Energie Revidiertes Energiegesetz Basel-Stadt Auswirkungen auf Heizungssanierungen Fördermöglichkeiten Marcus

Mehr

der Einwohnergemeinde Entlebuch

der Einwohnergemeinde Entlebuch Richtlinien zum Förderprogramm Energie der Einwohnergemeinde Entlebuch vom 1. Januar 2008 revidiert am 1. April 2016 Richtlinien zum Förderprogramm Energie 2 Die vorliegenden Richtlinien enthalten die

Mehr

Förderprogramme Energie 2017

Förderprogramme Energie 2017 Förderprogramme Energie 2017 Wichtig bei allen Kantonalen Förderprogrammen: Fördergesuche müssen VOR BAUBEGINN eingereicht werden. Eine nachträgliche Unterstützung von bereits ausgeführten Massnahmen ist

Mehr

Förderreglement nachhaltiger Projekte in Thalwil

Förderreglement nachhaltiger Projekte in Thalwil Förderreglement nachhaltiger Projekte in Entwurf der Projektkommission Energieplanung am 20. Januar 2010 als Antrag an den Gemeinderat verabschiedet 1 Mit einem auf vier Jahre begrenzten Rahmenkredit fördert

Mehr

Ersatz von elektrischen und fossilen Heizungen durch Wärmepumpen

Ersatz von elektrischen und fossilen Heizungen durch Wärmepumpen Wegleitung zur Förderungsmassnahme Ersatz von elektrischen und fossilen Heizungen durch Wärmepumpen 1. Einleitung In dieser Wegleitung erhalten Sie Informationen, wie Sie Förderungsbeiträge zur Massnahme

Mehr

Förderprogramm Energie Winterthur Gesuch für Förderbeitrag für den Ersatz einer Ölheizung durch eine effiziente Wärmepumpen Heizung

Förderprogramm Energie Winterthur Gesuch für Förderbeitrag für den Ersatz einer Ölheizung durch eine effiziente Wärmepumpen Heizung Förderprogramm Energie Winterthur Gesuch für Förderbeitrag für den Ersatz einer Ölheizung durch eine effiziente Wärmepumpen Heizung 1 Vorgehen Schritt 1 Einreichen des Gesuchs Einreichung des vollständig

Mehr

III. Förderprogramm Gebäude

III. Förderprogramm Gebäude Förderreglement Energie 2011-2014 vom 9. März 2011 (Förderreglement) Der Gemeinderat, gestützt auf den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 und 22 Absatz 1 Ziffer 3 der Gemeindeordnung,

Mehr

Verordnung für die. Förderbeiträge an Produktionsanlagen für er neuerbare Energien. Versorgungswerke Meichnau (VWM)

Verordnung für die. Förderbeiträge an Produktionsanlagen für er neuerbare Energien. Versorgungswerke Meichnau (VWM) Versorgungswerke Meichnau (VWM) Verordnung für die Förderbeiträge an Produktionsanlagen für er neuerbare Energien Genehmigt durch den Gemeinderat Meichnau am: 01. September 2014. Der Gemeinderat Melchnau

Mehr

Bruno Müller Düdingen, 27. April 2017

Bruno Müller Düdingen, 27. April 2017 Amt für Energie AfE Bruno Müller Düdingen, 27. April 2017 Direction de l'économie et de l'emploi DEE Volkswirtschaftsdirektion VWD Inhalt Förderprogramm 2017 Weitere Programme Steuerabzüge Baubewilligungsverfahren

Mehr

Förderprogramme des Kanton Zürich

Förderprogramme des Kanton Zürich FEZ / Erfa FG Betriebsoptimierung / 04.04.01 Förderprogramme des Kanton Zürich Beat Lehmann AWEL, Abteilung Energie Seite 1 Inhalt 1. Einführung. Das Gebäudeprogramm 3. Kantonales Förderprogramm Energie

Mehr

Förderreglement vom 1. Januar 2015

Förderreglement vom 1. Januar 2015 Förderreglement Energie 2015-2018 Förderreglement vom 1. Januar 2015 Der Gemeinderat beschliesst, gestützt auf den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2014 und 22 Absatz 1 Ziffer 3 der Gemeindeordnung:

Mehr

Gebäudesanierung Begrüssung. Energieapéro beider Basel 10. Juni 2010 Hotel Engel

Gebäudesanierung Begrüssung. Energieapéro beider Basel 10. Juni 2010 Hotel Engel Gebäudesanierung Begrüssung Energieapéro beider Basel 10. Juni 2010 Hotel Engel 1 Die Förderprogramme basieren auf kantonalen und nationalen Fördermitteln Nationale Fördermittel 200 Mio. Fr. / Jahr (CO2-Teilzweckbindung)

Mehr

Förderreglement vom 1. Januar 2015

Förderreglement vom 1. Januar 2015 Förderreglement Energie 05-08 Förderreglement vom. Januar 05 Mit Änderungen vom 4. Oktober 07 (Beschluss des Gemeinderates, GR-7-94) Der Gemeinderat beschliesst, gestützt auf den Beschluss der Gemeindeversammlung

Mehr

Richtlinien über die Energie-Fördermassnahmen der Gemeinde Rorschacherberg

Richtlinien über die Energie-Fördermassnahmen der Gemeinde Rorschacherberg Richtlinien über die Energie-Fördermassnahmen der Gemeinde Rorschacherberg Vom Gemeinderat beschlossen am 19. März 2019 In Kraft ab 4. April 2019 Der Gemeinderat Rorschacherberg erlässt unter dem Vorbehalt

Mehr

Gemeinde Horgen. Förderreglement KEV-Überbrückung. vom 1. Januar 2013

Gemeinde Horgen. Förderreglement KEV-Überbrückung. vom 1. Januar 2013 Förderreglement KEV-Überbrückung vom 1. Januar 2013 1 Seite 2 von 5 1 Grundsatz Wer eine Stromerzeugungsanlage für erneuerbare Energien von mindestens 10 kw p in der Gemeinde Horgen erstellt und sie für

Mehr

Richtlinie zu den Förderprogrammen im Energiebereich 2018 im Kanton Wallis

Richtlinie zu den Förderprogrammen im Energiebereich 2018 im Kanton Wallis Département des finances et de l énergie Departement für Finanzen und Energie Richtlinie zu den Förderprogrammen im Energiebereich 2018 im Kanton Wallis (PrgEN-VS 2018 auf Basis des HFM 2015) Sitten, den

Mehr

Richtlinie zu den Förderprogrammen im Energiebereich 2017 im Kanton Wallis

Richtlinie zu den Förderprogrammen im Energiebereich 2017 im Kanton Wallis Département de l'économie, de l'énergie et du territoire Departement für Volkswirtschaft, Energie und Raumentwicklung Richtlinie zu den Förderprogrammen im Energiebereich 2017 im Kanton Wallis (PrgEN-VS

Mehr

Energiesysteme mit minimaler Umweltbelastung sind zu bevorzugen.

Energiesysteme mit minimaler Umweltbelastung sind zu bevorzugen. Reglement für Beitragszahlungen an Anlagen mit Alternativenergiee vom 01. Februar 2003 Präambel Gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 24. Juni 1997 können an die Kosten von neu erstellten, alternativen

Mehr

Reglement Förderung von thermischen Solaranlagen, Holzheizungen und GEAK / GEAK Plus. Energiepolitisches Förderprogramm

Reglement Förderung von thermischen Solaranlagen, Holzheizungen und GEAK / GEAK Plus. Energiepolitisches Förderprogramm Reglement Förderung von thermischen Solaranlagen, Holzheizungen und GEAK / GEAK Plus Energiepolitisches Förderprogramm vom 21. April 2017 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bestimmungen 3 Grundlagen 3 2 Förderung

Mehr

Wärmeerzeugung Infoanlass 17. November 2017

Wärmeerzeugung Infoanlass 17. November 2017 STUBERHOLZ LÖSUNGEN WACHSEN Wärmeerzeugung Infoanlass 17. November 2017 1 Wärmeerzeugung für EFH und MFH aus Sicht der Kantonalen Energiegesetzgebung Hinweis zum folgenden Foliensatz: Der Fokus ist auf

Mehr

Förderbeiträge für Energiesparmassnahmen im Kanton Basel-Stadt

Förderbeiträge für Energiesparmassnahmen im Kanton Basel-Stadt Förderbeiträge für Energiesparmassnahmen im Kanton Basel-Stadt Sie planen eine Sanierung der Gebäudehülle oder der Haustechnik und möchten Förderbeiträge für energetische Massnahmen beantragen? Dieses

Mehr

Energieleitbild Einwohnergemeinde Baar

Energieleitbild Einwohnergemeinde Baar Energieleitbild Einwohnergemeinde Baar 02 Genehmigt vom Gemeinderat an der Sitzung vom 05. Dezember 2012. Gemeinderat Baar Andreas Hotz Gemeindepräsident Walter Lipp Gemeindeschreiber 03 Energieleitbild

Mehr

Energiefondsreglement

Energiefondsreglement Energiefondsreglement 2015-271/83.05 Der Gemeinderat Waldkirch erlässt gestützt auf Art. 3 Gemeindegesetz vom 21. April 2009 (sgs 151.2) und Art. 34 Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Waldkirch vom

Mehr

Förderprogramm Energie Winterthur Fördergesuch - Ersatz von Gas-Heizungen durch Wärmepumpen-Heizungen

Förderprogramm Energie Winterthur Fördergesuch - Ersatz von Gas-Heizungen durch Wärmepumpen-Heizungen Förderprogramm Energie Winterthur Fördergesuch - Ersatz von Gas-Heizungen durch Wärmepumpen-Heizungen in Gas-Rückbau-Gebieten 1 Vorgehen Schritt 1 Einreichen des Gesuchs Einreichung des vollständig ausgefüllten

Mehr

Neubauten Grenzwerte U li in W/(m 2 K) Bauteil gegen. Fenster, Fenstertüren Türen Tore (gemäss SIA 343)

Neubauten Grenzwerte U li in W/(m 2 K) Bauteil gegen. Fenster, Fenstertüren Türen Tore (gemäss SIA 343) Energieverordnung Anhang 772.0 Anhang Einzelanforderungen an den winterlichen Wärmeschutz. Bei Nutzungen mit Raumtemperaturen von 20 C dürfen die flächenbezogenen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte)

Mehr

Gesuchsformular Energieförderbeiträge

Gesuchsformular Energieförderbeiträge Bahnhofstrasse 3, Postfach 164 6312 Steinhausen Telefon 041 748 11 11 Telefax 041 748 11 00 info@steinhausen.ch www.steinhausen.ch Bau und Umwelt Gesuchsformular Energieförderbeiträge Gesuchsteller (Gebäude-

Mehr

Fördermöglichkeiten bei energetischer Sanierung. Marco Lustenberger, Projektleiter Energie 19. September 2018, Luzern

Fördermöglichkeiten bei energetischer Sanierung. Marco Lustenberger, Projektleiter Energie 19. September 2018, Luzern Fördermöglichkeiten bei energetischer Sanierung Marco Lustenberger, Projektleiter Energie 19. September 2018, Luzern Globaler Blick Energiepolitische Herausforderungen 21.Jhr. Klimawandel Versorgungssicherheit,

Mehr

Energiekonzept und Holzenergiestrategie des Kantons Solothurn

Energiekonzept und Holzenergiestrategie des Kantons Solothurn Energiekonzept und Holzenergiestrategie des Kantons Solothurn Fachveranstaltung: Planung und Betrieb von bestehenden und zukünftigen grösseren Holzenergieprojekten Christoph Bläsi, Stv. Leiter Energiefachstelle

Mehr

Stromeffizienzprogramm Zürich

Stromeffizienzprogramm Zürich 1/5 Allgemeine Förderbedingungen (gültig ab 1.2.2016) 1. Der Fördergegenstand befindet sich in einem Gebäude im Gebiet des Kantons Zürich. 2. Förderbeiträge können nur so lange gewährt werden, bis das

Mehr

Energie-Förderprogramm der Gemeinde Horgen

Energie-Förderprogramm der Gemeinde Horgen Energie-Förderprogramm der Gemeinde Horgen Energie-Förderprogramm der Gemeinde Horgen Die Mehrheit der schweizerischen und der Horgner Bevölkerung hat am 21. Mai 2017 ja zur Energiestrategie 2050 des Bundes

Mehr

Energieförderung im Kanton St.Gallen

Energieförderung im Kanton St.Gallen Energieförderung im Kanton St.Gallen Stand Januar 2017 gedruckt auf Refutura 120 g/m 2, 100% Altpapier, FSC-zertifiziert, CO2-neutral Was wird unterstützt? Der Kanton St.Gallen unterstützt mit seinem Förderungsprogramm

Mehr

Förderprogramm Energie

Förderprogramm Energie Förderprogramm Energie Finanzielle Unterstützung für: -Sanierungen Grosse Holzheizungen Grosse thermische Solaranlagen Abwärmenutzung aus Wasser und Abwasser Abwärmenutzung aus gebäudeexternen Industrieprozessen

Mehr