14. Wahlperiode Geänderte Fassung

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1 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / Wahlperiode Geänderte Fassung Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums Energie vor Ort auslaufende Konzessionsverträge für Strom und Gas und Neufeststellung der Grundversorger in Baden- Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. zu welchem Zeitpunkt jeweils die Konzessionsverträge, aufgeteilt auf die Energieträger Strom und Gas, in den Kommunen in Baden-Württemberg auslaufen; 2. welche Kommunen in den vergangen drei Jahren für welchen Zeitraum ihre Konzessionen neu an welchen Konzessionär vergeben haben und welche maßgeblichen Gründe nach hierbei jeweils öffentlich bekannt gemacht wurden; 3. wie sie angesichts der politischen, technologischen und wirtschaftlichen Dynamik im Energiebereich Konzessionsverträge mit einer Laufzeit von 20 Jahren bewertet; 4. wie die Grundversorger in Baden-Württemberg nach der Feststellungsrunde vom 1. Juli 2009 (vgl. 36 Abs. 2 S. 2 EnWG) lauten Schmiedel, Knapp und Fraktion Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:

2 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 4844 Begründung Bundesweit laufen bis 2012 nahezu alle Konzessionsverträge für Strom und Gas aus. Auch in Baden-Württemberg stehen viele Kommunen vor der strategischen Entscheidung, welchem Netzbetreiber sie für welchen Zeitraum die Nutzung der Netze auf ihrem Gemeindegebiet überlassen. In ihrer Entscheidung sind sie dabei grundsätzlich frei. So können neben Aspekten der Wirtschaftlichkeit auch andere Kriterien eine Rolle spielen, beispielsweise der Erhalt oder die Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort, die Sicherstellung der Einflussnahme auf die kommunale Infrastruktur, die Bereitschaft des Konzessionärs zum Auf- und Ausbau dezentraler Energieversorgungsstrukturen, die Förderung des Klimaschutzes als Zukunftsaufgabe vor Ort usw. Für die Kommunen können mit der Vergabe der Konzessionen, die i. d. R. einen Zeitraum von 20 Jahren umfassen, folglich langfristig wirksame kommunalpolitische Entscheidungen getroffen werden, insbesondere dann, wenn sie sich für die Vergabe der Konzession an einen Dritten entscheiden. Eine intensive Auseinandersetzung vor Ort mit dieser Thematik ist deshalb ratsam. Dabei sollten die Kommunen auch die grundsätzliche Frage klären, ob mit der Vergabe der Konzession ein (erster) Schritt in Richtung (Re-)Kommunalisierung der Energieversorgung gegangen werden möchte. Besitzt man kein eigenes Gemeinde- oder Stadtwerk, das Konzessionär werden könnte, sollte sich die Kommune entscheiden, ob sich der Zeitpunkt der Konzessionsneuvergabe nicht dafür eignen würde, ein eigenes Gemeinde- oder Stadtwerk zu gründen. Die besondere Bedeutung des Auslaufens vieler Konzessionsverträge, wie sie skizziert wurde, soll zum Anlass genommen werden, einen Überblick über den Verfahrensstand in Baden-Württemberg zu gewinnen. Ein weiterer Anlass zum Einbringen dieses Berichtsantrags besteht darin, dass zum 1. Juli bundesweit die neueste Feststellungsrunde der Grundversorger stattfand. Stellungnahme*) Mit Schreiben vom 11. September 2009 Nr /322 nimmt das Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Innenministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. zu welchem Zeitpunkt jeweils die Konzessionsverträge, aufgeteilt auf die Energieträger Strom und Gas, in den Kommunen in Baden-Württemberg auslaufen; 2. welche Kommunen in den vergangen drei Jahren für welchen Zeitraum ihre Konzessionen neu an welchen Konzessionär vergeben haben und welche maßgeblichen Gründe nach hierbei jeweils öffentlich bekannt gemacht wurden; Zu 1. und 2.: 2 *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt.

3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 4844 Gemäß 46 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) haben Gemeinden ihre öffentlichen Verkehrswege Netzbetreibern für die Verlegung und den Betrieb u. a. von Gas- und Stromleitungen auf der Basis von Konzessionsverträgen zur Verfügung zu stellen. Konzessionsverträge unterliegen nicht der Energieaufsicht und sind nicht genehmigungs- und meldepflichtig. Die Angaben zur Laufzeit der Verträge bzw. zu den neuen Konzessionsnehmern der letzten 3 Jahre wurden daher vom Innenministerium bei den Gemeinden erhoben. Einige Gemeinden haben keine Konzessionen vergeben, in anderen Gemeinden existieren teilweise für einzelne Ortsteile verschiedene Konzessionsverträge. Die Laufzeiten der Konzessionsverträge stellen sich, getrennt nach Strom und Gas, demnach wie in der Anlage 1 *) dargestellt dar. Der Neuabschluss von Konzessionsverträgen innerhalb der vergangenen 3 Jahre ist in den Anlagen 2 a und 2 b *) getrennt nach Strom und Gas einschließlich der öffentlich bekannt gemachten Gründe dargestellt. Zu beachten ist, dass, im Gegensatz zur Stromversorgung, nicht alle Gemeinden mit Gas erschlossen sind. Die Aufstellung für Gas enthält insofern auch 27 in den vergangenen 3 Jahren neu erschlossene Konzessionsgebiete. 3. wie sie angesichts der politischen, technologischen und wirtschaftlichen Dynamik im Energiebereich Konzessionsverträge mit einer Laufzeit von 20 Jahren bewertet; Zu 3.: Der Bereich der Energieversorgungsnetze ist ungeachtet der weit fortgeschrittenen Liberalisierung der europäischen Energiemärkte für Strom und Gas nach wie vor von sogenannten natürlichen Monopolen geprägt. Dies ist unter anderem darin begründet, dass es in aller Regel weder unter ökonomischen noch ökologischen Gesichtspunkten Sinn macht, innerhalb eines Gemeindegebiets mehrere parallele Versorgungsnetze in Konkurrenz zu betreiben. Wettbewerb zwischen potenziellen Netzbetreibern findet insofern nur dann statt, wenn die entsprechenden Konzessionen neu vergeben werden. Auf der anderen Seite setzt ein funktionsfähiger, störungsfreier und bedarfsgerechter Netzbetrieb stets Investitionen in erheblicher Höhe voraus, die im Netzbereich naturgemäß sehr langfristigen Charakter tragen. Insbesondere bewegen sich Amortisation, Abschreibung und technische Nutzungsdauer meist in einem Zeitrahmen von 20 bis 40 Jahren. Zwar sieht das EnWG bei Wechsel des Konzessionsinhabers eine angemessene Entschädigung für das Anlagekapital vor, ein allzu kurzfristiger Wechsel der Konzessionsnehmer bzw. zu kurze Laufzeiten der Verträge würden unter diesen Gegebenheiten jedoch oftmals notwendige Investitionen verhindern und damit die Netz- und Versorgungssicherheit gefährden. Die im EnWG vorgesehene Höchstlaufzeit für Konzessionsverträge von 20 Jahren ist unter diesen Gesichtspunkten auch heute durchaus sachgerecht. Strom- und Gaskonzessionsverträge mit einer Laufzeit von 20 Jahren oder bis zu 20 Jahren sind auch kartellrechtlich bewertet im Hinblick auf ihre Dauer in der Regel unbedenklich. Die grundlegenden Veränderungen der Rahmenbedingungen im Energiebereich seit der Liberalisierung führen insoweit zu keiner anderen Beurteilung. Wesentlich bedeutender war in der jüngeren Vergangenheit die kartellrechtliche Aufsicht bei den Umständen der vorzeitigen Verlängerung bestehender Konzessionsverträge. *) Die o. g. Anlagen 14/4844 sind im Internet abrufbar unter: 3

4 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 4844 Um den diskriminierungsfreien Zugang zu den Versorgungsnetzen und angemessene Netznutzungsentgelte, die andererseits die unverzichtbaren Voraussetzungen für einen funktionierenden Wettbewerb auf den liberalisierten Strom- und Gasmärkten bilden, zu garantieren, wurden die Netze einer staatlichen Regulierung unterworfen. 4. wie die Grundversorger in Baden-Württemberg nach der Feststellungsrunde vom 1. Juli 2009 (vgl. 36 Abs. 2 S. 2 EnWG) lauten. Zu 4.: Gemäß 36 Abs. 2 EnWG haben die Netzbetreiber erstmals zum Stichtag 1. Juli 2006 und daraufhin alle drei Jahre den Grundversorger der darauffolgenden drei Kalenderjahre für die jeweiligen Netze zu ermitteln. Die entsprechenden Meldungen sind der Energieaufsichtsbehörde bis zum 30. September des jeweiligen Jahres einzureichen. Der Grundversorger ist dabei jeweils für das Gebiet eines Konzessionsvertrags auf der Basis der versorgten Haushaltskunden fest zu stellen. Die Netzbetreiber haben den Grundversorger für die einzelnen Konzessionsgebiete im Internet zu veröffentlichen. Da die gesetzlich vorgeschriebene Meldefrist für das Erhebungsjahr 2009 noch nicht abgelaufen ist, liegen die Angaben zu den Grundversorgern der Energieaufsicht derzeit nur teilweise vor. Eingegangen sind die Meldungen für 175 Versorgungsgebiete bei Gas und 165 Versorgungsbiete bei Strom. Die betreffenden Grundversorger sind in den Anlagen 3 a und 3 b *) aufgelistet. Pfister Wirtschaftsminister 4 *) Die o. g. Anlagen 14/4844 sind im Internet abrufbar unter:

5 Anlage 1 zur Antwort Landtags-Drucksache 14/4844 Restlaufzeit der Konzessionsverträge für Strom- und Gasnetze in Baden-Württemberg Regierungsbezirk Gemeinde Strom Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Gas Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Stadtkreise: Heilbronn Große Kreisstädte: Aalen ( für einzelne Stadtteile) Backnang Bad Mergentheim ( Stadtteil Markelsheim) Bad Rappenau Bietigheim-Bissingen Böblingen Crailsheim ( bzw für einzelne Stadtteile) Ditzingen Ellwangen an der Jagst Eppingen ( für Kleingartach) Esslingen am Neckar

6 Gemeinde Strom Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Gas Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Fellbach Filderstadt (mit Sonderkündigungsrecht zum ) Geislingen an der Steige Giengen an der Brenz Göppingen Heidenheim an der Brenz ( Ortsteil Oggenhausen und für Ortsteil Großkuchen) Herrenberg Kirchheim unter Teck Kornwestheim Leinfelden-Echterdingen Leonberg (Kernstadt + Warmbronn) Ludwigsburg / nur für Poppenweiler Neckarsulm Nürtingen Öhringen Ostfildern (EnBW) und (Stadtwerke Esslingen) Remseck am Neckar (EnBW mit Kündigungsoption zum ) und (SÜWAG) Schorndorf (Stadtteile) (Kernstadt)

7 Gemeinde Strom Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Gas Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Schwäbisch Gmünd Schwäbisch Hall Sindelfingen Vaihingen an der Enz Waiblingen Weinstadt Wertheim am Main Winnenden (mit Kündigungsrecht zum ) Landkreis Böblingen Aidlingen Altdorf Bondorf Deckenpfronn Ehningen Gärtringen Gäufelden Grafenau Hildrizhausen Holzgerlingen Jettingen Magstadt Mötzingen Nufringen

8 Gemeinde Strom Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Gas Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Renningen Rutesheim Schönaich z.zt. noch Nachlaufzeit Steinenbronn Waldenbuch Weil der Stadt Weil im Schönbuch Weissach Landkreis Esslingen Aichtal Aichwald Altbach Altdorf Altenriet Baltmannsweiler Bempflingen Beuren Bissingen an der Teck Deizisau

9 Gemeinde Strom Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Denkendorf Gas Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Dettingen unter Teck Erkenbrechtsweiler Frickenhausen Großbettlingen Hochdorf Holzmaden Köngen Kohlberg Lenningen Lichtenwald Neckartenzlingen Neidlingen Neuffen Neuhausen auf den Fildern Notzingen Oberboihingen

10 Gemeinde Strom Gas Ohmden Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Owen Plochingen Reichenbach an der Fils Schlaitdorf Unterensingen Weilheim an der Teck Wendlingen am Neckar Wernau (Neckar) Wolfschlugen Landkreis Göppingen Adelberg Aichelberg Albershausen Bad Boll Bad Ditzenbach Bad Überkingen Birenbach

11 Gemeinde Strom Gas Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Böhmenkirch Börtlingen Deggingen Donzdorf Drackenstein keine Gasversorgung Dürnau Ebersbach/Fils Eislingen/Fils Eschenbach Gammelshausen Gingen/Fils Gruibingen Hattenhofen Heiningen Hohenstadt keine Gasversorgung Kuchen Lauterstein keine Gasversorgung Mühlhausen i. T Ottenbach Rechberghausen Salach Schlat keine Gasversorgung Schlierbach Süßen Uhingen

12 Gemeinde Strom Gas Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Wäschenbeuren Wangen Wiesensteig Zell u. A Landkreis Heidenheim Dischingen Gerstetten (EnBW ODR AG Ellwangen) Ortsteile Dettingen, Heldenfingen, Heuchlingen, Heuchstetten Ortsteile Gussenstadt, Heuchstetten- Sontbergen (EnBW ODR AG Ellwangen) (Albwerk GmbH & Co Geislingen) (Neuvertrag am ) Herbrechtingen Hermaringen Pachtvertrag über Netzverpachtung bis Pachtvertrag über Netzverpachtung bis Königsbronn Nattheim Niederstotzingen Sontheim an der Brenz Steinheim am Albuch Ortsteile Söhnstetten, Dudelhof, Gnannenweiler, Neuselhalden Ortsteile Steinheim, Sontheim, Küpfendorf (AEW Geislingen)

13 Ortsteil Irmansweiler Gemeinde Strom Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft (ODR Ellwangen) Gas Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Ortsteile Steinheim und Söhnstetten (ODR Ellwangen) (SW Heidenheim) Landkreis Heillbronn Abstatt Bad Friedrichshall - Bad Wimpfen Beilstein Brackenheim Cleebronn Trotz mehrfacher Aufforderung keine Rückmeldung Eberstadt Ellhofen Erlenbach Trotz mehrfacher Aufforderung keine Rückmeldung Trotz mehrfacher Aufforderung keine Rückmeldung Flein

14 Gemeinde Strom Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Gas Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Gemmingen Güglingen Gundelsheim Hardthausen am Kocher -- Ilsfeld Ittlingen Trotz mehrfacher Aufforderung keine Rückmeldung Jagsthausen Kirchardt Langenbrettach Lauffen a. N Lehrensteinsfeld Leingarten Löwenstein - Massenbachhausen Möckmühl Neckarwestheim Trotz mehrfacher Aufforderung keine Rückmeldung Neudenau Neuenstadt a. K Nordheim Obersulm

15 Gemeinde Strom Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Oedheim Offenau Pfaffenhofen Trotz mehrfacher Aufforderung keine Rückmeldung Roigheim Schwaigern Siegelsbach Talheim Untereisesheim Untergruppenbach Weinsberg Widdern Trotz mehrfacher Aufforderung keine Rückmeldung Wüstenrot Zaberfeld Gas Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Hohenlohekreis Bretzfeld Dörzbach Forchtenberg Kernstadt Kein Gaslieferant Forchtenberg Stadtteile Ernsbach, Kein Gaslieferant Sindringen, Wohlmuthausen und Muthof Ingelfingen Krautheim Künzelsau

16 Gemeinde Strom Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Gas Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Kupferzell Mulfingen Kein Gaslieferant Neuenstein Niedernhall Pfedelbach ohne Steinbacher Gebirge Pfedelbach für Steinbacher Gebirge III in Untersteinbach Schöntal Kein Gaslieferant Waldenburg (ohne Wohngebiet Hofwiesen) Waldenburg (Wohngebiet Hofwiesen-Oberstein bach) Weißbach Zweiflingen (nur Baugebiet Lissweg) Landkreis Ludwigsburg Affalterbach Asperg Benningen Besigheim Bönnigheim Eberdingen und Erdmannhausen Erligheim Freiberg a.n

17 Gemeinde Strom Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Gas Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Freudental entfällt Gemmrigheim Gerlingen Großbottwar Hemmingen Hessigheim entfällt Ingersheim (KAWAG und NEV AG) (KAWAG) Kirchheim a. N Korntal-Münchingen (außerordentliches Kündigungsrecht zum ) Löchgau Marbach a. N (Kernstadt) Marbach a. N. (Stadtteil Rielingshausen) -- Markgröningen Möglingen Mundelsheim Fehlanzeige Murr Oberriexingen (vorzeitige Kündigung zum möglich) Oberstenfeld Pleidelsheim Sachsenheim Schwieberdingen (abgeschlossen 2004),Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt, zu dem der Konzessionsvertrag

18 Gemeinde Strom Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Gas Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft ausläuft, also Sersheim Steinheim a. d. Murr Tamm Walheim Main-Tauber-Kreis Ahorn Assamstadt Boxberg Creglingen / Freudenberg Fehlanzeige Großrinderfeld Grünsfeld Igersheim Königheim Külsheim Fehlanzeige Lauda-Königshofen Niederstetten Tauberbischofsheim Weikersheim / Werbach Fehlanzeige Wittighausen Fehlanzeige Ostalbkreis

19 Gemeinde Strom Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Gas Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Abtsgmünd Adelmannsfelden (Hauptort) (Hauptort) Bartholomä Böbingen an der Rems Bopfingen Durlangen Fehlanzeige Ellenberg Fehlanzeige (kein Gasanschluss vorhanden) Eschach Essingen Göggingen Gschwend Heubach Heuchlingen Hüttlingen Iggingen Jagstzell Kirchheim am Ries Lauchheim Leinzell (Gemeindehaus) Lorch Mögglingen Mutlangen Neresheim

20 Gemeinde Strom Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Gas Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Neuler Obergröningen Kein Konzessionsvertrag/Kein Anschluss Oberkochen Rainau Riesbürg Rosenberg (Hauptort) (Teilorte Betzenhof Lindenhof) Ruppertshofen Schechingen Spraitbach Stödtlen Täferrot Tannhausen Unterschneidheim Waldstetten Westhausen Wört Rems-Murr-Kreis Alfdorf Alfdorf ohne Teilort Vordersteinenberg Alfdorf - Teilort Vordersteinenberg Allmersbach im Tal

21 Gemeinde Strom Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Gas Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Althütte Aspach SÜWAG Ende: Stadtwerke Backnang Ende: Auenwald Berglen Berglen - Baugebiet Erlenhof Berglen - Baugebiet Alter Sportplatz Burgstetten Großerlach SÜWAG EnBW A. Gemeinde Kaisersbach Teilorte Birkhof, Schillinghof, Voggenmühlhöfle, Kellerklinghöfle, Schmalenberg B. Restliche Gemeinde Kaisersbach, hauptsächlich Hauptort Kaisersbach Entfällt, kein Gas vorhanden Entfällt, kein Gas vorhanden usw. Kernen i. R Kirchberg an der Murr Korb Leutenbach Nach einer am schriftlich abgegebenen Erklärung der NWS (jetzt EnBW) sind beide Vertragspartner berechtigt, den Vertrag vorzeitig zum zu kündigen (spätestens am

22 Gemeinde Strom Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Gas Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft ) Murrhardt Kein Vertrag, da die Stadtwerke Murrhardt als Gasversorger reiner Eigenbetrieb sind! Oppenweiler Kein Vertrag Plüderhausen Plüderhausen - Teilort Walkersbach Remshalden Rudersberg (sowohl mit EnBW als auch mit (mit EnBW) Süwag) Schwaikheim Spiegelberg Sulzbach an der Murr Urbach Weissach im Tal Welzheim Winterbach Landkreis Schwäbisch Hall Blaufelden Braunsbach OT Bühlerzimmern (Stadtwerke SHA) (Stadtwerke SHA) OT Steinkirchen (EnBW) restl. OT (EBT) Bühlertann

23 Gemeinde Strom Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Gas Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Bühlerzell Fichtenau Fichtenberg Frankenhardt Gaildorf Gerabronn Teilort Amlishagen Ilshofen Kirchberg ODR (UJAG) EBT (EWB) Kreßberg Langenburg - Hürden, Ludwigsruhe, Nesselbach, Neuhof - Atzenrod, Bächlingen, Langenburg, Ober- und Unterregenbach Mainhardt Michelbach/ Bilz Michelfeld Oberrot Obersontheim Rosengarten Rot am See Satteldorf Schrozberg Stimpfach

24 Gemeinde Strom Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Gas Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Sulzbach-Laufen Untermünkheim Vellberg Wallhausen Wolpertshausen Regierungsbezirk Karlsruhe Gemeinde Strom Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Gas Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Stadtkreise Baden-Baden Heidelberg Karlsruhe Mannheim Pforzheim Große Kreisstädte Bretten Bruchsal Bühl Calw Ettlingen, Kernstadt Ettlingen, Stadtteile Freudenstadt

25 Gemeinde Strom Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Gas Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Gaggenau teilweise (ortsteilbezogen) teilweise (ortsteilbezogen) Hockenheim Horb a. N Leimen - St.Ilgen, Leimen-Mitte - Stadtteil Gau-Angelloch Mosbach Mühlacker mit Dürrmenz und den Stadtteilen Lomersheim und Lienzingen Mühlacker (Stadtteile Enzberg, Mühlhausen und Großglattbach) Mühlacker (gesamt) Nagold Rastatt (Stadtteile Ottersdorf, Plittersdorf und Wintersdorf) Rastatt Rastatt Rheinstetten Schwetzingen bzw (Vertragsbeginn war am mit einer Laufzeit bis Danach maximale Verlängerung um 2 x 5 Jahre.) Sinsheim

26 Gemeinde Strom Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Gas Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Stutensee Weinheim Wiesloch

27 Landkreis Calw Gemeinde Strom Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Gas Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Altensteig (Kernstadt) / (Ortsteile) Althengstett Bad Herrenalb Bad Liebenzell (Gewerbegebiet) / (Stadt) Bad Teinach-Zavelstein Bad Wildbad Dobel Ebhausen Egenhausen --- Enzklösterle Gechingen --- Haiterbach Höfen an der Enz Neubulach Neuweiler --- Oberreichenbach Ostelsheim --- Rohrdorf Schömberg Simmersfeld --- Simmozheim

28 Gemeinde Strom Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Gas Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Unterreichenbach Wildberg Landkreis Enzkreis Birkenfeld Eisingen Engelsbrand Keine Gaskonzession Friolzheim Heimsheim Illingen nur für OT Illingen Ispringen Kämpfelbach Keltern Kieselbronn Knittlingen Königsbach-Stein Maulbronn Mönsheim Neuenbürg Neuhausen Neulingen Niefern- Öschelbronn Ölbronn- Dürrn Ötisheim

29 Gemeinde Strom Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Gas Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Remchingen Sternenfels Straubenhardt Tiefenbronn Wiernsheim Wimsheim Wurmberg Landkreis Freudenstadt Alpirsbach Bad Rippoldsau-Schapbach Baiersbronn Mutterort OT Mitteltal OT Friedrichstal OT Tonbach OT Schönmünzach Baiersbronn OT Obertal Baiersbronn OT Huzenbach OT Klosterreichenbach OT Röt OT Schwarzenberg Dornstetten

30 Gemeinde Strom Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Gas Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Empfingen Eutingen i. G Glatten --- Grömbach Loßburg Pfalzgrafenweiler Schopfloch Seewald Waldachtal Wörnersberg Landkreis Karlsruhe Bad Schönborn Dettenheim Eggenstein-Leopoldshafen Forst Gondelsheim Graben-Neudorf Hambrücken Karlsbad Karlsdorf-Neuthard Kraichtal Kronau Kürnbach

31 Gemeinde Strom Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Gas Tag an dem der Konzessionsvertrag ausläuft Linkenheim-Hochstetten Malsch Marxzell Oberderdingen Oberhausen-Rheinhausen Pfinztal Philippsburg Sulzfeld Ubstadt-Weiher Waghäusel Waldbronn Walzbachtal Weingarten Zaisenhausen Neckar-Odenwald-Kreis Adelsheim Aglasterhausen Billigheim entfällt Binau entfällt

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