Gebäudeanbau für den Geschäftsbereich Weiterbildung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) in Weingarten schnell ermöglichen

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1 14. Wahlperiode Antrag der Abg. Norbert Zeller u. a. SPD und Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums Gebäudeanbau für den Geschäftsbereich Weiterbildung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) in Weingarten schnell ermöglichen Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. zu welchem Ergebnis hinsichtlich der Förderfähigkeit des Vorhabens der IHK Bodensee-Oberschwaben, am Standort Weingarten einen Gebäudeanbau für den Geschäftsbereich Weiterbildung zu errichten, die gutachterliche Stellungnahme des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gekommen ist, die dem Land jüngst vorgelegt wurde; 2. ob es zutrifft, dass das Wirtschaftsministerium den geplanten Anbau bereits als wichtige Aufgabe für die Region beurteilt und in seine mittelfris tige Finanzplanung aufgenommen hat; 3. inwieweit es den Tatsachen entspricht, dass das Wirtschaftsministerium sich trotz dieser grundsätzlichen Befürwortung nun angesichts eines Anstiegs des Umfangs der Neuanträge und der Haushaltsansätze entschieden hat, derzeit weder Bewilligungen noch Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Baumaßnahmen im Bereich Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) auszustellen; 4. welche Folgen diese Entscheidung in Bezug auf eine zeitnahe Förderungszusage für den geplanten Anbau der IHK Bodensee-Oberschwaben hat; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:

2 5. wie sie angesichts der zunehmenden Bedeutung von Weiterbildungsangeboten gerade auch in der Fläche von Baden-Württemberg die Tatsache bewertet, dass aufgrund der üblichen Gemeinschaftsfinanzierung (Antragsteller, Bund und Land) durch eine Verzögerung der Mittelbewilligung durch das Land auch der Förderzuschuss des Bundes und damit letztlich die Realisierung der gesamten Baumaßnahme gefährdet wird; II. die Ko-Finanzierung des Bauvorhabens der IHK Bodensee-Oberschwaben im Rahmen der Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) zuzusagen und gegebenenfalls eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erteilen Zeller, Dr. Prewo, Hofelich, Rudolf Hausmann, Knapp, Krögner SPD Begründung Eines der größten Wachstumshindernisse für die regionale Wirtschaft wird in den kommenden Jahren der Fachkräftemangel sein. Um diesem bestmöglich vorzubeugen, gilt es, alle Potenziale auszuschöpfen, wozu insbesondere eine umfängliche und gezielte Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter in den Betrieben zählt. Die IHK Bodensee-Oberschwaben unterstützt die Nachfrage nach Weiterbildungsangeboten durch eine kontinuierliche Entwicklung ihres Weiterbildungsangebots, das mit zunehmender Tendenz bereits heute jährlich von mehr als Menschen in Anspruch genommen wird. Um der steigenden Nachfrage angesichts begrenzter räumlicher Kapazitäten am Standort Weingarten gerecht zu werden, ist die IHK Oberschwaben auf einen Anbau für den Geschäftsbereich Weiterbildung angewiesen. Bereits im Juni 2009 wurde deshalb das Vorhaben beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) sowie beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg zur Gemeinschaftsfinanzierung angemeldet. Die Förderzusage des Bundes wird erwartet, die aber die Ko-Finanzierung durch das Land als Bedingung hat. Es ist deshalb dringend notwendig, dass das Land eine Zusage zur Ko-Finanzierung macht, bzw. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt. Angesichts der zunehmenden Bedeutung von beruflicher Weiterbildung unterstützen die Antragsteller dieses Vorhaben. 2

3 Stellungnahme Mit Schreiben vom 15. November 2010 Nr /1 nimmt das Wirtschaftsministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. zu welchem Ergebnis hinsichtlich der Förderfähigkeit des Vorhabens der IHK Bodensee-Oberschwaben, am Standort Weingarten einen Gebäudeanbau für den Geschäftsbereich Weiterbildung zu errichten, die gutachter - liche Stellungnahme des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gekommen ist, die dem Land jüngst vorgelegt wurde; Das private Projekt- und Planungsbüro Bodensee hat im Auftrag des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in einem ersten Gutachten vom 20. September 2010 zu Fragen des Bedarfs, Standorts und Raumprogramms der geplanten Erweiterung von Räumlichkeiten zur beruflichen Weiterbildung Stellung genommen (Phase 1). Der Bedarf an zusätzlichen Räumen am Standort Weingarten wird positiv beurteilt. Der Gutachter stellt fest, dass im Rahmen einer teilweisen Neugliederung von Seminar-, Verwaltungs- und Verpflegungsbereich ein Bedarf von knapp 1000 m 2 zusätzlicher Nutzfläche besteht. Das vorgestellte Raumprogramm muss in einem ersten Schritt des Förderverfahrens nach näherer Prüfung von Bund und Land genehmigt werden. Es bildet die Grundlage für die Entwurfsplanung des Architekten. Zu einem späteren Zeitpunkt folgt die Kostenermittlung und Überprüfung durch die (Bundes-)Baudienststelle bei der Oberfinanzdirektion. Über eine Bewilligung von Fördermitteln kann erst nach Vorlage der baufachlichen Stellungnahme der OFD und nach fachlicher Begutachtung der Bauplanung und der Kosten durch das beteiligte Projekt- und Planungsbüro Bodensee (Phase 2) entschieden werden. Erfahrungsgemäß dauert der Prozess bis zur Bewilligungsreife dieses Projekts mindestens bis Mitte ob es zutrifft, dass das Wirtschaftsministerium den geplanten Ausbau bereits als wichtige Aufgabe für die Region beurteilt und in seine mittelfris tige Finanzplanung aufgenommen hat; Das Wirtschaftsministerium bzw. das ehemalige Landesgewerbeamt hat in den Jahren 1990/91 bereits das Förderverfahren des ersten Anbaus von Räumen zur beruflichen Weiterbildung begleitet und das Projekt finanziell unterstützt. Dem Wirtschaftsministerium ist bekannt, dass wegen des gestiegenen Weiterbildungsbedarfs immer wieder (nicht geförderte) Räume der Kammer zu Seminarräumen umgewidmet wurden und die IHK aktuell weitere Räume angemietet hat, um dem zunehmenden Bedarf gerecht zu werden. Vor diesem Hintergrund beurteilt das Wirtschaftsministerium die geplante Erweiterung als wichtigen Beitrag zur dauerhaften Bereitstellung qualifizierter Weiterbildungsangebote für die mittelständisch geprägte Wirtschaft in der Region. Das Vorhaben ist daher im Rahmen der Möglichkeiten des Landeshaushalts in den nächsten Jahren zur Förderung vorgesehen. 3

4 3. inwieweit es den Tatsachen entspricht, dass das Wirtschaftsministerium sich trotz dieser grundsätzlichen Befürwortung nun angesichts eines Anstiegs des Umfangs der Neuanträge und der Haushaltsansätze entschieden hat, derzeit weder Bewilligungen noch Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Baumaßnahmen im Bereich Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) auszustellen; Bedingt durch mehrere, teilweise sehr große Fördervorhaben, die im vergangenen Jahr bewilligt wurden oder noch im laufenden Jahr bewilligt werden sollen, sind die Haushaltsansätze einschließlich der Verpflichtungsermächtigungen für dieses und das kommende Jahr vollständig ausgeschöpft. Die Inanspruchnahme sämtlicher Mittel, einschließlich eines Vorgriffs auf das Jahr 2011 war notwendig, da entsprechende Bundesmittel bereitgestellt waren bzw. werden und der Bund die Bewilligung seiner Mittel von der Beteiligung des Landes an den jeweiligen Vorhaben abhängig macht. Nach geltendem Haushaltsrecht ist es nicht zulässig, über die Ermächtigungen des Staatshaushaltsplans hinaus einschließlich der jeweiligen Verpflichtungsermächtigungen sog. Unbedenklichkeitsbescheinigungen auszustellen. Das Wirtschaftsministerium hat in dieser Situation keinen Ermessensoder Entscheidungsspielraum. 4. welche Folgen diese Entscheidung in Bezug auf eine zeitnahe Förderungszusage für den geplanten Anbau der IHK Bodensee-Oberschwaben hat; Das Wirtschaftsministerium geht nach dem derzeitigen Verfahrensstand (s. a. Ziff. 1) davon aus, dass eine Förderentscheidung zur geplanten Erweiterung in Weingarten nicht vor Mitte nächsten Jahres fallen kann. Unabhängig hiervon stellt sich die Frage, ob zu diesem Zeitpunkt die notwendigen Fördermittel zur Verfügung stehen werden. 5. wie sie angesichts der zunehmenden Bedeutung von Weiterbildungsangeboten gerade auch in der Fläche von Baden-Württemberg die Tatsache bewertet, dass aufgrund der üblichen Gemeinschaftsfinanzierung (Antragsteller, Bund und Land) durch eine Verzögerung der Mittelbewilligung durch das Land auch der Förderzuschuss des Bundes und damit letztlich die Realisierung der gesamten Baumaßnahme gefährdet wird; Die Förderung von Investitionen in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten basiert auf einer regelmäßig engen Abstimmung zwischen den Förderpartnern Bund, Land und den Trägern. So ist es in der Vergangenheit immer wieder gelungen, auch größere Schwankungen innerhalb der Landes- wie Bundesförderung durch Absprachen oder individuelle Finanzierungsmodalitäten auszugleichen und alle wichtigen Bildungsprojekte möglichst zeitnah umzusetzen. Nach den vorliegenden Angaben des Bundes ist davon auszugehen, dass bei Bereitstellung entsprechender Landesmittel auch die Bundeszuschüsse für dieses und weitere Projekte zur Verfügung stehen werden. II. die Ko-Finanzierung des Bauvorhabens der IHK Bodensee-Oberschwaben im Rahmen der Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) zuzusagen und gegebenenfalls eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erteilen. Eine verbindliche Zusage der Förderung kann erst nach Abschluss der baufachlichen und gutachtlichen Prüfungen mit der Bewilligung der Fördermittel erfolgen. Auf obige Ausführungen wird verwiesen. Durch die engen Kontakte zur IHK, ist die Kammer über die grundsätzliche Förderbereitschaft des Wirt- 4

5 schaftsministeriums ebenso informiert, wie über den Finanzierungsengpass bei den Fördermitteln. Um alle Voraussetzungen für eine spätere positive Förderentscheidung zu erfüllen, wird das Wirtschaftsministerium den Fortgang des Förderverfahrens gemeinsam mit den beteiligten Partnern konstruktiv unterstützen. Pfister Wirtschaftsminister 5

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