Freiwillige Feuerwehr Altenhain e.v.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Freiwillige Feuerwehr Altenhain e.v."

Transkript

1 Vereinssatzung für die Freiwillige Feuerwehr Altenhain e.v. 1 Name, Sitz, Rechtsform 1. Der Verein trägt den Namen Freiwillige Feuerwehr Altenhain e. V. 2. Der Sitz des Vereins ist Laubach, Stadtteil Altenhain, Kreis Gießen. 3. Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Gießen eingetragen werden. 2 Zweck des Vereins 1. Der Verein Freiwillige Feuerwehr Altenhain e.v. hat die Aufgaben: a) das Feuerwehrwesen des Stadtteiles Altenhain zu fördern, b) im Rahmen der Organisation der Freiwilligen Feuerwehr für die Weiterentwicklung des Brandschutzes zu werben, c) interessierte Einwohner für die Freiwillige Feuerwehr zu gewinnen, d) die Jugendfeuerwehr zu fördern, e) zuständige öffentliche und private Stellen über den Brandschutz zu beraten, f) andere gemeinnützige Vereine und Einrichtungen durch Spenden, Zuschüsse und tätige Mithilfe in deren Vereinszweck zu fördern und zu unterstützen. g) die Minifeuerwehr zu fördern. 2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des Dritten Abschnittes der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. 3. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2 4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden. 6. Politische und religiöse Betätigungen sind ausgeschlossen. 3 Mitglieder des Vereins Der Verein besteht aus: a) den Mitgliedern der Einsatzabteilung, b) den Ehrenmitgliedern, c) den fördernden Mitgliedern, d) den Mitgliedern der Jugendfeuerwehr. e) den Mitgliedern der Mini-Feuerwehr. 4 Erwerb der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen und beginnt mit dem Tag der Aufnahme durch den Vorstand. 2. Aktive Mitglieder des Vereins können die Personen werden, die gemäß der Ortssatzung der Einsatzabteilung angehören. 3. Zu Ehrenmitgliedern können natürliche Personen gewählt werden, die sich besondere Verdienste erworben haben. Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung ernannt. 4. Als fördernde Mitglieder können unbescholtene natürliche oder juristische Personen aufgenommen werden, die durch ihren Beitritt ihre Verbundenheit mit dem Feuerwehrwesen bekunden wollen. 5. Minderjährige Bewerber müssen mit dem Aufnahmeantrag die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorlegen. Diese umfasst die Mitgliedschaft als solche, die Erfüllung der Mitgliedspflichten, sowie die Ausübung des Stimmrechts, welches der Minderjährige mit Vollendung des 17. Lebensjahres erwirbt.

3 5 Beendigung der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft kann zum Ende des Geschäftsjahres mit einer Frist von drei Monaten schriftlich an den Vorstand gekündigt werden. 2. Die Mitgliedschaft endet ferner durch Ausschluss aus dem Verein. Der Ausschluss kann ausgesprochen werden, wenn ein Mitglied gegen die Interessen des Vereins verstößt oder die Amtsfähigkeit im Sinne des 45 StGB verliert. 3. Über den Ausschluss der Mitglieder entscheidet nach ausreichendem rechtlichen Gehör der Vorstand. Gegen diese Entscheidung ist Beschwerde an den Vorstand binnen Monatsfrist ab Kenntnis der Ausschließungsgründe zulässig. Über die Beschwerde entscheidet die nächste Mitgliederversammlung. Bis zu deren Entscheidung ruht die Mitgliedschaft. Rückständige Beitragspflichten bleiben davon unberührt. 4. Die Ehrenmitgliedschaft kann auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung aberkannt werden. 5. In allen Fällen ist der Auszuschließende vorher anzuhören. Der Ausschluss ist schriftlich zu begründen. 6. Mit dem Ausscheiden erlöschen alle vermögensrechtlichen Ansprüche des Mitgliedes an den Verein. 6 Mittel Die Mittel zu Erreichung des Vereinszweckes werden aufgebracht: a) durch Mitgliederbeiträge, deren Höhe, Fälligkeit und Zahlungsmodalität von der Mitgliederversammlung festzusetzen sind. Dazu können auch Beitragordnungen bebeschlossen werden, die Nichtbestandteile dieser Satzung sind, b) durch freiwillige Zuwendungen, c) durch Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln, d) durch Erlöse aus vom Verein abgehaltenen Veranstaltungen. Die Organe des Vereins sind: 7 Organe des Vereins a) die Mitgliederversammlung b) der Vereinsvorstand, der den Verein vertritt und die Verwaltung besorgt.

4 8 Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den Vereinsmitgliedern zusammen und ist das oberste Beschlussorgan. 2. Stimmberechtigt ist, wer das 17. Lebensjahr vollendet hat. 3. Die Mitgliederversammlung wird von dem Vereinsvorsitzenden oder im Verhinderungsfalle von seinem Vertreter geleitet und ist mindestens einmal jährlich unter Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung mit einer 14-tägigen Frist durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Stadt Laubach einzuberufen. Auswärtige Mitglieder sind in gleicher Weise schriftlich ( einfacher Brief ) an die letzte bekannte auswärtige Anschrift einzuladen. 4. Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung müssen spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung dem Vereinsvorsitzenden schriftlich mitgeteilt werden. Die Vereinsauflösung und Satzungsänderungen sind auf diese Weise nicht zu erreichen. 5. Auf schriftlich begründeten Antrag von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Vereinsmitglieder ist innerhalb einer 4-wöchigen Frist eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. In dem Antrag müssen die zu behandelnden Tagesordnungspunkte bezeichnet und begründet sein. 9 Aufgaben der Mitgliederversammlung Die Aufgaben der Mitgliederversammlungen sind insbesondere: a) Beratung und Beschlussfassung über eingebrachte Anträge, b) die Wahl des Vorstandes gem. 11 Abs. 1 für eine Amtszeit von 5 Jahren, c) die Beitragregelung, d) die Genehmigung der Jahresrechnung, e) Entlastung des Vorstandes und des Rechnungsführers, f) Wahl der Kassenprüfer, von denen maximal einer in das nächste Jahr übernommen werden kann, g) Beschlussfassung über Satzungsänderungen, h) Wahl von Ehrenmitgliedern, i) Entscheidungen über die Beschwerde von Mitgliedern gegen den Ausschluss aus dem Verein, j) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.

5 10 Verfahrensordnung für die Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung ist, nach ordnungsgemäßer Einladung, stets beschlussfähig, unabhängig von der Zahl der stimmberechtigten Mitglieder. Darauf ist bei der Einladung ausdrücklich hinzuweisen. 2. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Satzungsänderungen bedürfen der Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen. 3. Der Vorstand gemäß 11 Abs. 1 wird offen gewählt. Beantragt mindestens ein stimmberechtigtes Mitglied die geheime Wahl, muss diese durchgeführt werden. 4. Über die Mitgliederversammlung ist vom Vereinsschriftführer, bei dessen Abwesenheit von dem durch den Versammlungsleiter berufenen Protokollanten eine Niederschrift zu fertigen, die von diesem und dem jeweiligen Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist. 5. Jedes Mitglied ist berechtigt seine Anträge zur Niederschrift zu bringen. 11 Vereinsvorstand 1. Der geschäftsführende Vereinsvorstand besteht aus: a) dem Vorsitzenden, b) dem stellvertretenden Vorsitzenden, c) dem Rechnungsführer, d) dem Schriftführer. Der erweiterte Vorstand besteht darüber hinaus aus: e) dem Gerätewart, f) dem Atemschutzgerätewart, g) dem Jugendwart, h) den beiden Beisitzern. 2. Vorstandsmitglieder bleiben über ihre Wahlperiode hinaus bis zu einer ordentlichen Neuwahl im Amt. Eine Wiederwahl ist zulässig. 3. Der Vorstand hat die Mitglieder fortgesetzt angemessen über die Vereinsangelegenheiten zu unterrichten.

6 4. Der Vorsitzende lädt zu den Vorstandssitzungen ein und leitet die Versammlung. Über den wesentlichen Gang und die gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem Vorsitzenden und dem Schriftführer, oder dem dazu berufenen Protokollanten zu unterzeichnen ist. 5. Der Vorstand beschließt mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. 6. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder, darunter einer der Vorsitzenden, anwesend ist. 7. Scheidet ein gewähltes Vorstandsmitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so kann sich der Restvorstand aus den Reihen der Vereinsmitglieder bei der nächsten Mitgliederversammlung durch Zuwahl ergänzen. 8. Wird der nach der Ortssatzung gewählte Wehrführer nicht zum Vereinsvorsitzenden gewählt, gehört er Kraft seines Amtes dem erweiterte Vorstand an. 12 Geschäftsführung und Vertretung 1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach den Beschlüssen und Richtlinien der Mitgliederversammlung ehrenamtlich. Vorstand im Sinne des 26 BGB sind die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes. Jeweils zwei der genannten, darunter einer der Vorsitzenden, vertreten den Verein gemeinsam. 2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 13 Rechnungswesen 1. Der Rechnungsführer ist für die ordnungsgemäße Erledigung der Kassengeschäfte verantwortlich. 2. Er darf Auszahlungen nur leisten, wenn der Vorsitzende, oder im Verhinderungsfalle sein Stellvertreter, eine Auszahlungsanordnung erteilt hat. Bei Auszahlungen von mehr als 250,- bedarf es eines Mehrheitsbeschlusses des Gesamtvorstandes. 3. Über alle Einnahmen und Ausgaben ist Buch zu führen. 4. Am Ende des Geschäftsjahres legt er gegenüber den Kassenprüfern Rechnung ab. 5. Die Mitgliederversammlung wählt jährlich mindestens zwei Kassenprüfer, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Eine Wiederwahl ist möglich.

7 14 Auflösung 1. Der Verein wird aufgelöst, wenn in einer hierzu einberufenen Mitgliederversammlung mindestens vier Fünftel der Mitglieder vertreten sind und mit drei Viertel der abgegebenen Stimmen die Auflösung beschließen. 2. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so kann nach Ablauf eines Monats eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden, in der der Beschluss zur Auflösung, ohne Rücksicht auf die Zahl der Stimmberechtigten, mit einer Stimmenmehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen gefasst wird. In der zweiten Ladung ist auf diese Bestimmung hinzuweisen. 3. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Laubach, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke der gemeindlichen Einrichtung Freiwillige Feuerwehr Altenhain zu verwenden hat Laubach-Altenhain, den 16. Januar 1993 Unterzeichnet: 1. Willi Schön 2. Hans-Jörg Lipinski 3. Hermann Hofmann 4. Burkhard Semmler 5. Gerhard Orth 6. Andreas Seim 7. Tino Rahn 8. Herbert Rahn 9. Ira Allenbach 10. Helmut Weber Der Verein Freiwillige Feuerwehr Altenhain e.v. Laubach-Altenhain, wurde am 17. Februar 1993 unter Nr. VR 1996 in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Gießen eingetragen. Gießen, den 17. Februar 1993 A m t s g e r i c h t

VEREINSSATZUNG. der Freiwilligen Feuerwehr Armenhof, Gemeinde Dipperz. 1 Name, Sitz, Rechtsform

VEREINSSATZUNG. der Freiwilligen Feuerwehr Armenhof, Gemeinde Dipperz. 1 Name, Sitz, Rechtsform 1 VEREINSSATZUNG der Freiwilligen Feuerwehr Armenhof, Gemeinde Dipperz 1 Name, Sitz, Rechtsform 1. Der Verein trägt den Namen Freiwillige Feuerwehr Armenhof. 2. Er hat die Rechtsform eines eingetragenen

Mehr

Freiwillige Feuerwehr Gonterskirchen

Freiwillige Feuerwehr Gonterskirchen Freiwillige Feuerwehr Gonterskirchen VEREINSSATZUNG 1 Name, Sitz, Rechtsform 1) Der Verein trägt den Namen FREIWILLIGE FEUERWEHR GONTERSKIRCHEN 2) Er ist als gemeinnütziger Verein eingetragen 3) Der Sitz

Mehr

Satzung. Verein Freiwillige Feuerwehr Lollar-Salzböden. VEREINSSATZUNG Für den Verein Freiwillige Feuerwehr der Stadt Lollar-Salzböden

Satzung. Verein Freiwillige Feuerwehr Lollar-Salzböden. VEREINSSATZUNG Für den Verein Freiwillige Feuerwehr der Stadt Lollar-Salzböden Satzung Verein Freiwillige Feuerwehr Lollar-Salzböden VEREINSSATZUNG Für den Verein Freiwillige Feuerwehr der Stadt Lollar-Salzböden 1 1. Der Verein trägt den Namen: Verein Freiwillige Feuerwehr Lollar-Salzböden

Mehr

Vereinssatzung. Freiwillige Feuerwehr Reichelsheim. Stand

Vereinssatzung. Freiwillige Feuerwehr Reichelsheim. Stand Vereinssatzung Freiwillige Feuerwehr Reichelsheim Stand 28.11.2000 1 Name, Sitz, Rechtsform 2 Zweck des Vereins 3 Mitglieder des Vereins 4 Erwerb der Mitgliedschaft 5 Beendigung der Mitgliedschaft 6 Mittel

Mehr

V e r e i n s s a t z u n g. Freiwillige Feuerwehr Lollar

V e r e i n s s a t z u n g. Freiwillige Feuerwehr Lollar V e r e i n s s a t z u n g für die Freiwillige Feuerwehr Lollar 1 Name, Sitz, Rechtsform (1) Der Verein trägt den Namen Freiwillige Feuerwehr Lollar e.v. (2) Er hat die Rechtsform eines eingetragenen

Mehr

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Neuleiningen e.v.

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Neuleiningen e.v. Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Neuleiningen e.v. Satzung Förderverein Freiwillige Feuerwehr Neuleiningen l Name, Sitz, Rechtsform... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Mitglieder des Vereines... 2 4

Mehr

Freiwillige Feuerwehr Lehrbach gegründet 1951

Freiwillige Feuerwehr Lehrbach gegründet 1951 ( 1 ) Der Verein trägt den Namen: 1 Name, Sitz, Rechtsform FREIWILLIGE FEUERWEHR LEHRBACH ( 2 ) Er hat die Rechtsform eines nicht eingetragenen Vereins. ( 3 ) Der Sitz des Vereins ist 36320 Kirtorf - Lehrbach.

Mehr

Vereinssatzung. Der Freiwilligen Feuerwehr Schreufa e.v.

Vereinssatzung. Der Freiwilligen Feuerwehr Schreufa e.v. Vereinssatzung Der Freiwilligen Feuerwehr Schreufa e.v. 1 Name, Sitz, Rechtsform Der Verein trägt den Namen Freiwillige Feuerwehr Schreufa und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung

Mehr

Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Klein-Gerau

Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Klein-Gerau Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Klein-Gerau 1 Name, Rechtsform, Sitz (1) Der Verein trägt den Namen Freiwillige Feuerwehr Klein-Gerau. (2) Er hat die Rechtsform eines nicht eingetragenen Vereins.

Mehr

Zweck des Vereins. Mitglieder des Vereins. Erwerb der Mitgliedschaft

Zweck des Vereins. Mitglieder des Vereins. Erwerb der Mitgliedschaft 1 1. Der Verein trägt den Namen Freiwillige Feuerwehr Grüningen e.v. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 3. Der Sitz des Vereins ist Pohlheim / Grüningen. 2 Zweck des Vereins 1. Der Verein

Mehr

SATZUNG. FÖRDERVEREIN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR BREMEN-ARSTEN e.v.

SATZUNG. FÖRDERVEREIN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR BREMEN-ARSTEN e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Bremen Arsten e. V. im folgenden Verein genannt - und wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bremen

Mehr

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Plaidt e.v.

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Plaidt e.v. Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform 1. Der Verein trägt den Namen " Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Plaidt ". 2. Er hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. 3. Der Sitz des Vereins ist Plaidt.

Mehr

Vereinssatzung Förderverein der Feuerwehr Bockenheim/Kindenheim

Vereinssatzung Förderverein der Feuerwehr Bockenheim/Kindenheim Vereinssatzung Förderverein der Feuerwehr Bockenheim/Kindenheim 1 Name, Sitz und Rechtsform Der Verein trägt den Namen Förderverein der Feuerwehr Bockenheim/Kindenheim. Er hat die Rechtsform eines eingetragenen

Mehr

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Ochtendung e.v. gegr. 1992

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Ochtendung e.v. gegr. 1992 Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Ochtendung e.v. gegr. 1992 Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Ochtendung e.v. 1 Name, Sitz, Rechtsform (1) Der Verein trägt den Namen: Förderverein

Mehr

VEREINSSATZUNG. für die. Freiwillige Feuerwehr Oberrodenbach e.v. in der. Gemeinde Rodenbach

VEREINSSATZUNG. für die. Freiwillige Feuerwehr Oberrodenbach e.v. in der. Gemeinde Rodenbach VEREINSSATZUNG für die Freiwillige Feuerwehr Oberrodenbach e.v. in der Gemeinde Rodenbach 1 Name,Sitz,Rechtsform (1) Der Verein trägt den Namen Freiwillige Feuerwehr Oberrodenbach ev. (2) Er hat die Rechtsform

Mehr

Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Fellingshausen

Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Fellingshausen Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Fellingshausen 1 Name, Sitz und Rechtsform (1) Der Verein trägt den Namen Freiwillige Feuerwehr Fellingshausen. (2) Der Sitz des Vereins ist 35444 Biebertal, Ortsteil

Mehr

Satzung des Feuerwehrvereins Jena-Winzerla e.v.

Satzung des Feuerwehrvereins Jena-Winzerla e.v. Satzung des Feuerwehrvereins Jena-Winzerla e.v. 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Feuerwehrverein Jena-Winzerla e.v. 2. Der Sitz des Feuerwehr-Vereins Jena-Winzerla

Mehr

Satzung des Vereins Freiwillige Feuerwehr Liederbach e.v.

Satzung des Vereins Freiwillige Feuerwehr Liederbach e.v. Satzung des Vereins Freiwillige Feuerwehr Liederbach e.v. 1 Name, Rechtsform, Sitz Der Verein trägt den Namen Freiwillige Feuerwehr Liederbach e.v. Er hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Der

Mehr

Vereinssatzung. Freiwillige Feuerwehr Hirschhausen e.v.

Vereinssatzung. Freiwillige Feuerwehr Hirschhausen e.v. Vereinssatzung Freiwillige Feuerwehr Hirschhausen e.v. Seite 1 V E R E I N S S A T Z U N G der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Weilburg, Stadtteil Hirschhausen. 1 Name, Sitz, Rechtsform (1) Der Verein

Mehr

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Heistenbach e.v.

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Heistenbach e.v. Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Heistenbach e.v. 1 Name, Sitz und Rechtsform (1) Der Verein trägt den Namen: Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Heistenbach e.v.. (2) Der Sitz

Mehr

Satzung. des Fördervereins Feuerwehr-Löschgruppe Grevenbrück

Satzung. des Fördervereins Feuerwehr-Löschgruppe Grevenbrück Satzung des Fördervereins Feuerwehr-Löschgruppe Grevenbrück 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Förderverein Feuerwehr-Löschgruppe Grevenbrück mit dem Zusatz e.v. nach

Mehr

Satzung Förderverein Freiwillige Feuerwehr Unkel e. V.

Satzung Förderverein Freiwillige Feuerwehr Unkel e. V. Satzung Förderverein Freiwillige Feuerwehr Unkel e. V. Stand: 25.10.2002 Seite 1 von 8 1 Name, Sitz und Rechtsform 1. Der Verein trägt den Namen Förderverein Freiwillige Feuerwehr Unkel e. V. 2. Er hat

Mehr

Vereinssatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Butzbach, Stadtteil Fauerbach v.d.h. 1 Name, Sitz, Rechtsform

Vereinssatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Butzbach, Stadtteil Fauerbach v.d.h. 1 Name, Sitz, Rechtsform Vereinssatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Butzbach, Stadtteil Fauerbach v.d.h. 1 Name, Sitz, Rechtsform 1.) Der Verein trägt den Namen "Freiwillige Feuerwehr Butzbach-Fauerbach v.d.h. 2.)

Mehr

Vereinssatzung Freiwillige Feuerwehr Trais-Münzenberg e.v.

Vereinssatzung Freiwillige Feuerwehr Trais-Münzenberg e.v. Vereinssatzung Freiwillige Feuerwehr Trais-Münzenberg e.v. 1 Name, Sitz, Rechtsform (1) Der Verein trägt den Namen Freiwillige Feuerwehr Trais-Münzenberg e.v. (2) Der Verein ist unter der Geschäftsnummer

Mehr

Freiwillige Feuerwehr Hanau-Steinheim e.v. Eppsteinstraße 81, Hanau

Freiwillige Feuerwehr Hanau-Steinheim e.v. Eppsteinstraße 81, Hanau Vereinssatzung der Freiwilligen Feuerwehr 1 Name, Sitz und Rechtsform 1. Der Verein führt den Namen " " im folgenden Verein genannt. 2. Der Sitz des Vereines ist Hanau-Steinheim. 3. Der Verein ist seit

Mehr

Satzung des Vereins Freiwillige Feuerwehr 1930 e.v. Sulzbach am Taunus

Satzung des Vereins Freiwillige Feuerwehr 1930 e.v. Sulzbach am Taunus Satzung des Vereins Freiwillige Feuerwehr 1930 e.v. Sulzbach am Taunus gemäß Beschluß der Mitgliederversammlung am 15. März 2002 1 Name, Sitz, Rechtsform 1. Der Verein trägt den Namen Freiwillige Feuerwehr

Mehr

Vereinssatzung des Fördervereins FF Kirchspiel Anhausen 1986 e.v.

Vereinssatzung des Fördervereins FF Kirchspiel Anhausen 1986 e.v. Vereinssatzung des Fördervereins FF Kirchspiel Anhausen 1986 e.v. 1 Name, Sitz, Rechtsform (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein FF Kirchspiel Anhausen 1986 e.v. (2) Er hat die Rechtform eines eingetragenen

Mehr

Vereinssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Fehlheim. 1 Name, Sitz, Rechtsform

Vereinssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Fehlheim. 1 Name, Sitz, Rechtsform Vereinssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Fehlheim 1 Name, Sitz, Rechtsform (1) Der Verein trägt den Namen "Freiwillige Feuerwehr Fehlheim". (2) Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bensheim

Mehr

Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Petersberg - Haunedorf

Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Petersberg - Haunedorf Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Petersberg - Haunedorf Abschrift 1 Name, Sitz, Rechtsform 1) Der Verein trägt den Namen "Freiwillige Feuerwehr Petersberg - Haunedorf", hat seinen Sitz in Petersberg,

Mehr

V E R E I N S S A T Z U N G. Für die Freiwillige Feuerwehr des Stadtbezirkes Wiesbaden-Nordenstadt

V E R E I N S S A T Z U N G. Für die Freiwillige Feuerwehr des Stadtbezirkes Wiesbaden-Nordenstadt V E R E I N S S A T Z U N G Für die Freiwillige Feuerwehr des Stadtbezirkes Wiesbaden-Nordenstadt 1 Name, Sitz und Rechtsform 1) Der Verein trägt den Namen " Freiwillige Feuerwehr Wiesbaden- Nordenstadt

Mehr

Vereinssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Düdelsheim e. V.

Vereinssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Düdelsheim e. V. Vereinssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Düdelsheim e. V. Stand: 21. Februar 2015 1 Name, Sitz, Rechtsform 1. Der Verein trägt den Namen Freiwillige Feuerwehr Düdelsheim e. V. 2. Er hat die Rechtsform

Mehr

Vereinssatzung. Des Fördervereins. Freiwillige Feuerwehr. Hahnerberg

Vereinssatzung. Des Fördervereins. Freiwillige Feuerwehr. Hahnerberg Vereinssatzung Des Fördervereins Freiwillige Feuerwehr Hahnerberg Seite 1 1 Name und Sitz (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein Freiwillige Feuerwehr Wuppertal-Hahnerberg. (2) Er hat die Rechtsform

Mehr

1 Name, Sitz, Rechtsform 2 Zweck des Vereines 3 Mitglieder des Vereins 4 Erwerb der Mitgliedschaft

1 Name, Sitz, Rechtsform 2 Zweck des Vereines 3 Mitglieder des Vereins 4 Erwerb der Mitgliedschaft Satzung vom 27. November 1993, geändert am 27. April 2013 1 Name, Sitz, Rechtsform 1. Der Verein trägt den Namen Freiwillige Feuerwehr Zotzenbach. 2. Der Sitz des Vereines ist Zotzenbach. Geschäftsadresse

Mehr

Entwurf ( ) Satzung. Förderverein der Feuerwehr Kreisstadt Unna e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr

Entwurf ( ) Satzung. Förderverein der Feuerwehr Kreisstadt Unna e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr Entwurf (18.01.2011) Satzung Förderverein der Feuerwehr Kreisstadt Unna e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein der Feuerwehr Kreisstadt Unna. Er hat seinen Sitz in

Mehr

Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Neuenstein-Mühlbach. Name, Sitz und Rechtsform

Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Neuenstein-Mühlbach. Name, Sitz und Rechtsform 1 Name, Sitz und Rechtsform 1. Der Verein führt den Namen "Freiwillige Feuerwehr Neuenstein-Mühlbach" im folgenden Verein genannt. 2. Der Sitz des Vereins ist Neuensteiner Str. 6, 36286 Neuenstein-Mühlbach

Mehr

Vereinssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Schlangenbad e.v.

Vereinssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Schlangenbad e.v. - 1 - Vereinssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Schlangenbad e.v. Die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Schlangenbad e.v. beschließt folgende Satzung: 1 - Name, Sitz und Rechtsform 1. Der

Mehr

FEUERWEHRVEREIN 1877 der Stadt Belzig e.v Belzig, Niemöllerstr. 15, Tel.:033841/42300

FEUERWEHRVEREIN 1877 der Stadt Belzig e.v Belzig, Niemöllerstr. 15, Tel.:033841/42300 FEUERWEHRVEREIN 1877 der Stadt Belzig e.v. 14806 Belzig, Niemöllerstr. 15, Tel.:033841/42300 VEREINSSATZUNG DES FEUERWEHRVEREINS DER STADT BELZIG 1877 e.v. 1 Name, Sitz Rechtsform (1) Der Verein trägt

Mehr

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Oxbüll-Wees-Ulstrup e.v.

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Oxbüll-Wees-Ulstrup e.v. Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Oxbüll-Wees-Ulstrup e.v. Satzung 1 Name, Sitz und Rechtsform des Vereins (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Oxbüll-Wees-Ulstrup

Mehr

Satzung des Feuerwehrvereins Jena-Winzerla e.v.

Satzung des Feuerwehrvereins Jena-Winzerla e.v. Satzung des Feuerwehrvereins Jena-Winzerla e.v. 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Feuerwehverein Jena-Winzerla e.v. (2) Der Sitz des Vereins ist Jena-Göschwitz (3)

Mehr

Satzung der Feuerwehrkameradschaft der Freiwilligen Feuerwehr Mülheim/Mosel e.v.

Satzung der Feuerwehrkameradschaft der Freiwilligen Feuerwehr Mülheim/Mosel e.v. 1 Name, Sitz Satzung der Feuerwehrkameradschaft der Freiwilligen Feuerwehr Mülheim/Mosel e.v. (1) Der Verein führt den Namen Feuerwehrkameradschaft der Freiwilligen Feuerwehr Mülheim/Mosel (2) Er hat seinen

Mehr

Förderverein Freiwillige Feuerwehr Gartow e.v. Satzung. Name, Sitz und Rechtsform

Förderverein Freiwillige Feuerwehr Gartow e.v. Satzung. Name, Sitz und Rechtsform Förderverein Freiwillige Feuerwehr Gartow e.v. Satzung 1 Name, Sitz und Rechtsform 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Freiwillige Feuerwehr Gartow e. V. im folgenden Verein genannt. 2. Der Sitz

Mehr

Satzung des Vereins Wendelinus Hirschfeld e.v.

Satzung des Vereins Wendelinus Hirschfeld e.v. Satzung des Vereins Wendelinus Hirschfeld e.v. 1 (Name und Sitz des Vereins) 1. Der Verein trägt den Namen Wendelinus Hirschfeld e.v. 2. Der Sitz des Vereins ist in Hirschfeld 3. Der Verein soll in das

Mehr

Satzung des Fördervereins-Feuerwehr Mülheim-Kärlich e.v.

Satzung des Fördervereins-Feuerwehr Mülheim-Kärlich e.v. Satzung des Fördervereins-Feuerwehr Mülheim-Kärlich e.v. 1 Name, Sitz und Rechtsform des Vereins (1) Der Verein trägt den Namen "Förderverein-Feuerwehr Mülheim-Kärlich e.v.". (2) Er hat die Rechtsform

Mehr

Vereinssatzung des Bogenschützenverein Merkwitz 1997 e. V. (1) Der Verein trägt den Namen Bogenschützenverein Merkwitz 1997 e. V.

Vereinssatzung des Bogenschützenverein Merkwitz 1997 e. V. (1) Der Verein trägt den Namen Bogenschützenverein Merkwitz 1997 e. V. des Bogenschützenverein Merkwitz 1997 e. V. 1 Name, Sitz, Rechtsform (1) Der Verein trägt den Namen Bogenschützenverein Merkwitz 1997 e. V. (2) Sitz des Vereins ist die Stadt Bad Schmiedeberg/ Ortsteil

Mehr

Mustersatzung. für einen Feuerwehr-Förderverein. Satzung. 1 Name, Sitz und Rechtsform des Vereins

Mustersatzung. für einen Feuerwehr-Förderverein. Satzung. 1 Name, Sitz und Rechtsform des Vereins Mustersatzung für einen Feuerwehr-Förderverein Satzung 1 Name, Sitz und Rechtsform des Vereins (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr (2) Er hat die Rechtsform eines a)

Mehr

Verein zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Bannberscheid SATZUNG

Verein zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Bannberscheid SATZUNG Verein zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Bannberscheid SATZUNG 1 Name, Sitz und Rechtsform des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen,,Verein zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Bannberscheid.

Mehr

Satzung. des Fördervereins der. Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr - Löschzug Burbach

Satzung. des Fördervereins der. Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr - Löschzug Burbach Satzung des Fördervereins der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr - Löschzug Burbach 1 Name, Sitz und Rechtsform 2 Zweck des Vereins 3 Mitglieder des Vereins 4 Erwerb der Mitgliedschaft 5 Beendigung

Mehr

Vereinssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Frankfurt / Main Harheim e.v. Freiwillige Feuerwehr Frankfurt / Main Harheim e.v.

Vereinssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Frankfurt / Main Harheim e.v. Freiwillige Feuerwehr Frankfurt / Main Harheim e.v. Vereinssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Frankfurt / Main Harheim e.v. 1 Name, Rechtsform, Sitz 1) Der Verein trägt den Namen: Freiwillige Feuerwehr Frankfurt / Main Harheim e.v. 2) Der Verein hat die

Mehr

S a t z u n g. 1.3 Der Verein soll in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes eingetragen werden.

S a t z u n g. 1.3 Der Verein soll in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes eingetragen werden. Seite 1 von 7 S a t z u n g 1 Name, Sitz, Rechtsform 1.1 Der Verein führt den Namen Förderverein Freiwillige Feuerwehr Greifenstein Allendorf e.v. im folgenden Verein genannt und ist der ideelle Zusammenschluss

Mehr

Vereinssatzung. Für die Freiwillige Feuerwehr Hanau / Klein-Auheim e.v. 1 Name Sitz, Rechtsform. 2 Zweck des Vereins

Vereinssatzung. Für die Freiwillige Feuerwehr Hanau / Klein-Auheim e.v. 1 Name Sitz, Rechtsform. 2 Zweck des Vereins Vereinssatzung Für die Freiwillige Feuerwehr Hanau / Klein-Auheim e.v. 1 Name Sitz, Rechtsform Der Verein trägt den Namen Freiwillige Feuerwehr Hanau / Klein-Auheim e.v. Der Verein soll in das Vereinsregister

Mehr

Freiwillige Feuerwehr Schadeck

Freiwillige Feuerwehr Schadeck Freiwillige Feuerwehr Schadeck Satzung 2014 1 Name, Sitz, Rechtsform (1) Der Verein trägt den Namen Freiwillige Feuerwehr Schadeck im folgenden (2) Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Limburg/Lahn

Mehr

- VEREINSSATZUNG - 1 Name, Sitz, Rechtsform! 2. 2 Zweck des Vereins! 2. 3 Mitglieder des Vereins! 3. 4 Erwerb der Mitgliedschaft!

- VEREINSSATZUNG - 1 Name, Sitz, Rechtsform! 2. 2 Zweck des Vereins! 2. 3 Mitglieder des Vereins! 3. 4 Erwerb der Mitgliedschaft! - VEREINSSATZUNG -! Inhalt:! Seite 1 Name, Sitz, Rechtsform! 2 2 Zweck des Vereins! 2 3 Mitglieder des Vereins! 3 4 Erwerb der Mitgliedschaft! 3 5 Beendigung der Mitgliedschaft! 3 6 finanzielle Mittel

Mehr

Vorsitzender Andreas Stachel Marktstrasse 56 Maikammer Tel Stellvertretender Vorsitzender Martin Braun Marktstr.10 Maikammer

Vorsitzender Andreas Stachel Marktstrasse 56 Maikammer Tel Stellvertretender Vorsitzender Martin Braun Marktstr.10 Maikammer Vorsitzender Andreas Stachel Marktstrasse 56 Maikammer Tel. 06321 575097 Stellvertretender Vorsitzender Martin Braun Marktstr.10 Maikammer 06321 5345 Vereinssatzung Stand: 23. Februar 2018 (4. Änderung

Mehr

Vereinssatzung. Feuerwehrverein Schönwalde e.v.

Vereinssatzung. Feuerwehrverein Schönwalde e.v. Vereinssatzung Feuerwehrverein Schönwalde e.v. Fassung vom 10.12.2015 1 Name, Sitz und Rechtsform 1. Der Verein trägt den Namen Feuerwehrverein Schönwalde e.v. und umfasst den Ortsteil Schönwalde Siedlung.

Mehr

Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Niederhadamar e.v. Stand 22. Februar 2013

Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Niederhadamar e.v. Stand 22. Februar 2013 Stand 22. Februar 2013 Vereinsregister Limburg 1172 1 Name, Sitz und Rechtsform (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Niederhadamar" (im Folgenden Verein genannt). (2)

Mehr

Freiwillige Feuerwehr Altenmittlau

Freiwillige Feuerwehr Altenmittlau 3. Der Freiwillige Feuerwehr Altenmittlau V e r e i n s s a t z u n g 1 Name, Sitz und Rechtsform 1. Der im Jahre 1879 gegründete Verein führt den Namen "Freiwillige Feuerwehr Freigericht Altenmittlau,

Mehr

Satzung des Fördervereins der Ortsfeuerwehr Blumberg

Satzung des Fördervereins der Ortsfeuerwehr Blumberg Satzung des Fördervereins der Ortsfeuerwehr Blumberg 1 Name, Sitz und Rechtsform des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen: Förderverein der Ortsfeuerwehr Blumberg St. Florian e.v. 2. Er hat die Rechtsform

Mehr

Vereinssatzung. für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bad Camberg-Würges

Vereinssatzung. für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bad Camberg-Würges Vereinssatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bad Camberg-Würges 1 Name, Sitz, Rechtsform 1. Der Verein trägt den Namen Freiwillige Feuerwehr Würges. 2. Der Sitz des Vereins ist Bad Camberg-Würges.

Mehr

Vereinssatzung Freiwillige Feuerwehr Nidderau-Heldenbergen

Vereinssatzung Freiwillige Feuerwehr Nidderau-Heldenbergen Vereinssatzung Freiwillige Feuerwehr Nidderau-Heldenbergen Eintragung Amtsgericht 06.03.1985 Beschlossen 02.03.1979 Version vom 12.03.1963 außer Kraft getreten ===================================================================

Mehr

Satzung des Vereins Freiwillige Feuerwehr Niederlemp Stand: März 2010

Satzung des Vereins Freiwillige Feuerwehr Niederlemp Stand: März 2010 1 Name, Sitz und Rechtsform Satzung des Vereins Freiwillige Feuerwehr Niederlemp Stand: März 2010 1. Der Verein führt den Namen Verein Freiwillige Feuerwehr Niederlemp im folgenden Verein genannt. 2. Der

Mehr

Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Bad Bevensen

Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Bad Bevensen Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Bad Bevensen 1 Name, Sitz, Rechtsform Der Verein trägt den Namen "Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Bad Bevensen e.v." Er hat die Rechtsform eines

Mehr

Satzung. Name, Sitz und Rechtsform. 1. Der Verein führt den Namen "Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Schmergow" im folgenden Verein genannt.

Satzung. Name, Sitz und Rechtsform. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Schmergow im folgenden Verein genannt. Satzung 1 Name, Sitz und Rechtsform 1. Der Verein führt den Namen "Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Schmergow" im folgenden Verein genannt. 2. Der Sitz des Vereins ist Schmergow. 3. Der Verein ist

Mehr

Vereinssatzung. Für die freiwillige Feuerwehr Weißensee/Thüringen. 1 Name und Sitz

Vereinssatzung. Für die freiwillige Feuerwehr Weißensee/Thüringen. 1 Name und Sitz Für die freiwillige Feuerwehr. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Verein der Freiwilligen Feuerwehr Weißensee und hat seinen Sitz in Weißensee. 2. Der Feuerwehrverein Weißensee tritt nach Gründung

Mehr

FEUERWEHRVEREIN DER STADT BELZIG 1877 e.v. NIEMÖLLER STRASSE 15, BAD BELZIG

FEUERWEHRVEREIN DER STADT BELZIG 1877 e.v. NIEMÖLLER STRASSE 15, BAD BELZIG FEUERWEHRVEREIN DER STADT BELZIG 1877 e.v. NIEMÖLLER STRASSE 15, 14806 BAD BELZIG VEREINSSATZUNG DES FEUERWEHRVEREINES DER STADT BELZIG 1877 e.v. 1 Name, Sitz, Rechtsform (1) Der Verein trägt den Namen

Mehr

Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Waldmohr e.v.

Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Waldmohr e.v. des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Waldmohr e.v. Ausfertigung: 30.08.2013 Version 1.3 Seite 1 von 8 Seite 2 von 8 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS... 3 1 [NAME, SITZ UND RECHTSFORM DES VEREINS]...

Mehr

Satzung. des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Gossersweiler-Stein e.v.

Satzung. des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Gossersweiler-Stein e.v. Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Gossersweiler-Stein e.v. 1 Name, Sitz und Rechtsform des Vereins (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Gossersweiler-

Mehr

Satzung. b) durch Wahrnehmung der sozialen Belange der Mitglieder, insbesondere der Mitglieder der Einsatzabteilung,

Satzung. b) durch Wahrnehmung der sozialen Belange der Mitglieder, insbesondere der Mitglieder der Einsatzabteilung, Satzung 1 - Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Hamm/Sieg. Eine Eintragung ins Vereinsregister wird angestrebt. Nach erfolgter Eintragung erhält der Verein

Mehr

VEREINSSATZUNG für die Freiwillige Feuerwehr Ellenberg 1934 e.v.

VEREINSSATZUNG für die Freiwillige Feuerwehr Ellenberg 1934 e.v. VEREINSSATZUNG für die Freiwillige Feuerwehr Ellenberg 1934 e.v. Die Freiwillige Feuerwehr Ellenberg wurde am 07.04.1934 gegründet. Später wurde sie dann zwangsgelöscht. Dem Traditionsverein Freiwillige

Mehr

1. Taekwondo - Club Hünfeld e.v. Satzung. Inhalt. Seite. 1 Name, Rechtsform, Sitz 3. 2 Zweck des Vereins 3

1. Taekwondo - Club Hünfeld e.v. Satzung. Inhalt. Seite. 1 Name, Rechtsform, Sitz 3. 2 Zweck des Vereins 3 Inhalt Seite 1 Name, Rechtsform, Sitz 3 1. Taekwondo - Club Hünfeld e.v. Satzung 2 Zweck des Vereins 3 3 Mitgliedschaft, Rechte, Pflichten, Ehrungen 4 4 Beendigung der Mitgliedschaft 5 5 Mittel 6 6 Organe

Mehr

Förderverein Freiwillige Feuerwehr Obertshausen e.v.

Förderverein Freiwillige Feuerwehr Obertshausen e.v. Förderverein Freiwillige Feuerwehr Obertshausen e.v. Vereinssatzung für den Förderverein Freiwillige Feuerwehr Obertshausen e.v. 1 Name, Sitz, Rechtsform 1. Der Verein trägt den Namen Förderverein Freiwillige

Mehr

Freiwillige Feuerwehr Nieder-Weisel e.v.

Freiwillige Feuerwehr Nieder-Weisel e.v. Freiwillige Feuerwehr Nieder-Weisel e.v. Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Butzbach, Stadtteil Nieder-Weisel 1 Name, Sitz, Rechtsform 1. Der Verein trägt den Namen Freiwillige Feuerwehr Nieder-Weisel

Mehr

S a t z u n g. des. Frienstedter Feuerwehrverein e.v.

S a t z u n g. des. Frienstedter Feuerwehrverein e.v. S a t z u n g des Frienstedter Feuerwehrverein e.v. in der Fassung vom 04.03.2017 S a t z u n g des Frienstedter Feuerwehrverein e. V. 1 Name, Sitz, Rechtsform (1) Der Verein trägt den Namen Frienstedter

Mehr

Satzung des Vereins. Förderverein des Kindergartens Leinenborn e.v.

Satzung des Vereins. Förderverein des Kindergartens Leinenborn e.v. Satzung des Vereins Förderverein des Kindergartens Leinenborn e.v. 1 ame, Sitz, Rechtsform 1.1 Der Verein trägt den Namen "Förderverein des Kindergartens Leinenborn e.v." 1.2 Der Sitz des Vereins ist Bad

Mehr

Vereinssatzung für den Verein der Freiwilligen Feuerwehr Eschbach e.v. Name, Sitz und Rechtsform

Vereinssatzung für den Verein der Freiwilligen Feuerwehr Eschbach e.v. Name, Sitz und Rechtsform S A T Z U N G 1 Name, Sitz und Rechtsform 1. Der Verein führt den Namen "Freiwillige Feuerwehr Eschbach e.v.", im folgenden Verein genannt. 2. Der Sitz des Vereines ist in Usingen - Stadtteil Eschbach

Mehr

Vereinssatzung der Freiwilligen Feuerwehr der. Stadt Gräfenhainichen

Vereinssatzung der Freiwilligen Feuerwehr der. Stadt Gräfenhainichen Vereinssatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Gräfenhainichen 1 Name, Sitz, Rechtsform 1. Der Verein trägt den Namen Freiwillige Feuerwehr Gräfenhainichen e.v. 2. Der Sitz des Vereins ist Gräfenhainichen

Mehr

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Frohnhofen e. V.

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Frohnhofen e. V. Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Frohnhofen e. V. Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Frohnhofen e.v. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen "Förderverein der Freiwilligen

Mehr

Vereinssatzung. Förderverein Feuerwehr. Seddiner See e.v.

Vereinssatzung. Förderverein Feuerwehr. Seddiner See e.v. Vereinssatzung Förderverein Feuerwehr Seddiner See e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Förderverein Feuerwehr Seddiner See e.v.. 2. Der Sitz des Vereins ist die Gemeinde Seddiner

Mehr

Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Ober-Liebersbach e.v.

Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Ober-Liebersbach e.v. 1 Name, Sitz und Rechtsform... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Mitglieder des Vereins... 2 4 Erwerb der Mitgliedschaft... 3 5 Rechte der Mitglieder... 3 6 Beendigung der Mitgliedschaft... 3 7 Finanzmittel...

Mehr

FREIWILLIGE FEUERWEHR Freigericht Somborn e.v.

FREIWILLIGE FEUERWEHR Freigericht Somborn e.v. FREIWILLIGE FEUERWEHR Freigericht Somborn e.v. gegr. 1882 1 Name, Rechtsform, Sitz 1) Der Verein trägt den Namen Freiwillige Feuerwehr Somborn e.v. 2) Er hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins.

Mehr

Freiwillige Feuerwehr Mainz - Kostheim 1874 e.v.

Freiwillige Feuerwehr Mainz - Kostheim 1874 e.v. Satzung des Vereins Freiwillige Feuerwehr Mainz-Kostheim gegr. 1874 e.v. 1 Name, Sitz und Rechtsform des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Freiwillige Feuerwehr Mainz-Kostheim e.v. 2. Der Sitz des

Mehr

Förderverein Europas Challenge e.v. Satzung

Förderverein Europas Challenge e.v. Satzung Förderverein Europas Challenge e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Europas Challenge e.v. Der Verein soll in das Vereinsregister in Göttingen eingetragen werden. Er hat

Mehr

Vereinssatzung. der Freiwilligen Feuerwehr Niederems

Vereinssatzung. der Freiwilligen Feuerwehr Niederems Vereinssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Niederems 1 Name, Rechtsform, Sitz 1. Der Verein trägt den Namen "Freiwillige Feuerwehr Niederems" 2. Er erhält die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Der

Mehr

Vereinssatzung für die Freiwillige Feuerwehr Wetter e.v.

Vereinssatzung für die Freiwillige Feuerwehr Wetter e.v. Vereinssatzung für die Freiwillige Feuerwehr Wetter e.v. S a t z u n g 1 Name, Sitz und Rechtsform 1. Der Verein führt den Namen "Freiwillige Feuerwehr Wetter" im folgenden Verein genannt. 2. Der Sitz

Mehr

Satzung des Feuerwehrvereins Schleiz e.v.

Satzung des Feuerwehrvereins Schleiz e.v. Satzung des Feuerwehrvereins Schleiz e.v. Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz, Rechtsform 1 2 Zweck des Vereines 1 3 Mitglieder des Vereins 1 4 Erwerb der Mitgliedschaft 2 5 Beendigung der Mitgliedschaft 2

Mehr

Vereinssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Eppstein - Niederjosbach 1930 e.v. Stand

Vereinssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Eppstein - Niederjosbach 1930 e.v. Stand Vereinssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Eppstein - Niederjosbach 1930 e.v. Stand 03.2012 1 Name, Sitz, Rechtsform 1. Der Verein trägt den Namen Verein der Freiwilligen Feuerwehr Eppstein - Niederjosbach

Mehr

Satzung. Der Verein führt den Namen "Deutsch-Französischer Verein Gröbenzell".

Satzung. Der Verein führt den Namen Deutsch-Französischer Verein Gröbenzell. Satzung Name, Sitz und Zweck des Vereins 1 Der Verein führt den Namen "Deutsch-Französischer Verein Gröbenzell". Sitz des Vereins ist Gröbenzell. Postanschrift ist die des ersten Vorsitzenden. Zweck des

Mehr

Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v.

Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v. Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost Der Verein soll in das Vereinsregister

Mehr

Satzung des Fördervereins der. Freiwilligen Feuerwehr Ellund e.v.

Satzung des Fördervereins der. Freiwilligen Feuerwehr Ellund e.v. Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Ellund e.v. 1 Name, Sitz und Rechtsform des Vereins (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Ellund e.v. (2) Er hat die

Mehr

Kopie Vereinssatzung für den Verein der Freiwilligen Feuerwehr Eiershausen

Kopie Vereinssatzung für den Verein der Freiwilligen Feuerwehr Eiershausen Kopie Vereinssatzung für den Verein der Freiwilligen Feuerwehr Eiershausen 1 Name, Sitz, Rechtsform (1) Der Verein trägt den Namen Verein der Freiwilligen Feuerwehr Eiershausen. (2) Er hat die Rechtsform

Mehr

Satzung. Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Jarplund e.v.

Satzung. Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Jarplund e.v. Satzung 1 Name, Sitz und Rechtsform des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Jarplund e.v. 2. Er hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Der Verein soll

Mehr

Satzung des Vereins zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Oberursel-Weißkirchen e.v.

Satzung des Vereins zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Oberursel-Weißkirchen e.v. Satzung des Vereins zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Oberursel-Weißkirchen e.v. Aufgrund einer besseren Lesbarkeit wurde auf eine geschlechtsspezifische Unterscheidung der Bezeichnungen verzichtet.

Mehr

IG Messler Kerb e.v. Vereinssatzung

IG Messler Kerb e.v. Vereinssatzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein trägt den Namen IG Messler Kerb e.v. 2) Der Verein hat seinen Sitz in 64409 Messel. 3) Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne

Mehr

(1) Der Verein trägt den Namen Freiwillige Feuerwehr Hattersheim am Main, im folgenden Verein genannt.

(1) Der Verein trägt den Namen Freiwillige Feuerwehr Hattersheim am Main, im folgenden Verein genannt. Vereinssatzung für die Freiwillige Feuerwehr Hattersheim am Main 1 Name, Sitz, Rechtsform (1) Der Verein trägt den Namen Freiwillige Feuerwehr Hattersheim am Main, im folgenden Verein genannt. (2) Der

Mehr

Freiwillige Feuerwehr Crumstadt e.v.

Freiwillige Feuerwehr Crumstadt e.v. Freiwillige Feuerwehr Crumstadt e.v. Gegründet 1936 Vereinssatzung des Vereins Freiwillige Feuerwehr Crumstadt -2017- 1 Name, Sitz und Rechtsform (1) Der Verein führt den Namen Freiwillige Feuerwehr Crumstadt

Mehr

Satzung des Feuerwehr- und Sportfördervereins Döbrichau e.v.

Satzung des Feuerwehr- und Sportfördervereins Döbrichau e.v. Satzung des Feuerwehr- und Sportfördervereins Döbrichau e.v. 1 Name, Sitz, Rechtsform 1. Der Verein trägt den Namen,, Feuerwehr- und Sportförderverein Döbrichau e.v. 2. Er hat die Rechtsform eines eingetragenen

Mehr

Förderverein für die Jugendarbeit in den Feuerwehren im Landkreis Hersfeld Rotenburg. Satzung. Stand

Förderverein für die Jugendarbeit in den Feuerwehren im Landkreis Hersfeld Rotenburg. Satzung. Stand Förderverein für die Jugendarbeit in den Feuerwehren im Landkreis Hersfeld Rotenburg Satzung Stand 04.03.2010 Eine Publikation des Kreisfeuerwehrverbandes Hersfeld-Rotenburg 1 Name, Sitz und Zweck 1.1

Mehr

für die Freiwillige Feuerwehr e. V. der Gemeinde Jesberg

für die Freiwillige Feuerwehr e. V. der Gemeinde Jesberg für die Freiwillige Feuerwehr e. V. der Gemeinde Jesberg In der aktuellen Neufassung nach der Satzungsänderung durch Beschluss der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 11.06.2016 1 Name, Sitz, Rechtsform

Mehr

Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Ratzeburg

Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Ratzeburg Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Ratzeburg 1 Name, Rechtsform und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Freiwillige Feuerwehr Ratzeburg Nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister

Mehr

Satzung des Feuerwehrvereins Oberhof

Satzung des Feuerwehrvereins Oberhof Satzung des Feuerwehrvereins Oberhof 1 Name, Sitz und Rechtsstellung 1. Der Verein trägt den Namen Feuerwehrverein Oberhof nach Eintragung in das Vereinsregister den Namen Feuerwehrverein Oberhof e.v.

Mehr

Satzung des Fördervereins Freiwillige Feuerwehr Huddestorf

Satzung des Fördervereins Freiwillige Feuerwehr Huddestorf Satzung des Fördervereins Freiwillige Feuerwehr Huddestorf 1 Name, Sitz, Rechtsform 1.1 Der Verein trägt den Namen: Förderverein Freiwillige Feuerwehr Huddestorf Der Verein soll in das Vereinsregister

Mehr