FESTSTELLUNGSENTWURF

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1 Autobahndirektion Nordbayern Streckenabschnitt: A6 / 100 / 0,000 A6 / 140 / 0,869 Bundesautobahn A 6 Heilbronn - Nürnberg Landesgrenze BW/BY bis östl. AK Feuchtwangen/Crailsheim 6-streifiger Ausbau von Bau-km bis Bau-km PROJIS-Nr.: FESTSTELLUNGSENTWURF Immissionstechnische Untersuchungen - Luftschadstofftechnische Untersuchungen - Aufgestellt: Autobahndirektion Nordbayern Stadelmaier, Baudirektor Nürnberg, den

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3 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung Grenzwerte Prognosehorizont Immissionsorte Verkehrszahlen Berechnungsgrundlagen Ergebnisbewertung...5 Anhang - Berechnungsergebnisse Autobahndirektion Nordbayern Seite 2

4 1. Einführung Die Bundesautobahn A 6 Heilbronn - Nürnberg soll im Abschnitt zwischen der Landesgrenze Baden-Württemberg / Bayern und dem Autobahnkreuz (AK) Feuchtwangen/Crailsheim sechsstreifig ausgebaut werden. Eine Begründung für die Baumaßnahme sowie die straßenbauliche Beschreibung ist im Erläuterungsbericht (Unterlage 1) enthalten. Der zu untersuchende Abschnitt beginnt bei Bau-km (Landesgrenze Baden-Württemberg / Bayern) und endet bei Bau-km östlich des AK Feuchtwangen/Crailsheim. Im Folgenden wird die Luftschadstoffsituation in den angrenzenden Wohn- und Mischgebieten auf Grundlage der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) untersucht. Die Berechnung erfolgt gemäß dem im Jahr 2012 vom Bundesministerium für Verkehr, Bauund Stadtentwicklung eingeführten Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (RLuS 2012). 2. Grenzwerte Nachfolgend werden die wichtigsten, zum Schutz der menschlichen Gesundheit definierten Schadstoffgruppen und ihre Grenzwerte nach 39. BImSchV aufgezeigt. Tabelle 1: Grenzwerte nach 39. BImSchV Grenzwert pro Jahr erlaubte Zeile Schadstoff Mittelungszeitraum [µg/m³] Überschreitungen 1 1 Stunde Schwefeldioxid SO Stunden Stunde Stickstoffdioxid NO 2 4 Kalenderjahr 40 keine 5 PM Stunden Feinstaub Kalenderjahr 40 keine 7 PM 2.5 Kalenderjahr 25 keine 8 Blei Pb Kalenderjahr 0,5 keine 9 Benzol C 6 H 6 Kalenderjahr 5 keine 10 Kohlenmonoxid CO 8 Stunden (gleitend) keine Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass die Einhaltung der Grenzwerte der 39. BImSchV keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Planfeststellung eines Straßenbauvorhabens darstellt. Es muss lediglich absehbar sein, dass das Vorhaben nicht die Möglichkeit ausschließt, die Einhaltung der Grenzwerte mit den Mitteln der Luftreinhalteplanung zu sichern. Autobahndirektion Nordbayern Seite 3

5 3. Prognosehorizont Der Prognosehorizont für immissionsschutzrechtliche Betrachtungen wird auf das Jahr 2030 festgelegt. Für diesen Horizont wurde auch die Verkehrsprognose ermittelt. Auf die Anwendung von Reduktionsfaktoren wird hier verzichtet, deshalb liegt die im Folgenden geführte Nachweisberechnung auf der sicheren Seite. 4. Immissionsorte Der Nachweis erfolgt für die exponiertesten Randlagen einer Wohnbebauung im Untersuchungsgebiet des Ausbauabschnittes. Maßgebend sind diesbezüglich die nördlichen Siedlungsränder der Gemeinde Schnelldorf, mit den Ortsteilen Schnelldorf, Oberampfrach und Am Eichenrain. Der Abstand zum Fahrbahnrand der Bundesautobahn beträgt ca. 160 m (Schnelldorf, Einzelhof), ca. 335 m (Oberampfrach) und ca. 255 m (Am Eichenrain). Im Nachweisverfahren nach RLuS können nur Maximalabstände bis 200 m berücksichtigt werden. Auch hier wird also der Nachweis für die Luftschadstoffimmissionen auf der sicheren Seite liegend geführt. Diese Siedlungsgebiete werden je durch eine geplante Lärmschutzeinrichtung als Wall-Wand- Kombination der Gesamthöhe 9,0 m (Schnelldorf) und 5,0 m (Oberampfrach), der Ortsteil Am Eichenrain durch einen Lärmschutzwall der Höhe 4,0 m abgeschirmt. Außerhalb des Lärmschutzgürtels liegen im Bereich des Ausbauabschnittes außerdem die Siedlungsgebiete Gemeinde Satteldorf mit den Ortsteilen Schleehardhof und Simonsberg (Bauanfang) und die Stadt Feuchtwangen mit dem Ortsteil Ungetsheim (Bauende). Diese Siedlungsgebiete erreichen einen Abstand zur Autobahn von über ca. 520 m und brauchen in der weiteren Betrachtung nicht gesondert berücksichtigt werden. 5. Verkehrszahlen Bis zum Erreichen des Prognosehorizontes 2030 ist mit einem weiteren Ansteigen des Verkehrs auf der BAB A 6 zu rechnen. Die Werte, welche in die Berechnung einfließen, wurden der beigefügten Unterlage 21 Verkehrsuntersuchung entnommen und sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Unterschieden wird der durchschnittliche tägliche Verkehr (DTV) und der darin enthaltene Schwerverkehr (SV-Anteil). Autobahndirektion Nordbayern Seite 4

6 Tabelle 2: Verkehrszahlen Abschnitt Lgr. BW/BY bis AS Schnelldorf AS Schnelldorf bis AK Feuchtwangen östlich AK Feuchtwangen DTV [KFZ/24h] SV-Anteil [%] 29,0 28,0 26,0 6. Berechnungsgrundlagen Windgeschwindigkeit Für eine Höhenlage von 10 m über Gelände liegen die mittleren Windgeschwindigkeiten im Bereich des Ausbauabschnittes gemäß dem Bayerischen Energieatlas überwiegend zwischen 3,4 und 3,6 m/s. Eine tendenziell niedrige Windgeschwindigkeit reduziert den Verdünnungseffekt und führt zu höheren Schadstoffkonzentrationen. Als konservativer Ansatz wird für die Berechnung eine Windgeschwindigkeit von 3,4 m/s gewählt. Hintergrundbelastung Die Daten für die Hintergrundbelastung stellte das Bayerische Landesamt für Umwelt zur Verfügung. Folgende Werte wurden für die Hintergrundbelastung mitgeteilt: Tabelle 3: Hintergrundbelastung Vorbelastung Vorbelastung Schadstoff Schadstoff [µg/m³] [µg/m³] Stickstoffmonoxid (NO) 9 Kohlenmonoxid (CO) 600 Stickstoffdioxid (NO 2 ) 20 Schwefeldioxid (SO 2 ) 6 Feinstaub (PM 10 ) 17 Benzol (C 6 H 6 ) 1 Feinstaub (PM 2.5 ) 12 Benzoapryen (BaP) 0,0007 Ozon (O 3 ) Ergebnisbewertung Der geringste Abstand einer schützenswerten Bebauung zur Bundesautobahn A 6 beträgt ca. ca. 160 m für den Einzelhof am nördlichen Ortsrand von Schnelldorf, ca. 335 m für den nördlichen Ortsrand des Ortsteiles Oberampfrach und ca. 255 m für den Ortsteil Am Eichenrain. In diesen Bereichen sind jeweils zusätzliche Schutzwirkungen durch Lärmschutzanlagen gegeben. Durch die Nachweisberechnungen wird belegt, dass die Grenzwerte der 39. BImSchV an diesen ungünstigsten Immissionsorten eingehalten werden. Feinstaub (PM 10 ) und Stickstoffdioxid (NO 2 ) stellen die beiden maßgeblichen Schadstoffgruppen dar. Der Jahresmittelwert liegt am ungünstigsten Immissionsort für Feinstaub PM 10 bei rund 18 µg/m³ und für NO 2 bei 23 µg/m³. Der Grenzwert von jeweils 40 µg/m³ für beide Schadstoff- Autobahndirektion Nordbayern Seite 5

7 gruppen wird deutlich eingehalten. Für die übrigen zu untersuchenden Schadstoffgruppen ergeben sich jeweils noch günstigere Auslastungsgrade des Grenzwertes (siehe auch Tabelle 4 Ergebniszusammenstellung). Die 39. BImSchV sieht für PM 10 sowie NO 2 weiterhin die Beschränkung von Überschreitungshäufigkeiten des Tages- bzw. Stundenmittelwertes vor. So soll für PM 10 ein Tagesmittelwert in Höhe von 50 µg/m³ an nicht mehr als 35 Tagen im Jahr überschritten werden. Für NO 2 soll ein Stundenmittelwert von 200 µg/m³ nicht häufiger als an 18 Tagen im Jahr erreicht werden. Im untersuchten Abschnitt werden auch diese Vorgaben mit jeweils maximal 13 Überschreitungstagen für PM 10 bzw. 2 Überschreitungstage für NO 2 eingehalten. Tabelle 4: Ergebniszusammenstellung Schadstoff Schwefeldioxid Stickstoffdioxid Feinstaub Mittelungszeitraum Grenzwert [µg/m³] pro Jahr erlaubte Überschreitungen OT Schnell- Dorf, Einzelhof OT Oberampf rach OT Am Eichenrain SO 2 24 Stunden 125 / 3 6,0 / - 6,0 / - 6,0 / - NO 2 PM 10 1 Stunde 200 / 18 / 2x / 2x / 2x Kalenderjahr 40 / keine 22,3 / - 22,3 / - 22,5 / - 24 Stunden 50 / 35 / 13x / 13x / 13x Kalenderjahr 40 / keine 17,80 / - 17,83 / - 17,93 / - PM 2.5 Kalenderjahr 25 / keine 12,34 / - 12,36 / - 12,40 / - Benzol C 6 H 6 Kalenderjahr 5 / keine 1,02 / - 1,02 / - 1,02 / - Kohlen- 8 Stunden CO / keine 3208 / / / - monoxid (gleitend) Die unter konservativen Randbedingungen durchgeführten Nachweisberechnungen zeigen, dass die Grenzwerte der Luftschadstoffimmissionen in allen Siedlungsgebieten innerhalb des Ausbauabschnittes der A 6 eingehalten werden. Die Untersuchung macht weiterhin deutlich, dass sich die jeweils anzusetzende umgebungsbedingte Hintergrundbelastung als dominant gegenüber der Zusatzbelastung aus der Bundesautobahn erweist. Damit wird die Möglichkeit, die Einhaltung von Grenzwerten mit den Mitteln der Luftreinhaltung auf Dauer zu sichern, durch das geplante Ausbauvorhaben nicht beeinträchtigt. Autobahndirektion Nordbayern Seite 6

8 Anhang - Berechnungsergebnisse MIT LÄRMSCHUTZEINRICHTUNG HÖHE 9 m (OT SCHNELLDORF, EINZELHOF) PC-Berechnungsverfahren zur Abschätzung von verkehrsbedingten Schadstoffimmissionen nach den Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (RLuS 2012) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Version 1.4 Protokoll erstellt am : :27:59 Vorgang : A6 Lgr BWBY bis AK Feuchtwangen Aufpunkt : Siedlungsrand Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung und Lärmschutz Eingabeparameter: Prognosejahr : 2030 Straßenkategorie : Autobahn, Tempolimit >130 Längsneigungsklasse : +/-4 % Anzahl Fahrstreifen : 6 DTV Schwerverkehr-Anteil: 28 % (SV > 3.5 t) Mittl. PKW-Geschw. : km/h Windgeschwindigkeit : 3.4 m/s Entfernung : m : Kfz/24h (Jahreswert) Lärmschutzparameter: Maßnahme : Wand/Steilwall Höhe der Maßnahme : 9.0 m Länge der Maßnahme : m Abstand vom Ende der Maßnahme: m Ort der Maßnahme : Gleiche Straßenseite oder auf beiden Straßenseiten Ergebnisse Emissionen [g/(km*h)] (Berechnungsdatum: :27:59): CO : NOx : NO2 : SO2 : Benzol : PM10 : PM2.5 : BaP : Ergebnisse Immissionen [µg/m³]: (JM=Jahresmittelwert, Vorbelastung ohne Reduktionsfaktoren) Komponente Vorbelastung Zusatzbelastung JM-V JM-Z CO NO NO NOx SO Benzol PM PM BaP O NO2: Der 1h-Mittelwerte von 200 µg/m³ wird 2 mal überschritten. (Zulässig sind 18 Überschreitungen) PM10: Der 24h-Mittelwerte von 50 µg/m³ wird 13 mal überschritten. (Zulässig sind 35 Überschreitungen) CO: Der gleitende 8h-CO-Mittelwert beträgt: 3208 µg/m³ (Bewertung: 32 % vom Beurteilungswert von µg/m³) Komponente Gesamtbelastung Beurteilungswerte Bewertung JM-G JM-B JM-G/JM-B [%] CO NO NO NOx SO Benzol PM PM BaP Autobahndirektion Nordbayern Seite 7

9 MIT LÄRMSCHUTZEINRICHTUNG HÖHE 5 m (OT OBERAMPFRACH) PC-Berechnungsverfahren zur Abschätzung von verkehrsbedingten Schadstoffimmissionen nach den Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (RLuS 2012) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Version 1.4 Protokoll erstellt am : :19:36 Vorgang : A6 Lgr BWBY bis AK Feuchtwangen Aufpunkt : Siedlungsrand Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung und Lärmschutz Eingabeparameter: Prognosejahr : 2030 Straßenkategorie : Autobahn, Tempolimit >130 Längsneigungsklasse : +/-4 % Anzahl Fahrstreifen : 6 DTV Schwerverkehr-Anteil: 28 % (SV > 3.5 t) Mittl. PKW-Geschw. : km/h Windgeschwindigkeit : 3.4 m/s Entfernung : m : Kfz/24h (Jahreswert) Lärmschutzparameter: Maßnahme : Wand/Steilwall Höhe der Maßnahme : 5.0 m Länge der Maßnahme : m Abstand vom Ende der Maßnahme: m Ort der Maßnahme : Gleiche Straßenseite oder auf beiden Straßenseiten Ergebnisse Emissionen [g/(km*h)] (Berechnungsdatum: :19:36): CO : NOx : NO2 : SO2 : Benzol : PM10 : PM2.5 : BaP : Ergebnisse Immissionen [µg/m³]: (JM=Jahresmittelwert, Vorbelastung ohne Reduktionsfaktoren) Komponente Vorbelastung Zusatzbelastung JM-V JM-Z CO NO NO NOx SO Benzol PM PM BaP O NO2: Der 1h-Mittelwerte von 200 µg/m³ wird 2 mal überschritten. (Zulässig sind 18 Überschreitungen) PM10: Der 24h-Mittelwerte von 50 µg/m³ wird 13 mal überschritten. (Zulässig sind 35 Überschreitungen) CO: Der gleitende 8h-CO-Mittelwert beträgt: 3212 µg/m³ (Bewertung: 32 % vom Beurteilungswert von µg/m³) Komponente Gesamtbelastung Beurteilungswerte Bewertung JM-G JM-B JM-G/JM-B [%] CO NO NO NOx SO Benzol PM PM BaP Autobahndirektion Nordbayern Seite 8

10 MIT LÄRMSCHUTZEINRICHTUNG HÖHE 4 m (OT AM EICHENRAIN) PC-Berechnungsverfahren zur Abschätzung von verkehrsbedingten Schadstoffimmissionen nach den Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (RLuS 2012) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Version 1.4 Protokoll erstellt am : :25:38 Vorgang : A6 Lgr BWBY bis AK Feuchtwangen Aufpunkt : Siedlungsrand Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung und Lärmschutz Eingabeparameter: Prognosejahr : 2030 Straßenkategorie : Autobahn, Tempolimit >130 Längsneigungsklasse : +/-4 % Anzahl Fahrstreifen : 6 DTV Schwerverkehr-Anteil: 28 % (SV > 3.5 t) Mittl. PKW-Geschw. : km/h Windgeschwindigkeit : 3.4 m/s Entfernung : m : Kfz/24h (Jahreswert) Lärmschutzparameter: Maßnahme : Wall Höhe der Maßnahme : 4.0 m Länge der Maßnahme : m Wallfußabstand : 8.0 m Abstand vom Ende der Maßnahme: m Ort der Maßnahme : Gleiche Straßenseite oder auf beiden Straßenseiten Ergebnisse Emissionen [g/(km*h)] (Berechnungsdatum: :27:59): CO : NOx : NO2 : SO2 : Benzol : PM10 : PM2.5 : BaP : Ergebnisse Immissionen [µg/m³]: (JM=Jahresmittelwert, Vorbelastung ohne Reduktionsfaktoren) Komponente Vorbelastung Zusatzbelastung JM-V JM-Z CO NO NO NOx SO Benzol PM PM BaP O NO2: Der 1h-Mittelwerte von 200 µg/m³ wird 2 mal überschritten. (Zulässig sind 18 Überschreitungen) PM10: Der 24h-Mittelwerte von 50 µg/m³ wird 13 mal überschritten. (Zulässig sind 35 Überschreitungen) CO: Der gleitende 8h-CO-Mittelwert beträgt: 3225 µg/m³ (Bewertung: 32 % vom Beurteilungswert von µg/m³) Komponente Gesamtbelastung Beurteilungswerte Bewertung JM-G JM-B JM-G/JM-B [%] CO NO NO NOx SO Benzol PM PM BaP Autobahndirektion Nordbayern Seite 9

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