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1 Unterlage 17.4 Straßenbauverwaltung Freistaat Bayern Straße / Abschnitt / Station: A70_520_0,015 bis A70_540_2,544 BAB A70 Bamberg Bayreuth PROJIS-Nr.: FESTSTELLUNGSENTWURF BAB A70, Bamberg - Bayreuth Abschnitt: AS Thurnau-West bis AS Kulmbach/Neudrossenfeld Trassenverschiebung aus Rutschhangbereich bei Thurnau Betr.-km 103,300 bis 107,472 - Untersuchung zu den Luftschadstoffen - aufgestellt: Autobahndirektion Nordbayern Dienststelle Bayreuth Pfeifer, Baudirektor Bayreuth, den

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einführung Grenzwerte Prognosehorizont Immissionsorte Verkehrszahlen Berechnungsgrundlagen Berechnungsergebnisse Derzeitige Immissionsbelastungen Künftige Immissionsbelastungen Ergebnisbewertung Derzeitige Immissionsbelastungen Künftige Immissionsbelastungen

3 1 Einführung Im Folgenden wird die Luftschadstoffsituation in der angrenzenden Wohnbebauung auf Grundlage der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) untersucht. Die Berechnung erfolgt gemäß den im Jahr 2012 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung eingeführten Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung RLuS Der Anwendungsbereich der Richtlinie ist gegeben. Die Dichte der unmittelbar betroffenen Bebauung liegt unter 50 %. Sie ist als lockere Randbebauung anzusprechen. 2 Grenzwerte Nachfolgend werden die wichtigsten, zum Schutz der menschlichen Gesundheit definierten Schadstoffgruppen und ihre Grenzwerte nach 39. BImSchV aufgezeigt. Zeile Schadstoff Mittelungszeitraum Grenzwert [mg/m³] pro Jahr erlaubte Überschreitungen 1 1 Stunde Schwefeldioxid SO Stunden Stunde Stickstoffdioxid NO 2 4 Kalenderjahr 40 keine 5 24 Stunden PM10* Kalenderjahr 40 keine Feinstaub 7 bzw. 27** keine 8 PM2,5*** Kalenderjahr 25 keine 9 Blei Pb Kalenderjahr 0,5 keine 10 Benzol Kalenderjahr 5 keine 11 Kohlenmonoxid CO 8 Stunden (gleitend) 10.. keine * Particulate Matter, aerodynamischer Durchmesser 10 mm ** Quasigrenzwert zum vereinfachten Nachweis des Kriteriums aus Zeile 5 (s. a. RLuS 2012, Ziffer 3.2.2) *** nach einer ersten Einschätzung des LfU ist davon auszugehen, dass bei Einhaltung der Grenzwerte für PM10 (Zeile 7) auch keine Überschreitung der PM2,5- Immissionen zu besorgen ist. Tabelle 1: Grenzwerte aus 39. BImSchV 2 ff Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass die Einhaltung der Grenzwerte der 39. BIm- SchV keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Planfeststellung eines Straßenbauvorhabens darstellt. Es muss lediglich absehbar sein, dass das Vorhaben nicht die Möglichkeit ausschließt, die Einhaltung der Grenzwerte mit den Mitteln der Luftreinhalteplanung zu sichern

4 3 Prognosehorizont Der Prognosehorizont für immissionsschutzrechtliche Betrachtungen wird auf das Jahr 2035 festgelegt. Für diesen Horizont wurde auch die Verkehrsbelastung prognostiziert. 4 Immissionsorte Der Nachweis erfolgt für die exponierteste und der dem Planungsareal am nächsten liegende Lage des Ortsteils Neuwirtshaus (Einzelanwesen) des Marktes Thurnau bei Betr.-km südlich der verlegten A70. Der Abstand des Einzelanwesens zum Fahrbahnrand der Bundesautobahn beträgt derzeit 70 m. Zukünftig wird der Abstand 52 m betragen. Der Rand der Wohnbebauung des Marktes Thurnau liegt am westlichen Ende des Planungsabschnittes in 360 m Abstand zum Fahrbahnrand. Im vereinfachten Nachweisverfahren nach RLuS 2012 können nur Maximalabstände bis 200 m berücksichtigt werden. Auch hier wird also der Nachweis für die Luftschadstoffimmissionen auf der sicheren Seite liegend geführt. Der Bereich von Neuwirtshaus südlich der neuen Trasse der A 70 wird durch die Einschnittslage der Autobahn und einen als Wall ausgebildete Seitendeponie abgeschirmt. Die Seitendeponie beginnt bei Bau-km und endet bei Bau-km Ihre Höhe beträgt 3,00 bis 8,00 m. Die Abschirmung durch die Seitedeponie wird nicht angesetzt. Alle weiteren Siedlungsgebiete, erreichen einen Abstand vom Planungsareal zur Autobahn von weit über 200 m und brauchen in der weiteren Betrachtung nicht gesondert berücksichtigt werden. 5 Verkehrszahlen Die Werte der Straßenverkehrszählung (SVZ) 2015 sowie die Angaben der Prognose sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Unterschieden wird der durchschnittliche tägliche Verkehr (DTV) und der darin enthaltene Schwerverkehr (SV) mit Fahrzeugen > 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Als Prognosedaten liegen die von Prof. Dr.- Ing. Harald Kurzak gutachterlich ermittelten Verkehrszahlen für den Prognosehorizont 2035 zugrunde. Abschnitt SVZ 2015 Prognose 2035 DTV SV DTV SV von bis [Kfz/24h] [%] [Kfz/24h] [%] AS Thurnau-West AS Thurnau-Ost , ,7 AS Thurnau-Ost AS Kulmbach/Neudrossenfeld , ,7 Tabelle 2: zugrunde gelegte Verkehrszahlen - 4 -

5 6 Berechnungsgrundlagen Windgeschwindigkeit: Für eine Höhenlage von 10 m über Gelände liegen die mittleren Windgeschwindigkeiten gemäß dem Bayerischen Energie-Atlas Stand 2017 im Planungsbereich bei Thurnau zwischen 3,1 und 2,5 m/s. Eine tendenziell niedrige Windgeschwindigkeit reduziert den Verdünnungseffekt und führt zu höheren Schadstoffkonzentrationen. Als konservativer Ansatz wird für die Berechnung eine Windgeschwindigkeit von 2,5 m/s gewählt. Vorbelastung: Schadstoff Jahresmittelwerte [µg/m³] CO 100 NO 1 SO 2 2 Benzol 0,6 NO 2 9 BaP 0 O3 45 PM PM 2,5 11 Tabelle 3: Vorbelastung Freiland gering nach Tabelle A1 RLuS 2012 Die Gesamtbelastung setzt sich aus der verkehrsbedingten Zusatzbelastung durch die betrachtete Straße und der Vorbelastung zusammen. Auf die Anwendung von Reduktionsfaktoren für die Vorbelastung wird hier verzichtet, deshalb liegt die im Folgenden geführte Nachweisberechnung auf der sicheren Seite

6 7 Berechnungsergebnisse PC-Berechnungsverfahren zur Abschätzung von verkehrsbedingten Schadstoffimmissionen nach den Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (RLuS 2012) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Version Derzeitige Immissionsbelastungen 2015 Eingabeparameter: Prognosejahr : 2015 Straßenkategorie : Autobahn, Tempolimit >130 Längsneigungsklasse : +/-4 % Anzahl Fahrstreifen : 4 DTV : Kfz/24h (Jahreswert) Schwerverkehr-Anteil: 17.1 % (SV > 3.5 t) Mittl. PKW-Geschw. : km/h Windgeschwindigkeit : 2.5 m/s Entfernung : 70.0 m Ergebnisse Emissionen [g/(km*h)] (Berechnungsdatum: :03:49): CO : NOx : NO2 : SO2 : Benzol : PM10 : PM2.5 : BaP : Ergebnisse Immissionen [g/m³]: (JM=Jahresmittelwert, Vorbelastung ohne Reduktionsfaktoren) Komponente Vorbelastung Zusatzbelastung JM-V JM-Z CO NO NO NOx SO Benzol PM PM BaP O NO2: Der 1h-Mittelwerte von 200 g/m³ wird 1 mal überschritten. (Zulässig sind 18 Überschreitungen) PM10: Der 24h-Mittelwerte von 50 g/m³ wird 11 mal überschritten. (Zulässig sind 35 Überschreitungen) CO: Der gleitende 8h-CO-Mittelwert beträgt: 800 g/m³ (Bewertung: 8 % vom Beurteilungswert von g/m³) Komponente Gesamtbelastung Beurteilungswerte Bewertung JM-G JM-B JM-G/ JM-B [%] CO NO NO NOx SO Benzol PM PM BaP

7 7.2 Künftige Immissionsbelastungen 2035 Eingabeparameter: Prognosejahr : 2035 Straßenkategorie : Autobahn, Tempolimit >130 Längsneigungsklasse : +/-4 % Anzahl Fahrstreifen : 4 DTV : Kfz/24h (Jahreswert) Schwerverkehr-Anteil: 18.7 % (SV > 3.5 t) Mittl. PKW-Geschw. : km/h Windgeschwindigkeit : 2.5 m/s Entfernung : 52.0 m Ergebnisse Emissionen [g/(km*h)] (Berechnungsdatum: :25:05): CO : NOx : NO2 : SO2 : Benzol : PM10 : PM2.5 : BaP : Ergebnisse Immissionen [g/m³]: (JM=Jahresmittelwert, Vorbelastung ohne Reduktionsfaktoren) Komponente Vorbelastung Zusatzbelastung JM-V JM-Z CO NO NO NOx SO Benzol PM PM BaP O NO2: Der 1h-Mittelwerte von 200 g/m³ wird 1 mal überschritten. (Zulässig sind 18 Überschreitungen) PM10: Der 24h-Mittelwerte von 50 g/m³ wird 11 mal überschritten. (Zulässig sind 35 Überschreitungen) CO: Der gleitende 8h-CO-Mittelwert beträgt: 742 g/m³ (Bewertung: 7 % vom Beurteilungswert von g/m³) Komponente Gesamtbelastung Beurteilungswerte Bewertung JM-G JM-B JM-G/ JM-B [%] CO NO NO NOx SO Benzol PM PM BaP

8 8. Ergebnisbewertung Der geringste Abstand einer schützenswerten Bebauung zur Bundesautobahn A70 beträgt 52 m für den Ortsteil Neuwirtshaus (Einzelanwesen bei Bau-km ) des Marktes Thurnau, ca. 360 m für den Rand der Wohnbebauung des Marktes Thurnau und ca. 690 m zum Ortsteil Hörlinreuth des Marktes Thurnau. Im Bereich von Neuwirtshaus sind zusätzliche Schutzwirkungen durch eine als Wall geplante Seitendeponie mit einer mittleren Höhe von 5,00 m gegeben, welche allerdings für die Untersuchung unberücksichtigt blieb. 8.1 Derzeitige Immissionsbelastungen 2015 Durch die Nachweisberechnung wird belegt, dass derzeit am Anwesen Neuwirtshaus, an allen Gebäuden des Marktes Markt Thurnau und dem Ortsteils Hörlinreuth die Grenzwerte der 39. BImSchV eingehalten werden können. Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO 2 ) stellen die beiden maßgeblichen Schadstoffgruppen dar. Für Feinstaub PM10 liegt der zu erwartende Jahresmittelwert am ungünstigsten Immissionsort bei 15,98 µg/m³ und damit weit unter dem zulässigen Grenzwert von 40 µg/m³. Der zulässige Tagesmittelwert von 50 µg/m³ wird nur 11-mal im Jahr überschritten (zulässig sind 35 Überschreitungen). Für Stickstoffdioxid NO 2 liegt der zu erwartende Jahresmittelwert am ungünstigsten Immissionsort bei 13,7 µg/m³ und damit ebenfalls weit unter dem zulässigen Grenzwert von 40 µg/m³. Der zulässige Stundenmittelwert von 200 µg/m³ wird nur 1-mal im Jahr überschritten (zulässig sind 18 Überschreitungen). 8.2 Künftige Immissionsbelastungen 2035 Durch die Nachweisberechnung wird belegt, dass auch im Jahr 2035 die Grenzwerte der 39. BImSchV an allen Gebäuden des Planungsbereichs eingehalten werden können. Künftig wird trotz steigender Verkehrszahlen gegenüber den derzeitigen Verhältnissen keine Verschlechterung, sondern sogar eine Verbesserung eintreten, da sich durch die geplante Seitendeponie und die umweltpolitischen Zielsetzungen der Schadstoffausstoß der Kraftfahrzeuge weiter verringern wird. Für Feinstaub PM10 liegt der zu erwartende Jahresmittelwert am ungünstigsten Immissionsort bei 16,28 µg/m³ und damit unter dem zulässigen Grenzwert von 40 µg/m³. Der zulässige Tagesmittelwert von 50 µg/m³ wird nur bis zu 11-mal im Jahr überschritten (zulässig sind 35 Überschreitungen). Für Stickstoffdioxid NO 2 liegt der zu erwartende Jahresmittelwert am ungünstigsten Immissionsort (s. oben) bei 11,3 µg/m³ und damit über dem zulässigen Grenzwert von 40 µg/m³. Der zulässige Stundenmittelwert von 200 µg/m³ wird nur 1-mal im Jahr überschritten (zulässig sind 18 Überschreitungen)

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