Grosser Gemeinderat Interlaken. Protokoll der 4. Sitzung. Dienstag, 21. August 2012, Uhr, im Kunsthaus am Amman-Hofer-Platz
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- Claudia Amsel
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1 Grosser Gemeinderat Interlaken Protokoll der 4. Sitzung Dienstag, 21. August 2012, Uhr, im Kunsthaus am Amman-Hofer-Platz Vorsitz: Stimmenzählende: Bühler David, EDU&EVP Ley Bernadette, SVP Beutler Georges, FDP Weiter anwesend SVP Staehelin Bernhard Beutler Heidi Burkhard Heinz Christ Franz Sahli Marc Alain Zumkehr Jürg Meyes Schürch Antonie Roth Andreas SP Schenk Alfred Stähli Zurbuchen Michèle Stähli Silvan Aulbach Annerös Eymann Peter Bähler Eymann Christa Schenk Esther FDP Hollinger Peter Betschart Christoph Künzli Beat Brügger Beatrice Dübendorfer Thomas Grüne Weinekötter Bernhard Kupfer Fritz Rufener Simone EDU&EVP Balmer Ulrich Schütz Lorenz Gemeinderat Graf Urs Burkhard Hans- Rudolf Ritschard Philippe Stör Büschlen Sabina Michel Peter Boss Kaspar Nyffeler Manuela Abwesend Protokoll Kida Nehat Simmler Dorothea Goetschi Philipp Traktanden 26. Protokoll 27. Änderung des Organisationsreglements 2000 und des Wahl- und Abstimmungsreglements betreffend Termin der Gemeindewahlen 28. Um- und Neubau Werkhof, Rahmenausführungskredit 29. Motion Stähli, Energiestadtlabel kein Papiertiger, Begründung 30. Strategische Ziele des Gemeinderats für die Legislatur 2012 bis 2016, Kenntnisnahme 31. Orientierungen/Verschiedenes Ratspräsident David Bühler gratuliert Gemeinderätin Manuela Nyffeler-Lanker zur Heirat. 26 B3.D Protokolle (Grosser Gemeinderat, Gemeinderat, Organe, Behörden) Protokoll Thomas Dübendorfer dankt für das gute Protokoll. Beschluss: Das Protokoll der 3. Sitzung vom Dienstag, 26. Juni 2012, wird stillschweigend genehmigt. 27 A1.C Vorschriften, Gesetze, Verordnungen (Abstimmungen und Wahlen) Änderung des Organisationsreglements 2000 und des Wahl- und Abstimmungsreglements betreffend Termin der Gemeindewahlen Die Geschäftsprüfungskommission unterstützt die Vorlage schriftlich. Gemeindepräsident Urs Graf bemerkt, dass die Interlakner Gemeindewahlen jeweils im gleichen Jahr wie die Nationalrats- und Ständeratswahlen stattgefunden hätten. Mit der einmalig auf fünf Jahre ver-
2 Protokoll der 4. Sitzung des Grossen Gemeinderats Interlaken vom Seite 32 längerten Amtsdauer 2012 bis 2016 falle dieser Terminkonflikt weg und es sei möglich die Gemeindewahlen 2016 nicht erst Ende November, sondern bereits am Blankoabstimmungstermin vom September 2016 durchzuführen. Das hätte den Vorteil, dass der Grosse Gemeinderat die Kommissionen im Dezember 2016 wählen könnten, so dass dann am 1. Januar 2017 der Grosse Gemeinderat, der Gemeinderat, das Gemeindepräsidium und die ständigen Kommissionen zeitgleich ihre Arbeit aufnehmen könnten und es zu keinen Überschneidungen oder Lücken mehr komme. Eintreten ist nicht bestritten. Peter Hollinger, Lorenz Schütz und Fritz Kupfer unterstützen die vorgesehenen Änderungen. Beschluss: 1. Die Änderung von Artikel 54 des Organisationsreglements 2000 vom 28. November 1999 wird genehmigt. Die Amtsdauer der bis zum 31. Januar 2017 gewählten Kommissionsmitglieder wird um einen Monat verkürzt und endet am 31. Dezember Die Änderung tritt auf den 1. Januar 2013 in Kraft. 2. Die Änderung von Artikel 20 des Wahl- und Abstimmungsreglements vom 19. Oktober 1999 wird genehmigt. Amtsanzeiger wird in Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 21 Absatz 2 ersetzt durch amtlichen Anzeiger. Diese Änderungen treten auf den 1. Januar 2013 in Kraft, sofern die Stimmberechtigten auf den gleichen Zeitpunkt einer Anpassung des Amtsdauerbeginns für Kommissionsmitglieder zustimmen. 3. Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht dem obligatorischen Referendum. (einstimmig) 28 L Werkhof L Mehrzweckgebäude Um- und Neubau Werkhof, Rahmenausführungskredit Die Geschäftsprüfungskommission unterstützt die Kreditvorlage schriftlich. Gemeinderat Kaspar Boss, unterstützt durch Beat Balsiger von der brönnimann architekten ag, der das Ausführungsprojekt erklärt, führt aus, dass mit dem vom Grossen Gemeinderat am 13. Dezember 2011 bewilligten Planungskredit das Ausführungsprojekt für den Um- und Neubau des Werkhofs habe erarbeitet werden können. Die Kosten für beide Etappen würden sich auf 5,83 Mio. Franken belaufen, aufgeteilt in 3,971 Mio. Franken für die erste Etappe des Neubaus Nord und von 1,859 Mio. Franken für die zweite Etappe des Umbaus des Mehrzweckgebäudes. Hinzu kämen in der ersten Etappe Franken für den Minergiestandard beim Neubau Nord. Die Kosten von 1,4 Mio. Franken für den Minergiestandard des Mehrzweckgebäudes würden vom Gemeinderat als zu hoch erachtet und deshalb nicht berücksichtigt. Eine Photovoltaikanlage auf dem Neubau Nord werde zurzeit ebenfalls nicht weiter bearbeitet. Die jährlichen Folgekosten würden sich im Durchschnitt der Jahre 2013 bis 2019 auf rund Franken belaufen. Die Finanzierung müsse mindestens teilweise aus neuen Fremdmitteln erfolgen. Der Gemeinderat setze alles daran, die anstehenden Investitionen mit der FILAG 2012-bedingten Steueranlage von 1,81 umzusetzen, ohne jedoch eine Garantie übernehmen zu können. Mit dieser Bemerkung erachte er den beantragten Kredit als tragbar. Sollte sich in einem späteren Zeitpunkt ein Nutzen durch eine Photovoltaikanlage ergeben, könnte eine solche Anlage immer noch in einer separaten Kreditvorlage bewilligt werden. Das Projekt Um- und Neubau Werkhof erfordere die Photovoltaikanlage nicht. Mit dem Neubauprojekt der Halle Nord erfülle die Gemeinde Interlaken die Anforderungen, um die GVB-Entschädigung für die abgebrannte Reithalle einfordern zu können. Es sei jedoch nicht so, dass der Werkhof umgebaut werde, um die GVB-Entschädigung abzu-
3 Protokoll der 4. Sitzung des Grossen Gemeinderats Interlaken vom Seite 33 holen, sondern die GVB-Entschädigung trage dazu bei, dass das dringend nötige Werkhofprojekt finanziell verträglich realisiert werden könne. Eintreten wird nicht bestritten. Beat Künzli bestreitet den Werkhofneubau nicht. Aus finanzpolitischen Überlegungen möchte er erst den Neubau Nord bewilligen, da heute noch nicht klar sei, was wann mit der Feuerwehr passiere. Er beantrage nur den Kredit für die erste Etappe zu bewilligen, in der Abstimmungsbotschaft jedoch offen zu legen, dass eine zweite Kreditvorlage über zirka zwei Millionen Franken folgen werde, wenn klar sei, dass die Feuerwehr Bödeli aus dem Mehrzweckgebäude ausziehen werde. Ueli Balmer möchte der Vorlage wie vom Gemeinderat beantragt zustimmen. Die Präsentationen im Werkhof hätten die Notwendigkeit des Projekts gezeigt. Alfred Schenk beantragt die Option Photovoltaikanlage von Beginn weg ins Projekt einzubeziehen, umso mehr das Dach anders konstruiert werden müsste. Das Vorhaben decke sich mit den Energieleitsätzen des Gemeinderats. Das Neu- und Umbauprojekt als solches sei notwendig und müsse realisiert werden. Ein Splitting mit zwei Volksabstimmungen wolle er nicht, auch wenn das Projekt mit Photovoltaikanlage über sechs Millionen Franken koste. Dass die Feuerwehr aus dem Mehrzweckgebäude ausziehen werde, sei nur eine Frage der Zeit. Franz Christ sieht die Notwendigkeit, dass etwas gehen müsse. Der Gemeinderat wolle in seinen strategischen Zielen Nachhaltigkeit. Die geplanten Hallenhöhen seien nicht nachhaltig. Es brauche Höhen von mindestens 4,4 Metern. Einsparungspotenzial sehe er bei der Sanierung der Gemeindewohnung in der zweiten Phase und bei den Umgebungsarbeiten. Er beantrage die Auslösung des Objektkredits für die zweite Etappe dem Grossen Gemeinderat zuzuweisen. Dieser könne dann eine neue Lagebeurteilung betreffend Bedarf, Finanzierbarkeit und allfälligen Projektanpassungen vornehmen. Gemeinderat Kaspar Boss geht davon aus, dass es keine zehn Jahre dauern werde, bis die Feuerwehr ihren eigenen Werkhof beziehe. Ob es allerdings zwei oder fünf Jahre sein würden, sei nicht abzuschätzen. Das Volk zweimal innert kurzer Zeit an die Urnen zu rufen, sei nicht ehrlich und gefährde das Projekt. Eine zweite Abstimmung sei auch wieder mit Kosten verbunden. Wenn der Grosse Gemeinderat eine Photovoltaikanlage wolle, sei das möglich. Der Gemeinderat habe diese Anlage aus Kostenüberlegungen zurückgestellt, wobei die nötigen Anschlüsse vorgesehen würden. Ebenfalls aus Kostengründen sei die vorgesehene Hallenhöhe pragmatisch und es sei nicht zu erwarten, dass die Gemeinde zukünftig grössere Fahrzeuge anschaffen würde, welche nicht mehr in die Halle fahren könnten. Bei der Wohnung werde kein Luxus geschaffen, sondern eine Wohnung mit gutem Standard erhalten, die den Mietzins rechtfertige. Es handle sich um eine normale Mietwohnung, die auf dem Markt vermietet werde, und nicht etwa um eine Dienstwohnung für Mitarbeitende der Gemeinde. Bernhard Weinekötter hofft auf ein möglichst einstimmiges Abstimmungsergebnis, um ein Zeichen gegenüber den Stimmberechtigten zu setzen. Wird die Photovoltaikanlage nicht jetzt realisiert, werde sie vermutlich nie realisiert. Sie würde dem Energiestadt-Label entsprechen. Lorenz Schütz erkundigt sich, ob geprüft worden sei, ob die Industriellen Betriebe Interlaken die Photovoltaikanlage erstellen könnten. Gemeinderat Kaspar Boss bietet als Kompromiss an, die Kompetenz zur Auslösung des Objektkredits für die zweite Etappe dem Grossen Gemeinderat zu übertragen und ändert den Antrag des Gemeinderats in diesem Sinne ab. Alfred Schenk ergänzt, dass mit der Photovoltaikanlage ein Geschäft gemacht werden könnte. Christof Betschart erachtet ein Vorhaben für sechs Millionen Franken als teuer, auch in Anbetracht der weiteren grossen hängigen Projekte. Er unterstütze deshalb den Antrag Künzli, könnte aber auch dem
4 Protokoll der 4. Sitzung des Grossen Gemeinderats Interlaken vom Seite 34 Kompromiss des Gemeinderats zustimmen. Eine Trennung der zwei Etappen sei rechtlich möglich. Er möchte einfach in ein paar Jahren noch einmal über die zweite Phase diskutieren können. Die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage bestreite er. Gemeinderat Kaspar Boss verweist darauf, dass die grossen Projekte in der Investitionsplanung für die nächsten Jahre enthalten seien und mit der heutigen Steueranlage realisiert werden könnten. Ratspräsident David Bühler unterbricht die Sitzung um Uhr für fünf Minuten. Franz Christ zieht seinen Antrag zugunsten des Kompromisses des Gemeinderats zurück. Die Photovoltaikanlage möchte er als separates Geschäft behandelt haben und den vorliegenden Kredit nicht erhöhen. Beat Künzli hält an seinem Antrag fest, nur über die erste Etappe zu befinden. Alfred Schenk hält an seinem Antrag zur Photovoltaikanlage fest. Bernhard Staehelin erkundigt sich, ob es möglich sei, die Photovoltaikanlage in einem separaten Geschäft zu beschliessen. Gemeinderat Kaspar Boss bejaht das. Eine Vorlage mit konkreten Zahlen könnte möglicherweise noch in diesem Jahr dem Grossen Gemeinderat vorgelegt werden. Heinz Burkhard lehnt den Antrag Schenk ab, um das Projekt nicht zu überladen. Abstimmungen über Abänderungsanträge Der Antrag Schenk wird mit 15:13 Stimmen abgelehnt worden. Der Antrag Künzli wird mit grossen Mehr bei einigen Gegenstimmen abgelehnt. Schlussabstimmung 1. Für den Um- und Neubau des Werkhofs wird ein Rahmenkredit von Franken bewilligt. 2. Aus dem Rahmenkredit werden ein Objektkredit von Franken für den Neubau Nord inklusive Minergiestandard als Nachkredit zu Konto , Neubau Werkhof, und ein Objektkredit von Franken als Verpflichtungskredit für die Abfallentsorgungsstation (neues Konto , Entsorgungsstation Werkhof) bewilligt. 3. Der Grosse Gemeinderat wird ermächtigt den Objektkredit für den Umbau des Mehrzweckgebäudes als Nachkredit zu Konto , Neubau Werkhof, auszulösen, sobald der Auszug der Feuerwehr Bödeli verbindlich beschlossen ist. 4. Das Geschäft untersteht dem obligatorischen Referendum. (22:6 Stimmen)
5 Protokoll der 4. Sitzung des Grossen Gemeinderats Interlaken vom Seite E2.2 Energiekonzepte B1.7.3 Regionaler Gesamtplan und Teilrichtpläne E2.7.1 Energiestadt-Label Motion Stähli, Energierichtplan kein Papiertiger, Begründung Silvan Stähli begründet seine Motion mit den Energieleitsätzen des Gemeinderats und dem Energiestadt-Label der Gemeinde. Er sehe zu wenig Konkretes im Energiebereich. Es brauche eine möglichst bödeliweite Energiekommission. Die Gemeinde habe rechtlich die Möglichkeit strenge Vorschriften für Heizungsanlagen zu erlassen und auch durchzusetzen. Diese Möglichkeit sollte genutzt werden. 30 B Allgemeine Akten Gemeinderat Strategische Ziele des Gemeinderats für die Legislatur 2012 bis 2016, Kenntnisnahme Die Geschäftsprüfungskommission verzichtet auf eine Stellungnahme. Die strategischen Ziele des Gemeinderats für die Legislatur 2012 bis 2016 werden dem Grossen Gemeinderat gestützt auf Artikel 9 des Organisationsreglements 2000 schriftlich zur Kenntnis gebracht. Lorenz Schütz unterstützt den Grundsatz der Nachhaltigkeit. Die Ziele seien zum Teil etwas gummig formuliert. Es sei für neue Kommissionsmitglieder schwer gewesen sich bereits zu Beginn ihrer Tätigkeit für griffigere Ziele einzubringen. Heinz Burkhard weist zum Ziel des bürgernahen Interlakens darauf hin, dass die Gemeinde berechtigt wäre, gemäss Vertrag mit der Kabelfernsehen Bödeli AG einen Fernsehkanal kostenlos betreiben zu können. Der Vertrag mit der Kabelfernsehen Bödeli AG laufe im Übrigen im Jahr 2015 ab und müsse neu verhandelt werden. Heidi Beutler bedauert, dass der Bereich Kultur zu stiefmütterlich behandelt worden sei und ein strategisches Ziel zum kulturellen Interlaken fehle. Franz Christ ist zufrieden mit den Zielen. Es falle ihm aber auf, dass die Velofahrer und die Fussgänger zu viel Platz hätten. Andere Bevölkerungsgruppen sollten ebenfalls berücksichtigt werden. Jürg Zumkehr fehlt die Messbarkeit der Ziele. Gefreut habe ihn, dass der Gemeinderat alles daran setze, dass es keine Steuererhöhung brauche. Die Zusammenarbeit mit den Bödeligemeinden sollte intensiviert werden, insbesondere im Verkehrsbereich. Simone Rufener dankt für die Ziele, die breit gefächert und hoch angesetzt seien. Sie freue sich schon auf den Zwischen- und Schlussbericht in ein paar Jahren. Bernhard Staehelin möchte auch die Gebühren eingefroren sehen, beispielsweise auch die Feuerwehrersatzabgaben. Wünschenswert wäre, dass die Gebühren grundsätzlich sinken würden. 31 B3.E Orientierungen, Verschiedenes (Behörden und Organe, politische Aktivitäten) Orientierungen/Verschiedenes Beantwortung von Anfragen Anfrage Staehelin, Strompreis, Beantwortung (Gemeinderatssitzung vom 18. Juni 2012) Die Anfrage von Bernhard Staehelin vom 31. Januar 2012 wird wie folgt schriftlich beantwortet: Der Strompreis setzt sich aus den folgenden Preiselementen zusammen:
6 Protokoll der 4. Sitzung des Grossen Gemeinderats Interlaken vom Seite 36 Energiepreis (Hoch- und Niedertarif) Je nach Art der Beschaffung des Elektrizitätswerks und wie gross der Leistungsanteil ist, wird der Endkundenpreis unterschiedlich ausfallen. Die Beschaffung für Gewerbe- und Industriekunden gegenüber Haushaltkunden ist beispielsweise anspruchsvoller und kann auch teurer sein. Vergleiche zwischen den Industriellen Betrieben Interlaken und den Gemeindebetrieben Wilderswil zeigen, dass der Niedertarif bei den Industriellen Betrieben Interlaken günstiger ist. Durchleitungspreis Der Durchleitungspreis ist leistungsabhängig und wird bei Gewerbe- und Industriekunden je nach der Höhe der Leistung in Rechnung gestellt. Verschiedene Abgaben Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben, die für alle Stromversorgerinnen und Stromversorger gelten, werden auch Abgaben erhoben, die je nach Verteilnetzbetreiberin oder betreiber unterschiedlich sind. Anschlusskosten und Anschlussgebühr Beim Anschluss eines Gebäudes an das Stromversorgungsnetz fallen neben den effektiven Anschlusskosten auch Anschlussgebühren an. Letztere werden unterschiedlich berechnet. Im Gegensatz zu vielen anderen Elektrizitätsversorgern verrechnen die Industriellen Betriebe Interlaken Anschlussgebühren, die bis zu einem Faktor 5 günstiger sind. Bei Anschlussgebühren der Industriellen Betriebe Interlaken zwischen und Franken resultieren wesentliche Preisunterschiede, die korrekterweise in den Strompreis eingerechnet werden müssen. Netzstruktur Preiswirksam ist, ob es sich um ein städtisches Versorgungsnetz mit kurzen Leitungen und grossem Stromabsatz handelt oder um ein ländliches Netz mit langen Leitungen und kleinem Absatz. Die Industriellen Betriebe Interlaken weisen in ihrem Versorgungsgebiet beide Situationen auf, was den Preis tendenziell teurer macht. Auslegung Netz Während der relativ kurzen Hochsaison muss viel Energie mit leistungsstarken Netzen bereitgestellt werden. Das heisst, dass die Industriellen Betriebe Interlaken die Netzinfrastruktur auf die Hochlastzeiten (Hochsaison) auslegen müssen. Zwischen Weihnachten und Neujahr muss beispielsweise doppelt so viel Strom geliefert werden als während der Zwischensaison. Versorgungssicherheit Damit die Versorgungsicherheit auch während der Hochsaison gewährleistet werden kann, muss Redundanz geschaffen werden, das heisst, dass das Versorgungsgebiet von mehreren Seiten (drei Einspeiseorte) erschlossen werden muss. Bereitstellungen Lager Netzinfrastruktur und Versorgungsicherheit führen dazu, dass die Industriellen Betriebe Interlaken grosse Materialbestände für die Störungsbehebung bereitstellen müssen. Die Lagerbestände müssen so angelegt werden, dass in kurzer Zeit die Störungen behoben werden können. Fazit Grundsätzlich ist ein Vergleich von Elektrizitätswerken mit verschiedenen Strukturen sehr schwierig. Bei näherer Betrachtung sind die Unterschiede zwischen den Industriellen Betrieben Interlaken und den Gemeindebetrieben Wilderswil bei den Strompreisen je nach Kategorie unterschiedlich gross bzw. gering. Kategorie Industrielle Betriebe Interlaken Rp./kWh exkl. MWST Gemeindebetriebe Wilderswil Rp./kWh exkl. MWST Differenz Haushalt (4 500 kwh/jahr) % Kleinbetrieb ( kwh/jahr) % KMU (ab kwh/jahr) % Quelle: ElCom, Rohdaten 2012 der Verteilnetzbetreiber Im Energiepreis der Industriellen Betriebe Interlaken sind sowohl die Kosten für die Energielieferung von Dritten als auch die Kosten für die Eigenproduktion (Wasser und Solar) berücksichtigt. Die Gestehungskosten der erneuerbaren Energien liegen zurzeit noch über dem Marktpreis und erhöhen dadurch den Energiepreis. Unterschiedlich sind zwischen den Industriellen Betrieben Interlaken und den Gemeindebetrieben Wilderswil vor allem die Netzstruktur, die Produktion, der Querverbund, die
7 Protokoll der 4. Sitzung des Grossen Gemeinderats Interlaken vom Seite 37 Kommunikation, das Marketing und der Vertrieb. Die Netznutzungspreise bilden die Struktur und das Verhalten der Kundschaft des jeweiligen Netzes ab. Im Netz der Industriellen Betriebe Interlaken, das auf eine hohe Last ausgelegt werden muss, wobei diese Last aber nur während kurzen Zeiten bezogen wird, sind die Kosten entsprechend höher als in einem gleichmässig belasteten Netz. Die Industriellen Betriebe haben auch über 100 Kundinnen und Kunden, die mehr als 100 MWh pro Jahr beziehen. Anfrage Schenk, Schäden beim Brunnen der Gemeindeverwaltung (Gemeinderatssitzung vom 2. Juli 2012) Die Anfrage von Alfred Schenk vom 8. Mai 2012 wird wie folgt schriftlich beantwortet: Die Brunnenanlage ist sanierungsbedürftig, weshalb sie zurzeit ausser Betrieb ist. Der Gemeinderat hatte die Sanierung bisher in Anbetracht der übrigen anstehenden Investitionen in der Investitionsplanung als Wunschbedarf unter später (nach 2016) aufgeführt. Nachdem die Umgebung des Gemeindehauses in den letzten zwei Jahren teilweise neu gestaltet und damit deutlich aufgewertet worden ist, hat der Gemeinderat die Sanierung der Brunnenanlage im Park des Gemeindehauses neu mit Franken in die Investitionsplanung für das Jahr 2013 eingestellt. Anfrage Staehelin, Lehrlingsausbildung bei Auftragsvergaben (Gemeinderatssitzung vom 16. Juli 2012) Die Anfrage von Bernhard Staehelin vom 8. Mai 2012 wird wie folgt schriftlich beantwortet: Es kann vollumfänglich auf den beiliegenden Bericht und Antrag des Gemeinderats zur Beantwortung des Postulats Staehelin, Auftragsvergaben, in der Sitzung des Grossen Gemeinderats vom 17. März 2009 verwiesen werden. Der dort erwähnte Gemeinderatsbeschluss wird konsequent umgesetzt. Bei Ausschreibungen gestützt auf die kantonalen Erlasse zum öffentlichen Beschaffungswesen verwendet die Gemeinde die gleichen Richtlinien und Berechnungsmethoden an wie der Kanton. Die Auswirkungen auf die Vergabeentscheide sind allerdings marginal. Im freihändigen Verfahren werden in der Regel nur Firmen aus der Region berücksichtigt, deren Engagement in der Ausbildung von Lernenden bekannt ist. Bei Ausschreibungsverfahren nach GATT/WTO ist die Bevorzugung von Betrieben mit Ausbildung von Lernenden nicht zulässig, weil das zu einer Diskriminierung von ausländischen Betrieben führen würde, weil die Lehrlingsausbildung im Ausland anders aufgebaut ist als in der Schweiz. Anfrage Zumkehr, Falschparkieren von Bussen auf Umschlagplätzen (Gemeinderatssitzung vom 16. Juli 2012) Die Anfrage von Jürg Zumkehr vom 8. Mai 2012 wird wie folgt schriftlich beantwortet: Die Gemeinde erhält keine Halterauskünfte betreffend Fahrzeugen mit italienischen Kontrollschildern. Auch bei angeschriebenen Reisebussen ist es sehr oft nicht möglich, den Fahrer oder die Fahrerin ausfindig zu machen. Die Bezahlung einer Busse sur place kann und darf nicht erzwungen werden und ist zudem auch nur dann möglich, wenn sich die Lenkerin oder der Lenker beim Fahrzeug befindet. Dennoch hat der Teilbereich Polizeiinspektorat bereits einige Male direkt auf dem Platz gebüsst. Die Schweiz hat mit Italien kein Abkommen geschlossen, das die italienischen Organe verpflichten würde Verkehrsbussen für die Schweiz einzutreiben. Anfrage Zumkehr, Reisebusse, Ein- und Auslad von Gästen im Zentrum (Gemeinderatssitzung vom 16. Juli 2012) Die Anfrage von Jürg Zumkehr vom 8. Mai 2012 wird wie folgt schriftlich beantwortet: In vielen Ländern Mitteleuropas ist es Standard, dass Reisebusse für den Ein- und Auslad von Tagestouristen nicht in ein Ortszentrum fahren können. Ein- und Aussteigeplätze für Reisebuspassagiere am Rande des Zentrums gehören zum Konzept des Gemeinderats zur Verkehrsberuhigung des Zentrums, wie sie dem Grossen Gemeinderat am 28. Juni 2011 vorgestellt worden sind. Die in der Bernastrasse signalisierte Ein- und Aussteigestelle scheint günstig gelegen und verkürzt die Fahrwege der Reisecars, die nach dem Ausladen auf dem Carparkplatz Waldeggstrasse warten und sich auf den Zeitpunkt des Einsteigens wieder in die Bernastrasse begeben können. Von der Bernastrasse ist der Fussweg ins Zentrum gut signalisiert. Zwar liegt die Ein- und Aussteigestelle Bernastrasse in der Nähe eines Schul-
8 Protokoll der 4. Sitzung des Grossen Gemeinderats Interlaken vom Seite 38 hauses und eines etwas weiter entfernten Kindergartens. Eine verstärkte Gefährdung des Schulwegs vermögen der Gemeinderat und die Sicherheitskommission jedoch nicht zu erkennen. Aufgrund erster Erfahrungen bewährt sich die Ein- und Aussteigestelle Bernastrasse. Eine Auswertung erfolgt Ende Saison. Es liegt dem Gemeinderat daran, auch östlich des Zentrums eine ähnliche Lösung anbieten zu können. Anfrage Zumkehr, Raserei und Schaufahren (Gemeinderatssitzung vom 16. Juli 2012) Die Anfrage von Jürg Zumkehr vom 8. Mai 2012 wird wie folgt schriftlich beantwortet: Der Kantonspolizei, dem Gemeinderat und der Sicherheitskommission ist die Problematik bekannt. Es ist bereits ein Kontrollsystem aufgebaut worden. Die Kantonspolizei hat bei einzelnen Verursachenden, die bekannt sind, auch bereits Massnahmen ergriffen. Der Teilbereich Polizeiinspektorat seinerseits hat nur beschränkte Möglichkeiten etwas gegen die Raserei und das Schaufahren auf dem Höheweg zu unternehmen. Für weitergehende Massnahmen müsste die Gemeinde die Kantonspolizei beiziehen. Dazu müsste die Gemeinde aber vorgängig mit einem Messgerät nachweisen, dass weniger als 85 Prozent der Fahrzeuge korrekt fahren, was jedoch nicht möglich ist, weil es sich nicht um ein generelles Problem handelt, sondern nur einzelne Fahrzeuglenkende die Geschwindigkeit deutlich übertreten. Die Problematik des Schaufahrens dürfte mit der Durchfahrtssperre auf dem Teilbereich des Höhewegs zwischen Postknoten bis Harderstrasse entschärft werden. Informationen aus dem Gemeinderat Gemeinderätin Manuela Nyffeler: Pensionierung von Schulleiter Hanspeter Egli auf Ende des Schuljahres 2011/2012 und neue Organisation der Schulleitungen ab Schuljahr 2012/2013. Gemeinderätin Sabina Stör Büschlen: Gemeindeteam am Minimarathon Neue parlamentarische Vorstösse Anfrage Schütz, WC-Anlagen Lorenz Schütz stellt fest, dass verschiedene Touristen mangels öffentlicher WC-Anlagen im Freien urinieren würden. Er möchte wissen, wie weit die Abklärungen betreffend Toilettenanlagen oder nette Toilette gediehen seien. Anfrage Schütz, Drogen im Abwasser Lorenz Schütz verweist auf aktuelle Medienberichte und erkundigt sich, ob etwas geplant sei zur gezielten Reinigung des Abwassers bezüglich Drogen. Anfrage Burkhard, Kontrolle von Velofahrenden Heinz Burkhard möchte, dass nicht nur der ruhende Verkehr, sondern auch der übrige Verkehr und insbesondere auch Velofahrende kontrolliert würden und erkundigt sich, wann die letzte Kontrolle von Velofahrenden erfolgt sei. Gemeinderat Peter Michel antwortet, die Kantonspolizei sei für den rollenden Verkehr zuständig und führe auch regelmässig Kontrollen von Velofahrenden durch. Anfrage Meyes Schürch, Bödelibad Antonie Meyes Schürch zeigt Bilder zum Zustand des Bödelibads und erkundigt sich, wie die Zusammenarbeit mit dem Bödelibad funktioniere, wie die Geschäftsführung beurteilt werde und welche Massnahmen bezüglich Sicherheit, Hygiene und Erscheinungsbild seit 2001 getätigt worden seien. Sie fragt weiter nach einem Benützungsreglement für das Hallenbad, das Freibad und die Sporthalle und ob die Gemeinde Beiträge zahle, die nicht in der Leistungsvereinbarung vorgesehen seien. Welche Baumängel seien auf die Sanierung des Hallenbads zurückzuführen und was koste die Behebung und welche Teile des Freibads würden nächstens mit welchen Kosten saniert.
9 Protokoll der 4. Sitzung des Grossen Gemeinderats Interlaken vom Seite 39 Anfrage Künzli, Harley-Treffen Beat Künzli erkundigt sich, ob es zutreffe, dass in Interlaken 2012 ein Harley-Treffen hätte stattfinden sollen, das gescheitert sei, weil die Gemeinde eine CO 2 -Abgabe verlangt habe. Weitere Wortmeldung aus dem Rat Bernhard Staehelin und Jürg Zumkehr: kurze Rückmeldungen zur schriftlichen Beantwortung ihrer Anfragen. Schluss der Sitzung: Uhr Der Präsident Der Sekretär Die Stimmenzählenden
10 Protokoll der 4. Sitzung des Grossen Gemeinderats Interlaken vom Seite 40
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