Kontrolle zum Vorkommen der Zauneidechse im Rahmen der 10. Änderung des Bebauungsplans Dortelweil West Stadt Bad Vilbel, Stadtteil Dortelweil
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1 Kontrolle zum Vorkommen der Zauneidechse im Rahmen der 10. Änderung des Bebauungsplans Dortelweil West Stadt Bad Vilbel, Stadtteil Dortelweil Bericht Mai 2014
2 Auftraggeber: Planungsbüro Holger Fischer Gerriet Fokuhl Konrad-Adenauer-Str Linden Auftragnehmer: Plan Ö Dr. René Kristen Industriestraße 2a Biebertal Tel Fax Bearbeiter: Dr. René Kristen Biebertal, Plan Ö, Biebertal
3 Inhalt Inhalt 1 Einleitung Untersuchung Zauneidechse Methode Ergebnisse und Faunistische Bewertung Literatur... 9 Plan Ö, Biebertal 3
4 1 Einleitung Kontrolle zur 10. Änderung d. B-Plan Dortelweil-West, Bad Vilbel 1 Einleitung Die Stadt Bad Vilbel plant die 10. Änderung des Bebauungsplans Dortelweil-West. Das vorliegende Gutachten untersucht, ob hierdurch die Zauneidechse betroffen ist. Gegebenenfalls ist sicherzustellen, dass durch geeignete Maßnahmen keine Verbotstatbestände gemäß 44 BNatSchG eintreten. Situation Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich am westlichen Ortsrand von Dortelweil und erstreckt sich entlang der Konrad-Adenauer-Allee. Die untersuchten Bereiche werden derzeit als Grünflächen in Ortslage genutzt und in diesem Zusammenhang unregelmäßig gemäht bzw. gemulcht (Abb. 1). Dadurch variiert die Vegetationshöhe sehr stark. Fehlstellen oder schütter bewachsen Stellen sind nur sehr gering ausgebildet und befinden sich am ehesten in den hangigen Bereichen zwischen Park und Falkenstraße und vor der Einmündung des Kloppenheimer Wegs. Abb. 1: Untersuchte Bereiche im Rahmen der geplanten 10. Änderung des Bebauungsplans Dortelweil-West in Dortelweil, Stadt Bad Vilbel. (Quelle: Google Earth 2013). 4 Plan Ö, Biebertal
5 Kontrolle zur 10. Änderung d. B-Plan Dortelweil-West, Bad Vilbel 1 Einleitung Planung Ziel der 10. Änderung des Bebauungsplans Dortelweil West sind nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung im Bereich der unbebauten Grundstücke auf der Ostseite der Konrad-Adenauer-Allee und in der Beethovenstraße die dreigeschossige Bauweise in eine zweigeschossige umzuwandeln (Abb. 1, gelb markiert, Abb. 2-4). Die Flächen in der Gemarkung Dortelweil, Flur 9, Parzelle 14/1, 157 und 53/15 sowie weitere Flächen nördlich der Margeritenstraße sollen in eine Fläche für die Errichtung von Garagen umgewandelt werden (Abb. 1, 5). Aufgrund der räumlichen Lage und der beschriebenen Habitatausstattung weist der Geltungsbereich stellenweise Qualitäten auf, die eine Eignung als Lebensraum für die Zauneidechsen möglich erscheinen lassen. Infolge dessen ergibt sich die Erfordernis der Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Dieser Bericht liefert eine Vorstellung der Ergebnisse der Begehung vom Abb. 2: Teilflächen I und III der 10. Änderung des Bebauungsplans Dortelweil West in Dortelweil. Abb. 3: Teilflächen II der 10. Änderung des Bebauungsplans Dortelweil West in Dortelweil. Plan Ö, Biebertal 5
6 1 Einleitung Kontrolle zur 10. Änderung d. B-Plan Dortelweil-West, Bad Vilbel Abb. 4: Teilflächen IV und V der 10. Änderung des Bebauungsplans Dortelweil West in Dortelweil. Abb. 5: Teilflächen VI der 10. Änderung des Bebauungsplans Dortelweil West in Dortelweil. 6 Plan Ö, Biebertal
7 Kontrolle zur 10. Änderung d. B-Plan Dortelweil-West, Bad Vilbel 2 Untersuchung 2 Untersuchung 2.1 Zauneidechse Viele der heimischen Reptilien sind derzeit in ihrem Bestand gefährdet. Aus diesem Grund sind alle Reptilienarten nach BArtSchVO, die Zauneidechse auch auf europäischer Ebene durch Anhang IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie [92/43/EWG] geschützt Methode Zur Kartierung der Zauneidechse wurden im Bereich entlang der Konrad-Adenauer-Allee besonders sonnenexponierte Stellen am untersucht (Tab. 1). Der Schwerpunkt der Begehungen lag besonders in kurzrasigen oder schütter bewachsenen Bereichen, die an Wege, Gehölzreihen und Hangstrukturen anschließen. Einerseits findet sich dort eine große Anzahl potentiell guter Unterschlupfmöglichkeiten für Reptilien und andererseits nutzen die Tiere vegetationsarme Flächen. Die Begehung erfolgte bei günstigen Witterungsbedingungen. Dennoch bleibt der Erfolg des Nachweises von Reptilien im gewissen Maße von Zufällen abhängig. Tab. 1: Kontrolle zum Vorkommen der Zauneidechse Begehungen Termin Info Begehung Übersichtsbegehung, Untersuchung von günstigen Habitatstrukturen, Suche nach Totfunden Ergebnisse und Faunistische Bewertung Im Rahmen der Kontrolle konnten im Planungsraum keine Anhaltspunkte zum Vorkommen der Zauneidechse (Lacerta agilis) festgestellt werden. Trotz günstiger Witterung konnten weder Tiere gefunden werden, die sich sonnten noch in der Vegetation umherhuschten. Auch die Suche nach Totfunden entlang der Konrad-Adenauer-Allee bzw. den Nebenstraßen sowie die Befragung von Arbeitern der Grünflächenpflege nach früheren Sichtungen blieben ohne Befund. Die Erfassung von Reptilien ist erfahrungsgemäß zwar meist recht langwierig und von vielen Zufällen abhängig. Durch die versteckte und im hohen Maße witterungsabhängige Lebensweise von Reptilien ist es sehr schwer zu exakten Resultaten zu gelangen. Dennoch ist davon auszugehen, dass in den untersuchten Bereichen keine Zauneidechsen vorkommen. Mit dem Eintreten von Verbotstatbeständen nach (BNatSchG 44 Abs. 1-3) ist somit nicht zu rechnen. Insgesamt scheinen die Habitateigenschaften durch den dichten Bewuchs und nur weniger geeigneter Sonnplätze zu ungünstig zu sein. Entlang der Straßen (Gehwege) kommt zudem noch ein starkes Störungspotential durch Verkehr, Fußgänger und im speziellen durch Hunde hinzu. Plan Ö, Biebertal 7
8 2 Untersuchung Kontrolle zur 10. Änderung d. B-Plan Dortelweil-West, Bad Vilbel Andere Reptilienarten konnten im Rahmen der Untersuchung nicht gefunden werden. Aufgrund der Habitateigenschaften erscheint jedoch das Vorkommen der auch sonst häufigen Blindschleiche als sehr wahrscheinlich. Da nach 44 Abs. 5 BNatSchG nur Arten relevant sind, die unter gemeinschaftlichen Schutz stehen (FFH-Arten, streng geschützte Arten) ist die potentiell vorkommende Blindschleiche nicht weiter zu berücksichtigen. 8 Plan Ö, Biebertal
9 Kontrolle zur 10. Änderung d. B-Plan Dortelweil-West, Bad Vilbel 3 Literatur 3 Literatur BARTSCHV (2005): Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Artikel 1 der Verordnung zum Erlass von Vorschriften auf dem Gebiet des Artenschutzes sowie zur Änderung der Psittakoseverordnung und der Bundeswildschutzverordnung) vom 14. Oktober 1999; BGBl I 1999, 1955, 2073; FNA , Zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 8 G v I BNATSCHG (2009):Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom ; BGBl I I S. 2542; Geltung ab FNA: 791-9; 7 Wirtschaftsrecht 79 Forstwirtschaft, Naturschutz, Jagdwesen und Fischerei 791 Naturschutz EIONET (2009): Bericht der Kommission an den Rat und das europäische Parlament. Zusammenfassender Bericht über den Erhaltungszustand von Arten und Lebensraumtypen gemäß Artikel 17 der Habitatrichtlinie. RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT: Richtlinie 92/43 EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie FFH-RL) vom 21. Mai 1992 (ABl. L 206 vom , S. 7). Plan Ö, Biebertal 9
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