Kostenersatz- und Gebührensatzung. für die Inanspruchnahme der Freiwilligen. Feuerwehr in der Stadt Waldbröl vom

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kostenersatz- und Gebührensatzung. für die Inanspruchnahme der Freiwilligen. Feuerwehr in der Stadt Waldbröl vom"

Transkript

1 Kostenersatz- und Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr in der Stadt Waldbröl vom Der Rat der Stadt Waldbröl hat aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV NRW S. 666 / SGV NW 2023) in der aktuell gültigen Fassung, des 12 Abs. 3 und Abs. 6, des 41 Abs. 2 bis 4 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom (GV NRW S. 122), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV NRW S. 474), und der 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom (GV NRW S. 712) in der aktuell gültigen Fassung in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Pflichtaufgaben Die Stadt Waldbröl unterhält zur Bekämpfung von Schadenfeuern sowie zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen und solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden, eine Feuerwehr. Der Einsatz der Feuerwehr der Stadt Waldbröl aufgrund der 1 und 41 Abs. 1 FSHG erfolgt unentgeltlich, sofern nicht 41 Abs. 2 Anwendung findet dieser Satzung etwas anderes bestimmt ist. 2 Kostenersatzpflicht (1) Die Stadt Waldbröl verlangt den Ersatz von Kosten, die durch den Einsatz der Feuerwehr entstanden sind, und zwar: a. von dem Verursacher, wenn er die Gefahr und den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat, b. von dem Betreiber von Anlagen oder Einrichtungen gemäß 24 Abs. 1 Satz 1 FSHG im Rahmen ihrer Gefährdungshaftung nach sonstigen Vorschriften, c. von dem Fahrzeughalter, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb von Kraft-, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen entstanden ist, sowie von dem Ersatzpflichtigen in sonstigen Fällen der Gefährdungshaftung, d. von dem Transportunternehmer, Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten, wenn die Gefahr oder der Schaden bei der Beförderung von Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen entstanden ist, e. von dem Transportunternehmer, Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten, wenn die Gefahr oder der Schaden beim sonstigen

2 Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen gemäß Nummer 4 entstanden ist, soweit es sich nicht um Brände handelt, f. vom Eigentümer, Besitzer oder sonstigem Nutzungsberechtigten einer Brandmeldeanlage, außer in Fällen nach Nummer g, wenn der Einsatz Folge einer nicht bestimmungsgemäßen oder missbräuchlichen Auslösung war (Fehlalarm), g. von einem Sicherheitsdienst, wenn dessen Mitarbeiter eine Brandmeldung ohne eine für den Einsatz der Feuerwehr erforderliche Prüfung weitergeleitet hat, h. von demjenigen, der vorsätzlich grundlos die Feuerwehr alarmiert. Besteht neben der Pflicht der Feuerwehr zur Hilfeleistung die Pflicht einer anderen Behörde oder Einrichtung zur Schadensverhütung und Schadensbekämpfung, so sind die Kosten für den Feuerwehreinsatz vom Rechtsträger der anderen Behörde oder Einrichtung zu erstatten, sofern ein Kostenersatz nach Satz 1 nicht möglich ist. (2) Die Kostenersatzpflicht nach Abs. 1 tritt auch dann ein, wenn a. überörtliche Hilfe im Sinne des 25 FSHG von einer anderen Feuerwehr, nicht städtischen freiwilligen Feuerwehr, im Stadtgebiet Waldbröl geleistet wird, b. es zur Durchführung des Auftrages am Einsatzort nicht kommt, weil ein Anlass für den Einsatz nicht mehr besteht bzw. nicht bestand oder die Alarmierung widerrufen worden ist. 3 Brandsicherheitswachen Das Gestellen von Brandsicherheitswachen zum Zwecke des vorbeugenden Brandschutzes in Versammlungs- und Ausstellungsräumen sowie aus sonstiger Veranlassung ist kostenersatzpflichtig. Die Höhe des durch Leistungsbescheid zu erhebenden Kostenersatzes richtet sich nach dem Kostenersatztarif ( 6 in Verbindung mit 5) dieser Satzung. 4 Kostenersatzpflichtiger Kostenersatzpflichtiger ist derjenige, der die Leistung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Waldbröl im Sinne der 2 und 3 in Anspruch nimmt. Mehrere Kostenersatzpflichtige haften als Gesamtschuldner.

3 5 Berechnung des Kostenersatzes (1) Berechnungsgrundlage des Kostenersatzes ist die Zeit vom Ausrücken der Mannschaften und Fahrzeuge aus der Feuerwache bis zum dortigen Wiedereintreffen (Einsatzzeit). Maßgebend sind die Zeiten im Einsatzbericht. Die Einsatzzeit endet bzw. beginnt mit der Erteilung eines neuen Einsatzbefehls abweichend von Satz 1. (2) Der Kostenersatz wird nach Stundensätzen berechnet. Angefangene Stunden werden minütlich berechnet. (3) Verbrauchsmaterialien werden nach angefangenen Volumeneinheiten zum Selbstkostenpreis berechnet. (3) Entsorgungskosten werden nach dem Selbstkostenpreis berechnet. 6 Inanspruchnahme privater Unternehmer und Hilfsorganisationen (1) Die Feuerwehr kann zur Unterstützung bei Leistungen im Sinne des 1 private Unternehmen und/oder Hilfsorganisationen beauftragen. Über die Beauftragung entscheidet der Einsatzleiter, der Leiter der Feuerwehr oder dessen Stellvertreter sowie der Leiter des Ordnungsamtes oder dessen Stellvertreter/in. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht. (2) Für die Beauftragung privater Unternehmer und/oder Hilfsorganisationen werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den tatsächlich angefallenen Kosten. (3) Von dem Ersatz der Kosten kann abgesehen werden, soweit dies nach Lage des Einzelfalls eine unbillige Härte wäre oder aufgrund gemeindlichen Interesses gerechtfertigt ist. 7 Fahrzeug- und Personalkosten Die Höhe der Stundensätze der eingesetzten Fahrzeuge und des eingesetzten Personals bemisst sich nach dem als Anlage beigefügten Kostentarif, der Bestandteil dieser Satzung ist.

4 8 Billigkeitsmaßnahmen (1) Von dem Ersatz der Kosten kann abgesehen werden, soweit dies nach Lage des Einzelfalles eine unbillige Härte wäre oder aufgrund des Interesses der Stadt Waldbröl gerechtfertigt ist. (2) Über Billigkeitsmaßnahmen entscheidet der Bürgermeister. (3) Für Billigkeitsmaßnahmen gelten die Bestimmungen der Abgabenordnung in Verbindung mit dem kommunalen Abgabengesetz sinngemäß. 9 Festsetzung und Billigkeit des Kostenersatzes (1) Der Bürgermeister der Stadt Waldbröl setzt den Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr auf der Grundlage des Kostenersatztarifes (Anlage zu 6) durch einen dem Kostenersatzpflichtigen zu erteilenden Leistungsbescheid fest. (2) Die Verpflichtung zum Kostenersatz entsteht bei Beendigung des Einsatzes. (3) Der Kostenersatz wird einen Monat nach der Bekanntgabe der Kostenfestsetzung durch den Leistungsbescheid fällig. (4) Für die Fristen der Festsetzung und Verjährung gelten die Vorschriften der Abgabenordnung. 10 Inkrafttreten Diese Satzung und der als Anlage beigefügte Kostentarif treten am in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung nebst Kostentarif vom in der Fassung des 1. Nachtrags vom außer Kraft.

5 Anlage zu 7 A. Personalgebühren Für den Einsatz eines Feuerwehrmannes ohne Rücksicht auf Dienstgrad und Dienststellung 19,10 / Stunde B. Gebühren für Fahrzeuge ausschließlich der Besatzung Fahrzeugart Standort Stundensatz VW Transporter LKW GM-2348 Waldbröl 147,34 MAN/Schmitz GWG II GM-2862 Waldbröl 69,56 Magirus TLF 16/25 Magirus GM-2293 Waldbröl 140,16 IVECO/Magirus DLK 23/ GM-2535 Waldbröl 226,76 DB TLF 8/50 (Werfer) GM-2414 Waldbröl 391,69 VW MTF GM-WB 8001 Waldbröl 33,25 VW Kommandowagen GM-WB 112 Waldbröl 5,88 VW Einsatzleitfahrzeug ELF 1 GM-WB /243 Waldbröl 8,47 MAN - GM 2743 Waldbröl 70,22 Löschfahrzeug GM-2128 Geilenkausen 72,30 VW-Transporter GM-WB-8021 Geilenkausen 116,50 IVECO LF 8/ GM-2937 Heide 122,52 Ford/Pütting ELW GM-2149 Heide 247,84 INVECO/Lentner SW NRW Heide 134,18 VW Bulli MTF GM-2317 Thierseifen 112,94 MAN/Ziegler TLF 16/ GM-2524 Thierseifen 98,82 Zielger LF GM-2418 Thierseifen 113,87 VW Mannschaftstransportwagen GM-WB /94 Thierseifen 81,98

6 C. Gebühren für Verbrauchsmaterialien Materialien, die durch die Eigenart des Einsatzes zerstört oder verbraucht werden, berechnen sich nach dem Selbstkostenpreis für die Wiederbeschaffung und Entsorgung.

Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Salzkotten bei Einsätzen der Feuerwehr

Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Salzkotten bei Einsätzen der Feuerwehr STADT SALZKOTTEN 130.1 Seite: 1 Gebühren in der Stadt Salzkotten vom 26.05.2003 in der Fassung der 2. Änderung vom 29.02.2012 Inhaltsübersicht 1 Leistungen der Feuerwehr 2 Kostentragung 3 Berechnungsgrundlage

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Inden bei Einsätzen der Feuerwehr vom

Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Inden bei Einsätzen der Feuerwehr vom Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Inden bei Einsätzen der Feuerwehr vom 05.12.2013 Der Rat der Gemeinde Inden hat aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben f und i

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Elsdorf vom

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Elsdorf vom Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Elsdorf vom 16.03.2011 Der Rat der Gemeinde Elsdorf hat aufgrund der 7, und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren in der Stadt Wetter (Ruhr) bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr vom

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren in der Stadt Wetter (Ruhr) bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr vom Der Rat der Stadt Wetter (Ruhr) hat aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben f und i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.

Mehr

Öffentliche Bekanntgabe der Stadt Waldbröl

Öffentliche Bekanntgabe der Stadt Waldbröl Öffentliche Bekanntgabe der Stadt Waldbröl Die Stadt Waldbröl gibt bekannt: S a t z u n g über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Waldbröl bei Einsätzen der Feuerwehr vom 23.06.2016

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Wadersloh bei Einsätzen der Feuerwehr

Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Wadersloh bei Einsätzen der Feuerwehr Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Wadersloh bei Einsätzen der Feuerwehr Der Rat der Gemeinde Wadersloh hat aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

S a t z u n g. über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Lichtenau bei Einsätzen der Feuerwehr vom

S a t z u n g. über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Lichtenau bei Einsätzen der Feuerwehr vom S a t z u n g über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Lichtenau bei Einsätzen der Feuerwehr vom 28.03.2003 Der Rat der Stadt Lichtenau hat aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben

Mehr

28 / 1. S a t z u n g

28 / 1. S a t z u n g 28 / 1 S a t z u n g über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Drensteinfurt bei Einsätzen der Feuerwehr vom 11.03.2008 Der Rat der Stadt Drensteinfurt hat aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 Satz

Mehr

IV. Recht, Sicherheit und Ordnung Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr vom

IV. Recht, Sicherheit und Ordnung Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr vom IV. Recht, Sicherheit und Ordnung Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr vom 08.06.2004 1. Änderung vom 08.06.2008 Präambel Der Rat der Stadt Linnich

Mehr

1. Nachtragssatzung von über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren

1. Nachtragssatzung von über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren 1. Nachtragssatzung von 27.03.2012 über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Stolberg (Rhld.) vom 28.08.2001 Der Rat der Stadt Stolberg

Mehr

Satzung. 1 Leistungen der Feuerwehr

Satzung. 1 Leistungen der Feuerwehr Seite 1 37-12-00 Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bergneustadt und zur Ausführung des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung

Mehr

Gemeinde Everswinkel

Gemeinde Everswinkel Gemeinde Everswinkel Vorschriftensammlung SATZUNG über die Erhebung von Kosten und Entgelten in der Gemeinde Everswinkel für Einsätze und sonstige Leistungen der Feuerwehr Beschlussgrundlage Inkrafttreten

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rüthen Vom 13.

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rüthen Vom 13. Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rüthen Vom 13. März 2015 Inhaltsübersicht 1 Grundsatz 2 Kostenersatz 3 Gebühren 4 Berechnungsgrundlage

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr in der Gemeinde Senden vom

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr in der Gemeinde Senden vom Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr in der Gemeinde Senden vom 01.07.2010 (veröffentlicht im Abl. 7/10, S. 53-59) ( 4 und 8 sowie die Anlage

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Eitorf bei Einsätzen der Feuerwehr vom

Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Eitorf bei Einsätzen der Feuerwehr vom Kostenersatz Freiwillig Feuerwehr 3/6 Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Eitorf bei Einsätzen der Feuerwehr vom 28.06.2016 Aufgrund von 52 Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz,

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Büren bei Einsätzen der Feuerwehr vom 09. Juli 2004

Satzung. über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Büren bei Einsätzen der Feuerwehr vom 09. Juli 2004 Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Büren bei Einsätzen der Feuerwehr vom 09. Juli 2004 (in der Fassung der Änderungssatzungen vom 15.10.2008, 13.07.2011 und 22.11.2011) Aufgrund

Mehr

Satzung vom über die Erhebung von Kosten und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Versmold in der Stadt Versmold

Satzung vom über die Erhebung von Kosten und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Versmold in der Stadt Versmold Satzung vom 20.05. 2016 über die Erhebung von Kosten und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Versmold in der Stadt Versmold Die Stadtvertretung der Stadt Versmold hat aufgrund der 7, 8 und

Mehr

SATZUNG. über die Erhebung von Kosten und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hückelhoven vom

SATZUNG. über die Erhebung von Kosten und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hückelhoven vom SATZUNG über die Erhebung von Kosten und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hückelhoven vom 29.09.2016 Der Rat der Stadt Hückelhoven hat aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 und 2 Buchstaben

Mehr

Satzung. über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr. der Gemeinde Legden. sowie über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten

Satzung. über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr. der Gemeinde Legden. sowie über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Legden sowie über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten (Feuerwehrsatzung) vom 05. Februar 1999 unter Berücksichtigung der 1. Änderungssatzung

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Heinsberg bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr vom 20.

Satzung. über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Heinsberg bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr vom 20. Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Heinsberg bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr vom 20. Dezember 2010 Der Rat der Stadt Heinsberg hat auf Grund der 7 und 41 Abs. 1 Satz

Mehr

Präambel. Leistungen der Feuerwehr

Präambel. Leistungen der Feuerwehr Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Werther (Westf.) bei Einsätzen der Feuerwehr (Feuerwehrentgeltsatzung) vom 11.04.2018 Präambel Der Rat der Stadt Werther (Westf.) hat

Mehr

Leistungen der Feuerwehr

Leistungen der Feuerwehr Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Ruppichteroth bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth vom 09.12.2016 in der Fassung des 1. Nachtrages vom 8. Dezember

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren, Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Aachen (Feuerwehrsatzung) vom

Satzung über die Erhebung von Gebühren, Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Aachen (Feuerwehrsatzung) vom Satzung über die Erhebung von Gebühren, Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Aachen (Feuerwehrsatzung) vom 06.05.1998 (in der Fassung des 3. Nachtrages* in Kraft getreten zum

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Lohmar bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr vom

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Lohmar bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr vom Freiwillige Feuerwehr III/4/1 Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Lohmar bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr vom 13.12.2016 Der Rat der Stadt Lohmar hat aufgrund

Mehr

(1) Die Einsätze der Feuerwehr nach 1 Abs. 1 sind unentgeltlich, soweit in Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist.

(1) Die Einsätze der Feuerwehr nach 1 Abs. 1 sind unentgeltlich, soweit in Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist. Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Feuerwehr vom 22.12.2016 1.3 Der Rat der Stadt Herdecke hat aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen,

Mehr

S a t z u n g über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Niederzier bei Einsätzen der Feuerwehr vom

S a t z u n g über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Niederzier bei Einsätzen der Feuerwehr vom S a t z u n g über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Niederzier bei Einsätzen der Feuerwehr vom 09.12.2016 Der Rat der Gemeinde Niederzier hat aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 Satz

Mehr

S a t z u n g über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Roetgen bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Roetgen vom

S a t z u n g über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Roetgen bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Roetgen vom S a t z u n g über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Roetgen bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Roetgen vom 25.09.2018 Der Rat der Gemeinde Roetgen hat aufgrund der 7 und

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rietberg vom

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rietberg vom Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rietberg vom 13.12.2016 Der Rat der Stadt Rietberg hat aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben

Mehr

Grundsatz. Kostenersatz

Grundsatz. Kostenersatz Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Anröchte vom 10.02.1999, geändert am 08.11.2001, 15.10.2003, 02.03.2005, 21.06.2007, 23.01.2008, 03.02.2010

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Werdohl bei Einsätzen der Feuerwehr vom

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Werdohl bei Einsätzen der Feuerwehr vom Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Werdohl bei Einsätzen der Feuerwehr vom 20.06.2016 Der Rat der Stadt Werdohl hat aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben f und

Mehr

S a t z u n g. über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Waldfeucht bei Einsätzen der Feuerwehr vom

S a t z u n g. über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Waldfeucht bei Einsätzen der Feuerwehr vom S a t z u n g über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Waldfeucht bei Einsätzen der Feuerwehr vom 20.07.2011 _ Der Rat der Gemeinde Waldfeucht hat aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben

Mehr

Satzung. - Feuerwehrsatzung- vom veröffentlich im Reichshofkurrier am in Kraft getreten am

Satzung. - Feuerwehrsatzung- vom veröffentlich im Reichshofkurrier am in Kraft getreten am Feuerwehrsatzung B/160-1 - Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Reichshof bei Einsätzen der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Reichshof - Feuerwehrsatzung-

Mehr

Gebührensatzung. über den Kostenersatz bei Einsätzen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. in der Stadt Iserlohn sowie über die Erhebung von Gebühren

Gebührensatzung. über den Kostenersatz bei Einsätzen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. in der Stadt Iserlohn sowie über die Erhebung von Gebühren Gebührensatzung über den Kostenersatz bei Einsätzen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in der Stadt Iserlohn sowie über die Erhebung von Gebühren bei Durchführung von Brandschauen Der Rat der Stadt

Mehr

Satzung der Stadt Lüdenscheid über die Erhebung von Kostenersatz für den Einsatz der Feuerwehr vom

Satzung der Stadt Lüdenscheid über die Erhebung von Kostenersatz für den Einsatz der Feuerwehr vom Satzung der Stadt Lüdenscheid über die Erhebung von Kostenersatz für den Einsatz der Feuerwehr vom 10.04.2014 Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat am 07.04.2014 folgende Satzung beschlossen: 1 Leistungen

Mehr

für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) hat der Rat der Gemeinde Ascheberg in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen:

für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) hat der Rat der Gemeinde Ascheberg in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Ascheberg bei Einsätzen der Feuerwehr vom 10. August 2017 (Amtsblatt 9/2017) Aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben f und

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Tecklenburg bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Tecklenburg

Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Tecklenburg bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Tecklenburg Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Tecklenburg bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Tecklenburg Auf Grund des 41 Abs. 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung

Mehr

Satzung der Stadt Werl über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr vom

Satzung der Stadt Werl über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr vom Satzung der Stadt Werl über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr vom 15.12.2011 Der Rat der Stadt Werl hat aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben

Mehr

Satzung der Gemeinde Bad Sassendorf über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr.

Satzung der Gemeinde Bad Sassendorf über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr. Satzung der Gemeinde Bad Sassendorf über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ibbenbüren (Feuerwehrsatzung) vom 14.

Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ibbenbüren (Feuerwehrsatzung) vom 14. Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ibbenbüren (Feuerwehrsatzung) vom 14. März 2012 Aufgrund der 7 und 41 Absatz 1 der Gemeindeordnung für

Mehr

S a t z u n g. über die Erhebung von Kostenersatz bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Meckenheim (Feuerwehrgebührensatzung)

S a t z u n g. über die Erhebung von Kostenersatz bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Meckenheim (Feuerwehrgebührensatzung) S a t z u n g über die Erhebung von Kostenersatz bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Meckenheim (Feuerwehrgebührensatzung) Der Rat der Stadt Meckenheim hat aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 Satz

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Wegberg vom 21. Dezember 2016

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Wegberg vom 21. Dezember 2016 Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Wegberg vom 21. Dezember 2016 Der Rat der Stadt Wegberg hat aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Ostbevern

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Ostbevern Gemeinde Ostbevern Der Bürgermeister Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Ostbevern vom 14. Dezember 2018 Der Rat der Gemeinde Ostbevern hat

Mehr

Leistungen der Feuerwehr. (1) Die Stadt Bocholt betreibt eine Freiwillige Feuerwehr als öffentliche Einrichtung.

Leistungen der Feuerwehr. (1) Die Stadt Bocholt betreibt eine Freiwillige Feuerwehr als öffentliche Einrichtung. - 1 - Satzung der Stadt Bocholt über Leistungen, Kostenersatz und Entgelt der F r e i w i l l i g e n F e u e r w e h r vom 05.03.1990, in Kraft getreten am 01.04.1990 sowie Kostentarif, unter Berücksichtigung

Mehr

Satzung der Stadt Beckum über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Einsätze und Sonderleistungen der Feuerwehr Stadt Beckum

Satzung der Stadt Beckum über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Einsätze und Sonderleistungen der Feuerwehr Stadt Beckum STADT BECKUM 7/06 Satzung der Stadt Beckum über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Einsätze und Sonderleistungen der Feuerwehr Stadt Beckum Vom 26. September 2012 Präambel Aufgrund der 7,

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Vreden (Feuerwehrsatzung) vom 16.

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Vreden (Feuerwehrsatzung) vom 16. Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Vreden (Feuerwehrsatzung) vom 16. September 2008 Der Rat der Stadt Vreden hat aufgrund der 7 und 41 Abs.

Mehr

S a t z u n g. über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rüthen vom

S a t z u n g. über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rüthen vom S a t z u n g über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rüthen vom 23.03.2000 ( 11, 12 Abs. 2 und 3 geändert durch Beschluss der Stadtvertretung

Mehr

Satzung über Kostenersatz und Entgelte für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Bönen vom

Satzung über Kostenersatz und Entgelte für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Bönen vom Satzung über Kostenersatz und Entgelte für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Bönen vom 23.02.2016 Der Rat der Gemeinde Bönen hat in seiner Sitzung vom 18.02.2016 folgende Satzung beschlossen:

Mehr

1 Aufgabe der Feuerwehr. 2 Sonstige Leistungen. (1) Die Feuerwehr stellt nach Maßgabe des 7 FSHG Brandsicherheitswachen.

1 Aufgabe der Feuerwehr. 2 Sonstige Leistungen. (1) Die Feuerwehr stellt nach Maßgabe des 7 FSHG Brandsicherheitswachen. Satzung der Stadt Rheinberg zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze, der Entgelte für die Gestellung von Brandsicherheitswachen sowie für freiwillige Leistungen der Feuerwehr (Feuerwehrsatzung) vom

Mehr

Wie man für eine Feuerwehr bezahlt

Wie man für eine Feuerwehr bezahlt Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Rietberg (Gebührensatzung Feuerwehr Rietberg) vom 17.02.2009 Der Rat der Stadt Rietberg hat aufgrund der

Mehr

Satzung. zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr. der Stadt Mechernich (Feuerwehrkostenersatzsatzung) vom

Satzung. zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr. der Stadt Mechernich (Feuerwehrkostenersatzsatzung) vom Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Mechernich (Feuerwehrkostenersatzsatzung) vom 01.09.2016 Der Rat der Stadt Mechernich hat aufgrund der 7, 8 und

Mehr

Satzung über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr der Stadt Bielefeld vom veröffentlicht am

Satzung über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr der Stadt Bielefeld vom veröffentlicht am Satzung über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr der Stadt Bielefeld vom 10.12.1998 veröffentlicht am 18.12.1998 in der Fassung der 2. Nachtragssatzung vom 27.05.2009 Ändernde Satzung vom veröffent-

Mehr

S a t z u n g über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Recklinghausen bei Einsätzen der Feuerwehr

S a t z u n g über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Recklinghausen bei Einsätzen der Feuerwehr S a t z u n g über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Recklinghausen bei Einsätzen der Feuerwehr Aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben f und i der Gemeindeordnung für das

Mehr

S a t z u n g. über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Waldfeucht bei Einsätzen der Feuerwehr vom 12.

S a t z u n g. über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Waldfeucht bei Einsätzen der Feuerwehr vom 12. Fundstelle: Amtsblatt Nr. 8/2018 S a t z u n g über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Waldfeucht bei Einsätzen der Feuerwehr vom 12. Dezember 2018 Der Rat der Gemeinde Waldfeucht

Mehr

S A T Z U N G. über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schmallenberg vom 19.

S A T Z U N G. über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schmallenberg vom 19. S A T Z U N G über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schmallenberg vom 19. Dezember 2012 Der Rat der Stadt Schmallenberg hat aufgrund der 7 und

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lippstadt. 1 Leistungen der Feuerwehr

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lippstadt. 1 Leistungen der Feuerwehr Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lippstadt Der Rat der Stadt Lippstadt hat aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben f und

Mehr

S a t z u n g der Stadt Kempen über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr vom 13.

S a t z u n g der Stadt Kempen über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr vom 13. S a t z u n g der Stadt Kempen über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr vom 13. Dezember 2016 Aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben f und i der

Mehr

S a t z u n g. über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten. in der Stadt Brilon bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr

S a t z u n g. über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten. in der Stadt Brilon bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Brilon Der Bürgermeister S a t z u n g über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Brilon bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr vom 13. Juli 2017 S a t z u n g über die Erhebung

Mehr

Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Xanten

Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Xanten Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Xanten Aufgrund von 7 Abs. 1 Satz 1 i.v.m. 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

37.01 Feuerwehrsatzung

37.01 Feuerwehrsatzung Satzung über die Leistungen der Feuerwehr der Stadt Duisburg sowie über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten (Feuerwehrsatzung) vom 19. Juni 1989 1 Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 19.

Mehr

Präambel. Leistungen der Feuerwehr

Präambel. Leistungen der Feuerwehr S a t z u n g der Gemeinde Wettringen über die Erhebung von Kosten und Gebühren bei Einsätzen der Feuerwehr sowie die Erstattung von Verdienstausfall und Lohnfortzahlungsansprüchen (Feuerwehrsatzung) vom

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Wallfahrtsstadt Werl bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Werl vom

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Wallfahrtsstadt Werl bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Werl vom Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Wallfahrtsstadt Werl bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Werl vom 15.09.2017 Der Rat der Wallfahrtsstadt Werl hat aufgrund der 7 und

Mehr

S a t z u n g. über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten. bei Einsätzen der Feuerwehr. in der Stadt Hemer. vom

S a t z u n g. über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten. bei Einsätzen der Feuerwehr. in der Stadt Hemer. vom S a t z u n g über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Feuerwehr in der Stadt Hemer vom 01.10.2017 Der Rat der Stadt Hemer hat aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben f

Mehr

S a t z u n g. über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Delbrück vom

S a t z u n g. über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Delbrück vom S a t z u n g über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Delbrück vom 06.07.2016 Der Rat der Stadt Delbrück hat aufgrund der 7, 8 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Petershagen vom 24.

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Petershagen vom 24. Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Petershagen vom 24. April 2017 Der Rat der Stadt Petershagen hat aufgrund der 7 und 41 Abs. 1

Mehr

Satzung. über Kostenersatz und Entgelte für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bergkamen vom

Satzung. über Kostenersatz und Entgelte für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bergkamen vom Satzung über Kostenersatz und Entgelte für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bergkamen vom 18.02.2016 Der Rat der Stadt Bergkamen hat aufgrund der 7, 8 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Jülich vom

Satzung. über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Jülich vom Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Jülich vom 18.03.2016 Der Rat der Stadt Jülich hat aufgrund der 7, 8 und 41 Abs. 1

Mehr

S a t z u n g. über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wilnsdorf vom 15.

S a t z u n g. über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wilnsdorf vom 15. S a t z u n g 1-13 über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wilnsdorf vom 15. September 2006 Der Rat der Gemeinde Wilnsdorf hat auf Grund des

Mehr

Satzung. des 41 Abs. 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV NW S.

Satzung. des 41 Abs. 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV NW S. Satzung über Leistungen, Kostenersatz und Gebühren der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Borken (Feuerwehrsatzung) vom 12.12.1991, 23.02.1999, 12.12.2001, 18.12.2008, 21.07.2011 Aufgrund der 7 und 41 Abs.

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Warstein vom

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Warstein vom Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Warstein vom 15.05.2017 Aufgrund von 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Marienmünster bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr vom

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Marienmünster bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr vom Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Marienmünster bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr vom 28.11.2016 Der Rat der Stadt Marienmünster hat aufgrund der 7 und 41 Abs.

Mehr

S a t z u n g über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Radevormwald bei Einsätzen der Feuerwehr

S a t z u n g über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Radevormwald bei Einsätzen der Feuerwehr S a t z u n g über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Radevormwald bei Einsätzen der Feuerwehr Aufgrund folgender gesetzlicher Vorschriften in der zur Zeit gültigen Fassung 7 Abs.

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Wipperfürth bei Einsätzen der Feuerwehr vom

Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Wipperfürth bei Einsätzen der Feuerwehr vom Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Wipperfürth bei Einsätzen der Feuerwehr vom 10.03.2010 Der Rat der Stadt Wipperfürth hat aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben f)

Mehr

Stadt Lügde Gebührensatzung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr

Stadt Lügde Gebührensatzung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Inhaltsverzeichnis 1 Grundsatz... 2 2 Kostenersatz... 2 3 Entgelte... 3 4 Berechnungsgrundlage... 3 5 Kosten- und Entgeltschuldner... 4 6 Entstehung, Fälligkeit und Vorausleistungen... 4 K o s t e n t

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Nideggen vom

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Nideggen vom Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Nideggen vom 03.02.2017 Der Rat der Stadt Nideggen hat aufgrund der 7, 8 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung

Mehr

S a t z u n g über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Inden bei Einsätzen der Feuerwehr

S a t z u n g über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Inden bei Einsätzen der Feuerwehr 37 20 00 S a t z u n g über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Inden bei Einsätzen der Feuerwehr Der Rat der Gemeinde Inden hat aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben f

Mehr

Aufgaben. Kostenersatz. (1) Die Einsätze der Feuerwehr nach 1 Abs. 1 sind unentgeltlich, soweit nachfolgend in Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist.

Aufgaben. Kostenersatz. (1) Die Einsätze der Feuerwehr nach 1 Abs. 1 sind unentgeltlich, soweit nachfolgend in Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist. Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hellenthal (Feuerwehrsatzung) vom 17.12.1992 Der Rat der Gemeinde Hellenthal hat aufgrund

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hennef (Sieg)

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hennef (Sieg) Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hennef (Sieg) Der Rat der Stadt Hennef (Sieg) hat aufgrund der 7, 8 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Lüdinghausen bei Einsätzen der Feuerwehr (Feuerwehrsatzung) vom

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Lüdinghausen bei Einsätzen der Feuerwehr (Feuerwehrsatzung) vom Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Lüdinghausen bei Einsätzen der Feuerwehr (Feuerwehrsatzung) vom 19.12.2018 Aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben f und i der

Mehr

vom 02. Mai Leistungen der Feuerwehr

vom 02. Mai Leistungen der Feuerwehr Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nordwalde sowie über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten (Feuerwehrsatzung) vom 02. Mai 2002 1 Der Rat der Gemeinde Nordwalde

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Kosten und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Alfter vom 15. April 2016

Satzung. über die Erhebung von Kosten und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Alfter vom 15. April 2016 Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Alfter vom 15. April 2016 Der Rat der Gemeinde Alfter hat aufgrund der 7, 8 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Olsberg vom

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Olsberg vom Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Olsberg vom 16.09.2016 Aufgrund von 7 in Verbindung mit 41 Abs. 1 (f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Leistungen der Feuerwehr

Leistungen der Feuerwehr S a t z u n g über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr vom 07.07.1997, zuletzt geändert durch Euro-Anpassungssatzung vom 22.11.2001 Der Rat der Gemeinde

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren. für die Leistungen der Feuerwehr der. Stadt Leverkusen (Feuerwehrsatzung)

Satzung. über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren. für die Leistungen der Feuerwehr der. Stadt Leverkusen (Feuerwehrsatzung) Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Leistungen der Feuerwehr der Stadt Leverkusen (Feuerwehrsatzung) vom 13. Dezember 2001 Aufgrund des 41 Abs. 3 des Gesetzes über den Feuerschutz

Mehr

Grundsatz. 2 Kostentragung

Grundsatz. 2 Kostentragung S a t z u n g über Angelegenheiten des Feuerschutzes und der Hilfeleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Balve vom 24.03.2010 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.10.2012 Der Rat der Stadt

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Arnsberg bei Einsätzen der Feuerwehr

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Arnsberg bei Einsätzen der Feuerwehr Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Arnsberg bei Einsätzen der Feuerwehr Der Rat der Stadt Arnsberg hat aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben f und i der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Kaarst bei Einsätzen der Feuerwehr

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Kaarst bei Einsätzen der Feuerwehr Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Kaarst bei Einsätzen der Feuerwehr Der Rat der Stadt Kaarst hat aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben f und i der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung vom über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Soest.

Satzung vom über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Soest. Stadt Soest Der Bürgermeister Satzung vom 03.12.2001 über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Soest Der Rat der Stadt Soest hat aufgrund der 7,

Mehr

Ortsrecht Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Oer-Erkenschwick

Ortsrecht Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Oer-Erkenschwick Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Oer-Erkenschwick Der Rat der Stadt Oer-Erkenschwick hat aufgrund der 7, 8 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Rösrath bei Einsätzen der Feuerwehr vom

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Rösrath bei Einsätzen der Feuerwehr vom Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Rösrath bei Einsätzen der Feuerwehr vom 06.07.2016 Änderungen: Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Kreuzau bei Einsätzen der Feuerwehr (Feuerwehrsatzung) vom

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Kreuzau bei Einsätzen der Feuerwehr (Feuerwehrsatzung) vom Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Kreuzau bei Einsätzen der Feuerwehr (Feuerwehrsatzung) vom 07.07.2017 Der Rat der Gemeinde hat aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 Satz

Mehr

37.01 Feuerwehrsatzung

37.01 Feuerwehrsatzung Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Duisburg vom 15.03.2017 1 Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung vom 13.03.2017 die nachfolgende Satzung beschlossen.

Mehr

1 Leistungen der Feuerwehr

1 Leistungen der Feuerwehr Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Kreis- und Hochschulstadt Meschede vom 30.09.2016 Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Greven bei Einsätzen der Feuerwehr. 1 Leistungen der Feuerwehr

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Greven bei Einsätzen der Feuerwehr. 1 Leistungen der Feuerwehr Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Greven bei Einsätzen der Feuerwehr Der Rat der Stadt Greven hat aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben f und i der Gemeindeordnung

Mehr

Feuerwehrgebührensatzung 305 1

Feuerwehrgebührensatzung 305 1 Feuerwehrgebührensatzung 305 1 Satzung der Stadt Dinslaken über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz in der Stadt Dinslaken bei Einsätzen der Feuerwehr vom 17.12.2001 Der Rat der Stadt Dinslaken

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Erwitte. vom

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Erwitte. vom Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Erwitte vom 24.05.2016 Der Rat der Stadt Erwitte hat aufgrund des 7 i.v.m. 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung. vom

Satzung. vom Satzung über Kostenersatz für Einsätze und Entgelte für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Warendorf sowie über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Warendorf

Mehr

1 Grundsatz. 2 Kostenersatz

1 Grundsatz. 2 Kostenersatz Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Benutzungsgebühren für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Menden vom 22.06.2016 (01.07.2016) 5.2 Aufgrund der 7 und 41 der Gemeindeordnung

Mehr