Tätigkeitsbericht 2010

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1 Tätigkeitsbericht 2010

2 Erläuterungen zum Tätigkeitsbericht Personal Standesamt Wetzlar 2 Produktblatt Geburtenregister Übersicht Geburtenregister 3 Wohnorte der Kindesmütter 4 Altersangaben der Kindesmütter mit Anzahl der Kinder 5 Staatsangehörigkeiten der Kindeseltern 6 Die 20 beliebtesten Vornamen beim Standesamt Wetzlar 7 Übersicht Geburtenregister (nur Stadt Wetzlar) 8 Wohnorte der Kindesmütter (nur Stadt Wetzlar) 9 Altersangabe der Kindesmütter mit Anzahl der Kinder (nur Stadt Wetzlar) 10 Produktblatt Eheregister Übersicht Eheregister 11 Monats- und Tagesübersicht 12 Altersangaben der Verlobten 13 Familienstand der Verlobten 14 Staatsangehörigkeit der Verlobten 15 Namensführung der Ehegatten 16 Weitere Statistik 17 Produktblatt Sterberegister Übersicht Sterberegister 18 Familienstand und Altersangaben 19 Wohnorte der verstorbenen Personen 20 Übersicht Sterberegister (nur Stadt Wetzlar) 21 Familienstand und Altersangaben (nur Stadt Wetzlar) 22 Produktblatt Lebenspartnerschaftsregister Übersicht Lebenspartnerschaftsregister 23

3 Produktblatt Besondere Beurkundung und Hinweise Übersicht Besondere Beurkundung und Hinweise 24 und 25 Produktblatt Öffentlich-rechtliches Namensrecht Übersicht Öffentlich-rechtliches Namensrecht 26 Produktblatt Vergleich mit den Vorjahren Vergleiche mit den Vorjahren Geburtenregister 27 und 28 Vergleiche mit den Vorjahren Eheregister 29 und 30 Vergleiche mit den Vorjahren Sterberegister 31 und 32 Vergleiche mit den Vorjahren Lebenspartnerschaftsregister 33 Vergleiche mit den Vorjahren Besondere Beurkundungen und Hinweise 34 und 35

4 Das Standesamt Wetzlar stellt Ihnen mit diesem Bericht das Zahlenwerk über die Beurkundungen und Tätigkeiten des Jahres 2010 vor. Vorwort 1 Personenstandsgesetz (PStG) Abs.1: Personenstand im Sinne dieses Gesetzes ist die sich aus den Merkmalen des Familienrechts ergebende Stellung einer Person innerhalb der Rechtsordnung einschließlich ihres Namens. Der Personenstand umfasst Daten über Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft und Tod sowie damit in Verbindung stehende familien- und namenrechtliche Tatsachen. Abs.2: Die nach Landesrecht für das Personenstandswesen zuständigen Behörden (Standesämter) beurkunden den Personenstand nach Maßgabe dieses Gesetzes; sie wirken bei der Schließung von Ehen und Lebenspartnerschaften mit. Abs.3: Die Standesämter erfüllen weitere Aufgaben, die ihnen durch Bundesrecht oder Landesrecht zugewiesen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Beurkundungen des Standesamts Wetzlar sich nicht nur auf das Stadtgebiet von Wetzlar beziehen! Viel mehr ist es so, dass das Standesamt Wetzlar für den Personenstand der Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik Deutschland bzw. für die deutschen Staatsangehörigen weltweit zuständig ist bzw. sein kann. Als Beispiel sei hier angeführt, dass deutsche Staatsangehörige, die in Wetzlar geboren wurden und nun im Ausland leben ihre Geburtsurkunde nur beim Standesamt Wetzlar bekommen können. Ein weiteres Beispiel sind zwei ausländische Staatsangehörige, die im Ausland leben und dennoch im Standesamt Wetzlar die Ehe schließen wollen. Auch für diesen Personenstandsfall ist das Standesamt Wetzlar zuständig! Und als letztes von vielen weiteren Beispielen ist das Standesamt Wetzlar seit für Nachbeurkundungen (Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle) von deutschen Staatsangehörigen zuständig, deren Personenstandsfall sich im Ausland ereignet hat. Gerade wegen der Nachbeurkundungen unterscheidet sich die Gesamtzahl der Geburtsbeurkundungen auf Seite 3 mit der auf den Seiten 4 bis 7, ebenso die Zahl der Eheschließungen auf Seite 11 mit der auf den Seiten 12 bis 16 dieses Tätigkeitsberichtes. Im Gegensatz dazu haben wir im vergangenen Jahr keinen Sterbefall aus dem Ausland nachbeurkundet, so dass Sie feststellen werden, dass sich die Zahl auf Seite 18 von der auf den Seiten 19 und 20 nicht unterscheidet. Da der Tätigkeitsbericht 2010 auch online auf die Homepage der Stadt Wetzlar gestellt wird, haben wir im Bereich des Geburten- und Sterberegisters einschließlich der Vergleiche mit den Vorjahren, aufgrund des interkommunalen Informationsaustausches, die Zahlen für die einzelnen Gemeinden des Lahn-Dill-Kreises ermittelt. Darüber hinaus wurden noch die Landkreise Gießen und Limburg/Weilburg herausgefiltert. Tätigkeitsbericht 2010_Allgemeine Informationen 1

5 S. Hirschfelder Standesbeamtin M. Amend Standesbeamtin G. Birner Standesbeamtin D. Blaschka Standesbeamtin D. Böser Sachbearbeiterin (bis ) A. Karic Standesbeamtin M. Meier Sachbearbeiterin (ab ) R. Valdeolivas Gonzalez Sachbearbeiterin U. Zirwes Standesbeamter Tätigkeitsbericht 2010_Personal 2

6 Produktbuch der Stadtverwaltung Wetzlar Produktbereich Nr. 5 Allgemeine Sicherheit und Ordnung Produktgruppe Nr. 5.1 Öffentliche Ordnung Produkt Nr Personenstandswesen Geburtenregister

7 Nachbeurkundung von im Ausland geborenen Kindern 3 0,5% davon Zwillingsgeburten 2 0,3% davon Totgeburten 2 0,3% davon Mädchen % davon Jungen % davon schriftliche Anzeigen % davon mündliche Anzeigen 4 1% davon beide Elternteile deutsch % davon mindestens ein Elternteil ausländisch % davon beide Elternteile ausländisch 70 10% davon Familienstand der Kindesmutter verheiratet % davon Familienstand der Kindesmutter ledig % davon Familienstand der Kindesmutter geschieden 25 3,7% davon Familienstand der Kindesmutter verwitwet 2 0,3% Die jüngste j Mutter war zum Zeitpunkt der Geburt der Kindes 14 Jahre alt. Die älteste Mutter war zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes 46 Jahre alt. a Tätigkeitsbericht 2010_Übersicht Geburtenregister 3

8 Wohnorte der Kindesmütter weiblich männlich gesamt Aßlar Bischoffen Braunfels Breitscheid Dietzhölztal Dillenburg Driedorf Ehringshausen Eschenburg Greifenstein Haiger Herborn Hohenahr Hüttenberg Lahnau Leun Mittenaar Schöffengrund Siegbach Sinn Solms Waldsolms Wetzlar außerhalb LDK LdKrs. Gießen LdKrs. Limburg Tätigkeitsbericht 2010_Geburtenregister 4

9 Altersangaben der Kindesmütter mit Anzahl der Kinder 1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind 5. Kind 6. Kind und mehr unter 18 Jahre von 18 bis 20 Jahre von 21 bis 24 Jahre von 25 bis 29 Jahre von 30 bis 34 Jahre von 35 bis 39 Jahre von 40 bis 46 Jahre Tätigkeitsbericht 2010_Geburtenregister 5

10 Staatsangehörigkeit der Kindeseltern Kinder mit ausschließlich deutschen Elternteilen 459 Kinder mit mindestens einem deutschen Elternteil 138 Kinder mit ausschließlich ausländischen Elternteilen 70 Nach 4 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt! Frauen, deren Männer deutsch waren, kamen aus folgenden Ländern(*): Australien, China (2), Indien, Italien, Kasachstan (2), Kirgisien, Kosovo (4), Lettland, Libanon (2), Litauen (4), Niederlande (3), Österreich (3), Pakistan, Philippinen, Polen (4), Rumänien, Russische Föderation (8), Slowakei, Spanien, Sri Lanka (2), Syrien, Thailand (2), Türkei (27), Usbekistan. Frauen, deren Männer nicht deutsch waren, kamen aus folgenden Ländern(*): Angola, Aserbaidschan, Griechenland (2), Großbritannien, Indien, Iran, Italien (4), Kasachstan (3), Kosovo (2), Kroatien, Mazedonien, Pakistan, Rumänien, Russische Föderation, (2), Serbien (3), Spanien (4), Türkei (28), Vereinigte Staaten von Amerika (6). Kindesmütter, ohne Angaben des Kindesvaters: Bulgarien, Spanien und Türkei Nach 4 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil 1. seit 8 Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und 2. seit mindestens 3 Jahren eine Niederlassungserlaubnis besitzt Kindeseltern mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit kamen aus(*): Albanien (2), Bosnien-Herzegowina, Griechenland (10), Spanien (2), Irak (2), Italien (8), Republik Kongo (2), Kosovo (8), Serbien (8), Kroatien (2), Mazedonien (2), Polen, Portugal (4), Rumänien (2), Türkei (80), Somalia (2), Sri Lanka (2), Ukraine (2). Im Jahre 2010 wurden 77 Anfragen an die zuständigen Ausländerbehörden gestellt. In 58 FällenF wurden die Voraussetzungen erfüllt und in 19 FällenF wurden die Voraussetzungen nicht erfüllt llt. (*) Die Kindeseltern müssen m nicht zwingend verheiratet gewesen sein! Tätigkeitsbericht 2010_Geburtenregister 5

11 Tätigkeitsbericht 2010_Geburtenregister 7

12 Übersicht Geburtenregister (Stadtgebiet Wetzlar) davon Zwillingsgeburten: 3 1,0% davon Totgeburten: 0 0% davon Mädchen: % davon Knaben: % davon schriftliche Anzeigen: % davon mündliche Anzeigen: 4 1% davon beide Elternteile deutsch: % davon mindestens ein Elternteil ausländisch: 85 29% davon Familienstand der Kindesmutter verheiratet: % davon Familienstand der Kindesmutter ledig: 76 21% davon Familienstand der Kindesmutter geschieden: 13 4% davon Familienstand der Kindesmutter verwitwet: 0 0% Die jüngste j Mutter war zum Zeitpunkt der Geburt der Kindes 16 Jahre alt. Die älteste Mutter war zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes 47 Jahre alt. a Tätigkeitsbericht 2010_Geburtenregister_Stadt Wetzlar 8

13 Wohnorte der Kindesmütter (Stadtgebiet Wetzlar) weiblich männlich gesamt Kernstadt Blasbach Dutenhofen Garbenheim Hermannstein Münchholzhausen Naunheim Nauborn Steindorf Tätigkeitsbericht 2010_Geburtenregister_Stadt Wetzlar 9

14 Altersangaben der Kindesmütter und Anzahl der Kinder (Stadtgebiet Wetzlar) 1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind 5. Kind 6. Kind und mehr unter 18 Jahre von 18 bis 20 Jahre von 21 bis 24 Jahre von 25 bis 29 Jahre von 30 bis 34 Jahre von 35 bis 39 Jahre von 40 bis 46 Jahre Tätigkeitsbericht 2010_Geburtenregister_Stadt Wetzlar 10

15 Produktbuch der Stadtverwaltung Wetzlar Produktbereich Nr. 5 Allgemeine Sicherheit und Ordnung Produktgruppe Nr. 5.1 Öffentliche Ordnung Produkt Nr Personenstandswesen Eheregister

16 Nachbeurkundung von einer im Ausland geschlossenen Ehen 1 davon Eheschließungen am Samstag 66 26,8% davon Eheschließungen am Sonntag ( ) 9 3,7% davon Anmeldung und Eheschließung an einem Tag 6 2,4% Eheschließungen mit Auslandsbeteiligung (Ausführliche Statistik auf Seite 15) 46 18,7% Familienstand der Verlobten (Ausführliche Statistik auf Seite 14) Erklärungen zur Namensführung in der Ehe (Ausführliche Statistik auf Seite 16) Durchschnittsalter der (ledigen) Frauen 29,2 Durchschnittsalter der (ledigen) Männer 31,9 Ermächtigung von auswärtigen Standesämter (Mehr Informationen auf Seite 17) 41 Ermächtigung an auswärtigen Standesämter (Mehr Informationen auf Seite 17) 45 Zurückgezogene bzw. abgelaufene Anmeldungen der Eheschließung (Mehr Informationen auf Seite 17) 1 Tätigkeitsbericht 2010_ Übersicht Eheregister 11

17 Tätigkeitsbericht 2010_Eheregister_Monate und Wochentage 12

18 Tätigkeitsbericht 2010_Eheregister_Altersangabe 13

19 Familienstand der Verlobten ledige Frauen: 180 ledige Männer: 176 Familienstand geschieden bzw. verwitwet 136 davon geschiedene Frauen: 65 davon geschiedene Männer: 61 davon verwitwete Frauen: 5 davon verwitwete Männer: 5 für die Frau die 2. Ehe: 57 für den Mann die 2. Ehe: 61 für die Frau die 3. Ehe: 10 für den Mann die 3. Ehe: 5 für die Frau die 4. Ehe: 3 für den Mann die 4. Ehe: 0 Tätigkeitsbericht 2010_Eheregister_Familienstand der Verlobten 14

20 Staatsangehörigkeit der Verlobten Eheschließungen, wo beide Verlobte deutsch waren: 200 Eheschließungen, wo mindestens ein Verlobter deutsch war: 35 Eheschließungen, wo kein Verlobter deutsch war: Eheschließungen, deren Verlobten ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit besaßen, kamen aus folgenden Ländern: Bulgarien / Bulgarien 1 Italien / Italien 1 Italien / Polen 1 Italien / Spanien 1 Rumänien / Rumänien 1 Türkei / Türkei 6 35 Eheschließungen, bei denen mindestens einer der Verlobten die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen! Die weiblichen Verlobten kamen aus folgenden Ländern: Eritrea, Lettland, Moldawien, Österreich, Philippinen, Polen (2), Rumänien, Russische Föderation (2), Spanien, Türkei (3), Ukraine (2), Venezuela, Vereinigte Staaten von Amerika (2), Vietnam. Die männlichen Verlobten kamen aus folgenden Ländern: Afghanistan, Italien, Kroatien (2), Rumänien, Schweiz, Türkei (8), Vereinigte Staaten von Amerika. Tätigkeitsbericht 2010_Eheregister_Staatsangehörigleot der Verlobten 15

21 Namensführung der Ehegatten davon Eheschließungen, bei denen beide Verlobte deutsch waren 1355 BGB 200 keine Bestimmung eines gemeinsamen Familiennamens (Ehename) 24 Bestimmung eines gemeinsamen Familiennamens (Ehename) davon Name des Mannes zum Ehenamen Voranstellung / Anfügung des Geburts- oder Familiennamen davon Name der Frau zum Ehenamen Voranstellung / Anfügung des Geburts- oder Familiennamen davon Eheschließungen mit Auslandsbeteiligung 46 keine Bestimmung eines gemeinsamen Familiennamens 4 Bestimmung eines gemeinsamen Familiennamens davon Name des Mannes zum gemeinsamen Familiennamen Voranstellung / Anfügung des Geburts- oder Familiennamens davon Name der Frau zum gemeinsamen Familiennamen Voranstellung / Anfügung des Geburts- oder Familiennamens Rechtswahlerklärungen bei Eheschließungen mit Auslandsbeteiligungen 10 Abs. 1 EGBGB nach deutschem Recht nach Heimatrecht Verbleib im jeweiligen Heimatrecht Tätigkeitsbericht 2010_Eheregister_Namensführung der Ehegatten 16

22 Anmeldung Eheschließungen an auswärtige Standesämter 45 Aßlar (4), Bad Orb, Binz, Bordesholm, Braunfels (3), Breuberg, Erfurt, Friedrichroda, Gießen, Göttingen, Grassing (Markt), Greifenstein (3), Hanau, Herborn, Hüttenberg, Krummhörn, Lahnau (3), Lübbenau, Marburg, Müllheim, Runkel, Saalfeld/Saale, Sankt Goar, Schönebeck (Elbe), Solms, Spaichingen, Themar, Waldeck, Wangerland, Weilburg (3), Wettenberg (2), Würzburg, Zwickau. Anmeldung Eheschließungen von auswärtigen Standesämter 41 Aßlar (4), Bad Nenndorf, Bischoffen (2), Braunfels (3), Burbach, Dillenburg, Ehringshausen, Frankenberg (Eder), Frankfurt am Main, Gartow, Gießen (2), Hohenahr (2), Hungen, Hüttenberg (4), Kirchhain, Lahnau, Langgöns, Leun (2), Offenbach am Main, Rodgau, Schöffengrund (3), Solms (4), Weilmünster, Wettenberg. Anmeldung Eheschließung, bei der es nicht zur Eheschließung kam 1 Anmeldung wurde aus persönlichen Gründen zurückgezogen Tätigkeitsbericht 2010_Eheregister_Weitere Statistik 17

23 Produktbuch der Stadtverwaltung Wetzlar Produktbereich Nr. 5 Allgemeine Sicherheit und Ordnung Produktgruppe Nr. 5.1 Öffentliche Ordnung Produkt Nr Personenstandswesen Sterberegister

24 Nachbeurkundung von einer im Ausland verstorbenen Person: 0 davon Kriegssterbefälle 0 davon weibliche Verstorbene: 587 davon männliche Verstorbene: 531 davon schriftliche Anzeigen: 778 davon Anzeigen durch die Polizei ( 30 Abs. 3 PStG): 39 davon mündliche Anzeigen: 301 davon Wohnsitz innerhalb des Standesamtsbezirks Wetzlar: 536 außerhalb des Standesamtsbezirks Wetzlar: 582 davon deutsche Staatsangehörige: 1090 davon ausländische Staatsangehörige: 28 Tätigkeitsbericht 2010_Sterberegister_Übersicht 18

25 Familienstand der Verstorbenen Frauen Männer verheiratet verwitwet geschieden ledig unbekannt 1 2 Altersangaben der Verstorbenen Frauen Männer unter von von von von von von von von über Tätigkeitsbericht 2010_Sterberegister_Familienstand und Altersangabe 19

26 Wohnorte der Verstorbenen weiblich männlich gesamt Aßlar Bischoffen Braunfels Breitscheid Dietzhölztal Dillenburg Driedorf Ehringshausen Eschenburg Greifenstein Haiger Herborn Hohenahr Hüttenberg Lahnau Leun Mittenaar Schöffengrund Siegbach Sinn Solms Waldsolms Wetzlar außerhalb LDK Landkreis Gießen Landkreis Limburg-Weilburg Tätigkeitsbericht 2010_Sterberegister_Wohnorte 20

27 davon weibliche Verstorbene: 285 davon männliche Verstorbene: 251 Wohnorte der Verstorbenen (nur Stadtgebiet Wetzlar) weiblich männlich gesamt Kernstadt Blasbach Dutenhofen Garbenheim Hermannstein Münchholzhausen Nauborn Naunheim Steindorf Tätigkeitsbericht 2010_Sterberegister_Übersicht und Wohnorte (nur Wetzlar) 21

28 Familienstand der Verstorbenen (nur Stadtgebiet Wetzlar) Frauen Männer verheiratet verwitwet geschieden ledig unbekannt 1 2 Altersangaben der Verstorbenen (nur Stadtgebiet Wetzlar) Frauen Männer unter von von von von von von von von über Tätigkeitsbericht 2010_Sterberegister_Familienstand und Altersangabe (nur Wetzlar) 22

29 Produktbuch der Stadtverwaltung Wetzlar Produktbereich Nr. 5 Allgemeine Sicherheit und Ordnung Produktgruppe Nr. 5.1 Öffentliche Ordnung Produkt Nr Personenstandswesen Lebenspartnerschaftsregister

30 davon Begründung Lebenspartnerschaften am Samstag: 2 davon Anmeldung und Begründung an einem Tag: 0 Begründung Lebenspartnerschaft mit Auslandsbeteiligung 1 davon weibliche Lebenspartner: 2 davon männliche Lebenspartner: 4 davon Wohnsitz innerhalb des Standesamtsbezirks Wetzlar: außerhalb des Standesamtsbezirks Wetzlar: 6 0 Bestimmung eines gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamens 0 Keine Bestimmung eines gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamens 3 Tätigkeitsbericht 2010_Lebenspartnerschaftsregister 23

31 Produktbuch der Stadtverwaltung Wetzlar Produktbereich Nr. 5 Allgemeine Sicherheit und Ordnung Produktgruppe Nr. 5.1 Öffentliche Ordnung Produkt Nr Personenstandswesen Besondere Beurkundungen und Hinweise

32 Geburtenregister Folgebeurkundung Abstammung des Kindes 49 Folgebeurkundung Annahme als Kind 8 Folgebeurkundung Berichtigungen 39 Folgebeurkundung Namensänderung des Kindes 115 Folgebeurkundung Religionszugehörigkeit 38 Folgebeurkundung nach dem Transsexuellengesetz 1 neu Ausgestellte Geburtsurkunden 2815 neu Hinweise zum Geburtenregister 2528 Eheregister Folgebeurkundung Auflösung der Ehe durch Scheidung 115 Folgebeurkundung Berichtigungen 12 Folgebeurkundung Kirchenaustrittserklärung 90 Folgebeurkundung Namensänderung 36 Folgebeurkundung Tod eines Ehegatten 433 neu Ausgestellte Eheurkunden 494 neu Ausgestellte Bescheinigungen Namensänderung 250 neu Hinweise zum Eheregister 139 Sterberegister Folgebeurkundung Berichtigungen 43 neu Ausgestellte Sterbeurkunden 9271 neu Hinweise zum Sterberegister 24 Lebenspartnerschaftsregister Folgebeurkundung Aufhebung der Lebenspartnerschaft 2 Folgebeurkundung Berichtigungen 0 neu Ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunden 3 neu Ausgestellte Bescheinigungen Namensänderung 3 neu Hinweise zum Lebenspartnerschaftsregister 0 Tätigkeitsbericht 2010_Besondere Beurkundungen und Hinweise 24

33 Anerkennung der Mutterschaft werden beurkundet, wenn die das Internationale Privatrecht fordert. Seit der Einführung des neuen Personenstandsgesetzes ist die Verwaltungsgebühr für f Mutterschaftsanerkennungen beim Standesamt im Land Hessen auf 30 festgesetzt! 2 Anerkennung der Vaterschaft werden beurkundet, wenn die Kindeseltern nicht miteinander verheiratet sind. Neben dem Standesamt können die Vaterschaftsanerkennungen auch von den Jugendämtern, den Amtsgerichten, den jeweiligen Konsulaten im Ausland oder von Notaren beurkundet werden. Seit der Einführung des neuen Personenstandsgesetzes ist die Verwaltungsgebühr für f Vaterschaftsanerkennungen beim Standesamt im Land Hessen auf 30 festgesetzt! 13 Besondere Beurkundungen Angleichungserklärung nach 94 BVFG Angleichungserklärung nach Art. 47 EGBGB Nachträgliche Namensbestimmung von Ehegatten Nachträgliche Änderung des Namens des Kindes Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen higkeitszeugnissen werden ausgestellt, wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland heiraten möchten. 13 Anerkennung/Prüfung von ausländischen Entscheidungen in Ehesachen werden vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main oder vom Standesamt Wetzlar anerkannt, wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland geschieden wurden. 1 Tätigkeitsbericht 2010_Beurkundungen und Hinweise 25

34 Produktbuch der Stadtverwaltung Wetzlar Produktbereich Nr. 5 Allgemeine Sicherheit und Ordnung Produktgruppe Nr. 5.1 Öffentliche Ordnung Produkt Nr Personenstandswesen Öffentlich-rechtliche Namensänderung

35 Das deutsche Namensrecht beinhaltet keine Namensfreiheit. Weder Vor- noch Familienname stehen zur freien Disposition. Ein Vor- oder Familienname darf daher nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes ( 3 NamÄndG) vorliegt. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragstellers so wesentlich ist, dass die Belange der Allgemeinheit, die eine Beibehaltung der Namen fordert, zurücktreten müssen. Vornamensänderung Die Vornamensänderungen werden durch das Standesamt Wetzlar selbstständig bearbeitet und entschieden Familiennamensänderung Änderungen über den Familiennamen werden zwar vom Standesamt Wetzlar bearbeitet, müssen aber zur endgültigen Entscheidung dem Landrat des Lahn-Dill-Kreises vorgelegt werden Tätigkeitsbericht 2010_Öffentich-rechtliche Namensänderung 26

36 Produktbuch der Stadtverwaltung Wetzlar Produktbereich Nr. 5 Allgemeine Sicherheit und Ordnung Produktgruppe Nr. 5.1 Öffentliche Ordnung Produkt Nr Personenstandswesen Vergleiche mit den Vorjahren

37 Tätigkeitsbericht 2010_Vergleiche mit den Vorjahren_Geburtenregister 27

38 außerhalb LDK LdKrs. Gießen LdKrs. Limburg Tätigkeitsbericht 2010_Vergleiche mit den Vorjahren_Geburtenregister 28

39 Tätigkeitsbericht 2010_ Übersicht Eheregister 29

40 Tätigkeitsbericht 2010_Vergleiche mit den Vorjahren_Eheregister 30

41 Tätigkeitsbericht 2010_Vergleiche mit den Vorjahren_Sterberegister 31

42 Tätigkeitsbericht 2010_Vergleiche mit den Vorjahren_Sterberegister 32

43 Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen LPart 0 0 Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft 3 4 Begründung Lebenspartnerschaft am Samstag 1 2 Anmeldung und Begründung an einem Tag: 1 0 Bestimmung eines gemeinsamen LPart-Namens Keine Bestimmung eines gemeinsamen LPart-Namens Weibliche Lebenspartner Männliche Lebenspartner Deutsche Staatsangehörige Ausländische Staatsangehörige Wohnsitz innerhalb des Standesamtsbezirks Wetzlar Wohnsitz außerhalb des Standesamtsbezirks Wetzlar Tätigkeitsbericht 2010_Vergleiche mit den Vorjahren_Lebenspartnerschaftsregister 33

44 Geburtenregister Folgebeurkundung Abstammung des Kindes Folgebeurkundung Annahme als Kind 13 8 Folgebeurkundung Berichtigungen Folgebeurkundung Namensänderung des Kindes Folgebeurkundung Religionszugehörigkeit Folgebeurkundung nach dem Transsexuellengesetz 0 1 Ausgestellte Geburtsurkunden Hinweise zum Geburtenregister Eheregister Folgebeurkundung Auflösung der Ehe durch Scheidung Folgebeurkundung Berichtigungen 6 12 Folgebeurkundung Kirchenaustrittserklärung Folgebeurkundung Namensänderung Folgebeurkundung Tod eines Ehegatten Ausgestellte Eheurkunden Ausgestellte Bescheinigungen Namensänderung Hinweise zum Eheregister Sterberegister Folgebeurkundung Berichtigungen Ausgestellte Sterbeurkunden Hinweise zum Sterberegister Lebenspartnerschaftsregister Folgebeurkundung Aufhebung der Lebenspartnerschaft Folgebeurkundung Berichtigungen Ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunden Ausgestellte Bescheinigungen Namensänderung Hinweise zum Lebenspartnerschaftsregister Tätigkeitsbericht 2010_Vergleiche mit den Vorjahren_Besondere Beurkundungen und Hinweise 34

45 Anerkennung der Mutterschaft wird beurkundet, wenn dies vom Internationalen Privatrecht gefordert ist. 0 2 Anerkennung der Vaterschaft wird beurkundet, wenn die Kindeseltern nicht miteinander verheiratet sind. Neben dem Standesamt können die Vaterschaftsanerkennungen auch von den Jugendämtern, den Amtsgerichten, den jeweiligen Konsulaten im Ausland oder von Notaren beurkundet werden Besondere Beurkundungen Erklärung nach 94 BVFG 3 5 Angleichungserklärung nach Art. 47 EGBGB 8 10 Nachträgliche Namensbestimmung von Ehegatten Nachträgliche Änderung des Namens eines Kindes Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen higkeitszeugnissen werden ausgestellt, wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland heiraten möchten Anerkennung/Prüfung von ausländischen Entscheidungen in Ehesachen werden vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main anerkannt oder vom Standesamt Wetzlar geprüft, wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland geschieden wurden. 2 1 Tätigkeitsbericht 2010_Vergleiche mit den Vorjahren_Besondere Beurkundungen und Hinweise 35

Tätigkeitsbericht 2012

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