BGI/GUV-I Information. Warnkleidung. Dezember 2010

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1 8591 BGI/GUV-I 8591 Information Warnkleidng Dezember 2010

2 Herasgeber Detsche Gesetzliche Unfallversicherng (DGUV) Mittelstraße Berlin Tel.: Fax: Internet: An der Erarbeitng beteiligte Fachasschüsse nd Fachgrppen: Fachasschüsse Persönliche Schtzasrüstngen, Bawesen, Bahnen nd Fachgrppen Bndeseisenbahnen nd Verkehr der Detschen Gesetzlichen Unfallversicherng. Verzeichnis der mit frendlicher Genehmigng zr Verfügng gestellten Afnahmen: Titelbild, Abbildng 1: S-GARD Hbert Schmitz GmbH, Heinsberg Abbildng 3, 6: Pal H. Kübler Bekleidngswerk GmbH & Co. KG, Plüderhasen Abbildng 4, 5, 17, 18: 3M Detschland GmbH, Ness Abbildng 14: Gstav Wahler KG, Hengersberg Abbildng 18: Prüfmethode (viseller Abgleich), Confirm Secrtity Laminate Verifier, 3M Detschland GmbH, Ness Asgabe Dezember 2010 BGI/GUV-I 8591 z beziehen bei Ihrem zständigen Unfallversicherngsträger. Die Adressen finden Sie nter

3 Warnkleidng BGI/GUV-I 8591 Dezember 2010

4 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Vorbemerkngen Anwendngsbereich Pflichten von Unternehmern nd Versicherten Grndsatz Gefährdngsberteilng Pflichten der Unternehmer nd Führngskräfte Pflichten der Versicherten Anforderngen nd Asführngen Allgemeines Anforderngen an Warnkleidng Grndsätzliche Festlegngen für die Asführng von Warnkleidng Aswahl von Warnkleidng für den Straßenverkehr Warnkleidng nd Wetterschtzkleidng Anwendngsbeispiele nd besondere Bedingngen Arbeiten im Bereich von Straßen Arbeiten in Gleisanlagen Anwendng von Warnkleidng nter besonderen Bedingngen Bestimmngsgemäßes Tragen von Warnkleidng Hinweise zr Beschaffng, Pflege nd Lagerng Beschaffng Herstellerinformation Afbewahrng, Pflege nd Astasch Anlage Anlage Anlage Anlage

5 1 Vorbemerkngen Informationen enthalten Hinweise nd Empfehlngen, die die praktische Anwendng von Rechtsvorschriften z einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen. Diese Vorschriften sind af Grnd der geforderten Rechtssicherheit häfig nicht in der Sprache der Praxis verfasst. Der Praktiker im Unternehmen fragt sich daher oft, welche Vorschriften für ihn gelten, wo er sie findet nd wie sie mzsetzen sind. Gena da setzt diese Information an. Mit dieser Informationsbroschüre möchten wir Ihnen eine Handlngshilfe geben, die Sie verwenden können, m bei Ihren Entscheidngen af der sicheren Seite z stehen. Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer nd seine Führngskräfte nd sollen Hilfestellng bei der Umsetzng seiner Pflichten as staatlichen Arbeitsschtzvorschriften oder Unfallverhütngsvorschriften geben, sowie Wege afzeigen, wie Arbeitsnfälle, Berfskrankheiten nd arbeitsbedingte Gesndheitsgefahren vermieden werden können. Der Unternehmer kann bei Beachtng der in Informationen enthaltenen Empfehlngen, insbesondere den beispielhaften Lösngsmöglichkeiten, davon asgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zr Verhütng von Arbeitsnfällen, Berfskrankheiten nd arbeitsbedingten Gesndheitsgefahren getroffen hat. Sind zr Konkretisierng staatlicher Arbeitsschtzvorschriften von den dafür eingerichteten Asschüssen technische Regeln veröffentlicht worden, sind diese vorrangig z beachten. 5

6 2 Anwendngsbereich Gefährdngen von Personen drch den Verkehr von Straßen- nd Schienenfahrzegen können in Unternehmen vorkommen, in denen z.b. folgende Tätigkeiten asgeführt werden: Arbeiten aßerhalb von Absperrngen oder neben dem Verkehrsbereich, z diesen Arbeiten gehören.a. Abfallsammlng Straßenreinigng Vermessngsarbeiten Grün- nd Gehölzpflege Winterdienst Sicherng von Bastellen Instandhaltng von abwassertechnischen Anlagen Brückeninstandsetzngsarbeiten, Arbeiten in Gleisanlagen von Schienenbahnen, z.b. Errichtng, Instandhaltng nd Änderng von Bahn- nd anderen Anlagen, Tätigkeiten bei der Drchführng des Bahnbetriebes, z.b. Eisenbahnen, Straßenbahnen nd Untergrndbahnen, Instandsetzngs-, Abschlepp- nd Bergngsarbeiten an Fahrzegen af öffentlichen Straßen im Gefahrbereich des fließenden Verkehrs, Instandsetzngsarbeiten an Fahrzegen af Werksgelände im Gefahrbereich des fließenden Verkehrs, Arbeiten in Containerterminals im Bereich des Verkehrs von Fahrzegen, Flrförderzegen nd Hebezegen, Hafenarbeiten, z.b. af Schiffen nd im Bereich von Packhallen, Tätigkeiten in asgewiesenen Bereichen des Flghafens, Einweisen von Fahrzegen. 6

7 Abbildng 1: Gefahr des nbeabsichtigten Hineingeratens in den fließenden Verkehr Die Informationen werden ach für Arbeiten empfohlen, bei denen ein nbeabsichtigtes Hineingeraten in den Gefahrbereich des fließenden Verkehrs bzw. in den Gleisbereich oder innerbetrieblichen Werksverkehr nicht asgeschlossen werden kann. In dieser Information wird spezielle Warnkleidng, die z.b. im Bereich von Behörden nd Organisationen mit Sicherngs- bzw. Rettngsafgaben Anwendng findet, nicht behandelt. Hierz gehören insbesondere Polizei, Feerwehr, Technisches Hilfswerk nd Rettngsdienst. Informationen hierz finden sich beispielsweise in der Regel Bentzng von Persönlicher Schtzasrüstng im Rettngsdienst (GUV-R 2106) nd in der Information Aswahl von persönlicher Schtzasrüstng af der Basis einer Gefährdngsberteilng für Einsätze bei detschen Feerwehren (GUV-I 8675). 7

8 3 Pflichten von Unternehmern nd Versicherten 3.1 Grndsatz Gefährdngen sind primär drch zwangsläfig wirkende technische nd organisatorische Maßnahmen z vermeiden bzw. z vermindern. Ist dies nicht möglich, oder bieten die Maßnahmen keinen asreichenden Schtz, müssen Versicherte zsätzlich drch geeignete Persönliche Schtzasrüstngen (PSA), wie z.b. Warnkleidng, geschützt werden ( 4 Arbeitsschtzgesetz). 3.2 Gefährdngsberteilng Vor der Aswahl nd dem Einsatz von Warnkleidng hat der Unternehmer eine Gefährdngsberteilng drchzführen ( 5 Arbeitsschtzgesetz). Dabei sind Art nd Umfang der Gefährdngen für die Versicherten am Einsatzort z ermitteln nd z bewerten. Die Arbeitsbedingngen nd die persönliche Konstittion der Versicherten sind z berücksichtigen. Als Ermittlngs- nd Entscheidngshilfe dient das Mster einer Gefährdngsermittlng für das Tragen von Warnkleidng im Anhang. Sie fasst die wesentlichen Bewertngskriterien nd Informationen für die Beschaffng von Warnkleidng zsammen. Warnkleidng mss dann getragen werden, wenn die Erkennbarkeit einer Person erhöht werden soll. Dies trifft für alle Arbeitssitationen z, bei denen am Tag sowie bei Dämmerng nd Dnkelheit das Übersehenwerden ein Risiko darstellt. Asgehend von den Ergebnissen der Gefährdngsberteilng hat der Unternehmer die Eigenschaften festzlegen, die die Schtzkleidng neben der Erkennbarkeit von Personen afweisen mss, das können z.b. sein: Schtz vor Einwirkngen drch Nässe, Wind, Kälte, UV-Strahlng, Schtz vor mechanischen Einwirkngen, Schtz vor chemischen Einwirkngen, Schtz vor Einwirkngen drch biologische Arbeitsstoffe. 8

9 3.3 Pflichten der Unternehmer nd Führngskräfte Der Unternehmer hat dem Versicherten geeignete PSA in asreichender Anzahl zr persönlichen Bentzng zr Verfügng z stellen ( 29 UVV Grndsätze der Prävention (BGV/GUV-V A1). PSA mss dem Versicherten individell passen. Sie ist grndsätzlich für die Bentzng drch eine Person bestimmt. Erfordern die Umstände eine Bentzng drch verschiedene Versicherte, hat der Unternehmer dafür z sorgen, dass Gesndheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht aftreten ( 2 PSA-Bentzngsverordnng). Er hat ach dafür z sorgen, dass die PSA bestimmngsgemäß bentzt nd regelmäßig af Fnktionsfähigkeit kontrolliert wird ( 30 Abs. 1 UVV Grndsätze der Prävention BGV/GUV-V A1 nd 2 PSA-Bentzngsverordnng). Der Unternehmer hat insbesondere in Unterweisngen nd Betriebsanweisngen geeignete Anweisngen z erteilen. Die Unterweisng sollte.a. Angaben zr sicherheitsgerechten Bentzng, ordnngsgemäßen Afbewahrng, Reinigng nd Pflege sowie zm Erkennen von Schäden beinhalten. Der Unternehmer hat für die Beschaffng, Instandhaltng nd Reinigng z sorgen. 3.4 Pflichten der Versicherten Die Versicherten haben die Warnkleidng bestimmngsgemäß z bentzen, regelmäßig af ihren ordnngsgemäßen Zstand z prüfen nd festgestellte Mängel dem Unternehmer nverzüglich z melden ( 30 Abs. 2 UVV Grndsätze der Prävention BGV/GUV-V A1). 9

10 4 Anforderngen nd Asführngen 4.1 Allgemeines Die Warnkleidng mss ein Etikett. a. mit CE-Kennzeichen afweisen (Kapitel 6.1). Grndsätzlich mss Persönliche Schtzasrüstng Schtz gegenüber der z verhütenden Gefährdng bieten, ohne selbst eine größere Gefährdng mit sich zbringen, z.b. enganliegend, wenn an einer Maschine gearbeitet wird, bei der die Gefahr besteht, in die Maschine hineingezogen z werden, für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingngen geeignet sein, z.b. Warnkleidng in Kombination mit Schnittschtzkleidng wenn eine entsprechende Gefährdng dies verlangt, den ergonomischen Anforderngen nd gesndheitlichen Erfordernissen der Versicherten.a. drch gte Passform Rechnng tragen. 4.2 Anforderngen an Warnkleidng Die Norm DIN EN 471 Warnkleidng Prüfverfahren nd Anforderngen legt die Anforderngen an Schtzkleidng fest, die die Anwesenheit des Trägers visell signalisieren soll. Warnkleidng soll den Träger bei nterschiedlichen Lichtverhältnissen am Tage sowie beim Anstrahlen drch Fahrzegscheinwerfer in der Dnkelheit affällig machen. Um z gewährleisten, dass die Warnkleidng affällig erkennbar ist, sind Leistngsanforderngen an das farbige Hintergrndmaterial, das retroreflektierende Material sowie an die Mindestflächen nd die Anordnng dieser Materialien festgelegt (DIN EN 471). Bei der Arbeit im Freien nd af Bastellen treten Klimabedingngen (Nässe, Wind nd Umgebngskälte) af, die den Wärmehashalt des Körpers nachhaltig beeinflssen können. Häfig ist Warnkleidng daher gleichzeitig ach Schtzkleidng gegen klimatische Witterngseinflüsse. 10

11 4.3 Grndsätzliche Festlegngen für die Asführng von Warnkleidng Warnkleidng wird je nach Mindestfläche an floreszierendem sowie retroreflektierendem Material in drei Klassen eingeteilt, wobei Klasse 3 die beste Sichtbarkeit bietet. Die floreszierenden Materialien werden für die Tagesaffälligkeit eingesetzt, die retroreflektierenden Materialien dienen der Nachtaffälligkeit. Die Flächen werden an der kleinsten verfügbaren Kleidergröße gemessen. Bei der Kombination von Warnkleidngsstücken kann drch Addition der entsprechenden Kleidngsklassen nicht atomatisch eine höhere Klasse erreicht werden, da sowohl die sichtbaren Mindestflächen des Hintergrndmaterials als ach des retroreflektierenden Materials asschlaggebend sind. Tabelle 1: Mindestflächen des sichtbaren Materials in m² (siehe Tab. 1 der DIN EN 471) Material Floreszierendes Hintergrndmaterial Retroreflektierendes Material Material mit kombinierten Eigenschaften Kleidng Klasse 3 Kleidng Klasse 2 Kleidng Klasse 1 0,80 0,50 0,14 0,20 0,13 0,10 0,20 Für das Hintergrndmaterial sieht die DIN EN 471 die Farben floreszierend gelb, floreszierend orange-rot nd floreszierend rot vor. In Detschland sind die Farben floreszierend gelb nd floreszierend orange-rot nach Verwaltngsvorschrift z 35 Abs. 6 Straßenverkehrsordnng (StVO) zlässig. Die Unfallversicherngsträger legen in der jeweils erlassenen Unfallverhütngsvorschrift Fahrzege (BGV/GUV-V D29) die Hintergrndfarben für Arbeiten ihrer Versicherten im Straßenverkehrsbereich fest. 11

12 Anforderngen nd Asführngen Sind nach den Vorschriften mehrere Hintergrndfarben zlässig, so ist im Rahmen der Gefährdngsberteilng, in der ach die Umgebngsbedingngen z bedenken sind, z prüfen, welche der zlässigen Hintergrndfarben eine bessere Erkennbarkeit ermöglicht. Abbildng 2: Erkennbarkeit einer Person mit Warnweste in floreszierend gelb oder floreszierend orange-rot an einer Straße mit Bämen oder vor einem blühenden Rapsfeld Eine Person mit einer Warnweste in floreszierend gelb ist in bewaldeten Umgebngen oder z.b. vor einem Rapsfeld weniger gt erkennbar, als eine Person mit Warnweste in floreszierend rot-orange (Abbildng 2). Für Arbeiten in Gleisanlagen werden Regelngen zr Warnkleidng in den Unfallverhütngsvorschriften BGV D30 Schienenbahnen, GUV-V D30.1 Eisenbahnen nd BGV/GUV-V D33 Arbeiten im Bereich von Gleisen getroffen. 12

13 Abbildng 3: Nachtaffälligkeit drch Reflexstreifen Nach DIN EN 471, Tabelle 4 müssen aßerdem retroreflektierende Streifen as Reflexmaterial Stfe 2 angebracht sein. Die Reflexstreifen müssen mind. 50 mm breit sein nd bei zwei horizontalen Reflexstreifen müssen diese mind. 50 mm voneinander entfernt sein. In der Dnkelheit nd bei schlechten Sichtverhältnissen werfen die retroreflektierenden Streifen af der Warnkleidng das Licht von Scheinwerfern zrück nd sorgen dafür, dass Personen, die sich im Verkehrsbereich afhalten, von anderen Verkehrsteilnehmern recht zeitig gesehen werden können. Für Arbeiten in Dnkelheit ist Warnkleidng Klasse 3 z verwenden, wobei die zsätzlich verfügbare Fläche an Reflexstoffen die menschliche Gestalt (Kontr) betonen soll. Nach der DIN EN 471 sind sowohl die floreszierenden als ach die retroreflektierenden Materialien so af dem Kleidngsstück verteilt, dass eine Rndmsichtbarkeit der Person in möglichst allen Körperhaltngen nd Positionen erreicht wird. 13

14 Anforderngen nd Asführngen Abbildng 4: Tagsichtbarkeit Abbildng 5: Nachtaffälligkeit So verbessert die Kombination von waagerechten nd senkrechten Reflexstreifen af Westen nd Jacken die Erkennbarkeit. Sind die waagerechten Reflexstreifen beispielsweise bei gebückter Haltng verdeckt, wäre die Person ohne zsätzliche vertikal angeordnete Reflexstreifen (sogenannte Schlterbänder) bei Dnkelheit nicht mehr sichtbar. Abbildng 6: gebückte Arbeitshaltng nd dabei sichtbare Schlterstreifen 14

15 Neben der horizontalen Anordnng können die Reflexstreifen ach mit einer Neigng von maximal ± 20 zr Waagerechten afgebracht sein. Wenn die Warnkleidng nach DIN EN 471 gefertigt wrde, sind die Leistngsanforderngen an das floreszierende Hintergrndmaterial, das retroreflektierende Material sowie an die Mindestflächen nd die Anordnngen dieser Materialien erfüllt. Die Warnkleidng darf nicht drch das nachträgliche Anbringen von Firmenlogos, Applikationen oder drch andere Veränderngen mgestaltet werden, wenn damit die Mindestflächen von Hintergrnd- nd Reflexmaterial nach DIN EN 471 nterschritten werden. 4.4 Aswahl von Warnkleidng für den Straßenverkehr Nach den gültigen Rechtsvorschriften ist bei Tätigkeiten im Straßenverkehr Warnkleidng z tragen. Zr Aswahl der Warnkleidng ist im Rahmen der Gefährdngsberteilng die Erkennbarkeit der Warnkleidng nter Berücksichtigng der aszführenden Tätigkeiten, Körperhaltngen nd Umgebngsbedingngen z bewerten (siehe ach Abbildng 2). Entsprechend dem Ergebnis der Gefährdngsberteilng ist Warnkleidng so aszwählen, dass insgesamt die Klasse 2 oder 3 erreicht wird. Bei erhöhter Gefährdng ist Warnkleidng der Klasse 3 einzsetzen. Erhöhte Gefährdng bedetet: schlechte Sichtverhältnisse oder Straßenverkehr mit einer drchschnittlichen Verkehrsgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h oder große Verkehrsbelastng mit mehr als 600 Fahrzegen pro Stnde oder beim Überqeren mehrspriger Fahrbahnen oder Arbeiten in der Dnkelheit oder wenn Teile der Warnkleidng häfig tätigkeitsbedingt verdeckt werden oder 15

16 Anforderngen nd Asführngen wenn häfig zwischen abgesperrten nd ngesicherten Arbeitsbereichen gewechselt wird oder wenn Arbeiten ohne Schtz einer Bastellensicherng oder zm Afba derselben drchgeführt werden. Von Warnkleidng der Klasse 3 kann abgewichen werden nd Klasse 2 eingesetzt werden, wenn einfache Gefährdng im Straßenverkehr vorliegt. Einfache Gefährdng bedetet: asreichende Sichtverhältnisse nd geringe Verkehrsbelastng von weniger als 600 Fahrzege pro Stnde nd drchschnittliche Verkehrsgeschwindigkeit von nter 60 km/h oder wenn Arbeiten innerhalb einer nach den Richtlinien für die Sicherng von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) gesicherten Bastelle drchgeführt werden. Bei einfacher Gefährdng oder in Notsitationen (z.b. Fahrzegpanne) ist mindestens Warnkleidng der Klasse 2 einzsetzen. Im Sommer nd Winter herrschen nterschiedliche klimatische Verhältnisse, so dass die Versicherten drch Wechsel von Kleidngsteilen af die Temperatren reagieren. In der Tabelle 2 sind daher Aswahlbeispiele für die Kombinationsmöglichkeiten von Bekleidngsstücken dargestellt, die sich in der Praxis bewährt haben nd gleichzeitig die richtigen Bekleidngsklassen entsprechend der ermittelten Gefährdng darstellen. 16

17 Gefährdng warm (sommerliche Temperatren) kalt (winterliche Temperatren) Einfache Gefährdng mindestens A oder B mindestens D mit (A oder C) Erhöhte Gefährdng mindestens B mit C mindestens D mit (A oder C) Tabelle 2: Kombinationsmöglichkeiten für Bekleidngsstücke je nach Temperatr nd ermittelter Gefährdng nd Designbeispiele A bis D oder A: Latzhose (Klasse 2) B: Weste oder T-Shirt (Klasse 2) C: Rndbndhose (Klasse 1) D: Jacke (Klasse 3) Die Warnwirkng der Warnkleidng ist bei den geplanten typischen Arbeitshaltngen z gewährleisten. Es ist daraf z achten, dass die relevanten retroreflektierenden Streifen nd das floreszierende Hintergrndmaterial drch ein Arbeitsgerät nicht verdeckt werden nd die Warnwirkng ach bei allen Sicht- nd Witterngsverhältnissen gewährleistet bleibt. Die Warnkleidng ist geschlossen z tragen nd darf nicht drch weitere Kleidngsstücke verdeckt werden. Beispiele siehe Kapitel 5. 17

18 Anforderngen nd Asführngen 4.5 Warnkleidng nd Wetterschtzkleidng Bei der Arbeit im Freien nd af Bastellen treten Klimabedingngen af, die den Wärmehashalt des Körpers beeinflssen können. Häfig mss Warnkleidng ach gegen Nässe nd Wind sowie Kälte schützen. Denn Fehlzeiten oder Leistngsminderng drch Erkältngen, Mskelverspannngen oder Rückenschmerzen können typische Folgen sein, die ggf. ach negative Aswirkngen af das wirtschaftliche Ergebnis des Unternehmens haben können. Die Warnkleidng mit Fnktion als Schtzkleidng gegen Regen darf die Temperatrregelngsvorgänge des menschlichen Körpers bei körperlicher Arbeit nicht wesentlich behindern, d.h. der vom Körper prodzierte Wasserdampf (Schweiß) mss nach aßen abgegeben werden können. Regen Wind/Kälte Obermaterial Membran Innenftter Wasserdampf Abbildng 7: Wasserdampfastasch Da diese Bekleidng eine Kombination von Schtzkleidng (Schtzkleidng gegen Regen nd Warnwirkng) darstellt, wird sie sowohl entsprechend der Norm DIN EN 471 als ach der DIN EN Schtzkleidng - Schtz gegen Regen 343 gefertigt. In der DIN EN 343 sind die Anforderngen an die Bekleidng hinsichtlich des Schtzes gegen Regen nd der Tragekomfort definiert nd danach wird die Bekleidng in 18

19 die Klassen 1, 2 oder 3 eingeteilt. Diese Klasseneinteilng darf bei Aswahl nd Beschaffng nicht mit den Klassen der Warnkleidng verwechselt werden. Je höher die Klasse, desto besser der Schtz vor eindringender Fechtigkeit bzw. desto besser der Fechtigkeitstransport drch die Kleidng nach aßen nd somit der Tragekomfort. Wegen der hohen thermischen Belastngen, die bei mangelndem Wasserdampfdrchgang entstehen, sind für die drei Klassen an Schtzkleidng gegen Regen nterschiedliche maximale Tragedaern festgelegt Zeit [h] 4 Klasse 3 Klasse 2 Klasse Temperatr [ C] Abbildng 8: Klassen von Schtzkleidng gegen Regen nd empfohlene Tragedaern bei entsprechenden Aßentemperatren nach DIN EN 343 Anhang A Bekleidng zm Schtz gegen Regen, die nr der Klasse 1 genügt, mss afgrnd der physiologischen Trageeigenschaften mit einem Warnhinweis versehen sein, der af die begrenzte Tragezeit hinweist. 19

20 5 Anwendngsbeispiele nd besondere Bedingngen 5.1 Arbeiten im Bereich von Straßen Für Personen, die beim Ba, der Unterhaltng oder Reinigng der Straßen nd Anlagen im Straßenram eingesetzt sind oder in deren Ram befindliche Anlagen z beafsichtigen haben oder bei der Abfallsammlng tätig sind, wird gefordert, dass bei der Arbeit aßerhalb von Gehwegen nd Absperrngen affällige Warnkleidng z tragen ist ( 35 Abs. 6 StVO in Verbindng mit der Verwaltngsvorschrift (VwV) z 35 Abs. 6). Gemäß der Richtlinien für die Sicherng von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95, Ziffer 8 Abs. 1) trifft das ach af Personen z, die bei den vorgenannten Arbeiten neben dem Verkehrsbereich tätig werden nd nicht drch eine geschlossene Absperrng (z.b. Absperrschranken oder Bazäne) von diesem getrennt sind. Weiterhin weist die RSA af die Notwendigkeit vertikaler Reflexstreifen in Körperkontr bei Warnkleidng hin, die af Nachtbastellen eingesetzt wird (Lit. Verkehrsblatt). Nach der Verwaltngsvorschrift z 35 StVO Abs. 6 mss die Warnkleidng der DIN EN 471 entsprechen nd folgende Anforderngen erfüllen: Warnkleidngsklasse mindestens Klasse 2 gemäß Tabelle 1, DIN EN 471 Farbe des textilen Hintergrndmaterials floreszierendes orange-rot oder floreszierendes gelb nach Tabelle 2, DIN EN 471 Mindestrückstrahlwerte des retroreflektierenden Materials Stfe 2 gemäß Tabelle 4, DIN EN 471 Die Entscheidng, welche Asführngsform der Warnkleidng zm Einsatz kommt, kann nr im Einzelfall af der Grndlage der Gefährdngsberteilng nd der Berteilng der Art nd Größe der Risiken sowie der betrieblichen Beansprchng (Tätigkeit, Einsatzbereich, Tragedaer) getroffen werden. Je größer die Gefährdng drch die Geschwindigkeit des vorbei fließenden Verkehrs, die Größe der Verkehrsbelastng, die Häfigkeit des Betretens des Straßenrames, die Einschränkng der Beobachtngsmöglichkeit des Verkehrs nd wenn Arbeiten in einer nicht nach RSA gesicherten Bastelle drchzführen sind, desto affälliger, das heißt desto großflächiger mss die Warnkleidng sein. Daher: Wird im Rahmen der Gefährdngsberteilng für die geplanten Tätigkeiten ermittelt, dass erhöhte Gefährdng für die Versicherten vorliegt, ist Warnkleidng der Klasse 3 einzsetzen (siehe Kap. 4.4). 20

21 Latzhose Weste Abbildng 9a nd 9b: Einfache Gefährdng, Warnkleidng Klasse 2 Weste nd Hose Jacke nd Hose Abbildng 10a nd 10b: Erhöhte Gefährdng, Warnkleidng Klasse 3 Eine Rndbndhose bietet nr dann asreichende Sicherheit wenn sie in Verbindng mit Warnkleidng für den Oberkörper getragen wird, da die Bestreifng bei der Rndbndhose am nteren Hosenbein drch Tätigkeiten schnell verdeckt werden kann. 21

22 Anwendngsbeispiele nd besondere Bedingngen 5.2 Arbeiten in Gleisanlagen Warnkleidng ist z tragen, wenn Versicherte im Gleisbereich drch bewegte Schienenfahrzege gefährdet werden können. Das betrifft: Mitarbeiter im Bahnbetrieb (Betriebsbeamte nach EBO, Betriebsbedienstete nach BOStrab, ), Versicherte, die Arbeiten an oder in der Nähe von Bahnanlagen asführen oder diese Arbeiten sichern (Arbeiten im Bereich von Gleisen im Sinne der UVV Arbeiten im Bereich von Gleisen BGV/GUV-V D 33), Betriebsfremde Personen, die im Gleisbereich drch bewegte Schienenfahrzege gefährdet werden (Siehe Information Sicheres Verhalten betriebsfremder Personen im Gleis bereich von Eisenbahnen BGI 834) Mitarbeiter im Bahnbetrieb Mitarbeiter im Bahnbetrieb, die drch bewegte Schienenfahrzege gefährdet werden können, sind z.b.: Eisenbahnfahrzegführer, Lokrangierführer, Fahrer von Straßen- nd U-Bahnen, Rangierer, Wagenmeister, Zgführer, Zgbegleiter, Betriebsleiter nd andere Führngskräfte, die Gleisanlagen betreten müssen. Mitarbeiter im Bahnbetrieb tragen eng anliegende Warnkleidng der Klasse 2, mindestens in Form einer Weste, in der Farbe floreszierendes orange-rot, mit retroreflektierendem Material. Mitarbeiter, die ganztägig in Gleisanlagen drch Schienenfahrzege gefährdet werden, z.b. Rangierer, Lokrangierführer nd Wagenmeister, tragen Jacke nd Hose als 22

23 Warnkleidng (Klasse 3). Diese Warnkleidng mss gleichzeitig die Anforderngen einer Schtzkleidng gegen Regen erfüllen. Bei Gefährdng drch feerflüssiges Gt (z.b. Roheisen, Schlacke) mss schwerentflammbare Warnkleidng getragen werden Arbeiten im Bereich von Gleisen Das Tragen von Warnkleidng ersetzt nicht die für Arbeiten im Gleisbereich erforderlichen Sicherngsmaßnahmen, die af der Basis einer Gefährdngsberteilng vor Beginn der Arbeiten vom Unternehmer z veranlassen sind. Die Einhaltng der von der Für den Bahnbetrieb zständigen Stelle festgelegten Sicherngsmaßnahmen gegen die Gefahren as dem Bahnbetrieb haben dabei oberste Priorität (vgl. Information Sicherheitshinweise für Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen BGI/GUV-I 781). Warnkleidng ist ach für Arbeiten aßerhalb des Gleisbereichs erforderlich, wenn die Gefahr besteht, nbeabsichtigt in diesen z gelangen. Für Versicherte, die Arbeiten im Gleisbereich an Bahnanlagen nd anderen Anlagen sowie damit zsammenhängende Tätigkeiten, z.b. Besichtigngs-, Vermessngsnd Kontrolltätigkeiten asführen, ist insbesondere: eng anliegende Warnkleidng der Klasse 2, mindestens in Form einer Weste, in der Farbe floreszierendes orange-rot, mit retroreflektierendem Material zr Verfügng z stellen. Es hat sich bewährt, dass Versicherte, die Arbeiten im Gleisbereich asführen nd Personen, die Sicherngsafgaben im Gleisbereich drchführen, drch nterschiedliche Warnkleidngsfarben nterschieden werden können. Daher fordert z.b. die Detsche Bahn AG für Sicherngsafsichten, Sicherngsposten nd Absperrposten: eng anliegende Warnkleidng der Klasse 2, mindestens in Form einer Weste, in der Farbe floreszierendes gelb, mit retroreflektierendem Material zr Verfügng z stellen. 23

24 Anwendngsbeispiele nd besondere Bedingngen Betriebsfremde Personen, die im Gleisbereich drch bewegte Schienenfahrzege gefährdet werden können Betriebsfremde Personen, die im Gleisbereich drch bewegte Schienenfahrzege gefährdet werden können, sind z.b. Anlagenbediener in Indstrieanlagen mit Schienenbahnen, Be- nd Entladepersonal, Mitarbeiter von Energieversorgngsnternehmen. Betriebsfremde Personen tragen eng anliegende Warnkleidng der Klasse 2, mindestens in Form einer Weste, in der Farbe floreszierendes orange-rot, mit retroreflektierendem Material Beispiele für die Anwendng im Bereich von Schienenbahnen Beispielhaft für die nterschiedlichen Tätigkeiten bei Arbeiten im Bereich von Schienenbahnen ist nachfolgend eine Aswahl dargestellt. Mindestens ist Warnkleidng der Klasse 2 z tragen. Abbildng 11a: Rangierer Abbildng 11b: Eisenbahnfahrzegführer 24

25 Abbildng 12a: Gleisbaarbeiten Abbildng 12b: Wagenmeister Abbildng 12c: Sicherngsposten 25

26 Abbildng 13: Lokrangierführer 5.3 Anwendng von Warnkleidng nter besonderen Bedingngen Bei sommerlichen Temperatren haben die Versicherten häfig den Wnsch, ach bei Tätigkeiten im ngesicherten Verkehrsbereich eine krze Hose tragen z können. Die af dem Markt angebotenen Shorts/Krzhosen erfüllen jedoch meist nr Anforderngen nach Klasse 1. Af dem Markt sind ach Hosen der Klasse 2 mit besonderen Schnittformen erhältlich, die nr dann eingesetzt werden dürfen, wenn nach der Gefährdngsberteilng keine weiteren Verletzngs- nd Gesndheitsgefahren aftreten können. Verletzngs- oder Gesndheitsgefahren können sein: Wegfliegende Teile, heiße Materialien, Ecken, Spitzen, Kanten, Gefahrstoffe nd/oder biologische Arbeitsstoffe sowie UV-Strahlng, etc. Bei Tätigkeiten in der Abfallwirtschaft, Kanalnterhaltng, Straßenreinigng, Straßennterhaltng nd -betriebsdienste, Grünflächenpflege sowie bei Arbeiten im innerstädtischen Gleisbereich von Schienenbahnen, wird die Gefährdngsberteilng in der Regel ergeben, dass Shorts/ Krzhosen als Bestandteil der Warnkleidng aszschließen sind. Abbildng 14: Besondere Schnittformen 26

27 5.4 Bestimmngsgemäßes Tragen von Warnkleidng Die Warnwirkng der zm Einsatz gebrachten Warnkleidng ist bei den typischen Arbeitshaltngen z gewährleisten. Beim Tragen von Arbeitsmitteln, wie Freischneider oder Labblasgerät sowie beim Transport von Gegenständen werden häfig Teile der Warnkleidng verdeckt, so dass die Erkennbarkeit des Trägers eingeschränkt ist. In der Regel wird in solchen Fällen Warnkleidng der Klasse 3 erforderlich sein, m eine möglichst hohe Sicherheit für die Versicherten z erreichen. Abbildng 15: Teile der Warnkleidng werden verdeckt Das nicht bestimmngsgemäße Tragen von Warnkleidng, wie z.b. das offene Tragen einer Warnweste, führt zr Verminderng der Warnwirkng. Daher ist beispielsweise ach das Abtrennen bzw. das Hochkrempeln von Ärmeln/Hosenbeinen nicht zlässig. Veränderte Bekleidng darf nicht mehr für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden. Insbesondere bei der Verwendng von mehrteiligen Kombinationen (Weste oder Jacke nd Rndbndhose) ist z beachten, dass die Warnkleidng beim Ablegen des Oberteiles von Klasse 3 z Klasse 1 redziert wird nd der notwendige Schtz damit nicht mehr vorhanden ist. 27

28 Bei einer Latzhose (Klasse 2) darf der Latz drch das Tragen einer Überbekleidng (z.b. Pllover) nicht verdeckt werden, da dies die Erkennbarkeit redziert. Klasse 3 Klasse 1 Klasse 2 Klasse 1 Abbildng 16a nd b, c nd d: Redzierte Schtzwirkng bei nicht bestimmngsgemäßer Anwendng Entsprechend der Herstellerinformation sind die Westen oder Jacken geschlossen z tragen, da sonst die Erkennbarkeit eingeschränkt wird. 28

29 6 Hinweise zr Beschaffng, Pflege nd Lagerng 6.1 Beschaffng Die Beschaffng nd Pflege der erforderlichen Warnkleidng zählt z den Afgaben des Unternehmers. Drch regelmäßige Kontrolle nd Pflege der Warnkleidng ist deren Fnktionsfähigkeit nd Wirkng sicherzstellen. Jede Warnkleidng mss mit einem Piktogramm sowie einer beigelegten Herstellerinformation asgestattet sein: ➁ M. Mstermann, 8594 Brgwertstadt Artikel Warnoverall EN 471 ➀ ➃ 3 ➄ ➂ 2 ➅ i max. 50x Abbildng 17: Piktogramm, Herstellerkennzeichnng 1. Name oder Kennzeichnng des Herstellers 2. Bezeichnng des Bekleidngsstückes selbst 3. Größenbezeichnng nach EN die Bezeichnng EN Piktogramm mit Angabe der Bekleidngsklasse oben rechts neben stilisierter Weste nd der Stfe des Reflexmaterials nten rechts neben stilisierter Weste 6. Ein Pflegeetikett entsprechend ISO 3758 mit einem Hinweis af die maximale Anzahl der Waschzyklen 29

30 Das CE-Zeichen nd die spezielle Kennzeichnng sind vom Hersteller af der Warnkleidng entsprechend der absehbaren Lebensdaer gt sichtbar nd lesbar sowie naslöschbar anzbringen. Sie sind af jedem Teil der Warnkleidng selbst bzw. af einem Etikett, das im Kleidngsstück befestigt ist, afgedrckt. 6.2 Herstellerinformation Der Hersteller ist verpflichtet, der Warnkleidng eine Herstellerinformation in detscher Sprache beizfügen. Sie enthält alle für den Anwender wichtigen Informationen, wie z.b.: Detaillierte Angaben, wie das Kleidngsstück getragen, nd falls notwendig, annd asgezogen wird, Warnng vor falschem Gebrach nd Grenzen des Gebraches, Lagerng nd maximale Zeiträme für die Kontrolle, Pflegeanweisngen sowie vollständige Anweisng zm Waschen, chemischen Reinigen nd Dekontaminieren, Anzahl der Reinigngsprozesse (Waschzyklen) ohne Beeinträchtigng der Fnktionsfähigkeit nd der Warnwirkng. 6.3 Afbewahrng, Pflege nd Astasch Warnkleidng sollte immer in einem trockenen nd gt belüfteten Ram gelagert werden. Da die floreszierenden Farben nter UV-Strahlng erheblich asbleichen, sollte die Warnkleidng vor direktem Sonnenlicht geschützt afbewahrt werden. Ebenso ist daraf z achten, dass die Warnkleidng ach in Fahrzegen nicht nmittelbar am Fenster oder af den Fahrzegsitzen afgehängt oder abgelegt wird. Bei normalem Gebrach nd vorschriftsmäßiger Pflege kann die Warnkleidng im Rahmen der angegebenen maximalen Pflegezyklen des Herstellers getragen werden. Af eine regelmäßige optische Prüfng kann nicht verzichtet werden, denn asgeblichene Hintergrndgewebe oder starke Verschmtzngen verhindern die Erkennbarkeit. 30

31 Drch mechanische Beansprchng, falsche Pflege oder Kontamination können die retroreflektierenden Streifen beschädigt oder verschmtzt werden. Bei Betrachtng nter Tageslicht ist die Abntzng z erkennen, die jedoch keine sichere Assage über die Reflexion zlässt. Der Verlst der Rückstrahlwirkng lässt sich mit Handmessgeräten ermitteln (Prüfmethode, Viseller Abgleich, Verifier siehe Abbildng 18). Abbildng 18: Betrachtng von Reflexstreifen bei Tageslicht mit Hilfe des Verifiers, der Scheinwerferlicht simliert Abbildng 19: Verschmtzte Kleidng Warnkleidng, deren Warnwirkng drch Verschmtzng, Alterng oder Abnahme der Lechtkraft der verwendeten Materialien nicht mehr asreicht, mss asgetascht werden. Bei Kontamination drch biologische Arbeitsstoffe darf die Warnkleidng nicht privat gewaschen werden, m nbeteiligte Personen nicht drch solche Stoffe z gefährden. Die Verschleppng von Viren, Bakterien nd Pilzsporen as den verschiedenen Arbeitsbereichen in den Privatbereich ist aszschließen. Eine ordnngsgemäße Reinigng der Warnkleidng sollte entsprechend der Pflegehinweise af dem Etikett erfolgen. Geeignet dafür ist insbesondere eine nach dem Gütezeichen RAL (Detsches Institt für Gütesicherng nd Kennzeichnng e.v.) zertifizierte Wäscherei oder ein anerkanntes Waschverfahren. So ist sichergestellt, dass die Kleidng fachgerecht nd qalifiziert gewaschen bzw. gereinigt, getrocknet nd imprägniert wird. 31

32 Anlage 1 Informationsafnahme zr Gefährdngsermittlng für das Tragen von Warnkleidng am Beispiel Straßenverkehr Art des Betriebes: Arbeitsbereich: Arbeitsplatz: Tätigkeitsbeschreibng: Gefährdngen Bemerkngen 1. Welche Art von Verkehr liegt vor? Öffentlicher Straßenverkehr (PKW, LKW) Innerbetrieblicher Verkehr 2. Wie hoch ist die drchschnittlich erwartete Fließgeschwindigkeit des Verkehrs? Weniger als 60 km/h (z.b. innerstädtischer Verkehr) Mehr als 60 km/h (z.b. Landstraße, Atobahn) 3. Wie hoch ist die vorhandene Verkehrsdichte? Weniger als 600 Fahrzege/Stnde Mehr als 600 Fahrzege/Stnde 4. Welche Gefährdngen können noch aftreten? Dämmerng nd Dnkelheit schlechte Sicht (Nebel, Rach, Stäbe, etc.) Übersehenwerden bei Tag (z.b. wechselnde Belechtng) Verwechslng mit anderen Lebewesen (z.b. Wild) Arbeiten direkt am fließenden Verkehr ohne Abgrenzng Arbeiten direkt am fließenden Verkehr mit Abgrenzng Stehende/Einweisende Tätigkeit Tätigkeit in gebückter Haltng Wechsel zwischen gesicherten nd ngesicherten Arbeitsbereichen Unübersichtlicher Arbeitsplatz Diese Informationen werden bei der Aswahl der Warnkleidng mit Hilfe des Ablafschemas nach Anlage 2 benötigt. 32

33 Anlage 2 Entscheidngshilfe zr Bestimmng der richtigen Warnkleidngsklasse am Beispiel Straßenverkehr Notfallsitation (z.b. Panne) Warnkleidng Klasse 2 Einfache oder weitere Gefährdng Fließgeschwindigkeit des Verkehrs mehr als 60 km/h? ja, dann Warnkleidng Klasse 3 Fließgeschwindigkeit des Verkehrs weniger als 60 km/h? ja, aber Hohe Verkehrsdichte von mehr als 600 Fahrzegen/h? ja, dann Warnkleidng Klasse 3 ja, nd aßerdem Geringe Verkehrsdichte von weniger als 600 Fahrzegen/h? ja, aber Schlechte Sicht (Übersicht, Nebel, parkene Atos, etc.)? ja, dann Warnkleidng Klasse 3 ja, nd aßerdem Asreichende Sicht (Wetterverhältnisse, etc.)? ja, aber Weitere Gefährdngen? ja, dann Warnkleidng Klasse 3 ja, nd aßerdem Keine weiteren Gefährdngen? dann Warnkleidng Klasse 2 33

34 Anlage 3 Checkliste für die Anschaffng von Warnkleidng Art des Betriebes: Arbeitsbereich: Arbeitsplatz: Tätigkeitsbeschreibng: 1 Anforderngen Bemerkngen 1. Welche Warnkleidngsklasse soll angeschafft werden? Klasse 2 Klasse 3 2. Wie lange soll die Warnkleidng getragen werden (siehe Grafik Tragedaer, Abb. 8)? Tragedaer lang (ganze Schicht) Tragedaer krz 3. Welche Kleidngsstücke sollen angeschafft werden? Latzhose (A)* T-Shirt / Weste / Hemd jeweils krzärmelig (B)* Rndbndhose (C)* Jacke (D)* Soll die Warnkleidng zsätzliche Applikationen afweisen (Kap. 4.3)? 4. Welche Farbaswahl des Hintergrndmaterials? Floreszierend orange-rot ** Floreszierend gelb ** * A, B, C, D entsprechend Kapitel 4.4 dieser Broschüre ** entsprechend BGV/GUV-V D29 des zständigen UV-Trägers nd Umgebng in der die Arbeiten asgeführt werden. 34

35 Anforderngen 5. Welche Schtzfnktionen soll die Warnkleidng zsätzlich erfüllen? Schtz vor Regen (DIN EN 343, Schtzkleidng gegen Regen, Klasse 2 oder 3) Schtz vor Kälte (DIN EN ) Schtz vor Hitze (EN ISO 11612) Schtz vor Hitze nd Flammen (DIN EN ISO 14116) Schweißafnahme/-ableitvermögen Schtz vor Störlichtbogen Schtz vor Chemikalien (DIN EN 13034) Schtz vor gefährlicher elektrost. Afladng (DIN EN 1149) Schwerentflammbarkeit Schtz vor Schweißperlen Schtz vor mechanischer Einwirkng Knieschtz Sonstige 6. Welche Anforderngen an die Sichtbarkeit ergeben sich drch die typische Arbeitshaltng? Asschließlich stehende Tätigkeit Tätigkeit in gebückter Haltng Arbeiten mit teilweiser Verdeckng (z.b. Arbeiten im Motorram) Tätigkeiten liegend (z.b. Rettng, Bergng, Instandsetzng, Fahrzegkontrolle) Seitliche Positionen zm Gefahrbereich Wenn ja, Anordnng der Reflexstreifen beachten, m die Sichtbarkeit in jeder Arbeitshaltng z ermöglichen! Tragen von Arbeitsmitteln (z.b. Freischneider), PSA (z.b. Atemschtzgerät) nd anderen Dingen am Körper mittels Tragemittel. 8. Wer prüft den arbeitssicheren Zstand der Bekleidng Name: 9. Soll vor Einführng der Bekleidng ein Trageversch drchgeführt werden? Anforderngen hinsichtlich Passform Schnitt Bewegngsfreiheit Trageakzeptanz Schwitzen Frieren 10. Unterlagen des Herstellers Konformitätserklärng für die Bekleidng Bamsterprüfbescheinigng Herstellerinformation Bemerkngen 35

36 Anlage 4 Vorschriften, Regeln nd Informationen Nachstehend sind die insbesondere z beachtenden einschlägigen Vorschriften, Regeln nd Informationen zsammengestellt. 1. Gesetze, Verordnngen, Verwaltngsvorschriften Bezgsqelle: Bchhandel nd Internet: z. B. Arbeitsschtzgesetz (ArbSchG), Geräte- nd Prodktsicherheitsgesetz (GPSG), Straßenverkehrs-Ordnng (StVO), Allgemeine Verwaltngsvorschrift zr Straßenverkehrsordnng (VwV-StVO), Richtlinien für die Sicherng nd Arbeitsstellen af Straßen (RSA), Allgemeines Rndschreiben Straßenba Nr. 17/2009 Sachgebiet 07.3: Straßenverkehrstechnik nd Straßenasstattng; Arbeitsstellen an Straßen (ARS veröffentlicht im Verkehrsblatt), Arbeitsstättenverordnng (ArbStättV), PSA Bentzngsverordnng (PSA-BV). 2. Vorschriften, Regeln nd Informationen für Sicherheit nd Gesndheit bei der Arbeit Bezgsqelle: Z beziehen bei Ihrem zständigen Unfallversicherngsträger. Die Adressen finden Sie nter Unfallverhütngsvorschriften: Grndsätze der Prävention (BGV/GUV-V A1), Abwassertechnische Anlagen (BGV/GUV-V C5), Baarbeiten (BGV/GUV-V C22), Müllbeseitigng (BGV/GUV-V C27), 36

37 Straßenreinigng (GUV-V C52), Fahrzege (BGV/GUV-V D29), Schienenbahnen (BGV D30), Eisenbahnen (GUV-V D30.1), Arbeiten im Bereich von Gleisen (BGV/GUV-V D33), Regeln Fahrzeg-Instandhaltng (BGR/GUV-R 157), Vermessngsarbeiten (BGR/GUV-R 178), Sicherheitsregeln Wasserba nd wasserwirtschaftliche Arbeiten (GUV-R 2102), Straßennterhaltng (GUV-R 2108), Sicherngsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen (GUV-R 2150), Informationen Sicherheitshinweise für Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen (BGI/GUV-I 781), Sicheres Verhalten betriebsfremder Personen im Gleisbereich von Eisenbahnen (BGI 834). 3. Normen Bezgsqelle: Beth-Verlag GmbH, Brggrafenstraße 6, Berlin DIN EN 340 DIN EN 343 DIN EN DIN EN , Schtzkleidng Allgemeine Anforderngen, 2003+A1:2007+AC:2009, Schtzkleidng Schtz gegen Regen, , Schtzkleidng Kleidngsstücke zm Schtz gegen kühle Umgebngen, , Warnkleidng Prüfverfahren nd Anforderngen, 37

38 Anlage 4 DIN EN , Klima am Arbeitsplatz nd in der Arbeitsmgebng Teil 5 ergonomische Gestaltng von Kältearbeitsplätzen, DIN EN ISO , Schtzkleidng Kleidng zm Schtz gegen Hitze nd Flammen, DIN EN ISO , Schtzkleidng Schtz gegen Hitze nd Flammen, DIN EN , Schtzkleidng gegen flüssige Chemikalien, DIN EN , Schtzkleidng elektrostatische Eigenschaften, Teile

39

40 Detsche Gesetzliche Unfallversicherng (DGUV) Mittelstraße Berlin Tel.: Fax: Internet:

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