I N N E N M I N I S T E R I U M B A D E N - W Ü R T T E M B E R G. Postfach Stuttgart poststelle@im.bwl.de FAX: 0711/
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1 I N N E N M I N I S T E R I U M B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach Stuttgart poststelle@im.bwl.de FAX: 0711/ An den Präsidenten des Landtags von Baden-Württemberg Herrn Guido Wolf MdL Haus des Landtags Konrad-Adenauer-Str Stuttgart Datum Name Fessner/Körner Durchwahl -3954/-3988 Aktenzeichen /59/1 (Bitte bei Antwort angeben) nachrichtlich Staatsministerium Kleine Anfrage der Abg. Dr. Marianne Engeser CDU - Neueste Entwicklungen im Bereich Wohnungseinbrüche im Wahlkreis 42 - Drucksache 15/5071 Ihr Schreiben vom 14. April 2014 Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, das Innenministerium beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Zahl der Wohnungseinbrüche im Wahlkreis 42 seit Beginn des Jahres 2013 entwickelt? Zu 1.: Die statistische Erfassung polizeilich registrierter Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfolgt nach bundeseinheitlichen Richtlinien. Es handelt sich dabei um eine reine Ausgangsstatistik, in der strafrechtlich relevante Sachverhalte nach Abschluss der polizeilichen Sachbearbeitung vor Abgabe an die Strafverfolgungsbehörden erfasst werden. Bei der unterjährigen bzw. monats- oder quartalsweisen Auswertung kann es aufgrund des Umfangs und der Dauer der polizeilichen Ermittlungen teilweise zu erheblichen Verzerrungen kommen.
2 - 2 - Die Auswertung der PKS mit Blick auf den Wohnungseinbruchdiebstahl in den entsprechenden Gemeinden für den Wahlkreis 42 1 ergibt folgendes Ergebnis: 2013 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez ges. Wahlkreis Jan Feb Mrz ges. Wahlkreis Welche Gemeinden bzw. Stadtteile des Wahlkreises 42 sind besonders betroffen? Zu 2.: Es wird auf die in der Antwort zu Frage 1 gemachten Ausführungen verwiesen, wonach die Zahlen aus der PKS bei unterjähriger Auswertung keine belastbaren Schlüsse zulassen. Nach derzeitigem Stand ist insbesondere der Stadtkreis Pforzheim betroffen. Hier sind besonders die Nord- und Südstadt zu nennen. Die Fallbelastungen im Einzelnen ergeben sich aus nachfolgender Tabelle: Fälle 2013 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez ges. Stadtkreis Pforzheim Birkenfeld Engelsbrand Ispringen Kieselbronn Fälle gesamt Der Wahlkreis 42 umfasst den Stadtkreis Pforzheim und die vier Enzkreisgemeinden Birkenfeld, Engelsbrand, Ispringen und Kieselbronn.
3 - 3 - Fälle 2014 Jan Feb Mrz ges. Stadtkreis Pforzheim Birkenfeld Engelsbrand Ispringen Kieselbronn Fälle gesamt Was sind die Ursachen für diese Entwicklung? 4. Welche Maßnahmen ergreift sie, um diesen Entwicklungen Herr zu werden? 5. Welche Wirkung hatte die Verstetigung der Ermittlungsgruppe Einbruch? 6. Welche Maßnahmen der Handlungsempfehlungen der vom Landeskriminalamt vorzulegenden Konzeption zur intensivierten Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls wurden bereits umgesetzt? 7. Wie beurteilt sie deren Wirkung? Zu 3. bis 7.: Diesbezüglich wird insbesondere auf die Antwort des Innenministeriums zur Kleinen Anfrage - Einbruchserie in Pforzheim - vom 28. Juni 2013 verwiesen (Drucksache 15/3696). Das Landeskriminalamt hat die Handlungskonzeption nebst entsprechenden Empfehlungen für die Polizeidienststellen zur intensivierten Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls im Januar 2014 fortgeschrieben. Diese wurden mit Dienstanweisung des Polizeipräsidiums Karlsruhe im März 2014 vollumfänglich umgesetzt.
4 - 4 - Beispielsweise sieht das ganzheitliche Konzept des Polizeipräsidiums Karlsruhe die Einrichtung spezialisierter Ermittlungsgruppen, qualifizierte Tatortarbeit und Spurensicherung sowie verstärkte Durchführung von Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen in besonders betroffenen Gebieten bzw. zu lagebildorientierten tatrelevanten Schwerpunktzeiten vor. Diese werden durch präventive Maßnahmen wie zum Beispiel durch die Ausgabe von Verhaltenstipps zur Sensibilisierung der Bevölkerung und die Beratung zur Sicherung des Wohnungseigentums begleitend unterstützt. Die vor der Polizeireform bereits eingerichteten gemeinsamen Ermittlungsgruppen der Schutz- und Kriminalpolizei wie die Ermittlungsgruppe Eigentum Karlsruhe-Süd, Ermittlungsgruppe Eigentum Karlsruhe-Nord und die Ermittlungsgruppe Einbruch in Pforzheim sind verstetigt. Alle Wohnungseinbruchsdiebstähle, bei denen konkrete Ermittlungs- und Fahndungsansätze oder Hinweise auf Tatverdächtige vorliegen, werden von diesen Ermittlungsgruppen bearbeitet. Um eine hohe Spurenqualität zu erreichen, erfolgt die Aufnahme des objektiven Tatbefundes bei besonders schweren Fällen des Diebstahls als priorisierte Delikte grundsätzlich durch die Zentrale Kriminaltechnik. Ferner wird die Koordination der Informationen und der phänomenbezogene Erkenntnisaustausch innerhalb des Polizeipräsidiums Karlsruhe sowie mit benachbarten Dienststellen und dem Landeskriminalamt durch die Zentrale Integrierte Auswertung (ZIA) der Kriminalpolizeidirektion Karlsruhe gewährleistet. So konnte durch den Einsatz der zentralen Kriminaltechnik eine weitere Verbesserung der Spurenqualität erzielt und konkretere Ermittlungsansätze wie beispielsweise die Identifizierung von Tatverdächtigen erreicht werden. Neben einer besseren Vernetzung der Erkenntnislage, die zu valideren Auswerteergebnissen führt, werden Fahndungseinsätze gezielt koordiniert und damit insgesamt optimiert. Durch die Verstetigung der in Rede stehenden Ermittlungsgruppe Einbruch ist die Sachbearbeitung der relevanten Ermittlungsverfahren und Hinweise mit einem hohen Personalansatz aus einer Hand gegeben. Tatzusammenhänge, Tatserien und Täterstrukturen werden dadurch besser und schneller erkannt, außerdem wird die Zuordnung einzelner Taten erleichtert. Daneben ist eine rasche und qualifizierte Sachbearbeitung aller Verfahren gewährleistet. Seit dem 1. Juni 2013 wurden durch die Ermittlungsgruppe acht umfangreiche Verfahren mit jeweils mehreren Tatverdächtigen bearbeitet. Zwanzig Tatverdächtige kamen in Untersuchungshaft bzw. in Strafhaft, fünf
5 - 5 - werden noch mit Haftbefehl gesucht. Nach Festnahme weiterer Tatverdächtiger im 1. Quartal 2014 und den konsequent geführten Ermittlungen der EG Einbruch kann unter Zugrundelegung einer vorsichtiger Einschätzung im April 2014 ein nicht unerheblicher Rückgang der Fallzahlen beim Wohnungseinbruchdiebstahl im Zuständigkeitsbereich des Kriminalkommissariats Pforzheim gegenüber den Vormonaten verzeichnet werden. 8. Welche Ergebnisse wurden durch die Beteiligung des Polizeipräsidiums Stuttgart an der Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen zum Wohnungseinbruchdiebstahl mittlerweile generiert? 9. Wie werden sie in der Praxis umgesetzt? Zu 8 und 9.: Die Untersuchungen des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen zum Wohnungseinbruchdiebstahl sind noch nicht abgeschlossen. Valide Untersuchungsergebnisse liegen demnach nicht vor. 10. Wie bewertet sie die Initiative von Einwohnern mehrerer Gemeinden und Stadtteilen des Wahlkreises 42, Bürgerwehren zu bilden bzw. auf eigene Kosten Sicherheitsdienste, insbesondere zur nächtlichen Sicherung von Wohngebieten, zu engagieren? Zu 10.: Im Bereich der Stadt Pforzheim und in verschiedenen Enzkreisgemeinden werden private Sicherheitsdienste im Auftrag von Kommunen und Geschäftsleuten eingesetzt. Die privaten Sicherheitsdienste nehmen als sogenannte Citystreife beispielsweise in der Gemeinde Niefern-Öschelbronn und in der Großen Kreisstadt Mühlacker Aufgaben wahr. Der Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten im öffentlichen Raum wird aus polizeilicher Sicht kritisch bewertet. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger ist Aufgabe des Staates, dem hierfür das Gewaltmonopol übertragen wurde. Ein Zusammenschluss von Bürgern, die ersatzweise für hoheitliche Stellen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durchführen, ist abzulehnen. Dies entbehrt rechtstaatlichen Grundsätzen. Durch das nicht
6 - 6 - abschätzbare und gegebenenfalls wehrhafte Verhalten von Tätern ist ein potenzielles Aufeinandertreffen von sogenannten Bürgerwehren bei möglicher Verfolgung und Ergreifung tatsächlich nicht ungefährlich. Ferner können sich dadurch möglicherweise nicht verhältnismäßige oder nicht rechtskonforme Verhaltensweisen beim Einschreiten gegen Rechtsbrecher - unabhängig von gegebenenfalls sich ergebenden Notwehrbzw. Notstandsrechten - ergeben. Ungeachtet dessen begrüßt das Innenministerium bürgerschaftliches Engagement wie beispielsweise im Rahmen einer aufmerksamen Nachbarschaft und das konsequente Informieren der zuständigen Polizei bei verdächtigen Wahrnehmungen, notfalls per 110. Mit freundlichen Grüßen gez. Reinhold Gall MdL Innenminister
Neueste Entwicklungen im Bereich Wohnungseinbrüche im Wahlkreis 42
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