Stellungnahme. Geräuschimmissionen ausgehend von der geplanten Rettungswache in Voiswinkel

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1 Stellungnahme Geräuschimmissionen ausgehend von der geplanten Rettungswache in Voiswinkel Auftraggeber Gemeinde Odenthal GB III - Bauen und technische Dienste - Altenberger-Dom-Straße Odenthal Betreiber Standort Gemeinde Odenthal Altenberger-Dom-Straße Odenthal Küchenberger Straße / Odenthaler Straße Odenthal-Voiswinkel Immissionsprognose Nr _S_2108 vom Verfasser Dipl.-Ing. Eberhard Wesemann Umfang Textteil 8 Seiten kein Anhang Dieser Bericht darf auszugsweise nur mit schriftlicher Genehmigung der debakom GmbH vervielfältigt oder zitiert werden. Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Ermittlung von Geräuschen; Lärm am Arbeitsplatz Modul Immissionsschutz bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG für die Ermittlung von Geräuschen

2 Inhaltsverzeichnis Textteil 1 Aufgabenstellung Einleitung Unterlagen Vorhabenbeschreibung Immissionssituation Lärm mindernde Maßnahmen Fazit Literaturverzeichnis... 8 Bericht-Nr _S_2108 Seite 2 von 8

3 1 Aufgabenstellung Im Auftrag der Gemeinde Odenthal ist zu prüfen, ob die für den vorgesehenen Standort der Rettungswache erstellte Geräuschimmissionsprognose [1] weiterhin, auch bei erweiterter Grundfläche anwendbar ist. 2 Einleitung Die Gemeinde Odenthal plant die Errichtung einer Rettungswache und Feuerwehrhauses im Bereich der Einmündung Küchenberger Straße / Odenthaler Straße in Voiswinkel. Das Gebäude unterteilt sich im Wesentlichen in die Fahrzeughalle und den Büro- und Sozialtrakt. In diesem Zusammenhang ist die Zusatzbelastung durch Geräuschimmissionen ausgehend von der Rettungswache und dem Feuerwehrhaus prognostiziert worden, die in der Umgebung bei bestimmungsgemäßem Betrieb zu erwarten ist [1]. Als Immissionsorte wurden die nächst gelegenen Gebäude mit im Sinne der DIN 4109 [2] zum ständigen Aufenthalt von Menschen bestimmten Räumen, die an der Odenthaler Straße (Nr. 66a und 68) und der Küchenberger Straße (Nr. 10) stehen, detailliert betrachtet. Das Gebäude an der Küchenberger Straße 10 wurde zwischenzeitlich abgerissen, da die Fläche für die geplante Rettungswache benötigt wird. Für die Prognose [1] wurden zunächst die Schallemissionen (Schallleistungspegel) anhand der aktuellen Planunterlagen und Erfahrungswerten zum Betrieb einer Rettungswache und eines Feuerwehrhauses abgeschätzt. Die Bewertung der prognostizierten Schallimmissionen erfolgte analog TA Lärm [3], obwohl diese hier nicht einschlägig ist. Die Prognose berücksichtigt im Wesentlichen die Geräuschemissionen der Rettungswagen, die Geräuschemissionen der Feuerwehrfahrzeuge, die Fahrzeuge der Belegschaft der Rettungswache, die Fahrzeuge der Mannschaften der Feuerwehr, die Geräuschemissionen der Hallenentlüftungen, da diese Geräusche insbesondere in der ungünstigsten Nachtstunde, d.h. beim Ausrücken beider Rettungswagen und des Löschzugs, innerhalb einer Stunde auftreten können. Andere Tätigkeiten, die Geräusche verursachen, finden ausschließlich am Tage zwischen 6 und 22 Uhr statt und blieben aufgrund des dann über 16 Stunden geltenden und 15 db höheren Richtwerts unberücksichtigt. 3 Unterlagen Für die Bearbeitung standen die folgenden Unterlagen zur Verfügung: - Übersichtsplan Bebauungsplan Nr. 69, Feuerwehrgerätehaus und Rettungswache Voiswinkel, 1. Änderung und Ergänzung, - Schalltechnische Untersuchung, debakom-bericht _S_2108 [1]. Bericht-Nr _S_2108 Seite 3 von 8

4 4 Vorhabenbeschreibung Die Rettungswache mit Feuerwehrgerätehaus soll auf einer bislang unbebauten, ca. 5440m² großen Fläche in unmittelbarer Nähe zur Einmündung der Küchenberger in die Odenthaler Straße am nördlichen Ortsausgang von Voiswinkel errichtet werden. Die nunmehr für das Projekt vorgesehene Fläche umfasst etwa das 2.2fache der ursprünglich vorgesehenen Fläche. Es sind eine Fahrzeughalle zum Einstellen von 2 Rettungswagen und eine Fahrzeughalle zum Einstellen von 3 Feuerwehrfahrzeugen (Löschzug - 2 Fahrzeuge - Freiwillige Feuerwehr, 1 Fahrzeug Jugendfeuerwehr) geplant. Außerdem ist eine am Tag und in der Nacht im 3-Schicht-Betrieb besetzte Rettungswache vorgesehen, deren Personal für den Betrieb der Rettungswagen zuständig ist. Ein Lageplan mit einer detaillierten Darstellung der Lage der geplanten Gebäude liegt nicht vor, die Ausrichtung der Gebäude soll jedoch der in der ursprünglichen Planung vorgesehenen entsprechen. Die Rettungswache ist in jeder Schicht mit 5 Mitarbeitern besetzt, so dass der Einsatz unmittelbar nach Eingang eines Notrufs erfolgen kann. Die Feuerwache ist nicht ständig mit der Mannschaft für einen Löschzug (2 Fahrzeuge, 18 Personen) besetzt. Bei einem Einsatz der Feuerwehr kommen die Einsatzkräfte zunächst zum Gerätehaus, um dann von hier zum Einsatzort zu fahren. Für die Kfz des Personals der Rettungswache und der Mannschaften der Feuerwehr steht auf dem Gelände eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen zur Verfügung. Wartung und Pflege der Fahrzeuge finden ausschließlich am Tage (6 bis 22 Uhr) statt. Wesentlich sind die Geräusche der Rettungswagen beim Ausrücken zu einem Einsatz, bei Einsatz der Feuerwehr die Geräusche des ausrückenden Löschzugs und der Kfz der Mannschaft. Es wird davon ausgegangen, dass, wie an anderen Orts üblich und ständig praktiziert, akustische Warnsignale (Martinshorn) nicht in jedem Fall unmittelbar beim Ausrücken eingesetzt werden, sondern nur, wenn es die Verkehrssituation erforderlich macht. Gegenüber der ursprünglichen Situations- und Vorhabenbeschreibung nach [1] ergeben sich somit keine Veränderungen. 5 Immissionssituation Als Immissionsorte wurden zum Gelände hin ausgerichtete Wohnraumfenster der nächst gelegenen Gebäude betrachtet: Immissionsort IO 1: Odenthaler Straße 68, Höhe 6 m üb.grund Odenthal-Voiswinkel Immissionsort IO 2: Odenthaler Straße 66a, Höhe 6 m üb.grund Odenthal-Voiswinkel. Die Immissionsorte IO 1 und IO 2 sind als Mischgebiet MI eingestuft, so dass hier nach TA Lärm [3] für Gewerbegeräusche Richtwerte von Bericht-Nr _S_2108 Seite 4 von 8

5 60/45 db(a) tags/nachts gelten. Am ehemaligen Immissionsort IO 3 - Küchenberger Straße 10 - lag keine verbindliche Gebietsausweisung vor (Außenbereich), so dass Richtwerte von 60/45 db(a) tags/nachts angesetzt wurden. An den Immissionsorten liegt keine relevante Vorbelastung durch Gewerbegeräusche im Sinne der TA Lärm [3] vor. Für die Zusatzbelastung durch Schallimmissionen ausgehend von der Rettungswache wurden in [1] für die ungünstigste Nachtstunde (Mitwind-)Mittelungspegel L Aeq = 44.7 db(a) am Immissionsort IO 1 L Aeq = 43.5 db(a) am Immissionsort IO 2 L Aeq = 42.5 db(a) am Immissionsort IO 3 prognostiziert. Daraus lässt sich für die ursprünglich vorgesehene Fläche ein Schallleistungspegel L WA = 87.4 db(a) abschätzen, der in Richtung der Immissionsorte IO 1 und IO 2 immissionswirksam abgestrahlt wird. In Richtung des Immissionsorts IO 3 ergibt sich ein Schallleistungspegel L WA = 83.1dB(A), der in Richtung dieses Immissionsorts immissionswirksam abgestrahlt wird. Diese Minderung des immissionswirksamen Schallleistungspegels gegenüber dem in Richtung der Immissionsorte IO 1 und IO 2 abgestrahlten Schallleistungspegel resultiert aus der Abschirmung durch das Gebäude der Rettungswache und einer ergänzenden Schallschutzwand. Bezogen auf eine ursprüngliche Fläche von 2425m² errechnen sich flächenbezogene Immissionswirksame Schallleistungspegel L WA = 53.6 db(a)/m² bezüglich der Immissionsorte IO 1 und IO 2 und L WA = 49.3 db(a)/m² bezüglich des Immissionsorts IO 3. Da sich die installierte Schallleistung nicht ändern, sondern lediglich über eine größere Fläche ( 2.2) verteilen wird, sind um 3.5 db niedrigere flächenbezogene Immissionswirksame Schallleistungspegel zu erwarten. Das bedeutet, dass die Immissionssituation in der Umgebung gegenüber der in [1] prognostizierten im Grundsatz unverändert bleibt, soweit das geplante Gebäude so ausgerichtet und positioniert wird, wie in der Prognose [1]. In der Abbildung 5.1 sind die ursprünglich für die Rettungswache und das Feuerwehrgerätehaus vorgesehene Fläche sowie die in [1] betrachteten Immissionsorte dargestellt, in der Abbildung 5.2 die erweiterte Fläche. Bericht-Nr _S_2108 Seite 5 von 8

6 Abbildung 5.1: Lageplan Gelände Rettungswache und Feuerwehrhaus, ursprüngliche Fläche, Umgebung Abbildung 5.2: Lageplan Gelände Rettungswache und Feuerwehrhaus, erweiterte Fläche, Umgebung Bericht-Nr _S_2108 Seite 6 von 8

7 Legt man unter Annahme einer gleichen Ausrichtung und gleicher Positionierung des Rettungswachengebäudes am nördlichen Geländerand den bezüglich des Immissionsorts IO 3 ermittelten flächenbezogenen Schallleistungspegel zugrunde, so lässt sich der Immissionsbeitrag ausgehend von der Rettungswache in der ungünstigsten Nachtstunde an den nächstgelegenen Wohngebäuden an der Küchenberger Straße bzw. Oberbech mit LAFeq 29 db(a) abschätzen. Hierbei wurden im Sinne einer Abschätzung nach oben weder die Luftabsorption noch die Bodendämpfung auf dem Ausbreitungsweg berücksichtigt. 6 Lärm mindernde Maßnahmen Es ist heute üblich und wird anderen Orts ständig praktiziert (z.b. Bergisch Gladbach), das Martinshorn nicht bereits beim Verlassen des Betriebsgeländes und Einfahrt in den öffentlichen Straßenraum einzuschalten. Vielmehr verlassen die Einsatzfahrzeuge nur mit eingeschaltetem Blaulicht das Gelände. Das Martinshorn wird erst in Betrieb genommen, wenn die visuelle Signalwirkung nicht ausreicht und aufgrund der jeweiligen Verkehrssituation zusätzlich auf die Einsatzfahrt aufmerksam gemacht werden muss. Diese Regelung sollte auch für die neue Rettungswache in Voiswinkel vorgeschrieben werden. Gegebenenfalls sind hierzu auch weitergehende visuelle Signale zu erörtern, die auf einen Einsatz hinweisen. Diese Maßnahme entspricht dem Stand der Technik zur Lärmminderung. 7 Fazit Für die Errichtung einer Rettungswache und eines Feuerwehrgerätehauses im Einmündungsbereich Küchenberger / Odenthaler Straße in Voiswinkel wurde 2015 eine Geräuschimmissionsprognose erstellt, deren weitere Gültigkeit zu prüfen war, da das vorgesehene Betriebsgelände auf das Doppelte der ursprünglichen Größe erweitert wurde. Die Betriebsabläufe sind die gleichen, wie sie in [1] beschrieben wurden. Somit muss auch von gleicher wie in [1] prognostizierten Geräuschemission ausgegangen werden. Entsprechend sind auch die gleichen Geräuschimmissionen ausgehend von der Rettungswache und dem Feuerwehrgerätehaus zu erwarten, so dass die Prognose [1] als Grundlage für die weitere Planung dienen kann. Erstellt: Geprüft: Dipl.-Ing. Eberhard Wesemann Fachlich Verantwortlicher Dipl.-Phys. Thomas Bardenheuer Bericht-Nr _S_2108 Seite 7 von 8

8 8 Literaturverzeichnis [1] debakom-bericht _S_2108, Prognose der Schallimmissionen ausgehend von der geplanten Rettungswache in Voiswinkel, Odenthal, [2] DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Berlin: Beuth Verlag, November [3] TA Lärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm), 26. August 1998, GMBl 1998, Nr. 26, S Bericht-Nr _S_2108 Seite 8 von 8

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