D CH 10: Familienleistungen
|
|
- Sabine Fertig
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Das ist in der Schweiz anders Was ist mit Familienleistungen gemeint? Anspruch auf Familienleistungen... 2 Zwischenstaatliches Recht EG-Verordnung Beschäftigungsland Prioritätsregeln: In welchem Land erhalte ich (vorrangig) Familienleistungen?... 3 So ist die Situation in der Schweiz Familienleistungen Beiträge... 5 Wichtiges in Kürze Anspruch und Beantragung von Familienleistungen Wo habe ich Anspruch auf Familienleistungen? Was ist bei der Antragstellung zu beachten? Woher wissen die Familienkassen, dass ich Grenzgänger/in bin? Ausgleichszahlungen... 6 Information und Beratung vor Ort EURES-Berater/innen EURES-Berater/innen in der Schweiz (Auswahl) EURES-Berater/innen in Deutschland (Auswahl) Familienkassen Familienausgleichskassen in der Schweiz (Auswahl) In Deutschland für Familienleistungen zuständige Organisationen Hinweis: Um der besseren Lesbarkeit willen wird im Text darauf verzichtet, durchgängig die männliche und weibliche Form nebeneinander zu verwenden. Steht die männliche Form allein, sind immer auch Frauen angesprochen. Diese Informationen wurden durch EURES-T Oberrhein und EURES Schweiz zusammengestellt. Finanzierungsquellen: Europäische Union und Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
2 Das ist in der Schweiz anders 1. Was ist mit Familienleistungen gemeint? Unter Familienleistungen fallen zum einen Zuschüsse (Familienzulagen), die Familien erhalten, bis die Kinder selbst für ihren Unterhalt sorgen können. Kinderzulagen (Schweiz) und Kindergeld (Deutschland) werden für jedes Kind einzeln gezahlt. Sie sind unabhängig vom Einkommen der Eltern und werden bis zu einem bestimmten Alter des Kindes oder bis zum Ende der Ausbildung gewährt. Hat der Sohn oder die Tochter ein eigenes Einkommen, dann gelten hierfür Höchstgrenzen. Von den Familienzulagen zu unterscheiden sind Leistungen, die in den ersten Lebensjahren des Kindes gewährt werden, wenn ein Elternteil nicht voll erwerbstätig ist und sich stattdessen der Kinderbetreuung widmet (Erziehungszulagen). Diese Zahlungen existieren in Deutschland unter dem Namen Erziehungsgeld sowie Elterngeld. In der Schweiz gibt es keine vergleichbare Leistung. 2. Anspruch auf Familienleistungen Anspruch auf die schweizerischen Familienzulagen haben alle Arbeitnehmenden unter bestimmten Voraussetzungen, die Nichterwerbstätigen mit bescheidenem Einkommen und je nach Kanton auch die Selbständigerwerbenden. Für Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten, besteht ein Anspruch auf Familienzulagen: in der Schweiz, wenn beide Elternteile in der Schweiz erwerbstätig sind oder wenn der andere Elternteil nicht erwerbstätig ist; in Deutschland, wenn der andere Elternteil in Deutschland erwerbstätig ist. Entrichtet ein Land die Kinderzulagen und fallen diese niedriger aus als die im anderen Land, so bezahlt das andere Land die Differenz (Differenzzulage) aus. Die Differenzzulage kann jedoch nur an einen in dem betroffenen Land anspruchsberechtigten Elternteil gezahlt werden. In der Schweiz beginnt und endet der Anspruch auf die Familienzulagen grundsätzlich mit dem Lohnanspruch. Bei Unfall, Krankheit oder Mutterschaft sowie im Todesfall wird die Zulage in der Regel noch während einer gewissen Dauer über den letzten Lohnanspruch hinaus gewährt. EURES-T Oberrhein/Rhin Supérieur, Mai
3 Zwischenstaatliches Recht 3. EG-Verordnung Die Zuschüsse oder Zulagen, die Familien erhalten, bis die Kinder selbst für ihren Unterhalt sorgen können, fallen unter Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. 4. Beschäftigungsland Die Verordnung besagt, dass in der Regel das Beschäftigungsland für die Erbringung des Familienleistungsausgleichs zuständig ist. Sie legt Prioritätsregeln beim Zusammentreffen von Ansprüchen fest, um ungerechtfertigte Doppelleistungen zu vermeiden: 5. Prioritätsregeln: In welchem Land erhalte ich (vorrangig) Familienleistungen? Familiensituation Wohnsitzland Beschäftigungsland Anderer Elternteil ist im Wohnsitzland erwerbstätig Anderer Elternteil ist nicht erwerbstätig Anderer Elternteil ist Grenzgänger im gleichen Land erbringt vorrangig Leistungen Anderer Elternteil ist Grenzgänger in einem anderen EU/EFTA- Land erbringt vorrangig Leistungen Unterschiedsbetrag, falls Leistungen im Beschäftigungsland niedriger Unterschiedsbetrag, falls Leistungen im Beschäftigungsland niedriger zahlt ggf. einen Unterschiedsbetrag Differenzzulage, falls Leistungen aus Wohnsitzland niedriger erbringt vorrangig Leistungen das Beschäftigungsland mit den höheren Leistungen zahlt und bekommt zumindest im Falle der Familienkasse die Hälfte vom anderen Beschäftigungsland erstattet Als Grenzgänger/in haben Sie grundsätzlich in dem Land, in dem Sie beschäftigt sind, Anspruch auf Familienleistungen. In Ihrem Wohnland können je nach Familiensituation und Tätigkeit des anderen Elternteils ebenfalls Ansprüche bestehen. Im EU-Koordinationsrecht für soziale Sicherheit (EG-VO 883/2004) ist geregelt, welche Ansprüche wo entstehen und welches Land bei der Zahlung der Familienleistungen vorrangig ist: EURES-T Oberrhein/Rhin Supérieur, Mai
4 Ist der andere Elternteil im Wohnsitzland erwerbstätig oder bezieht er/sie dort Arbeitslosenleistungen, so erhalten Sie vorrangig Leistungen aus dem Wohnsitzland. Das Beschäftigungsland zahlt dann eine Differenzzulage. Personen, die Elternzeit in Anspruch nehmen und weiterhin in einem vertraglich geregelten Arbeitsverhältnis stehen, werden wie Erwerbstätige behandelt. Geht der andere Elternteil keiner beruflichen Tätigkeit nach, erhalten Sie vorrangig Leistungen aus dem Beschäftigungsland. Wenn Sie in Deutschland wohnen und die Leistungen an Ihrem Wohnsitz in Deutschland höher sind, dann erhält der nicht erwerbstätige Elternteil dort auf Antrag zusätzlich den Unterschiedsbetrag. Wenn der andere Elternteil ebenfalls als Grenzgänger/in der Schweiz arbeitet, erhalten Sie Familienleistungen vorrangig des Beschäftigungslandes und gegebenenfalls einen Unterschiedsbetrag vom Wohnstaat. Wenn der andere Elternteil ebenfalls als Grenzgänger/in, aber in einem anderen EU/EFTA-Land arbeitet, erhalten Sie Familienleistungen vorrangig des Beschäftigungslandes, das die höheren Familienleistungen ausbezahlt. Die Familienkasse des anderen Beschäftigungslands erstattet der Familienkasse des vorrangigen Landes die Hälfte; vom Wohnstaat erhalten Sie gegebenenfalls einen Unterschiedsbetrag. Auch bei getrennten Paaren wird der Arbeitsort des anderen Elternteils für die Bestimmung der Vorrangigkeit herangezogen. Es ist dabei unerheblich, ob das Paar verheiratet / nicht verheiratet, getrennt oder geschieden ist bzw. ob Unterhaltsansprüche bestehen! Achtung: Wenn in einem Haushalt Kinder aus mehreren Beziehungen zusammenleben, sollte man mit den Familienkassen abklären, von welchem Elternteil welcher Anspruch auf Familienleistungen abgeleitet werden kann. Alleinstehende mit Kind (der andere Elternteil ist verstorben oder nicht bekannt und dem Alleinstehenden steht das alleinige Sorgerecht zu), die im Ausland arbeiten, werden entsprechend der EU-Regelung wie Paare behandelt, bei denen beide Elternteile ein ausländisches Arbeitsverhältnis haben. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihre Familienbeihilfekassen. Hinweis: Diese Regelungen gelten uneingeschränkt nur, wenn Sie Staatsangehörige/r eines EU/EFTA-Landes oder der Schweiz sind. EURES-T Oberrhein/Rhin Supérieur, Mai
5 CH So ist die Situation in der Schweiz 6. Familienleistungen In der Schweiz werden die Familienzulagen vom Arbeitgeber zusammen mit dem Lohn entrichtet. Die Beiträge an die Familienausgleichskassen werden vom Arbeitgeber bezahlt. Seit dem ist das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) in Kraft. Nach diesem Gesetz werden in allen Kantonen mindestens die folgenden Zulagen pro Kind und Monat ausgerichtet: eine Kinderzulage von 200 CHF für Kinder bis 16 Jahren; eine Ausbildungszulage von 250 CHF für Kinder von 16 bis 25 Jahren. Einige Kantone haben diese Ansätze erhöht; darunter der nordwestschweizerische Kanton Jura, der Kinderzulagen von 250 CHF und Ausbildungszulagen von 300 CHF ausgerichtet. Es gibt zudem Familienausgleichskassen oder Arbeitgeber der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft, die höhere Familienzulagen als das gesetzliche Minimum ausrichten. In der Landwirtschaft werden ebenfalls Kinderzulagen von 200 CHF und Ausbildungszulagen von 250 CHF ausgerichtet; im Berggebiet werden diese Ansätze um 20 CHF erhöht (siehe auch unter Auch für ein krankes Kind oder für ein Kind mit Behinderung besteht Anspruch auf Familienzulagen. Sofern es in Ausbildung ist, erhält es bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Altersjahres, die Ausbildungszulage. Ist es nicht in Ausbildung, so erhält es bis zur Vollendung des 20. Altersjahres die Kinderzulage. Der Bezug von Leistungen der IV für das Kind schliesst den Anspruch auf die Kinder- oder Ausbildungszulage nicht aus. Bei Teilzeitarbeit werden die vollen Familienzulagen ausgerichtet, sofern der Lohn mindestens 580 CHF im Monat bzw. 6'960 CHF im Jahr beträgt. Bei mehreren Arbeitsstellen in der Schweiz werden die Löhne zusammengezählt. In der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV/IV) ist definiert, dass ein Kind in Ausbildung ist, wenn es sich auf der Grundlage eines ordnungsgemässen, rechtlich oder zumindest faktisch anerkannten Bildungsganges systematisch und zeitlich überwiegend entweder auf einen Berufsabschluss vorbereitet oder sich eine Allgemeinausbildung erwirbt, die Grundlage bildet für den Erwerb verschiedener Berufe; wenn es Brückenangebote wahrnimmt wie Motivationssemester und Vorlehren sowie Au-pair- und Sprachaufenthalte, sofern sie einen Anteil Schulunterricht enthalten. Nicht als in Ausbildung gilt ein Kind, wenn es ein durchschnittliches monatliches Erwerbseinkommen erzielt, das höher ist als die maximale volle Altersrente der AHV (2 320 CHF pro Monat (Jahr 2012)). 7. Beiträge Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge an die zuständige Familienausgleichskasse. Diese bewegen sich je nach Kasse zwischen 0,1 % und 4 % der Lohnsumme. EURES-T Oberrhein/Rhin Supérieur, Mai
6 Wichtiges in Kürze 8. Anspruch und Beantragung von Familienleistungen 8.1 Wo habe ich Anspruch auf Familienleistungen? Anspruch auf Familienzulagen und -leistungen haben Sie grundsätzlich im Beschäftigungsland. Je nach Familiensituation und Tätigkeit des anderen Elternteils können laut EU-Verordnung aber auch Ansprüche in Ihrem Wohnsitzland bestehen. Dies ist der Fall, wenn der andere Elternteil im Staat des Wohnsitzes arbeitet oder arbeitslos gemeldet ist und sie beide dort leben. 8.2 Was ist bei der Antragstellung zu beachten? Damit Sie Ihre Ansprüche umfassend und so früh wie möglich geltend machen können, empfehlen wir, den Antrag gleichzeitig bei den jeweils zuständigen Familienkassen am Arbeitsort (über Ihren Arbeitgeber) und am Wohnort schriftlich unter Beifügung der entsprechenden Belege zu stellen. Veränderungen der persönlichen Situation (Arbeitslosigkeit, Geburt eines weiteren Kindes, Beginn oder Beendigung einer Erwerbstätigkeit, Wohnortwechsel usw.) sollten den Familienkassen umgehend mitgeteilt werden, damit diese die sich daraus ergebenden neuen Ansprüche berechnen können. So kann eine eventuell fällige Rückzahlung von zu viel bezogenen Leistungen vermieden werden. 8.3 Woher wissen die Familienkassen, dass ich Grenzgänger/in bin? Auf den Antragsformularen wird nach dem Beschäftigungsort der Eltern gefragt. So ist jede Kasse von Beginn an über die berufliche Situation der Eltern informiert und kann feststellen, ob sie selbst vorrangig die Familienleistungen zahlen müssen oder ob sie einen Unterschiedsbetrag oder eine Differenzzulage zu zahlen haben. Zur Berechnung des Unterschiedsbetrages oder der Differenzzulage ist das Formular E 411 (Vorläufig werden die alten E 411 Formulare anstatt der neuen EF01 von den meisten Staaten noch akzeptiert) bei der zuständigen Familienkasse einzureichen. Die Familienkasse des vorrangig zuständigen Landes muss dieses Formular zuvor ausgefüllt und die Höhe der von ihr gewährten Leistungen angegeben haben. 8.4 Ausgleichszahlungen Erhalten Sie die Leistungen im Wohnsitzland wegen des anderen dort erwerbstätigen Elternteils, sind aber die Leistungen in Ihrem Beschäftigungsland höher, wird von diesem Staat zusätzlich der Differenzbetrag zur Familienzulage im Wohnsitzland gezahlt. Erhalten Sie die Leistungen in Ihrem Beschäftigungsland und sind die Leistungen in Ihrem Wohnsitzland höher, erhält der nicht erwerbstätige Elternteil dort auf Antrag zusätzlich eine Ausgleichszahlung. EURES-T Oberrhein/Rhin Supérieur, Mai
7 i Information und Beratung vor Ort 9. EURES-Berater/innen 9.1 EURES-Berater/innen in der Schweiz (Auswahl) Folgende EURES-Beraterinnen und EURES-Berater in der Schweiz informieren und beraten Sie bei Fragen über Grenzgängerinnen und Grenzgänger in die Schweiz: Rosa Maria HALTER, EURES-Beraterin Kanton Aargau, Amt für Wirtschaft und Arbeit Rain 47 CH-5001 AARAU Kevin HEDINGER, EURES-Berater Kanton St. Gallen, Amt für Arbeit Unterstrasse 22 CH-9001 ST. GALLEN Martin KAESER, EURES-Berater Kanton Basel-Stadt, Amt für Wirtschaft und Arbeit Hochstr. 37 CH-4002 BASEL Anita SCHERRER, EURES-Beraterin Kanton Schaffhausen, Regionales Arbeitsvermittlungszentrum RAV Mühlentalstrasse 105 CH-8200 SCHAFFHAUSEN Robert MATTLI, EURES-Berater Kanton Zug, Regionales Arbeitsvermittlungszentrum Zug (RAV) Hertizentrum 6 CH Zug Peter HUBER, EURES-Berater Kanton Thurgau, Regionales Arbeitsvermittlungszentrum RAV Thundorferstrasse 37 CH-8510 FRAUENFELD Monika MIRASOLA, EURES-Beraterin Kanton Zürich, Regionales Arbeitsvermittlungszentrum RAV Lagerstrasse 107 CH-8004 ZUERICH Tel.: +41 (0) Mail: rosa-maria.halter@ag.ch Tel.: +41 (0) Mail: kevin.hedinger@sg.ch Tel.: +41 (0) Mail: martin.kaeser@bs.ch Tel.: +41 (0) Mail: anita.scherrer@ktsh.ch Tel.: +41 (0) Mail: robert.mattli@rav.zg.ch Tel.: +41 (0) Mail: peter.huber@tg.ch Tel.: +41 (0) Mail: monika.mirasola@vd.zh.ch EURES-T Oberrhein/Rhin Supérieur, Mai
8 Eine Übersicht aller Schweizer EURES-Beratenden finden Sie unter: > Was ist EURES > Kontaktpersonen 9.2 EURES-Berater/innen in Deutschland (Auswahl) Jürgen MEIER Agentur für Arbeit Freiburg Lehener Str. 77 D FREIBURG Dr. Katrin DISTLER Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Büro für Europäische Regionalpolitik Zähringer Str. 350 D FREIBURG Katharina FRANKEN Agentur für Arbeit Ravensburg, Geschäftsstelle Friedrichshafen Eugenstr. 41 D FRIEDRICHSHAFEN Gisela SCHRODIN Agentur für Arbeit Konstanz Stromeyerdorfstr. 1 D KONSTANZ Albert THUMBECK Agentur für Arbeit Lindau Hundweilerstr. 1 D LINDAU Susanne KOBERSTEIN Agentur für Arbeit Lindau Hundweilerstr. 1 D LINDAU Silvia WEIHRAUCH Agentur für Arbeit Lörrach Brombacher Str. 2 D LOERRACH Sabine HOHLOCH Agentur für Arbeit Ravensburg Schützenstr. 69 D RAVENSBURG Tel.: +49 (0) Mail: juergen.meier@arbeitsagentur.de Tel.: +49 (0) Mail: katrin.distler@dgb.de Tel.: +49 (0) Mail: katharina-nina.franken@arbeitsagentur.de Tel.: +49 (0) Mail: gisela.schrodin@arbeitsagentur.de Tel.: +49 (0) Mail: albert.thumbeck@arbeitsagentur.de Tel.: +49 (0) Mail: susanne.koberstein@arbeitsagentur.de Tel.: +49 (0) Mail: silvia.weihrauch@arbeitsagentur.de Tel.: +49 (0) Mail: sabine.hohloch@arbeitsagentur.de EURES-T Oberrhein/Rhin Supérieur, Mai
9 10. Familienkassen 10.1 Familienausgleichskassen in der Schweiz (Auswahl) SVA Aargau Familienausgleichskasse Kyburgerstr. 15 CH-5001 Aarau Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden Kasernenstrasse 4 CH-9102 Herisau 2 Ausgleichskasse Appenzell Innerrhoden Poststrasse 9 62 CH-9050 Appenzell Familienausgleichskasse Basel-Landschaft Hauptstr. 109 CH-4102 Binningen Familienausgleichskasse Basel-Stadt Wettsteinplatz 1, CH-4058 Basel Familienausgleichskasse Kanton Graubünden Ottostrasse 24 CH-7000 Chur Caisse cantonale d'allocations familiales du Canton de Jura rue Bel-Air 3 CH-2350 Saignelégier Familienausgleichskasse Kanton St. Gallen Brauerstrasse 54 CH-9016 St. Gallen Familienausgleichskasse Kanton Schaffhausen Oberstadt 9 CH-8201 Schaffhausen Tel.:+41 (0) Mail: ak19@sva-ag.ch Tel.: +41 (0) Fax: +41 (0) Mail: info@ahv-iv-ar.ch Tel.: +41 (0) Fax: +41 (0) Tel.: +41 (0) Mail: info@sva-bl.ch Tel.: +41 (0) Mail: info@ak-bs.ch Tel.:+41 (0) Mail: info@sva.gr.ch Tel.: +41 (0) Mail: mail@ccju.ch Tel.: +41 (0) Mail: info@svasg.ch Tel.: +41 (0) Mail: info@svash.ch EURES-T Oberrhein/Rhin Supérieur, Mai
10 Familienausgleichskasse des Kantons Solothurn Allmendweg 8 CH-4528 Zuchwil Ausgleichskasse Kanton Thurgau St. Gallerstrasse 13 CH-8501 Frauenfeld SVA Zürich Röntgenstrasse 17 CH-8087 Zürich Tel.: +41 (0) Mail: info@akso.ch Tel.: +41 (0) Fax: +41 (0) Tel.:+41 (0) Mail: info@svazurich.ch In Deutschland für Familienleistungen zuständige Organisationen Kindergeld: Familienkassen Telefonischer Kontakt zur Familienkasse: Bitte wenden Sie sich mit Ihrem persönlichen Anliegen von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis Uhr an die Servicerufnummer: Tel.: +49 (0) * (-KINDER) Bei Fragen zum Auszahlungstermin wählen Sie bitte rund um die Uhr die Rufnummer Tel.: +49 (0) * (- ZAHLUNG) * Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise max. 42 ct/min Diese Service-Nummern sind aus dem Ausland nicht über alle Netzanbieter zu erreichen. Erziehungsgeld und Elterngeld Für Baden-Württemberg: Landeskreditbank Baden-Württemberg Familienförderung Albert-Nestler-Str. 8 D Karlsruhe Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) Internet: familienfoerderung@l-bank.de Für Bayern (Schwaben): Zentrum Bayern Familie und Soziales, Region Schwaben Morellstr. 30 D Augsburg Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) Internet: poststelle.schw@zbfs.bayern.de EURES-T Oberrhein/Rhin Supérieur, Mai
Familienzulagen ab 2016
Familienzulagen ab 2016 Leistungen Familienzulagen 1 000 Franken Geburtszulage Einmalige Zulage bei Geburt eines Kindes. 1 000 Franken Adoptionszulage Einmalige Zulage bei der Adoption eines Kindes. 200
MehrD CH 10: Familienleistungen
in die Schweiz 1. Das ist in der Schweiz anders... 2 1.1 Was ist mit Familienleistungen gemeint?... 2 1.2 Anspruch auf Familienleistungen... 2 2. Zwischenstaatliches Recht... 2 2.1 Beschäftigungsland...
Mehr6.09 Stand am 1. Januar 2008. 1 Anspruch auf Familienzulagen haben. 2 Als hauptberuflich tätig gelten Landwirtinnen und Landwirte,
6.09 Stand am 1. Januar 2008 Familienzulagen in der Landwirtschaft Anspruch auf Familienzulagen 1 Anspruch auf Familienzulagen haben selbständige Landwirtinnen und Landwirte, die haupt- oder nebenberuflich
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrBeiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO
2.10 Beiträge Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die
MehrFamilienzulagen im Kanton Zug
Familienzulagen im Kanton Zug Seit 1. Januar 2009 ist das Bundesgesetz über die Familienzulagen und die entsprechende Ausführungsgesetzgebung im Kanton Zug in Kraft. Mit den Familienzulagen wird bezweckt,
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
Mehr5. Familienleistungen
111 5. Familienleistungen 5.1 Grundsätzliches Was ist mit Familienleistungen gemeint? Hierunter fallen zum einen Zuschüsse oder Familienzulagen, die Familien erhalten, bis die Kinder selbst für ihren Unterhalt
MehrD CH 07: Invalidität. Wegweiser für Grenzgänger aus Deutschland
Das ist in der Schweiz anders... 3 1. Invalidenversicherung IV... 3 1.1 Obligatorische Versicherung... 3 Zwischenstaatliches Recht... 3 2. EG-Verordnung... 3 2.1 Invalidität oder Berufsunfähigkeit... 3
MehrD CH 04: Sozialversicherung
Das ist in der Schweiz anders... 2 1. Krankenversicherung... 2 2. Drei Säulenprinzip... 2 Zwischenstaatliches Recht... 2 3. Koordinierung... 2 4. Bestimmung des anwendbaren Rechts... 4 So ist die Situation
MehrCatherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1
Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld
MehrAnschlusstaggelder für arbeitslose Personen
Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen Wer kann Anschlusstaggelder beziehen? Arbeitslose Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen, deren Bezugsberechtigung bei der obligatorischen Arbeitslosenversicherung
Mehr1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften
1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften Stand am 1. Januar 2016 Auf einen Blick Die heutigen Bestimmungen des AHV-Gesetzes sehen vor, dass bei der Rentenberechnung allfällige Erziehungsgutschriften angerechnet
MehrAnschlusstaggelder für arbeitslose Personen
Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen Bezugsberechtigte Personen Arbeitslose Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen, deren Bezugsberechtigung bei der obligatorischen Arbeitslosenversicherung
MehrArbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland
Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Inhalt Wer bekommt eine Arbeitslosenleistung? 2 Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen 2 Welche Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 2 Wie
Mehr1.2009. Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2009
1.2009 Stand am 1. Januar 2009 Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-4 Leistungen der AHV 5-6 Leistungen der IV 7-8 Ergänzungsleistungen zur AHV und
MehrHaben Sie während der letzten 5 Jahre vor der Antragstellung in Deutschland Kindergeld erhalten? Wenn ja: Von welcher Stelle?
Name und der antragstellenden Person Kindergeld-Nr. F K KG 51R Anlage Ausland zum Antrag auf deutsches Kindergeld vom.. für Personen, die eine Rente oder Versorgungsbezüge von einem deutschen Träger beziehen
MehrSozialleistungen und Hilfen nach der Geburt
Sozialleistungen und Hilfen nach der Geburt Unterhalt vom Vater des Kindes Bereits in der Schwangerschaft und natürlich nach der Geburt ist der Vater des Kindes verpflichtet Unterhalt für dich und Euer
Mehr6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2006
6.02 Stand am 1. Januar 2006 Mutterschaftsentschädigung 1 Anspruchsberechtigte Frauen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes entweder: Arbeitnehmerinnen
MehrDas Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer
Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT BVK Bayerische V ersorgungskammer Herzlichen Glückwunsch! Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden gratuliert Ihnen herzlich zur Geburt
MehrWas Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen
Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrA7 Pflegeversicherung
Das ist in Österreich anders 2 Das regelt die EU 2 EG-Verordnung 2 Geld- statt Sachleistungen 2 So ist die Situation in Österreich 3 Rechtliche Grundlage 3 Anspruchsberechtigte Personen 3 Leistungen 4
MehrDie Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer
Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten
Mehr1. Allgemeines. Vernehmlassungsentwurf vom 14. Mai 2008. Geltendes Recht Vernehmlassungsentwurf vom Bemerkungen
Einführungsgesetz zum Familienzulagengesetz (EG FamZG); Totalrevision des Gesetzes über Kinderzulagen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; Gesetzestext in synoptischer Darstellung Vernehmlassungsentwurf
Mehr6.08 Familienzulagen. Familienzulagen. Stand am 1. Januar 2015
6.08 Familienzulagen Familienzulagen Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie
MehrErziehungsgutschriften
1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften Gültig ab 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die heutigen Bestimmungen des AHV-Gesetzes sehen vor, dass bei der Rentenberechnung allfällige Erziehungsgutschriften
MehrVereinfachtes Abrechnungsverfahren
2.07 Beiträge Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgebende Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist Teil des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung
MehrRück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten
Sie bekommen Ergänzungs leistungen? Dann ist dieses Merk blatt für Sie. Ein Merk blatt in Leichter Sprache Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten Wann bekommen Sie Geld zurück? Dieser
MehrMerkblatt über die Familienzulagen im Kanton Appenzell I.Rh.
Merkblatt über die Familienzulagen im Kanton Appenzell I.Rh. Für Arbeitnehmende ausserhalb der Landwirtschaft Für Selbständigerwerbende ausserhalb der Landwirtschaft Für Nichterwerbstätige Stand: 1. Januar
MehrAnmeldung Familienzulagen oder Differenzzahlung (Dieses Formular ist gültig für Ansprüche ab 1.1.2013)
Anmeldung Familienzulagen oder Differenzzahlung (Dieses Formular ist gültig für Ansprüche ab 1.1.2013) Wir bitten um Beantwortung der nachstehenden Fragen und Rücksendung dieses Formulars an Bildungsdirektion,
MehrDie Invaliden-Versicherung ändert sich
Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem
MehrSchwanger- das heißt, mein Leben überdenken und neu planen. Beruf und Kind miteinander verbinden; klären, wovon wir leben.
Zusammenfassung LIVE-Chat zum Thema: Schwanger ist man nie allein! Schwanger- das heißt, mein Leben überdenken und neu planen. Beruf und Kind miteinander verbinden; klären, wovon wir leben. Sie sind schwanger,
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrNeuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau
AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS THURGAU Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Ausgleichskasse des Kantons Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72
MehrStudieren- Erklärungen und Tipps
Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das
MehrKind Wohnen in den Niederlanden Arbeiten in Deutschland
Kind Wohnen in den Niederlanden Arbeiten in Deutschland Inhalt Mutterschaftsgeld 2 Elterngeld 2 Betreuungsgeld 3 Elternzeit 3 Familienleistungen aus den Niederlanden und aus Deutschland 4 Deutsches Kindergeld
MehrEva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit
Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines
MehrANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RENTE IN KROATIEN NACH DEM RENTENVERSICHERUNGSGESETZ (KÜRZER ÜBERBLICK)
ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RENTE IN KROATIEN NACH DEM RENTENVERSICHERUNGSGESETZ (KÜRZER ÜBERBLICK) 2015. KROATISCHES RENTENVERSICHERUNGSAMT Geltendes Gesetz: Rentenversicherungsgesetz (seit dem 1.
MehrDas Leitbild vom Verein WIR
Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich
MehrLeistungsansprüche für die Auslandschweizer und -schweizerinnen
Ausgabe 2011 Ergänzungsinformation zum Info-Service «Arbeitslosigkeit» Ein Leitfaden für Versicherte Leistungsansprüche für die Auslandschweizer und -schweizerinnen HINWEISE Das vorliegende Info-Service
MehrBeispiel überschießendes Kindergeld:
Beispiel überschießendes Kindergeld: Frau A. lebt mit ihrer 8-jahrigen Tochter Sandra zusammen. Sie haben eine Wohnung, für die monatlich 420 Euro Warmmiete anfallen mit zentraler Warmwasserversorgung.
Mehr2.07 Stand 1. Januar 2011
2.07 Stand 1. Januar 2011 Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgeber Allgemeines 1 Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist Teil des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
MehrErklärung zur Abrechnung
Amt für Arbeit Arbeitslosenkasse Erklärung zur Abrechnung Mai 2014 Version 4.0 zur Volkswirtschaftsdepartement Taggeldansatz durchschnittliche Arbeitstage Versicherter Verdienst Taggeld Wartetage kontrollierte
MehrEinzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz
Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.
MehrArbeitslos Wohnen in Deutschland, Arbeiten in den Niederlanden
Arbeitslos Wohnen in Deutschland, Arbeiten in den Niederlanden Inhalt Wer bekommt eine Arbeitslosenleistung? 2 Welche Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 2 Wie viel Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 3
MehrDas einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle
Fachinfo aus der Landesfrauenorganisation Stand, September 2009 Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle Seit der Regierungsklausur vom 14. bis 15. September 2009 in Salzburg
MehrMITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN
MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN Thomas Bösch Leiter Abteilung Beiträge Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Gesetzliche Grundlagen AHVV Art. 7 lit. c bis Zu dem für die Berechnung
MehrGesundheit in besten Händen GRENZENLOS VERSICHERT. Fünf wichtige Fragen und Antworten für Versicherte
Gesundheit in besten Händen GRENZENLOS VERSICHERT Fünf wichtige Fragen und Antworten für Versicherte Europa wächst immer mehr zusammen, frühere Grenzen spielen fast keine Rolle mehr. Damit verbunden sind
MehrBeiträge an die Arbeitslosenversicherung
2.08 Beiträge Beiträge an die Arbeitslosenversicherung Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) eine obligatorische
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
MehrTeilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:
Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.
Mehr2.08 Stand am 1. Januar 2011
2.08 Stand am 1. Januar 2011 Beiträge an die Arbeitslosenversicherung Die Arbeitslosenversicherung ist obligatorisch 1 Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung
Mehr13. Wahlperiode 20. 12. 2004. Kindergeldleistungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger Schweiz/Deutschland
13. Wahlperiode 20. 12. 2004 Kleine Anfrage des Abg. Andreas Hoffmann CDU und Antwort des Sozialministeriums Kindergeldleistungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger Schweiz/Deutschland Kleine Anfrage
MehrDie Industrie- und Handelskammer arbeitet dafür, dass Menschen überall mit machen können
Die Industrie- und Handelskammer arbeitet dafür, dass Menschen überall mit machen können In Europa gibt es einen Vertrag. In dem Vertrag steht: Alle Menschen sollen die gleichen Rechte haben. Alle Menschen
MehrZypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen
MehrBeratung und Unterstützung, Beratung Beistandschaften und
Stadt Hagen Stadt Hagen Beratung Unterstützung, Beratung Beistandschaften Beratung Unterstützung, Unterstützung, Beistandschaften Beurkungen Beistandschaften Beurkungen Beurkungen für Eltern, die bei der
MehrFAMILIENSTAND ALLEINERZIEHENDE MÜTTER
Umfrage unter Eltern zur Kinder-Betreuung nach der Trennung Match-patch.de die Partnerbörse für Singles mit Familiensinn hat im Juni eine Umfrage unter seinen Mitgliedern durchgeführt. Bei der Befragung,
MehrKinderarmut. 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt
Kinderarmut 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt Armut gibt es überall auf der Welt und Armut ist doch sehr unterschiedlich. Armut? Was ist das? Woher kommt das? wieso haben die einen viel und die anderen
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrLeistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.
SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrKG 51R F K. 1 Antragsteller(in): 2 Ehegatte des Antragstellers / der Antragstellerin: unter der angegebenen Anschrift wohnhaft seit
Kindergeld-Nr. F K Steuer-ID Antrag auf Kindergeld für Personen, die eine Rente oder Versorgungsbezüge von einem deutschen Träger beziehen (Art. 67, 68 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004) KG 51R Telefonische
MehrErwerbsminderungsrente
Vorstand Sozialpolitik Verbesserungen für Erwerbsgeminderte Erwerbsminderungsrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, seit dem 1. Juli 2014 ist es zu einer finanziellen Verbesserung bei der
MehrNicaragua. Wo die Menschen leben Mehr als die Hälfte der Menschen lebt in Städten. Denn auf dem Land gibt es wenig Arbeit.
Nicaragua Nicaragua ist ein Land in Mittel-Amerika. Mittel-Amerika liegt zwischen Nord-Amerika und Süd-Amerika. Die Haupt-Stadt von Nicaragua heißt Managua. In Nicaragua leben ungefähr 6 Millionen Menschen.
MehrNr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung)
Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) vom. Dezember 995* (Stand. Januar 00) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrCheckliste für junge Eltern. alle wichtigen Anträge rund um die Geburt
Checkliste für junge Eltern alle wichtigen Anträge rund um die Geburt Checkliste vor der Geburt Rund um die Geburt eines Kindes gibt es Vieles zu beachten und es stellen sich viele Fragen. Einige Behördengänge
MehrProtokoll: Fragen und Antworten zu Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS und WKW
1 Protokoll Informationsveranstaltung Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS Datum: 25. Juni 14.00 15.45 Uhr, Ort: BIWI, Währingergürtel 97, 1180 Wien, Erstellt: Koordinationsstelle Jugend Bildung
MehrAbrechnungsverfahren 2014
AUSGLEICHSKASSE ZUG Informationen zur Lohnbescheinigung im vereinfachten Abrechnungsverfahren 2014 Beitragsbezug Fristen Formulare Achtung! Einreichefrist 30. Januar 2015 Beitragsbezug 2 VEREINFACHTES
MehrKinderbetreuungskosten. ab 2012. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen.
Kinderbetreuungskosten ab 2012 Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. 1. Rechtslage bis zum 31.12.2011 Bisher bot das Steuerrecht drei Möglichkeiten Kinderbetreuungskosten zu berücksichtigen: Der Abzug
MehrUnterrichtsreihe: Auf dem Amt
04 Führerschein Viele Menschen fahren mit dem Auto zur Arbeit, bringen ihre Kinder zum Sportverein oder machen Einkäufe. Oft setzen Arbeitgeber wie zum Beispiel Handwerksbetriebe den Führerschein für die
MehrVorstand Sozialpolitik. Anerkennung von Erziehungszeiten. Mütterrente. www.igmetall.de
Vorstand Sozialpolitik Anerkennung von Erziehungszeiten Mütterrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, ab dem 1. Juli 2014 gibt es die sogenannte Mütterrente. Sie ist ein Schritt in die richtige
MehrRente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen
HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail
MehrWissenswertes zum Thema Umzug und Reisen
Informationsblatt Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen Wichtige Informationen zum Arbeitslosengeld Agentur für Arbeit Musterstadthausen Umzug Allgemeines Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist davon
MehrZukunft. Weg. Deine. Dein
Schüler aus der Schweiz sind an den Zinzendorfschulen herzlich willkommen. Auf unseren Gymnasien könnt ihr das Abitur ablegen und damit später an allen Hochschulen in Europa studieren. Ideal ist das vor
MehrAb 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.
Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich
MehrDie bilateralen Abkommen bringen Neuerungen im Sozialversicherungsbereich
Gültig ab Inkrafttreten der bilateralen Abkommen Die bilateralen Abkommen bringen Neuerungen im Sozialversicherungsbereich Die Bestimmungen über die Koordination der sozialen Sicherheit zwischen der Schweiz
Mehrtipps für schülerinnen und schüler Fragen und Antworten Interview mit Unternehmen Fragebogen Interview mit Unternehmen Antwortbogen
tipps für schülerinnen und schüler Fragen und Antworten Interview mit Unternehmen Fragebogen Interview mit Unternehmen Antwortbogen Fragen und Antworten 1. Warum dieser Zukunftstag? Uns, dem Organisationsteam,
MehrAntrag auf Kindergeld für Arbeitnehmer
Rue de Trèves 70 B-1000 Brüssel Telefon 02-237 21 12 Antrag auf Kindergeld für Arbeitnehmer Kontakt Telefon Aktenzeichen Gebrauchen Sie dieses Formular um als Arbeitnehmer Kindergeld zu beantragen. Wer
MehrInformationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache
Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer
MehrPflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.
Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Finanzierung der Pflege. Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wird die Situation
Mehrwerde was Staatliche Stipendien und Darlehen
Stipendien / Darlehen ich werde was Staatliche Stipendien und Darlehen Du planst eine Aus- oder Weiterbildung oder einen Sprachaufenthalt, dir fehlt jedoch das nötige Kleingeld? Hier bist du genau richtig!
MehrPLAN C. Agrisano Pencas. Tarife und Arbeitnehmerbeiträge 2015. Anwendung. Ereignisse die der Pensionskasse gemeldet werden müssen
Anwendung Agrisano Pencas Tarife und Arbeitnehmerbeiträge 2015 PLAN C Die Prämiensätze sind innerhalb des Versicherungsplanes zwischen Frauen und Männern verschieden. In der ersten Kolonne jeder Seite
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
Mehr2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb
2.04 Stand am 1. Januar 2001 Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb Verzicht nur in bestimmten Fällen 1 Grundsätzlich sind von jeder Lohnzahlung
MehrDie Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer
Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische Versorgungskammer 1 Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten Berufsleben Ihren Ruhestand in finanzieller
MehrDekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt
ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz
MehrDie Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor
Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können
MehrAktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts
Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts Dienstag, 30. Oktober 2012 30. Oktober 2012 Seite 1 Häufige Fragen im internationalen Sozialversicherungsrecht Laurence Uttinger 30. Oktober
MehrFamilienbesteuerung: Konkubinat
Praxisfestlegung Steuerverwaltung Graubünden Familienbesteuerung: der Kinder, Abzüge, Tarif, Vermögenssteuer-Freibeträge StG 39 III; 10 V u. VI, 36 l, 38 I d, f, h; 63 DBG 214 II; 9, 212 I, 213 1. spaar
MehrKind Wohnen in Deutschland - Arbeiten in den Niederlanden
Kind Wohnen in Deutschland - Arbeiten in den Niederlanden Inhalt Urlaub und Leistungsbezug vor und nach der Entbindung 2 Elterngeld 2 Betreuungsgeld 3 Familienleistungen aus den Niederlanden und aus Deutschland
MehrVorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 058 215 31 62, www.vorsorgestiftung-vsv.ch
Vorsorgestiftung des VSV REGLEMENT 2014 Erster Teil: Vorsorgeplan R Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrMERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)
MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen
MehrImpulse Inklusion 2015. Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft
Impulse Inklusion 2015 Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft Impulse sind Ideen und Vorschläge. Inklusion bedeutet: Alle Menschen können selbst-bestimmt und gleich-berechtigt am Leben teilnehmen.
MehrKG 51R F K. 1 Antragsteller(in): 2 Ehegatte des Antragstellers / der Antragstellerin: unter der angegebenen Anschrift wohnhaft seit
Kindergeld-Nr. F K Steuer-ID des Antragstellers/der Antragstellerin in Deutschland Antrag auf Kindergeld für Personen, die eine Rente oder Versorgungsbezüge von einem deutschen Träger beziehen (Art. 67,
MehrWir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013
Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Die Armutskonferenz Einladung zum Parlament der Ausgegrenzten 20.-22. September 2013 Was ist das Parlament der Ausgegrenzten? Das Parlament
Mehr