Stadt Heidenau Stadtwahlausschuss - Der Vorsitzende -

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1 Stadt Heidenau Stadtwahlausschuss - Der Vorsitzende - Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Wahl des Stadtrates der Stadt Heidenau am 25. Mai 2014 Der Stadtwahlausschuss der Stadt Heidenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am das Ergebnis der Wahl des Stadtrates der Stadt Heidenau am gemäß 50 Abs. 3 Kommunalwahlordnung festgestellt. Das festgestellte Wahlergebnis wird gemäß 24 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG) i.v.m. 51 Abs. 1 und 4 Kommunalwahlordnung (KomWO) hiermit öffentlich bekanntgemacht: 1. Ergebnis der Stadtratswahl 1. Zahl der Wahlberechtigten Zahl der Wähler Zahl der ungültigen Stimmzettel Zahl der gültigen Stimmzettel Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen Zahl der für die Bewerber der einzelnen Wahlvorschläge zusammen abgegebenen gültigen Stimmen (Gesamtstimmenzahlen der Wahlvorschläge) Wahlvorschlag Nr. Bezeichnung Gesamtstimmenzahl 1 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) DIE LINKE Freie Demokratische Partei (FDP) Heidenauer Bürgerinitiative (HBI) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Bündnis 90 / Die Grünen (Grüne) Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Zahl der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen 1 König Reno Tillack Mirko Neumann Wolfgang Gärtner Grit Bräunsdorf Volker Leichsenring Peter Lindner Georg Stelzner Silke Lamprecht Ralf Leißner Andreas Ahlers Dirk Schmiedel Cornelia 318

2 Paeslack Marko Denzer-Ruffani Annette Lobko Wladimir Hesse Alexander Schwarz Daniel 70 1 Wolf Steffen Lobe Daniela Eckoldt Günter Wolf Rosemarie Boden Karla Winkler Thomas Bläsner Norbert Richter Thomas Gärtner Juliane Graupner Uwe 77 5 Martin Steffen 43 1 Schürer Michael Thiele Steffen Kettler Sascha Madai Susan Dr. Borchers Bernhard Ranft Peter Rentzsch Rico Verteilung der Sitze auf die einzelnen Wahlvorschläge Wahlvorschlag Nr. Bezeichnung Anzahl der Sitze 1 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 11 2 DIE LINKE 5 3 Freie Demokratische Partei (FDP) 2 4 Heidenauer Bürgerinitiative (HBI) 1 5 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 1 6 Bündnis 90 / Die Grünen (Grüne) 1 7 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 1 Gesamtzahl der vergebenden Sitze im Stadtrat 22

3 Gewählte Bewerber 01 König Reno Taxiunternehmer Talstr Tillack Mirko Malermeister Dresdner Str. 47 a 03 Neumann Wolfgang Hausmeister Rudolf-Breitscheid-Str. 68 b 04 Gärtner Grit Bürokauffrau Fröbelstr Stelzner Silke Einzelhändlerin Hartmut-Fiedler-Ring 1 06 Bräunsdorf Volker Rentner Hermann-Löns-Str Lindner Georg Diplomforstwirt Feldweg 6 08 Lamprecht Ralf Diplom-Bauingenieur Höhenweg 1 09 Leichsenring Peter Referent Bergstr Hesse Alexander Marketingmanager Uhlandstr Schmiedel Cornelia Unternehmerin Pflegedienst Naumannstr Wolf Steffen Rohrleitungsbauer Wiesenstr Wolf Rosemarie Rentnerin Beethovenstr Lobe Daniela Verkaufsassistentin Beethovenstr. 13 a 04 Winkler Thomas Maurer Kurt-Fehrmann-Str Eckoldt Günter Rentner Waldstr Bläsner Norbert Landtagsabgeordneter Postweg 2 02 Richter Thomas Rechtsanwalt Rathausstr. 20 a 01 Schürer Michael Kraftfahrer Sporbitzer Str Thiele Steffen Informatiker Lindenstr. 3

4 Dr. Borchers Bernhard Dipl.-Chemiker Sedlitzer Str Rentzsch Rico Maler Pestalozzistr Ersatzpersonen 01 Denzer- Ruffani Annette Reiseverkehrskauffrau Kantstr Paeslack Marko Meister für Bäderbetriebe August-Bebel-Str Ahlers Dirk Polizeibeamter Fritz-Weber-Str Lobko Wladimir Student Pestalozzistr Leißner Andreas Kaufmann Peter-Rosegger-Str Schwarz Daniel Automobilverkäufer Käthe-Kollwitz-Str Boden Karla Meisterin Textiltechnik Ernst-Schneller-Str Gärtner Juliane Dipl. Verwaltungswirtin Elbstr Graupner Uwe Rentner Mozartstr Martin Steffen Rentner Rathausstr. 5 b 01 Kettler Sascha Anlagenmechaniker Mühlenstr Madai Susan Selbstständig Mühlenstr. 7

5 Ranft Peter Gartenbautechniker Franz-Schubert-Str. 3 d 7. Rechtlicher Hinweis Jeder Wahlberechtigte, jeder Bewerber und jede Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, kann gemäß 54 KomWO i.v.m. 25 KomWG innerhalb einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses gegen die Wahl unter Angabe des Grundes beim Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Schloßhof 2/4, Pirna Einspruch erheben. Nach Ablauf dieser Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur dann zulässig, wenn ihm eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, bei mehr als Wahlberechtigten mindestens 100 Wahlberechtigte beitreten. Heidenau, 27. Mai 2014 Torsten Walther Vorsitzender des Stadtwahlausschusses Jürgen Opitz Bürgermeister

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