Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Erziehungsberatung ein wichtiger Kooperationspartner für die Schulberatung

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2 Teil 3 Organisation nach außen 3.1 Erziehungsberatung Erziehungsberatung ein wichtiger Kooperationspartner für die Schulberatung Annemarie Renges & Andreas Kopp Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort 2. Gesetzliche Grundlagen 3. Prinzipien 3.1 Freiwilligkeit und Beratung unter Auflagen 3.2 Niedrigschwelligkeit (Komm- und Gehstruktur) und Kostenfreiheit 3.3 Verschwiegenheit 3.4 Multidisziplinäres Team 4. Ziele 5. Zielgruppe 6. Zugang zur Beratung 7. Diagnostik 8. Beratung und Therapie Handbuch der Schulberatung 12/2017 1

3 3.1 Organisation nach außen Teil Erziehungsberatung 9. Fallbezogene Fachberatung und Supervision für Fachkräfte 10. Präventive Angebote 11. Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung 12. Kooperation 12.1 mit dem Jugendamt und weiteren Einrichtungen der Jugendhilfe 12.2 mit den Schulen 12.3 mit den Einrichtungen des Gesundheitswesens 12.4 mit anderen Einrichtungen 13. Fazit 14. Literatur, Links In diesem Beitrag wird das vielfältige Spektrum der Erziehungsberatung dargestellt. Dies umfasst neben der Diagnostik, Beratung und Therapie außerdem die Bereiche Fachberatung und Supervision, präventive Angebote und Öffentlichkeitsarbeit. Dabei geht es auch darum, die Schnittstelle zur Schulberatung zu klären und die unterschiedlichen Zugangswege und Arbeitsweisen zu verdeutlichen. Neben weiteren Themen wie gesetzliche Grundlagen und Prinzipien der Erziehungsberatung wird abschließend die Kooperation mit den Schulen, mit dem Jugendamt und den anderen Diensten der Jugendhilfe und des Gesundheitswesens skizziert. 2 Mediengruppe Oberfranken Fachverlage GmbH & Co. KG, Kulmbach

4 Teil 3 Organisation nach außen 3.1 Erziehungsberatung Vorwort Familien, Kinder, Jugendliche und Eltern finden in vielen schulischen und persönlichen Problemlagen Unterstützung in einem differenziert ausgebauten schulischen Beratungssystem. Wenn es jedoch um weitergehende bzw. tieferliegende persönliche und familiäre Themen geht, kommt als wichtige Anlaufstelle die Erziehungsberatung im System der Jugendhilfe in Betracht. In der Jugendhilfe findet sich eine große Vielfalt an unterschiedlichen Unterstützungsangeboten und Hilfen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien. In den letzten Jahren haben sich vielfältige Formen der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule entwickelt. Eine wesentliche Grundlage hierzu wurde in der gemeinsamen Bekanntmachung des Kultus- und des Sozialministeriums zur Zusammenarbeit von Erziehungsberatung und Schule bereits gelegt. Dennoch fehlt auch heute noch oft auf beiden Seiten ein differenziertes Wissen über die jeweils spezifische Arbeitsweise der Schulberatung und der Erziehungsberatung und die Möglichkeiten, die Eltern und Familien in beiden Beratungssystemen haben. Im Folgenden werden einige wesentliche Merkmale und Arbeitsbereiche der Erziehungsberatung und der Zusammenarbeit von Erziehungsberatung und Schule und anderen Einrichtungen vorgestellt. 2. Gesetzliche Grundlagen Erziehungsberatung ist gesetzlich im Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII in 28 2 geregelt. Danach sollen Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Erziehungsberatung ist nach der Förderrichtlinie des Freistaates Bayern (2006) 3 Teil der psychosozialen Grundversorgung und der Krisenhilfe für Kinder, Jugendliche und Familien. Sie ist entweder beim öffentlichen Träger, also Städten oder Landkreisen, oder bei freien Trägern 4 angesiedelt. Das Ziel der Erziehungsberatung ist die Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit 1 Siehe Literaturverzeichnis 2 Kinder- und Jugendhilfegesetz, siehe Literaturverzeichnis 3 Siehe Literaturverzeichnis 4 Träger von Erziehungsberatungsstellen sind Verbände der freien Wohlfahrtspflege wie Caritasverband, Diakonisches Werk, Rotes Kreuz, Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband. Handbuch der Schulberatung 12/2017 3

5 3.1 Organisation nach außen Teil Erziehungsberatung ( 1 Abs.1 SGB VIII). Dabei kommen diagnostische, beraterische, therapeutische und pädagogische Verfahren zum Einsatz. Erziehungsberatung verfolgt darüber hinaus einzelfallübergreifende Aufgaben der Vernetzung und Prävention. 3. Prinzipien 3.1 Freiwilligkeit und Beratung unter Auflagen Ein wesentliches Merkmal der Erziehungsberatung ist die Freiwilligkeit. Beratung ist dann besonders hilfreich, wenn Jugendliche und Eltern, die Unterstützung benötigen, sich aus eigener Entscheidung freiwillig zur Beratung anmelden. Einer solchen freiwilligen Inanspruchnahme kann aber auch ein Motivationsanstoß durch Dritte zugrunde liegen. Kindertagesbetreuungseinrichtungen und Schulen legen beispielsweise Eltern mehr oder weniger dringend nahe, sich beraten zu lassen, wenn Problemsituationen mit ihren Kindern deutlich zutage treten. Es gibt allerdings auch Beratungen, die unter Auflagen stattfinden, beispielsweise aufgrund einer Anordnung des Familiengerichts oder auf der Grundlage eines Hilfeplans des Jugendamts. Den Eltern ist dabei die Notwendigkeit der Beratung nicht immer sofort einsichtig. Sie sehen sich zur Beratungsstelle geschickt. Die Freiwilligkeit ist dann zunächst nicht gegeben und die Fachkräfte der Erziehungsberatung müssen sich bemühen, die Bereitschaft der Betroffenen, sich auf eine Beratung einzulassen, zu gewinnen. 3.2 Niedrigschwelligkeit (Komm- und Gehstruktur) und Kostenfreiheit Erziehungsberatung zählt zu den niedrigschwelligen Leistungen, denn Eltern und andere Erziehungsberechtigte können die Unterstützung durch Beratung direkt in Anspruch nehmen, das heißt ohne einen Antrag beim Jugendamt zu stellen. Damit ist eine frühe Hilfe möglich und die Ressourcen des familiären Systems können aktiviert werden, bevor sich die Problematiken weiter verschärfen. Erziehungsberatung findet in der Regel in der Erziehungsberatungsstelle statt (Komm-Struktur). In besonderen Einzelfällen werden auch Hausbesuche gemacht. Aufsuchende Arbeit sind darüber hinaus allgemeine Sprechstunden in Kindertagesstätten, Kindergärten, Familienstützpunkten und Schulen. Bei Familien mit besonderen Belastungen werden an manchen Beratungsstellen spezielle Sprechstunden und Kooperationen entwickelt, wie beispielsweise mit der Erwachsenenpsychiatrie bei Familien mit einem psychisch erkrankten Elternteil, mit dem Netzwerk Frühe Hilfen bei Eltern von Schreibabys und bei jugendlichen Müttern oder mit migrationsspezifischen Hilfenetzen bei benachteiligten Familien mit Migrationshintergrund oder bei Flüchtlingsfamilien. 4 Mediengruppe Oberfranken Fachverlage GmbH & Co. KG, Kulmbach

6 Teil 3 Organisation nach außen 3.1 Erziehungsberatung Eine wachsende Bedeutung kommt auch den sogenannten Neuen Medien zu, über die vor allem Jugendliche und jüngere Eltern besser erreicht werden können. Die Online-Beratung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) 5 ist dazu ein Beispiel, das dem Prinzip der Niedrigschwelligkeit und dem veränderten Kommunikationsverhalten von Eltern und jungen Menschen Rechnung trägt. Alle Formen der Beratung erfolgen kostenlos. 3.3 Verschwiegenheit Die Beratungsfachkräfte unterliegen dem Vertrauensschutz nach 65 SGB VIII und der Schweigepflicht ( 203 Abs. 1, 4. STGB Verletzung von Privatgeheimnissen). Die Grundvoraussetzung für einen gelingenden Beratungsprozess ist das Vertrauensverhältnis zwischen Ratsuchenden und Beratenden, das auch die Schweigepflicht beinhaltet. Die Weitergabe von Informationen an Dritte über Beratungsinhalte ist nur dann möglich und zulässig, wenn die Betroffenen ihr Einverständnis erklärt haben. Dabei ist jeweils zu klären, welche Informationen weitergegeben werden dürfen und welche nicht. Eine solche Entbindung von der Schweigepflicht kann von den Klienten jederzeit widerrufen werden. Anders verhält es sich jedoch im Fall einer Kindeswohlgefährdung. Wenn das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen nicht durch die Beratung oder die Weitervermittlung an eine geeignete Einrichtung geschützt werden kann und die Beratungsfachkraft das Tätigwerden des Jugendamtes für erforderlich hält, ist sie befugt, das Jugendamt (ggf. auch ohne Zustimmung der Eltern) zu informieren Multidisziplinäres Team Die Erziehungsberatung erfolgt durch ein multidisziplinäres Team, das sich vorranging aus Fachkräften der Psychologie und der Sozialen Arbeit zusammensetzt und mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen, zum Beispiel aus der Verhaltenstherapie, Systemischen (Familien-)Therapie, Gesprächspsychotherapie sowie Psychoanalyse und tiefenpsychologischen Verfahren, vertraut ist. Konsiliarisch arbeiten im Einzelfall auch Fachkräfte der Medizin und der Rechtswissenschaften (insbesondere im Zusammenhang mit der Trennungs- und Scheidungsberatung) mit. Ergänzt werden diese Fachkräfte durch eine entsprechend qualifizierte Verwaltungsfachkraft bzw. Teamassistenz, die in der Regel die erste Kontaktperson für die Ratsuchenden ist. Zu den Qualitätsstandards für Erziehungsberatungsstellen zählen regelmäßige Fallbesprechungen des Teams und externe Supervision. 5 Siehe Literaturverzeichnis 6 4 Abs. 3 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) Handbuch der Schulberatung 12/2017 5

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