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1 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/ Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Piazolo FREIE WÄHLER vom Flugverkehr über München Häufung von Lärmbeschwerden Immer öfter beschweren sich Bürgerinnen und Bürger, dass es scheinbar zunehmend zu Lärmbelästigungen in der Landeshauptstadt München aufgrund von direkten Überflügen kommt. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie verlaufen die Flugrouten An- bzw. Abflüge des Flughafen München? a) Wo sind diese Flugrouten geregelt bzw. wer legt diese nach welchem Verfahren fest? b) Seit wann sind die derzeit genutzten Flugrouten so festgelegt? c) Wann und warum gab es ggf. zuletzt grundlegende Änderungen in den Routen und An- bzw. Abflugverfahren? 2. Wie viele und jeweils welche dieser Flugrouten davon verlaufen über dem Stadtgebiet der LH München bzw. liegen im Landkreis München? a) Welche durchschnittliche Frequenz weisen die Anund Abflüge auf, d. h. wie viele Flüge finden dabei an welchen Wochentagen und zu welchen Uhrzeiten im Durchschnitt statt? b) In welchen Flughöhen bewegen sich dabei jeweils die Flugzeuge beim Überfliegen bewohnter Gebiete in der LH München bzw. im Landkreis München? 3. Wie hat sich der Flugverkehr über der LH München bzw. dem Landkreis München, abhängig von den beflogenen Höhen und Routen, in den letzten 10 Jahren entwickelt? 4. Inwieweit wird die Belastung der Bevölkerung durch Fluglärm im direkten Umfeld sowie an den An- und Abflugrouten des Fughafen München regelmäßig erfasst und ausgewertet? 5. Welche Maßnahmen werden generell seitens der Bayerischen Staatsregierung ergriffen bzw. sind geplant, um Lärm- und andere Emissionen durch die Luftfahrt nachhaltig zu reduzieren? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom Die Schriftliche Anfrage wird unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) und Flughafen München GmbH (FMG) wie folgt beantwortet: Zu 1.: Für IFR-Anflüge (IFR-Flüge: Flüge nach Instrumentenflugregeln) werden im Wesentlichen, entweder komplett oder in Segmenten, sogenannte TRANSITION TO FINAL APPROACH -Verfahren genutzt. Die veröffentlichten Streckenverläufe dieser Verfahren entnehmen Sie bitte den Anlagen 2 bis 5. In Anlage 1 sind die momentan veröffentlichten Abflugverfahren für IFR-Flüge (SID) dargestellt. Es gilt hierbei zu berücksichtigen, dass sich, nach einer entsprechenden Flugverkehrskontrollfreigabe, IFR-Flüge auch außerhalb der veröffentlichten IFR-Flugverfahren befinden können. In diesem Zusammenhang wird auf 1 Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) und 26 Abs. 2 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) hingewiesen. Zu 1. a): Flugverfahren werden durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) festgelegt. Gemäß 27 a Abs. 2 der LuftVO ist das BAF dazu ermächtigt, Flugverfahren einschließlich der Flugwege, Flughöhen und Meldepunkte durch Rechtsverordnung festzulegen. Das Verfahren hierzu läuft in den Fällen, in denen die Fluglärmkommission nach 32 b LuftVG zu beteiligen ist, grundsätzlich wie folgt ab: Zunächst werden von der DFS als Planungsträger mögliche Varianten von Flugrouten erstellt. Diese Planung erfolgt fachlich-betrieblich zur sicheren, geordneten und flüssigen Abwicklung des Luftverkehrs sowie unter Lärmgesichtspunkten, vgl. 27 c Abs. 1, 29 b Abs. 2 LuftVG. Die sonach erstellten Varianten von Flugrouten werden in der jeweiligen Fluglärmkommission vorgestellt. Die Fluglärmkommission, die gemäß 32 b LuftVG unter anderem das BAF und die Flugsicherungsorganisation berät, erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Anschließend führt das BAF ein abwägendes Nachvollziehen durch. In Fällen, die von besonderer Bedeutung für den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm sind, stellt das BAF das Benehmen mit dem Umweltbundesamt (UBA) her. Die rechtsförmliche und rechtssystematische Prüfung erfolgt durch das Bundesministerium der Justiz. Schließlich Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.

2 Seite 2 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/18309 wird die Rechtsverordnung im Bundesanzeiger sowie in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) bekannt gemacht. Daneben sind die IFR-An- und Abflugverfahren für den Flughafen München im Luftfahrthandbuch Deutschland veröffentlicht. Zu 1. b): Die zuvor genannten IFR-An- und Abflugverfahren für den Luftraum über dem Bereich des Münchner Stadtgebietes sind seit dem 18. November 2010 unverändert. Zu 1. c): Die letzten Modifikationen an den genannten IFR-Verfahren traten zum 18. November 2010 in Kraft. Grundsätzliches Ziel dieser Veränderungen war es, das Zusammenspiel zwischen IFR-An- und Abflügen zu optimieren. Als Folge davon wurden u. a. SIDs, die bis zum 17. November 2010 über dem Münchner Stadtgebiet verliefen, ab dem 18. November 2010 außer Kraft gesetzt. Zu 2.: Vgl. Antwort auf Frage 1. Zu 2. a): Das bestehende System am Flughafen München lässt eine Kapazität von maximal 90 Flugbewegungen pro Stunde zu (sogenannter Koordinierungseckwert). Unvorhersehbare Einflüsse (Verfrühungen bzw. Verspätungen) des aktuellen Betriebes können, verbunden mit optimalen Wetterbedingungen und Flugzeugmix, vereinzelt zu Bewegungszahlen führen, die pro Stunde über dem festgelegten Koordinierungseckwert von 90 Bewegungen pro Stunde liegen. Bei der zeitlichen Verteilung der Flüge weist der Flughafen München eine sogenannte Saisonalität auf, d. h. der Verkehr schwankt gemäß der Nachfrage über das Jahr, den Monat und den Tag. Die Saisonalität in München entspricht dabei der anderer großer Hubs in Europa (siehe Anlage 6, Abb. 1). Die Flugbewegungen pro Tag des Jahres 2012 sind in Anlage 6, Abb. 2 dargestellt und zeigen anschaulich die aufgrund der Nachfragesituation schwankende Saisonalität der Flugbewegungen über das Jahr (Ferienzeiten) und der Woche (geringere Nachfrage an den Wochenenden). Gemittelte Betrachtungen zu Spitzenstunden werden nicht erhoben, da sie aufgrund der Vielzahl an unplanbaren Einflüssen keine Aussagekraft hinsichtlich Kapazität und Auslastung haben. Eine detaillierte Analyse der Slotnutzung (Planung) und entsprechende tabellarische Auflistung erfolgte durch den Flughafenkoordinator der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend angeblich nicht erfüllbare Nachfrage am Flughafen München II (Bayerischer Landtag, Drucksache 16/10167). Weitere Auswertungen liegen der Bayerischen Staatsregierung nicht vor. Zu 2. b): Nach Erfahrungswerten der DFS betragen die Flughöhen über dem Stadtgebiet München von IFR-Anflügen bei Betriebsrichtung West (d. h. Landung in Richtung Westen) im Regelfall zwischen Fuß (ca Meter) und Fuß (ca Meter) über dem Meeresspiegel, bei Betriebsrichtung Ost im Regelfall in Flughöhen zwischen Fuß (ca Meter) und Fuß (ca Meter) über dem Meeresspiegel, wobei die möglichen Flughöhen im Bereich von Fuß grundsätzlich auf den nördlichen Teil des Stadtgebietes begrenzt sind. Die Flugsicherungsverfahren in diesem Bereich sind sehr komplex. Eine wesentliche Rolle bei der Flughöhenzuweisung durch die DFS spielt u. a. die verbleibende Flugstrecke. Diese ist in der Regel aufgrund der Lage des Flughafen München zum Stadtgebiet München bei IFR-Anflügen bei Betriebsrichtung Ost kürzer. IFR-Abflüge befinden sich über dem Stadtgebiet von München bei Betriebsrichtung West (Starts in Richtung Westen) im Regelfall in Flughöhen von Fuß (ca Meter) oder höher, bei Betriebsrichtung Ost im Regelfall in Flughöhen von Fuß (ca Meter) oder höher (Höhenangaben über dem Meeresspiegel). Es ist in diesem Zusammenhang auch das Steigverhalten von Luftfahrzeugen zu berücksichtigen. Dieses ist von vielen Faktoren, beispielsweise der Abflugmasse oder den atmosphärischen Bedingungen, abhängig. Zu 3.: Vgl. Antwort auf Frage 2 a. Zu 4.: Die Belastung der Bevölkerung durch Fluglärm im direkten Umfeld sowie an den An- und Abflugrouten des Flughafen München wird regelmäßig erfasst und ausgewertet. Die Verpflichtung dazu ergibt sich aus 19 a LuftVG und der Auflage in Teil A.II.5 der luftrechtlichen Genehmigung für den Flughafen München vom 9. Mai Danach hat die FMG Anlagen zur fortlaufend registrierenden Messung der durch die an- und abfliegenden Luftfahrzeuge entstehenden Geräusche einzurichten und zu betreiben. Die Mess- und Auswertungsergebnisse sind der Genehmigungsbehörde und der Fluglärmkommission für den Flughafen München nach 32 b LuftVG sowie auf Verlangen der Genehmigungsbehörde anderen Behörden mitzuteilen und regelmäßig zu veröffentlichen. Die FMG betreibt dazu 16 stationäre Lärmmessstellen, deren Standorte mit der Fluglärmkommission abgestimmt sind. Die gemessenen Werte werden nicht nur in der regelmäßig tagenden Fluglärmkommission vorgestellt, sondern es werden die Ergebnisse der Lärmmessungen auch in monatlichen Immissionsberichten im Internet unter veröffentlicht.

3 Drucksache 16/18309 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 3 Zusätzlich hat die FMG drei mobile Lärmmessstellen im Einsatz. Auf freiwilliger Basis können Städte oder Gemeinden im Umland des Flughafens für besondere Fragestellungen oder ausgewählte Standorte über einen bestimmten Zeitraum unentgeltlich Fluglärmmessungen bei der FMG beantragen. Auch die dabei erzielten Ergebnisse werden in Berichten dokumentiert, auf Wunsch den Kommunen, z. B. in Gemeinderatssitzungen, vorgestellt und im Internet veröffentlicht. Zu 5.: Die Bayerische Staatsregierung setzt sich aktiv und fortlaufend für den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm ein. Unter anderem setzt sich Bayern beim Bund dafür ein, dass dieser über die Ergebnisse seiner internationalen Aktivitäten umfassend berichtet und sich insbesondere in den Gremien der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) engagiert. Für den Luftverkehr können weitere Verschärfungen der Zulassungsstandards von Flugzeugen nur im Rahmen der ICAO erzielt werden. Speziell für den Flughafen München hat die Bayerische Staatsregierung ab Juli 2012 eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie eingerichtet, die ein nachhaltiges Maßnahmenpaket erarbeiten soll, dass das Thema Fluglärm von den verschiedensten Seiten angeht. In der Arbeitsgruppe engagieren sich unter fachlicher Begleitung der DFS neben Vertretern der FMG, der Deutschen Lufthansa AG und der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG auch der Vorsitzende sowie sein Stellvertreter der Fluglärmkommission München. Die Hinzuziehung weiterer fachlicher Begleitung aus der Wissenschaft und Forschung ist in Planung und wird derzeit vorbereitet. Die Ergebnisse der für den Flughafen München eingerichteten Arbeitsgruppe sollen Vorbildcharakter für weitere Flughäfen haben. Hinsichtlich der weiteren Immissionen aufgrund des Luftverkehrs neben dem Fluglärm ist die Schaffung eines effizienteren und klimaschonenderen Verkehrssystems eine Zielsetzung bayerischer Energiepolitik. In diesem Zusammenhang ist Bayern in der sogenannten Posch-Kommission an der Erarbeitung eines nationalen Luftverkehrskonzeptes beteiligt, in dessen Rahmen u. a. die Themen Umwelt- und Lärmschutz bzw. die Steigerung der Energieeffizienz Berücksichtigung finden. Ferner ist auf die weiteren Aktivitäten der Staatsregierung bzw. bayerischer Behörden im Bereich Lärm- bzw. allgemeine Immissionsreduzierung aufgrund des Luftverkehrs hinzuweisen, wie z. B. im Rahmen der Weiterentwicklung lärmabhängiger Start-/Landeentgelte, die Tätigkeit der Fluglärmschutzbeauftragten bei den Luftämtern, die Betreuung der Kommissionen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge in Bayern, das Engagement bei der Fortentwicklung des technischen/lärmfachlichen Regelwerks (z. B. beim DIN) und die Förderung des FuE-Bereichs zur Reduktion des Fluglärms und zur Effizienzsteigerung.

4 Seite 4 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/18309 Anlage 1

5 Drucksache 16/18309 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 5 Anlage 2

6 Seite 6 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/18309 Anlage 3

7 Drucksache 16/18309 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 7 Anlage 4

8 Seite 8 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/18309 Anlage 5

9 Drucksache 16/18309 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 9 Anlage 6 Anlage 6 Anteile der Monate am Jahrespassagieraufkommen 2012 Leicht zu erkennen: Die nahezu identische Saisonalität der Pax-Nachfrage an den großen Hubs - während touristisch geprägte Flughäfen wie Antalya eine ausgeprägte Nachfragespitze ausweisen. Abb. 1: München weist im dargestellten Vergleich die geringste Saisonalität auf 16% 14% Saisonalität % 10% 8% 6% 4% 2% 0% Frankfurt Heathrow Paris CDG Amsterdam Madrid Zürich Antalya Gatwick Wien Istanbul Rom FCO München Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Flugbewegungen pro Tag 2012 Gut zu erkennen ist die geringere Zahl der Flugbewegungen (Pax-Nachfrage) während der Weihnachts-, Oster- und Sommerferien sowie generell an den Wochenenden. Die Bewegungszahl mit sinkender Pax-Nachfrage sinkt ab November grundsätzlich ab. Abb. 2: 2012 Max/Min Bewegungen: (25.05)/ 420 (25.12.) Flugbewegungen pro Tag Weihnachtsferien bis ca Ostern Sommerferien Weihnachtsferien ab ca

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