Vertrag über eine Biosphärenreservats-Partnerschaft
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- Ilse Beck
- vor 8 Jahren
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1 Vertrag über eine Biosphärenreservats-Partnerschaft geschlossen zwischen dem Freistaat Thüringen, vertreten durch die Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz, Beethovenstraße 3, Erfurt, diese vertreten durch Herrn Jörg Voßhage, Leiter Biosphärenreservat Vessertal-Thüringer Wald, Verwaltung, Waldstraße 1, Schmiedefeld am Rennsteig (im Folgenden BR genannt) und Unternehmen/Verein/Privatperson: vertreten durch: Adresse: (im Folgenden BR-Partner genannt) Präambel Partner des UNESCO-Biosphärenreservats leben und arbeiten in der Region und identifizieren sich mit den Zielen eines UNESCO-Biosphärenreservats. Sie setzen sich aktiv für den Schutz des natürlichen und kulturellen Erbes ein, indem sie qualitativ hochwertige und umweltverträgliche Produkte und Dienstleistungen anbieten, nachhaltig wirtschaften und regionale Wirtschaftskreisläufe fördern. Ihren Gästen und Kunden bringen sie die Schönheit des Thüringer Waldes nahe und mit ihren Leistungen und Produkten präsentieren sie die Region des Biosphärenreservats von ihrer besten Seite. Als Partner sind sie Botschafter des Biosphärenreservats. Deshalb verpflichten sie sich, die Biosphären-Philosophie in ihrer täglichen Arbeit mitzutragen und an ihre Gäste und Kunden weiter zu geben. 1
2 1 Vertragsumfang (1) Der vorliegende Vertrag zur Biosphärenreservats-Partnerschaft steht für eine enge und zukunftsorientierte Zusammenarbeit zwischen dem BR und dem BR- Partner, vertieft die gegenseitige Akzeptanz, aufbauend auf beiderseitigem Vertrauen, bringt nach seiner Unterzeichnung Rechte und Pflichten mit sich, ist dynamisch: die Biosphärenreservats-Partnerschaft soll im Laufe der Zeit gemeinsam und ganzheitlich weiterentwickelt werden. (2) Die Zusammenarbeit wird unter anderem durch die Verwendung der Marke Partner des UNESCO-Biosphärenreservats sichtbar. Hierzu ist ein Lizenzvertrag (Anlage 5) zu schließen, welcher die Benutzung der Marke regelt. 2 Leistungen der Vertragspartner (1) Mit der Unterzeichnung des Vertrags verpflichten sich sowohl BR als auch BR-Partner während der Partnerschaft verschiedene Leistungen zu erbringen, die im Leistungsverzeichnis für die Partner (Anlage 4) und im Kriterienkatalog (Anlage 2) nieder geschrieben sind. (2) Der BR-Partner bestätigt, die voraussetzenden Kriterien der Partnerschaft zu erfüllen und ihre Einhaltung auch im Verlauf der Partnerschaft kontinuierlich zu überprüfen. Bei Änderungen ist der BR-Partner verpflichtet, dem BR Mitteilung zu machen. Außerdem erklärt er sich bereit, dem jeweiligen Prüfer der Partner-Initiative eine Betriebsbesichtigung zu ermöglichen. (3) Der BR-Partner benennt eine Ansprechperson, die als Multiplikator für Informationen, Auftritt und für die Einhaltung der Kriterien verantwortlich zeichnet. Das BR benennt einen festen Ansprechpartner für den BR-Partner. 3 Vertragsdauer und Kündigung (1) Die in diesem Vertrag geschlossene Partnerschaft ist auf eine Laufzeit von drei Jahren befristet und verlängert sich nach Überprüfung durch den Vergaberat jeweils um weitere drei Jahre. (2) Der Vertrag kann von den Vertragspartnern mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden, erstmals zum Ende des 2. Vertragsjahres. (3) Die Möglichkeit, den Vertrag auch während der festen Vertragslaufzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Vertragspartner wissentlich falsche Angaben gemacht hat, ein Vertragspartner sich bewusst rufschädigend verhält, ein Vertragspartner seine geschäftliche Tätigkeit einstellt, ein Vertragspartner in gravierender Weise gegen Vertragspflichten verstößt, 2
3 die gültigen Vergabekriterien vom BR-Partner auch nach einer einmonatigen Nachbesserungsfrist nicht erfüllt werden (der Nachbesserungsbedarf und die Nachbesserungsfrist werden dem BR- Partner vom BR schriftlich mitgeteilt), grobe Verstöße des BR-Partners gegen die gültigen Vergabekriterien vorliegen, der BR-Partner Vor-Ort-Prüfungen oder Informationen/Nachweise, die für eine Beurteilung der Erfüllung der Vergabekriterien notwendig sind, schuldhaft verweigert oder verhindert (als schuldhafte Verhinderung ist auch die Ablehnung von mehr als 3 Terminvorschlägen des BR zu geschäftsüblichen Zeiten anzusehen), der BR-Partner zu verstehen gibt, dass er sich mit den Zielen des BR nicht identifiziert, der BR-Partner wiederholt oder fortgesetzt gegen Regelungen des 2 verstößt. (4) Mit Wirksamwerden der Kündigung ist der BR-Partner nicht mehr berechtigt, mit der Marke Partner des UNESCO-Biosphärenreservats zu werben. Er hat zudem die bei Vertragsabschluss übergebenen Marken-Formen unverzüglich an das BR zurückzugeben. (5) Die Kündigung oder Verlängerung des Vertrages hat stets schriftlich zu erfolgen. 4 Partnerschaftsbeitrag (1) Der BR-Partner verpflichtet sich, ab 2016 jährlich zu Beginn des Jahres einen Marketingbeitrag zu entrichten. Das BR verwendet die Beiträge zweckgebunden. Die Höhe des Entgeltes variiert je nach Mitarbeiterzahl des BR-Partners und kann der Beitragsordnung (Anlage 3) entnommen werden. 5 Beratung und Überprüfung (1) Die erste Beratung und Überprüfung des BR-Partners erfolgt im Zuge der Bewerbung durch einen Besuch von mindestens zwei Vertretern des Vergaberates. Die Geschäftsordnung des Vergaberates ist in Anlage 1 beigefügt. (2) Nach Ablauf des ersten Vertragsjahres soll ein Austausch in Form eines Treffens zwischen Vertretern aus dem Vergaberat und dem BR-Partner stattfinden. (3) Zur Überprüfung der Erfüllung der gültigen Vergabekriterien (Anlage 2) wird in der Regel in jeweils dreijährigen Abständen, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung, vom Vergaberat eine Vor-Ort-Prüfung durchgeführt. Der Termin wird im Einvernehmen zwischen BR- Partner und BR festgelegt. (4) Bei begründeten Zweifeln an der Erfüllung der Vergabekriterien ist der Vergaberat berechtigt, weitere Vor-Ort-Prüfungen durchzuführen. Das BR teilt dem BR-Partner das Ergebnis der Vor-Ort- Prüfung schriftlich mit. 6 Verschwiegenheitspflicht (1) Die Mitglieder des Vergaberates sind während und auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit zur Verschwiegenheit hinsichtlich jeglicher Erkenntnisse zum BR-Partner verpflichtet. 3
4 7 Salvatorische Klausel (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre. 8 Schlussbestimmungen (1) Aus sich ändernden Rahmenbedingungen und gesetzlichen Regelungen können sich Vertragsanpassungen ergeben. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag sind unwirksam; sie bedürfen der Schriftform. Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung des vorliegenden Vertrags. (2) Streitigkeiten aus diesem Vertrag unterliegen der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Der Gerichtsstand ist Erfurt. Schmiedefeld a. R.; 24. Juni 2015 Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift [BR-Partner] Unterschrift [BR] 4
5 Anhang Anlage 1: Geschäftsordnung Vergaberat Anlage 2: Kriterienkatalog Anlage 3: Beitragsordnung Anlage 4: Leistungsverzeichnis für die Partner Anlage 5: Lizenzvertrag Logo-Nutzung und Gestaltungsvorschriften für die Verwendung der Wort- Bildmarke Partner des UNESCO-Biosphärenreservats 5
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