LIZENZVERTRAG. Istlokal Medienservice UG (haftungsbeschränkt) Tölzerstraße 9a Gmund. vertreten durch den Geschäftsführer Peter Posztos

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1 LIZENZVERTRAG Istlokal Medienservice UG (haftungsbeschränkt) Tölzerstraße 9a Gmund vertreten durch den Geschäftsführer Peter Posztos (im Folgenden Istlokal ) und Mustermann GmbH & Co. KG Musterstraße Musterstadt (im Folgenden Partner ) schließen folgenden Vertrag

2 Präambel Istlokal bietet seit 2011 ihr Layout sowie das redaktionelle und unternehmerische Konzept als Produkt Istlokal OS Das Betriebssystem für lokalen Online-Journalismus an. 1 Gegenstand (1) Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche Überlassung Istlokal OS Das Betriebssystem für lokalen Online-Journalismus (im Folgenden: Betriebssystem) zur Nutzung durch den Partner über das Internet. (2) Das Betriebssystem stellt dem Partner die Homepage für den Internetauftritt des Partners zur Verfügung. Die Homepage ist, wie unter spezifiziert gestaltet, kann im Rahmen der Kundenwünsche angepasst werden, erfolgt aber ausdrücklich nicht nach 100% individuellen Vorstellungen des Partners. (3) Die Homepage enthält eine Navigation unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses üblichen Navigationstechniken im Internet. (4) Das Betriebssystem hat insbesondere folgende Funktionen: Istlokal OS ist für die lokale und regionale Berichterstattung konzipiert. Das Betriebssystem umfasst ein optimiertes WordPress-Theme und ermöglicht eine hohe Flexibilität beim Layout und vor allem bei der Vermarktung. Insgesamt stehen auf der Startseite bis zu 20 großformatige Werbeplätze zur Verfügung, die vom Partner verwaltet werden können. (5) Istlokal registriert den folgenden Domain-Namen für den Partner, den dieser frei ausgewählt hat: 2 Plichten von Istlokal (1) Istlokal meldet, den vom Partner gewünschten Domain-Namen bei der zuständigen Registrierungsstelle (in Deutschland: DENIC e. G.) auf den Namen des Partners an. Falls die Registrierung des oder der gewünschten DomainNamen von der Registrierungsstelle abgelehnt wird, unterrichtet Istlokal den Partner hiervon. Istlokal schuldet nicht die erfolgreiche Registrierung des gewünschten Domain-Namens. Der Partner hat vor der Registrierung eines Domain-Namens Istlokal in Textform ( 126b BGB) eine natürliche Person als allgemeinen Ansprechpartner ( Admin-C ) zu benennen. Für eine Registrierung bei der DENIC e. G. muss es sich um eine Person mit allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland handeln. Der benannte Admin-C bleibt für den Domain-Namen auch dann verantwortlich, wenn der Partner nicht oder nicht mehr existiert oder in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. 2

3 Die Auswahl der Domain-Namen fällt ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Partners. Er ist zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der Anmeldung der Domain-Namen verpflichtet. Er darf Istlokal nur solche Domain-Namen zur Registrierung benennen, bei denen nach seiner Prüfung keine Anhaltspunkte für eine Verletzung von Rechten Dritter oder allgemeiner Gesetze durch den oder die gewählten Domain-Namen bestehen. Soweit Dritte gegenüber dem Partner Ansprüche auf Änderung, Löschung oder Übertragung eines Domain-Namens stellen, hat er Istlokal unverzüglich hiervon zu unterrichten. Gleiches gilt bei behördlichen Maßnahmen gegen einen Domain-Namen des Partners. (2) Istlokal wird die nach 3 Abs. 2 zu liefernden Inhalte bestmöglich in die Website einbinden. Istlokal übernimmt ausdrücklich keine Gewähr dafür, dass eine lückenlose Einbindung/ Migration erfolgt. (3) Istlokal ist verpflichtet, dem Partner das Betriebssystem zur Nutzung über das Internet bereitzuhalten und zugänglich zu machen. Der Partner erhält dafür die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf das Betriebssystem, welches auf einem zentralen Server gehostet wird, mittels Internet zuzugreifen und die Funktionalitäten des Betriebssystems im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen. Istlokal ist nicht verpflichtet, das Betriebssystem auf einem eigenen Server bereitzuhalten. (4) Übergabe für die vertraglichen Leistungen von Istlokal ist der Routerausgang des von Istlokal genutzten Rechenzentrums. Die Anbindung des Partners an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Partners erforderlichen Hard- und Software ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. (5) Das Betriebssystem ist so auf einem Server zu speichern, dass es für den Partner über das Internet erreichbar ist. Die Verpflichtung ist erfüllt, wenn dem Partner die Nutzung des Betriebssystems in einem Jahresmittel von 95 % zur Verfügung steht. (6) Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen das System aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich Istlokals liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. Istlokal kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, des Betriebssystems oder gespeicherter Daten dies erfordern. (7) Für periodische, geplante oder ungeplante Wartungsarbeiten an den Systemen Istlokals und deren Zulieferern, die für den Erhalt und die Sicherheit des laufenden Betriebes bzw. der Durchführung von Updates oder Upgrades notwendig sind, wird ein Wartungsfenster von zwei 3

4 Zeitstunden pro Monat vereinbart. Eventuelle Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit durch solche Arbeiten sind nicht als Ausfallzeiten zu werten und gelten als erbrachte Servicezeit gem. Abs. 3. In der Regel wird eine Systemwartung mindestens 24 Stunden im Voraus kommuniziert. In Ausnahmefällen kann eine Systemwartung unter Berücksichtigung der geringst möglichen Beeinträchtigung des laufenden Betriebs auch kurzfristig durchgeführt werden. Istlokal informiert den Partner über geplante Systemwartungen so früh wie möglich. Die Zulieferer Istlokals verfügen teilweise über abweichende Wartungsfenster. (8) Istlokal stellt dem Partner die für den Zugang erforderlichen Daten (Benutzername, Kennwort) zur Verfügung. (9) Istlokal stellt das Betriebssystem spätestens zwei Wochen nach Vertragsschluss dem Partner zur Verfügung. (10) Soweit nicht ausdrücklich im Anhang erwähnt, schuldet Istlokal keine weiteren Leistungen. Insbesondere ist Istlokal nicht zur Erbringung von Installations-, Einrichtungs-, Beratungs-, Anpassungs- und / oder Schulungsleistungen sowie zur Erstellung und Überlassung von Individualprogrammierungen bzw. von Zusatzprogrammen verpflichtet. 3 Pflichten des Partner (1) Der Partner ist zur Zeit des Abschlusses dieses Vertrages bei der.... [Benennung der zuständigen Registrierungsstelle] rechtmäßig als Inhaber der Domain eingetragen. Er wird seine Domain auf den Server von Istlokal übertragen. Dazu verpflichtet er sich, alle Erklärungen gegenüber der Registrierungsstelle sowie seinem Provider abzugeben, die für die Übertragung der vertragsgegenständlichen Domain auf den Server von Istlokal erforderlich sind (Zustimmung zum Inhaber- und Providerwechsel). Der Partner verpflichtet sich, unverzüglich alles zu veranlassen, was seinerseits für die Übertragung der Domain auf den Server von Istlokal erforderlich ist. Beim Übertrag wird der Partner als Domaininhaber angelegt. (2) Der Partner hat Istlokal die in die Homepage einzubindenden Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Grafiken, Tabellen, Logos etc.) gemäß individuell von Istlokal zu definierender Vorgaben zur Verfügung zu stellen. Die Einbindung der Inhalte erfolgt bis zum von Istlokal anzugebenden Zeitpunkt. Der Partner ist nicht berechtigt, Änderungen oder Ergänzungen der einzubindenden/ zu migrierenden Inhalte nach diesem Zeitpunkt zu verlangen. Er leitet Istlokal alle für das Impressum notwendige Daten und Angaben zu. Auf Anforderung liefert der Partner Istlokal Daten oder Informationen, die Istlokal für die Erstellung der Homepage benötigt. 4

5 Die technische Verantwortung für die vom Partner gelieferten Inhalte liegt ausschließlich beim Partner, es sei denn Istlokal akzeptiert nach Überprüfung der Materialien innerhalb von sieben Werktagen nach ihrer Übergabe das Material. Mehraufwand für zusätzliche Formatierungen der angelieferten Inhalte hat der Partner zu tragen. Der Partner garantiert, dass er Inhaber aller Rechte zur Veröffentlichung der Texte, Fotos, Videos und Graphiken im Internet ist. Die inhaltliche Verantwortung für die gelieferten Inhalte liegt ausschließlich beim Partner. (3) Der Partner darf innerhalb der Homepage enthaltene Urheberkennzeichnungen Istlokals nicht entfernen oder verändern. (4) Der Partner wird die vereinbarte Vergütung stets fristgerecht zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Partner in dem Umfang, wie er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat, Istlokal die dieser entstandenen Kosten zu erstatten. (5) Der Partner darf Dritten die teilweise oder vollständige Nutzung des Betriebssystems nur nach vorheriger Zustimmung Istlokals in Textform ( 126b BGB) ermöglichen. Eine gewerbliche Überlassung ist ausdrücklich nicht gestattet. Der Partner hat Vorkehrungen gegen unberechtigte Zugriffe Dritter auf das Betriebssystem zu treffen. (6) Der Partner ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten und sicher vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte aufzubewahren, so dass ein Missbrauch der Daten durch Dritte für den Zugang unmöglich ist. (7) Sobald der Partner Anzeichen dafür hat, dass die Nutzungs- und Zugangsberechtigungen von einem Dritten unrechtmäßig erlangt wurden oder missbraucht werden könnten, ist der Partner wegen Schadensminderungszwecken verpflichtet, Istlokal umgehend hiervon zu informieren. (8) Der Partner wird das Betriebssystem in keiner Weise missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Inhalte mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen. (9) Der Partner wird nicht versuchen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von Istlokal betrieben werden einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von Istlokal unbefugt einzudringen. (10) Er wird den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) nutzen. 5

6 (11) Der Partner wird darüber hinaus die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung des Betriebssystems personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift. Auch im Übrigen wird der Partner sämtliche datenschutzrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Anforderungen beachten. (12) Bei der Nutzung des Betriebssystems sowie der vertragsgegenständlichen Leistungen wird der Partner alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland beachten. (13) Der Partner wird Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen Istlokals unverzüglich schriftlich (Mail ist ausreichend) melden und dabei angeben, wie und unter welchen Umständen der Fehler auftritt und Istlokal bei der Fehlersuche aktiv unterstützen. Stellt sich nach Prüfung einer Mangelmitteilung des Partner durch Istlokal heraus, dass der Mangel nicht innerhalb des Verantwortungsbereichs Istlokals aufgetreten ist, kann Istlokal dem Partner die Kosten der Prüfung der Fehlermeldung separat in Rechnung stellen. Dies gilt nicht, wenn der Partner auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht erkennen konnte, dass die Störung nicht innerhalb des Verantwortungsbereichs von Istlokal aufgetreten ist. (14) Zudem wird er Istlokal von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Betriebssystems durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insb. aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des Betriebssystems verbunden sind. Erkennt der Partner oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von Istlokal. (15) Der Partner hat die Leistungen Istlokals durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere Istlokal die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. (16) Kommt der Partner seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann Istlokal aus diesem Grunde ihre Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen. (17) Der Partner wird alle zur Leistungserbringung und -abwicklung dieses Vertrages notwendigen Pflichten rechtzeitig, vollständig und fachlich ordnungsgemäß erfüllen. (18) Bei einem schwerwiegenden Verstoß des Partners gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag sowie bei wiederholten Verstößen nach mindestens zweimaliger Abmahnung durch 6

7 Istlokal ist Istlokal berechtigt, nach ihrer Wahl die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Partner ganz oder teilweise vorübergehend einzustellen oder das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Der Partner bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen. Hat der Partner die Rechtsverletzung zu vertreten, so ist er Istlokal gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. 4 Nutzungsrechte (1) Istlokal räumt dem Partner ein beschränktes, einfaches, widerrufliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares, entgeltliches Recht zur Online-Nutzung des Betriebssystems ein. (2) Über die Zwecke dieses Vertrages hinaus ist der Partner nicht berechtigt, das Betriebssystem zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder es Dritten zugänglich zu machen. (3) Für jeden Fall, in dem der Partner die Nutzung des Betriebssystems durch Dritte oder durch nicht vom Partner benannte Nutzer schuldhaft ermöglicht, hat der Partner jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe des sechsfachen monatlichen Überlassungspreises zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt Istlokal vorbehalten. In diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet. 5 Leistungsänderungen (1) Istlokal kann die Leistung jederzeit in einer für den Partner zumutbaren Weise ändern. Die Änderung ist insbesondere dann zumutbar, wenn sie aus wichtigem Grund erforderlich wird, wie z.b. durch Störung der Leistungserbringung durch Subunternehmer, und die Leistungsmerkmale weiterhin im Wesentlichen erfüllt sind. Istlokal wird den Partner über die Änderung mindestens sechs Wochen vor dem Inkrafttreten schriftlich oder per hinweisen. Für den Fall, dass der Partner die Änderung nicht akzeptiert, ist er berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen. (2) Unabhängig hiervon ist Istlokal jederzeit berechtigt, ihr Leistungsangebot oder Teile desselben zu ändern oder zu ergänzen. Istlokal wird dem Partner die Änderung oder Ergänzung spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich oder per dem im Vorfeld definierten Ansprechpartner ankündigen. Der Partner kann den Änderungen mit einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per widersprechen. Widerspricht der Partner nicht, so werden die Änderungen und Ergänzungen Vertragsbestandteil. Istlokal wird den Partner in der Änderungsmitteilung auf die Folgen seines Verhaltens hinweisen. Widerspricht der Partner der Änderung fristgerecht, kann sowohl Istlokal als auch der Partner den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich kündigen. 7

8 6 Höhere Gewalt (1) Istlokal ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistung auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist. (2) Als Umstände höherer Gewalt gelten z. B. Kriege, Streiks, Unruhen, Enteignung, Sturm, Überschwemmung und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von Istlokal nicht zu vertretende Umstände (insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechung oder Zerstörung datenführender Leitungen). (3) Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher (Mail ist ausreichend) Form in Kenntnis zu setzen und die andere Vertragspartei in gleicher Weise zu informieren, sobald das Ereignis höherer Gewalt nicht mehr besteht. 7 Vergütung (1) Die Vergütung für die Nutzung des Betriebssystems und aller weiteren Leistungen ist wie folgt geregelt: Istlokal erhält für die Leistungen monatlich einen Pauschalbetrag von 49 EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit Istlokal weitere in diesem Vertrag nicht ausdrücklich genannte Leistungen erbringt, gelten hierfür die jeweils in gesonderten Angeboten bestimmten Preise. (2) Alle genannten Vergütungen und Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. (3) Die laufenden Vergütungen sind jeweils kalendermonatlich im Voraus zu zahlen. Ist ein Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Preises berechnet. Andere Leistungen werden nach Erbringung der Leistung und Zugang der Rechnung bei dem Partner fällig. (4) Sofern kein Lastschriftseinzugsverfahren vereinbart ist, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. 8

9 (5) Zum Ausgleich von gestiegenen Personal- und sonstigen Kosten hat Istlokal das Recht, die Preise und Vergütungen für die vertragsgegenständlichen Leistungen zu ändern. Eine solche Preisänderung ist jedoch frühestens zwölf Monate nach Vertragsschluss und nur einmal jährlich zulässig. Istlokal wird dem Partner die Änderung spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich ankündigen. Für den Fall, dass der Partner die Preiserhöhung nicht akzeptiert, ist er berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen. Im Fall der Kündigung gelten die bis zum Wirksamwerden der Kündigung nicht erhöhten Preise. 8 Verzug (1) Während eines Zahlungsverzugs des Partners in nicht unerheblicher Höhe ist Istlokal berechtigt, den Zugang auf das Betriebssystem zu sperren. Der Partner bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen. (2) Kommt der Partner für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, ist Istlokal berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Preise zu verlangen. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Istlokal einen höheren oder der Partner einen geringeren Schaden nachweist. (3) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Istlokal vorbehalten. (4) Gerät Istlokal mit der betriebsfähigen Bereitstellung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach 11. Der Partner ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Istlokal eine vom Partner gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens zwei Wochen betragen muss. 9 Service und Support Soweit nicht ausdrücklich mit dem Partner schriftlich vereinbart, gewährt Istlokal dem Partner keine kostenlose technische Unterstützung (Support). Allgemeine Anfragen und Beratungen des Partner sowie technische Unterstützung werden je angefallener 15 Minuten mit 10 Euro zzgl. MwSt. berechnet. 9

10 10 Mängel (1) Für Mängel der vertragsgegenständlichen Leistungen haftet Istlokal nach Maßgabe dieses 10. (2) Der Partner wird Istlokal unverzüglich von aufgetretenen Mängeln oder Störungen schriftlich oder per unterrichten. (3) Mängelansprüche bestehen nicht infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, sowie bei nicht reproduzierbaren Betriebssystemfehlern. Werden vom Partner oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. (4) Bei Mangelhaftigkeit der zu erbringenden Leistungen stehen dem Partner die Gewährleistungsrechte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu. (5) Beim Einsatz von Software Dritter, die Istlokal zur Nutzung durch den Partner lizenziert hat, besteht die Mängelhaftung in der Beschaffung und Einspielung von allgemein verfügbaren Upgrades, Updates oder Service Packs. (6) Ein Recht zur fristlosen Kündigung steht dem Partner in den Fällen zu, in denen es ihm unter Abwägung der Gesamtumstände nicht zuzumuten ist, das Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen. (7) Der Partner wird Istlokal bei der Beseitigung der Mängel unterstützen und ihr insbesondere alle notwendigen Unterlagen, Daten etc. zur Verfügung stellen, die Istlokal zur Analyse und Beseitigung der Mängel benötigt. (8) Weitergehende und andere als in diesem 10 ausdrücklich genannten Ansprüche und Rechte des Partners wegen Mängeln der vertraglichen Leistungen bestehen nicht, soweit Istlokal nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen weitergehend haftet. (9) Wird bei einem vom Partner gemeldeten Mangel nachgewiesen, dass kein von Istlokal zu vertretender Mangel vorliegt, so gehen die Aufwendungen Istlokals für die Fehlersuche und ggf. Fehlerbehebung zu Lasten des Partners. (10) Zusätzliche Pflegeleistungen können gegen gesonderte Vergütung durch Istlokal erbracht werden (vgl. 9). 11 Haftung (1) Istlokal haftet unbeschränkt 10

11 - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, - für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, - nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie - im Umfang einer von Istlokal übernommenen Garantie. (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partners regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung Istlokals der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. (3) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe Istlokals. (4) Die verschuldensunabhängige Haftung von Istlokal auf Schadensersatz ( 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. Abs. 1 und 2 bleiben unberührt. (5) Eine weitergehende Haftung Istlokals besteht nicht. (6) Soweit Istlokal technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. (7) Für vom Partner erstellte Inhalte oder den Domain-Namen übernimmt Istlokal nicht die inhaltliche Verantwortung und keinerlei Haftung. Für Istlokal besteht keine Pflicht, die gelieferten Inhalte oder den Domain-Namen auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. (8) Sollten die vom Partner erstellten oder beschafften Inhalte oder der Domain-Name Rechtsverstöße enthalten, so stellt er Istlokal von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen frei und trägt die daraus resultierenden Kosten. Hiervon werden auch die Kosten für die Rechtsverteidigung erfasst. Istlokal ist berechtigt, den Zugriff auf die vom Partner auf dem vertragsgegenständlichen Computer-Speicherplatz abgelegte Homepage zu sperren, wenn ein hinreichender Verdacht auf die Verbreitung rechtswidriger Inhalte vorliegt. Der Partner ist von einer Sperrung unverzüglich unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Bei Wegfall der zur Sperrung führenden Gründe ist diese unverzüglich aufzuheben. Istlokal ist berechtigt, das Vertragsverhältnis bei einer berechtigten Sperrung fristlos zu kündigen. Dazu hat sie zunächst den Partner erfolglos zur Abhilfe aufzufordern. Eine solche Abmahnung ist bei schweren Verstößen entbehrlich. Die Kündigung ist innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund zu erklären. 11

12 12 Datenschutz und Vertraulichkeit (1) Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind. (2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Partner selbst oder durch Istlokal personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes Istlokal von Ansprüchen Dritter frei. (3) Istlokal kann Unteraufträge vergeben, hat aber dem Unterauftragnehmer die Abs. 1 entsprechenden Verpflichtungen aufzuerlegen. 13 Laufzeit (1) Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien nach Ablauf der ersten Jahres jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. (2) Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Partner schuldhaft gegen seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verstößt und es Istlokal nicht zugemutet werden kann, den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten. (3) Die Kündigung hat in Textform ( 126b BGB) zu erfolgen. (4) Nach Beendigung des Vertrages, sind die Parteien verpflichtet, das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß abzuwickeln. Hierzu wird Istlokal insbesondere die im Rahmen des Vertrages gespeicherten Daten des Partners, sowie eventuell im Rahmen des Vertrages erstellte Datenbanken, spätestens zwei Wochen nach Vertragsende entweder mittels Datenfernübertragung oder auch auf Datenträgern in einer von Istlokal gewählten Form an den Partner oder einen von diesem benannten Dritten herausgeben. (5) Bei Vertragsbeendigung ist Istlokal berechtigt, die sich bei ihr befindlichen Inhalte und Daten innerhalb von zwei Monaten nach der Übergabe der Inhalte und Daten gem. Abs. 4 zu löschen. Hierauf hat sie den Partner bei Übergabe gesondert hinzuweisen. Widerspricht der Partner der Löschung nicht innerhalb einer zwei Wochen Frist, so gilt die Zustimmung zur Löschung als erteilt. 12

13 (6) Nach Beendigung des Vertrages hat Istlokal alle Erklärungen abzugeben, die vom Partner benötigt werden, um den Domain-Namen weiter verwenden zu können. Dies gilt regelmäßig erst dann, wenn der Partner seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat. 14 Schlussbestimmungen (1) Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen, Garantien und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Garantien sind nur dann als Garantien im Rechtssinne zu qualifizieren, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet sind. Werden Erklärungen, Ergänzungen, Konkretisierungen, Zusicherungen und / oder Garantien von Vertretern oder Hilfspersonen Istlokals erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn Istlokal hierfür ihre schriftliche Zustimmung erteilt. (2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur für Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag geltend gemacht werden. (3) Eine Aufrechnung ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen Istlokals statthaft. (4) Der Partner darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag nur nach schriftlicher Zustimmung Istlokals auf Dritte übertragen. (5) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Partners finden keine Anwendung. (6) Die Vertragsparteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher aus diesem Vertragsverhältnis resultierender Rechtsbeziehungen die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (7) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von Istlokal, sofern jede Partei Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Istlokal ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Partner zu klagen. (8) Soweit der Vertrag oder diese Vertragsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Vertragsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten. (9) Sollte eine Regelung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im 13

14 wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende, zulässige Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhalts herbeigeführt wird. (10) Den Vertragsparteien ist es erlaubt, mit ihrer gegenseitigen Zusammenarbeit zu werben. Sämtliche Werbemaßnahmen sind jedoch im Vorfeld von der jeweils anderen Vertragspartei schriftlich, per Fax oder per freizugeben. (Ort, Datum) (Unterschrift [Partner]) (Ort, Datum) (Unterschrift [Istlokal]) 14

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