- 1 - Lizenzvertrag. MNV Maklernachrichten Verlag GmbH & Co KG, Lietzenburger Straße 54, Berlin

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1 - 1 - Lizenzvertrag zwischen, Lietzenburger Straße 54, Berlin - nachfolgend: Lizenzgeber - und... - nachfolgend: Lizenznehmer - 1 Lizenzgegenstand Der Lizenzgeber erstellt in regelmäßigen Abständen, in der Regel monatlich, einen Newsletter Finanzmaklernachrichten zu verschiedenen Themengebieten (nachfolgend: Newsletter) im html-format. 2 Lizenzgewährung 2.1 Der Lizenzgeber als alleiniger Inhaber der vertragsgegenständlichen Rechte an dem Newsletter räumt dem Lizenznehmer die einfache, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Lizenz zur nachgenannten Nutzung ein: einmaliger Versand des Newsletters im html-format an die eigenen Bestandskunden des Lizenznehmers. Bestandskunden sind solche Kunden, zu denen bereits eine Kundenbeziehung besteht, nicht jedoch Personen, mit denen eine Kundenbeziehung erst entwickelt werden soll. 2.2 Der Lizenznehmer ist berechtigt die Inhalte unter eigenem Namen nach Maßgabe der in 3 beschriebenen Gestaltungsmöglichkeiten zu verbreiten. Der Lizenzgeber verzichtet auf eine Quellenangabe oder eine Urheberbezeichnung. 2.3 Der Lizenznehmer ist zur Übertragung der Lizenz oder von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte in Zusammenhang mit dem Lizenzgegenstand nicht berechtigt. 3 Versand des Newsletters 3.1 Der Versand des Newsletters erfolgt über den -marketing Dienstleister optivo Gmbh, Berlin, über dessen Angebot optivo broadmail. Der genaue Funktionsumfang ergibt sich aus der Beschreibung optivo broadmail Funktionsumfang in der bei Vertragsschluß geltenden Fassung (abrufbar unter: broadmail/functionalities.html). Hierzu wird dem Lizenznehmer ein persönlicher Log-In auf die Homepage der optivo GmbH zur Verfügung gestellt, über die der Versand nach Maßgabe der Vorgaben der optivo GmbH gesteuert werden kann. Nach Einrichtung des Log-In wird der Lizenznehmer eine eigene Headergrafik, ein eigenes Impressum sowie eine Versand-Domain bereitstellen. Daneben wird der Lizenznehmer die Empfängerlisten mit den benötigten Datenfeldern nach Maßgabe der Anforderungen der optivo GmbH einrichten. Diese Angaben werden durch die optivo

2 - 2 - GmbH für den Versand des Newsletters an die Bestandskunden des Lizenznehmers verwendet. 3.2 Mit der Erstellung einer jeden Ausgabe des Newsletters erhält der Lizenznehmer eine Mitteilung über die Bereitstellung der Inhalte des Newsletters auf der Plattform der optivo GmbH. Der Lizenznehmer hat über die Plattform der optivo GmbH die Möglichkeit, den Newsletter vollständig oder nur zu von ihm bestimmten Themengebieten an seine Bestandskunden zu versenden. 3.3 Die durch den Lizenznehmer eingerichteten Empfängerlisten sind für den Lizenzgeber nicht einsichtig und für eigene Versendungen des Lizenzgebers systemseitig durch die optivo GmbH gesperrt. 3.4 Der Lizenznehmer erhält nach dem Versand des Newsletter an seine Bestandskunden eine Mitteilung über Rückläufer nach Maßgabe der Rückläuferverwaltung der optivo GmbH. 3.5 Der Lizenzgeber ist berechtigt den Marketing Dienstleister optivo GmbH ohne Angabe von Gründen auszutauschen. 4 Verfügbarkeit 4.1 optivo broadmail steht dem Lizenznehmer grundsätzlich an 7 Wochentagen für 24 Stunden zur Verfügung. Pflegearbeiten bleiben dabei außer Betracht. 4.2 Für Pflegearbeiten kann die optivo GmbH das System ganz oder teilweise vom Netz nehmen oder in der Nutzung einschränken. Planbare Pflegearbeiten werden von optivo nach Möglichkeit in Zeiten geringerer Nutzung durchgeführt und rechtzeitig vorher angekündigt. 4.3 Ansprüche wegen Systemausfall oder Unterbrechungen stehen dem Lizenznehmer nur zu, wenn die optivo GmbH einen Ausfall von mehr als 4 Stunden im Einzelfall oder von mehr als 12 Stunden insgesamt pro Monat schuldhaft verursacht. 4.4 Für die Verfügbarkeit von Fremdsystemen außerhalb des Einflussbereichs der optivo GmbH, insbesondere außerhalb des von der optivo GmbH benutzten Rechenzentrums, kann keine Verantwortung übernommen werden. Dies gilt auch, wenn diese Fremdsysteme an broadmail angebunden sind. 5 Datenverarbeitung im Auftrag 5.1 Die Leistungen nach diesem Vertrag werden von der optivo GmbH als Datenverarbeitung im Auftrag des Lizenzgebers erbracht. Der Lizenznehmer ist seinerseits Auftraggeber des Lizenzgebers im Sinne von 11 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz). Die Lizenzgeber ist verpflichtet, personenbezogene Daten des Lizenznehmers nur gemäß den Weisungen des Lizenznehmers zu verarbeiten. Eine Nutzung für andere, insbesondere eigene Zwecke des Lizenzgebers oder der optivo GmbH, ist ausgeschlossen. 5.2 Die gemäß 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten werden von der optivo GmbH im Auftrag des Lizenzgebers übernommen.

3 - 3 - Auf Vermittlung des Lizenzgebers kann sich der Lizenznehmer durch Einsichtnahme in die Unterlagen des betrieblichen Datenschutzbeauftragten der optivo GmbH, insbesondere das Verfahrensverzeichnis, von der Ordnungsmäßigkeit der Datenverarbeitung überzeugen. In begründeten Fällen kann gegen gesonderte Vergütung eine detaillierte Kontrolle vorgenommen werden. 5.3 Die personenbezogenen Daten, die im Auftrag des Lizenznehmers verarbeitet werden, werden durch die optivo GmbH und soweit sie ihm bekannt werden den Lizenzgeber geheim gehalten und an Dritte nur auf Weisung des Lizenzgebers weitergegeben. Der Lizenzgeber verpflichtet sich gegenüber dem Lizenznehmer eine Weitergabe der Kundendaten des Lizenznehmers an Dritte nicht zu veranlassen und insbesondere sich die Daten nicht an sich selbst übermitteln zu lassen. 5.4 Der Lizenzgeber oder seine Mitarbeiter, Mitarbeiter der optivo GmbH sowie Dritte, die im Rahmen des Auftrags tätig werden oder Zugang zu den personenbezogenen Daten haben, sind schriftlich zur Geheimhaltung und Wahrung des Datengeheimnisses nach 5 BDSG zu verpflichten. 5.5 Der optivo GmbH ist die Einschaltung von Subunternehmern zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gestattet. Die optivo GmbH wird die Subunternehmer durch entsprechende Vereinbarungen nach 11 BDSG verpflichten und die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen regelmäßig überprüfen. 6 Nutzungsrechte des Lizenznehmers an optivo broadmail 6.1 Der Lizenznehmer kann broadmail mit einer aktuellen Version der Browser Mozilla Firefox oder Microsoft Internet Explorer via Internet benutzen. Dazu stellt die optivo GmbH ein interaktives Benutzerinterface zur Verfügung. 6.2 Der Lizenznehmer erhält für die Dauer dieses Vertrages einfache Nutzungsrechte an der Anwendung broadmail sowie den erbrachten Dienstleistungen im Rahmen der Bestimmungen dieses Vertrages. Soweit während der Laufzeit des Vertrages neue Versionen, Updates, Upgrades oder Patches zu der Anwendung bereitgestellt werden, erstreckt sich das Nutzungsrecht auch auf diese. 6.3 Weitergehende Rechte an der Software oder den sonstigen Arbeitsergebnissen werden dem Lizenznehmer nicht eingeräumt. 7 Mitwirkungspflichten 7.1 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, in eigener Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass seine Nutzung von broadmail nicht gegen Rechtsnormen verstößt. Sowohl bei der Erhebung, Auswahl und Verwendung von Adressen und Daten der Empfänger, als auch im Hinblick auf die zu versendenden Inhalte (Texte, Bilder etc.) und die verwendeten Hyperlinks ist der Lizenznehmer verpflichtet, insbesondere datenschutzrechtliche, wettbewerbsrechtliche, strafrechtliche und urheberrechtliche Vorschriften einzuhalten. Der Lizenznehmer sichert zu, dass ihm für jeden eingesetzten Datensatz die explizite Erlaubnis des betreffenden Empfängers zum Versand von Marketingnachrichten im vom Kunden gewählten Kommunikationskanal ( , Fax oder SMS) vorliegt. 7.2 Machen Dritte gegen den Lizenzgeber oder die optivo GmbH Ansprüche wegen einer Rechtsverletzung geltend, die im Zusammenhang mit der Nutzung von broadmail unter Verwendung der Zugangsdaten des Lizenznehmers stehen, ist der Lizenznehmer verpflichtet, den Lizenzgeber und die optivo GmbH auf erstes Anfordern unverzüglich von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen und sämtliche Kosten und Aufwendungen der

4 - 4 - Rechtsverteidigung zu übernehmen. Der Lizenzgeber und/oder die optivo GmbH werden den Lizenznehmer innerhalb angemessener Zeit über derartige Ansprüche informieren. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Lizenzgeber und/oder die optivo GmbH gegen die geltend gemachten Ansprüche zu verteidigen und die behauptete Rechtsverletzung zu beseitigen. 7.3 Sofern der Lizenznehmer von möglichen Ansprüchen Dritter erfährt, wird er darüber hinaus den Lizenzgeber und die optivo GmbH unverzüglich informieren und mit dem Lizenzgeber und der optivo GmbH die Abwehr dieser Ansprüche koordinieren. 8 Gewährleistung und Haftung 8.1 Der Lizenzgeber haftet für alle von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. 8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. 8.3 Darüberhinaus haftet der Lizenzgeber nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt worden ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. 8.4 Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz nach 536 a BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird, vorbehaltlich der Abs. 1 und 2 dieser Ziffer, ausgeschlossen. 8.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus ausdrücklich gegebenen Garantien bleibt unberührt. 9 Lizenzvergütung 9.1 Bezieht der Lizenznehmer den vollständigen Newsletter, so beträgt die Vergütung monatlich 99,00 EUR, bei quartalsweisem Bezug 199,00 EUR. Bezieht der Lizenznehmer nur einzelne Themengebiete des Newsletters, beträgt die Vergütung, bei einem Mindestbezug von drei Themengebieten, je Themengebiet 19,00 EUR im Monat oder 39,00 EUR im Quartal. Die Vergütung schließt den Versand des Newsletters an bis zu 500 Mailadressen ein. Für jede weitere angefangene Zahl von 500 Mailadressen wird eine weitere Vergütung von 19,00 EUR fällig. Eine Änderung der Auswahl der Themengebiete ist gegen eine Pauschale von 100,00 Euro möglich. Die erstmalige Mandanteneinrichtung für einen Lizenzpartner wird einmalig mit 150,00 Euro vergütet. Die Vergütung versteht sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Berechnungsgrundlage sind alle von der optivo GmbH versandten s sowie alle von optivo broadmail empfangenen s wie z.b. Rückläufer oder bounces. 9.2 Die Rechnungstellung erfolgt jährlich im voraus nach Maßgabe des von dem Lizenznehmer benannten, erwarteten Volumens. Höhere Volumina werden mit der nachfolgenden Jahresrechnung nachberechnet.

5 - 5 - Die Rechnung ist, ohne dass es einer weiteren Zahlungsaufforderung bedürfte, binnen einer Woche nach Eingang bei dem Lizenznehmer fällig. 9.3 Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass dem Lizenzgeber durch die optivo GmbH die Zahl der durch die optivo GmbH auf Veranlassung des Lizenznehmers entstandenen, gemäß 9.1 Satz 5 abzurechnenden s zu Abrechnungszwecken mitteilt. 10 Vertragslaufzeit, Kündigung 10.1 Die Laufzeit des Vertrages beträgt zunächst zwei Jahre ab Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vertrag geschlossen wurde Die Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten drei Monate zum Monatsende Die Kündigung hat schriftlich durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn der Lizenznehmer mit der Zahlung der Lizenzvergütung mehr als zweimal in Verzug gerät, über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, die andere Partei gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag schuldhaft verstoßen hat, der Lizenznehmer optivo broadmail für die Verbreitung von rechtswidrigen Informationen genutzt hat oder der Lizenznehmer über optivo broadmail Nachrichten an Personen sendet, ohne dazu berechtigt zu sein. 11 Geheimhaltung und Verschwiegenheit 11.1 Die Parteien vereinbaren, den Inhalt der zwischen ihnen getroffenen Vereinbarungen sowie alle zwischen ihnen ausgetauschten Informationen und die bei Durchführung und Abwicklung des Vertrages gewonnenen Erkenntnisse vertraulich zu behandeln Die Parteien werden alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag eingesetzten Vertragspartner, Subunternehmer oder Mandanten ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichten Von der Pflicht zur vertraulichen Behandlung ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder einer Vertragspartei ohne Bruch einer Verschwiegenheitsverpflichtung von dritter Seite mitgeteilt wurden oder zu deren Offenlegung die offenbarende Partei aus gesetzlichen Gründen beziehungsweise aufgrund gerichtlicher oder behördlicher Anordnung verpflichtet ist. 12 Sonstiges 12.1 Änderungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Regelung, bedürfen der Schriftform Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen dadurch nicht berührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt das, was dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches

6 - 6 - gilt, sollten sich in der praktischen Anwendung des Vertrages Lücken zeigen, die bei Vertragsabschluß nicht vorhergesehen wurden Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht für inländische Vertragsverhältnisse Anwendung Berlin, den......, den... Lizenzgeber Lizenznehmer

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