Ziele und Rahmenbedingungen der Mischwasserbehandlung

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1 Ziele und Rahmenbedingungen der Mischwasserbehandlung DWA-Seminar Betrieb von Regenüberlaufbecken Dipl. Ing. Annegret Heer Referat Gewässerreinhaltung, stehende Gewässer, Bodensee Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

2 Inhalt / Gliederung 1. Einführung / Rahmenbedingungen Rechtliche Rahmenbedingungen Europa Bund Baden-Württemberg Anlagenbestand in Baden-Württemberg 2. Fachliche Schwerpunkte in Baden- Württemberg 3. Fazit / Schlussbemerkungen Folie 2

3 Warum Regenwasserbehandlung? Hauptziel: Schutz der Gewässer (Oberflächengewässer, Grundwasser) durch Effektiver Rückhalt von Feinpartikel und daran gebundene Schadstoffe wie z. B. Schwermetalle und PAK Verminderung von Schlammablagerungen im Gewässer Rückhalt von Leichtstoffen (z. B. MKW) z. B. bei Verkehrsflächen Rückhaltung von Wassermengen (hydraulische Leistungsfähigkeit des Gewässers beachten) Rückhalt von unannehmbaren ästhetischen Beeinträchtigungen durch Mischwasserentlastungen Folie 3

4 Allgemeine Grundsätze Begriffsbestimmung ( 54 Abs. 1 WHG) Abwasser ist 1. das durch häusliches, gewerbliches, landwirtschaftliches oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließendes Wasser (Schmutzwasser) sowie 2. das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigen Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Grundsätze der Abwasserbeseitigung ( 55 WHG) Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. ( 55 Abs. 2 WHG) Folie 4

5 Regenwasserbewirtschaftung früher / heute Ableitung in Kanäle Bau von Regenwasserbehandlungsanlagen heute /zukünftig: Regenwasserbewirtschaftung Lokaler Wasserhaushalt möglichst nicht verändern Bedeutet: weitgehende Berücksichtigung der tatsächlichen Wasserbilanz (mehr Verdunstung und Versickerung, weniger direkte Einleitung in ein oberirdisches Gewässer) ggf. unter Berücksichtigung der Rückhaltung Vermeidung des Regenabflusses in die Kanalisation Bedeutet: Trennung der Stoffströme abhängig von der Verschmutzung Bedeutet nicht: Zwanghaftes Umwandlung von bestehenden Mischsystemen zu modifizierten oder Trennsystemen Folie 5

6 Niederschlagswasserverordnung Erlaubnisfreiheit unter bestimmten Voraussetzungen möglich (Grundlage: NWVO) Abflüsse von bestimmten Herkunftsflächen ( 2 Abs. 1 NWVO) Schadlose Beseitigung: Verfahren der dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung ( 2 Abs. 2 NWVO) Ausschlussflächen ( 3 NWVO) und Anlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben ( 60 Abs. 1 WHG, 2 Abs. 3 NWVO) Folie 6

7 Folie 7 Rechtliche Rahmenbedingungen Europa Bund Baden-Württemberg

8 Rechtliche Rahmenbedingungen Europa Bund Baden-Württemberg Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Richtlinie 2000/60/EG verfolgt einen umfassenden, integrativen und länderübergreifenden Ansatz der Bewirtschaftungsplanung in Flussgebieten. Arbeitsebene sind die von den Ländern definierte Wasserkörper. Grundsätzlich gelten hinsichtlich des Zustands eines Gewässers (Bezugsgröße: Wasserkörper) sowohl ein Verbesserungsgebot als auch ein Verschlechterungsverbot. Die Umsetzung der WRRL in nationales Recht erfolgte durch Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Oberflächengewässerverordnung (OGewV) Grundwasserverordnung (GrwV) Landeswassergesetz Folie 8

9 Rechtliche Rahmenbedingungen Europa Bund Baden-Württemberg 57 Abs. 1 WHG Einleiten von Abwasser in Gewässer Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die 1. Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist, 2. Einleitung mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar ist und 3. Abwasseranlagen oder sonstige Einrichtungen errichtet und betrieben werden, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anforderungen nach den Nummern 1 und 2 sicherzustellen. Folie 9

10 Rechtliche Rahmenbedingungen Europa Bund Baden-Württemberg Zu 57 Abs. 1 Nr. 1 WHG Abwasserverordnung definiert den Stand der Technik Aktuell gibt es keine konkreten Anforderungen für den Stand der Technik für die Einleitung von Niederschlagswasser in der Abwasserverordnung. Erste Entwürfe für einen Anhang Niederschlagswasser entstanden schon Zukünftige Regelungen sollen sich beziehen auf Abwasser aus Niederschlägen, da in neu zu entwässernden Siedlungsgebieten sowie auf außerörtlichen Straßen anfällt. Aktuell wieder in Bearbeitung - Ergebnis ungewiss! Folie 10

11 Rechtliche Rahmenbedingungen Europa Bund Baden-Württemberg Zu 57 Abs. 1 Nr. 2 WHG Anforderungen an die Gewässereigenschaften - WRRL und - lokale, immissionsbezogene Anforderungen Leitfaden Gewässerbezogene Anforderungen an Abwassereinleitungen Beschreibt ein Vorgehen zur Festlegung von gewässerbezogenen Anforderungen an Einleitungen aus kommunalen Kläranlagen und Regenwasserbehandlungsanlagen, insbesondere Anlagen im Mischsystem. Folie 11

12 Rechtliche Rahmenbedingungen Europa Bund Baden-Württemberg 60 WHG Abwasseranlagen (hier für Anlagen zur Misch-/ Regenwasserbeseitigung) Abwasseranlagen müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden a. a. R. d. T.: z. B. Arbeitsblatt DWA-A 128: Richtlinien für die Bemessung und Gestaltung von Regenentlastungsanlagen in Mischwasserkanälen, 1992 zukünftig Arbeitsblatt DWA-A 102 Teil A/ Teil B (Gelbdruck): Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer Folie 12

13 Rechtliche Rahmenbedingungen Europa Bund Baden-Württemberg Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben des Bundes stehen in Baden- Württemberg fachliche Arbeitsmaterialien, die im Detail das technische Regelwerk der DWA anpassen, zur Verfügung Arbeitsmaterialien zur fortschrittlichen Regenwasserbehandlung in Baden-Württemberg Teil: Mischsystem (Stand: 1999) Arbeitshilfen für den Umgang mit Niederschlagswasser in Siedlungsgebieten (Stand: 2005) Arbeitshilfen für den Umgang mit Regenwasser - Regenrückhaltung (Stand: 2006) Arbeitsmaterialien zur fortschrittlichen Regenwasserbehandlung in Baden-Württemberg Messung des Entlastungsverhaltens bei Regenüberlaufbecken Grundlagen und Empfehlungen (Stand: 2007, eingeführt 2008) Folie 13

14 Anzahl Anlagenbestand in Baden-Württemberg In der Datenbank des Landes umfasst: RÜB (incl. Stauraumkanäle) RÜ!! Folie 14 Vorhandes Volumen [m³]

15 Anzahl der RÜB Anlagenbestand in Baden-Württemberg 4000 Anzahl der RÜB in Baden-Württemberg (sortiert nach Volumen) Anzahl RÜB Folie 15 vorhandes Volumen [m³)

16 Zu viel Phosphor in den Gewässern! Wasserkörperbewertung Makrophyten und Phytobenthos Folie 16 Wasserkörperbewertung Orthophosphat-P

17 Fachliche Schwerpunkte in Baden-Württemberg Vollzug der Maßnahmenprogramme und des Bewirtschaftungsplans Ziel: Erreichen des guten Zustandes Vermeidung von lokalen/akuten Defiziten im Gewässer Beispiel auf lokaler Ebene: Regenwasserbehandlung = Gewässerschutz Beispiel auf Ebene Wasserkörper: Folie

18 Es bleiben Fragen Woher kommt die Belastung im Gewässer? Welcher Belastungspfad liefert welchen Beitrag? Was tun? Hinsehen Stammdaten aus der Planung und Umsetzung der Anlagen (Volumen, Schwellenhöhe, -länge und ausrichtung, A u, Q Dr, Q krit, Q M, ) Ausrüstung (Drosseln, Pumpen, Steuerung, Reinigungseinrichtung, Rechen/Siebe,.) Messausrüstung (Entlastungsverhalten, Pumpensteuerung,...) Zur Bewertung der Einträge von urbanen Flächen und zur Bewertung und Vermeidung lokaler Defizite ist die Erfassung des Entlastungsverhaltens der Anlagen (Dauer und Häufigkeit) zwingende Voraussetzung. Folie 18

19 Messen an RÜB Sachstand: (Daten aus WIBAS): Juni 2015 Dezember 2016 Anzahl RÜB Anzahl Messeinrichtungen % 46 % Zunahme um 725 RÜB, die mit einer Messeinrichtung ausgerüstet worden sind (innerhalb von 18 Monaten). Folie 19

20 Anzahl 4000 Anzahl der RÜB in Baden-Württemberg nach Volumen Anzahl RÜB Anzahl Messeinrichtungen > > > > Keine Angaben Vorhandenes Volumen pro Becken [m³] Folie 20

21 Folie

22 Messen an Regenüberlaufbecken Rückblick Schreiben des UM an Untere Wasserbehörden vom 16. Juni 2008: - Einführung der Arbeitsmaterialien Messung des Entlastungsverhaltens bei Regenüberlaufbecken Grundlagen und Empfehlungen (2007) - Ziel: Ausrüstung der RÜB (nach wasserwirtschaftlichen Prioritäten) mit Messeinrichtungen und Erfassung des Entlastungsverhaltens Messergebnisse vorhanden Betreiber: Plausibilisierte Jahresberichte an Wasserbehörden Wasserbehörden: Feed-Back an Betreiber Geplant: Nachrüstung aller RÜB mit Messeinrichtungen stufenweises Vorgehen bzgl. der Nachrüstung mit Messeinrichtungen bis 2024 Folie 22

23 Fazit 1. Anlagen zur Mischwasserbehandlung und -entlastung sind aufgrund der hohen Anzahl und damit verbundenen unbestrittenen Gewässerbelastung ein Schwerpunkt der kommunalen Abwasserwirtschaft. 2. Der Einfluss der Mischwasserentlastung auf die Gewässerbeschaffenheit lässt sich nur durch Hinsehen quantifizieren! 3. Die Messung des Entlastungsverhaltens (Häufigkeit und Dauer), Teil des Betriebs, stellt einen selbstverständlichen Schritt dar, der zeitnah konzipiert und weiter umgesetzt werden kann. 4. Verbindet Betreiberinteressen und Informationen zum zielorientierten Gewässerschutz! Folie 23

24 Zukünftige Anforderungen hinsichtlich gewässerbezogener Anforderungen, Klimawandel, Starkregen u. a. erfordern: Gesamtplanerisches Denken Interdisziplinäre Zusammenarbeit Frühzeitige Einbindung aller Beteiligten Robuste, einfache, flexible Lösungen und Anlagen auf Basis der konkreten Erfordernisse Verwendung, aber auch weitere Verbesserung der vorhandenen Modelle aber auch Ausblick Ordnungsgemäßer und verbesserter Betrieb der (Abwasser-)Anlagen Messen an Regenbecken Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen Folie 24

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