Wichtige Informationen zur Spielwarenmesse 2007

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1 B Wichtige Informationen zur Spielwarenmesse 2007 Ergänzung der Ausstellungsbedingungen Bitte lesen Sie diese Mitteilungsblätter sorgfältig durch und bringen Sie diese auch Ihren Mitarbeitern zur Kenntnis. Diese Informationen sind Vertragsbestandteil Ihrer Beteiligung an der Spielwarenmesse International Toy Fair Nürnberg. Aufbaubeginn: Alle Hallen Montag In allen Hallen kann jeweils ab 7.00 Uhr gearbeitet werden. Vorgezogener Aufbau (kostenpflichtig, 180,00 EUR/Tag) muss bis 10. Januar 2007 schriftlich beantragt werden (siehe Sondergenehmigungen Formular V) und ist nicht in allen Hallen möglich. Aufbauende: Mittwoch, , Uhr Abbaubeginn: Dienstag, , Uhr Abbauende: Freitag, , Uhr Während des Aufbaus kann täglich, auch am Wochenende ( und ) von 7 20 Uhr gearbeitet werden. Am Montag, und Dienstag, sind die Hallen bis Uhr geöffnet. Am Mittwoch, kann bis Uhr gearbeitet werden. Genehmigungen für eine Verlängerung der genannten Aufbauzeiten sind nur in Ausnahmefällen und bei Vorliegen von besonderen Gründen möglich. Sie müssen bei der Messeleitung in schriftlicher Form eingeholt werden und sind kostenpflichtig. Messedauer: Öffnungszeiten: Die Messe ist täglich von Uhr geöffnet, am letzten Messetag nur bis Uhr, Aussteller haben täglich ab 8.15 Uhr Zutritt. Die Stände müssen von den Ausstellern bis spätestens 8.45 Uhr besetzt werden. Aufenthalt in den Hallen und im Freigelände während der Messe aus Sicherheitsgründen bis maximal Uhr. Abbaubeginn: Dienstag, , Uhr Abbauende: Freitag, , Uhr Während der Abbautage sind die Hallen täglich von 7.00 bis Uhr geöffnet. Bitte beachten Sie, dass die Endreinigung der Ausstellungshallen vor Messebeginn am Mittwoch, , ab Uhr erfolgt. Kartons, Verpackungs- oder Dekorationsmaterial usw., die sich in den Gängen befinden, werden als Müll betrachtet und entfernt. Wir müssen dringend darum bitten, ab diesem Zeitpunkt nach dem Passieren der Putzkolonnen die Gänge sauber zu halten. Bitte beachten Sie hierzu auch die Ausstellungsbedingungen, Punkt 9 (Standzuteilung), Punkt 10 (Standgestaltung) und Punkt 11 (Auf- und Abbau). Die Belieferung der Hallen über den Innenhof des Messezentrums ist nicht möglich. Sie muss ausschließlich über die Ladehöfe bzw. über die Hallentore erfolgen, die zum Ladehof führen. Bitte beachten Sie die durch den Neubau der Halle 4A entstandene neue Ladehofsituation (siehe Information E Hallenanlieferung). Gabelstapler können von den Firmen Schenker Deutschland AG und Kühne & Nagel (AG & Co.) KG gestellt werden, siehe hierzu Service- Formular 12, Rückseite. Der Einsatz von firmeneigenen Gabelstaplern ist nicht gestattet. Auf-/Abbau-Ausweise Als Zutrittsberechtigung zum Messegelände und zu den Hallen sind während der Auf- und Abbauphase Ausweise erforderlich. Aus Sicherheitsgründen werden wir während der Auf- und Abbauzeiten nur denjenigen Personen Zutritt auf das Messegelände gewähren, die in Besitz eines von uns ausgegebenen Auf- und Abbauausweises sind. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass alle für Sie während der Auf- und Abbauzeit tätigen Personen über einen solchen Ausweis verfügen und bestellen Sie die dafür notwendigen Ausweise rechtzeitig und in entsprechender Menge. Auf-/Abbau-Ausweise können mit Service-Formular 19 angefordert werden. Diese sind kostenlos. Die Ausweise haben für die Laufzeit der Veranstaltung keine Gültigkeit. Ausstellerausweise Jeder Aussteller erhält entsprechend der Größe seines Ausstellungsstandes kostenlose Ausstellerausweise. Für eine Standfläche bis 10 qm erhalten Sie 2 kostenlose Ausstellerausweise. Für jede weiteren angefangenen 10 qm geben wir je 1 zusätzlichen Ausweis kostenlos aus, jedoch nicht mehr als insgesamt 40 Stück. Beispiel: Stand bis 10 qm 2 kostenlose Ausstellerausweise 11 bis 20 qm 3 kostenlose Ausstellerausweise 21 bis 30 qm 4 kostenlose Ausstellerausweise etc.

2 Durch die Aufnahme von Mitausstellern erhöht sich die Zahl der kostenlosen Ausweise nicht. Im Rahmen seiner Mitausstellergebühr erhält allerdings jeder Mitaussteller automatisch zwei kostenlose Ausstellerausweise. Darüber hinaus benötigte Ausstellerausweise können für Berechtigte zum Preis von EUR 20,00 einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer erworben werden (siehe Service-Formular 20). Ausstellerausweise dürfen nur an die auf dem Stand tätigen Mitarbeiter des Ausstellers vergeben werden. Standgestaltung ( Wichtige Informationen und Richtlinien zu Standbau und Technik) Der Aussteller ist für die Standausstattung und -gestaltung selbst verantwortlich. Die Aussteller sind zu einer sorgfältigen und geschmackvollen Gestaltung ihrer Stände verpflichtet. Am Stand sind für die gesamte Dauer der Veranstaltung in einer für jedermann erkennbaren Weise Name und Anschrift des Standinhabers anzubringen. Wichtige Informationen und Richtlinien zu Standbau und Technik Es gelten die Ausstellungsbedingungen Die Richtlinien für den Brandschutz (siehe Anhang Service-Formular B) müssen beachtet werden. 2. Die konstruktive Ausführung der baulichen Anlage hat nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Leitung eines verantwortlichen Fachbauleiters zu erfolgen. 3. Standgestaltung: (Für weitere wichtige Detailinformationen beachten Sie bitte unbedingt Ziffer 10 unserer Ausstellungsbedingungen 2007!) Die zugeteilten Standmaße sind unbedingt einzuhalten, d.h. die markierten Standgrenzen dürfen nicht überschritten werden. Bei eingeschossigen Ständen darf eine maximale Standbauhöhe von 4,50 m nicht überschritten werden! Die Ausstattung und Gestaltung der Stände und der dazu notwendige Aufbau sind Sache des Ausstellers. Die Aussteller sind verpflichtet, auf eine sorgfältige und geschmackvolle Gestaltung ihrer Stände zu achten. Die Stände müssen in ihrer Gestaltung und Präsentation der Exponate eine offene Kundenansprache gewährleisten. Stände, die das Gesamtbild der Messe oder der Halle beeinträchtigen, werden von der Messeleitung nicht abgenommen. Das gleiche gilt für unzulässige Werbeaussagen. Mindestens 70% der den Gängen zugewandten Seiten des Standes müssen offen gestaltet sein. Es ist dringend notwendig, dass ohne Platzverlust an den Nachbarstand angebaut wird. Die zugeteilten Standmaße dürfen in keinem Fall überschritten werden. Zweigeschossige Standbauten bedürfen einer Sondergenehmigung. Richtlinien und Anmeldeformular finden Sie in der Rubrik Sondergenehmigungen (Service-Formular Z). 4. Standbegrenzung Die Standbegrenzung ist obligatorisch (vgl. Ausstellungsbedingungen 2007, Ziff. 9a). Sie können die erforderlichen Standbegrenzungswände mit Service-Formular T bestellen. Der Mietpreis beträgt EUR 19,50/lfdm. zuzüglich MwSt., einschließlich Auf- und Abbau. Er ist nicht im Preis der Standmiete enthalten. Technische Details entnehmen Sie bitte Service-Formular T. Wenn Sie einen Mietstand (Service-Formulare 4 4E oder 5A 5F) bestellen oder über ein eigenes Standsystem verfügen, sind keine Standbegrenzungswände nötig. Bitte beachten Sie: Die Elemente dürfen nicht benagelt, beschraubt, tapeziert oder gestrichen werden. Für Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung der Wände wie z.b. Schrauben, Nägel und Verwendung aggressiver Klebemittel haftet der Standinhaber. Bei Stornierung der Standbegrenzungswände ab der 1. KW 2007 fällt der volle Mietpreis an. Wünschen Sie Standardwandbau zum Tapezieren oder Bespannen, können Sie dies mit Formular 4F bestellen. Auflagen bezüglich der Standgestaltung bleiben vorbehalten. Bei Nichteinhalten der Standbauvorschriften fällt eine Vertragsstrafe von 10% der Standmiete an. Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an die Firma Messebau Wörnlein GmbH, Tel. +49 (0) 911 /

3 5. Belastbarkeit der Hallenfußböden: Der Hallenfußboden besteht aus Asphalt. Auslaufendes Öl von Fahrzeugen und Maschinen zerfrisst den Asphaltbelag und führt zu einer erheblichen Unfallgefahr. Auslaufendes Öl muss daher sofort vom Fußboden entfernt werden. Bei Fahrzeugen muss deshalb eine Schutzunterlage auf den Hallenboden gelegt werden. Bodenbelastung in den Hallen: Hallen 1 9, 11.0, kg/m 2 Halle kg/m 2 Hallen 10.1, kg/m 2 Halle kg/m 2 Für alle Hallen gilt: keine Punktlasten, auf genügend große Auflageflächen achten. Bodenbeläge dürfen nicht genagelt werden. Selbstklebende Teppichfliesen sind nicht gestattet. Teppiche können lediglich mit Doppelklebeband befestigt werden. Aufgrund der Empfindlichkeit des Hallenbodens dürfen für das Verlegen von Teppichen usw. ausschließlich die Doppelklebebänder Tesa Nr und Fermoflex Nr verwendet werden. Diese Klebebänder sind auch im Messezentrum bei Fa. Wörnlein erhältlich. Einbringen von Bolzen und Verankerungen ist verboten. Die Hallenböden dürfen nicht gestrichen werden. 6. Hallenbeleuchtung Die Allgemeinbeleuchtung in den Hallen hat mindestens 350 Lux, gemessen 1,00 m über dem Hallenboden. 7. Hallenanlieferung ( Planskizze E) 8. Messespediteure Transport und Lagerung Alle Transporte, die nicht mit eigenen Fahrzeugen durchgeführt werden, sollten den Messespediteuren übergeben werden ( Service-Formular 12). Diesen Unternehmen ist der Versandtermin der Messegüter unter gleichzeitiger Angabe, wann die Anlieferung am Stand gegen Quittung erfolgen kann, mitzuteilen. Sendungen, für die kein Übergabetermin vereinbart ist, werden am Stand abgestellt. Ebenso ist nach Beendigung der Messe ein Termin für die Übergabe zu vereinbaren. Alle Gegenstände, Materialien, Standbauteile usw., die nach Beendigung der offiziellen Abbauzeit auf der Standfläche verbleiben, werden auf Kosten und Gefahr des Ausstellers durch den Messespediteur im Auftrag des Veranstalters entfernt und eingelagert (siehe Pkt. 11 der Ausstellungsbedingungen). Zufahrtstore der Hallen: Hallen 1 2, 4 9 b = 4,30 m; h = 4,90 m Halle 3 b = 4,10 m; h = 3,80 m Halle 4A b = 5,00 m; h = 4,95 m Halle 7A b = 4,65 m; h = 4,80 m Halle 10 b = 5,10 m; h = 3,90 m Halle 11 b = 5,00 m; h = 4,10 m Halle 12 b = 5,20 m; h = 4,50 m Die Services zwischen den Hallen sind unterkellert und dürfen nicht befahren werden. 9. Elektroversorgung Die gesamte elektrische Einrichtung ist nach den neuesten VDE-Vorschriften auszuführen. Jeder Stand, der mit elektrischer Energie versorgt werden soll, erhält einen Hauptanschluss. Dieser kann nur durch die Firma SAG Netz- und Energietechnik installiert werden. Für Kühlmöbel, die auch nachtsüber in Betrieb sein sollen, ist der besonders gekennzeichnete Anschluss vor dem Hauptschalter zu verwenden. Zusätzliche Elektromontagen innerhalb der Stände können in eigener Regie von firmeneigenen Elektrikern oder aber von konzessionierten Fachfirmen ausgeführt werden, wobei die Einhaltung der Vorschriften des VDE unter allen Umständen gewährleistet sein muss. Die Zuleitungen von Anschlusskästen zu den Ständen kann nur durch die Firma SAG Netz- und Energietechnik GmbH, Niederlassung Nürnberg im Messezentrum gemacht werden, die für alle Hallen zuständig ist (siehe Service-Formular 1). Den Hauptanschluss sowie zusätzlich gewünschte Elektro-Installationsarbeiten bitten wir rechtzeitig mit den Service-Formularen 1 und 1a zu bestellen. Die fest eingebauten Anschlüsse für Strom und Telefon stehen bei Bedarf auch den Standnachbarn zur Verfügung. Anschlüsse über einen Nachbarstand können nur mit dessen Einverständnis gemacht werden. Müssen Zuleitungen wegen Stolpergefahr abgedeckt werden, hat für die Kosten der jeweilige Auftraggeber aufzukommen. Jeder Aussteller hat sich vor Erteilung eines Installationsauftrages über die gegebenen Anschlussmöglichkeiten bei der Messeleitung zu informieren. 10. Wasserinstallation Sämtliche Arbeiten können nur durch die von der Messeleitung beauftragte Firma: Firma August & Jean Hilpert, Sanitär- und Heizungstechnik GmbH (siehe Service-Formular 2), im Messezentrum: ServicePartnerCenter, durchgeführt werden. Wenn im zugeteilten Standraum keine Anschlussmöglichkeit besteht hierüber hat sich der Aussteller vor Auftragserteilung zu informieren kann die Zuführung nur mit Einverständnis des betroffenen Nachbarn gemacht werden. Entstehen dabei zusätzliche Kosten, so hat diese der Auftraggeber zu tragen. Besteht der Aussteller auf Anschlüssen im frostgefährdeten Bereich, so trägt er auch das sich hieraus ergebende Risiko bezüglich Versorgungsstörungen bzw. Reparaturkosten. 11. Telekommunikation In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, die Beantragung der Telekommunikation an Ihrem Stand bis spätestens vorzunehmen (Service-Formular 3), da nur bestätigte Anschluss-Nummern im offiziellen Katalog der Spielwarenmesse abgedruckt werden können. Nur durch die direkte Weitergabe Ihrer zugeteilten Anschlüsse durch Sie an Spielwarenmesse Media Services ist eine korrekte Veröffentlichung gewährleistet. Bitte achten Sie in diesem Zusammenhang auf die Vorgaben des Katalog-Verlages Spielwarenmesse Media Services und kontrollieren Sie nach der Bekanntgabe der Anschluss- Nummern Ihren Eintrag in der Ausstellerdatenbank.

4 Im Messezentrum ist der Telekom-Service der Kundenniederlassung Servicestützpunkt Messe während des Auf- und Abbaus der Messe im ServicePartnerCenter, Zi. 1.39, Telefon / , Fax / zu erreichen. Kabelanschlüsse sind in fast allen Hallen möglich. Wireless LAN finden Sie in allen Eingangs- und Übergangsbereichen. Über die Nutzung von Wireless LAN auf Ihrer Standfläche informieren Sie sich direkt beim Telekom-Service (Service-Formular 3). Bitte beachten Sie, dass die Einrichtung eines WLAN soweit nicht über die Telekom beauftragt nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den MesseService der NürnbergMesse, Telefon / erfolgen kann. 12. Medientechnik, Lautsprecheranlagen, Musikdarbietungen Akustische und optische Vorführungen im Stand bedürfen in jedem Falle der ausdrücklichen Genehmigung der Messe-/Ausstellungsleitung. Musikalische Darbietungen ausgenommen sind Eigenkompositionen sind auf jeden Fall gebührenpflichtig, auch wenn diese lediglich der Untermalung des Angebots dienen. Der Aussteller hat sich mit der zuständigen GEMA-Bezirksdirektion (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) in Verbindung zu setzen. GEMA-Bezirksdirektion Nürnberg, Johannisstraße 1, D Nürnberg, Telefon +49 (0) 911 / , Fax +49 (0) 911 / , bd-n@gema.de, Die Lautstärke darf 70 db(a) nicht überschreiten. 13. Hochfrequenz- und Funkgeräte, die in Betrieb vorgeführt werden sollen, müssen genehmigt und zugelassen sein sowie entsprechende Kennzeichen haben (z.b. CE-Kennzeichnung). Bundesnetzagentur Außenstelle Nürnberg Breslauer Straße 396 D Nürnberg Tel +49 (0) 911 / Fax +49 (0) 911 / poststelle@bnetza.de Bei der Vorführung von geräuschentwickelnden Ausstellungsgütern darf der Geräuschpegel an der Standgrenze 60 dba nicht überschreiten. 15. Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand der Ausstellungsflächen wieder herzustellen. Für Beschädigungen der Hallendecken, Wände, des Fußbodens und der lnstallationseinrichtungen haftet der Aussteller. Nicht abgebaute Stände oder nicht abtransportierte Ausstellungsgüter können nach dem Ende des offiziellen Abbaus auf Kosten und Gefahr des Ausstellers entfernt und beim Messespediteur eingelagert werden. Beschädigungen der Hallen, deren Einrichtungen sowie der Außenanlagen durch Aussteller oder deren Beauftragte müssen in jedem Fall dem Veranstalter gemeldet werden. Wichtige Informationen und Richtlinien zur Abfallentsorgung Neben der Standreinigung sind die Aussteller für die tägliche Abfallentsorgung von ihren Standflächen während der Veranstaltung und für die Entsorgung der bei Auf- und Abbau anfallenden Abfälle verantwortlich. Hierfür steht den Ausstellern ein von der Spielwarenmesse eg beauftragter Service-Dienstleister zur Verfügung (siehe Service-Formular 11). Die entsprechend den Müllmengen und -arten anfallenden Entsorgungskosten sind von den Ausstellern zu tragen und nicht in den Standmieten enthalten. Sollten einzelne Aussteller Standbauer beauftragen, haben sie die vorstehenden Auflagen entsprechend weiterzureichen und die Entsorgungssowie Kostenregelung mit diesen zu koordinieren. Für die Müllentsorgung und die dadurch anfallenden Kosten bleibt jedoch primär der Aussteller verantwortlich. Die Abfallsatzung der Stadt Nürnberg schreibt vor, dass grundsätzlich eine Trennung des anfallenden Mülls vorgenommen werden muss. Diese Bestimmung hat auch für das Messezentrum Nürnberg Gültigkeit. Das bedeutet, dass folgender Abfall getrennt zu entsorgen ist: Pappe, Papier, Kartonagen, Glas, Metall, Bio- oder kompostierbarer Müll (organische Abfälle). Für jede Sorte dieser Abfälle stehen getrennte Behälter in den Ladehöfen zur Verfügung. Wir bitten Sie sehr eindringlich, den Müll bereits bei Anfall am Stand getrennt zu halten. Der Gebrauch von Einweg-Teppichböden ist nicht gestattet. Wenn diese trotzdem verwendet werden, darf der Aussteller diese nicht selbst im Messezentrum entsorgen, sondern er muss die Fa. Kiefer auf eigene Rechnung mit der Entsorgung beauftragen. Die Beseitigung und Entsorgung zurückgelassener Bodenbeläge, Möbel usw. sowie die dafür entstehenden Kosten obliegen den jeweiligen Ausstellern. Bitte verwenden Sie dafür (Service-Formular 11). Wir bitten Sie auch, von der Verwendung von Einweggeschirr zukünftig abzusehen und wiederverwendbares Geschirr an den Ständen zu benützen. Geschirr und Besteck können mietweise bezogen werden über unsere Vertragsfirma R + S Mietmöbel-Service (Service-Formular 7). Sie haben die Möglichkeit, das Geschirr selbst zu spülen und zwar wurden dafür Einrichtungen geschaffen. ( Wichtige Informationen A Z Ausstellerküche)

5 Wichtige Informationen zum Thema Diebstahl Diebstähle sind im Messezentrum Nürnberg vergleichsweise selten. Um den guten Ruf des Messeplatzes Nürnberg zu erhalten, sind ständige Anstrengungen zur Diebstahlverhütung erforderlich. Die Spielwarenmesse eg trägt dem durch Kontrollen und Bewachung Rechnung. Diese Bewachung bezieht sich jedoch nicht auf die einzelnen Stände. Der Zutritt zu den Hallen während des Auf- und Abbaus ist zudem nur mit gesonderten Ausweisen möglich. Bitte unterstützen Sie diese Bemühungen durch die Beachtung folgender Hinweise: 1. Aufbau Sobald nach dem Standaufbau Exponate angeliefert worden sind, sollten Sie Ihren Stand nicht unbeaufsichtigt lassen. Nach dem Ende des Aufbaus sind die Hallen zwar verschlossen und bewacht, generell ist jedoch eine zusätzliche Standwache, auch für die Nächte während der Veranstaltung, zu empfehlen (Service-Formular 9). Auf jeden Fall sollten Sie wertvolle Güter nachts verschließen. Unsere ServicePartner bieten Ihnen verschließbare Mietschränke und Vitrinen an. Auch die Kabine des Mietstandes kann mit einer verschließbaren Tür ausgerüstet werden (auf den jeweiligen Service-Formularen zu bestellen). 2. Abbau Verlassen Sie Ihren Stand erst, nachdem wertvolle Exponate verladen oder dem Spediteur übergeben worden sind. Sollte dies aus besonderen Gründen nicht möglich sein, bestellen Sie bitte eine Standwache vom Veranstaltungsende bis zum Beginn Ihres Standabbaus. Der Veranstalter prüft stichprobenartig die Berechtigung der beim Abbau tätigen Personen. Geben Sie deshalb dem für den Abbau Ihres Standes Verantwortlichen eine Bescheinigung mit, aus der hervorgeht, welchen Stand das Team abbauen soll. 3. Öffnungszeiten Diebstähle ereignen sich meist während der Laufzeit. Lassen Sie Ihren Stand deshalb niemals unbesetzt, auch nicht während der Mittagszeit. Ihre persönlichen Dinge sollten Sie wegschließen. Diebstahlgefährdete Exponate sollten speziell gesichert werden, z.b. mit dünnen Ketten, Perlonfäden oder in verschlossenen Glasvitrinen präsentiert. Bitte prüfen Sie auch Ihre Diebstahlversicherung. Der Abschluss einer Ausstellungsversicherung (Service-Formular 15) wird empfohlen. Die Spielwarenmesse eg dankt für Ihre Mithilfe. Wichtige Informationen zur Parkregelung Allgemeine Hinweise 1. Das Parken von Fahrzeugen aller Art in unmittelbarer Nähe der Hallen, vor allem aber auch in den Ladehöfen und vor den Ausgängen ist während der Dauer der Messe unzulässig. 2. Die Anzahl der Parkplätze in den Ladehöfen ist sehr beschränkt; diese müssen deshalb bei der Messeleitung schriftlich unter Angabe von Gründen (z. B. Behinderung) beantragt werden. Die Parkerlaubnis für die Ladehöfe hat am letzten Messetag keine Gültigkeit. 3. Während der Auf- und Abbautage dürfen Fahrzeuge nur zum Be- und Entladen an den vorgenannten Stellen halten. Nach Beendigung dieser Arbeiten sind sie um gegebenenfalls die Feuerwehr nicht zu behindern sofort zu entfernen und können auf den kostenlosen Parkplätzen abgestellt werden. 4. Die kostenlosen Parkplätze für LKWs befinden sich an der Beuthener Straße, nur wenige Fahrminuten vom Messezentrum Nürnberg entfernt. Bitte achten Sie auf die Ausschilderungen! A. Aufbautage Es besteht freie Fahrt für alle Fahrzeuge unter Beachtung von Absatz 1 (Parkverbot). Ab Freitag, den , 7 Uhr früh, können die Ladehöfe nur noch mit einem Interimsschein gegen Hinterlegung von EUR 50,00 befahren werden. Dieser Interimsschein gilt für PKW für die Dauer bis zu 1 Stunde und für LKW für die Dauer bis zu 3 Stunden. Bei fristgerechter Ausfahrt wird der Betrag zurückgezahlt. Bei Nichteinhaltung der Frist erfolgt keine Rückerstattung. Bis Donnerstag, (Nacht vor Messebeginn), Uhr früh, sind alle Fahrzeuge (auch Anhänger, Kleintransporter, Brücken, Wohnwagen und Wohnmobile) vom Messegelände sowie von allen Parkplätzen des Messezentrums zu entfernen! Ausnahmen können nicht zugelassen werden! Sämtliche Transportmittel, die nach diesem Zeitpunkt auf dem Gelände abgestellt sind, werden ohne vorherige Unterrichtung auf Kosten und Gefahr des Fahrzeughalters abgeschleppt und nur gegen Entrichtung der Abschleppkosten wieder ausgehändigt. Der Aussteller verpflichtet sich, die anfallenden Abschleppkosten sowohl für eigene als auch für angemietete und beauftragte Fahrzeuge zu bezahlen. Oben genannte Fahrzeuge können auf einem gesonderten LKW-Parkplatz kostenlos abgestellt werden. Die Zufahrt ist vom Messezentrum ausgeschildert. Die Einweisung erfolgt durch Ordnungspersonal vor Ort. Diese Regelung gilt von Montag, bis Freitag, Ab Montag, bis Mittwoch, fährt täglich zwischen 9.00 Uhr und Uhr ein Pendelbus vom LKW-Parkplatz zum Messezentrum. Am Dienstag, , Uhr Uhr fährt dieses Fahrzeug vom Messezentrum, Haltestelle vor Eingang Mitte, zum LKW-Parkplatz. B. Messetage Dringende Anlieferungen können durch die Messeleitung gegen Hinterlegung von EUR 50,00 (Interimsschein) für 1 2 Stunde bis 9 Uhr genehmigt werden. Außerdem übernimmt der Aussteller die Haftung für unvermeidbare Schäden im und am Fahrzeug. C. Abbautage Gegen Uhr können ausschließlich PKW und Lieferwagen bis max. 2,8 to gegen Hinterlegung von EUR 50,00 Interimsgebühr für 1 Stunde in die Ladehöfe einfahren. Bei Ausfahrt innerhalb der vorgegebenen Zeit wird die Gebühr zurückerstattet. Sie werden gebeten, Ihre Fahrer mit Bargeld auszustatten. Ab Uhr besteht ohne Hinterlegungsgebühr freie Einfahrt ins Gelände für LKW bis 7,5 to. Fahrzeugen über 7,5 to und LKW mit Anhänger wird die Einfahrt frühestens um Uhr, je nach freien Kapazitäten in den Ladehöfen, gestattet.

6 Dauer-Parkausweise (Service-Formular 18) können gegen Barzahlung direkt im Büro von Engelhardt & Co Sicherheit GmbH, Messezentrum, ServicePartnerCenter, Zi. 1.19, Nürnberg, Telefon: / , Telefax: / , abgeholt werden. Auf Wunsch erfolgt der Versand nach Bestellung mit Vordruck 18 zu den dort genannten Bedingungen. Mit Vordruck 18 können Sie auch Ausweise für das Parkhaus bestellen. Die Dauer-Parkausweise berechtigen zur Einnahme eines freien Stellplatzes im zugewiesenen Parkbereich. Wir bitten Sie, den Weisungen des Parkplatzpersonals Folge zu leisten. Die Reservierung eines bestimmten Parkplatzes ist nicht möglich. Bitte beachten Sie die geänderten Zufahrten zum Messezentrum ( E Hallenanlieferungs-Plan) und die Wegweisung durch das elektronische Verkehrsleitsystem! Wichtige Informationen von A Z Abfallentsorgung ( Service-Formular 11 und Richtlinien zur Abfallentsorgung ) Ärztliche Versorgung Siehe Polizei, Feuerwehr, Sanitätsdienst Not- und Rettungsdienst Telefon +49 (0) 911 / Aschenbecher Die Richtlinien für den Brandschutz schreiben Aschenbecher in den Ständen vor. Ausstellerküche Aussteller, die kaltes oder warmes Wasser benötigen, können während der Veranstaltungstage neun hierfür eingerichtete Küchen nutzen: Service 1 UG, Halle 3, Service 4 UG, Service 4/5 UG, Service 7 UG, Halle 7A, Service 8/9 UG, Service 9 UG, Service 12.0 Nord. AusstellerShop Service 5/6, OG Im AusstellerShop bieten unsere ServicePartner Dienstleistungen konzentriert an einem Ort und minimieren den Informationsaufwand für Aussteller. Ausstellerverzeichnis Ab November 2006 finden Sie im Internet unter eine Datenbank aller in 2007 ausstellenden Firmen, welche regelmäßig aktualisiert wird. Bewachung, Standbewachung ( Service-Formular 9) Die Ausstellungshallen werden während des offiziellen Auf- und Abbaus sowie der Dauer der Veranstaltung bewacht. Eine Haftung des Veranstalters kann hieraus nicht abgeleitet werden. Eigene Standwachen sind zu empfehlen und können ausschließlich über den ServicePartner Engelhardt & Co. Sicherheit GmbH beauftragt werden. Blumenschmuck und -lieferungen ( Florale Standdekoration und landschaftsarchitektonische Standgestaltung) Cafeteria In den Service-Bauten zwischen den Hallen finden Sie neben dem Cafeteria-Angebot auch Läden, die Artikel des täglichen Bedarfs führen. Campingplatz Das Abstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen im Messezentrum Nürnberg ist nicht gestattet. Bitte nutzen Sie den nur wenige Fahrminuten entfernten Campingplatz. 160 Stellplätze, Öffnungszeiten: ganzjährig, Preise: pro Person/Tag EUR 6,00, pro Stellplatz/Tag EUR 11,00 (Strom/Tag EUR 2,00, Müll/Tag EUR 1,25), Ausstattung: Sanitäreinrichtungen, Bistro, Kinderspielplatz, Tischtennis. Einige Tage vor der Anreise kann die Belegsituation erfragt werden. Knaus Campingpark Nürnberg Hans-Kalb-Straße 56, D Nürnberg Telefon +49 (0) 911 / , Telefax +49 (0) 911 / Computer-Service Reparatur, Installation, Internetservice, Leihgeräte hib Computer GmbH, Nürnberg, Äußere Bayreuther Str Telefon: / , Telefax: / , messe@hib.de Messetelefon: 0174 / Druckluft ( Service-Formular 1) SAG Netz- und Energietechnik GmbH Elektroversorgung ( Service-Formular 1 und Richtlinien zu Standbau und Technik) Die gesamte elektrische Einrichtung ist nach den neuesten VDE-Vorschriften auszuführen. Jeder Stand, der mit elektrischer Energie versorgt werden soll, erhält einen Hauptanschluss. Dieser kann nur durch die Firma SAG Netz- und Energietechnik installiert werden.

7 Feuerwehr ( Service-Formular B) Feuerwache 5, Karl-Schönleben-Str. 80, Telefon / Während der Aufbauzeit führt die Feuerwehr Abnahmerundgänge durch. Dabei wird die Einhaltung der Richtlinien für den Brandschutz überprüft. Die genaue Vorplanung des Standes und die damit verbundene Einhaltung der Richtlinien ermöglichen einen reibungslosen und ungestörten Aufbau. Bitte beachten Sie die Richtlinien für den Brandschutz und senden Sie bei Bedarf Service-Formular B zurück. Florale Standdekoration und landschaftsarchitektonische Standgestaltung Blumen-Kuhn Floraldesign GmbH, Vordere Sterngasse 13, Nürnberg, Telefon / und , Telefax / Service 9/Mitte. Foto- und Video-Service FOTO ZIEROLD (Inhaber Horst Goßmann), Industrie- und Werbefotografie Fotofachlabor, Sperberstr. 97, Nürnberg, Telefon / , Telefax / , Mobil 0171 / Gastronomische Betreuung, Messerestaurants, Catering Das Messegelände verfügt über zwei Caterer. Die Bewirtschaftung der Restaurants Ost/Nord und Süd-Ost wird von der Lehrieder Catering-Party-Service GmbH durchgeführt. Die Gaststättenbetriebe Kurt Lilly KG sind zuständig für die Restaurants West/Mitte/Süd. Beide Firmen bieten darüber hinaus ihren Standcatering-Service auf dem gesamten Messegelände an. ( Kontakt siehe D Service-Dienstleister) Geldautomaten Service-Center Mitte und CCN Ost, Geldausgabe gegen ec-karte oder Kreditkarte. Katalogeintrag ( Pflichteintrag im Messekatalog, Internet, Besucherinformationssystem) Kinderbetreuung Kinder werden für die Dauer des Messebesuchs kostenlos im Messekindergarten oder -hort von ausgebildeten Kindergärtnerinnen betreut (Service Center West, Ebene 0, Raum Venedig). Konferenz- und Besprechungsräume Im Messezentrum stehen Konferenz- und Besprechungsräume in verschiedenen Größen zur Verfügung. Bitte buchen Sie Räume für Ihre Pressekonferenzen, Besprechungen und Empfänge schriftlich durch unsere Konferenzraum-Anfrage (Service-Formular 29) oder über unser OnlineServiceCenter Kurierdienste Im Messegelände stehen Ihnen die Kurierdienste FedEx und TNT zur Verfügung. Lautsprecherdurchsagen in den Hallen Such- und Werbedurchsagen werden im Interesse der Aussteller und Besucher nicht durchgeführt. Leergut In den Ständen, in den Messehallen und in den Ladehöfen darf während Aufbau, Messelaufzeit und Abbau kein Leergut gelagert werden. Abtransport und Einlagerung durch den jeweiligen Messespediteur (Service-Formular 12). Malerbecken Das Auswaschen von Farbeimern, Bürsten, Pinseln etc. ist in den Toiletten und Waschräumen nicht gestattet. Es stehen dafür eingerichtete Räume mit Malerbecken in den Services 1 UG, 4 UG, 4/5 UG, 7 UG, 8/9 UG und 9 UG sowie in den Hallen 3, 7A und zur Verfügung. Öffentliche Verkehrsmittel Sie haben erneut die Möglichkeit, Ihren Ausstellerausweis als Ticket für die öffentlichen Verkehrsmittel des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg einzusetzen. Damit berechtigt Ihr Ausstellerausweis zu beliebig vielen Fahrten und beliebigen Richtungswechseln mit den Verkehrsmitteln des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (VGN): U-Bahn, S-Bahn, Straßenbahnen und Omnibusse, sowie die Messe-Airport-Express-Buslinie. Einen genauen Netzplan gibt es in den VGN-Verkaufsstellen. VGN-Fahrkarten bekommen Sie außerdem aus Automaten an vielen Haltestellen von Straßen-, U- und S-Bahnen sowie an allen DB- und Busbahnhöfen. Weitere Verkaufsstellen finden Sie: am Messezentrum Zugang U-Bahn, Eingang Mitte im Hauptbahnhof im VAG-KundenCenter und am DB-Fahrkartenschalter Außerdem haben Sie die Möglichkeit, bei den Fahrern in Bussen jedoch nicht in Straßen- und U-Bahnen VGN-Fahrkarten zu kaufen. Mehr Informationen können Sie auch im Internet finden unter

8 Pflichteintrag im offiziellen Messekatalog/Internet/Besucherinformationssystem 2007 Um im Interesse aller Aussteller und Fachbesucher die Vollständigkeit des offiziellen Messekataloges zu gewährleisten, hat jeder Aussteller eine Eintragung im offiziellen Messekatalog bei Spielwarenmesse Media Services herbeizuführen. Den Bestellschein erhält der Aussteller direkt vom Verlag, der auch über die genauen Eintragungskonditionen informiert. Der vom Verlag für den Pflichteintrag verlangte Preis beträgt derzeit für jeden Aussteller EUR 135,00 zuzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer. Der Pflichteintrag erscheint außer im offiziellen Messekatalog noch in den Medien Internet, CD-ROM und Besucherinformationssystem. Meldeschluss ist der 14. November Die Gebühr für den Pflichteintrag wird zusammen mit der Standmiete in Rechnung gestellt! Bei allen Fragen rund um den offiziellen Messekatalog wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline von Spielwarenmesse Media Services +49 (0) / oder an Spielwarenmesse eg, Herrn Karlheinz Odörfer, Telefon +49 (0) 911 / Polizei, Feuerwehr, Sanitätsdienst Polizei (Dienststelle im Funktions-Center), Telefon / Feuerwehr (Feuerwache 5 in der Karl-Schönleben-Str. 80), Telefon / Sanitätswache, Messearzt: im Funktions-Center, Telefon / im CCN West, Telefon / im CCN Ost, Telefon / Service 3/4, Telefon / in Halle 11/Frankenhalle, Telefon / Reinigung, Abfallentsorgung ( Wichtige Informationen und Richtlinien zur Abfallentsorgung) Die Messeleitung sorgt für die Reinigung des Geländes, der Hallen und Gänge. Die Reinigung der Stände obliegt den Ausstellern und muss täglich abends bis spätestens Uhr oder am Morgen bis Messebeginn beendet sein (siehe Service-Formulare 10 und 11). Reiseservice, Zimmerbestellung ( Service-Formulare G und H) Für die Zimmerreservierung in Hotels und Privatunterkünften wenden Sie sich bitte schriftlich an die Congress- und Tourismus-Zentrale, Postfach 4248, Nürnberg, Telefon / / -122, Telefax / , die Unterkunft in Hotel- und Privatzimmern vermittelt (siehe Anreise/Unterkunft). Die Congress- und Tourismus-Zentrale befindet sich während der Messe im Messezentrum, ServiceCenter Mitte, Erdgeschoss, Schalterhalle, Telefon / Darüber hinaus bieten wir Ihnen wieder preisgünstige Reise- und Hotelarrangements an. Dafür sorgt unser Kooperationspartner smart and more GmbH Hamburg, Lotsekai 10, Hamburg, Telefon +49 (0) 1805 / , Telefax +49 (0) 1805 / , smartfairs@sam-hh.de. Rückerstattung der Mehrwertsteuer für ausländische Aussteller Sie haben die Möglichkeit, die Rückerstattung der im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme an der Spielwarenmesse bezahlten Mehrwertsteuer auf Standmiete, Standbau, Spedition, Hotel, Verpflegung etc. zu beantragen (Service-Formular 17). Taxi Haltepunkte im Messezentrum Nürnberg an den Eingängen CCN West und CCN Ost. Telefon +49 (0) 9 11 / Telekommunikation (Hinweise zur Installation Service-Formular 3 und Richtlinien zu Standbau und Technik) Toiletten Die Benutzung der Toiletten ist kostenlos. Wasser- und Abwasseranschluss ( Service-Formular 2 und Richtlinien zu Standbau und Technik) Vermittlung von Arbeitskräften: Dolmetscher, Hostessen, Standpersonal erfolgt kostenlos durch die Agentur für Arbeit Nürnberg (Service-Formular 13). Zusätzlich bietet die Firma LORENZ MESSE GmbH Vermittlung von Zeitpersonal an (Service-Formular 14). Versicherung Die Versicherung der Ausstellungsgüter und der Standeinrichtung wird dringend empfohlen. Wir können diese Versicherung zu günstigen Bedingungen über einen Rahmenvertrag vermitteln (Service-Formular 15). Zoll: ServicePartnerCenter, 1. OG, Zi und 1.13, Telefon / Das Projektmanagement-Team der Spielwarenmesse informiert ihre Aussteller über Aktualisierungen und weitere Services zur organisatorischen Durchführung in den periodisch erscheinenden NEWSLETTERN, mit dem GROSSEN RUNDSCHREIBEN im Januar 2007 sowie in den während des ersten Messetages an den Ständen verteilten Willkommens-Mappen!

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