Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement Hinweise zur Abschlussprüfung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement Hinweise zur Abschlussprüfung"

Transkript

1 Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement Hinweise zur Abschlussprüfung Handwerkskammer für Mittelfranken Sulzbacher Straße Nürnberg Seite 1 von 5

2 1. Vorwort Mit dem Bestehen Ihrer Abschlussprüfung beginnt für Sie auch ein weiterer Lebensabschnitt. Hervorragend ausgebildete Fachkräfte sind bei den Betrieben gefragt. Der Weg dorthin erfolgt in zwei Schritten. Daher dürfen auch die beiden Prüfungsteile nicht als jeweils eigenständige Prüfung angesehen werden. Der Vorteil für Sie ist, dass nicht alle Prüfungsleistungen punktuell am Ende der Ausbildung erbracht werden müssen. Wir möchten, dass Sie Ihre Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten in der Prüfung bestmöglich unter Beweis stellen können, und dass die Prüfung reibungslos verläuft. Für einen erfolgreichen Verlauf der Prüfung ist es daher unerlässlich, dass sich alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen an gewisse Spielregeln halten. Deshalb haben wir hier die wichtigsten Informationen zum Inhalt und Ablauf der Abschlussprüfung zusammengefasst. Starten Sie gut vorbereitet in die Prüfung, wir wünschen Ihnen viel Erfolg! 2. Aufbau und Ablauf der Prüfung Die Abschlussprüfung zum Kaufmann/zur Kauffrau für Büromanagement besteht aus zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen. Abschlussprüfung Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement Teil 1 der Abschlussprüfung Teil 2 der Abschlussprüfung Prüfungsbereich Prüfungsbereich Prüfungsbereich Prüfungsbereich Informationstechnisches Büromanagement Kundenbeziehungsprozesse Wirtschafts- und Sozialkunde Fachaufgabe in der Wahlqualifikation 120 Minuten 60 Minuten 90 Minuten 60 Minuten Schriftliche Aufgaben computergestützt Schriftliche Aufgaben Schriftliche Aufgaben Fallbezogenes Fachgespräch 25 Prozent 30 Prozent 10 Prozent 35 Prozent Der erste Prüfungsteil findet etwa zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres statt. Er kann nicht eigenständig wiederholt werden, da er ein Teil der Gesamtprüfung ist. Über seine Leistungen im Teil 1 der Abschlussprüfung wird der Prüfling informiert. Der zweite Teil der Prüfung erfolgt am Ende der Ausbildungszeit. Das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung setzt sich aus den gewichteten Ergebnissen aller Prüfungsbereiche zusammen. Das Einladungsschreiben enthält Ihre persönliche Prüflings-Nummer. Diese benötigen Sie zur Kennzeichnung Ihrer Prüfungsarbeiten. Handwerkskammer für Mittelfranken Sulzbacher Straße Nürnberg Seite 2 von 5

3 2.1. Teil 1 der Abschlussprüfung Prüfungsbereich Informationstechnisches Büromanagement Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, im Rahmen eines ganzheitlichen Arbeitsauftrages Büround Beschaffungsprozesse zu organisieren und kundenorientiert zu bearbeiten; dabei soll er nachweisen, dass er unter Anwendung von Textverarbeitungs-und Tabellenkalkulationsprogrammen recherchieren, dokumentieren und kalkulieren kann. Hierzu muss der Prüfling eine Arbeitsaufgabe, die aus mehreren Teilaufgaben besteht, bearbeiten. Neben programmübergreifendem Basiswissen muss der Prüfling Texte und Tabellen formatieren, Dokumente gestalten und die Texterstellung automatisieren können. Bei der Tabellenkalkulation muss der Prüfling allgemeine Rechen-Operationen und Funktionen für Berechnungen anwenden sowie Diagramme erstellen und bearbeiten. Erlaubte Arbeits- und Hilfsmittel Unkommentiertes Rechtschreibwörterbuch in gedruckter Form. Unkommentierte Ausgabe der DIN 5008 ( Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung ) in gedruckter Form Teil 2 der Abschlussprüfung Prüfungsbereich Kundenbeziehungsprozesse Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, komplexe Arbeitsaufträge handlungsorientiert zu bearbeiten. Dabei soll er zeigen, dass er Aufträge kundenorientiert abwickeln, personalbezogene Aufgaben wahrnehmen und Instrumente der kaufmännischen Steuerung fallbezogen einsetzen kann. Die Aufgabenstellung erfolgt teilweise in ungebundener Form. Erlaubte Arbeits- und Hilfsmittel: Taschenrechner (nicht programmiert, netzunabhängig und ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten) Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen. Die Aufgabenstellung umfasst fallbezogene Aufgaben in gebundener Form. Erlaubte Arbeits- und Hilfsmittel: Taschenrechner (nicht programmiert, netzunabhängig und ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten) Prüfungsbereich Fachaufgabe in der Wahlqualifikation Der Prüfling soll nachweisen, dass er berufstypische Aufgabenstellungen erfassen, Probleme und Vorgehensweisen erörtern, Lösungswege entwickeln, begründen und reflektieren, kunden- und serviceorientiert handeln, Handwerkskammer für Mittelfranken Sulzbacher Straße Nürnberg Seite 3 von 5

4 betriebspraktische Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und rechtlicher Zusammenhänge planen, durchführen und auswerten sowie Kommunikations- und Kooperationsbedingungen berücksichtigen kann. Das zentrale Element ist das sogenannte fallbezogene Fachgespräch auf Grundlage der Wahlqualifikationen. Aus den zwei im Berufsausbildungsvertrag festgelegten Wahlqualifikationen wählt der Prüfungsausschuss eine aus. Das Fachgespräch beginnt mit einer Darstellung der Aufgabe und des Lösungsweges durch den Prüfling. Zur Vorbereitung auf das Fachgespräch gibt es aus zwei Varianten: Variante 1: Klassische Variante Der Prüfungsausschuss bereitet zu einer der Wahlqualifikationen des Prüfungsteilnehmers zwei Aufgaben vor. Der Prüfling wählt eine diese Aufgaben aus und bereitet sich in einem separaten Raum 20 Minuten auf das Fachgespräch mit dem Prüfungsausschuss vor. Das Fachgespräch dauert ebenfalls 20 Minuten. Der Prüfling stellt die Aufgabe und Lösungsweg vor. Grundsätzlich kann sich das Fachgespräch auf die gesamte Wahlqualifikation erstrecken. Variante 2: Report-Variante Hier kann ein selbst erstellter Report für den Gesprächseinstieg mit dem Prüfungsausschuss genutzt werden. Entscheidet sich der Prüfungsteilnehmer für diese Variante, muss er zu seinen beiden Wahlqualifikationen je einen höchstens dreiseitigen Report schreiben. Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Grundlage der vorgelegten Reports, in welcher Wahlqualifikation das Fachgespräch stattfindet. Der Ausbildende (Betrieb) bestätigt, dass die Fachaufgabe eigenständig im Betrieb durchgeführt wurde. Der Reporttext wird nicht bewertet, entscheidend ist allein, wie schlüssig der Prüfungsabsolvent seine Vorgehensweise und Lösungswege begründen und wie kundenorientiert er handeln kann. Das Fachgespräch dauert 20 Minuten und kann sich auf die gesamte Wahlqualifikation erstrecken. Im Fall einer Wiederholung des Prüfungsbereiches Fachaufgabe in der Wahlqualifikation müssen auch bei gleichem Einsatzgebiet neue Reports erstellt werden. Der Ausbildungsbetrieb teilt der Handwerkskammer bei der Anmeldung zum Teil 2 der Abschlussprüfung verbindlich mit, welche Variante gewählt wird. Eine nachträgliche Änderung der Variante ist dann nicht mehr möglich. Wenn keine Abgabe erfolgt, wird dieser Prüfungsteil mit 0 Punkten bewertet Mitteilung der Prüfungsergebnisse Noch vor Beginn des fallbezogenen Fachgesprächs werden die vorläufigen Ergebnisse der Prüfungsbereiche Kundenbeziehungsprozesse und Wirtschafts- und Sozialkunde per Post an den Prüfling geschickt. Im Bereich der Handwerkskammer für Mittelfranken ist es nicht möglich, die vorläufigen Prüfungsergebnisse online einzusehen. Von telefonischen Anfragen bitten wir abzusehen. Handwerkskammer für Mittelfranken Sulzbacher Straße Nürnberg Seite 4 von 5

5 Mündliche Ergänzungsprüfung Wurden in einem der Prüfungsbereiche Kundenbeziehungsprozesse oder Wirtschafts- und Sozialkunde die Prüfungsleistungen mit schlechter als ausreichend bewertet, kann der Prüfling einen Antrag stellen, die Prüfung durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen. Voraussetzung hierfür ist, dass die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Für die Ermittlung des Ergebnisses wird das bisherige Ergebnis doppelt gegenüber der mündlichen Ergänzungsprüfung gewichtet. 3. Bestehensregelung Um die Abschlussprüfung zu bestehen, müssen alle nachfolgend aufgeführten Kriterien erfüllt sein. Die Prüfungsleistungen müssen 1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens ausreichend, 2. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens ausreichend, 3. in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens ausreichend und 4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit ungenügend bewertet worden sein. 4. Zusatzqualifikation Im Rahmen der Berufsausbildung kann eine nicht festgelegte Wahlqualifikation (Zusatzqualifikation) vermittelt werden. In dieser Zusatzqualifikation kann der Prüfungsteilnehmer ebenfalls eine Prüfung in Form eines Fachgespräches ablegen ( 7 der Ausbildungsverordnung, Erprobungsverordnung zur Prüfung). Bei mindestens ausreichender Leistung erhält der Prüfungsabsolvent zusätzlich zum Prüfungszeugnis eine Bescheinigung über die gewählte Zusatzqualifikation in der dritten Wahlqualifikation. Auf dem Prüfungszeugnis über die bestandene Abschlussprüfung wird diese Zusatzqualifikation nicht erwähnt. Hierfür muss glaubhaft gemacht werden, dass die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind (z.b. Berichtsheft/Ausbildungsnachweise, Azubi-Projekte, betriebliche Schulungen). Bescheinigungen über Azubi-Projekte oder betriebliche Schulungen in der gewünschten Zusatzqualifikation müssen dem Berichtsheft in Kopie beigelegt werden. Die Dokumentation im Berichtsheft/Ausbildungsnachweis bitten wir, farblich zu markieren (z.b. mit einem Textmarker). Die Anmeldung zur Prüfung der Zusatzqualifikation muss mit der Anmeldung zur Teil 2 Prüfung vorliegen. Wird eine Zusatzqualifikation gewählt, wird für die Prüfung eine zusätzliche Gebühr erhoben. Das Prüfungsverfahren ist identisch mit den oben genannten Varianten. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Prüfungsverlauf und viel Erfolg. Handwerkskammer für Mittelfranken Sulzbacher Straße Nürnberg Seite 5 von 5

Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der. Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung

Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der. Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und in der -Ausbildungsverordnung vom 11. Dezember 2013 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 72 vom 17. Dezember 2013) inklusive der Änderung

Mehr

Neuordnung der Büroberufe. Informationen zum Novellierungsverfahren und zum neuen Ausbildungsberuf

Neuordnung der Büroberufe. Informationen zum Novellierungsverfahren und zum neuen Ausbildungsberuf Neuordnung der Büroberufe Informationen zum Novellierungsverfahren und zum neuen Ausbildungsberuf DIHK 2014 Eckdaten des neuen Büroberufs Ausbildungsberufsbezeichnung: Kaufmann/-frau für Büromanagement

Mehr

BM Forum. Die Abschlussprüfung der Kaufleute für Büromanagement. Vorbereitung durch

BM Forum. Die Abschlussprüfung der Kaufleute für Büromanagement. Vorbereitung durch BM Forum Die Abschlussprüfung der Kaufleute für Büromanagement Vorbereitung durch Betrieb Berufsschule Gestreckte Abschlussprüfung 1. Informationstechnisches Büromanagement Teil 1 Teil 2 Mitte des zweiten

Mehr

Aktueller Stand der Neuordnung der Büroberufe

Aktueller Stand der Neuordnung der Büroberufe Aktueller Stand der Neuordnung der Büroberufe Bürokaufmann/ rokaufmann/-fraufrau Kaufmann/-frau frau für f r BürokommunikationB Fachangestellte/-n n für f r Bürokommunikation B (ö.(. D.) 2013 IG BCE, Katrin

Mehr

Handreichung zur Abschlussprüfung Kaufmann/-frau für Büromanagement

Handreichung zur Abschlussprüfung Kaufmann/-frau für Büromanagement Handreichung zur Abschlussprüfung Kaufmann/-frau für Büromanagement Foto: contrastwerkstatt fotolia.com Stand: Juli 2017 Internetgestützte Einreichung der Reporte in den gewählten Wahlqualifikationen Hochladen

Mehr

Neuordnung Büroberufe: Aus Drei mach Eins

Neuordnung Büroberufe: Aus Drei mach Eins IHK Hanau, 27. März 2014 Neuordnung Büroberufe: Aus Drei mach Eins Kennzahlen zu den Büroberufen Beruf Auszubildende davon Frauen Frauenanteil Bürokaufleute 52.167 38.040 72,9 % Kaufleute für Bürokommunikation

Mehr

Kaufmann/ -frau für Büromanagement. Informationen zum neuen Ausbildungsberuf

Kaufmann/ -frau für Büromanagement. Informationen zum neuen Ausbildungsberuf Kaufmann/ -frau für Büromanagement Informationen zum neuen Ausbildungsberuf DIHK 2014 Neuordnung der Büroberufe Kaufleute für Bürokommunikation Fachangestellte für Bürokommunikation Bürokaufleute Kaufmann/-frau

Mehr

Kaufmann/-frau für Büromanagement

Kaufmann/-frau für Büromanagement Kaufmann/-frau für Büromanagement..eine Fusion der Büroberufe Neuordnung Kaufmann/- frau für Büromanagement Ziele im Jahr 2011 Zusammenführung der Berufe Bürokaufmann/frau Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation

Mehr

Fachlagerist/Fachlageristin Hinweise zur Abschlussprüfung

Fachlagerist/Fachlageristin Hinweise zur Abschlussprüfung Fachlagerist/Fachlageristin Hinweise zur Abschlussprüfung Handwerkskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße 4 80333 München Seite 1 von 5 1. Vorwort Ihre Abschlussprüfung steht kurz bevor. Mit

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce (E-Commerce-Kaufleute-Ausbildungsverordnung EComKflAusbV) Vom 13. Dezember 2017 Auf Grund des 4 Absatz 1 des

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce (E-Commerce-Kaufleute-Ausbildungsverordnung EComKflAusbV) Vom 13. Dezember 2017 Auf Grund des 4 Absatz 1 des

Mehr

Kaufmann/frau für Büromanagement Vorstellung des neuen Büroberufes

Kaufmann/frau für Büromanagement Vorstellung des neuen Büroberufes Kaufmann/frau für Büromanagement Vorstellung des neuen Büroberufes www.ostwuerttemberg.ihk.de Die bisherigen Einzelberufe 1990 2014 Drei Büroberufe standen bisher zur Verfügung Bürokaufmann/-frau Kaufmann/-frau

Mehr

2 Dauer der Berufsausbildung Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.

2 Dauer der Berufsausbildung Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement (Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung BüroMKfAusbV) Eingangsformel Auf Grund des 4 Absatz

Mehr

Brauer und Mälzer/ Brauerin und Mälzerin Hinweise zur Gesellenprüfung

Brauer und Mälzer/ Brauerin und Mälzerin Hinweise zur Gesellenprüfung Brauer und Mälzer/ Brauerin und Mälzerin Hinweise zur Gesellenprüfung Handwerkskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße 4 80333 München Seite 1 von 5 1. Vorwort Ihre Gesellenprüfung steht kurz

Mehr

Fachkraft für Lagerlogistik Hinweise zur Abschlussprüfung

Fachkraft für Lagerlogistik Hinweise zur Abschlussprüfung Fachkraft für Lagerlogistik Hinweise zur Abschlussprüfung Handwerkskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße 4 80333 München Seite 1 von 6 1. Vorwort Ihre Abschlussprüfung steht kurz bevor. Mit

Mehr

Verordnung über die Ausbildung zum Automobilkaufmann/ zur Automobilkauffrau

Verordnung über die Ausbildung zum Automobilkaufmann/ zur Automobilkauffrau Verordnung über die Ausbildung zum Automobilkaufmann/ zur Automobilkauffrau Vom 28. Februar 2017 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I Nr.9 vom 3. März 2017) Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau Automobilkaufleuteausbildungsverordnung AutoKflAusbV Vom 28. Februar 2017 Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,

Mehr

Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Büromanagementkaufleute- Ausbildungsverordnung

Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Büromanagementkaufleute- Ausbildungsverordnung Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement (Büromanagementkaufleute- Ausbildungsverordnung BüroMKfAusbV)* Vom 11. Dezember 2013 Verordnung

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann / zur Automobilkauffrau

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann / zur Automobilkauffrau über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann / zur Automobilkauffrau vom 28. Februar 2017 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 03. März 2017) Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,

Mehr

vom 13.März 2017 (1) Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf des Verkäufers und der Verkäuferin dauert zwei Jahre.

vom 13.März 2017 (1) Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf des Verkäufers und der Verkäuferin dauert zwei Jahre. Verordnung über die Berufsausbildungen zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel (Verkäufer- und Einzelhandelskaufleuteausbildungsverordnung-

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce / zur Kauffrau im E-Commerce

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce / zur Kauffrau im E-Commerce Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im / zur Kauffrau im vom 13. Dezember 2017 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 78 vom 18. Dezember 2017) Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,

Mehr

Braunschweig Salzgitter Wolfenbüttel Goslar Peine Helmstedt

Braunschweig Salzgitter Wolfenbüttel Goslar Peine Helmstedt Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement / zur Kauffrau für Büromanagement (Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung BüroMKfAusbV)* Vom 11. Dezember 2013 Bundesgesetzblatt

Mehr

NEUORDNUNG AUTOMOBILKAUFLEUTE ZUM HINWEISE ZUR GESTRECKTEN ABSCHLUSSPRÜFUNG (TEIL 1 UND TEIL 2)

NEUORDNUNG AUTOMOBILKAUFLEUTE ZUM HINWEISE ZUR GESTRECKTEN ABSCHLUSSPRÜFUNG (TEIL 1 UND TEIL 2) NEUORDNUNG AUTOMOBILKAUFLEUTE ZUM 01.08.2017 HINWEISE ZUR GESTRECKTEN ABSCHLUSSPRÜFUNG (TEIL 1 UND TEIL 2) PRÜFUNG Zur gestreckten Abschlussprüfung: Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden

Mehr

KURATORIUM DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT FÜR BERUFSBILDUNG

KURATORIUM DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT FÜR BERUFSBILDUNG Seite 1 von 6 KURATORIUM DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT FÜR BERUFSBILDUNG Nicht-amtliche Zusammenstellung von VO und ErproVO über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildungen zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel

Verordnung über die Berufsausbildungen zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel Verordnung über die Berufsausbildungen zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel Verkäufer- und Einzelhandelskaufleuteausbildungsverordnung VerkEHKflAusbV

Mehr

Kaufmann/-frau für Büromanagement Leitfaden für die Reporterstellung

Kaufmann/-frau für Büromanagement Leitfaden für die Reporterstellung Kaufmann/-frau für Büromanagement Leitfaden für die Reporterstellung Nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Kaufmann/- frau für Büromanagement vom 11. Dezember 2013 soll der Prüfling lt.

Mehr

Verordnung. vom 13. März 2017 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 13 vom 20. März 2017)

Verordnung. vom 13. März 2017 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 13 vom 20. März 2017) über die Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im und zur Kauffrau im (Verkäufer- und skaufleuteausbildungsverordnung VerkEHKflAusbV) vom 13. März 2017 (veröffentlicht im

Mehr

ZUR ABSCHLUSSPRÜFUNG TEIL 2 KAUFMANN/KAUFFRAU FÜR BÜROMANAGEMENT

ZUR ABSCHLUSSPRÜFUNG TEIL 2 KAUFMANN/KAUFFRAU FÜR BÜROMANAGEMENT INFORMATIONEN ZUR ABSCHLUSSPRÜFUNG TEIL 2 1. Schritt Mit Abschluss des Ausbildungsvertrags werden 2 Wahlqualifikationen festgelegt. 2. Schritt Abschlussprüfung Teil 1 im 2. AJ im Fach Informationstechnisches

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/ zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/ zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/ zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit Vom 18. März 2005 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 794 vom 23. März 2005)

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien vom 15. Mai 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1030 vom 28. Mai 1998) Auf Grund

Mehr

Neuordnung der Büroberufe zum 1. August 2014

Neuordnung der Büroberufe zum 1. August 2014 Kaufmann/frau für Büromanagement Neuordnung der Büroberufe zum 1. August 2014 Inhalt 1 Hintergrund der Neuordnung 2 Der neue Beruf 3 Die Abschlussprüfung 4 Weitere Schritte Hintergrund der Neuordnung 1

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin vom 22. März 2005 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 887 vom 29. März 2005) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

Gemeinsame Vorschriften. Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe. mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung: Die Ausbildungsberufe

Gemeinsame Vorschriften. Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe. mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung: Die Ausbildungsberufe Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

KAUFMANN/-FRAU FÜR BÜROMANAGEMENT (KBM) UPDATE 2016

KAUFMANN/-FRAU FÜR BÜROMANAGEMENT (KBM) UPDATE 2016 KAUFMANN/-FRAU FÜR BÜROMANAGEMENT (KBM) UPDATE 2016 I. Eckdaten des KBM II. Struktur des KBM III. Wahlqualifikationen IV. Berufliche Schulen V. Prüfung NEUORDNUNG DER BÜROBERUFE Kaufleute für Bürokommunikation

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr / zur Servicekauffrau im Luftverkehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr / zur Servicekauffrau im Luftverkehr über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr / zur Servicekauffrau im Luftverkehr vom 23. März 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 611 vom 31. März 1998) Auf Grund des 25

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice / zur Kauffrau für Verkehrsservice

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice / zur Kauffrau für Verkehrsservice über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice / zur Kauffrau für Verkehrsservice vom 24. Juni 1997 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1583 vom 03. Juli 1997) Auf Grund des 25 des

Mehr

Hinweise zur Erstellung der zwei Reporte im Beruf Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement

Hinweise zur Erstellung der zwei Reporte im Beruf Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement Hinweise zur Erstellung der zwei Reporte im Beruf Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch (Report-Variante) Die Prüfungsteilnehmer sollen im Fachgespräch über

Mehr

Informationen zur. Abschlussprüfung

Informationen zur. Abschlussprüfung Kaufmann/-frau für Büromanagement Informationen zur Abschlussprüfung Industrie- und Handelskammer zu Koblenz Schlossstraße 2 56068 Koblenz 07/15 1 Inhalt 1. Vorwort 2. Struktur der Abschlussprüfung 3.

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann / zur Investmentfondskauffrau. vom 21. Mai 2003

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann / zur Investmentfondskauffrau. vom 21. Mai 2003 über die Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann / zur Investmentfondskauffrau vom 21. Mai 2003 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 21 vom 30. Mai 2003) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Novellierung des Ausbildungsberufes Automobilkaufmann/-frau

Novellierung des Ausbildungsberufes Automobilkaufmann/-frau Novellierung des Ausbildungsberufes Automobilkaufmann/-frau Entwicklung Ausbildungsverträge Quelle: DIHK, Erhebungsstichtag ist jeweils der 31.12. DIHK 2016 Aktualisierungsbedarf Aktualisierung der Verordnung

Mehr

Kaufmann/-frau für Büromanagement

Kaufmann/-frau für Büromanagement Kaufmann/-frau für Büromanagement Betriebliche Fachaufgabe in der Wahlqualifikation ( Report-Variante ) Leitfaden zur Erstellung eines Reports Anforderungen an die betriebliche Fachaufgabe nach der Ausbildungsordnung

Mehr

Handreichung zur Abschlussprüfung

Handreichung zur Abschlussprüfung Ausbildungsberuf Kaufmann für Büromanagement / Kauffrau für Büromanagement Handreichung zur Abschlussprüfung Inhalt: Auf der Basis der Umsetzungsempfehlung des DIHK e.v. für die Durchführung der Abschlussprüfung

Mehr

Neu geordnete industrielle Elektroberufe. Die Verordnungen vom 3. Juli 2003 und 24. Juli 2007 im Vergleich

Neu geordnete industrielle Elektroberufe. Die Verordnungen vom 3. Juli 2003 und 24. Juli 2007 im Vergleich Informationen für die Praxis Neu geordnete industrielle Elektroberufe Die Verordnungen vom 3. Juli 2003 und 24. Juli 2007 im Vergleich Stand: Februar 2008 Inhalt: 1. Allgemeines...1 2. Anlagen...1 ff.

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr Vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1585, 1586). 1 Staatliche Anerkennung des

Mehr

Informationen zur IHK - Zwischen- und Abschlussprüfung (Quelle: Ausbildungsverordnung Einzelhandel)

Informationen zur IHK - Zwischen- und Abschlussprüfung (Quelle: Ausbildungsverordnung Einzelhandel) Informationen zur IHK - Zwischen- und Abschlussprüfung (Quelle: Ausbildungsverordnung Einzelhandel) 1. IHK-Zwischenprüfung für Verkäufer und Kaufleute im Einzelhandel In der Verordnung über die Berufsausbildung

Mehr

Hinweise zur gestreckten Abschlussprüfung. Kaufmann für Büromanagement / Kauffrau für Büromanagement

Hinweise zur gestreckten Abschlussprüfung. Kaufmann für Büromanagement / Kauffrau für Büromanagement Hinweise zur gestreckten Abschlussprüfung Kaufmann für Büromanagement / Kauffrau für Büromanagement Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg Bonner Talweg 17 53113 Bonn Ansprechpartner: Berna Cinar

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr / zur Servicekauffrau im Luftverkehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr / zur Servicekauffrau im Luftverkehr über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr / zur Servicekauffrau im Luftverkehr vom 29. März 2017 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 16 vom 04. April 2017) Auf Grund des

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin Vom 12. Juli 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2622 vom 17. Juli 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/ zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel*) Vom 14.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/ zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel*) Vom 14. Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/ zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel*) Vom 14. Februar 2006 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Hinweise zur gestreckten Abschlussprüfung. Kaufmann für Büromanagement / Kauffrau für Büromanagement

Hinweise zur gestreckten Abschlussprüfung. Kaufmann für Büromanagement / Kauffrau für Büromanagement Hinweise zur gestreckten Abschlussprüfung Kaufmann für Büromanagement / Kauffrau für Büromanagement Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg Bonner Talweg 17 53113 Bonn Ansprechpartner: Berna Cinar

Mehr

Auszug Fachkraft für Lagerlogistik

Auszug Fachkraft für Lagerlogistik Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/ Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik*) Auszug Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 Auf Grund

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin Vom 12. Juli 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2622 vom 17. Juli 2002) Unter Berücksichtigung der Änderungsverordnung

Mehr

Kaufleute für Büromanagement. Das Fachgespräch in der Prüfung

Kaufleute für Büromanagement. Das Fachgespräch in der Prüfung Kaufleute für Büromanagement Das Fachgespräch in der Prüfung IHK Ulm 2017 Verordnung Ziel der Berufsausbildung: Erwerb umfassender beruflicher Handlungsfähigkeit Befähigung des Einzelnen zum eigenverantwortlichen

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik über die Berufsausbildung zur vom 18. Juli 2002 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 50 vom 25. Juli 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung. zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008

Verordnung über die Berufsausbildung. zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008 Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom

Mehr

Kaufmann/-frau für Büromanagement: Neuordnung der Abschlussprüfung

Kaufmann/-frau für Büromanagement: Neuordnung der Abschlussprüfung Kaufmann/-frau für Büromanagement: Neuordnung der Abschlussprüfung Was erwartet Sie? Die gestreckte Abschlussprüfung Eine Übersicht Regelungen zum Bestehen der Abschlussprüfung Wahlqualifikationen im 3.

Mehr

Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Formteile Abschlussprüfung Teil 2

Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Formteile Abschlussprüfung Teil 2 Informationen für die Praxis Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Formteile Abschlussprüfung Teil 2 Stand: Juli 2014 (aktualisiert Oktober

Mehr

Verordnung. (2) Die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau. vom 13. Februar 2008

Verordnung. (2) Die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau. vom 13. Februar 2008 über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 6 vom 29. Februar 2008) Auf Grund

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau vom 04. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 10. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1

Mehr

Informationsveranstaltung Kaufmann/-frau für Büromanagement

Informationsveranstaltung Kaufmann/-frau für Büromanagement Informationsveranstaltung Kaufmann/-frau für Büromanagement Inhalte Inhaltsverzeichnis Infos zum Berufsbild Prüfungsinformationen Weiterbildung Arbeitszeiten Ruhezeiten Berufsschule Ausbildungsnachweis

Mehr

Informationsveranstaltung Kaufmann/-frau für Büromanagement

Informationsveranstaltung Kaufmann/-frau für Büromanagement Informationsveranstaltung Kaufmann/-frau für Büromanagement Inhalte Inhaltsverzeichnis Infos zum Berufsbild Prüfungsinformationen Weiterbildung Arbeitszeiten Ruhezeiten Berufsschule Ausbildungsnachweis

Mehr

Verordnung. (2) Die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau. vom 13. Februar 2008

Verordnung. (2) Die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau. vom 13. Februar 2008 über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 6 vom 29. Februar 2008) Auf Grund

Mehr

Musterausbildungsordnung

Musterausbildungsordnung Stand 23.03.2015 Musterausbildungsordnung Titel: Musterausbildungsordnung für die Gestaltung von Ausbildungsordnungen mit gestreckter Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Optionale Regelungen in GRÜNER Schrift

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann / zur Immobilienkauffrau )

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann / zur Immobilienkauffrau ) über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann / zur Immobilienkauffrau ) vom 14. Februar 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 28. Februar 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/ zur Verwaltungsfachangestellten 1

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/ zur Verwaltungsfachangestellten 1 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten 974 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/ zur Verwaltungsfachangestellten 1 Vom 19. Mai 1999 (BGBl.

Mehr

Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement Start: 1. August 2014

Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement Start: 1. August 2014 Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement Start: 1. August 2014 1 IHK in Zahlen (Stand 31.12.2012) 144.715 Mitgliedsunternehmen 22.053 eingetragene Ausbildungsverhältnisse 8.783 neu eingetragene Berufsausbildungsverträge

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Buchhändler / zur Buchhändlerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Buchhändler / zur Buchhändlerin über die Berufsausbildung zum Buchhändler / zur Buchhändlerin vom 05. März 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 462 vom 19. März 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14.

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation Vom 22. Oktober 1999 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2067 vom 29. Oktober 1999) Auf

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin BauZAusbV 2002 vom 12.07.2002 Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin vom 12. Juli 2002 (BGBl. I S.

Mehr

in der Fassung vom 23. Juli 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 27. Juli 2001)

in der Fassung vom 23. Juli 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 27. Juli 2001) Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, Sport- und Fitnesswirtschaft sowie Veranstaltungswirtschaft in der Fassung vom 23. Juli 2001 (abgedruckt

Mehr

Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement

Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement Basisinformationen zum neuen Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement Inhaltsverzeichnis Vorab in Kürze... 2 Auf einen Blick: Der neue Kaufmann/die neue Kauffrau für Büromanagement... 2 Aufgabenprofil

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau vom 04. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 10. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Industriekaufmann / frau

Industriekaufmann / frau Industriekaufmann / frau Agenda 14:00 Uhr - Einführung 14:30 Uhr - Definition der Prüfung nach geltenden Rechtsgrundlagen - Stellung der Fachaufgabe im Berufsbild und im Prüfungsablauf - Beantragung der

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin. vom 18. Mai 2004

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin. vom 18. Mai 2004 über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin vom 18. Mai 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 27. Mai 2004) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/ zur Personaldienstleistungskauffrau*)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/ zur Personaldienstleistungskauffrau*) Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/ zur Personaldienstleistungskauffrau*) Vom 13.Februar 2008 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Technischen Modellbauer / zur Technischen Modellbauerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Technischen Modellbauer / zur Technischen Modellbauerin über die Berufsausbildung zum Technischen Modellbauer / zur Technischen Modellbauerin vom 27. Mai 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 04. Juni 2009) Auf Grund des 4 Absatz 1 in

Mehr

Leitfaden zur Erstellung von Reporten

Leitfaden zur Erstellung von Reporten Kaufmann/-frau für Büromanagement Leitfaden zur Erstellung von Reporten für den Prüfungsbereich Fachaufgabe in der Wahlqualifikation ( Report-Variante ) Stand: November 2017 1 von 8 Inhaltsverzeichnis

Mehr