Interne Revision. Bericht gemäß 49 SGB II. Vermittlung. Horizontale Revision. Revision SGB II

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1 Revision SGB II Bericht gemäß 49 SGB II Vermittlung Horizontale Revision

2 Inhaltsverzeichnis 1. Revisionsauftrag Zusammenfassung Revisionsergebnisse Zentrale Vorgaben nach dem 4-Phasen-Modell und den Fachlichen Hinweisen Ergänzende Regelungen und operative Standards der ge Interne Kontrollsysteme Betreuung von Maßnahmeteilnehmerinnen und -teilnehmern im Vergleich zur Revision im Jahr Zugesagte Maßnahmen der ge... 8 Anlage Abkürzungsverzeichnis Vermittlung September 2014

3 1. Revisionsauftrag Der Vorstand der BA hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Interne Revision SGB II beauftragt, das Thema Vermittlung zu prüfen. Die Betreuung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern während und anlässlich der Beendigung von Maßnahmen im arbeitnehmerorientierten Integrationsprozess war bereits im Jahr 2012 Gegenstand einer Prüfung der Internen Revision SGB II. Im Ergebnis dieser Prüfung war festgestellt worden, dass sowohl zentral vorgegebene als auch eigene Regelungen zur Betreuung von Maßnahmeteilnehmerinnen und -teilnehmern von den ge häufig nicht eingehalten und wirksame Schlüsselkontrollen kaum implementiert worden waren. Durch die erneute Revision sollte festgestellt werden, wie die Betreuung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern während und anlässlich der Beendigung von Maßnahmen im arbeitnehmerorientierten Integrationsprozess zwischenzeitlich erfolgt. Daraus ergaben sich für die Revision folgende Zielfragen: Werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen während und anlässlich der Beendigung von Maßnahmen nach den Vorgaben des arbeitnehmerorientierten Integrationskonzepts der BA SGB II und SGB III und der spezifischen Fachlichen Hinweise der jeweiligen Eingliederungsleistung betreut? Haben die ge differenzierte Regelungen zur Kontaktdichte und zu operativen Standards zur Betreuung während und anlässlich der Beendigung von Maßnahmen getroffen und werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer entsprechend betreut? Sind die Schlüsselkontrollen einschließlich der fachaufsichtlichen Maßnahmen ausreichend, um die ordnungsgemäße Betreuung von Maßnahmeteilnehmerinnen und -teilnehmern sicherzustellen? Des Weiteren sollte geprüft werden, ob die Empfehlungen der Internen Revision an die ge aus der Revision im Jahr 2012 umgesetzt und die festgestellten Defizite behoben worden waren. Die Beurteilung von IT-Kontrollen und datenschutzrechtlicher Aspekte war nicht Gegenstand dieser Revision. 2. Zusammenfassung 1 Die Betreuung von Maßnahmeteilnehmerinnen und -teilnehmern auf der Basis des 4-Phasen-Modells der Integrationsarbeit und der spezifischen Fachlichen Hinweise ist in den ge grundsätzlich verankert. In der Umsetzung der verschiedenen Prozessschritte und der eigenen Regelungen der ge besteht noch Optimierungsbedarf. Dadurch besteht weiterhin das Risiko, dass erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten für die weiteren Integrationsbemühungen unberücksichtigt bleiben, Beschäftigungspotenziale nicht erschlossen werden und Integrationen in den Arbeitsmarkt nicht erfolgen. 1 = hohes Risiko; = mittleres Risiko; = niedriges Risiko Vermittlung September

4 Bei der Betreuung von Maßnahmeteilnehmerinnen und -teilnehmern auf der Basis des 4-Phasen-Modells der Integrationsarbeit und der spezifischen Fachlichen Hinweise besteht weiterhin Optimierungsbedarf (Ziffer 3.1). Die ergänzenden Regelungen der ge zur Betreuung von Maßnahmeteilnehmerinnen und teilnehmern während und anlässlich der Beendigung von Maßnahmen wurden häufig nicht eingehalten (Ziffer 3.2). Die organisatorischen Sicherungsmaßnahmen und die ausgeübte Fachaufsicht entfalten noch nicht die erforderliche Wirkung (Ziffer 3.3). Die Ergebnisse der wiederholt geprüften ge haben sich nach der Revision im Jahr 2012 insgesamt verbessert, dennoch liegen die Fehlerwerte teilweise weiter auf hohem Niveau (Ziffer 3.4). 3. Revisionsergebnisse 3.1 Zentrale Vorgaben nach dem 4-Phasen-Modell und den Fachlichen Hinweisen Bei der Betreuung von Maßnahmeteilnehmerinnen und -teilnehmern auf der Basis des 4-Phasen-Modells der Integrationsarbeit und der spezifischen Fachlichen Hinweise besteht weiterhin Optimierungsbedarf. Den Rahmen für die Betreuung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern während und anlässlich der Beendigung von Maßnahmen bilden die Regelungen des arbeitnehmerorientierten Integrationskonzeptes der BA (SGB II und SGB III) (4PM). Entsprechend der vierten Phase Umsetzen und Nachhalten ist eine qualitativ hochwertige und ergebnisorientierte Umsetzung der vereinbarten Handlungsstrategie(n) von entscheidender Bedeutung. Einem professionell vorbereiteten, durchgeführten und nachbereiteten Folgegespräch kommt eine besondere Relevanz zu. Im Rahmen des Folgegespräches ist ein Abgleich der Eingliederungsvereinbarung mit der tatsächlich vollzogenen Umsetzung vorzunehmen. Im Folgegespräch ist die Überprüfung des Profiling, der vereinbarten Zieloption sowie der Strategieauswahl vorzunehmen und Bewerbungsaktivitäten - vorausgesetzt, den Bewerbungsaktivitäten stehen keine vermittlungsrelevanten Handlungsbedarfe entgegen - zu besprechen. Es sollen Vereinbarungen für die nächsten Schritte geschlossen und das nächste Folgegespräch terminiert werden. Sollbeschreibung Die Fachlichen Hinweise Förderung der beruflichen Weiterbildung nach 81 ff. SGB III i. V. m. 16 Abs. 1 SGB II, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 45 SGB III - Maßnahmen bei einem Träger (MAT) und Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach 16d SGB II sehen weitere Aktivitäten hinsichtlich der Betreuung von Maßnahmeteilnehmerinnen und Maßnahmeteilnehmern vor: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind während der Maßnahme zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) von den Integrationsfachkräften in die Betreuungs- und Vermittlungsaktivitäten weiter einzubeziehen (z. B. regelmäßige Beratungsgespräche, teilnehmerbezogener Kontakt zwischen Integrationsfachkräften und Träger). Grundsätzlich ist jede Aktivität bzw. jeder Förderung der beruflichen Weiterbildung Vermittlung September

5 Einsatz von Eingliederungsleistungen durch die Integrationsfachkräfte nachzuhalten und deren Auswirkungen auf das Bewerberprofil zu überprüfen (insbesondere Aktualisierung hinzugewonnener Kenntnisse und Fertigkeiten). Ein Folgekontakt zur Nachhaltung mit der/dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten hat ein bis 3 Monate vor Ende der Maßnahme, aber spätestens unmittelbar nach Maßnahmeende zu erfolgen. Im Rahmen dieses Gespräches ist mit der/dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten das Ergebnis der Maßnahme anhand des teilnehmerbezogenen Berichts auszuwerten und gemeinsam die weitere individuelle Integrationsstrategie festzulegen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind während einer MAT von den Integrationsfachkräften in die Betreuungs- und Vermittlungsaktivitäten weiter einzubeziehen (z. B. regelmäßige Beratungsgespräche, teilnehmerbezogener Kontakt zwischen Integrationsfachkräften und Träger). Ein Folgekontakt zur Nachhaltung mit der/dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten hat spätestens unmittelbar nach Maßnahmeende zu erfolgen. Im Rahmen dieses Gespräches ist mit der/dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten das Ergebnis der MAT anhand des teilnehmerbezogenen Berichts auszuwerten und gemeinsam die weitere individuelle Integrationsstrategie festzulegen. Der Betreuung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch die ge während der laufenden Durchführung der AGH kommt mit Blick auf die Erreichung der mit dem Einsatz von AGH individuellen festgelegten Ziele eine hohe Bedeutung zu. Kundenkontakte und Beratungsgespräche müssen auch bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Maßnahmen stattfinden. Die ge entwickelt rechtzeitig vor Abschluss der Maßnahme eine Strategie zum weiteren Eingliederungsprozess unter Berücksichtigung der in AGH erworbenen oder vertieften Fähigkeiten und Kenntnisse und wertet die hierzu verfügbaren Informationen (z. B. Teilnehmerbeurteilung) aus. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren. Kenntnisse und Fähigkeiten sind durch die ge auf Aktualität zu überprüfen und entsprechend zu ergänzen. Die während und anlässlich der Beendigung von Maßnahmen vorgesehenen Folgegespräche waren nicht immer durchgeführt worden: 444 von erforderlichen Folgegesprächen (27 %) fanden nicht statt (während der Maßnahme: 37 %, anlässlich der Beendigung der Maßnahme: 16 %). Anlässlich von Beratungsgesprächen war es entsprechend der Vorgaben des 4PM notwendig, die Eingliederungsvereinbarungen auf ihre Umsetzung zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben. In 278 Kundendatensätzen (23 %) war nicht ersichtlich, dass dies erfolgt war (während der Maßnahme: 30 %, anlässlich der Beendigung der Maßnahme: 17 %). Bei 434 von relevanten Fallgestaltungen (41 %) war nicht ersichtlich, ob während der Maßnahmeteilnahme bzw. nach deren Beendigung das Profiling der Teilnehmerinnen und Teilnehmer überprüft und ggf. angepasst worden war (während der Maßnahme: 47 %, anlässlich der Beendigung der Maßnahme: 35 %). Die vorgesehene Überprüfung der Zieloption und der Strategieauswahl war in jeweils 21 % der relevanten Fälle nicht erkennbar (während der Maßnahme: 27 % bzw. 28 %, anlässlich der Beendigung der Maßnahme: jeweils 17 %). Die Besprechung und Auswertung von Bewerbungsaktivitäten der Maßnahmeteilnehmerinnen und -teilnehmer wäre in Fällen erforderlich gewesen. In 292 Fällen (26 %) war dies nicht vermerkt (während der Maßnahme: Maßnahmen bei einem Träger Feststellungen Folgegespräche Profiling Arbeitsgelegenheiten Eingliederungsvereinbarung Bewerbungsaktivitäten Vermittlung September

6 33 %, anlässlich der Beendigung der Maßnahme: 19 %). In 934 von relevanten Fällen (57 %) waren von den Integrationsfachkräften während und nach Beendigung der Maßnahmen keine Vermittlungsaktivitäten 2 feststellbar. Die ermittelten Fehlerwerte für die einzelnen Förderarten lagen bei 45 % bei FbW, 60 % bei MAT und 67 % bei AGH. Anlässlich der Beendigung von Maßnahmen betrugen die Fehlerwerte bei FbW 27 %, bei MAT 47 % und bei AGH 46 %. Folgeaktivitäten waren bei 203 von relevanten Sachverhalten (17 %) nicht vereinbart worden (während der Maßnahme: 21 %, anlässlich der Beendigung der Maßnahme: 14 %). Ein konkreter Termin für ein weiteres Folgegespräch war in 744 von Fällen (65 %) nicht vereinbart worden (während der Maßnahme: 60 %, anlässlich der Beendigung der Maßnahme: 72 %). Ursächlich sei hierfür nach Angabe der befragten Integrationsfachkräfte, dass sie Termine für Folgegespräche über Wiedervorlagen sicherstellen würden (siehe Ausführungen unter Ziffer 3.3). Das 4PM bietet die Anleitung für ein fallangemessenes, individuelles Handeln im Integrationsprozess. Prüfansatz und Bewertung der Internen Revision basieren auf der dem 4PM zu Grunde liegenden These, dass durch die richtige und situationsgerechte Weichenstellung in den einzelnen Phasen des Prozesses der Integrationserfolg wahrscheinlicher erreicht werden kann als ohne Anwendung des 4PM. Vermittlungsaktivitäten Nächste Schritte und Terminierung Bewertung Durch die nicht konsequente Umsetzung der Vorgaben des 4PM und der einschlägigen Fachlichen Hinweise zur Betreuung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern während und anlässlich der Beendigung von Maßnahmen besteht weiterhin das Risiko, dass erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten für die weiteren Integrationsbemühungen unberücksichtigt bleiben, Beschäftigungspotenziale nicht erschlossen werden und Integrationen in den Arbeitsmarkt nicht erfolgen. Hauptursache für fehlende Dokumentationen ist aus Sicht der Internen Revision das mangelnde Verständnis der Integrationsfachkräfte für Dokumentationserfordernisse. Dies gilt insbesondere für die Dokumentation der durchgeführten Überprüfungen auf Aktualität, die keinen Änderungsbedarf im Bewerberdatensatz zur Folge hatten. Aufgrund der fehlenden Dokumentation können Mängel bei der Überprüfung der Aktualität der Bewerberdatensätze auch im Rahmen der Fachaufsicht nicht identifiziert werden. Nach Einschätzung der Internen Revision werden die Vorgaben zur Betreuung von Maßnahmeteilnehmerinnen und -teilnehmern während Maßnahmen in der Praxis nicht durchgängig angenommen, weil sie in den ge teilweise als nicht zielführend betrachtet werden: Dies betrifft z. B. Beratungsgespräche während kurzen Maßnahmedauern und Vermittlungsaktivitäten während der Maßnahmeteilnahme (FbW, AGH). Entsprechend waren bei den Folgegesprächen und Vermittlungsaktivitäten während der Maßnahmeteilnahme deutlich höhere Fehlerwerte festzustellen als anlässlich der Beendigung der Maßnahmeteilnahme. Hinzu kommt ein komplexes Regelungssystem aus grundlegenden Vorgaben (4PM) und insbesondere im Detail unterschiedlichen maßnahmespezifischen Fachlichen Hinweisen. 2 nachweislich durchgeführte Suchläufe, Vermittlungsvorschläge Vermittlung September

7 Den ge wird empfohlen sicherzustellen, dass die vorhandenen Vorgaben zur Betreuung während und anlässlich der Beendigung von Maßnahmen umgesetzt werden. Der Zentrale wird empfohlen, auf eine weitere Harmonisierung der Vorgaben des 4-PM und der Fachlichen Hinweise zur Betreuung der Kundinnen und Kunden während und anlässlich der Beendigung der Maßnahmeteilnahme hinzuwirken. Ziel sollte es sein, möglichst maßnahmeübergreifend praxisgerechte Mindestanforderungen an eine Betreuung während und anlässlich der Beendigung von Maßnahmen zu definieren. Empfehlung an die ge Empfehlung an die Zentrale 3.2 Ergänzende Regelungen und operative Standards der ge Die ergänzenden Regelungen der ge zur Betreuung von Maßnahmeteilnehmerinnen und teilnehmern während und anlässlich der Beendigung von Maßnahmen wurden häufig nicht eingehalten. Die zentralen Vorgaben des arbeitnehmerorientierten Integrationskonzeptes der BA (SGB II und SGB III) und der Fachlichen Hinweise SGB II zu FbW, MAT und AGH nach 16d SGB II lassen bei der Betreuung von Maßnahmeteilnehmerinnen und -teilnehmern während und anlässlich der Beendigung von Maßnahmen einen Interpretationsspielraum zu. Eigene Regelungen zu Kontaktdichte und/oder operativen Standards zu folgenden von der Internen Revision als erfolgskritisch eingeschätzten Prozessschritten waren wie folgt vorhanden: Sollbeschreibung Feststellungen Durchführung eines Gesprächs während der Maßnahme (10 ge) Durchführung eines Gesprächs unmittelbar nach Maßnahmeende (10 ge) Einleitung von Vermittlungsbemühungen während der Maßnahmeteilnahme (8 ge) Einleitung von Vermittlungsbemühungen anlässlich der Beendigung der Maßnahme (9 ge) In keiner ge waren eigene Regelungen zu allen als erfolgskritisch eingeschätzten Prozessschritten für alle geprüften Leistungsarten vorhanden. Die getroffenen eigenen Regelungen zur Kontaktdichte während und anlässlich der Beendigung von Maßnahmen waren in 383 von Fällen (27 %) nicht eingehalten worden. Einhaltung getroffener Regelungen Durch die ge vorgegebene operative Standards zur Betreuung von Maßnahmeteilnehmerinnen und teilnehmern, wie z. B. die Einleitung von Vermittlungsaktivitäten, waren in 393 von Fallgestaltungen (39 %) nicht beachtet worden. Da die von den ge aufgestellten Regelungen häufig nicht eingehalten worden waren, besteht das Risiko, dass die darin dezentral gesetzten Standards nicht erreicht werden. Den ge wird empfohlen, die Einhaltung der vorhandenen eigenen Regelungen sicherzustellen. Bewertung Empfehlung an die ge Vermittlung September

8 3.3 Interne Kontrollsysteme Die organisatorischen Sicherungsmaßnahmen und die ausgeübte Fachaufsicht entfalten noch nicht die erforderliche Wirkung. Um die recht- und zweckmäßige Umsetzung der Leistungen sowie eine entsprechende Mittelverwendung sicherzustellen, richten die ge Interne Kontrollsysteme ein, die bei Fehlern Maßnahmen zu deren Vermeidung bzw. Verminderung vorsehen. Kontrollmaßnahmen gewährleisten die Umsetzung der im Rahmen des Internen Kontrollsystems festgelegten Maßnahmen. Zu den Kontrollmaßnahmen gehören organisatorische Sicherungsmaßnahmen (systembasierte Kontrollen) und die Kontrolltätigkeiten im Rahmen der Fachaufsicht. In allen 12 geprüften ge gaben die Integrationsfachkräfte an, dass sie regelmäßig Wiedervorlagen in der Fachanwendung VerBIS für die Prozessschritte Durchführung eines Gesprächs während der Maßnahme, Durchführung eines Gesprächs unmittelbar nach Maßnahmeende, Einleitung von Vermittlungsbemühungen während der Maßnahmeteilnahme und Einleitung von Vermittlungsbemühungen anlässlich der Beendigung der Maßnahme Sollbeschreibung Feststellungen Organisatorische Sicherungsmaßnahmen setzen. Dies konnte von der Internen Revision anhand von aktuellen Wiedervorlagen stichprobenhaft nachvollzogen werden. Von einzelnen ge wurde des Weiteren angegeben, dass Suchläufe im IT-Fachverfahren Computerunterstützte Sachbearbeitung von Leistungen zur Beschäftigungsförderung (COSACH) nach bevorstehenden Maßnahmeaustritten, die Erfassung von Maßnahmeteilnehmerinnen und teilnehmern in eigenen Listen sowie eine Einschaltung des Arbeitgeber-Services erfolgen würden. In 9 der geprüften ge gab es ein Fachaufsichtskonzept mit unterschiedlichen Festlegungen zur fachaufsichtlichen Prüfung der VerBIS-Datensätze von Maßnahmeteilnehmerinnen und teilnehmern unter Verwendung von Excel- Tools zur Unterstützung der Fachaufsicht (UFa-Tools) oder anderer geeigneter fachaufsichtlicher Hilfsmittel. Fachaufsicht Alle befragten Teamleiterinnen und Teamleiter gaben an, Fachaufsicht zur Betreuung von Maßnahmeteilnehmerinnen und -teilnehmern auszuüben. Dies erfolgte in 10 der ge nachweislich mittels UFa-Tools, die unter anderem Fragen zur Betreuung von Maßnahmeteilnehmerinnen und -teilnehmern während und anlässlich der Beendigung von Maßnahmen enthielten (instrumentenspezifisch bzw. Tool Folgegespräch ) oder mit Hilfe anderer geeigneter fachaufsichtlicher Hilfsmittel. Alle befragten Teamleiterinnen und Teamleiter erklärten, bei identifizierten Defiziten im Umgang mit der Betreuung von Maßnahmeteilnehmerinnen und -teilnehmern während und anlässlich der Beendigung von Maßnahmen gezielt Maßnahmen zu deren Abbau einzuleiten (z. B. Dienstbesprechungen, Schulungen und gezielte Mitarbeiteransprache) und diese nachzuhalten. Dies konnte anhand vorgelegter Dienstbesprechungsprotokolle nachvollzogen werden. Alle befragten Geschäftsführungen ließen sich nach eigenen Angaben zu den Ergebnissen der Fachaufsicht berichten. Vermittlung September

9 Die Ergebnisse der Einzelfallprüfung zeigen, dass die organisatorischen Sicherungsmaßnahmen und die ausgeübte Fachaufsicht noch nicht die erforderliche Wirkung entfalten. Den ge wird empfohlen, die bei der Ausübung der Fachaufsicht zu Grunde gelegten Maßstäbe/Fragestellungen mit den Vorgaben zur Betreuung von Maßnahmeteilnehmerinnen und teilnehmern während und anlässlich der Beendigung von Maßnahmen abzugleichen und ggf. anzupassen und zu ergänzen. Bewertung Empfehlung an die ge 3.4 Betreuung von Maßnahmeteilnehmerinnen und -teilnehmern im Vergleich zur Revision im Jahr 2012 Die Ergebnisse der wiederholt geprüften ge haben sich nach der Revision im Jahr 2012 insgesamt verbessert, dennoch liegen die Fehlerwerte teilweise weiter auf hohem Niveau. Bei den als erfolgskritisch eingeschätzten Prozessschritten ergaben sich bei den bereits im Jahr 2012 geprüften 6 ge insgesamt Verbesserungen: Durchführung eines Gesprächs während der Maßnahme (Fehlerwert mit 30 % um 30 Prozentpunkte niedriger als 2012) Durchführung eines Gesprächs unmittelbar nach Maßnahmeende (Fehlerwert mit 15 % um einen Prozentpunkt niedriger als 2012) Einleitung von Vermittlungsbemühungen während der Maßnahmeteilnahme (Fehlerwert mit 62 % um 7 Prozentpunkte niedriger als 2012) Einleitung von Vermittlungsbemühungen anlässlich der Beendigung der Maßnahme (Fehlerwert mit 33 % um 16 Prozentpunkte niedriger als 2012) Bei allen geprüften Aspekten waren die Ergebnisse der wiederholt geprüften ge bei der aktuellen Revision besser als die der erstmalig geprüften ge (Fehlerwerte zwischen einem Prozentpunkt und 27 Prozentpunkten niedriger). Im Interview hatten 4 von 6 Geschäftsführungen der 2013 erstmals geprüften ge angegeben, dass sie die Ergebnisse und Empfehlungen der vorangegangenen Prüfung nicht zum Anlass genommen hätten, die Betreuung von Maßnahmeteilnehmerinnen und -teilnehmern im Sinne des 4PM und der Fachlichen Hinweise zu intensivieren. 2 der 4 Geschäftsführungen seien die Ergebnisse der Revision aus dem Jahr 2012 nicht bekannt gewesen. Die Ergebnisse der wiederholt geprüften ge haben sich nach der Revision im Jahr 2012 insgesamt verbessert, dennoch liegen die Fehlerwerte teilweise weiter auf hohem Niveau. Prüfberichte der Internen Revision sollten in allen ge zum Anlass genommen werden, die darin enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen auszuwerten und eine Umsetzung zu prüfen. Den ge wird empfohlen, die in den Prüfberichten der Internen Revision enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen auszuwerten und die Umsetzung zu prüfen. Bewertung Empfehlung an die ge Vermittlung September

10 3.5 Zugesagte Maßnahmen der ge Auf der Grundlage der Empfehlungen der Internen Revision haben die ge im Hinblick auf die Verbesserung der Betreuung der Maßnahmeteilnehmerinnen und -teilnehmer und zur Intensivierung der entsprechenden Fachaufsicht zugesagt, Mitarbeiterschulungen durchzuführen, die IKS-Handbücher/Fachaufsichtskonzepte anzupassen, verstärkt Fachaufsicht auszuüben und zur Ausübung der Fachaufsicht das UFa-Tool 4PM - Folgegespräch zu verwenden. Die beabsichtigten Maßnahmen sind aus Sicht der Internen Revision geeignet, den festgestellten Mängeln zu begegnen und zur Verbesserung der Qualität der Aufgabenerledigung beizutragen. Die Interne Revision wird die Umsetzung der zugesagten Maßnahmen in den ge nachhalten. Diese Prüfung wurde in Übereinstimmung mit den Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision durchgeführt. Vermittlung September

11 Anlage Abkürzungsverzeichnis AGH Arbeitsgelegenheit(en) BA Bundesagentur für Arbeit COSACH IT-Fachverfahren Computerunterstützte Sachbearbeitung von Leistungen zur Beschäftigungsförderung FbW Förderung der beruflichen Weiterbildung ge gemeinsame Einrichtung(en) nach 44 b SGB II HEGA Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung IKS IT Internes Kontrollsystem Informationstechnik MAT Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger SGB II SGB III Sozialgesetzbuch - Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende Sozialgesetzbuch - Drittes Buch - Arbeitsförderung UFa-Tool Excel-Tool zur Unterstützung der Fachaufsicht VerBIS Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem 4PM 4-Phasen-Modell - Arbeitnehmerorientiertes Integrationskonzept der BA (SGB II und SGB II) Vermittlung September

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