ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTER DER KAMPAGNE «GARTENJAHR 2016 RAUM FÜR BEGEGNUNGEN»

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1 GARTENJAHR ANNEE DU JARDIN ANNO DEL GIARDINO ONN DAL CURTIN 2016 RAUM FÜR BEGEGNUNGEN ESPACE DE RENCONTRES SPAZIO PER INCONTRI SPAZI PER INSCUNTERS ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTER DER KAMPAGNE «GARTENJAHR 2016 RAUM FÜR BEGEGNUNGEN» 1. ALLGEMEINE KLAUSEL Die Teilnahme bei der Kampagne «Gartenjahr 2016 Raum für Begegnungen» setzt die ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters zu den nachstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen voraus. Jede Abweichung von diesen Bedingungen bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und der Trägerschaft der Kampagne. Als Veranstalter gelten alle Personen, Organisationen und Institutionen, deren Bewerbung für die Organisation einer Veranstaltung im Rahmen der Kampagne «Gartenjahr 2016 Raum für Begegnungen» angenommen worden ist. 2. VERPFLICHTUNGEN DER DER KAMPAGNE Die Trägerschaft der Kampagne verpflichtet sich: Die Kampagne in der Schweiz durch geeignete Kommunikationsmassnahmen zu fördern. Die vom Veranstalter organisierte Veranstaltung und insbesondere durch Öffentlichkeitsarbeit (mindestens Eintrag auf Website, ev. Hinweis im Newsletter, ev. Hinweis in Medienkommunikation) bekannt zu machen. Die Kampagnenleitung informiert die Veranstalter, wenn ein ähnliches Projekt geplant wird. Dafür werden die Veranstalter untereinander in Verbindung gesetzt und Kontaktangaben weitergeleitet. 3. VERPFLICHTUNGEN DES VERANSTALTERS 3.1. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Allgemeinen Teilnahmebedingungen der Kampagne einzuhalten. Er verpflichtet sich weiter, dafür besorgt zu sein, dass seine Veranstaltung, sein Projekt, sein Vorhaben: der im Anmeldeformular umschriebenen und genehmigten Veranstaltung entspricht; einen klaren Beitrag leistet zur Zielerreichung der Kampagne; öffentlich zugänglich ist wobei es möglich ist, eine Anmeldung für die Teilnahme zu verlangen; nicht dem Gewinnstreben verpflichtet ist; nicht für politische oder religiöse Zwecke vereinnahmt wird Der Veranstalter verpflichtet sich, die Ziele und die Botschaft der Kampagne öffentlich mitzutragen und dem Image der Kampagne in keiner Weise zu schaden. Die Botschaft der Kampagne lautet: Die schweizweite Kampagne «Gartenjahr 2016 Raum für Begegnungen» setzt sich für den Erhalt und die Entwicklung von Freiräumen und Gärten ein und macht auf ihre zentrale Bedeutung für eine qualitätsvolle Verdichtung aufmerksam. 1 5

2 Ziele und Werte Die Kampagne «Gartenjahr 2016 Raum für Begegnungen» setzt sich für den Erhalt und die Entwicklung von Freiräumen und Gärten ein, macht die breite Öffentlichkeit und die Fachwelt auf deren zentrale Bedeutung für eine qualitätsvolle Verdichtung aufmerksam und zeigt Handlungsoptionen und gute Beispiele auf. Die breite Öffentlichkeit wird über Führungen, Publikationen, Ausstellungen, Diskussionsforen und andere leicht zugängliche Aktivitäten zu einem Diskurs über urbane Freiräume eingeladen. Fachleute auf dem Gebiet der gestalteten Umwelt werden zum inter- und transdisziplinären Diskurs über die gestalterischen, sozialen und ökologischen Aspekte der urbanen Freiräume angeregt und zum Austausch mit der Bevölkerung im Rahmen von Fachveranstal-tungen, Publikationen und Führungen u.a.m. eingeladen. Die Vielfalt an Freiflächen in urbanen Räumen der Schweiz wird in ihren kulturellen, gesellschaftlichen, raum- und städteplanerischen usw. Kontexten und Bedeutungen vermittelt und die mediale Debatte vertieft. Das Interesse der breiten Öffentlichkeit und der Fachleute an Freiräumen und deren sozialen Bedeutung in urbanen Räumen wird mit vielfältigen und kreativen Zugängen geweckt. Unter Fachleuten wird der Diskurs über die Bedeutung von Freiräumen und Gärten im Zuge urbaner Verdichtung angeregt und gestärkt. Das Interesse der breiten Öffentlichkeit und der Fachleute für die Erhaltung der Freiräume in urbanen Räumen wird gestärkt. Der Dialog zwischen der Bevölkerung und der Verwaltung von Städten und Agglomerationen über Quartierentwicklungen und Freiraumplanungen wird angeregt und unterstützt. Der Begriff «Garten» steht in der Kampagne für verschiedene Formen von urbanen Freiräumen, vom privaten Garten über die Umgebung der Wohnsiedlung bis zum öffentlichen Park oder Platz. Im Fokus steht die soziale Bedeutung der urbanen Freiräume als Orte der Begegnung, der Erholung und der Identifikation Im Zusammenhang mit der Verwendung des Logos der Kampagne verpflichtet sich der Veranstalter: das Logo der Kampagne in der gesamten Medienarbeit (Medienmitteilungen, Plakate, Fernsehen, Radio und alle weiteren Werbemassnahmen) ohne jede Änderung oder Anpassung und gut sichtbar auf allen Träger- und Kommunikationsmedien zu verwenden; das von der Kampagne zur Verfügung gestellte Werbematerial so breit als möglich zu streuen, seinen Mitgliedern zu verschicken oder anderweitig einem breiten Kreis zugänglich zu machen. 3.4 Der Veranstalter verpflichtet sich, in seiner Kommunikation das Wording der Kampagne einzuhalten und dabei die Botschaft der Kampagne zu vermitteln. Die Kampagne muss immer mit dem vollständigen Titel inkl. Byline genannt werden «Gartenjahr 2016 Raum für Begegnungen», wo immer möglich kommuniziert der Veranstalter in seinen Kommunikationsmitteln auch die URL Folgendes Beispiel zeigt ein möglicher verbaler Bezug mit vollem Titel und Botschaft: 2 5

3 «Die Ausstellung AA ist Teil der Kampagne «Gartenjahr 2016 Raum für Begegnungen», mit der sich ein breites Bündnis von nationalen Organisationen für den Erhalt und die Entwicklung von Freiräumen und Gärten einsetzt und auf ihre zentrale Bedeutung für eine qualitätsvolle Verdichtung aufmerksam macht.sie wird veranstaltet von XY mit finanzieller Unterstützung von Kanton ZZ und Stiftung XY.» 3.5. Der Veranstalter verpflichtet sich, der Kampagne sein eigenes Logo für Kommunikationsmassnahmen im Zusammenhang mit der Kampagne unentgeltlich zur Verfügung zu stellen Der Veranstalter verpflichtet sich, die Kampagne auf seiner Organisations- oder Veranstaltungswebsite prominent mit dem Kampagnen-Logo zu bewerben und die Website zu verlinken Der Veranstalter verpflichtet sich weiter, die Informationen zur Veranstaltung termingerecht und vollständig, mindestens in der Veranstaltungssprache, idealerweise in weiteren Landessprachen, in der Online-Datenbank der Kampagne einzutragen und zur Publikation auf der Kampagnenwebsite oder eventuell in einem Newsletter freizugeben Der Veranstalter verpflichtet sich, eine Auswertung seiner Veranstaltung vorzunehmen und der Kampagne mittels des ausgefüllten Formulars die Eckdaten und die Erkenntnisse zu übermitteln, damit die Kampagne diese in der Schluss- und der Medienberichterstattung verwerten kann. 4. FINANZIERUNG Finanzielle Aufwendungen des Veranstalters: Der Veranstalter trägt alle Kosten für seine Aufwendungen im Zusammenhang mit der Planung, Organisation und Durchführung seiner Veranstaltung im Rahmen der Kampagne selbst. Gleiches gilt für allfällige Kosten im Nachgang zu seiner Veranstaltung. Der Veranstalter trägt sämtliche Kosten seiner lokalen (d.h. kommunalen und regionalen im Gegensatz zur nationalen) Kommunikation seiner Veranstaltung. 5. AUFNAHME INS PROGRAMM Die Trägerschaft entscheidet über die Aufnahme von Veranstaltungen in die Kampagne. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein: Das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular muss der Trägerschaft bis spätestens , , oder vorliegen. Alle Veranstaltungen, die dem Zweck und den Zielen der Kampagne gemäss vorliegenden Teilnahmebedingungen entsprechen, werden aufgenommen, sofern diese den Vorgaben gemäss Absatz 3 entsprechen. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Aufnahme in die Kampagne. Die Detailangaben zu den Veranstaltungen müssen bis zum vorgegebenen Datum über die entsprechende Webplattform eingereicht werden. 3 5

4 Die Trägerschaft behält sich das Recht vor, Änderungen vorzuschlagen, damit eine Veranstaltung dem allgemeinen Zweck und den Zielen der Kampagne bestmöglich entspricht, und sie behält sich vor, Veranstaltungen, die den Bedingungen der Kampagne nicht entsprechen, abzulehnen. Es wird keine Korrespondenz über Ablehnungen geführt. 6. GEISTIGES EIGENTUM Die Trägerschaft der Kampagne ermächtigt den Veranstalter, das viersprachige Logo der nationalen Kampagne gemäss Ziffer 2 dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen ab dessen Erhalt und bis Ende der Kampagne zu verwenden. Jede in den vorliegenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen nicht vorgesehene Verwendung und/oder deren geographische Ausdehnung setzt die ausdrückliche Genehmigung durch die Trägerschaft der Kampagne voraus. 7. HAFTUNG UND VERSICHERUNG Jeder Veranstalter ist für seine Veranstaltung insbesondere für die Sicherheit derselben sowie für die Sicherheit der Besuchenden und weiteren Personen im Zusammenhang mit der Veranstaltung ausschliesslich und alleine verantwortlich. Er haftet für sämtliche Schäden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Die Trägerschaft der Kampagne lehnt für jede Art von Schäden und Ansprüchen aus der Veranstaltung des Veranstalters jede Haftung ab. Sollte die Trägerschaft dennoch mit derartigen Ansprüchen konfrontiert werden, verpflichtet sich der Veranstalter, die Angelegenheit so rasch als möglich zu erledigen und die Trägerschaft der Kampagne vollumfänglich schadlos zu halten. Der Veranstalter versichert sich für die Veranstaltung bei einer Versicherungsgesellschaft seiner Wahl gegen seine Haftpflicht aus der Veranstaltung insbesondere für alle Schäden an Dritten während der Veranstaltung. Der Veranstalter bzw. von ihm Beauftragte können weder für Schäden an Dritten noch für irgendwelche Schäden, auch nicht für Schäden, welche Dritte ihnen während der Veranstaltung zugefügt haben, Ansprüche gegenüber der Kampagne erheben bzw. Rückgriff auf diese nehmen. 8. ANNULLIERUNG Sollte die vom Veranstalter geplante Veranstaltung annulliert werden, verpflichtet sich dieser, die Trägerschaft der Kampagne umgehend zu benachrichtigen, damit seine Veranstaltung aus allen Werbeträgern entfernt werden kann. Der Veranstalter verpflichtet sich, alle gegenüber dem Publikum entstehenden Konsequenzen zu tragen, die aus der nicht erfolgten Entfernung einer Veranstaltung aus den Werbeträgern entstehen. 4 5

5 9. VERTRAGSAUFLÖSUNGSKLAUSEL Die Kampagne ist berechtigt, den Veranstalter von der Teilnahme auszuschliessen, falls der Veranstalter das Image der Kampagne «Gartenjahr 2016 Raum für Begegnungen» beeinträchtigt. Dieser Entscheid ist nicht anfechtbar. Der Ausschluss führt zur unverzüglichen Einstellung aller Werbemassnahmen der Kampagne «Gartenjahr 2016 Raum für Begegnungen» für die Veranstaltung des Veranstalters. Ab dem Zeitpunkt eines Ausschlusses ist es dem Veranstalter untersagt, das Logo der Kampagne zu verwenden oder sich in einer anderen Form auf die Kampagne zu beziehen. 10. RECHTSSTREITIGKEITEN Falls die Vertragsparteien bei Rechtsstreitigkeiten über die Auslegung und/oder Durchführung der Allgemeinen Teilnahmebedingungen keine gütliche Einigung erzielen, ist der Gerichtsstand Bern zuständig. 11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Die Unterzeichnung des Bewerbungsformulars sowie der Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Veranstalter der Kampagne «Gartenjahr 2016 Raum für Begegnungen» gilt als Vertrag zwischen der Trägerschaft der Kampagne «Gartenjahr 2016 Raum für Begegnungen» und dem Veranstalter. Zudem gelten alle Elemente des Anmeldeformulars als Bestandteile des Vertrags. Bern, 11. März

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