Prüfung der Angemessenheit von Personalausgaben

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1 Abteilung Arbeit ESF-zwischengeschaltete Stelle BAP-Informationsblatt Prüfung der Angemessenheit von Personalausgaben Im Zuge der Antragsprüfung werden auch die Angaben in den Zusatzblättern P und Zusatzblättern np einer Prüfung unterzogen. Ein Kriterium ist dabei die Beurteilung der Angemessenheit der in den Zusatzblättern angegebenen Personalausgaben für das hauptamtliche und nebenamtliche Personal. Unterstellt ist vor dieser Prüfung, dass über die grundsätzlich notwendigen Funktionen in einem Projekt zwischen Antragstellenden und bewilligender Stelle Einvernehmen herrscht. Auf dieses Einvernehmen bezieht sich auch die Prüfung der Angaben in den Zusatzblättern zum Qualifikations- und Anforderungsprofil auf Plausibilität. Kriterium der Angemessenheit Die mittels der Zusatzblätter beantragten Personalausgaben können nur dann gefördert werden, wenn sie angemessen sind. Das entscheidende Kriterium der Angemessenheit besteht in dem Bezug der vorgesehenen Entgeltgruppe auf die vorgesehene Tätigkeit bzw. Funktion. Um eine Annäherung an den Standard sicherzustellen, werden für den Bezug die in den einschlägigen Tarifwerken hergestellten Zuordnungen zwischen Tätigkeit und Entgelt herangezogen und auf die Tätigkeiten und Funktionen angewendet, die für arbeitsmarktpolitische Dienstleistungen typisch sind. In der Typisierung der arbeitsmarktpolitischen Dienstleistungen sind häufig vorkommende, unterschiedliche und konkrete Tätigkeiten berücksichtigt, die sich im Rahmen eines Qualifikationsprofils ergeben können. Entsprechend der originären Tarifsystematik sind diesen unterschiedlichen konkreten Tätigkeiten unterschiedliche Entgeltgruppen zugeordnet. Tabellen Angemessene Monatsbeträge und Maximal anerkennungsfähige Honorarsätze In den angefügten Tabellen sind die einzelnen Bezüge von Tätigkeiten, Funktionen, Merkmalen, Qualifikationen und Beispielen (für Honorartätigkeiten) aufeinander und zu den in Tarifverträgen bzw. in der Personalhauptkostentabelle genannten Beträgen dargestellt. Nicht aufgeführte konkrete Tätigkeiten werden affinen Tätigkeiten zugeordnet, die in der Auflistung enthalten sind. Die Tabellen werden entsprechend neuer Tarifabschlüsse oder einer Überarbeitung der Personalhauptkostentabelle aktualisiert. Die Veröffentlichung dieser Tabellen dient auch dazu, Antragstellenden im Vorfeld eines Antrags eine erste Orientierung zu geben sowie hinsichtlich der Entscheidungen der bewilligenden Stelle Transparenz herzustellen. Ein Rechtsanspruch seitens der Antragstellenden oder der Zuwendungsempfangenden auf eine Förderung in einer bestimmten Höhe besteht nicht. Rechtsverbindlich sind die im Zuwendungsbescheid genannten Förderhöhen für das hauptamtliche oder nebenamtliche Personal. BAP-Informationsblatt_Angem_Personalausg_V2_

2 Angemessene Monatsbeträge TVL 2018 AN-Brutto in für TV-L 2018 (gültig ) Nr Tätigkeit und Funktion Qualifikation EG * Min Max Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 JSZ bei Nr. 1 bis 3 ggf. EG 13 Ü 4.075, ,99 n.v , , , , ,99 50% 1 Pädagogische Leitung Wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom EG , , , , , , , ,92 50% 2 Projektleitung oder Master) EG , , , , , , , ,92 50% 3 Wissenschaftliche Mitarbeit EG , , , , , , , ,92 50% 4 Unterrichtstätigkeit erweitert EG , , , , , , , ,44 50% 5 Beratungstätigkeit erweitert EG , , , , , , , ,59 80% 6 Unterrichtstätigkeit Basis EG , , , , , , , ,59 80% 7 Arbeitsplatzakquise EG , , , , , , , ,46 80% Fachhochschulstudium oder Bachelor 8 Beratungstätigkeit EG , , , , , , , ,46 80% und entsprechende Tätigkeiten 9 Integrationsbegleitung /Jobcoach erweitert EG , , , , , , , ,46 80% 10 Sozialpädagogische Betreuung erweitert EG , , , , , , , ,46 80% 12 Integrationsbegleitung / Jobcoach Basis EG , , , , , , , ,46 80% 13 Sozialpädagogische Betreuung Basis EG , , , , , , , ,46 80% 14 Ausbilder mit Meistertitel erweitert Meister mit Zusatzqualifiaktion EG , , , , , , , ,46 80% 14 Ausbilder mit Meistertitel Basis Meister EG , , , , , , , ,70 95% 15 Anleiter mit AEVO abgeschlossene Berufsausbildung in einem EG , , , , , , , ,70 95% 16 Anleiter ohne AEVO anerkannten Ausbildungsberuf und EG , , , , , , , ,72 95% 17 Teilnehmer/-innen-Management entsprechende Tätigkeiten EG , , , , , , , ,72 95% In den Anforderungsgrad fließen ein: Bildungsnähe/Bildungsferne der Teilnehmenden, individuelle Problemlagen, Heterogenität der Teilnehmergruppen, Zielsetzungen des Projekts (Anspruch von Zertifikaten oder Abschlüssen), notwendiger akademischer oder beruflicher Grad. Stufe Beschäftigungsdauer beim Arbeitgeber erreicht nach insgesamt Stufe 1 bei Einstellung 0 Jahre EG: Entgeltgruppe* nach TV-L laut Entgeltordnung Stufe 2 nach 1 Jahr in Stufe 1 1 Jahr Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2 ESt: Entgeltstufe nach TV-L ahhängig von Betriebszugehörigkeit 3 Jahre JSZ: Anteilige Jahressonderzahlung in % eines Monatsgehalts der jeweiligen EG Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3 6 Jahre Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4 10 Jahre (* beim Einsatz verbeamteten Personals gilt die entsprechende Besoldungsgruppe, d.h. z.b. A9 statt EG 09) Stufe 6 nach 5 Jahren in Stufe 5 15 Jahre Bemerkung Einstellung ohne Berufserfahrung Einstellung mit Berufserfahrung möglich bei Einstellung mit mind. 3 J. einschlägiger Berufserfahrung BAP-Informationsblatt_Angem_Personalausg_V2_

3 Angemessene Monatsbeträge TVÖD-VKA 2018 AN-Brutto in für TVÖD-VKA (gültig ) Nr Tätigkeit und Funktion Qualifikation EG * Min Max Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 JSZ 1 Pädagogische Leitung EG , , , , , , , ,28 51,78% Wissenschaftliches Hochschulstudium 2 Projektleitung EG , , , , , , , ,28 51,78% oder Master 3 Wissenschaftliche Mitarbeit EG , , , , , , , ,28 51,78% 4 Unterrichtstätigkeit erweitert EG , , , , , , , ,27 70,28% 5 Beratungstätigkeit erweitert EG , , , , , , , ,20 70,28% 6 Unterrichtstätigkeit Basis EG , , , , , , , ,20 70,28% Fachhochschulstudium oder Bachelor 7 Arbeitsplatzakquise EG , , , , , , , ,12 70,28% und entsprechende Tätigkeiten 8 Beratungstätigkeit EG , , , , , , , ,12 70,28% 9 Integrationsbegleitung /Jobcoach erweitert EG , , , , , , , ,12 70,28% 10 Sozialpädagogische Betreuung erweitert EG , , , , , , , ,12 70,28% 11 Integrationsbegleitung / Jobcoach Basis Fachhochschulstudium oder Bachelor E 9c 3.099, , , , , , , ,69 70,28% 12 Sozialpädagogische Betreuung Basis oder Meister E 9b 2.865, , , , , , , ,23 70,28% 13 Ausbilder mit Meistertitel erweitert Prüfung im Einzelfall E 9a 2.818, , , , , , , ,66 70,28% 14 Ausbilder mit Meistertitel Basis Meister EG , , , , , , , ,02 79,51% 14 Anleiter mit AEVO EG , , , , , , , ,12 79,51% 15 Anleiter ohne AEVO mindestens 3 -jährige Ausbildung EG , , , , , , , ,00 79,51% 16 Teilnehmer/-innen-Management EG , , , , , , , ,00 79,51% In den Anforderungsgrad fließen ein: Bildungsnähe/Bildungsferne der Teilnehmenden, individuelle Problemlagen, Heterogenität der Teilnehmergruppen, Zielsetzungen des Projekts (Anspruch von Zertifikaten oder Abschlüssen), notwendiger akademischer oder beruflicher Grad. Stufe Beschäftigungsdauer beim Arbeitgeber erreicht nach insgesamt Stufe 1 bei Einstellung 0 Jahre EG: Entgeltgruppe* nach TVÖD laut Entgeltordnung Stufe 2 nach 1 Jahr in Stufe 1 1 Jahr Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2 ESt: Entgeltstufe nach TVÖD ahhängig von Betriebszugehörigkeit 3 Jahre JSZ: Anteilige Jahressonderzahlung in % eines Monatsgehalts der jeweiligen EG Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3 6 Jahre Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4 10 Jahre (* beim Einsatz verbeamteten Personals gilt die entsprechende Besoldungsgruppe, d.h. z.b. A9 statt EG 09) Stufe 6 nach 5 Jahren in Stufe 5 15 Jahre Bemerkung Einstellung ohne Berufserfahrung Einstellung mit Berufserfahrung möglich bei Einstellung mit mind. 3 J. einschlägiger Berufserfahrung BAP-Informationsblatt_Angem_Personalausg_V2_

4 Maximal anerkennungsfähige Honorarsätze ab 2017 für die Beauftragung von Honorarkräften außerhalb der öffentlichen Verwaltung (Berechnung auf der Grundlage der Personalhauptkostentabelle TVL der Senatorin für Finanzen Stand Januar 2017) Nr Funktion/Merkmale (Stichpunkte) Beispiele 1 2 Wissenschaftliche Ausbildung - besondere Verantwortung - besondere Schwierigkeiten - Bedeutung der Tätigkeit Wissenschaftliche Ausbildung mit entsprechender Tätigkeit - Tätigkeit mit besonderen Schwierigkeiten und Bedeutung - besonderer Verantwortung Evaluation in (komplexen) Verbundvorhaben DozentInnentätigkeit, die eine wissenschaftliche Ausbildung erfordert Entsprechende Entgeltgruppe Max. Std.-Satz ,00 44,00 3 Verantwortungsvolle Tätigkeit mit besonderer Schwierigkeit - Spezialaufgaben DozentInnentätigkeit / Vermittlung von TN ,00 4 Tätigkeiten, die vielseitige Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordern Anleitung nach AEVO / sozialpädagogische Begleitung ,00 5 Tätigkeiten, die gründliche Fachkenntnisse erfordern Arbeitsvorbereitung - allgem. Arbeitsunterstützung ,00 6 Einfachere Tätigkeiten Zuarbeiten - Eingabearbeiten ,00 Mit den Stundensätzen sind Vor- und Nachbereitungszeiten der Honorarkräfte abgegolten. Die Vergaberegelungen sind zu beachten. BAP-Informationsblatt_Angem_Personalausg_V2_

5 Rechtliche Grundlagen (EU) Nr. 1304/2013 (ESF-Verordnung) VV-LHO zu 23 Landeshaushaltsordnung VV-LHO zu 44 Landeshaushaltsordnung Allgemeine Nebenbestimmungen zur Projektförderung Verweise -keine- Gültigkeit Im BAP-Informationsblatt - Prüfung der Angemessenheit von Personalausgaben werden die für einen bestimmten Zeitraum gültigen Tariftabellen TVL-VKA/ TVöD und die angemessenen Honorarkosten abgebildet. Bei tariflichen Änderungen sind immer die jeweils gültigen tariflichen Regelungen anzuwenden, auch wenn diese noch keinen Eingang in das BAP- Informationsblatt gefunden haben. Dieses BAP-Informationsblatt in der Version ersetzt Version 1 und tritt am in Kraft. BAP-Informationsblatt_Angem_Personalausg_V2_

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