EINE ORIENTIERUNGSHILFE

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1 Sozialwerk St. Georg e.v. EINE ORIENTIERUNGSHILFE KONTAKTSTELLE MÜNSTERLAND Kontaktstelle Münsterland Sozialwerk St. Georg e.v. Gerontopsychiatrischer Wohnverbund Bahnhofsweg Ascheberg Telefon: Telefax: muensterland@sozialwerk-st-georg.de KONTAKTSTELLE BEREICH SOEST SAUERLAND Kontaktstelle Bereich Soest - Sauerland Nord Sozialwerk St. Georg e.v. Haus am Spring Zur Waterlappe Ense-Bremen Telefon: Telefax: soest-sauerland@sozialwerk-st-georg.de Sozialwerk St. Georg e.v.,änderungen vorbehalten, Stand antek-werbekontor Familienbetreuung für geistig oder psychisch behinderte Menschen Sozialwerk St. Georg e.v.

2 Familienbetreuung für geistig oder psychisch behinderte Menschen EINE ORIENTIERUNGSHILFE»Für das Können gibt es nur einen Beweis: das Tun.«Familienbetreuung Marie von Ebner-Eschenbach Familienbetreuung Einleitung / Definition Seite 3 Der Träger Seite 3 Vision Seite 5 Basis unserer Arbeit Seite 5 Unser Team Seite 5 Der Familiengast Seite 6 Die Gastfamilie Seite 7 Das Betreuungsteam Seite 10 Rechtliches und Finanzierung Betreuungsvereinbarung Seite 11 Kostenübernahme Seite 11 Was bedeutet das? Definition Familienbetreuung bedeutet eine Integration von erwachsenen Menschen mit einer Behinderung in einen Familienverband: Eine sorgfältig ausgewählte Gastfamilie nimmt einen Familiengast, der nicht in der Lage ist, alleine und ohne Unterstützung zu leben, in ihr familiäres Leben auf und bietet ihm eine auf Dauer angelegte Wohnmöglichkeit. Dies kann ggf. mit einer tagesstrukturierenden Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen verbunden sein. Den Menschen, die im Rahmen der Familienbetreuung begleitet werden, bietet diese Lebensform einen übersichtlichen Rahmen, in dem auf die persönlichen Bedürfnisse individuell Rücksicht genommen werden kann. Wer steht dahinter? Träger Träger des Betreuten Wohnens in Gastfamilien für die Region Westfalen Nord ist die Sozialwerk St. Georg Westfalen Nord ggmbh Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, ein Tochterunternehmen des Sozialwerkes St. Georg e.v. Das Sozialwerk St. Georg e.v. ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein und als korporatives Mitglied des Caritasverbandes Teil der freien Wohlfahrtspflege im Sinne des 5 SGB XII. 2 3

3 »Wir wollen personzentrierte Dienstleistungen erbringen, damit Menschen mit Behinderungen, mit Erkrankungen und mit sozialen Schwierigkeiten selbstbestimmt leben können.«leitgedanke des Sozialwerk St. Georg Welche Idee steht dahinter? Vision Das Betreute Wohnen in Gastfamilien ist eine Dienstleistung des Sozialwerks St. Georg, welches auf dem Hintergrund der Vision des Sozialwerks St. Georg angeboten wird: Wir wollen personzentrierte Dienstleistungen erbringen, damit Menschen mit Behinderungen, mit Erkrankungen und mit sozialen Schwierigkeiten selbstbestimmt leben können. Welche Richtlinien gibt es? Grundlage Das Betreute Wohnen in Gastfamilien wird auf Basis der Richtlinien des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) für die Familienpflege erwachsener behinderter Menschen in der jeweils geltenden Fassung angeboten. Auf dieser Grundlage ist ein Kooperationsvertrag mit dem LWL abgeschlossen worden. Wer begleitet die Betreuung in der Familie? Betreuungsteam Nach den Richtlinien des LWL muss die Begleitung von Menschen, die in Gastfamilien leben, von geeignetem Fachpersonal wahrgenommen werden. Fachpersonal im Sinne dieser Richtlinien sind SozialarbeiterInnen, SozialpädagogInnen oder sonstiges Fachpersonal mit entsprechender Zusatzausbildung, bzw. mehrjähriger Erfahrung in der Betreuung von Menschen mit Behinderung. 4 5

4 »Als wir vor vielen Jahren Beate aufgenommen hab en, war es für uns alle eine ungewohnte Situation. Heute sind wir richtig zusammengewachsen. Das b edeutet allen Beteiligten sehr sehr viel.«betrachtung einer Gastfamilie Wer eignet sich für eine Aufnahme? Familiengast In den Richtlinien des LWL für die Familienpflege wird der Personenkreis festgelegt, für den sie gelten: Erwachsene, nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behinderte Menschen, die bislang Hilfe durch den LWL in vollstationären Wohneinrichtungen erhalten und nicht zur selbstständigen Lebensführung fähig sind, können in der Familienpflege betreut werden. Die Aufnahme in die Familienpflege ist auch für diejenigen Erwachsenen nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behinderten Menschen möglich, die wegen Art und Schwere der Behinderung einer stationären Wohneinrichtung bedürfen und mit dieser Form der Hilfe eine stationäre Unterbringung verhindert werden kann. Dies entspricht der Personengruppe, die in 53 SGB XII definiert ist. Die Personen, die im Rahmen des Betreuten Wohnens in Gastfamilien begleitet werden, sind in der Regel körperlich mobil, räumlich orientiert und sollten eine gewisse Selbstständigkeit in der Selbstversorgung haben. Sie kommen überwiegend aus stationären Einrichtungen des Sozialwerks St. Georg, bzw. aus anderen Einrichtungen der Behindertenhilfe. Sie können aber auch aus ihrer Herkunftsfamilie oder dem Ambulant Betreuten Wohnen in eine Gastfamilie aufgenommen werden, wenn durch den Wechsel in eine Gastfamilie eine stationäre Aufnahme vermieden werden kann. Der Familiengast erhält durch die Familienbetreuung die Chance, in einem ihm entsprechenden privaten Lebenszusammenhang seinen eigenen Platz einzunehmen. Die Vermittlung in eine Gastfamilie geschieht daher nur, wenn von ihr zu erwarten ist, dass sie den individuellen Bedürfnissen der KlientInnen entspricht und ihrer Entwicklung förderlich ist. Wer eignet sich als»gastgeber«? Gastfamilie Nicht jede Familie ist für jeden Menschen mit Behinderung geeignet. Um eine Vorstellung vom konkreten Angebot einer Gastfamilie zu bekommen, besuchen in der Regel zwei MitarbeiterInnen des Betreuungsteams die Familie baldmöglichst, nach deren Kontaktaufnahme. Die Kriterien für eine passende Vermittlung sind vielfältig und von unterschiedlichem Gewicht. Darunter finden sich rein sachliche Gesichtspunkte wie z.b. die Wohnlage, die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Möglichkeit eines Menschen mit Behinderung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Der Erstbesuch soll sowohl Aufschluss über die Größe der bereits bestehenden Lebensgemeinschaft und die interne Rollenverteilung, als auch über die konkreten Erwartungen an einen Familiengast geben. Wesentlich ist die Motivation der Familie. Erforderlich ist ein ausgewogenes Verhältnis von ideellen und finanziellen Aspekten. Die Tagesstruktur des Familiengastes muss gesichert sein. Wenn bisher eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) besucht wurde, sollte dies auch weiter möglich sein. Denkbar ist aber auch, dass die Gastfamilie dem Familiengast eine seinen individuellen Fähigkeiten und Grenzen angemessene Beschäftigung bieten kann, oder dass z.b. im Rahmen einer Integrationsfirma eine Vermittlung in eine Beschäftigung erfolgt. 6 7

5 »Die sprichwörtliche Sache mit dem Topf und dem Deckel ist in der Familienpflege oft auch eine Erkenntnis auf den zweiten Blick.«Erfahrung eines Betreuungsteams Voraussetzung für eine Vermittlung ist das Vorhandensein eines eigenen Zimmers, das im Komfort und in der Ausstattung den Zimmern der anderen Familienmitglieder entspricht. Gleiches gilt für die sonstigen Belange des täglichen Lebens sie sollten den Standards der Familie entsprechen. Eine Gastfamilie muss zur Kooperation mit dem Betreuungsteam bereit sein, dazu gehört vor allem der regelmäßige Kontakt und Austausch mit den zuständigen MitarbeiterInnen. Diese Kooperation basiert auf gegenseitiger Transparenz in allen Angelegenheiten, die das Betreuungsverhältnis betreffen. 8 9

6 »Der Wert einer Sozialgemeinschaft lässt sich nicht in Euro oder Cent ausdrücken. Wesentlich ist der Wert von Beziehungen.«10 Wer begleitet und betreut die Beteiligten? Fachliche Begleitung Die Betreuung von Menschen, die in Gastfamilien leben, erfolgt durch die Teams, der Kontaktstelle Münsterland in Ascheberg oder der Kontaktstelle Bereich Soest-Sauerland Nord in Ense-Bremen. Teams und Leitung gehören der Sozialwerk St. Georg Westfalen Nord ggmbh Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen an, ein Tochterunternehmen des Sozialwerkes St. Georg e.v.. Nach den Richtlinien des LWL muss die Begleitung von Menschen, die in Gastfamilien leben, von geeignetem Fachpersonal wahrgenommen werden. (Siehe S. 5) Zu den konkreten Begleitungsangeboten gehören solche, die eher die Familie entlasten und solche, die eher den Familiengast unterstützen. Die Bedürfnisse schwanken, so dass die im Schnitt alle zwei Wochen durchgeführten Hausbesuche nicht immer ausreichen. In diesen Fällen bieten die MitarbeiterInnen des Betreuungsteams bedarfsorientiert eine engere Begleitung an. Anliegen der Familie, wie z. B. die eigene Urlaubszeit als Kernfamilie zu verbringen, werden realisiert, indem die zuständigen MitarbeiterInnen des Betreuungsteams eine für den Familiengast angemessene Überbrückung organisieren. Die MitarbeiterInnen bieten ihre Mithilfe bei der Bewältigung von Konflikten an, die sich im Zusammenleben ergeben. Die vorübergehende Unterbringung des Familiengastes in einer anderen Wohneinrichtung gehört zu den Möglichkeiten der Krisenintervention, wenn beide Seiten des Familienbetreuungsverhältnisses Abstand voneinander benötigen, um für sich Klarheit über die Situation zu bekommen. Unterstützung erhält der Familiengast bei der Bewältigung persönlicher Probleme durch die zuständigen MitarbeiterInnen. In Einzelfällen wird der Familiengast nach Absprache mit der Gastfamilie bei Arztbesuchen oder Alltagsbesorgungen begleitet. Rechtliches und Finanzierung Gibt es eine Art Vertrag? Betreuungsvereinbarung Bei einer Übernahme in das Betreute Wohnen in Gastfamilien wird zwischen der Gastfamilie, dem Sozialwerk St. Georg, dem Familiengast und ggf. der gesetzlichen Betreuung eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen. Die Betreuungsvereinbarung gilt unbefristet, kann aber mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Bei wesentlichen Veränderungen der Verhältnisse der Gastfamilie, die die Betreuung des Familiengastes gefährden könnten, ist eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung möglich. Das Betreute Wohnen in Gastfamilien begründet also kein Mietverhältnis im Sinne des geltenden Mietrechts. Wer übernimmt die Kosten? Definition und Verteilung Das Betreute Wohnen in Gastfamilien in der Region Westfalen Nord, wird nach den Richtlinien des LWL in der jeweils geltenden Fassung finanziert. Das Betreuungsgeld für die Gastfamilie setzt sich aus einem Anteil für Hilfe zum Lebensunterhalt und einem Anteil Pflegegeld zusammen. (vergleiche Anlage zu den Richtlinien des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für die Familienpflege erwachsener behinderter Menschen.) Für KlientInnen, die im Rahmen der Pflegeversicherung eingestuft sind, übernimmt die jeweils zuständige Pflegekasse den Anteil Pflegegeld. Evtl. vorhandenes Vermögen bzw. laufendes Einkommen des Familiengastes müssen unter Berücksichtigung der jeweiligen Freigrenzen eingesetzt werden. Für weitere Informationen verweisen wir auf die beigefügte Literaturliste. 11

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