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1 2 ZOOM Herausgeber: Kommunikation Kanton Bern (KomBE), Postgasse 68, 3000 Bern 8, Telefon , ISSN X Redaktion: Catherine Arber (car) Mitarbeit: Eduard Fiala (ef), Miriam Jenni (mj) Bilder: Adrian Moser Illustration: Peer Fankhauser (Seite 9) Korrektorat: Renate Kinzl Übersetzung: Agnès Chamoux, Catherine Kugler, Stéphane Rigault Gestaltung: Polyconsult AG, Bern Druck: W. Gassmann AG, Biel Inserate: Annoncen-Agentur Biel AG, Längfeldweg 135, 2501 Biel, Impressum Tel , Auflage:

2 Die Personalzeitung der bernischen Kantonsverwaltung 3 Mehr Lohn höhere Abzüge Für das kommende Jahr stehen für den individuellen Gehaltsaufstieg insgesamt 1,5 Prozent der Lohnsumme zur Verfügung. Zudem wird ein Teuerungsausgleich von 0,1 Prozent ausgerichtet und 0,2 Prozent stehen für gezielte Lohnkorrekturen zur Verfügung. or einem Jahr hat der Grosse Rat Ja zum neuen Lehreranstellungsgesetz und zum Personalgesetz gesagt. Darin ist auch ein individueller Gehaltsaufstieg von 1,5 Prozent pro Jahr festgeschrieben kann dieses lohnpolitische Ziel nach 2014 bereits zum zweiten Mal umgesetzt werden: Für den individuellen Gehaltsaufstieg stehen 1,5 Prozent der Lohnsumme zur Verfügung. Der Grosse Rat hat in der Novembersession den Voranschlag 2015 genehmigt. Gestützt darauf hat der Regierungsrat Anfang Dezember die Lohnmassnahmen fürs Kantonspersonal und die Lehrkräfte für das Jahr 2015 festgelegt. LEISTUNGSBEZOGENER LOHNAUFSTIEG Die 1,5 Prozent der Lohnsumme stehen für individuelle Lohnerhöhungen zur Verfügung. Das bedeutet, dass die zuständigen Organisationseinheiten aufgrund der Ergebnisse aus dem Mitarbeitendengespräch und der ihnen zur Verfügung stehenden Lohnsumme definieren, wie viele Gehaltsstufen pro Mitarbeiterin oder Mitarbeiter gewährt werden können. Die Lohnmassnahmen erfolgen somit individuell und leistungsbezogen. Für die Beurteilung A können im Rahmen des ordentlichen Lohnaufstiegs maximal drei Gehaltsstufen gewährt werden, für die Beurteilung A+ maximal 6 Gehaltsstufen und für die Beurteilung A++ maximal 10 Gehaltsstufen. Mitarbeitende mit einem automatischen Lohnanstieg wie etwa Richterinnen und Richter oder Pfarrerinnen und Pfarrer erhalten drei Gehaltsstufen. 0,1 PROZENT TEUERUNGSAUSGLEICH Nebst den individuellen Lohnerhöhungen stehen 0,1 Prozent der Lohnsumme für den Teuerungsausgleich zur Verfügung. Damit soll die voraussichtliche Teuerungsentwicklung für das Jahr 2014 ausgeglichen werden. Gestützt auf Prognosen waren für den Teuerungsausgleich ursprünglich 0,3 Prozent vorgesehen. ZUSÄTZLICHE MITTEL FÜR LOHNRÜCKSTÄNDE Die nicht eingesetzten 0,2 Prozent stehen nun für die gezielten Lohnkorrekturen beim Kantonspersonal zur Verfügung. Mitarbeitenden mit einem ausgeprägten Lohnrückstand und einer Beurteilung A oder höher können zusätzliche Gehaltsstufen angerechnet werden. In Einzelfällen kann ihnen ein Lohnaufstieg von bis zur zehn Stufen gewährt werden. Vor allem Mitarbeitende im Alter zwischen 30 und 45 Jahren sollen davon profitieren. Für Mitarbeitende mit automatischem Lohnaufstieg gilt dieselbe Regelung. Die Organisationseinheiten sind dafür zuständig, im Einzelfall solche Korrekturen vorzunehmen. Mit diesen Lohnmassnahmen wollen der Grosse Rat und der Regierungsrat den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen angemessenen Gehaltsaufstieg ermöglichen, um den Lohnrückstand des Kantons Bern gegenüber anderen grossen Arbeitgebern zu reduzieren. ANDERES PRINZIP BEI LEHRKRÄFTEN Bei den Lehrkräften erfolgt der Lohnaufstieg gestützt auf die Anzahl Jahre Berufserfahrung. Dabei gilt das Prinzip, dass Lehrkräfte mit weniger Berufserfahrung einen höheren Gehaltsaufstieg erhalten als langjährige Lehrkräfte. Auch Lehrkräften mit ausgeprägten Lohnrückständen kann ein zusätzlicher Gehaltsaufstieg gewährt werden. NETTOLOHNEINBUSSEN BEI EINEM TEIL DES PERSONALS Trotz der ab 2015 greifenden Lohnmassnahmen müssen rund 20 Prozent des Personals vorwiegend ältere Mitarbeitende ab Januar mit teils deutlichen Nettolohneinbussen rechnen (siehe dazu auch Artikel mit Rechenbeispielen ab Seite 6). Die im neuen Pensionskassengesetz festgelegten Beiträge liegen bei älteren Mitarbeitenden über den heutigen Abzügen. Zudem fallen ab Januar 2015 zusätzlich zu den ordentlichen Pensionskassenbeiträgen noch Finanzierungsbeiträge an, mit denen die beiden Pensionskassen BPK und BLVK saniert werden sollen. n (KomBE/car)

3 6 ZOOM Pensionskassengesetz wirkt sich auf Lohn aus Ab Januar gilt das neue Pensionskassengesetz. Damit treten neue Pensionskassenbeiträge in Kraft, welche vor allem für ältere Mitarbeitende höher ausfallen als bisher. Dies wirkt sich auf den Nettolohn aus. Dank der Lohnrunde per 1. Januar 2015 verdienen im nächsten Jahr unter dem Strich aber trotzdem rund 80 Prozent der Mitarbeitenden mehr als Rund 20 Prozent vorwiegend ältere Mitarbeitende müssen hingegen mit Nettolohneinbussen rechnen. ur noch ein paar Tage, dann ist das alte Pensionskassengesetz Geschichte: Ab dem 1. Januar gilt das neue Pensionskassengesetz (PKG), und damit ersetzt das Beitrags- das Leistungsprimat. Die Neuerungen haben konkrete Auswirkungen auf den Lohn der Kantonsmitarbeitenden. Dies vor allem auch, weil nicht mehr alle Versicherten wie bis anhin solidarisch denselben Prozentsatz ihres Lohnes einbezahlen. Bisher zahlten alle Mitarbeitenden ordentliche Pensionskassenbeiträge von 9,2 Prozent ein. Neu zahlen alle Versicherten nach Altersklassen abgestufte Sparbeiträge ein. Diese steigen mit zunehmendem Alter an. Je älter also die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist, desto höher ist der Lohnabzug der Sparbeiträge. Jüngere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dafür leicht entlastet. Neu müssen die Versicherten keine Verdiensterhöhungsbeiträge (VEB) mehr bezahlen. Das sind jene Beiträge, die ein Versicherter nach einer Lohnerhöhung einbezahlte, um sich bei der Kasse «einzukaufen». Dies machte bisher bei den Versicherten bis 45 Jahre 40 Prozent der Lohnerhöhung aus, bei den 45- bis 65-Jährigen 80 bis 250 Prozent. Im Beitragsprimat fallen diese Verdiensterhöhungsbeiträge nun gänzlich weg. Dies hat vor allem für ältere Versicherte positive Auswirkungen, indem ihre Lohnerhöhungen künftig nicht mehr durch die hohen Verdiensterhöhungsbeiträge geschmälert werden. Dafür kommen auf alle Versicherten Finanzierungsbeiträge zu. Das sind jene Beiträge, die zur Ausfinanzierung der Unterdeckung der beiden kantonalen Pensionskassen aufgewendet werden. Sie betragen 2,3 Prozent des versicherten Lohnes bei der Bernischen Pensionskasse (BPK) und 4,25 Prozent bei der Bernischen Lehrerver-sicherungskasse (BLVK). Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer beteiligen sich daran, wobei der Anteil des Kantonspersonals 0,95 Prozent, derjenige der Lehrpersonen 1,7 Prozentbeträgt. Der Kanton Bern übernimmt die Hauptschuld von rund 1,1 Milliarden Franken. FÜR VIELE MEHR, FÜR EINIGE WENIGER Hier kommt also etwas hinzu, da geht etwas anderes weg das neue Pensionskassengesetz hat konkrete Auswirkungen auf den Nettolohn der Kantonsangestellten. Dank der Lohnmassnahmen per 1. Januar 2015 (siehe Seite 2) werden Nettolohneinbussen jedoch für viele ganz oder teilweise kompensiert. Folgende zwei Beispiele sollen zeigen, wie die neue Gehaltsabrechnung Ende Januar im Vergleich zu jener im Vorjahr aussehen könnte. Beispiel 1 (siehe Seite 7): Ein 27-jähriger Sachbearbeiter arbeitet Vollzeit. Er ist in der Gehaltsklasse 15 eingereiht, ab 2015 kommen in diesem Beispiel drei Gehaltsstufen hinzu plus 0,1 Prozent Teuerungsausgleich. Sein Nettogehalt wird ab Ende Januar 2015 um Franken ansteigen. Wie kommt es dazu? Wie bei allen Versicherten wird die Basis für die Abzüge anders berechnet. Die Basis heisst neu versicherter Lohn und ist grundsätzlich höher als der bisherige versicherte Verdienst. Dies, weil der Koordinationsabzug von 6 Prozent und von Franken pro Jahr im neuen System wegfällt. Stattdessen gilt neu ein tieferer Koordinationsabzug, der entweder 30 Prozent vom Jahresgehalt oder Franken ausmacht (87,5 Prozent der AHV-Höchstrente). Gewählt wird dabei der jeweils tiefere Betrag. Für den 27-Jährigen betrugen die ordentlichen Pensionskassenabzüge im alten System 9,2 Prozent vom versicherten Verdienst, das heisst Franken. Ab 2015 darf der Sachbearbeiter mit weniger Pensionskassenabzügen rechnen: Da er jung ist, zahlt er den für seine Altersklasse vor- gesehenen Sparbeitrag von 5,5 Prozent oder Franken ein. Dazu kommt der Risikobeitrag von Franken sowie der Finanzierungsbeitrag von Franken als Beitrag zur Schliessung der Deckungslücke. Beispiel 2 (siehe Seite 8): Eine 52-jährige wissenschaftliche Mitarbeiterin arbeitet Vollzeit. Sie ist in Gehaltsklasse 22 eingereiht, ab 2015 kommen in diesem Beispiel zwei Gehaltsstufen hinzu plus 0,1 Prozent Teuerungsausgleich. Ihr Nettogehalt wird ab Januar um 60 Franken sinken. Dies vor allem, weil sie wegen ihres Alters mehr Sparbeiträge einzahlt als etwa der 27-jährige Sachbearbeiter nämlich 9,5 Prozent des versicherten Lohnes oder Franken. Ältere Versicherte zahlen also mehr Beiträge, doch sie kommen in den Genuss von fairen Übergangsregelungen. Und: Die Verdiensterhöhungsbeiträge fallen weg. ABHÄNGIG VON DREI FAKTOREN Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Veränderung des Nettolohnes von drei Faktoren abhängt: 1. Dem Alter: Je älter die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter, desto höher der Lohnabzug für Sparbeiträge 2. Individueller Gehaltsaufstieg 2015: Je höher der Aufstieg 2015, desto geringer die allfällige Nettolohneinbusse 3. Höhe der heutigen Verdiensterhöhungsbeiträge: Je höher die Verdiensterhöhungsbeiträge für 2014, desto geringer die allfällige Nettolohneinbusse Immerhin: Die Mehrheit der Mitarbeitenden rund 80 Prozent werden ab Januar trotzdem mehr Nettolohn auf ihrem Konto ver-

4 Die Personalzeitung der bernischen Kantonsverwaltung 7 BEISPIEL 1 Jahrgang: 1987 (Alter 27) Gehaltsklasse: 15 mit Beschäftigungsgrad 100 Prozent Funktion: Sachbearbeiter lb Gehaltsabrechnung 2014 Gehaltsabrechnung 2015 Gehaltsaufstieg 2015: 2 Gehaltsstufen plus 0.1% Teuerungsausgleich Gehaltsstufe Brutto Monatsgehalt Herleitung des Versicherten Verdienstes Brutto Jahresgehalt Prozentualer Koordinationsabzug 6% Frankenmässiger Koordinationsabzug Versicherter Verdienst 2014 (Jahr) Versicherter Verdienst 2014 (Monat) Versicherungsabzüge für AHV, ALV, % AHV % % % % % 0.75 KTG % Ordentlicher Beitrag % (9.2% des Versicherten Verdienstes) altersabhängiger Verdiensterhöhungsbeitrag auf der Differenz des Versicherten Verdienstes zum Vorjahr (für 3 Stufen per ) % Total der PK-Abzüge Total aller Abzüge Nettogehalt Gehaltsstufe Brutto Monatsgehalt nach Gehaltsaufstieg Herleitung des Versicherten Lohnes Brutto Jahresgehalt Koordinationsabzug l: % vom Jahresgehalt massgebend ist Koordinationsabzug ll: 87.5% der AHV-Höchstrente der tiefere Betrag Versicherter Lohn 2015 (Jahr) Versicherter Lohn 2015 (Monat) Versicherungsabzüge für AHV, ALV, % AHV % % % % % 0.75 KTG % Sparbeitrag (altersabhängig) % Risikobeitrag % Finanzierungsbeitrag % Total der PK-Abzüge 7.650% Total aller Abzüge Nettogehalt Differenz zu Nettogehalt

5 8 ZOOM buchen können. Rund 20 Prozent müssen mit einer Nettolohneinbusse rechnen, wobei für rund 6 Prozent der Versicherten die Nettolohneinbusse mehr als 1000 Franken pro Jahr ausmachen wird. Für gut die Hälfte aller Versicherten wirken sich die Neuerungen im Pensionskassengesetz und die Lohnrunde 2015 indes positiv aus: Ihr Nettolohn wächst um mehr als 1000 Franken pro Jahr, für rund 30 Prozent bis zu 1000 Franken pro Jahr. n WEITERE INFORMATIONEN Mit der Gehaltsabrechnung zum Dezember- und Januar-Lohn erhalten alle Mitarbeitenden weitere Informationen zu den neuen Pensionskassenabzügen. In der Beilage zur Januar-Gehaltsabrechnung werden die neuen Abzüge im Detail erläutert und aufgezeigt, für welche Fragen sich die Mitarbeitenden ans Personalamt oder an die Bernische Pensionskasse wenden können. Catherine Arber BEISPIEL 2 Jahrgang: 1962 (Alter 52) Gehaltsklasse: 22 mit Beschäftigungsgrad 100 Prozent Funktion: Wissenschaftliche Mitarbeiterin II Gehaltsabrechnung 2014 Gehaltsabrechnung 2015 Gehaltsaufstieg 2015: 2 Gehaltsstufen plus 0.1% Teuerungsausgleich Gehaltsstufe Brutto Monatsgehalt Herleitung des Versicherten Verdienstes Brutto Jahresgehalt Prozentualer Koordinationsabzug 6% Frankenmässiger Koordinationsabzug Versicherter Verdienst 2014 (Jahr) Versicherter Verdienst 2014 (Monat) Versicherungsabzüge für AHV, ALV, % AHV % % % % % 1.30 KTG % Ordentlicher Beitrag % (9.2% des Versicherten Verdienstes) altersabhängiger Verdiensterhöhungsbeitrag auf der Differenz des Versicherten Verdienstes zum Vorjahr (für 2 Stufen per ) % Total der PK-Abzüge Total aller Abzüge Nettogehalt Gehaltsstufe Brutto Monatsgehalt nach Gehaltsaufstieg Herleitung des Versicherten Lohnes Brutto Jahresgehalt Koordinationsabzug l: % vom Jahresgehalt massgebend ist Koordinationsabzug ll: 87.5% der AHV-Höchstrente der tiefere Betrag Versicherter Lohn 2015 (Jahr) Versicherter Lohn 2015 (Monat) Versicherungsabzüge für AHV, ALV, % AHV % % % % % 1.30 KTG % Sparbeitrag (altersabhängig) % Risikobeitrag % Finanzierungsbeitrag % Total der PK-Abzüge % Total aller Abzüge Nettogehalt Differenz zu Nettogehalt

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