Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/4358. der Bundesregierung
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Dorothee Menzner, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/4239 Betriebs- und Beschäftigtensituation im Taxigewerbe Vorbemerkung der Fragesteller DasTaxigewerbeunterliegt,imGegensatzzurMietwagenbereitstellung,einer strengenregulierung (siehe 47desPersonenbeförderungsgesetzes).Daraus leitensichbesondereverpflichtungenundauflagenhinsichtlichdertarifgestaltung,fahrerausbildung,funktionsfähigkeitundverkehrssicherheitab. DasTaxigewerbestelltnachAuffassungverschiedenerVerwaltungs-und Oberverwaltungsgerichte (VGbzw.OVG)einschutzwürdigesGemeinschaftsgut dar (z. B. OVG Koblenz: Az. 7 A 11567/03.OVG). DagegenkönnenMietwagenbetreiberihreLeistungenwesentlichgünstigerbereitstellen,weilsiesichunteranderemkeinerZulassungsüberprüfungähnlich dem 12Abs.4desPersonenbeförderungsgesetzes (PbefG)unterziehenmüssen.DadurchentstehenWettbewerbsverzerrungen,dieauchdasfreieVereinbarenderFahrpreise,dasdenMietwagenbetreibernerlaubtist,einschließen. FürdasTaxigewerbefolgtdarauszweierlei:erstenseineVielzahlprekärer BeschäftigungsverhältnissemitStundenlöhnenuntervierEuro (nachsteuer) undzweitensumsatzeinbußen.diegutachterlinneundkrausehabenfür Hamburgfestgestellt,dassnurfür58ProzentallerTaxikonzessionenUmsätze angemeldetwurden.dieseumsatzeinbußenhabenihreursachezumeinenin denverändertengesetzlichenrahmenbedingungenimgesundheitsbereich, zumandereninderzunehmendenarmutderbevölkerung.bisherwarder KrankentransporteinetragendeSäuledesTaxigewerbes,diedurchdieSparmaßnahmenderKrankenkassennunmehrinFragesteht.Hinzukommt,dass durchzunehmendeprekärearbeitsverhältnisseangesichtsdersteigendenzahl vonhartz-iv-empfängerndiebereitschaftinderbevölkerungsinkt,sichein Taxi zu leisten. TaxissindeinBestandteildesöffentlichenPersonennahverkehrs (ÖPNV),den keinanderesverkehrsmittelübernehmenkann.diesgiltinsbesonderefürdas VerkehrsangebotimsichsukzessiveentleerendenländlichenRaum (demografischerwandel)sowiefürpersonenkreise,diekeinenzugangzummotorisiertenindividualverkehrhaben, (nach VerkehrinZahlen warenes2005/2006 ca.25prozent).somitsindzugangsregelungenvonerheblicherbedeutung, DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklung vom 15. Februar 2007 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode umdastaxigewerbealselementderdaseinsvorsorgebeiexistenzsichernden Löhnen für die Beschäftigten zu erhalten. 1.WelcheInformationenliegenderBundesregierungüberdieEntwicklung derwirtschaftlichenundsozialenlagedestaxigewerbesindenvergangenen zehn Jahren vor? IneinemrundvierjährigenTurnuswirkendieLänderfreiwilliganeinerSondererhebungmit,indervorallemDatenüberAnzahlundFahrzeugbestandder Unternehmenerfasstwerden,dienachdemPersonenbeförderungsgesetzüber Genehmigungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr verfügen. DieZahlderTaxiunternehmerbetrugdemnachzum1.März ,zum 1.März undzum31.Dezember ImRahmeneiner sogenanntenmischkonzessionnach 46Abs.3Personenbeförderungsgesetz (PBefG)betriebenzum1.März ,zum1.März undzum 31.Dezember UnternehmereinenTaxen-undMietwagenverkehr. EinenTaxen-undMietwagenverkehrohneMischkonzessionbetriebenhingegenzum1.März ,zum1.März undzum31.März Unternehmer. DerBestandanFahrzeugen,dieausschließlichalsTaxizugelassenwaren,betrugzum1.März ,zum1.März undzum31.Dezember FürdenTaxen-undMietwagenverkehrimRahmeneinerMischkonzessionwarenzum1.März ,zum1.März undzum 31. Dezember Fahrzeuge zugelassen. 2.HatdieBundesregierungErkenntnisseüberUnterschiedeinderökonomischenSituationvonTaxibetriebeninstädtischenBallungsgebietenund ländlichen Regionen? Wennja,bitteausführen,wennnein,gedenktdieBundesregierungdieszu untersuchen? DerBundesregierungliegenkeineErkenntnisseüberUnterschiedeinderökonomischenSituationvonTaxibetriebeninstädtischenBallungsgebietenund ländlichenregionenvor.einederartigeuntersuchungdurchdiebundesregierung ist nicht vorgesehen. 3.WelcheSchlüsseziehtdieBundesregierungausderUntersuchungzurwirtschaftlichenundsozialenLagedesTaxigewerbesundderdortBeschäftigten in Hamburg? BeiderinRedestehendenUntersuchunghandeltessichoffenbarumeinvon derfirmalinneundkrauseimauftragderfreienundhansestadthamburg erstelltesgutachtenüberdiewirtschaftlichelagedeshamburgertaxigewerbes,dasderbundesregierunginderfassungeineserstenzwischenberichts vom24.märz2006vorliegt.diesozialelagedestaxigewerbesinhamburg undderdortbeschäftigtenistdabeinichtgegenstanddesgutachtens.daes sichlediglichumdiewirtschaftlichebetrachtungeineskleinenmarktsegments handelt,lassensichausderuntersuchungaussichtderbundesregierungkeine allgemeingültigenschlüsseableiten.imübrigensinddieländerbzw.deren GenehmigungsbehördenfüreinenwesentlichenTeilderwirtschaftlichenRahmenbedingungenimTaxenverkehr,z.B.durchGestaltungderBeförderungsentgelte und -bedingungen, zuständig.
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ IstdieBundesregierungbereit,eineUntersuchungzurwirtschaftlichenund sozialenlagedestaxigewerbesundderdortbeschäftigtenindeutschland ähnlich der in Hamburg durchführen zu lassen? Falls nein, weshalb nicht? Wenn ja, wann ist mit der Untersuchung zu rechnen? Nein.DieBundesregierungbeabsichtigtkeineUntersuchungüberdiewirtschaftlicheundsozialeLagedesTaxigewerbesundderdortBeschäftigtenin Deutschland. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5.IstdieBundesregierungbereit,fürTaxiseineSteuerentlastunggemäß 56 desenergiesteuergesetzes (SteuerentlastungfürdenÖPNV)zuermöglichen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? DieSteuerentlastunggemäß 56Energiesteuergesetz (EnergieStG)fürBenzin, Diesel,Erdgas,FlüssiggasundgasförmigeKohlenwasserstoffesowiegleichgestellteEnergieerzeugnissegiltausschließlichfürdiePersonenbeförderungim NahverkehrsbereichentwederimSchienenverkehrodermitKraftfahrzeugenim genehmigtenlinienverkehr.öffentlicherpersonennahverkehr (ÖPNV)mit KraftfahrzeugenistdieBeförderungvonPersonenimgenehmigtenLinienverkehrnachden 42und43PBefG.Nach 46Abs.2Nr.1PBefGistder VerkehrmitTaxenundMietwageneineFormdesGelegenheitsverkehrs.Eine ZuordnungdesVerkehrsmitTaxenzumÖPNVistdahernach 8Abs.2PBefG aufdieerbringungvonleistungenimlinienverkehrbeschränkt,beidertaxen eingesetztwerden,umdasverkehrsangebotvonbussenundbahnen,z.b.als Anrufsammeltaxi, zu ersetzen, zu ergänzen oder zu verdichten. EineEinbeziehungdesgesamtenVerkehrsmitTaxenindieSteuerbegünstigung fürdenöpnvwirdnichtfürsinnvollgehalten,dadieserverkehr,soweiternicht wiebeschriebendemöpnvzugerechnetwerdenkann,demindividualverkehr zuzurechnenistunddahereinegleichstellungmitderförderungfürdenlinienverkehr aus umwelt- und verkehrspolitischer Sicht nicht begründet ist. 6.WiebewertetdieBundesregierungdieTatsache,dassKrankenkassenund andereimsozialbereichtätigeunternehmeneinerseitsdietaxitarifezu unterlaufenversuchen,andererseitsaberimmermehraufdienichtfür Krankentransporte konzessionierten Mietwagen ausweichen? WiebewertetdieBundesregierungdiesePraxishinsichtlichderSicherheit derfahrgästeangesichtsdertatsache,dassdieausbildungsanforderungen für Mietwagenfahrer deutlich geringer sind als die für Taxifahrer? VersichertedergesetzlichenKrankenversicherunghabennachMaßgabedes 60FünftesBuchSozialgesetzbuch (SGBV)AnspruchaufÜbernahmevon Fahrkosten,wenndieFahrtenimZusammenhangmiteinerLeistungderKrankenkasseauszwingendenmedizinischenGründennotwendigsind.Welches Fahrzeugbenutztwerdenkann,richtetsichnachdermedizinischenNotwendigkeitimEinzelfallunterBeachtungdesWirtschaftlichkeitsgebots.ÜberdieVergütungderKrankenfahrtenmitTaxenschließendieKrankenkassenoderihre Verbändegemäß 133SGBVVerträgemitdafürgeeignetenEinrichtungen oderunternehmenunterbeachtungdesgrundsatzesderbeitragssatzstabilität, soweitdiesnachdempersonenbeförderungsgesetzunddenjeweiligenlandesoderkommunalrechtlichenbestimmungenzulässigist.daspersonenbeförde-
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode rungsgesetzlässtdenabschlussdiesersondervereinbarungenunterbestimmten Voraussetzungen ausdrücklich zu. DieBundesregierungkannnichterkennen,dassdieAusbildungsanforderungen fürmietwagenfahrerdeutlichgeringersindalsdiefürtaxifahrer.in 48Fahrerlaubnisverordnung (FeV)sinddieAnforderungenanFahrervonTaxenund MietwagensowieKrankenkraftwagengeregelt.DiedortgeregelteFahrerlaubniszurFahrgastbeförderungisteinezusätzlicheFahrerlaubnis,dieeineFahrerlaubnisderfürdasFührendesKfzerforderlichenKlassevoraussetzt (z.b. KlasseB).DieRegelunggehtdavonaus,dassFahrzeugführer,dieFahrgästein denindervorschriftbestimmtenfällenbefördern,übereinegegenübersonstigenfahrerlaubnisinhaberngesteigertequalifikationverfügenmüssen.diein 48FeVgeregeltenAnforderungengeltenfürFahrervonTaxenundMietwagen gleichermaßen. 7.IstdieBundesregierungbereit,hinsichtlichgleicherMarktchancenimBeförderungsgewerbeauchfürMietwageneineZulassungsüberprüfungähnlich dem 12 Abs. 4 PBefG einzuführen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, ab wann? Eswirddavonausgegangen,dassdieFrage 13Abs.4PBefGbetrifft,wonach beimverkehrmittaxendiegenehmigungzuversagenist,wenndieöffentlichenverkehrsinteressendadurchbeeinträchtigtwerden,dassdurchdieausübungdesbeantragtenverkehrsdasörtlichetaxengewerbeinseinerfunktionsfähigkeitbedrohtwird.diesesogenannteobjektivezulassungsschranketrägt demanerkanntenwichtigeninteressederallgemeinheitanderexistenz-und FunktionsfähigkeitdesTaxengewerbesRechnung.DaeingleichartigesöffentlichesVerkehrsinteresseinBezugaufdenVerkehrmitMietwagennichtbesteht unddieinredestehenderegelunggeradenichtwettbewerbswirtschaftlichen Zielendient,istdieEinführungeinerähnlichenVorschriftfürdenVerkehrmit Mietwagen nicht beabsichtigt. 8.IstderBundesregierungbekannt,dasseineVielzahlvonTaxifahrerinnen und-fahrernergänzendesalgiinachsgbiibeantragenmüssen,umsich ein Existenzminimum sichern zu können? LiegendazuderBundesregierunggenauereZahlenvor,undwennja,wie lauten diese? ZuderAnzahlderTaxifahrerinnenund-fahrer,dieergänzendArbeitslosengeldIIbeziehen,liegenderBundesregierungkeinestatistischenDatenvor. AuchübereineVerknüpfungderBeschäftigten-undGrundsicherungsstatistik lässt sich diese Zahl nicht ermitteln. 9.IstderBundesregierungbekannt,dassnachSchätzungenrundjederfünfte imtaxigewerbetätigesichkeineeigenekrankenversicherungmehrleisten kann? Liegen der Bundesregierung dazu genauere Zahlen vor? Wennja,welche,undwiegedenktdieBundesregierunghierAbhilfezu schaffen? Wennnein,wanngedenktdieBundesregierung,dieseFragegenauerzu untersuchen?
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/4358 DerBundesregierungistnichtbekannt,wievieleimTaxigewerbeTätigeohne eigenekrankenversicherungsind.alstaxifahrerbeschäftigtearbeitnehmer sindindergesetzlichenkrankenversicherungversicherungspflichtig,wennihr ArbeitsentgeltdieGeringfügigkeitsgrenzevon400Euromonatlichüberschreitet.TaxifahrerundTaxiunternehmer,dieArbeitslosengeldIIbeziehen,sind ebenfallsindergesetzlichenkrankenversicherungpflichtmitglied.taxiunternehmerkönnendesweiterenfreiwilligesmitgliedindergesetzlichenkrankenversicherungsein,wennsiebereitsbeiaufnahmedesgewerbesgesetzlichkrankenversichert waren. MitInkrafttretendesGesetzeszurStärkungdesWettbewerbsindergesetzlichen KrankenversicherungwerdenTaxifahrerundTaxiunternehmer,dieohneAbsicherungimKrankheitsfallsind,wiedereinenKrankenversicherungsschutz erhalten.warensiezuletztgesetzlichkrankenversichert,werdensieabdem 1.April2007PflichtmitgliedindergesetzlichenKrankenkasse,beidersieehemalsgesetzlichkrankenversichertwaren.Warensiefrüherprivatversichert, bestehtabdem1.juli2007dasrecht,sichineinemstandardtarifderprivaten Krankenversicherungzuversichern.Abdem1.Januar2009trittandieStelledes Standardtarifs der Basistarif. HinsichtlichderBeitragshöhebringtdieGesundheitsreformfürgeringverdienendehauptberuflichselbständigErwerbstätigeindergesetzlichenKrankenversicherungeineerheblicheVerbesserung:DerMindestbeitragverringertsichvon ca.240euroaufca.175euro,soferndieselbständigenihrebedürftigkeitnachweisenkönnen.inderprivatenkrankenversicherungwirdzukünftigdieprämie begrenztaufdenhöchstbeitragdergesetzlichenkrankenversicherung.besteht HilfebedürftigkeitimSinnedesZweitenBuchesSozialgesetzbuch (SGBII), vermindert sich die Prämie um die Hälfte. DieAufwendungenfüreineangemesseneKrankenversicherungwerdenim RahmenderGrundsicherungfürArbeitsuchendeaufAntragimerforderlichen Umfangübernommen,soweitalleindurchdieAufwendungenfürKrankenversicherungsbeiträgeHilfebedürftigkeitentstehenwürdeunddieHilfebedürftigkeit dadurch vermieden wird. 10.InwelchemMaßeundmitwelchenöffentlichenMittelnwerdenLangzeitarbeitsloseermuntert,indiesemprekärgewordenenArbeitsmarkteine berufliche Existenz aufzubauen? Der AufbaueinerExistenz erwerbsfähigerhilfebedürftigerkannindemgenanntenzusammenhanggrundsätzlichgefördertwerdendurchdaseinstiegsgeld (ESG)gemäß 29i.V.m. 16Abs.2Satz2Nr.5SGBII,SonstigeWeitere Leistungen (SWL)gemäß 16Abs.2Satz1SGBII,oderggf.denEingliederungszuschussgemäß 217SGBIIIodereinemZuschusszudenArbeitsentgeltenandenArbeitgeberzurEingliederungvonArbeitnehmernmitVermittlungshemmnissen,wennderenVermittlungwegeninihrerPersonliegender Umständeerschwertist.DieARGEkannerwerbsfähigeHilfebedürftigemiteinerErfolgversprechendenGeschäftsideeinderGründungsphaseweiterhin durcheininderregeldurchdritteerbrachtescoaching (z.b.inbetriebswirtschaft,steuerrecht,marketing)unterstützen.diebundesagenturfürarbeitund dieargenunterstützendievomgrundgesetzgarantiertefreiewahlderberufsausübung.siefördernbzw. ermuntern wederdieexistenzgründungnochdie AufnahmeeinerTätigkeitimTaxigewerbeinnennenswertemUmfang.EntsprechendeWeiterbildungen,wiez.B.derErwerbdesTaxenscheins,sindnichtGegenstandderBildungszielplanungindenArbeitsgemeinschaften.DerErwerb destaxenscheinswirdnurineinzelfällenals SonstigeWeitereLeistungen nach 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II gefördert.
6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11.PlantdieBundesregierungeineNovellierungdesEichgesetzes,undwenn ja, wann? Wennnein,wiebegründetdieBundesregierungdenUmstand,dassTaxiunternehmenregelmäßiggebührenpflichtigTaxameterbeimEichamtvorführenunduntersuchenlassenmüssen,obwohldieselängstelektronisch und nicht mehr mechanisch arbeiten? EineNovellierungdesEichgesetzesundderEichordnungistgeplant.DasBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologiewirdvoraussichtlichEnde2007 erstegesetzes-undverordnungsentwürfefüreineneuordnungdesmess-und Eichwesensvorlegen.ÜberprüftwirdindiesemZusammenhangauch,obeine EichpflichtinallenheutebestehendenFällenzukünftigfortbestehensoll.Diese Prüfungistjedochnochnichtabgeschlossen,sodassderzukünftigeUmfangder EichpflichtimTaxigewerbezumgegenwärtigenZeitpunktnochnichtabzusehen ist. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
Entwicklung der Rahmenbedingungen des Taxi- und Mietwagengewerbes
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/9657 16. Wahlperiode 19. 06. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/7691 16. Wahlperiode 08. 01. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/9286 16. Wahlperiode 23. 05. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Rainer Stinner, Birgit Homburger, Elke Hoff, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4781 17. Wahlperiode 15. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
Mehr2015verbindlichwerdensoll,wirddieRecyclingquoteauf85Prozentdes durchschnittlichenfahrzeuggewichtserhöht (Artikel7Abs.2derAltfahrzeugrichtlinie).
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3571 16. Wahlperiode 24. 11. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Horst Meierhofer, Michael Kauch, weiterer Abgeordneter
MehrUmsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8042 16. Wahlperiode 13. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, weiterer
MehrGeschäftsaktivitäten von Tochtergesellschaften deutscher Banken in Steueroasen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13528 16. Wahlperiode 19. 06. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Alexander Bonde, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/8991 16. Wahlperiode 25. 04. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rainer Brüderle, Martin Zeil, Frank Schäffler, weiterer Abgeordneter
Mehr30Prozent. DieMitteilungderEU-Kommissionmachtdeutlich,dasssichdieDatengegenüberdenzweiJahrezuvorzugrundegelegtenSchätzwertenwegender
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4970 17. Wahlperiode 28. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Dorothee Menzner, Sabine Stüber
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/7977 16. Wahlperiode 06. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Frank Schäffler, Martin Zeil, weiterer Abgeordneter
Mehr28.Februar2007beschlossen,alleDienstflügederMitgliederundBeschäftigtenderBundesregierung,inklusiveDienstflügenderKabinettsmitgliedermit
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5085 16. Wahlperiode 24. 04. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Lutz Heilmann, Eva Bulling-Schröter, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/2484 16. Wahlperiode 31. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Heidrun Bluhm, weiterer
Mehrauchbeivereinsfeiernvielfältigeauflagen (AnträgeaufSchankgenehmigungen,GEMA-Gebühren,VorschriftenderLebensmittelhygiene,steuerliche
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9011 16. Wahlperiode 28. 04. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/13810 16. Wahlperiode 21. 07. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/8028 16. Wahlperiode 11. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Michael Kauch, Jens Ackermann, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/7237 16. Wahlperiode 20. 11. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/4337 16. Wahlperiode 16. 02. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, Sevim Dag delen und der Fraktion
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/12988 16. Wahlperiode 13. 05. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, Burkhardt Müller- Sönksen, Marina Schuster, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/6847 16. Wahlperiode 26. 10. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Meinhardt, Uwe Barth, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/9281 16. Wahlperiode 27. 05. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Dr. Edmund Peter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4650 17. Wahlperiode 07. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/7741 16. Wahlperiode 16. 01. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Wolfgang Gehrcke, Bodo Ramelow, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/5550 16. Wahlperiode 06. 06. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Maurer, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/12423 16. Wahlperiode 25. 03. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Gudrun Kopp, Christoph Waitz, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/11687 16. Wahlperiode 22. 01. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Elke Hoff, Dr. Rainer Stinner, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/7388 16. Wahlperiode 30. 11. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, weiterer
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