gem. Onkologie-Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und den Krankenkassenverbänden
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- Markus Brandt
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1 KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS auf Genehmigung zur Teilnahme als onkologisch verantwortlicher Arzt an der Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten gem. Onkologie-Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und den Krankenkassenverbänden in Sachsen steller/-in: (Vertragsarzt, ermächtigter Arzt, MVZ und Name des MVZ-Vertretungsberechtigten oder anstellender Arzt) Leistungserbringer: (sofern abweichend vom steller: Titel/Name/Vorname des ausführenden Arztes) LANR: Ärztliche Tätigkeit als Facharzt für:.. Niederlassung in einer Einzelpraxis Niederlassung in einer Berufsausübungsgemeinschaft in einem MVZ (niedergelassen oder angestellt) im Rahmen einer Sicherstellungsassistenz Anstellung in einer Einzelpraxis Anstellung in einer Berufsausübungsgemeinschaft im Rahmen einer Ermächtigung im Rahmen einer Vertretung Wohnort (nur ausfüllen, falls noch nicht im Arztregister der KV Sachsen erfasst) Straße, Nr.: PLZ, Wohnort: Telefon/Fax: bezieht sich auf Praxis/Betriebsstätte (BSNR) Anschrift: Telefon/Fax: BSNR: Nebenbetriebsstätte (NBSNR) Anschrift: Telefon/Fax: NBSNR: QS/Mei Seite 1/11
2 1 Beantragte Leistung Beantragt wird die Teilnahme als onkologisch verantwortlicher Arzt für die Versorgungsebene 1 Diese beinhaltet folgende Leistungsinhalte: Behandlung florider Hämoblastosen Behandlung solider Tumore unter tumorspezifischer Therapie Intrakavitäre zytostatische Tumortherapie Onkologisch indizierte Bisphosphonatinfusions- bzw. -injektionstherapie Onkologisch indizierte Bisphosphonatinfusionstherapie ab 2 Stunden Versorgungsebene 2 Diese beinhaltet folgende Leistungsinhalte: Subkutane, intravasale und intramuskuläre zytostatische Tumortherapie Behandlung einer laboratoriumsmedizinisch oder genetisch oder histologisch/ zytologisch gesicherten, primär hämatologischen und/oder onkologischen und/oder immunologischen Systemerkrankung und/oder bei intensiver, aplasieinduzierender und/oder toxizitätsadaptierten antiproliferativen Behandlung Orale zytostatische Chemotherapie Gabe von Bluttransfusionen oder Apheresethrombozytenkonzentraten 96506A Gabe von Poolthrombozytenkonzentraten Palliativversorgung von Tumorpatienten 2 Fachliche Voraussetzungen 2.1 Versorgungsebene 1 Berechtigung zum Führen einer Fachgebietsbezeichnung Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit im Rahmen der Weiterbildung oder berufsbegleitend in der Diagnostik und Therapie maligner Erkrankungen, die sich insbesondere auf die Anwendung zytostatischer Substanzen, Zytokine und Hormonpräparate erstrecken muss, liegt vor (Anlage 1) Vorlage der anonymisierten Dokumentation von 200 Chemotherapiezyklen in einem Organgebiet innerhalb der letzten drei Jahre vor stellung - Gastro-Intestinaltrakt, Urogenitaltrakt, Respirationstrakt, weiblicher Genitaltrakt und Mamma, Skelett/Haut/endokrine Organe, ZNS, HNO-Trakt (Anlage 2) Hinweise: Während der Teilnahme an der Versorgungsebene 1 ist die Betreuung von durchschnittlich 50 Patienten pro Quartal im Durchschnitt der letzten vier Quartale mit soliden Neoplasien des entsprechenden Fachgebietes, darunter 30 Patienten, die mit antineoplastischer Therapie behandelt werden, davon 5 mit subkutaner, intrakavitärer oder intramuskulärer Therapie und/oder intravasaler Bisphosphonattherapie nachzuweisen. Der onkologisch verantwortliche Arzt, welcher im Rahmen einer Teilzeit an dieser Vereinbarung teilnimmt, muss die geforderten Patientenzahlen in vollständigem Umfang erbringen. Die Kontrolle erfolgt erstmalig nach einem Jahr der Teilnahme an dieser Vereinbarung. QS/Mei Seite 2/11
3 2.2 Versorgungsebene 2 (umfasst die Teilnahme an Versorgungsebene 1) Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versorgungsebene 1 werden bereits erfüllt. Nachweis der besonderen onkologischen Qualifikation als: Facharzt für Innere Medizin durch die Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung Hämatologie und Internistische Onkologie Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe durch die Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung Gynäkologische Onkologie Facharzt mit der Zusatzweiterbildung Medikamentöse Tumortherapie Internist ohne Schwerpunktbezeichnung oder Facharzt für Allgemeinmedizin durch die Vorlage von 200 Therapiezyklen bei Patienten mit maligner hämatologischer Systemerkrankung sowie 500 Chemotherapiezyklen bei Patienten mit soliden Tumoren in einem der folgenden Organgebiete (innerhalb der letzten 3 Jahre vor stellung): - Gastro-Intestinaltrakt, Urogenitaltrakt, Respirationstrakt, weiblicher Genitaltrakt und Mamma, Skelett/Haut/endokrine Organe, ZNS, HNO-Trakt (Anlage 2) Übrige Fachärzte durch die Berechtigung zum Führen einer Fachgebietsbezeichnung und durch die Vorlage von 200 Chemotherapiezyklen innerhalb der letzten drei Jahre vor stellung in einem der folgenden Organgebiete: - Gastro-Intestinaltrakt, Urogenitaltrakt, Respirationstrakt, weiblicher Genitaltrakt und Mamma, Skelett/Haut/endokrine Organe, ZNS, HNO-Trakt (Anlage 2) Die vorgenannten Voraussetzungen für eines der genannten Organgebiete sind erfüllt; für jedes weitere beantragte Organgebiet wird die anonymisierte Dokumentation von 200 weiteren Therapiezyklen vorgelegt weitere/s beantragte/s Organgebiet/e :.. Hinweise: Während der Teilnahme an der Versorgungsebene 2 hat der Arzt je nach Fachgruppe die Betreuung nachfolgender Patientenzahlen nachzuweisen: a) Internisten mit Schwerpunkt Hämatologie und Int. Onkologie, Internisten ohne Schwerpunkt und Fachärzte für Allgemeinmedizin: - durchschnittlich 120 Patienten/Quartal im Durchschnitt der letzten vier Quartale mit soliden oder hämatologischen Neoplasien, darunter 75 Patienten, die mit antineoplastischer Therapie behandelt werden, davon 25 Patienten mit subkutaner, intravasaler und intramuskulärer zytostatischer Chemotherapie. b) Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit der Schwerpunktbezeichnung Gynäkologische Onkologie, Fachärzte mit der Zusatzweiterbildung Medikamentöse Tumortherapie und Fachärzte ohne onkologischen Schwerpunkt: - durchschnittlich 100 Patienten/Quartal im Durchschnitt der letzten vier Quartale mit soliden Neoplasien darunter 70 Patienten, die mit antineoplastischer Therapie behandelt werden, davon 15 Patienten mit subkutaner, intravasaler und intramuskulärer zytostatischer, oraler und/oder intrakavitärer zytostatischer Chemotherapie. Die Kontrolle erfolgt erstmalig nach einem Jahr der Teilnahme an dieser Vereinbarung. Der onkologisch verantwortliche Arzt, welcher im Rahmen einer Teilzeit an dieser Vereinbarung teilnimmt, muss die geforderten Patientenzahlen gemäß 4 Nr. 2 b oder 4 Nr. 3 b in vollständigem Umfang erbringen. QS/Mei Seite 3/11
4 3 Apparativ-technische Voraussetzungen 3.1 Organisatorische Maßnahmen gemäß 3 und 5 der Vereinbarung Die ständige Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten, insbesondere dem Hausarzt, dem Tumorzentrum, den Krankenhäusern und stationären Einrichtungen ist gegeben. Es erfolgt eine ständige Zusammenarbeit mit folgenden namentlich benannten Institutionen: a) Tumorzentren:... b) onkologische Fachabteilungen folgender Krankenhäuser: Eine 24-stündige Erreichbarkeit bei Durchführung von aplasieinduzierten Behandlungen ist sichergestellt. Die telefonische Erreichbarkeit innerhalb der Praxissprechzeiten für den Hausarzt des sich in Behandlung befindenden Patienten ist sichergestellt. Spezielle Behandlungsplätze sind vorhanden. Vorhaltung von Infusomaten zur Verabreichung von zeit- und/oder volumengesteuerten Infusionen ist gegeben (bei auf Teilnahme an der Versorgungsebene 2). Die Transportmöglichkeit in die Praxisräume, auch für bettlägerige Patienten, ist gegeben. Die Dokumentation der Krebserkrankung und ihres Verlaufs, insbesondere der histologischen Befunde, der Operationsberichte, der Bestrahlungspläne und protokolle sowie der systemischen medikamentösen Therapie und deren Toxizität ist sichergestellt. Dazu gehört u.a. die Einhaltung der Meldepflicht an das klinische Krebsregister. Ein Arbeitsplatz für die Vorbereitung von applikationsfertigen Lösungen ist vorhanden. Die Zubereitung der Zytostatika-Lösung erfolgt in meiner Praxis. Die fertige Zytostatika-Lösung wird aus nachfolgend genannter Apotheke bezogen:... Es werden entsprechende Fertig-Arzneiprodukte verwendet. Die Abfallentsorgung erfolgt fachgerecht nach den Richtlinien der jeweils zuständigen Behörde. Für die Durchführung der intravasalen zytostatischen Chemotherapie sind zusätzlich spezielle Behandlungsplätze eingerichtet. QS/Mei Seite 4/11
5 4 Organisatorische Voraussetzungen 4.1 Onkologische Kooperationsgemeinschaft, onkologischer Arbeitskreis bzw. Qualitätszirkel gemäß 8 der Vereinbarung Es ist eine onkologische Kooperationsgemeinschaft gebildet, in der die nachfolgend aufgeführten Fachrichtungen vertreten sind (vorzugsweise aus dem Kreis der niedergelassenen Vertragsärzte): Folgende Kolleginnen bzw. Kollegen sind Mitglied der onkologischen Kooperationsgemeinschaft: Fachgebiet niedergel. Arzt:... Pathologie: Krankenhausarzt:... Fachgebiet niedergel. Arzt:... Strahlentherapie: Krankenhausarzt:... Fachgebiete niedergel. Arzt:... Chirurgie: Krankenhausarzt:... niedergel. Arzt:... Fachgebiet Gynäkologie: Krankenhausarzt:... Fachgebiet niedergel. Arzt:... Innere Medizin: Krankenhausarzt:... Fachgebiet niedergel. Arzt:... Allgemeinmedizin: niedergel. Arzt:... Fachgebiet Palliativmedizin: Krankenhausarzt:... niedergel. Arzt:... Fachgebiet Urologie: Krankenhausarzt:... ggf. weitere niedergel. Arzt:.... Fachgebiete: Fachgebiet:... Krankenhausarzt:... Fachgebiet:... Hinweis: Die Mitglieder der onkologischen Kooperationsgemeinschaft haben eine Vereinbarung zu treffen, aus der die Mitglieder der Gemeinschaft hervorgehen. Diese Vereinbarung ist gemäß 8 der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung vorzulegen. Sie sollte der Form gemäß Muster (Anlage 3) entsprechen. QS/Mei Seite 5/11
6 Durch die onkologische Kooperationsgemeinschaft werden folgende Aufgaben erfüllt: Erstellung, Überprüfung und Anpassung wissenschaftlich gesicherter Diagnose- und Therapiepläne regelmäßige patientenorientierte Fallbesprechungen onkologische Konsile Information des mitbehandelnden Arztes 5 Personelle Voraussetzungen 5.1 Beschäftigung von qualifiziertem Personal gemäß 5 der Vereinbarung Für die Betreuung der Patienten bei Behandlungen in der Praxis werden: qualifiziertes Personal (staatlich geprüftes Pflegepersonal mit onkologischer Erfahrung) Name Qualifikation*) oder onkologisch qualifizierte Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte Name Qualifikation*) Hinweis: *) Zur Prüfung durch die Onkologie-Kommission sind detaillierte Angaben zur Qualifikation des Personals erforderlich. Bitte ggf. als gesonderte Anlage beifügen. Die Qualifikation gilt unabhängig von der Ausbildung als erbracht, wenn das Personal erfolgreich an einer onkologischen Qualifikation gemäß den Vorgaben der BÄK (Fortbildungscurriculum Onkologie für Med. Fachangestellte und Arzthelfer/innen) teilgenommen hat. Die Qualifikation kann auch berufsbegleitend erworben werden; muss aber zum Zeitpunkt der stellung bereits aufgenommen worden sein. Es ist bekannt, dass das Personal jährlich mindestens insgesamt 6 Fortbildungsstunden onkologischen Inhalts nachweisen muss, die von der KV Sachsen oder mindestens einer Ärztekammer anerkannt sind. 5.2 Fortbildung gemäß 9 der Vereinbarung Zusammenarbeit mit folgendem interdisziplinären onkologischen Arbeitskreis oder Qualitätszirkel (z. B. beim Tumorzentrum):... Im o. g. Arbeitskreis / Qualitätszirkel wird regelmäßig - mindestens sechsmal jährlich - mitgearbeitet. Die entsprechenden Fortbildungsnachweise werden jährlich der Onkologie-Kommission vorgelegt. QS/Mei Seite 6/11
7 6 Erklärung des/der stellers(in) Über alle behandelten Patienten wird gemäß 3 Abs. 2 der Vereinbarung eine vollständige Verlaufsdokumentation (Tumorstatus mit Histologie, Strahlen- und Chemotherapie, inklusive Dosen) geführt. Der Unterzeichner verpflichtet sich, diese Daten für alle weiter- oder mitbehandelnden Ärzte auch außerhalb der Sprechstundenzeiten unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im notwendigen Umfang zur Verfügung zu stellen. Der Inhalt der Dokumentation entspricht mindestens dem als Anlage 4 beigefügten Muster. Hinweis: Die Dokumentationen verbleiben in der Hand des Arztes und werden nur auf Anforderung ausgehändigt! Es wird versichert, dass der onkologisch verantwortliche Arzt die ambulante vertragsärztliche Behandlung ganz oder teilweise selbst durchführt und zusätzlich die Gesamtbehandlung entsprechend einem einheitlichen Therapieplan unabhängig von notwendigen Überweisungen leitet und mit den durch Überweisung zugezogenen Ärzten koordiniert. Der Unterzeichner verpflichtet sich, die Anforderungen gemäß 9 der Vereinbarung zu erfüllen. Es ist bekannt, dass bei Nichterfüllung der Forderungen die Genehmigung zur Teilnahme an dieser Vereinbarung entzogen werden kann. Der Unterzeichner ist darüber informiert, dass gemäß 6 Abs. 3 der Vereinbarung die Erteilung der Anerkennung als onkologisch verantwortlicher Arzt von der erfolgreichen Teilnahme an einem fachonkologischen Kolloquium vor der Onkologie-Kommission der KVS abhängig gemacht werden kann. Der steller erklärt sein Einverständnis, dass die zuständige Kommission der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen nach 3, 5 und 8 der Qualitätssicherungsvereinbarung berechtigt ist, die apparativen, räumlichen und organisatorischen Gegebenheiten in der Praxis zu prüfen. Dem steller ist bekannt, dass die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung(en) erst nach Erteilung der Genehmigung rechtens ist. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden. Über eingetretene Veränderungen wird die KVS informieren.... Ort, Datum Unterschrift steller(in) (siehe Seite 1 oben) Stempel steller(in)... Ort, Datum Unterschrift Leistungserbringer(in) (sofern abweichend vom steller) QS/Mei Seite 7/11
8 Anlage 1 zum auf Genehmigung zur Teilnahme als onkologisch verantwortlicher Arzt an der Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten Hinweis: Der Nachweis entfällt für Ärzte mit dem Schwerpunkt Hämatologie und internistische Onkologie, Gynäkologische Onkologie oder der Zusatzweiterbildung Medikamentöse Tumortherapie. Nachweis der fachlichen Befähigung durch eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit gemäß 4 Ziff. 2 Abs. 1 der Vereinbarung Frau/Herr... FA für.... war in der Zeit von... bis... in der Klinik... Abteilung... im Rahmen der Weiterbildung/berufsbegleitend auf dem Gebiet der Diagnostik und Therapie maligner Erkrankungen tätig. Die o. g. Tätigkeit bezog sich dabei insbesondere auf die Anwendung zytostatischer Substanzen, Zytokine und Hormonpräparate. Der Erwerb von Kenntnissen und praktischen Erfahrungen auf folgenden Gebieten wird hiermit dokumentiert bzw. durch gesondert beigefügte Zeugnisse und/oder Bescheinigungen nachgewiesen: Diagnostik neoplastischen Erkrankungen einschließlich der Diagnostik von Begleit- und Folgeerkrankungen Pharmakologie, Toxikologie und Pharmakodynamik der medikamentösen Krebstherapie Therapie neoplastischer Erkrankungen einschließlich Langzeitbehandlung unter Anwendung wissenschaftlich anerkannter Therapieverfahren Therapie von Begleit- und Folgeerkrankungen insbesondere die Behandlung von Infektionen, thromboembolischen Komplikationen und die Schmerztherapie Therapie mit Blutbestandteilen psychosoziale Krankenbetreuung Einschränkungen, Besonderheiten, besondere Kenntnisse:... In der o. g. Klinik war eine onkologische Abteilung vorhanden: ja ja, andere Abteilung im Hause nein. Ort, Datum. Stempel und Unterschrift der Klinikleitung bzw. des verantwortlichen Arztes QS/Mei Seite 8/11
9 Anlage 2 zum auf Genehmigung zur Teilnahme als onkologisch verantwortlicher Arzt an der Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten Hinweis: Die Vorlage entfällt für Ärzte mit dem Schwerpunkt Hämatologie und internistische Onkologie, Gynäkologische Onkologie oder der Zusatzweiterbildung Medikamentöse Tumortherapie". Vorlage von Therapiezyklen als Nachweis der fachlichen Qualifikation für die Anwendung der subkutanen, intravasalen und intramuskulären zytostatischen Chemotherapie gemäß 4 der Vereinbarung Hiermit wird bescheinigt, dass Frau/Herr... FA für... in der Zeit von... bis... in der Klinik... Abteilung... onkologisch tätig war und sich diese Tätigkeit auf die Anwendung der intravasalen zytostatischen Chemotherapie mit einer Anzahl von... Therapiezyklen bei Patienten mit maligner hämatologischer Systemerkrankung mit einer Anzahl von... Therapiezyklen bei Patienten mit soliden Tumoren der Organgebiete:... bezog, die in der Abteilung/Station... (mit jährlich mindestens 400 Therapiezyklen) von o. g. Arzt selbstständig durchgeführt wurden. Position des Unterzeichnenden:... Für Rückfragen durch die KV Sachsen stehe ich zur Verfügung Ort, Datum Stempel und Unterschrift der Klinikleitung bzw. des verantwortlichen Arztes Hinweise: Als Therapiezyklus gilt ein zusammenhängender Behandlungsabschnitt von mindestens dreiwöchiger Dauer. Die Dokumentation der Therapiezyklen muss die Beurteilung des Behandlungserfolges und Aussagen zu den Nebenwirkungen enthalten, sowie Angaben zu den supportiven Behandlungsverfahren einschließen. Eine Auflistung der selbständig durchgeführten Chemotherapiezyklen erfolgt nach folgendem Muster: Lfd. Nr. Initialen und Organgebiet bzw. Therapie Zeitraum Geb.-Datum Diagnose Beispiel: 1 S. B., Ovarialnpl.-Rez. 6x Hycamtin Diese Aufstellung ist dem beizufügen. QS/Mei Seite 9/11
10 Anlage 3 zum auf Genehmigung zur Teilnahme als onkologisch verantwortlicher Arzt an der Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten Vereinbarung der Mitglieder der onkologischen Kooperationsgemeinschaft Zur umfassenden Planung und Therapie von tumorkranken Patienten bilden die unterzeichnenden Ärzte eine onkologische Kooperationsgemeinschaft. Die onkologische Kooperationsgemeinschaft erfüllt folgende Aufgaben: Erstellung, Überprüfung und Anpassung der Diagnose- und Therapiepläne Regelmäßige patientenorientierte Fallbesprechungen Onkologische Konsiliardienste Information an den mitbehandelnden Arzt... Ort und Datum Onkologisch (Stempel & Unterschrift) verantwortlicher Arzt Chirurg (Stempel & Unterschrift) Pathologe (Stempel & Unterschrift) Internist (Stempel & Unterschrift) Allgemeinmediziner (Stempel & Unterschrift) Strahlentherapeut (Stempel & Unterschrift) Gynäkologe (Stempel & Unterschrift) Urologe (Stempel & Unterschrift) Palliativmedizin ggf. weitere Fachgebiete (Stempel & Unterschrift (Stempel & Unterschrift) QS/Mei Seite 10/11
11 Anlage 4 zum auf Genehmigung zur Teilnahme als onkologisch verantwortlicher Arzt an der Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten Muster für den Inhalt der Dokumentation gemäß 3 Abs. 2 Der onkologisch verantwortliche Arzt führt eine vollständige Verlaufsdokumentation über alle von ihm behandelten Patienten zum Tumorstatus mit Histologie, Strahlen- und Chemotherapie einschließlich der Dosen durch. Diese Daten sind allen weiter- oder mitbehandelnden Ärzten unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen im notwendigen Umfang zur Verfügung zu stellen. 1. Dokumentation (Berichte) - nach Abschluss der onkologischen Untersuchung und Beratung - nach Abschluss der Tumortherapie - einmal pro Behandlungsfall (Quartal) 2. Inhalt und Gliederung der Dokumentation 2.1 Tumordiagnose mit Stadium (gem. ICD-Schlüssel) (ptnm oder spezieller Klassifikation z. B. ann arbor etc.) 2.2 Primärtherapie (Operation, Strahlentherapie mit Feldern und Dosis) Systemische Chemotherapie (Hormone, Zytostatika), ggf. Gesamtdosis 2.3 Verlauf, Erfolgsbeurteilung (Remissionen), Komplikationen 2.4 Folgetherapie 2.5 Histologie (Pathologie-Nr., Herkunft, Datum, ggf. Rezeptorstatus) 2.6 Nebendiagnosen 2.7 Anamnese (spezielle onkologische Familien- und Eigenanamnese) 2.8 Untersuchungsbefunde mit allgemein klinischem wie speziellem onkologischen Status (inkl. Labordiagnostik, bildgebende Verfahren) 2.9 Epikritische Begutachtung unter Berücksichtigung der aktuell erhobenen Befunde 2.10 Therapievorschlag 2.11 Nachsorgevorschlag 3. Nachfolgebericht (Zwischenbericht) mit Zwischenanamnese, aktuellem Status, epikritischer Begutachtung einschließlich Therapie- und Nachsorgevorschlag 4. Abschlussbericht (nach dem Tode des Patienten mit Zeitpunkt, Ursache und relevanten Hinweisen) QS/Mei Seite 11/11
gem. Onkologie-Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und den Krankenkassenverbänden
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