Zwischenbericht über die Schaffung der Fachhochschulen Stand der Aufbauarbeiten und Erfüllungsgrad der Auflagen des Bundesrates

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1 Zwischenbericht über die Schaffung der Fachhochschulen Stand der Aufbauarbeiten und Erfüllungsgrad der Auflagen des Bundesrates A. Zwischenbericht der Eidgenössischen Fachhochschulkommission EFHK vom 8. August 2000 B. Stellungnahme und Beurteilung des Bundesrates vom 11. Dezember

2 Eidgenössische Fachhochschulkommission EFHK Zwischenbericht über die Schaffung der Fachhochschulen Stand der Aufbauarbeiten und Erfüllungsgrad der Auflagen des Bundesrates vom 8. August

3 Übersicht Der Bundesrat hat in seiner Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren vom 25. November 1998 bis Ende 2000 zuhanden von Bundesrat und Parlament einen Zwischenbericht über den Stand der Aufbauarbeiten und den Erfüllungsgrad der Auflagen in Aussicht gestellt. Nachdem das Fachhochschulgesetz (FHSG) 1996 hat in Kraft gesetzt werden können und das Jahr 2003 als Ziel für den Abschluss der Aufbauphase bezeichnet worden ist, bildet der hiermit vorliegende Bericht eine Art Halbzeitbilanz. Der Bericht stellt eine Momentaufnahme per Ende Februar dar und dient folgenden Zielen: - Generelle Standortbestimmung im Aufbauprozess Fachhochschule Schweiz ; - Allgemeine und spezifische Beurteilung des Entwicklungsstandes der einzelnen Fachhochschulen; - Ermittlung des Handlungsbedarfs im Hinblick auf die Erneuerung der Fachhochschulgenehmigungen im Jahre 2003 an die Adresse von Bundesrat, Parlament und Fachhochschulen. Das Zwischenergebnis darf sich sehen lassen. Gut vier Jahre nach Inkrafttreten des Fachhochschulgesetzes sind über 60 ehemalige Höhere Fachschulen sinnvoll neu gruppiert, in ein innovatives Bildungssystem integriert und der ursprüngliche, im wesentlichen disziplinenorientierte Ausbildungsauftrag durch einen ungleich umfassenderen Leistungsauftrag ersetzt worden. Dahinter stehen grosse Anstrengungen der privaten und öffentlichen Trägerschaften, der Schulleitungen und des Lehrkörpers, aber auch der kantonalen Parlamente und Regierungen. Der Entwicklungsstand ist allgemein erfreulich, auch wenn die eher lokal geprägte Sicht der zu Fachhochschulen aufgewerteten Höheren Fachschulen noch nicht überall überwunden ist, und die verlangte Konzentration der Kräfte, namentlich bei der Zusammenlegung von Studiengängen und dem Aufbau von Ausbildungs- und Forschungsschwerpunkten, noch einige Nagelproben zu bestehen hat. Die Schwachstellen sind lokalisiert und den Beteiligten bewusst. Aufgabe des Bundes wird es sein, diesen Prozess weiterhin aktiv zu begleiten und zusammen mit den Trägern konsequent auf Rahmenbedingungen hinzuarbeiten, die den Fachhochschulen am Ende der Aufbauphase einen national und international anerkannten Hochschulstatus sichern. Dieses Ziel ermöglicht auch die sinnvolle Übertragung von zusätzlich über 40 bisher in kantonaler Kompetenz betriebener Höherer Fachschulen bzw. Fachhochschulen anderer Disziplinen in die Bundeskompetenz. 1 Einige wesentliche Entwicklungsschritte der einzelnen Fachhochschulen sind nachträglich im Bericht auf Ende Juni 2000 aufdatiert worden. 3

4 Aus bildungs- und wirtschaftspolitischer Sicht ergeben sich heute folgende Beobachtungen: - Die Bildungsgeographie der sieben Fachhochschulen mit ihren Teilschulen hat sich stabilisiert. Noch offen ist auf der Ebene Fachhochschule die Entwicklung der Fachhochschulregion Nordwestschweiz mit dem bis 2003 zu überprüfenden Kooperationsmodell der drei Fachhochschulen Solothurn, Aargau und beider Basel. Die Fusionsabsichten der Solothurner und der Aargauer Regierung sind zu begrüssen und bilden einen Schritt in die richtige Richtung, nicht nur für eine weitere Vertiefung der Zusammenarbeit mit der Fachhochschule beider Basel, sondern auch mit Blick auf das übergeordnete Ziel der Schaffung einer Fachhochschule Nordwestschweiz. Als wenig befriedigend erweist sich andererseits die Sonderstellung der Hochschule Rapperswil. Die Erfahrungen zeigen, dass namentlich für die Entwicklung der Schule in Kürze neue Lösungen gesucht werden müssen. - Die Einführung der Berufsmaturitäten, die Schaffung der Fachhochschulen und die weiteren Reformmassnahmen, die in den letzten Jahren ergriffen wurden, haben das Bewusstsein für den Wert der Berufsbildung in unserer Gesellschaft neu gestärkt. Weitere Reformschritte stehen an bzw. sind bereits eingeleitet. - Echte Ausbildungs- und Forschungsschwerpunkte sind in Ansätzen, aber nicht durchgehend vorhanden. Das Erreichen einer kritischen Masse und eine hinreichende Grösse bei den Studierendenzahlen sind nicht ohne konsequente Umsetzung der bundesrätlichen Konzentrations- und Koordinationsauflagen zu realisieren. Mit der weitgehenden Zusammenlegung von Schulen technischer und wirtschaftlicher Richtung innerhalb derselben Fachhochschule konnte namentlich bei der Interdisziplinarität bereits ein grosser Schritt vorwärts gemacht werden. - Der erweiterte Leistungsauftrag umfasst Weiterbildung, anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung (afue), Dienstleistungen und Zusammenarbeit. Er bildet das zentrale Element der Vision Fachhochschule, und zwar einerseits hinsichtlich Stärkung des Wissenschafts- und Praxisbezugs der Diplomstudien, andererseits hinsichtlich Wissens- und Technologietransfer von den Hochschulen zur Wirtschaft (und umgekehrt). Die einzelnen Komponenten des Leistungsauftrags durchdringen sich gegenseitig und sind Garant dafür, dass die Diplomstudien die für eine praxisnahe Ausbildung unentbehrlichen Impulse aus Wissenschaft und Wirtschaft erhalten. Der Entwicklungsstand an den einzelnen Hochschulen ist unterschiedlich, der Mittelbau noch wenig gefestigt und die Diskussion über eine mögliche bzw. nötige Grundfinanzierung von afue erst angelaufen. Eine stärkere Einflussnahme der strategischen Organe in einzelnen Fachhochschulen wäre wünschenswert und könnte mithelfen, den Mitteleinsatz noch gezielter zu steuern und eine bessere Koordination, namentlich auch in der Weiterbildung, zu sichern. - Die wissenschaftliche Qualität der Ausbildungsgänge und die Praxisrelevanz der Studieninhalte stehen zentral für den Erfolg der Fachhochschulen. Diesen Zielvorgaben ist auch das sich im Aufbau befindende Qualitätsmanagement 4

5 gewidmet. Umfangreiche Arbeiten zur Qualitätserfassung und sicherung sind bereits erfolgt. Der Entwicklungsstand stimmt zuversichtlich, wobei erst die zur Zeit laufende Selbstevaluation an den Fachhochschulen und die direkt im Anschluss daran geplante umfassende Qualitätsbeurteilung durch in- und ausländische Expertinnen und Experten (Peer Groups) einen echten Vergleich über den Stand der Entwicklung zu geben vermögen. - Der Bund stellt bis ins Jahr 2003 einen Kredit von zehn Millionen Franken zur Verfügung, um die Gleichstellung der Geschlechter an den Fachhochschulen zu fördern und den Anteil der Frauen zu erhöhen. Die konkreten Massnahmen bewegen sich im Rahmen eines zwischenzeitlich verabschiedeten und den Fachhochschulen eröffneten Aktionsplans. - Die Positionierung der Fachhochschulen als den universitären Hochschulen und den Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) gleichwertige, aber andersartige Institutionen ist ein Muss. Erfreulich ist, dass die universitären Hochschulen im In- und Ausland zunehmend die Chancen erkennen, welche sich aus der Zusammenarbeit und Arbeitsteilung mit den Fachhochschulen ergeben. Mit den ETH liegen sinnvolle Übertrittsregelungen vor; in den Fachbereichen Wirtschaft, Informatik und Wirtschaftsinformatik hat die Schweizerische Hochschulkonferenz ebenfalls eine für Fachhochschul-Absolventinnen und Absolventen zweckmässige Empfehlung an die kantonalen Universitäten verabschiedet. In andern Bereichen gilt es, an der Verbesserung der Durchlässigkeiten zwischen den beiden Hochschultypen weiterzuarbeiten. - Der integralen internationalen Anerkennung der Fachhochschuldiplome kommt eine zentrale Bedeutung zu. Die bilateralen Verträge, aber auch die laufenden Verhandlungen mit den Nachbarstaaten über die gegenseitige Anerkennung der Diplome und Anrechenbarkeit der Studienleistungen zeigen, dass das Ausland die Reformen im Fachhochschulbereich verfolgt und dass die Abschlüsse grundsätzlich auf eine hohe Akzeptanz stossen. In der bis zum Ende der Aufbauphase verbleibenden Zeit stehen für die Fachhochschulen zur Erfüllung der bundesrätlichen Zielvorgaben und der Auflagen in den Genehmigungsverfügungen folgende Arbeiten im Vordergrund: - Weiterentwicklung der Strategie im Sinne der Zielvorgaben des Bundesrates und der Auflagen in den Genehmigungsverfügungen des Bundesrates, um am Ende der Aufbauphase 2003 Strukturen und Kompetenzen (Ausbildungs- und Forschungsschwerpunkte) mit nationaler und internationaler Ausstrahlung vorzufinden, die als solche auch von den Studierenden, den Hochschulen und der Wirtschaft wahrgenommen werden; - Zusätzliche Anstrengungen beim Aufbau des erweiterten Leistungsauftrags, namentlich eine Stärkung des Mittelbaus im Rahmen von afue und in den Fachbereichen Wirtschaft und Gestaltung mit Hilfe regionaler und nationaler Kompetenznetze und mit Unterstützung der Kommission für Technologie und Innovation KTI (KTI); 5

6 - Neue Studienangebote als Reaktion auf veränderte Berufsbilder und Herausforderungen in den neuen Kommunikationstechnologien; - Eine tragfähige und zukunftsträchtige Lösung im Falle der Hochschule Rapperswil; - Einführung einer leistungsorientierten und zielgerichteten Subventionierung für den gesamten Leistungsauftrag (Diplomstudiengang, anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung, Dienstleistungen, Weiterbildung, Zusammenarbeit); - Selbstevaluation der Fachhochschulen bis Anfang 2001 und anschliessende Begutachtung der Fachhochschulen durch Gruppen von in- und ausländischen Expertinnen und Experten zur Überprüfung der fachlichen Qualität eines jeden Fachbereichs in Lehre, anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung, Dienstleistungen und Weiterbildung (Peer Groups); - Einführen eines umfassenden Qualitätsmanagements an den Fachhochschulen; - Umsetzung des Aktionsplans zur Chancengleichheit von Frauen und Männern, namentlich die Einsetzung von Gleichstellungsbeauftragten an Fachhochschulen und die Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen, betreffe dies nun den Zugang und das Studienangebot, die Verankerung der Nachwuchsförderung oder die angemessene Vertretung der Geschlechter in Lehre und Forschung; - Steigerung der Attraktivität der Berufsmatura als Hauptzubringer und Förderung der Erschliessung von anspruchsvollen Ausbildungsmöglichkeiten im High-Tech-Bereich und im Dienstleistungssektor durch Umsetzung des Lehrstellenbeschlusses II und des Konzepts zur Strukturierung der beruflichen Ausund Weiterbildung in der Informatik; - Stärkere Integration der Fachhochschulen in das Hochschulnetzwerk Schweiz durch eine verstärkte Zusammenarbeit und eine Verbesserung der gegenseitigen Durchlässigkeiten bei den Diplomstudien und in der Weiterbildung; - Integrale Anerkennung der Fachhochschuldiplome, namentlich durch die Staaten der europäischen Union mit Blick auf die Berufsausübung im Rahmen der bilateralen Verträge und mit Blick auf weiterführende Studien durch bilaterale Verträge mit den Nachbarstaaten; - Umsetzung der Absichtserklärung von Bologna, namentlich die Einführung von Bachelor- und Masterstudien, zur Schaffung eines europäischen Raumes für höhere Bildung mit grösstmöglicher Mobilität der Studierenden und Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulsystems, in enger Zusammenarbeit mit den universitären Hochschulen und den Eidgenössischen Technischen Hochschulen. Hinweis zum Lesen: Die im Text verwendeten Abkürzungen sind im Anhang 5 erklärt. 6

7 Zwischenbericht 1 Ausgangslage 1.1 Von Höheren Fachschulen zu den Fachhochschulen Die Schaffung von Höheren Fachschulen 2 wurde seit den Sechzigerjahren dezentral vorangetrieben. Die Initiative zu neuen Studienangeboten kam häufig von der Basis, und die kantonalen Verwaltungen und Regierungen haben sich mit viel Engagement für deren Realisierung eingesetzt. Die Schaffung von Höheren Fachschulen wurde als Chance zur Steigerung der Standortattraktivität wahrgenommen 3. So entstanden viele teilweise sehr kleine Ausbildungsstätten, die für die wirtschaftliche Entwicklung ihres Einzugsgebietes, namentlich im Dienste von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), einen wichtigen Beitrag leisteten, die aber oft bestenfalls über eine lokale Ausstrahlung verfügten legte der Bundesrat dem Parlament einen Gesetzesentwurf samt Botschaft 4 vor, womit er die Schaffung von Fachhochschulen in der Schweiz vorbereitete. Bisherige Höhere Fachschulen mit einer Ausbildungsdauer von drei Jahren Vollzeitstudium oder entsprechend längerem berufsbegleitendem Studium sollten die Möglichkeit erhalten, Fachhochschulstudien anzubieten. Damit sollten aufgrund des damaligen Botschaftstextes folgende Ziele erreicht werden: - Erweiterung des Hochschulangebotes durch berufsorientierte Ausbildungsgänge; - Sicherung des Nachwuchses an praktisch und wissenschaftlich ausgebildeten Kaderleuten für die Wirtschaft; - Aufwertung der Studiengänge auf nationaler und insbesondere internationaler Ebene und Stärkung der Europafähigkeit der Diplome; - Schaffung von attraktiven Weiterbildungsmöglichkeiten für Berufsleute und dadurch gleichzeitig Aufwertung der Berufsbildung; - Stärkung der Wissenschaftlichkeit und des Praxisbezuges im Unterricht durch den erweiterten Leistungsauftrag (Weiterbildung, anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung, Dienstleistungen zugunsten Dritter sowie Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen); - Stärkung der regionalen Kompetenzzentren, die neben der Ausbildung auch Aktivitäten im Wissens- und Technologietransfer entfalten; 2 Der Begriff der Höheren Fachschule war wenig aussagekräftig und in der vorliegenden Form mit Blick auf die internationale Anerkennung ungeklärt. Im Berufsbildungsgesetz, das Ende der 70er Jahre entstand, sind die Höheren Fachschulen nur marginal behandelt. Als Folge davon prägten im tertiären Sektor nicht politischer Konsens und breit abgestützte gesetzliche Regelungen, sondern foederalistische Vielfalt und Eigeninitiative von Trägern aus verschiedensten Lagern unsere Bildungslandschaft. Entsprechend bestehen in der Schweiz im ausseruniversitären Bereich zahlreiche Ausbildungsgänge, die sich bezüglich Typen, Bildungsauftrag, Zulassungsvoraussetzungen und Zuständigkeit von Bund oder Kantonen teilweise sehr stark unterscheiden. 3 Im Kanton Solothurn fand Ende der 80er Jahre sogar über die Standortfrage der HTL ein erbitterter Abstimmungskampf statt. 4 BBl 1994 III

8 - Verbesserung der Durchlässigkeit und der Koordination unserer Bildungssysteme in Bund und Kantonen. Bundesrat und Parlament waren sich darin einig, dass der Status einer Fachhochschule nicht leichtfertig vergeben werden dürfe, dass sich Fachhochschulen also nicht durch blosse Namensänderung bestehender Höherer Fachschulen errichten lassen. Im Fachhochschulgesetz wurden denn auch die Anforderungen an die Studiengänge und die einzelnen Ausbildungsstätten sowie die hierfür gewählten Anerkennungsverfahren geregelt. Es bestand Konsens darüber, dass in der Regelungskompetenz des Bundes zunächst die Ingenieurschulen (Höhere Technische Lehranstalten [HTL]), die Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschulen (HWV) und die Höheren Fachschulen für Gestaltung (HFG) zu Fachhochschulen umgestaltet und aufgewertet werden sollten. In den übrigen Bereichen, für welche die Kantone gegenwärtig noch allein zuständig sind, sollten die Arbeiten durch die Kantone selbst parallel vorangetrieben werden. 1.2 Gesetzgebung und gesetzlicher Auftrag an die Fachhochschulen Die Vorlage des Bundesrates war in beiden Räten unbestritten; die Diskussionen betrafen namentlich den Geltungsbereich 5, die Positionierung gegenüber universitären Hochschulen 6, Zulassung und gegenseitige Durchlässigkeit sowie die Verhinderung potentieller Wettbewerbsverfälschungen. Das Fachhochschulgesetz wurde am 6. Oktober 1995 durch die eidgenössischen Räte verabschiedet. Nachdem die Referendumsfrist am 15. Januar 1996 unbenutzt abgelaufen war, konnte der Bundesrat das Gesetz per 1. Oktober 1996 samt Verordnung (Fachhochschulverordnung [FHSV]) in Kraft setzen 7. Die Aufgaben der Fachhochschulen sind in Artikel 3 des Fachhochschulgesetzes umschrieben und umfassen neben praxisorientierten Diplomstudien ein Angebot an Weiterbildungsveranstaltungen, Arbeiten in anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung, Dienstleistungen für Dritte sowie die Zusammenarbeit mit anderen inund ausländischen Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen. Das Errichten und Führen einer Fachhochschule bedarf der Genehmigung des Bundesrates (Art. 14 FHSG), die an gewisse Bedingungen geknüpft ist. Zudem erlässt der Bundesrat für die Fachhochschulen Zielvorgaben. Für die Aufbauphase von 1996 bis 2003 hat er im Anhang zur Fachhochschulverordnung 8 die Ziele der gesamtschweizerischen Entwicklung der Fachhochschulen hinsichtlich Leistungsauftrag, Ausbildungs- und Forschungsschwerpunkten sowie Regional- und Forschungspolitik bestimmt. Es sind dies namentlich: - eine auf ungefähr zehn begrenzte Zahl von Fachhochschulen; - regionale und überregionale Zusammenfassung bestehender Ausbildungsangebote; - Schaffung von Ausbildungs- und Forschungsschwerpunkten; 5 Zwingender oder fakultativer Einbezug der in kantonaler Regelungskompetenz stehenden Studiengänge (v.a. Gesundheit, Soziale Arbeit, Kunst, Musik und Theater). 6 Fachhochschulen als gleichwertige, aber andersartige Hochschulen. 7 SR (FHSG) und SR (FHSV); auf das gleiche Datum wurde auch die Verordnung über die Zulassung zu Fachhochschulstudien und über die Anerkennung ausländischer Diplome (SR ) durch das EVD erlassen. 8 SR

9 - Abbau des Überangebotes an Studienplätzen in einzelnen Studienrichtungen zugunsten neuer, zukunftsträchtiger Ausbildungs- und Forschungsangebote; - Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und zur Erhöhung des Frauenanteils. 1.3 Ausschreibungsverfahren und Genehmigungsverfügungen Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) führte in der Zeit vom 8. Oktober bis Ende November 1996, gestützt auf Artikel 25 der Fachhochschulverordnung, ein Ausschreibungsverfahren zur Genehmigung von Fachhochschulen durch. Eingereicht wurden 12 Genehmigungsgesuche, die im Wesentlichen eine Weiterführung des bisherigen Angebots vorsahen. Die Forderung des Bundes und die Empfehlung des Fachhochschulrates der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), bereits bei den Eingaben der Gesuche um die Genehmigung zur Errichtung und Führung der Fachhochschulen 1996 auf die Aspekte der Schaffung von Ausbildungs- und Forschungsschwerpunkten zu achten, blieb weitgehend wirkungslos, weil seitens der Trägerschaften die Notwendigkeit einer strategischen Planung für die Schaffung von Fachhochschulen vermutlich noch nicht erkannt wurde. Zudem waren die Fristen so eng gesteckt, dass in den einzelnen Regionen für politische Entscheidungen keine Zeit blieb. Sehr schnell zeigte sich deshalb, dass gerade angesichts des erweiterten Leistungsauftrags bei den Fachhochschulen ein erheblicher Handlungsbedarf betreffend Koordination und vor allem auch betreffend Konzentration von Studienangeboten bestand. Deshalb gestaltete sich das Genehmigungsverfahren äusserst aufwändig, was zwangsläufig zu einer Verzögerung der Genehmigungen führte. Am 2. März 1998 hat der Bundesrat rückwirkend auf Beginn des Studienjahres 1997/98 sieben Fachhochschulen die Genehmigung erteilt (vgl. Abbildung 1) 9. Die Genehmigungen sind alle bis Ende 2003 befristet und mit Auflagen versehen. Die Auflagen schreiben unter anderem die Fusion von Teilschulen, die Konzentration von gleichgearteten Studiengängen und die Koordination von Vertiefungen der einzelnen Studiengänge vor. Damit soll sichergestellt sein, dass die Zielvorgaben des Bundesrates erfüllt werden. 9 Für die Nordwestschweiz hat der Bundesrat vorläufig und unter strengen Auflagen drei eigenständige Teilfachhochschulen für die Kantone Aargau und Solothurn sowie beide Basel genehmigt, vgl. dazu Ziffer Die genannten Beschlüsse hat der Bundesrat für den Bereich Gestaltung am 28. September 1998 ergänzt; Genehmigungen einzelner weiterer Studiengänge erfolgten am 23. und 30. Juni 1999 und am 23. Februar

10 ❷ ❸ ❻ ❼ ❹ ❺ ❶ Kartengrundlage: BFS GEOSTAT / L+T ❶ SUPSI ❷ HES-SO ❸ BFH ❹ FHZ ❺ FHO ❻ FHNW ❼ ZFH 1.4 Organe Abbildung 1: Fachhochschullandschaft Schweiz 2003 Verschiedene Organe mit unterschiedlichen Aufgaben prägen auf nationaler Ebene die Fachhochschullandschaft: - Eidgenössische Fachhochschulkommission (EFHK): Die Aufgaben der EFHK sind im Fachhochschulgesetz umschrieben und umfassen namentlich die Beratung des Bundesrates und des EVD in Zusammenhang mit Genehmigungsgesuchen für Fachhochschulen, mit der periodischen Überprüfung der Fachhochschulen bezüglich Erfüllung der Voraussetzungen für die Genehmigung, sowie in Zusammenhang mit der Anerkennung der Diplome von Fachhochschulen. Der Bundesrat hat die Eidgenössische Fachhochschulkommission am 13. November 1996 eingesetzt. Die erste Periode der Kommission läuft Ende 2000 ab. - Fachhochschulrat der EDK: Rechtsgrundlage des Fachhochschulrates der EDK bildet das EDK-Statut 10. Demnach besteht der Fachhochschulrat aus einer Vertretung jeder der sieben Fachhochschulregionen, der Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK), des Bundes bzw. aus einer Zweiervertretung der Fachhochschulrektorinnen und -rektoren, des EDK-Generalsekretariats und der Schweizerischen Universitätskonferenz. Er ist das strategisch-politische Organ für die interkantonale Zusammenarbeit in allen Fachhochschulfragen und koordiniert die Entwicklungsplanung auf gesamtschweizerischer Ebene, unter Berücksichtigung der Zielvorgaben des Bundes. Neben diesen beiden Organen von Bund und Kantonen sei hier als Pendant zur Schweizerischen Hochschulrektorenkonferenz die Konferenz der Fachhochschulen KFH genannt, zu der sich die verantwortlichen Leiter der sieben Fachhochschulen der Schweiz 1999 zusammengeschlossen haben. Die Konferenz bezweckt namentlich die Zusammenarbeit unter den schweizerischen Fachhochschulen, die Förderung der Fachhochschulentwicklung und die Unterstützung der einzelnen Fachhochschulen (FH) beim Erfüllen ihres Leistungsauftrags, die Koordination unter den FH, 10 Statut der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren vom 2. März 1995, vgl. 10

11 die gegenseitige Information und Dokumentation, die Vertretung der Interessen der FH gegenüber politischen Behörden, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Organisationen sowie gegenüber der Öffentlichkeit und schliesslich die Zusammenarbeit mit den universitären Hochschulen der Schweiz. Ferner seien auch noch die Fachhochschulrektorenkonferenz (FHRK) 11 und der Verband der Fachhochschul- Dozierenden Schweiz (FH-CH) 12 genannt. 1.5 Blick über die Grenzen Der Ausdruck Fachhochschule wird im deutschsprachigen Ausland für Hochschulen verwendet, die einen vergleichbaren Bildungs- und Leistungsauftrag kennen, wie wir ihn für unsere Fachhochschulen definiert haben. In mehreren westeuropäischen Ländern sind Parallelen zur Entwicklung der Fachhochschulen festzustellen, wobei meist Schulen aus dem Fachschulsektor in den Hochschulbereich überführt wurden 13. Die OECD hat denn auch festgestellt, dass dieser Teil des Hochschulbereiches in vielen Ländern stärker expandiert als der traditionelle Universitätssektor 14. Die neue Hochschulart soll ausgebaut werden, - um vermehrt praxisorientierte und berufsbezogene Studiengänge anzubieten, weil die Expansion der Universitäten zu wachsenden Ungleichgewichten zwischen Bildungs- und Beschäftigungssystem führte; - um die Kosten der Hochschulexpansion durch den Ausbau von Hochschulen, in denen die Lehre im Vordergrund steht, zu begrenzen; - um eine steigende Zahl von Studierenden im Hochschulsektor ausbilden zu können, d.h. wegen der wachsenden Nachfrage nach einem Hochschulstudium. Auf internationaler Ebene ist zudem ein Trend zu einer Vereinheitlichung der Curricula und einer damit verbundenen gegenseitigen Anrechnung von Studienleistungen festzustellen. In internationalen Vereinbarungen 15 oder Absichtserklärungen 16 wird zunehmend das Mittel des Diploma Supplement verlangt, das Inhalt, Ziele und Anspruchsniveau von Ausbildungsgängen auf 11 Diese Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Teilschulen bezweckt namentlich die Förderung der Qualität von Lehre, Forschung, Dienstleistungen und Weiterbildung, die Förderung der Mobilität von Dozierenden und Studierenden zwischen den Hochschulen in der Schweiz und im Ausland sowie Pflege und Förderung der Information und der Zusammenarbeit unter den Hochschulen. 12 Der FH-CH ist ein Zusammenschluss der Dozierendenverbände der schweizerischen Fachhochschulen. Er will das Ansehen und die Interessen der FH-Dozierenden fördern und unter anderem zur Umsetzung des vom eidgenössischen Fachhochschulgesetz, von der Wirtschaft und von der Gesellschaft umschriebenen Leistungsauftrags beitragen. Ferner will er die Interessen der Dozierenden in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft wahren und den Erfahrungsaustausch unter den Dozierenden, deren Weiterbildung und die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Mitgliedern fördern. 13 Eine Ausnahme bildet Oesterreich, wo die Fachhochschulen in enger Anlehnung an universitäre Hochschulen völlig neu gegründet wurden (und entsprechend an vielen Orten Universitätsprofessoren sowohl an einer Universität als auch an einer FH unterrichten und z.t. sogar die gleichen Vorlesungen halten). 14 Alternatives to Universities in higher education. Hrsg. von der OECD (Education Committee), Paris Vgl. auch R. Münch, Alternatives to Universities Anmerkungen zum OECD-Bericht 1991, in: Bad Wiesseer Jahrestagung Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region, abgeschlossen zwischen dem Europarat und der Unesco am 11. April 1997 in Lissabon. 16 Bologna Declaration vom 19. Juni

12 Hochschulebene transparent machen soll. Einige Erläuterungen zu den Auswirkungen dieser Abkommen finden sich in den Ziffern 4.9 und Prozessbegleitung seitens des Bundes Der Bund begleitet aktiv den komplexen Aufbauprozess. Dieser beinhaltet nicht nur den Kompetenzaufbau der Ausbildungsstätten selbst, sondern parallel dazu auch die Integration des neuen Hochschultypus in das Hochschulnetz Schweiz. Die Zielvorgaben des Bundesrates bilden zusammmen mit den einschlägigen Rechtsgrundlagen im Fachhochschulgesetz, der dazugehörenden Verordnung sowie den von der Eidgenössischen Fachhochschulkommission erarbeiteten Grundlagenpapiere 17 den Ausgangspunkt für die vom Bundesrat getroffenen, befristeten Genehmigungsentscheide für die 7 Fachhochschulen und die während der Aufbauphase bis Ende 2003 geplanten Überprüfungsschritte. - Besuche der Fachhochschulen 18 durch Delegationen der EFHK und der KTI Ende 1999 Anfang 2000: Die Besuche dienten dazu, sich ein Bild über die Entwicklung der Fachhochschulen und den Stand der bundesrätlichen Auflagenerfüllung in den Genehmigungsverfügungen zu machen. - Zwischenbericht über die Schaffung der Fachhochschulen Stand der Aufbauarbeiten und Erfüllungsgrad der Auflagen des Bundesrates: Der hier vorliegende Zwischenbericht baut wesentlich auf den Ergebnissen der Besuche von EFHK- und KTI-Delegationen bei den Fachhochschulen auf. - Auftragserteilung zur Selbstevaluation der Fachhochschulen und wissenschaftliche Überprüfung durch die Peer Review 19 : Die Fachhochschulen haben bis Ende Januar 2001 Zeit, die Selbstevaluation vorzunehmen. Auf der Grundlage der daraus resultierenden Evaluationsberichte findet anschliessend die wissenschaftliche Überprüfung durch die Peer Review statt. - Erneuerung der Genehmigungen zur Führung von Fachhochschulen nach Abschluss der Aufbauphase: Die vorgenannten Schritte bilden die Informationsgrundlage für den zusammenfassenden Bericht über die Aufbauphase der Fachhochschulen im Jahr 2002, welcher eine wesentliche Grundlage bilden wird für die Genehmigungserneuerung der Fachhochschulen nach Abschluss der Aufbauphase. Parallel zu diesen Aktivitäten der Eidgenössischen Fachhochschulkommission wurde der Kommission für Technologie und Innovation KTI im Jahre 1997 vom Parlament die Aufgabe übertragen, den Kompetenzaufbau in anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung an den Fachhochschulen gezielt zu fördern. Zu diesem Zweck wurden der KTI in den Jahren zusätzliche Mittel in Höhe von Definition von Schlüsselbegriffen (Dokument der Eidgenössischen Fachhochschulkommission (FHK Dok) 97-1, vom ), Kriterien für die Beurteilung der Gesuche um Genehmigung zur Errichtung und Führung von Fachhochschulen (FHK Dok 97-31, vom 18. April 1997) und Zielvorstellungen über die Fachhochschullandschaft Schweiz: FH 2003 (FHK Dok 97-80, vom 7. Juli 1997). Die drei Dokumente sind abrufbar unter 18 Dazu: Hinweise und Aufgaben für die Besuche an den Fachhochschulen im Jahre 1999 (FHK Dok 99-13, vom 25. Mai 1999), s Dazu: Die Begutachtung der wissenschaftlichen Qualität der Fachhochschulen (FHK Dok 98-45, vom 25. Mai 1999), s. 12

13 Millionen Franken und im Zeitraum im Rahmen des Mehrjahreskredites der KTI weitere 80 Millionen Franken zur Verfügung gestellt. Die Prozessbegleitung seitens der KTI besteht in intensiven Kontakten zu den Fachhochschulen auf allen Ebenen, insbesondere in der Beratung von Gesuchstellenden, bei der Bildung von nationalen Kompetenznetzen, aber auch in Reviews von Projekten, die im Jahr 1998 bewilligt worden waren. Die Reviews dieser zum Teil bereits abgeschlossenen Projekte wurden in Anwesenheit aller Projektpartner - Fachhochschulen und Wirtschaftspartner - durchgeführt. 3 Aufbau der Fachhochschulen als komplexer Prozess Die Schaffung der Fachhochschulen stellt einen äusserst komplexen Prozess dar, bei dem auf den verschiedensten Ebenen zahlreiche Beteiligte mit den unterschiedlichsten Interessenlagen unter vielfältigsten Rahmenbedingungen zusammenarbeiten müssen. Dieser Prozess birgt gewisse Risiken in sich, und verschiedene Entwicklungen werden erst jetzt erkennbar. 3.1 Die Nöte der Basis Im Prozess der Bildung der Fachhochschule Schweiz ist für schweizerische Verhältnisse vieles in kurzer Zeit und zuweilen auf überraschend unkonventionelle Art angepackt worden. Aber oft überschreitet das Geschehen für die Leute an der Front die Grenze des Verkraftbaren, zumal die Zeit zu einer gewissen Konsolidierung fehlt. Neben dem bisherigen Unterrichtsbetrieb wird von vielen Angehörigen der Fachhochschulen zusätzliche Arbeit in Zusammenhang mit der Reform und der Reorganisation abverlangt, z.b. für Lehrplanarbeiten, für den Aufbau von Weiterbildungsveranstaltungen, für die Aneignung von Kompetenzen in anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung sowie für Dienstleistungen zugunsten Dritter, und dies in den meisten Fällen ohne klare Entlastungsregelungen: Für viele Lehrkräfte wurden die Anstellungsbedingungen noch nicht dem neuen Leistungsauftrag der Fachhochschulen angepasst, an anderen Orten wurden zwar entsprechende Regelungen getroffen, deren Anwendung kommt aber nur zögerlich voran. 3.2 Führung in Integrationsprozessen Die Schaffung von Fachhochschulen stellt aufgrund der Vorgaben des Bundesrates einen komplexen Fusions- und Integrationsprozess dar. Zusätzlich muss die Anpassung an den veränderten und erweiterten Leistungsauftrag der Fachhochschulen schnell und konsequent vorangetrieben werden. Dies setzt ein professionelles Management der Fachhochschulen voraus. Die Führung ist aber auch gefordert, weil die Kulturen der verschiedenen Teilschulen ein starkes Beharrungsvermögen aufweisen und zu oft das Überleben der einzelnen Teilschulen im Vordergrund zu stehen scheint. Dies erschwert nicht selten die nötige Offenheit und Toleranz, aber auch die Bereitschaft der Beteiligten, 13

14 sich auf Neues einzulassen und sich auf den andern zuzubewegen. Es wird eine zentrale Aufgabe der FH-Führung sein müssen, gerade bei den Aktiven auf der unteren Ebene Einsicht und Willen für nötige Konzentrationen und Kooperationen zu wecken. Die eingeleiteten beziehungsweise geforderten Integrationsprozesse bei den Fachhochschulen betreffen das Zusammenwachsen von bisher weitgehend unabhängigen Höheren Fachschulen zu Fachhochschulen. Das Ziel der Schaffung von echten Ausbildungs- und Forschungsschwerpunkten kann nur erreicht werden, wenn auch die Zahl der Ausbildungsstätten reduziert wird. Einerseits geht es darum, für die einzelnen Teilschulen eine für Hochschulen ausreichende Grösse zu erreichen, andererseits geht es auch um die Stärkung der Interdisziplinarität innerhalb einer Teilschule oder Fachhochschule. An verschiedenen Orten entsteht der Eindruck, die einzelne Teilschule sei weiterhin die massgebliche Einheit, während die Fachhochschule eher einer Addition von autonomen Teilschulen gleiche. Dies äussert sich namentlich bei den Strategiedefinitionsprozessen: Strategische Planung kann sich nicht wie dies an verschiedenen Schulen zu hören ist in einer Tätigkeitsliste der einzelnen Teilschulen erschöpfen, sondern ist top down zu formulieren, wobei es aufgrund der vorhandenen Stärken sowie aufgrund des wirtschaftlichen Umfeldes festzulegen gilt, welche Teilschule innerhalb dieser Strategie welche Aufgaben übernehmen kann und soll (Abbildung 2). Diese Forderung trägt sehr wohl in Rechnung, dass grundlegende wissenschaftliche Neuerungen von der Basis ausgehen und diese Bottom-up-Prozesse für die Entwicklung der Schule eine wichtige Innovationskraft haben. Seitens der Wirtschaft wird geltend gemacht, die Bildung von nationalen Kompetenznetzen sei ein kategorischer Imperativ. Nicht so viel wie möglich lautet die Devise, sondern so wenig wie nötig 20. Dies wiederum bedingt einschneidende organisatorische und personelle Konsequenzen, die teilweise schmerzlich sind. Einzelne Teilschulen versuchen diesen Prozess zu verzögern, woraus jedoch für das gesamte Reformvorhaben eine Gefahr entsteht. Die Etappierung und das Tempo der Anpassungsmassnahmen sind entscheidend. Die Fachhochschulen müssen verstärkt an sich selber praktizieren, vorleben, was sie ihren Studenten predigen: Prozessorientierte Führung, Innovations- und Qualitätsmanagement, professionelles Projektmanagement, Adaption an neue Rollenverständnisse und Berufsbilder, Kostenbewusstsein und Effizienzsteigerung. Wird diesem Aspekt nicht die gebotene Beachtung geschenkt, tappen die Fachhochschulen in eine veritable Glaubwürdigkeitsfalle. Im positiven Fall aber kann ein wertvoller Fundus persönlicher Erfahrungen erschlossen werden (Fachhochschulen als lernende Organisation), der in Lehre, Forschung und bei Dienstleistungen für Dritte direkt verwertbar ist Vgl. Heinz Knecht: Fachhochschulen Schweiz eine einmalige Chance, in: Education permanente: Schweizerische Zeitschrift für Erwachsenenbildung März 2000/1 (24. Jahrg.), Zürich: SVEB, H. Knecht, a.a.o. 14

15 Strategisches Organ der Fachhochschule Strategie der Fachhochschule Aktivitäten Teilschule A Aktivitäten Teilschule B Aktivitäten Teilschule C Abbildung 2: Strategieentwicklung aus Sicht Fachhochschule 3.3 Kritische Erfolgsfaktoren Eigenes Profil Jede Fachhochschule muss ihr eigenes Profil entwickeln. Dabei stehen folgende Punkte im Vordergrund: - Führungsstrukturen - Strategische Erfolgspositionen - Qualitätsmanagement Führungsstrukturen: Besteht ein klares Profil der Fachhochschule, das in einem Leitbild festgeschrieben ist? 22 Besteht ein Portfolio, bei dem inhaltliche Themen und Schwerpunkte definiert sind, die eine zum Überleben notwendige kritische Grösse haben? Ist die FH auf Innovationen ausgerichtet und verfügt sie über die dafür notwendigen Mittel? Verfügt sie über eine moderne Führungsstruktur und zweckmässige Instrumente wie Leistungsvereinbarung und Globalbudget? Wurde systematisch ein Mittelbau eingerichtet, funktioniert die Weiterbildung der Lehrkräfte? Strategische Erfolgspositionen: Welches ist die optimale Grösse für die Erfüllung des Leistungsauftrags? Wieviel Forschung muss sein, damit die Fachhochschule ihren Leistungsauftrag erfüllen kann? Stimmen Forschungssystem und Wissensstrategie überein? Wird die Weiterbildung auf die Nachfrage abgestimmt und bietet die FH in zukunftsträchtigen Bereichen Weiterbildung an? Welches ist die strategische Abgrenzung der FH gegenüber den Universitäten? 22 Gerade dieser Aspekt ist im Hinblick auf die internationale Akkreditierung von Fachhochschulen von zentraler Bedeutung. 15

16 Qualitätsmanagement: Liegt ein Qualitätsmanagement vor? Ist die Konzeption geeignet, die Qualität in Lehre, afue und Weiterbildung sicherzustellen und weiterzuentwickeln? Zeitgemässe Führungsstrukturen Damit Wissenschaft und Wirtschaft die Fachhochschulen als gleichwertige und attraktive Partner akzeptieren, müssen Strukturen gefunden werden, die eine effiziente Zusammenarbeit ermöglichen (und nicht etwa behindern). Voraussetzungen dafür sind: - Autonomie der Fachhochschule gegenüber den kantonalen Verwaltungen: Moderne Führungsmodelle drängen sich auf, nicht etwa weil die Autonomie von Bildungsinstitutionen während der letzten Jahre in Mode gekommen ist, sondern aus sachlichen Gründen: Die neuen Fachhochschulen sollen nicht nur politisch-administrativ verwaltet, sondern nach unternehmerischen Grundsätzen geführt werden (Fachhochschulen als eigentliche Hochschulunternehmen, als Unternehmen und Hochschulen zugleich). - Strategische Planung und Führung der Fachhochschulen: Den verantwortlichen Organen müssen die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Kompetenzen tatsächlich übertragen werden. Nur dann kann die Schaffung von Fachhochschulen wirklich gelingen; sonst ist weiterhin mit hartnäckigem Widerstand und der Vertretung von Lokal- und Partikularinteressen zu rechnen. - Schaffung von Ausbildungs- und Forschungsschwerpunkten: Die von der EFHK festgelegte Mindestgrösse (15 Studierende je Studiengang und Jahr) für die einzelnen Fachhochschulstudiengänge ist als solche schon tief wenn nun aber heute 44% der Studiengänge nicht einmal diese Mindestgrösse erreichen ( Ziff ), sind hier aus wirtschaftlichen Gründen, aber auch aus bildungspolitischen Erwägungen 23 drastische Massnahmen notwendig. Im Hinblick auf die nächste Planungsperiode sind diese Mindestgrössen zu überprüfen. Dabei darf sich die Prüfung nicht allein auf die Verteidigung des Status quo beschränken, sondern es ist eine Erhöhung dieser Mindestgrösse auf mindestens 20 Studierende je Studiengang und Jahr ernsthaft in die Überlegungen miteinzubeziehen. Im Sinne der vom Bundesrat geforderten Ausbildungs- und Forschungsschwerpunkte, aber auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Synergien wären gar Einheiten mit zwei bis noch besser drei Parallelklassen je Studiengang zu begrüssen. Dies müsste dazu führen, dass eine Mindestgrösse von rund 500 Studierenden je Teilschule anzustreben wäre Kapazitäten für die Wahrnehmung des erweiterten Leistungsauftrags: Für die Wahrnehmung des erweiterten Leistungsauftrags, namentlich im Bereich anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung sowie für die Dienstleistungen, müssen die Fachhochschulen genügend Kapazitäten zur Verfügung stellen. Dazu müssen einerseits Anstellungsbedingungen für Lehrkräfte geschaffen und 23 An gewissen Erstsemestervorlesungen von Universitäten nehmen bekanntlich z.t. mehrere Hundert Studierende teil, das Betreuungsverhältnis an FH ist also viel günstiger. 24 Annahme 3 Parallelklassen mit je 20 Studierenden = 180 Studierende pro Studiengang. Mindestens 3 Studiengänge je Teilschule gemäss Vorgabe der EFHK-Kriterien (vgl. Ziff. 2) mindestens 540 Studierende je Teilschule. 16

17 umgesetzt werden, die einen flexiblen Einsatz zugunsten des erweiterten Leistungsauftrags erlauben, andererseits gilt es, systematisch einen Mittelbau einzurichten. Die Fachhochschulen müssen sich mit genügend Kapazitäten ausrüsten, um im erweiterten Leistungsbereich die notwendige Kontinuität und Dynamik, aber auch die erforderliche Flexibilität und die Pflege des erarbeiteten Wissens sicherstellen zu können Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Aufbau von anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung - Strategien entwickeln und umsetzen: Erfolgreiche Aktivitäten in der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung bedürfen einer ausformulierten Strategie der Fachhochschulen resp. einer Teilstrategie für afue und verlangen eine Antwort auf folgende Fragen: - Was ist der Leistungsauftrag der Schule, in welchen Fachbereichen soll auch mit Blick auf den Lehrauftrag (Diplomstudien) und die vorhandenen Kompetenzen afue betrieben werden? - Welche Leistungen wollen die Fachhochschulen für ihre Zielgruppen resp. Klienten erbringen? - Wie wollen sich die Fachhochschulen zukünftig im Markt für afue- Leistungen der Hochschulen positionieren? - Wieviel afue ist nötig, um innerhalb der Fachhochschule und im Markt Wirkungen zu erzielen? - Welches ist die hierfür benötigte kritische Masse? - Wissensmanagement: Noch weitgehend unbeantwortet ist in den meisten Fachhochschulen, wie die erarbeiteten Kompetenzen mittel- und langfristig stabilisiert werden. Gegenwärtig ist das Wissen an einzelne Kompetenzträger gebunden. Nur wenige Institute, die bereits auf mehrere Jahre Aufbauarbeit zurückblicken können, haben die für ein mittelfristiges Wissensmanagement notwendigen Personalreserven aufgebaut, mit welchen Kompetenzverluste im Fall von Personalwechsel aufgefangen werden können. Flexibles und rasches Reagieren auf Industriewünsche ist oft nicht möglich wegen gänzlich fehlender Manövriermasse. - Marktkontakt verbessern: Fachhochschulen als Anbieter von afue-leistungen müssen ihren Markt sehr gut kennen, d.h. sie müssen die Bedürfnisse der Kunden und Anwender der Forschungsresultate und auch den Wettbewerb kennen. Aus Sicht der Wirtschaft resp. der Nachfrage nach afue-kompetenzen ist es heute nur sehr schwer möglich, rasch einen Überblick über die vielfältigen, von den Fachhochschulen angebotenen Kompetenzen zu gewinnen. Hier müssen die Fachhochschulen insgesamt noch grundlegende Aufbau- und Koordinationsarbeit leisten, damit interessierte Partner ohne grossen Aufwand die gesuchten Kompetenzträger erreichen. - Anwendernähe sicherstellen: Anwendernähe, d.h. die Ausrichtung auf konkrete Probleme der Praxis ist das entscheidende Merkmal für erfolgreiche Forschung und Entwicklung an den Fachhochschulen. Einsteiger- und Aufbauprojekte ohne Mitbeteiligte aus dem Kreise der Anwender haben sich auch nach den Erfahrungen der KTI nicht gelohnt. Am Ende des Projekts ist man ebenso wenig weit wie vorher mit dem Finden eines Wirtschaftspartners. 17

18 Das Wissen über die Akquisition von Wirtschaftspartnern ist ein wesentlicher Teil des Kompetenzaufbaus. Der Input des Wirtschaftspartners ist ein ganz zentrales Element des Projekts. Der Einbezug externer Projektpartner 25 bleibt deshalb auch in Zukunft eine zentrale Forderung bei KTI-Projekten. Reine Schulprojekte sollen die Ausnahme bilden, beispielsweise im Bereich der Gestaltung. Der Kreis der Projektpartner unterscheidet sich je nach Fachgebiet und ist in jedem Fall breit definiert: Nicht nur Industrie oder Privatwirtschaft sind da zu nennen, sondern auch öffentliche Verwaltungen (Bundesstellen, kantonale und kommunale Behörden), Non-Profit-Organisationen, Verbände und innerhalb dieser Institutionen z.b. Spitäler, Museen, Bibliotheken. Wer anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung betreibt, muss überzeugend darlegen können, dass die Zielsetzungen für die Projektpartner und Anwender relevant sind, neue Fragestellungen behandelt werden, dass der Stand des Wissens auf dem betreffenden Gebiet bekannt und eine Idee für die spätere praktische Umsetzung vorhanden ist. - Wer forscht? Die Einführung des erweiterten Leistungsauftrags hat in den Fachhochschulen hin und wieder für Irritationen unter den Dozierenden gesorgt. Müssen alle Dozierenden ab jetzt auch forschen? Falsch wäre, Dozierende zu zwingen, gegen ihre Überzeugung Forschungsprojekte durchzuführen. Erfahrungsgemäss gibt es aber keinen besseren Weg als den Wissenstransfer über die Köpfe, möglicherweise nach der Faustregel: Nicht alle Lehrenden müssen forschen, aber alle Forschenden müssen lehren! - Freiräume schaffen für afue: Belastend ist, wenn die Durchführung von afue-projekten zusätzlich zum vollen Unterrichtspensum zu leisten ist. Die Gleichung Dozierende = Forschende geht bei einem vollen Unterrichtspensum nicht auf. Entlastungen vom Unterrichtspensum, Aufbau eines Mittelbaus von Assistentinnen und Assistenten und das Vorhandensein einer kritischen Masse sind für eine angemessene Erfüllung des erweiterten Leistungsauftrags unerlässlich. Obwohl die kantonalen Trägerschaften fast aller Fachhochschulen die Revision der Personalverordnungen durchgeführt resp. eingeleitet haben, welche dem erweiterten Leistungsauftrag Rechnung tragen, scheint die Entlastung der Dozierenden von Unterrichtsverpflichtungen erst in wenigen Fällen wirksam zu sein. Hier besteht ohne Zweifel Handlungsbedarf Partnerschaft mit der Wissenschaft und mit der Wirtschaft - Aufgabenteilung und Zusammenarbeit zwischen universitären Hochschulen und Fachhochschulen: Die Chancen, die sich aus der Schaffung eines dualen Hochschulsystems ergeben, gilt es konsequent wahrzunehmen. Dabei ist auch eine weitgehende Aufgabenteilung zu prüfen; das Gegenteil, eine Verdoppelung der Ausbildungs- und Forschungsgebiete in beiden Hochschulbereichen ist nicht zweckmässig und würde zwangsläufig zu einem System mit zwei ungleichwertigen Hochschulkategorien führen. Vom Grad der Zusammenarbeit zwischen universitären Hochschulen und Fachhochschulen im In- und Ausland 25 Das von der KTI eingeforderte Engagement schulexterner Projektpartner und Anwender kann unterschiedliche Formen annehmen. Die Mitwirkung muss auch in der Beteiligung an den Projektkosten zum Ausdruck kommen, was in der Regel durch die Bewertung der eigenen Arbeitszeit geschieht. 18

19 wird wesentlich die Anerkennung der Fachhochschulen und der von ihnen erteilten Diplome auf internationaler Ebene abhängen. - Verstärkte Kooperation unter den Fachhochschulen: Die Umsetzung der FH- Reform erfordert ein koordiniertes Vorgehen auf allen Stufen. Der vorliegende Bericht zeigt, dass an den Fachhochschulen vielfältige Lösungen für ähnliche Problemstellungen entwickelt wurden. Sicherlich sind die unterschiedlichen Ansätze teilweise durch die regionalen Bedürfnisse bedingt. Trotzdem sind die Fachhochschulen eingeladen, aufgrund dieser Auslegeordnung die zukunftsweisenden Lösungen auszutauschen und vermehrt auf nationaler Ebene zu kooperieren. Wichtige Impulse könnten abgesehen von den hier vorgeschlagenen Massnahmen vom Fachhochschulrat der EDK und der Konferenz der Fachhochschulen KFH ausgehen. - Aufbau nationaler Kompetenznetze: Die Fachhochschullandschaft Schweiz soll in der Aufbauphase einige wenige (ungefähr 10) nationale Kompetenznetze schaffen, die auf zukunftsträchtigen Fachgebieten in allen Bereichen des Leistungsauftrags der Fachhochschulen Aus- und Weiterbildung, anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung und Dienstleistungen ein überdurchschnittliches Leistungsprofil aufweisen. Die Zusammenarbeit in solchen Netzwerken ist nicht nur fachhochschul- und fachgebietsübergreifend, sie schliesst auch die systematische Zusammenarbeit mit den ETH und den Universitäten ein, um den kontinuierlichen Zufluss neuen Wissens aus der universitären Forschung sicherzustellen. Der Aufbau solcher in der Wirtschaft und der internationalen Forschung gut verankerten Kompetenznetze bedarf der Führung und intensiven Förderung durch den Bund. Dieser Prozess wird mehrere Jahre beanspruchen. Die KTI übernimmt darin die Rolle der Moderation, indem sie die Kriterien und Spielregeln 26 für die offizielle Anerkennung als nationale Kompetenznetze der Fachhochschulen aufgestellt hat und als Instanz für die Evaluation der Kandidaturen tätig wird. Die Anerkennung erfolgt durch den Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes. Sie ist nicht mit der Zusprache von finanziellen Mitteln verbunden, sondern hat den Charakter einer öffentlichen Auszeichnung. Für die Fachhochschulen ist die offizielle Anerkennung als Partner in einem nationalen Kompetenznetz von grosser Bedeutung, indem diese die fachliche Kompetenz auf dem betreffenden Gebiet durch das Urteil unabhängiger Dritter bestätigt und damit ganz wesentlich die Sichtbarkeit im Markt bzw. gegenüber den Anwendern des Wissens erhöht. - Wettbewerb unter den Fachhochschulen: Um die Qualität in Ausbildung und Forschung an den Fachhochschulen hochzuhalten und zu steigern, hat der Gesetzgeber mit der leistungsorientierten Subventionierung ein Wettbewerbselement eingeführt. Dieser Wettbewerb soll unter den Fachhochschulen spielen, nicht aber unter den Teilschulen innerhalb der gleichen Fachhochschule, wo es mittels Führungsentscheiden möglichst bald Klarheit zu schaffen gilt. 26 Die Kriterien und Spielregeln wurden 1998 und 1999 bekannt gegeben und sind unverändert gültig, vgl. Anhänge 3 und 4. 19

20 3.3.5 Rasche Entscheidfindung und Umsetzung Der Erfolg der Fachhochschulreform setzt eine zielstrebige Umsetzung der Zielvorgaben voraus und verlangt ganz besonders von den strategischen Organen eine hohe Identifikation mit der gestellten Aufgabe. Wichtig ist namentlich eine gezielte Planung mit klaren Botschaften, um der zunehmenden Verunsicherung an der Basis entgegenzutreten. Der Einbezug, die Motivation und das Engagement aller Akteure spielen eine zentrale Rolle. Es genügt aber nicht, alle Kräfte für die Reform zu binden. Vielmehr sind möglichst rasch und gezielt Ressourcen für den Aufbau neuer, zukunftsgerichteter Fachbereiche und Studiengänge freizuspielen. 4 Stand, Perspektiven, Beurteilungen Dieses Kapitel zeigt in Übersichtsform den aktuellen Stand, die wesentlichen Aufgaben und Arbeiten bis zum Ende der Aufbauphase 2003 (Perspektiven) sowie eine Beurteilung des Entwicklungsstands. Beobachtungen und Beurteilungen zu den einzelnen Fachhochschulen finden sich nach Fachhochschulen geordnet in Ziffer Führungsorganisation und Strategieentwicklung Stand In allen Regionen mussten zunächst die rechtlichen Grundlagen für die neue Führungsorganisation der Fachhochschulen geschaffen werden. Diese sind inzwischen mit Ausnahme der Fachhochschule Zentralschweiz (FHZ) in Kraft 27. Die neuen Führungsgremien sind eingesetzt, konnten in manchen Regionen jedoch noch wenig Wirkung entfalten. In der Haute Ecole Spécialialisée de Suisse Occidentale (HES- SO) wurde die Wirtschaft nicht in dem vom Bundesrat gewünschten Ausmass in die strategische Führung einbezogen. Die Führung der Fachhochschulen ist gegenwärtig noch weitgehend operativer Natur. Der bisherige Aufbauprozess ist gekennzeichnet durch Koordination und noch wenig strategische Führung. Die Führungskonzepte weisen grosse Unterschiede auf: beispielsweise weitgehende Autonomie der Teilschulen in der Fachhochschule Ostschweiz (FHO), ausgeprägte Koordination in der BFH, unterschiedliche Konzepte eines New Public Management (NPM) der FH der italienischen Schweiz (SUPSI), der Zürcher Fachhochschule (ZFH) und der FHZ, Entwicklung von lokaler zu zunehmend regionaler Führung in der Westschweiz und der Nordwestschweiz Perspektiven Die Entwicklung von Strategien der Fachhochschulen steht in Einzelfällen erst am Anfang und bedarf insgesamt noch grosser Anstrengungen. Aufgrund der Tatsache, dass einzelne strategische Organe erst kürzlich eingesetzt wurden oder terminge- 27 Bis zum Inkrafttreten des bereits in den Parlamenten verabschiedeten Konkordates (voraussichtlich ) gilt eine Verwaltungsvereinbarung. 20

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