BEGRÜNDUNG Entwurf vom KLARSTELLUNGSSATZUNG BOXBACH nach 34 (4) Satz 1 Nr. 1 BauGB
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- Lennart Glöckner
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1 KLARSTELLUNGSSATZUNG BOXBACH nach 34 (4) Satz 1 Nr. 1 BauGB BEGRÜNDUNG Entwurf vom MARKT HENGERSBERG LANDKREIS DEGGENDORF REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN Seite 1 von 10
2 1. Lage Die Ortschaft Boxbach liegt etwa 5 km nordwestlich vom Markt Hengersberg. Nach der Gliederung Bayerns in Verwaltungsregionen befindet sich der Markt Hengersberg in der Region 12 Donau-Wald. 1 Der Geltungsbereich, rot umrandet, umfasst die maßstabsbildende Bebauung, die einerseits optisch wahrnehmbar ist und andererseits ein gewisses Gewicht hat um ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem Charakter zu prägen. Abb. 1: Geltungsbereich (rot) der, ohne Maßstab 1 (Regionalplan Region 12) Entwurf vom Seite 2 von 10
3 2. Allgemeines / Planungsanlass In der Ortsmitte von Boxbach, also im Zusammenhang des bebauten Ortsteils, ist ein Ersatzbau für ein bestehendes Wohngebäudes geplant. In diesem Zuge soll der Ortsrand über die Aufstellung einer Klarstellungssatzung definiert werden. Der Markt Hengerserberg hat am.. beschlossen hierfür eine Klarstellungssatzung nach 34 (4) Satz 1 Nr. 1 BauGB aufzustellen. 3. Ziele und Zwecke der Planung Ziel ist es, den Ortsrand gemäß dem tatsächlich vor Ort vorhanden Bestand, neu zu definieren. Durch die Reduzierung des Geltungsbereiches der Satzung auf die von Bebauung überprägten Flächen ist von keiner Beeinträchtigung der in 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a genannten Schutzgüter auszugehen. 4. Planungsvoraussetzungen Der Flächennutzungsplan zeigt auf der Fläche der Klarstellungsssatzung eine Bebauung im Außenbereich auf. Im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Markt Hengersberg soll dieser Bereich zukünftig als Dorfgebiet (MD) dargestellt werden, da hier von einer städtebaulichen Entwicklung mit erheblichem Gewicht auszugehen ist und die Gefahr einer Splittersiedlung nicht gegeben ist. Geltungsbereich der Klarstellungssatzung Abb. 2: Auszug aus dem Flächennutzungsplan des Markts Hengersberg Entwurf vom Seite 3 von 10
4 5. zur Klarstellungsatzung Boxbach Der Markt Hengersberg ist gehalten für die Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des dringenden Wohnbaubedarfs zu sorgen. Eine behutsame bauliche Fortentwicklung kleinerer Ortschaften steht dieser Aussage nicht entgegen. Dabei hat der Markt die städtebaulichen Anforderungen und das Wohl der Allgemeinheit untereinander gerecht abzuwägen. Der Geltungsbereich der Satzung wurde sehr behutsam ausgewählt und auf die von vorhandener Bebauung geprägter Flächen begrenzt. Im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wird die Darstellung wie unter Punkt 4. auf ein Dorfgebiet korrigiert. Die Bedarfseinrichtungen zentrale Wasserversorgungsanlage, Erschließungsstraße, Abwasserentsorgung und die Stromversorgung sind im Satzungsgebiet vorhanden. 6. Erschließung Die verkehrstechnische Erschließung von Boxbach erfolgt über eine Gemeindeverbindungsstraße. 7. Wasserversorgung Die Wasserversorgung ist gesichert und erfolgt über das öffentliche Wassernetz der Gemeindlichen Werke Hengersberg. 8. Abwasserbeseitigung Die Abwasserbeseitigung erfolgt über private Kleinkläranlagen. 9. Stromversorgung Die Stromversorgung des Gebietes ist durch das Versorgungsnetz der Bayernwerk AG gewährleistet. 10. Abfallentsorgung Der Ort Boxbach wird, ebenso wie das gesamte Landkreisgebiet, über den Zweckverband Abfallwirtschaft Donau-Wald (ZAW), dem der Landkreis Deggendorf zugeordnet ist, entsorgt. Besondere, über den allgemein zu erwartenden Rahmen hinausgehende Anforderungen an die Abfallwirtschaft zeichnen sich durch das Plangebiet nicht ab. 11. Fernmeldenetz Der Ortsbereich ist an das vorhandene Fernmeldenetzes angebunden. Entwurf vom Seite 4 von 10
5 12. Denkmalschutz Innerhalb des Geltungsbereiches der Klarstellungssatzung befindet sich das Baudenkmal D Wohnstallhaus, Flachsatteldachbau mit Blockbau-Obergeschoss, weitem Vordach und Traufschrot, 1. Drittel 19. Jh 2 Planungsgebiet Abb. 3: Luftbild Boxbach mit Darstellung des Baudenkmals (rosa), ohne Maßstab Für dieses Baudenkmal gibt es besondere Schutzbestimmungen gemäß der Artikel 4 6 DSchG. Da durch diese Klarstellungssatzung nur der vor Ort tatsächlich bestehende Ortsrand definiert werden soll, kommt es zu keiner Beeinträchtigung der Baudenkmäler. Auch durch die Errichtung des geplanten Ersatzbaues kommt es zu keiner Beeinträchtigung des Baudenkmales, da sich dieser an die Bebauung nach Art und Maß der baulichen Nutzung der umgebenden Bebauung anpassen muss und als Ersatz für ein an dieser Stelle bereits vorhandenes Gebäude errichtet wird. 2 (BayernViewer, 2018) Entwurf vom Seite 5 von 10
6 13. Überschwemmungsgebiet An Hand der Karte des Bayern-Viewer Aqua (Bild unten) in Bayern ist die Lage und Ausdehnung der Schutzgebiete und dem festgesetzten Überschwemmungsgebiet um Boxbach erkennbar. Daraus ist ersichtlich, dass das Planungsgebiet frei von jeglichen Restriktionen dieser Art ist. 3 Planungsgebiet Abb. 4: Überschwemmungsgebiet, ohne Maßstab 3 (BayernViewer, 2018) Entwurf vom Seite 6 von 10
7 14. Wassersensibler Bereich Wassersensible Bereiche sind Standorte, die vom Wasser beeinflusst werden. Nutzungen können hier beeinträchtigt werden durch über die Ufer tretende Flüsse und Bäche, zeitweise hohen Wasserabfluss in sonst trockenen Tälern oder zeitweise hoch anstehendes Grundwasser. Im Unterschied zu amtlich festgesetzten oder für die Festsetzung vorgesehenen Überschwemmungsgebieten kann bei dieser Fläche nicht angegeben werden, wie wahrscheinlich Überschwemmungen sind. Die Flächen können je nach örtlicher Situation ein kleines oder auch ein extremes Hochwasserereignis abdecken. An Hand der Karte des Bayern-Viewer (Bild unten) in Bayern ist die Lage und Ausdehnung des wassersensiblen Bereiches um Boxbach erkennbar. 4 Daraus ist ersichtlich, dass sich das Planungsgebiet nicht in einem wassersensiblen Bereich befindet. Planungsgebiet Abb. 5: Wassersensibler Bereich, ohne Maßstab Hellgrün: Wassersensibler Bereich 4 (BayernViewer, 2018) Entwurf vom Seite 7 von 10
8 15. Umweltbelange Biotope und Schutzgebiete Die Ortschaft Boxbach ist vom Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald umgeben. Südlich und westlich des Planungsgebietes befindet sich das FFH- Gebiet Extensivwiesen östlich Deggendorf. Zudem befindet sich Boxbach, sowie der Großteil des Landkreises, im Naturpark Bayerischer Wald. Aufgrund des geplanten Bauvorhabens (Ersatzbau) kann eine Beeinflussung der durch die einzelnen Schutzgebiete geschützten Arten, sowie der Wechselwirkung der Schutzgebiete untereinander, ausgeschlossen werden. Der Geltungsbereich der Klarstellungssatzung läuft im Südwesten direkt an der bestehenden Gebäudekante entlang. Zwischen den im Südwesten angrenzenden Extensivwiesen und diesem Bestandsgebäude verläuft noch ein Feldweg. Eine Beeinträchtigung der Extensivwiesen durch den Geltungsbereich der Satzung ist damit nicht gegeben. Zusätzlich lässt die rigorose Abgrenzung durch die Satzung auf den Bestand nur neue Gebäude als Ersatz für bestehende bzw. auf inneren Baulücken zu. Eine Ausdehnung baulicher Tätigkeit in Richtung des FFH-Gebietes ist somit durch diese Satzung nicht möglich. Planungsgebiet Abb. 6: Schutzgebiete (FINWeb 2018) Rosa: Hellgrün: FFH-Gebiet Extensivwiesen östlich Deggendorf Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald Entwurf vom Seite 8 von 10
9 Flächendeckend befindet sich im Bereich des gesamten Bildausschnittes der Naturpark Bayerischer Wald. Außerhalb des Geltungsbereiches der Klarstellungssatzung befinden sich zahlreiche Biotope. 5 Diese Biotope werden durch die Klarstellungssatzung nicht beeinträchtigt. Zudem sind im Bereich der Klarstellungssatzung keine Biotope, die gemäß BNatSchG 30 bzw. Art. 16 BayNatSchG i. V. m. 39 BNatSchG unter Schutz stehen, vorhanden. Planungsgebiet Rot schraffiert: amtlich kartierte Biotope Durch die Abgrenzung des Geltungsbereichs der Satzung, beschränkt auf die von bereits durch Bebauung geprägten Flächen wird das Landschaftsbild nicht beeinträchtigt. 5 (BayernViewer, 2018) Entwurf vom Seite 9 von 10
10 16. Planunterlagen 1) Lageplan Satzung M: 1:1.000 Entwurfsbearbeitung: Iggensbach, den Ursula Jocham Büro Jocham + Kellhuber Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Geltungsbereich (rot) der, ohne Maßstab... 2 Abb. 2: Auszug aus dem Flächennutzungsplan des Markts Hengersberg... 3 Abb. 3: Luftbild Boxbach mit Darstellung des Baudenkmals (rosa), ohne Maßstab... 5 Abb. 4: Überschwemmungsgebiet, ohne Maßstab... 6 Abb. 5: Wassersensibler Bereich, ohne Maßstab... 7 Abb. 6: Schutzgebiete (FINWeb 2018)... 8 Literaturverzeichnis BauGB. Baugesetzbuch. Bayern Viewer. (2018) FIN Web. Zugriff am Regionalplan Region 12. Entwurf vom Seite 10 von 10
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