Auf dem Weg zur neuen regionalen Radio- und Fernsehlandschaft

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Auf dem Weg zur neuen regionalen Radio- und Fernsehlandschaft"

Transkript

1 Bundesamt für Kommunikation Auf dem Weg zur neuen regionalen Radio- und Fernsehlandschaft Matthias Ramsauer Vizedirektor, Leiter Abteilung Radio und Fernsehen BAKOM-Mediengespräch, 11. Juli 2007

2 Übersicht Ziele Meilensteine Leistungsaufträge für regionale Veranstalter Grundsätze Gebührensplitting Konzessionen für regionale Veranstalter: Ausschreibungsverfahren 2

3 Ziele Verfassungsrechtlicher Leistungsauftrag gemäss Art. 93 Abs. 2 BV richtet sich an das Rundfunksystem als ganzes Beitrag zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung sowie zur Unterhaltung unter Berücksichtigung der Eigenheiten des Landes und der Bedürfnisse der Kantone Gesetzgeber hat Weichenstellungen vorgenommen: Sicherstellung Service public auf nationaler und sprachregionaler Ebene: SRG Sicherstellung Service public auf regionaler Ebene: Private Veranstalter 3

4 Meilensteine Definition der Versorgungsgebiete (Entscheid des Bundesrates vom 4. Juli 2007) Festlegung der Leistungsaufträge Festlegung der Gebührensplittingbeiträge pro Versorgungsgebiet (wo vorgesehen) Ausschreibung der einzelnen Konzessionen 4

5 Rechte und Pflichten Rechte: Radioveranstalter: UKW-Frequenz Gratisverbreitung auf Kabelnetzen im Versorgungsgebiet z.t. Gebührensplitting (ca. 18 Mio. CHF) TV-Veranstalter: Pflichten: Gratisverbreitung auf Kabelnetzen im Versorgungsgebiet Gebührensplitting (ca. 32 Mio. CHF) Beitrag zum regionalen Service Public durch Erfüllung des Leistungsauftrages Verbreitung 5

6 Elemente der Leistungsaufträge Input Output Verbreitung - Systematische Qualitätssicherung - Arbeitsbedingungen - Aus- und Weiterbildung - Programmauftrag betreffend Information, d.h. relevantes und vielfältiges Informationsangebot aus dem lokal-regionalen Raum zu Politik, Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Sport - Programmfenster (wo vorgesehen) - Verbot bestimmter Sendungsarten (Radarwarnungen, Gewinnspiele, pornografische Werbung) - Versorgung des Gebiets gemäss Auflagen in der Funkkonzession 6

7 Gebührensplitting: rechtliche Vorgaben Anspruch auf 4 % des Ertrags der Empfangsgebühren (Art. 40 RTVG): ca. 18 Mio. Franken für Radio ca. 32 Mio. Franken für Fernsehen Eigenfinanzierungspflicht (Art. 39 RTVV): Radio: 50% TV: 30 bis 50 % Berücksichtigung von Grösse und Wirtschaftspotenzial des Versorgungsgebietes Aufwand für Erfüllung des Leistungsauftrages 7

8 Mögliches Berechnungssystem Sockelbetrag für alle gleich (bestimmter Prozentsatz der zu verteilenden Gelder) Verbreitungskosten Verteilung des verbleibenden Betrages auf die einzelnen Versorgungsgebiete unter Berücksichtigung bestimmter Faktoren, z.b.: Zahl der potenziellen Zuschauer bzw. Zuhörerinnen Durchschnittliches Haushaltseinkommen Anteil Dienstleistungssektor Sonderleistungen (Programmfenster, Zweisprachigkeit) 8

9 Verfahren Ausschreibung der Konzessionen im August 2007 mit: Individuellem Leistungsauftrag Bekanntgabe des Splittingbeitrages (wo vorgesehen) Ausschreibungsverfahren (Anhörung, rechtliches Gehör, Auswertung) Verfügungen ab Frühling 2008 Rechtsmittelverfahren 9

Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht Kommunikations- und Energierecht II. Radio und Fernsehen. Prof. Dr. Isabelle Häner Zürich, 4.

Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht Kommunikations- und Energierecht II. Radio und Fernsehen. Prof. Dr. Isabelle Häner Zürich, 4. Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht Kommunikations- und Energierecht II. Radio und Fernsehen Prof. Dr. Isabelle Häner Zürich, 4. November 2016 Vorbereitung Gesetze: RTVG Literatur: Häner/Lienhard/Tschannen/Uhlmann/Vogel,

Mehr

Qualitätssicherung und Programmanalyse bei den lokalen Veranstaltern

Qualitätssicherung und Programmanalyse bei den lokalen Veranstaltern Bundesamt für Kommunikation Qualitätssicherung und Programmanalyse bei den lokalen Veranstaltern, Vizedirektor BAKOM Leiter Abteilung Radio und Fernsehen BAKOM-Mediengespräch, 7. Juli 2010 Konzessionierung

Mehr

Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht Kommunikations- und Energierecht II. Radio und Fernsehen. Prof. Dr. Isabelle Häner Zürich, 27.

Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht Kommunikations- und Energierecht II. Radio und Fernsehen. Prof. Dr. Isabelle Häner Zürich, 27. Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht Kommunikations- und Energierecht II. Radio und Fernsehen Prof. Dr. Isabelle Häner Zürich, 27. Oktober 2017 Vorbereitung Gesetze: RTVG Literatur: Häner/Lienhard/Tschannen/Uhlmann/Vogel,

Mehr

Das neue Abgabesystem für Radio und Fernsehen

Das neue Abgabesystem für Radio und Fernsehen Bundesamt für Kommunikation Das neue Abgabesystem für Radio und Fernsehen, Direktor BAKOM-Mediengespräch, 3. Juli 2012 Ausgangslage: 4 Prämissen Technischer und funktionaler Wandel verändern Empfangsgebühr.

Mehr

Radio- und Fernsehverordnung

Radio- und Fernsehverordnung Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) Änderung vom (Anhörung) Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Radio- und Fernsehverordnung vom 9. März 2007 1 wird wie folgt geändert: Art. 6 Abs. 1 Bst. b b.

Mehr

Konzession für ein UKW-Radio mit Leistungsauftrag

Konzession für ein UKW-Radio mit Leistungsauftrag Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK CH-3003 Bern, GS-UVEK CH-3003 Bern, GS-UVEK Bern, 7. Juli 2008 (Stand 21. Juni 2012) Konzession für ein UKW-Radio mit Leistungsauftrag

Mehr

Konzession für ein UKW-Radio mit Leistungsauftrag

Konzession für ein UKW-Radio mit Leistungsauftrag Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK CH-3003 Bern, GS-UVEK CH-3003 Bern, GS-UVEK Bern, 7. Juli 2008 (Stand 21. Juni 2012) Konzession für ein UKW-Radio mit Leistungsauftrag

Mehr

Konzession für ein Regionalfernsehen mit Leistungsauftrag und Gebührenanteil

Konzession für ein Regionalfernsehen mit Leistungsauftrag und Gebührenanteil Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK CH-3003 Bern, GS-UVEK CH-3003 Bern, GS-UVEK Bern, 31. Oktober 2008 (Stand 21. Juni 2012) Konzession für ein Regionalfernsehen

Mehr

Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht Kommunikations- und Energierecht II. Radio und Fernsehen. Prof. Dr. Isabelle Häner Zürich, 21.

Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht Kommunikations- und Energierecht II. Radio und Fernsehen. Prof. Dr. Isabelle Häner Zürich, 21. Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht Kommunikations- und Energierecht II. Radio und Fernsehen Prof. Dr. Isabelle Häner Zürich, 21. November 2014 Vorbereitung Gesetze: RTVG Literatur: Häner/Lienhard/Tschannen/Uhlmann/Vogel,

Mehr

Anhörung zum Entwurf für eine neue Radio- und Fernsehverordnung (RTVV)

Anhörung zum Entwurf für eine neue Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) economiesuisse Hegibachstrasse 47 8032 Zürich Chur, 25. Juli 2006 ME/cb Anhörung zum Entwurf für eine neue Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) Sehr geehrte Herren Für die Möglichkeit, zu dieser Vorlage

Mehr

Konzession für ein UKW-Radio mit Leistungsauftrag und Gebührenanteil

Konzession für ein UKW-Radio mit Leistungsauftrag und Gebührenanteil Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK CH-3003 Bern, GS-UVEK CH-3003 Bern, GS-UVEK Bern, 7. Juli 2008 (Stand 21. Juni 2012) Konzession für ein UKW-Radio mit Leistungsauftrag

Mehr

Leistungsaufträge bei Radio und Fernsehen und ihre Umsetzung

Leistungsaufträge bei Radio und Fernsehen und ihre Umsetzung Bundesamt für Kommunikation Leistungsaufträge bei Radio und Fernsehen und ihre Umsetzung, Direktor BAKOM-Mediengespräch, 8. Juli 2009 Leistungsauftrag Aufsicht Erfüllung Aktivitäten Ablauf Leistungsauftrag

Mehr

Direkte und indirekte Medienförderung

Direkte und indirekte Medienförderung Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM Faktenblatt 3 zum Bundesgesetz über elektronische Medien (Vernehmlassungsentwurf) Direkte

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Dezember 2008 KR-Nr. 366/2008 1880. Dringliches Postulat (Vergabe Radio/TV-Konzessionen: Medienvielfalt und Arbeitsplätze

Mehr

Konzession für ein Regionalfernsehen mit Leistungsauftrag und Gebührenanteil

Konzession für ein Regionalfernsehen mit Leistungsauftrag und Gebührenanteil Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energieund Kommunikation UVEK CH-00 Bern. GS-UVEK CH-00

Mehr

Die Situation in der Schweiz

Die Situation in der Schweiz Meilensteine zur Verbreitung von lokalem Hörfunk und Bürgermedien über DAB Die Situation in der Schweiz Kaiserslautern 2014-07-03 Lukas Weiss, UNIKOM Komplementäre Radioprogramme der Schweiz... gibt es

Mehr

Ausgangslage: Das Problem

Ausgangslage: Das Problem Online als Service Public? Grenzen für die SRG im Netz Prof. Dr. Urs Saxer LL.M. Rechtsanwalt SwissMediaForum 12./13. Mai 2011 KKL Luzern Ausgangslage: Das Problem Gesetz will starke SRG Die SRG trägt

Mehr

AK Sparten- und Zielgruppensender VPRT Reto Zumoberhaus

AK Sparten- und Zielgruppensender VPRT Reto Zumoberhaus AK Sparten- und Zielgruppensender VPRT 20.11.2013 Reto Zumoberhaus Einstellung Analogabschaltung: Aktuelle Situation, Entwicklung und Erfahrungen aus der Schweiz FOLIE 1 Swisscable: Der Verband der Schweizer

Mehr

Entwicklungsmöglichkeiten für private elektronische Medien

Entwicklungsmöglichkeiten für private elektronische Medien Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM 25. Januar 2017 Entwicklungskeiten für private elektronische Medien Bericht des BAKOM im

Mehr

DAB+ in der Schweiz: jüngste Entwicklungen

DAB+ in der Schweiz: jüngste Entwicklungen Bundesamt für Kommunikation Radio und Fernsehen DAB+ in der Schweiz: jüngste Entwicklungen Workshop der Arbeitsgruppe Digitaler Hörfunk; Wien, 4. Mai 2012, Bundesamt für Kommunikation, Schweiz Geschichte

Mehr

Richtlinien des Bundesrates für die Nutzung von Frequenzen für Radio und Fernsehen im VHF- und UHF-Band

Richtlinien des Bundesrates für die Nutzung von Frequenzen für Radio und Fernsehen im VHF- und UHF-Band Richtlinien des Bundesrates für die Nutzung von Frequenzen für Radio und Fernsehen im VHF- und UHF-Band (VHF/UHF-Richtlinien) vom 2. Mai 2007 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 54 Absatz

Mehr

Verfügung. Einschreiben mit Rückschein. Radio Emme AG, Dorfstrasse 29, 3550 Langnau

Verfügung. Einschreiben mit Rückschein. Radio Emme AG, Dorfstrasse 29, 3550 Langnau Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK CH-3003 Bern, GS-UVEK

Mehr

Das duale Rundfunksystem der Schweiz

Das duale Rundfunksystem der Schweiz Dr. iur. Matthias Ackeret Das duale Rundfunksystem der Schweiz Unter Berücksichtigung des vierten Fernsehkanals als Versuch einer staatlichen Medienpolitik Stämpfli Verlag AG Bern 1998 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

s Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren). Volksinitiative

s Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren). Volksinitiative Nationalrat Herbstsession 017 e-parl 15.08.017 1:04-1 - 16.071 s Ja zur Abschaffung der Radio- und Billag-Gebühren). Volksinitiative Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates Beschluss des Ständerates Anträge

Mehr

Radio und Fernsehen. 1. Rechtsgrundlagen

Radio und Fernsehen. 1. Rechtsgrundlagen Radio und Fernsehen Öffentliche Ausschreibung: Erteilung von drei zugangsberechtigten Veranstalterkonzessionen für eine zweite T-DAB-Plattform in der deutschsprachigen Schweiz vom 15. August 2006 Das Bundesamt

Mehr

Meldepflicht von Programmveranstaltern (Art. 3 RTVG und Art. 2 RTVV) analog:

Meldepflicht von Programmveranstaltern (Art. 3 RTVG und Art. 2 RTVV) analog: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM Meldepflicht von Programmveranstaltern (Art. 3 RTVG und Art. 2 RTVV) Meldeformular I. Allgemeine

Mehr

Polittalk digital. Inhalt

Polittalk digital. Inhalt easyvote school Inhalt In der Klasse wird der geschaut. Der Clip wird zwischendurch gestoppt, um in der Klasse abzustimmen oder Begriffe zu klären. Die SuS notieren sich einzelne Argumente. Ziele Die SuS

Mehr

Meldepflicht von Programmveranstaltern (Art. 3 RTVG und Art. 2 RTVV)

Meldepflicht von Programmveranstaltern (Art. 3 RTVG und Art. 2 RTVV) Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM Meldepflicht von Programmveranstaltern (Art. 3 RTVG und Art. 2 RTVV) Meldeformular I. Allgemeine

Mehr

Medien: Standortbestimmung

Medien: Standortbestimmung Medien: Standortbestimmung medienkritik-schweiz.ch Zürich, Kulturpark 17. November 2016 Programm Dr. Philip Kübler, Präsident Medienkritik Schweiz: Begrüssung Auseinandersetzung mit den Medien: Was lässt

Mehr

Radio und Fernsehen. vom 15. August 2006

Radio und Fernsehen. vom 15. August 2006 Öffentliche Ausschreibung für die Erteilung von drei zugangsberechtigten Veranstalterkonzessionen für eine zweite T-DAB-Plattform in der deutschsprachigen Schweiz vom 15. August 2006 Das Bundesamt für

Mehr

Digitale Migration Schweizer digitale Konsenskultur?

Digitale Migration Schweizer digitale Konsenskultur? Bundesamt für Kommunikation Abteilung Medien Digitale Migration Schweizer digitale Konsenskultur? Jürg Bachmann, Verband Schweizer Privatradios VSP Marcel Regnotto, Bundesamt für Kommunikation BAKOM DAB+

Mehr

Konzession für den Teleclub

Konzession für den Teleclub Konzession für den Teleclub (Konzession Teleclub) vom 24. Mai 2006 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf das Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 1 über Radio und Fernsehen (RTVG) und in Ausführung der

Mehr

Finanzhilfen für die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitenden gebührenfinanzierter Lokalradios-

Finanzhilfen für die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitenden gebührenfinanzierter Lokalradios- Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM Abteilung Medien Sektion Grundlagen Medien BAKOM 15. August 2016 Finanzhilfen für die Aus-

Mehr

Die neue Abgabe für Radio und Fernsehen

Die neue Abgabe für Radio und Fernsehen Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM Faktenblatt 1 zur RTVG-Revision Die neue Abgabe für Radio und Fernsehen Haushalte und Unternehmen,

Mehr

Verfügung. Einschreiben mit Rückschein. Stiftung Radio HerzSchlaG, Engelaustrasse 15, Postfach, 9001 St. Gallen

Verfügung. Einschreiben mit Rückschein. Stiftung Radio HerzSchlaG, Engelaustrasse 15, Postfach, 9001 St. Gallen Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Einschreiben mit Rückschein Stiftung Radio HerzSchlaG Engelaustrasse 15 Postfach 9001 St. Gallen Referenz/Aktenzeichen: VG-Radio

Mehr

sn MEDIA Programm Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft

sn MEDIA Programm Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft Ständerat Frühjahrssession 009 e-parl 6.0.009 - - :7 07.074 sn MEDIA Programm 007-0. Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft Entwurf des Bundesrates vom. September 007 Bundesbeschluss zur Genehmigung

Mehr

Jean-Michel Cina, Präsident SRG SSR. Die Leistungen der SRG als nationale Klammer für den medialen Service Public

Jean-Michel Cina, Präsident SRG SSR. Die Leistungen der SRG als nationale Klammer für den medialen Service Public Jean-Michel Cina, Präsident SRG SSR Die Leistungen der SRG als nationale Klammer für den medialen Service Public Keine Angst ich spreche nicht über Geld! Charles Ferdinand Ramuz Was haben wir Schweizer

Mehr

Service public bei Radio und Fernsehen

Service public bei Radio und Fernsehen Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM Faktenblatt 2 zur RTVG-Revision Service public bei Radio und Fernsehen Radio und Fernsehen

Mehr

Anhörung und Sitzung der EMEK zum Service Public

Anhörung und Sitzung der EMEK zum Service Public Anhörung und Sitzung der EMEK zum Service Public Axel Wüstmann Roger Elsener Bern, 27. Februar 2015 Ausgangslage Öffentlich-rechtliche Sender wie die SRG und der Auftrag des sog. Service Public ist grundsätzlich

Mehr

Programmanalyse Regionalfernsehen

Programmanalyse Regionalfernsehen Programmanalyse Regionalfernsehen Steffen Kolb Biel, 16. August 2011 Einführung: Mediensystemischer und normativer Hintergrund Idee des öffentlichen Rundfunks / Public Service Broadcasting / Service Public

Mehr

Inkrafttreten des revidierten Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG): Wesentliche Neuerungen für lokale/regionale Radio- und Fernsehveranstalter

Inkrafttreten des revidierten Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG): Wesentliche Neuerungen für lokale/regionale Radio- und Fernsehveranstalter Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM Radio und Fernsehen CH-2501 Biel, BAKOM, fim An alle lokalen und regionalen Radio- und

Mehr

Verfügung. Einschreiben mit Rückschein. Verein Radio 3FACH, Zürichstrasse 49, 6004 Luzern

Verfügung. Einschreiben mit Rückschein. Verein Radio 3FACH, Zürichstrasse 49, 6004 Luzern Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Einschreiben mit Rückschein Verein Radio 3FACH Zürichstrasse 49 6004 Luzern Referenz/Aktenzeichen: VG-Radio 20 Bern, 7. Juli

Mehr

DigiMig und Verbreitungsupdate

DigiMig und Verbreitungsupdate DigiMig und Verbreitungsupdate VSP Mitgliederversammlung 24.März 2016 Bern Übersicht DigiMig Nutzungsforschung Das erste DAB+ Smartphone ist da! Was macht die DigiMig Kerngruppe zur Zeit? Diverse zu Radioverbreitung

Mehr

Zürich, 8. Juni 2007 Anhörung: Entwurf zu einer neuen Konzession der SRG SSR idée suisse ab 1. Januar 2008

Zürich, 8. Juni 2007 Anhörung: Entwurf zu einer neuen Konzession der SRG SSR idée suisse ab 1. Januar 2008 Bundesamt für Kommunikation BAKOM Postfach 2501 Biel Zürich, 8. Juni 2007 Anhörung: Entwurf zu einer neuen Konzession der SRG SSR idée suisse ab 1. Januar 2008 Sehr geehrter Herr Direktor Sehr geehrte

Mehr

Medienregulierung im digitalen Raum

Medienregulierung im digitalen Raum Bundesamt für Kommunikation Medien und Post Nancy Wayland Bigler Medienregulierung im digitalen Raum Standortbes3mmung und Ausblick in die hybride Welt Medienrechtstagung 14. Mai 2014 Zürich 2 Strenge

Mehr

Anhörung Service Public

Anhörung Service Public Anhörung Service Public Nationalrätin Natalie Rickli, SVP Dienstag, 24. März 2015 Kongresszentrum Allresto, Bern Definition Service Public Service Public: Leistungen, die der Staat zwingend erbringen muss

Mehr

Anhörung Service Public

Anhörung Service Public Anhörung Service Public Nationalrätin Natalie Rickli, SVP Dienstag, 24. März 2015 Kongresszentrum Allresto, Bern Definition Service Public Service Public: Leistungen, die der Staat zwingend erbringen muss

Mehr

Verfügung. Einschreiben mit Rückschein. Verein Radio Schaffhauser Alternative "Rasa", Mühlenstrasse Schaffhausen

Verfügung. Einschreiben mit Rückschein. Verein Radio Schaffhauser Alternative Rasa, Mühlenstrasse Schaffhausen Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Einschreiben mit Rückschein Verein Radio Schaffhauser Alternative Rasa Mühlenstrasse 40 8200 Schaffhausen Referenz/Aktenzeichen:

Mehr

1 Radio und Fernsehen in der CH

1 Radio und Fernsehen in der CH easyvote school 1 Radio und Fernsehen in der CH Inhalt Die SuS befassen sich mit der Regelung von Radio und Fernsehen in der Bundeverfassung, den Konzessionen und der Gebührenfinanzierung. Ziele Die SuS

Mehr

Jahresbericht der Radio- und Fernsehveranstalter

Jahresbericht der Radio- und Fernsehveranstalter Jahresbericht der Radio- und Fernsehveranstalter Erhebungsperiode: Kalenderjahr 2011 (1.1.2011 bis 31.12.2011) Rechtsgrundlage RTVO Art. 27 A. Allgemeine Angaben A1. Name des Programms Schaffhauser Fernsehen

Mehr

a. die Zuschauerinnen und Zuschauer vielfältig und sachgerecht informieren;

a. die Zuschauerinnen und Zuschauer vielfältig und sachgerecht informieren; #ST# Konzession für RTL/ProSieben Schweiz (Konzession RTL/ProSieben Schweiz) vom 15. März 1999 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf das Bundesgesetz vom 21. Juni 199l 1 über Radio und Fernsehen (RTVG)

Mehr

Bundesgesetz über elektronische Medien

Bundesgesetz über elektronische Medien Bundesgesetz über elektronische Medien http://bit.ly/bgem_reporterforum_18 Dominique Strebel, Studienleiter MAZ Ausgangspunkt: Bundesverfassung Art. 93 Radio und Fernsehen 1 Die Gesetzgebung über Radio

Mehr

Programmqualität aus Publikumssicht SRG und Lokalrundfunk im Herbst 2010

Programmqualität aus Publikumssicht SRG und Lokalrundfunk im Herbst 2010 IPMZ Institut für Publizistikwissenschaft und Medienforschung Programmqualität aus Publikumssicht SRG und Lokalrundfunk im Herbst 2010 Prof. Dr. Heinz Bonfadelli / Dr. Benjamin Fretwurst IPMZ Institut

Mehr

Das zukünftige Bundesgesetz über elektronische Medien auf einen Blick

Das zukünftige Bundesgesetz über elektronische Medien auf einen Blick Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM Faktenblatt 1 zum Bundesgesetz über elektronische Medien (Vernehmlassungsentwurf) Das zukünftige

Mehr

Verfügung vom 12. November 2008

Verfügung vom 12. November 2008 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM Verfügung vom 12. November 2008 des Bundesamtes für Kommunikation BAKOM in Sachen gegen

Mehr

Dr. Christoph Meyer, LL.M. Übungen öffentliches Recht, HS 2013 Advokat

Dr. Christoph Meyer, LL.M. Übungen öffentliches Recht, HS 2013 Advokat Dr. Christoph Meyer, LL.M. Übungen öffentliches Recht, HS 2013 Advokat Fall 9 Sachverhalt Mit Schreiben vom 11. März 2009 sandte die Billag AG (nachfolgend Billag) X. einen Fragebogen über dessen Radio-

Mehr

E-Government im BAKOM

E-Government im BAKOM Bundesamt für Kommunikation Kommunikation E-Government im BAKOM, Leiter Kommunikation BAKOM-Mediengespräch, 9. Juli 2008 Übersicht E- Government Unsere Vision Unsere Angebote Die Zukunft 2 E-Government

Mehr

SCHWEIZER RADIO UND TV FÜR IMMER ABSCHALTEN? NEIN ZU NO BILLAG! Abstimmung vom 4. März 2018 NEIN. No-Billag-Initiative

SCHWEIZER RADIO UND TV FÜR IMMER ABSCHALTEN? NEIN ZU NO BILLAG! Abstimmung vom 4. März 2018 NEIN. No-Billag-Initiative SCHWEIZER RADIO UND TV FÜR IMMER ABSCHALTEN? NEIN ZU NO BILLAG! Abstimmung vom 4. März 2018 NEIN No-Billag-Initiative Ein Franken pro Tag Die Radio- und Fernsehgebühren werden gesenkt und betragen ab 2019

Mehr

Empfangsgebühren und internetfähige Multimedia-Geräte

Empfangsgebühren und internetfähige Multimedia-Geräte Bundesamt für Kommunikation Aufsicht und Funkkonzessionen Empfangsgebühren und internetfähige Multimedia-Geräte, Stellvertretende Direktorin, Leiterin Abteilung Aufsicht und Funkkonzessionen BAKOM-Mediengespräch,

Mehr

Verfügung. Einschreiben mit Rückschein. Radio Berner Oberland AG, Aareckstrasse 6, 3800 Interlaken

Verfügung. Einschreiben mit Rückschein. Radio Berner Oberland AG, Aareckstrasse 6, 3800 Interlaken Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Einschreiben mit Rückschein Radio Berner Oberland AG Aareckstrasse 6 3800 Interlaken Referenz/Aktenzeichen: VG-Radio 12 Bern,

Mehr

: Anhörung zum Entwurf für eine neue Radio- und Fernsehverordnung (RTVV)

: Anhörung zum Entwurf für eine neue Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) Ihr Zeichen Unser Zeichen Direktwahl Datum 521-0204/buc 031 324 96 69 18. August 2006 Bundesamt für Kommunikation Postfach 2501 Biel rtvg@bakom.admin.ch 521-0204: Anhörung zum Entwurf für eine neue Radio-

Mehr

Bakom Herr Philipp Metzger Zukunftstrasse 44 Postfach Biel. Ependes RTVV. Sehr geehrter Herr Metzger Sehr geehrte Damen und Herren

Bakom Herr Philipp Metzger Zukunftstrasse 44 Postfach Biel. Ependes RTVV. Sehr geehrter Herr Metzger Sehr geehrte Damen und Herren LIMUS Pré du château 4 1731 Ependes president@limus.ch 079 543 80 25 Bakom Herr Philipp Metzger Zukunftstrasse 44 Postfach 252 2501 Biel Ependes 2015-11-23 RTVV Sehr geehrter Herr Metzger Sehr geehrte

Mehr

Verfügung. Einschreiben mit Rückschein. Südostschweiz Radio/TV AG, Comercialstrasse 22, 7000 Chur

Verfügung. Einschreiben mit Rückschein. Südostschweiz Radio/TV AG, Comercialstrasse 22, 7000 Chur Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Einschreiben mit Rückschein Südostschweiz Radio/TV AG Comercialstrasse 22 7000 Chur Referenz/Aktenzeichen: VG-TV 12 Bern,

Mehr

Radio- und Fernsehverordnung

Radio- und Fernsehverordnung Massgebend ist ausschliesslich der in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlichte Text! Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) Änderung vom 12. März 2010 Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

Mehr

WICHTIGE INFORMATIONEN ZU DEN RADIO- UND FERNSEH- GEBÜHREN IN DER SCHWEIZ

WICHTIGE INFORMATIONEN ZU DEN RADIO- UND FERNSEH- GEBÜHREN IN DER SCHWEIZ WICHTIGE INFORMATIONEN ZU DEN RADIO- UND FERNSEH- GEBÜHREN IN DER SCHWEIZ FÜR RADIO UND FERNSEHEN IN DER GANZEN SCHWEIZ Für die Lokalsender und die SRG Mit Ihrem Beitrag machen Sie vielfältige Programmangebote

Mehr

Vernehmlassung Teilrevision RTVG Stellungnahme Radio Berner Oberland AG

Vernehmlassung Teilrevision RTVG Stellungnahme Radio Berner Oberland AG Radio Berner Oberland AG Tel 033 888 88 10 Fax 033 888 88 15 Aareckstrasse 6 CH-3800 Interlaken Das Regionalradio für das Berner Oberland Interlaken, 27. August 2012 Bundesamt für Kommunikation BAKOM,

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. April 2008 KR-Nr. 111/2008 586. Dringliche Anfrage (Konzessionsvergaben) Kantonsrätin Barbara Steinemann, Regensdorf, sowie

Mehr

Zuteilung von Frequenzen an den Mobilfunk: Folgen

Zuteilung von Frequenzen an den Mobilfunk: Folgen Bundesamt für Kommunikation Aufsicht und Funkkonzessionen Zuteilung von Frequenzen an den Mobilfunk: BAKOM-Mediengespräch, 3. Juli 2012 Übersicht Neuverteilung der Frequenzen Neue Instrumente zur Verwaltung

Mehr

Verfügung. Einschreiben mit Rückschein. Radio Ostschweiz AG, Bogenstrasse 7, 9001 St. Gallen

Verfügung. Einschreiben mit Rückschein. Radio Ostschweiz AG, Bogenstrasse 7, 9001 St. Gallen Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Einschreiben mit Rückschein Radio Ostschweiz AG Bionstrasse 4 9001 St. Gallen Referenz/Aktenzeichen: VG 30 Radio Bern, 07.

Mehr

FSS-SGB LKH pro audito schweiz sonos SVEHK

FSS-SGB LKH pro audito schweiz sonos SVEHK Herr Bundesrat Moritz Leuenberger Bundesamt für Kommunikation Postfach, 2501 Biel Zürich, 17. August 2006 Anhörung zum Entwurf für eine neue Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) Sehr geehrter Herr Bundesrat

Mehr

Verfügung. Einschreiben mit Rückschein. Radio 32 AG, Niklaus-Konradstrasse 26, 4500 Solothurn,

Verfügung. Einschreiben mit Rückschein. Radio 32 AG, Niklaus-Konradstrasse 26, 4500 Solothurn, Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Einschreiben mit Rückschein Radio 32 AG Niklaus-Konradstrasse 26 4500 Solothurn Referenz/Aktenzeichen: VG-Radio 14 Bern,

Mehr

DIE FILES DÜRFEN NUR FÜR DEN EIGENEN GEBRAUCH BENUTZT WERDEN. DAS COPYRIGHT LIEGT BEIM JEWEILIGEN AUTOR.

DIE FILES DÜRFEN NUR FÜR DEN EIGENEN GEBRAUCH BENUTZT WERDEN. DAS COPYRIGHT LIEGT BEIM JEWEILIGEN AUTOR. Weitere Files findest du auf www.semestra.ch/files DIE FILES DÜRFEN NUR FÜR DEN EIGENEN GEBRAUCH BENUTZT WERDEN. DAS COPYRIGHT LIEGT BEIM JEWEILIGEN AUTOR. Rundfunk und Telekommunikationsrecht 1 Spezifische

Mehr

Betr. zweite Anhörung zu den neuen Richtlinien der TV- Versorgungsgebiete in der Region Ostschweiz/Nordostschweiz/Zürich

Betr. zweite Anhörung zu den neuen Richtlinien der TV- Versorgungsgebiete in der Region Ostschweiz/Nordostschweiz/Zürich Tamedia AG Leitung Elektronische Medien c/o Belcom AG Limmatstrasse 183 CH-8005 Zürich Telefon +41 (0)44 448 25 25 www.tamedia.ch Einschreiben Bundesamt für Kommunikation RTV/MLV Postfach 2501 Biel Direkt

Mehr

Verfügung. Einschreiben mit Rückschein. Stiftung Kabelnetz Basel, Steinenschanze 2, 4051 Basel

Verfügung. Einschreiben mit Rückschein. Stiftung Kabelnetz Basel, Steinenschanze 2, 4051 Basel Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Einschreiben mit Rückschein Stiftung Kabelnetz Basel Steinenschanze 2 4051 Basel Referenz/Aktenzeichen: VG-TV 7 Bern, 7.

Mehr

Evaluationsbericht zur öffentlichen Anhörung betreffend. Drahtlos terrestrische Verbreitung von Programmen über DVB-T im Band IV und V

Evaluationsbericht zur öffentlichen Anhörung betreffend. Drahtlos terrestrische Verbreitung von Programmen über DVB-T im Band IV und V Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM August 2010 Evaluationsbericht zur öffentlichen Anhörung betreffend Drahtlos terrestrische

Mehr

Service-public-Medien

Service-public-Medien EMEK Commission fédérale des médias COFEM Comissione federale dei media COFEM Service-public-Medien Positionen der EMEK zu den Service-public-Medien in der Schweiz (EMEK) Agenda: Service-public-Medien

Mehr

Vernehmlassungsantwort zur Anhörung RTVV von Radio Ri

Vernehmlassungsantwort zur Anhörung RTVV von Radio Ri Vernehmlassungsantwort zur Anhörung RTVV von Radio Ri 1 von 8 1. Vorbemerkung Grundsätzlich schiessen wir uns der Stellungnahme des Verbands Schweizer Privatradios an, möchten es aber nicht versäumen unsere

Mehr

Entwurf für ein neues Bundesgesetz über elektronische Medien; Vernehmlassung

Entwurf für ein neues Bundesgesetz über elektronische Medien; Vernehmlassung KANTON LANDAMMANN UND Dorfplatz 2. Poscfac ~ 12~. 6371 St.a

Mehr

RADIO TOP 31. Oktober 2006 TOP TWO. Das (Ost)schweizer Kabel- und Digitalradio

RADIO TOP 31. Oktober 2006 TOP TWO. Das (Ost)schweizer Kabel- und Digitalradio RADIO TOP 31. Oktober 2006 TOP TWO Das (Ost)schweizer Kabel- und Digitalradio Konzessionsgesuch Ausgangslage/Kurzbeschreibung Am 26. Oktober 1999 reichte RADIO TOP ein Gesuch für RADIO TOP plus ein. Das

Mehr

Radioprogramme der privaten Veranstalter im Grossraum Zürich

Radioprogramme der privaten Veranstalter im Grossraum Zürich Radioprogramme der privaten Veranstalter im Grossraum Zürich Programmanalyse 2010, Zusammenfassung Dr. René Grossenbacher, Publicom AG BAKOM-Mediengespräch, 5. Juli 2011 Leistungsauftrag. Regionale Informationsangebote

Mehr

Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) Erläuternder Bericht. 1 Einleitung. 13. Oktober 2010

Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) Erläuternder Bericht. 1 Einleitung. 13. Oktober 2010 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK 13. Oktober 2010 Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) Erläuternder Bericht 1 Einleitung Gleichzeitig mit

Mehr

Verfügung. Einschreiben mit Rückschein. Radio Munot Betriebs AG Bachstrasse 29a 8200 Schaffhausen

Verfügung. Einschreiben mit Rückschein. Radio Munot Betriebs AG Bachstrasse 29a 8200 Schaffhausen Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Einschreiben mit Rückschein Radio Munot Betriebs AG Bachstrasse 29a 8200 Schaffhausen Referenz/Aktenzeichen: VG-Radio 27

Mehr

Neues Bundesgesetz über elektronische Medien; Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens. Fragebogen. Stellungnahme eingereicht durch.

Neues Bundesgesetz über elektronische Medien; Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens. Fragebogen. Stellungnahme eingereicht durch. Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Neues Bundesgesetz über elektronische Medien; Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens Fragebogen Stellungnahme eingereicht

Mehr

Radio und Fernsehen. 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Ausschreibung. 1.2 Konzessionsbehörde. vom 29. April 2008

Radio und Fernsehen. 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Ausschreibung. 1.2 Konzessionsbehörde. vom 29. April 2008 Öffentliche Ausschreibung: Erteilung von acht zugangsberechtigten Veranstalterkonzessionen für eine zweite digitale Radioplattform im Standard DAB+ vom 29. April 2008 Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)

Mehr

REFERAT RTVG VOM 13. JUNI 2007, TAMEDIA

REFERAT RTVG VOM 13. JUNI 2007, TAMEDIA REFERAT RTVG VOM 13. JUNI 2007, TAMEDIA HERZLICH WILLKOMMEN Tarkan Özküp Leiter Marketing & Verkauf TeleZüri und Radio 24 IGEM Interessengemeinschaft elektronische Medien 2 VISION Grundsatz eines freien

Mehr

Stellungnahme von Cinésuisse zur neuen Konzession für SRG SSR idée Suisse

Stellungnahme von Cinésuisse zur neuen Konzession für SRG SSR idée Suisse Bundesamt für Kommunikation Herr Direktor Dr. M. Dumermuth Zukunftstrasse 44 2501 Biel Bern, 8. Juni 2007 Stellungnahme von Cinésuisse zur neuen Konzession für SRG SSR idée Suisse Sehr geehrter Herr Direktor

Mehr

Bundesamt für Kommunikation BAKOM Abteilung Radio und Fernsehen. Zukunftstrasse Biel. Bern, 28. August 2012

Bundesamt für Kommunikation BAKOM Abteilung Radio und Fernsehen. Zukunftstrasse Biel. Bern, 28. August 2012 Bundesamt für Kommunikation BAKOM Abteilung Radio und Fernsehen Zukunftstrasse 44 2501 Biel Bern, 28. August 2012 Stellungnahme zur Revision des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG Sehr geehrte Frau Marxer,

Mehr

A Bundesgesetz über die Mitwirkung der politischen Parteien an der Meinungs- und Willensbildung des Volkes

A Bundesgesetz über die Mitwirkung der politischen Parteien an der Meinungs- und Willensbildung des Volkes A Bundesgesetz über die Mitwirkung der politischen Parteien an der Meinungs- und Willensbildung des Volkes Entwurf vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel

Mehr

Erläuterungen zum Entwurf vom Oktober 2006

Erläuterungen zum Entwurf vom Oktober 2006 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK TV-Versorgungsgebiete nach neuem RTVG Erläuterungen zum Entwurf vom Oktober 2006 1. Einleitung Im Frühling 2007 wird voraussichtlich

Mehr

Anhörung zu den UKW-Radio- und Regionalfernseh-Konzessionsgesuchen

Anhörung zu den UKW-Radio- und Regionalfernseh-Konzessionsgesuchen Der Regierungsrat des Kantons Thurgau Staatskanzlei, Regierungsgebäude, 8510 Frauenfeld Bundesamt für Kommunikation Zukunftstrasse 44 2501 Biel Frauenfeld, 19. Februar 2008 Anhörung zu den UKW-Radio- und

Mehr

Von der Empfangsgebühr zur Abgabe für Radio und Fernsehen

Von der Empfangsgebühr zur Abgabe für Radio und Fernsehen Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK 29. Mai 2013 / Faktenblatt zur Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) Von der Empfangsgebühr zur Abgabe für Radio

Mehr

Verordnung des UVEK über die Verwaltungsgebührenansätze im Fernmeldebereich

Verordnung des UVEK über die Verwaltungsgebührenansätze im Fernmeldebereich Verordnung des UVEK über die Verwaltungsgebührenansätze im Fernmeldebereich (Fernmeldegebührenverordnung UVEK) vom 7. Dezember 2007 (Stand am 1. Januar 2008) Das Eidgenössische Departement für Umwelt,

Mehr

Jahresbericht 2016 zu Handen der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI)

Jahresbericht 2016 zu Handen der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) Ombudsstelle der privaten Radio- und Fernsehveranstalter der deutschen und rätoromanischen Schweiz Jahresbericht 2016 zu Handen der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) 1. Einleitung

Mehr

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) Änderung vom Entwurf vom 10.04.2012 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom... 1 beschliesst:

Mehr

Schaffhauser Fernsehen AG. Vorname Stefan

Schaffhauser Fernsehen AG. Vorname Stefan 11.05.2010 11:27: Jahresbericht der Radio- und Fernsehveranstalter Erhebungsperiode: Kalenderjahr 2009 (1.1.2009 bis 31.12.2009) A. Allgemeine Angaben A1. Name des Programms Schaffhauser Fernsehen A2.

Mehr

Neue Werbeordnung RTVG

Neue Werbeordnung RTVG Bundesamt für Kommunikation Neue Werbeordnung RTVG Interessengemeinschaft elektronische Medien, 13. Juni 2007 Absichten des Gesetzgebers 2 Absichten des Gesetzgebers Liberalisierung gegenüber heute Grundsätze

Mehr