Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß 136c Absatz 4 SGB V
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1 Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß 136c Absatz 4 SGB V Prof. Dr. Harald Dormann
2 conflict of interest Angestellt: Chefarzt Klinikum Fürth Mitglied der Med. Fakultät der FAU Erlangen-Nürnberg Wissenschaftlichen Beirat des Zi der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV Vorstandsmitglied der DGINA e.v. Vizepräsident der Deutschen Stiftung Akut- & Notfallmedizin Berufungen: AKDÄ ordentliches Mitglied Mitgliedschaften: DGINA, DGIM, DSAN, DIVI, EuSEM Herausgeber: Springer Verlag Notfall&Rettungsmedizin, MWV ESI Triage Instruktor Beraterverträge der letzten 3 Jahre: Astrum IT Referentenhonorare der letzten 3 Jahre: Novartis, Bayer Öffentliche Fördergelder: BMBF, BMG, Bayern Innovativ
3 G-BA who is who?? alles was die Kasse bezahlt!
4 108 SGB V Die Krankenkassen dürfen Krankenhausbehandlung nur durch zugelassene Krankenhäuser erbringen lassen.. aber es besteht damit die Pflicht zur Teilnahme an der Notfallversorgung.
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6 4 Abs. 6 KHEntgG Nur 143 KH (ca. 6%) hatten 2014 für die NICHT TEILNAHME an der Notfallversorgung einen Abschlag von 50 /DRG Fall vereinbart.
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8 47.6 % nehmen nicht an der Notfallversorgung teil!
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10 Krankenhausstrukturgesetz (KHSG seit 1. Januar 2016 in Kraft getreten.. Die Rahmenbedingungen für die Anwendung von Sicherstellungszuschlägen werden präzisiert. Krankenhäuser, die an der stationären Notfallversorgung teilnehmen, erhalten Zuschläge entsprechend den vorgehaltenen Notfallstrukturen.
11 136c SGB V
12 136c SGB V
13 136c SGB V
14 Grundlagen des Stufenmodells umfasst insgesamt Art und Anzahl von Fachabteilungen, 2. Anzahl und Qualifikation des vorzuhaltenden Fachpersonals, 3. Kapazität zur Versorgung von Intensivpatienten, 4. Medizinisch-technische Ausstattung, 5. Strukturen und Prozesse der Notfallaufnahme.
15 Versorgungsstufen umfassend erweitert Basis spezielle Notfallversorgung allgemeine keine Teilnahme Hilfeleistungspflicht möglich
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17 Basis Notfallversorgung überwiegend in ZNA - Ärztliche Leitung, interdiszipl. Zusammenarbeit, fachspezifische Qualifikationen - Erstsichtung innerhalb von 10 min Facharztpräsenz innerhalb von 30 min - Innere Medizin, Chirurgie, Anästhesie Fachabteilungen - Innere Medizin und Unfallchirurgie/Allgemeinchirurgie Intensivstation 6 Betten (3 Beatmungspl.) 24/7 CT, Schockraum
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19 erweitert Notfallversorgung überwiegend in ZNA - Ärztliche Leitung, interdiszipl. Zusammenarbeit, fachspezifische Qualifikationen - Erstsichtung innerhalb von 10 min Facharztpräsenz innerhalb von 30 min - 4 davon 2 x A Intensivstation 10 Betten (10 Beatmungspl.) - Übernahmegarantie < 60 min 24/7 Notfallendoskopie, PCI, MRT 24/7 Primärdiagnostik des Schlaganfalls und Möglichkeit zur Einleitung einer Initialtherapie und gegebenenfalls zur Verlegung in eine externe Stroke Unit. (Hubschrauberlandestelle) 6 Betten Beobachtungsstation der ZNA
20 4 davon mindestens 2 x A Kategorie B 1. Innere Medizin und Pneumologie, 2. Kinder- und Jugendmedizin, 3. Kinderkardiologie, 4. Neonatologie, 5. Kinderchirurgie, 6. Gefäßchirurgie, erweitert 7. Thoraxchirurgie, 8. Urologie, 9. Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, 10. Augenheilkunde, 11. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie, 12. Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie. Kategorie A 1. Neurochirurgie, 2. Orthopädie und Unfallchirurgie, 3. Neurologie, 4. Innere Medizin und Kardiologie, 5. Innere Medizin und Gastroenterologie, 6. Frauenheilkunde und Geburtshilfe.
21 umfassend Notfallversorgung überwiegend in ZNA - Ärztliche Leitung, interdiszipl. Zusammenarbeit, fachspezifische Qualifikationen - Erstsichtung innerhalb von 10 min Facharztpräsenz innerhalb von 30 min - 7 davon 5 x A Intensivstation 20 Betten (20 Beatmungspl.) - Übernahmegarantie < 60 min 24/7 Notfallendoskopie, PCI, MRT 24/7 Primärdiagnostik des Schlaganfalls und Möglichkeit zur Einleitung einer Initialtherapie und gegebenenfalls zur Verlegung in eine externe Stroke Unit. Hubschrauberlandestelle (ohne Zwischentransport!) 6 Betten Beobachtungsstation der ZNA
22 7 davon mindestens 5 x A Kategorie B 1. Innere Medizin und Pneumologie, 2. Kinder- und Jugendmedizin, 3. Kinderkardiologie, 4. Neonatologie, umfassend 5. Kinderchirurgie, 6. Gefäßchirurgie, 7. Thoraxchirurgie, 8. Urologie, 9. Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, 10. Augenheilkunde, 11. Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie, 12. Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie. Kategorie A 1. Neurochirurgie, 2. Orthopädie und Unfallchirurgie, 3. Neurologie, 4. Innere Medizin und Kardiologie, 5. Innere Medizin und Gastroenterologie, 6. Frauenheilkunde und Geburtshilfe.
23 spezielle Notfallversorgung 24 Schwerverletztenversorgung - Überregionale Traumazentrum - erweitert 25 Notfallversorgung Kinder - Basis erweitert umfassend < 18 Jahre 26 Spezialversorgung individuell KHEntgG, KHG, BPflV 27 Modul Schlaganfallversorgung - Stroke Unit - Basis 28 Modul Durchblutungsstörung am Herzen - Chest pain Unit - Basis
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25 Auf Basis des aktuell beschlossenen Stufensystems haben die für die Krankenhausvergütung zuständigen Vertragspartner die DKG, der GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung Zu- und Abschläge für die Teilnahme oder Nichtteilnahme an dem gestuften System von Notfallstrukturen vereinbart.
26 Zu/Abschläge 295 Mio , , ,- spezielle Notfallversorgung keine Abschlag Teilnahme von 60 möglich /DRG
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31 ..der ärztliche Leiter der ZNA ist weisungsfrei.
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34 Zusatzweiterbildung Akut- und Notfallmedizin Facharzt Akut- und Notfallmedizin
35 Die Baustelle Notaufnahme wird professioneller!
36 Vielen Dank 14. und 15. Dezember 2018
37 Moment, da war doch noch was
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42 Status quo DRG-Entgelttarif 2017 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG 6. Zu- und Abschläge gemäß 7 Abs. 1 S. 1 Ziff. 4 KHEntgG Abschlag wegen Nichtteilnahme an der Notfallversorgung gemäß 4 Abs. 6 KHEntgG in Höhe von 50,00
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