Handels- und Gesellschaftsrecht
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- Siegfried Schräder
- vor 8 Jahren
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1 Handels- und Gesellschaftsrecht HR 3: Unternehmenspublizität 1 Unternehmenspublizität Handelsregister und Unternehmensregister 8 ff. HGB Firma 17 ff. HGB Rechnungslegung 238 ff. HGB 2 I. Handels- und Unternehmensregister im Überblick Von den Zunftmatrikeln zum elektronischen HR Das Unternehmensregister Wer führt das HR? 8HGB, 23a II Nr. 3, 4 GVG, 376 f. FamFG Beispiel Sachsen: AG Chemnitz, Dresden, Leipzig Eintragungspflichtige und -fähige Tatsachen HR-Anmeldung und Einreichung ( 12 HGB) Bekanntmachungen ( 10 HGB, BAnz) Einsicht ( 9 HGB + KostO) 3 1
2 Einzutragende Tatsache eingetragen und bekanntgemacht? nicht 15 I HGB richtig 15 II HGB falsch 15 III HGB 4 A betreibt einen Südfrüchteimport mit 6 Filialen (28 Angestellte, 2,8 Mio. Euro Jahresumsatz). Seine Firma ist nicht im Handelsregister eingetragen und nicht bekannt gemacht. Wie ist die registerrechtliche Situation? Kann sich A gegenüber einem Kunden auf 377 HGB berufen? 5 B hat seinen Südfrüchteimport eingestellt. Seine Firma ist noch im Handelsregister eingetragen. Ist B Kaufmann? Kann sich ein gutgläubiger Dritter auf seine Kaufmannseigenschaft berufen? 6 2
3 C tritt zum 1.4. aus der CDE-OHG aus. Haftet C für OHG-Verbindlichkeiten vom ? Haftet C für OHG-Verbindlichkeiten vom ? Ändern sich die Antworten, wenn sein Ausscheiden am im Handelsregister eingetragen und am bekannt gemacht wird? 7 F und G verhandeln mit D und E, in die D&E-OHG einzutreten. Obwohl nur die Verhandlungen mit G erfolgreich sind, wird durch Ds Versehen bei der Anmeldung stattdessen F am als neuer Gesellschafter eingetragen. Haftet F für OHG-Verbindlichkeiten vom ? 8 H hat P 2006 Prokura erteilt (keine Handelsregistereintragung). Am widerruft H die Prokura. Ist der Widerruf einzutragen? Sind Dritte geschützt, wenn der Widerruf nicht eingetragen wird? Sind Dritte geschützt, wenn der Widerruf eingetragen wird, H den P aber weiter als Prokuristen bezeichnet, sein Zeichnen per Prokura gutheißt usw.? 9 3
4 III. Firmenrecht Begriff der Firma ( 17 HGB) Name der Handelsgesellschaft Geschäftsname des Einzelkaufmanns Ein Kaufmann, zwei Handelsgewerbe Unternehmenskennzeichnung von Nichtkaufleuten Firmenbildung ( 18 f HGB, 4 GmbHG ) Kennzeichnung und Unterscheidung Keine wesentliche Irreführung Rechtsformzusatz 10 III. Firmenrecht Schutz der Firma 30 HGB 37 HGB 823 I BGB 5, 15 MarkenG und UWG
5 13 14 III. Firmenrecht Firmenfortführung Firmenwahrheit und Firmenbeständigkeit Namensänderung ( 21 HGB) Inhaberwechsel ( 22 HGB) Gesellschafterwechsel ( 24 HGB) 37a HGB als Ausgleich E übernimmt von K alle Anteile der K-GmbH. 15 5
6 Unternehmenskauf und -übertragung Übertragung von Gesellschaften und Einzelunternehmen Die (zusätzliche) Haftung des Erwerbers nach 25 HGB 16 Erwerberhaftung gemäß 25 I 1 HGB Vorliegen eines Handelsgeschäfts: Kaufmännisches Unternehmen Erwerb unter Lebenden (Kauf, Schenkung, Pacht usw.) Fortführung des Unternehmens (Kerngeschäft) Fortführung der Firma (Firmenkern) Keine abweichende Vereinbarung im Handelsregister eingetragen (Abs. 2) Rechtsfolge: Erwerber haftet für alte Unternehmensverbindlichkeiten 17 Unternehmenskauf und -übertragung Übertragung von Gesellschaften und Einzelunternehmen Die (zusätzliche) Haftung des Erwerbers nach 25 HGB Die befristete Weiterhaftung des Veräußerers Gesamtschuld und Innenausgleich ( 421, 426 BGB) Die Fiktion des Forderungsübergangs nach 25 I 2 HGB 18 6
7 Die Erwerberhaftung nach 25 HGB entfällt bei Verzicht auf Unternehmensfortführung Verzicht auf Firmenfortführung Vereinbarung und HR-Eintragung ( 25 II HGB) Die Haftung des Erben nach ErbR und 27 HGB Die Haftung der Gesellschaft nach 28 HGB 19 V verkauft seinen Südfrüchteimport an K. Er überträgt zum alle Anteile der V-Südfrüchte GmbH an K. Wer haftet für die Rückzahlung eines Darlehens, das V am im Namen der V-Südfrüchte GmbH aufgenommen hat? 20 V veräußert zum sein einzelkaufmännisches Unternehmen an K (Stichtagsbilanz). K führt das Unternehmen samt der Firma V Südfrüchte e.k., Inhaber K fort. Wer haftet für die Rückzahlung eines einjährigen Überbrückungskredits, den V am namens der Firma bei der B-Bank aufgenommen hat? Kann K den V in Regress nehmen, wenn er das Darlehen zurückzahlt? Würden Sie als Rechtsgestalter einen Haftungsausschluss nach 25 II HGB empfehlen? 21 7
8 Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des V veräußert Insolvenzverwalter I das Unternehmen V Südfrüchte e.k. an K. Muss K auf die Firmenfortführung verzichten, um der Erwerberhaftung zu entgehen? 22 W beteiligt sich an dem einzelkaufmännischen Südfrüchte- Import des V. Durch den Beitritt des W entsteht die V&W Südfrüchte OHG. Wie steht es um die bisherigen Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten, wie um die offenen Kundenforderungen? Ändert sich die Situation, wenn V und W stattdessen die V&W Südfrüchte GmbH gründen? 23 8
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