VII Die Rechtsformwahl als Entscheidungsproblem. Basisüberlegungen. Rechtsform. Personenunternehmen Kapitalgesellschaften Sonstige

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1 Kapitel 7 & 8 im Lehrbuch VII Die Rechtsformwahl als Entscheidungsproblem Kapitel E Fragen Fr. 70) Nennen Sie die wichtigsten Rechtsformen privater Betriebe! Basisüberlegungen Rechtsform Personenunternehmen Kapitalgesellschaften Sonstige Einzelunternehmen AG e.v. OHG GmbH Sonstige Körperschaften KG KGaA e.g. (Genossenschaften) GmbH&Co.KG VvaG (Versicherungsverein BGB (Gesellschaft auf Gegenseitigkeit) Bürgerlichen Rechts) Sonstige Körperschaften z.b. Sparkassen Fernsehanstallten) Fr. 71) Nennen Sie Gründe für eine Gesellschaftsbildung Geldbedarf / Kapitalbedarf Haftung Steuerliche Aspekte Konkurrenz Wachstum Andere Personen als Träger der Ideen Andere Personen mit unterschiedlichen Proffessionalitäten (z.b. Ingenieur + Kaufmann) Fr. 72) Welche Entscheidungskriterien sind bei der Wahl der Rechtsform ausschlaggebend? Entscheidungskriterien Haftung / Rechtsgestaltung Gewinn- und Verlustbeteiligung ( Vermögensrechte) Leitungsbefugnis (Machtbefugnisse) Finanzierungsmöglichkeiten (zwischen den Gesellschafter) Steuern Sonstiges (Rechtliche Grenzen, Prüfung, Nachfolgeregelungen, Mitbestimmung, Publizität Veröffentlichung) Seite 1 von 11

2 Fr. 73) Durch welche Faktoren wird die Freiheit des Unternehmers bei der Wahl der Rechtsform eingeschränkt? Gesetzliche Vorschriften (Mindestkapital bei Kapitalgesellschaften) Wirtschaftliche Aufgaben (e.g. z.b. Sparda Bank) Eigentumsverhältnisse (öffentliche Betriebe nur als Eigenbetrieb oder ähnliches und Kapitalgesellschaften) Definition Eigenbetrieb: Stadt Koblenz Regierungsbetrieb Teil der Stadt Eigenbetrieb GmbH /AG Wirtschaftliche Sondervermögen Fr. 74) Welche Personen benötigt man a) zur Gründung, b) zur Fortführung in den verschiedenen Rechtsformen? Unternehmensformen a) Gründung b) Fortführung Einzelunternehmen 1 1 OHG 2 2 KG 2 2 GmbH 2 (1) 2 (1) BGB 2 2 GmbH&Co.KG 1 1 AG 1 1 KGaA 2 2 e.v. 7 e.g. 7 VvaG 5 Sonstige Körperschaften So. Seite 2 von 11

3 Fr. 75) Beschreiben Sie die Haftungsverhältnisse von Personengesellschaften (OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaften) und Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH) sowie der EWIV auf Gesellschafts- und auf Gesellschafterebene! Rechtsgestaltung insbesondere Haftung (Fr ) Einzelunternehmer: formlose Gründung volle persönliche und unbeschränkte Haftung OHG (offene Handelsgesellschaft) 105 HGB: Handelsgewerbe unter Firma, persönliche Haftung der Gesellschafter mit gesamtem Privat + Geschäftsvermögen KG: Handelsgewerbe unter Firma; zwei Gesellschaftsarten Komplementär (haftet wie OHG) Kommanditist (nur mit Einlage) AG: Juristische Person mit einer Zerlegung der Nennkapitals in Aktien; Haftung wie bei Kommanditisten GmbH: Juristische Person mit einer Haftung wie bei AG KGaA: Komplementär Kommanditistaktionäre KG GmbH&Co.KG: A GmbH Kommanditist KG St&Co.KG (Stiftung&Co.KG): z.b. Linde&Schwarz Seite 3 von 11

4 Fr. 76) Warum existieren bei den Rechtsformen, die zu den juristischen Personen gehören, Vorschriften über das Mindestkapital? Kapitalgesellschaften AG GmbH KGaA Mind. Gründungskapital Davon muß hinterlegt werden min. 1 / 2 min. 1 / 2 Beschränkte persönliche Haftung Überschuldung: wenn Schulden größer als Vermögen V (Vermögensgegenst.) EK (Eigenkapital) FK (Fremdkapital) Fr. 77) Wie hoch ist das Mindestkapital der einzelnen Rechtsformen und wieviel Prozent sind hierauf mindestens einzuzahlen bei einer Einzelfirma, OHG, GmbH und AG? Mindestkapital Einzelfirma - OHG - GmbH / 1 / 2 einzuzahlen AG / 1 / 2 einzuzahlen Fr. 78) Womit haftet eine Aktiengesellschaft ihren Gläubigern? a) Mit den Aktien? b) Mit dem Grundkapital? c) Mit dem Reinvermögen? d) Mit dem Bruttovermögen? AG Bank Handwerker Bruto- Vermögen EK = Rheinkapital GK (Grundkapital) Sonstiges EK Aktien FK = Fremdkapital Haftung mit Bruttovermögen Seite 4 von 11

5 Fr. 79) Bis zu welchem Betrag haften die Aktionäre den Gläubigern einer Aktiengesellschaft? a) Bis zum Nennbetrag der Aktie? b) Bis zum Tageskurs? c) Bis zum Anschaffungskurs? d) Bis zum Kurs im Liquidationszeitpunkt? gar nicht keine persönliche Haftung (persönliche Haftung nur bis zum Nennbetrag der Aktie) a) ist die Aktie nicht voll bezahlt worden, so wird der Restbetrag noch eingefordert (Differenzbetrag) Fr. 80) Wie sind die Leitungsbefugnisse bei den einzelnen Personen- und Kapitalgesellschaften sowie bei den Genossenschaften geregelt? Leistungsbefugnisse / Machtbefugnisse Einzelunternehmer: Unternehmer OHG: Alle Gesellschafter verpflichtet und berechtigt zur Geschäftsführung (dispositiv) KG: Geschätsführung beim Komplementär (dispositiv), Kommanditisten haben Kontrollrecht GmbH: Organe mit Geschäftsführer und Gesellschafterversammlung (AR = Aufsichtsrat) ab 500 Arbeitnehmer = Pflicht AG: Organe mit Vorstand Aufsichtsrat Hauptversammlung Operative Vertreter Aktionäre (muß immer der Hauptgestellt werden) versammlung Mercedes AEG DASA DEBIS Mercedes (verkauft) (verkauft) Ckreysler (gekauft) e.g Vorstand (AR) Vertreterversammlung Generalversammlung Seite 5 von 11

6 Fr. 81) Wie ist die Gewinnverteilung bei den einzelnen Personen- und Kapitalgesellschaften gesetzlich geregelt? Welche Faktoren bestimmen die vertragliche Regelung der Gewinn- und Verlustbeteiligung von Personengesellschaften? Gewinnverteilung Einzelunternehmer Unternehmer OHG 4% Verzinsung auf Kapitalanteile (Einlage). Wenn Gewinn zu niedrig, wird Verzinsung angepasst. Restbetrag wird nach Köpfe verteilt Verluste werden nach Köpfe verteilt Dispositiv (siehe Aufgabe 83) KG: HGB GmbH AG 4% Verzinsung auf Kapitalanteil. Rest nach angemessenem Verhältnis. Dispositiv (siehe Aufgabe 83c) Verteilung nach Kapitalanteil maßgebend (prozentuell) Kapitalanteile maßgebend Fr. 82) Beurteilen Sie die Möglichkeiten der Eigen- und Fremdkapitalbeschaffung bei den einzelnen Rechtsformen! Eigen- und Fremdkapitalbeschaffung Finanzierungsmöglichkeiten: EK Einzelunternehmer: Privatvermögen Gewinn (Cashflow eigene Kraft) stiller Gesellschafter OGH KG GmbH Gewinne (Cashflow eigene Kraft) stiller Gesellschafter Privatvermögen A + B + C +... Gewinn (Cashflow eigene Kraft) stille Gesellschafter Privatvermögen Komplementär + Kommanditist (A) + Kommanditist (B) + Kommanditist (C) + Kommanditist (D) +... Gewinn (Cashflow eigene Kraft) stiller Gesellschafter Privatvermögen A + B + C +... Seite 6 von 11

7 Lemon-Problem AG Gewinne (Cashflow eigene Kraft) stiller Gesellschafter Privatvermögen A + B + C +... Börse Fremdkapitalbeschaffung Bonität Sicherheit Ertragskraft Strategische Stärke Personen Einzelunternehmen / OHG / KG (nicht GmbH&Co.KG) Beispiel EK Beschaffung GmbH ,-- A EK ,-- Fr. 84) Welche grundsätzlichen steuerlichen Unterschiede existieren zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften? Von welchen Steuerarten werden sie hauptsächlich betroffen? Besteuerung: 900 Mrd.(BRD Steuern im Jahr) : 80 Mln. (Einwohner BRD) = ,-- Steuern p.a. & Kopf Steuern Direkte Indirekte 0 Einkommen Erbschaftssteuern Vermögen Konsum 0 / Einkom- Körpersch. Gewerbe Grung Vermögens Kapital Umsatz Verkehrs Verbrauchs menssteuer steuer ertrags Steuer Steuer Steuer Steuer Steuer Steuer Betriebe - Steuer Mineralöl Private + / 0 Tabak Alkohol.. 60 % 40 % 50 % 50 % Seite 7 von 11

8 Gewinnbesteuerung von Unternehmen - Einzelunternehmen - Kapitalgesellschaften - Personengesellschaften - (auch andere Körperschaften) (auch GmbH&Co.KG) Beispiel: Einzelunternehmer (A) GmbH (A) Gewinn = ,-- Gewinn = ,-- Einzelunternehmer (A) GmbH (A) A: Einkünfte aus Einkünfte als A: Einkünfte aus Gewerbebetrieb Gewerbebetrieg Freiberufler Gewerbeertragssteuer Gewerbeertragssteuer (ca ,--) (ca ,--) (ab 2001 J. wird von Einkommenssteuer abgezogen) Einkommenssteuer des A Körperschaftssteuer (KSt.) der GmbH A (ca ,--) EEKSt) (30.000,--) ( im J. 2000: ca ,-?; 2001: ca ,- 25%) Rechnung: ( , ,-) 25% = ,- Soli (1000,-) 1.000,- Soli 2.000,- Kirchensteuer (4.000,-) 4.000,- Besteuerung bei Ausschüttung wie bei Einbehaltung Besteuerung bei Ausschüttung Anrechnungsverfahren Körperschaftssteuer von ,- auf Einkommenssteuer wie LST (Lohnsteuer) anrechenbar Ab 2001: (Halbeinkünfteverfahren) Personengesellschaft: Kapitalgesellschaft: Vertrag: Gesellschaft Gesellschafter Vertrag: Gesellschaft Gesellschafter Verträge: keine steuerliche Wirkung Verträge: volle steuerliche Wirkung Verlust von ,-? Verlust von ,-? volle Berücksichtigung bei der bleibt in der GmbH Einkommenssteuererklärung Erbschaft: EK aus Bilanz legt man der Erbschaftssteuer zugrunde Erbschaft: Ertragswert Verkehrswert wird zugrunde gelegt. Seite 8 von 11

9 Fr. 85) Erläutern Sie die rechtliche Konstruktion einer GmbH&Co.KG und die Motive zu ihrer Gründung! GmbH&Co.KG Komplementär Kommanditist KG Einmann GmbH&Co.KG A Kommanditist 100% A-GmbH Komplementär A GmbH&Co.KG A Betriebsaufspaltung 100 % Einzel- A AV Unternehmen Anlagevermögen A-GmbH Umlaufvermögen (UV) EK Pachtvertrag Personengesellschaft Kapitalgesellschaft Seite 9 von 11

10 Fr. 83) Die Kapitalanteile der Gesellschafter A, B und C einer OHG belaufen sich auf ,-, ,- und ,-. A bezieht als kaufmännischer Direktor ein Arbeitsentgelt (Unternehmerlohn) von ,-, B als technischer Direktor ein solches von ,-, C arbeitet nicht im Betrieb mit. Das Privatvermögen von A beträgt ,-, das von B ,- und das von C ,-. Der Gewinn des Jahres vor Abzug der Entgelte für A und B beläuft sich auf ,-. Der durchschnittliche Diskontsatz des Jahres wird mit 8% errechnet. a) Wie hoch sind die Gewinnanteile von A, B und C, wenn im Gesellschaftsvertrag folgendes vereinbart ist: Aus dem Ergebnis ist zunächst der Unternehmerlohn zu speisen, sodann ist eine Eigenkapitalverzinsung in Höhe des durchschnittlichen Diskontsatzes vorzunehmen, ein verbleibender Rest ist zur Abdeckung des unterschiedlichen Risikos im Verhältnis des Gesamtvermögens (Eigenkapital + Privatvermögen) zu verteilen Gewinn: ,- OHG A Komplementär B Kommanditist C Kommanditist Σ Kapitalanteile , , , ,- Privatvermögen , , , ,- Kapital+Priv.Verm , , , ,- Unternehmerlohn , ,- 0, ,- EK-Verzinsung 8% 8.000, , , ,- Lohn+Zinsen , , , ,- 10 / 100 ( 1 / 10 ) 20 / 100 (2 / 10 ) 50 / 100 ( 5 / 10 ) 100 / 100 ( 10 / 10 ) Gewinn-Rest ,- ( : 10* 1) ( : 10* 2) ( : 10* 5) , , , ,- Summe Gewinn , , , ,- Verteilung b) Wie wäre der Gesamtgewinn zu verteilen, wenn der Gesellschaftsvertrag keine Bestimmungen über die Gewinnverteilung enthalten würde? 4% EK-Verzisung 4.000, , , ,- Rest nach Köpfe , , , ,- Summe , , , ,- c) Wie wäre im vorliegenden Falle der Gesamtgewinn zu verteilen, wenn es sich statt um eine OHG um eine KG mit dem Komplementär A und den Kommanditisten B und C handeln würde, es sich bei den Kapitalanteilen von B und C um voll eingezahlte, vereinbarte Einlagen handeln würde und im Gesellschaftsvertrag folgendes vereinbart wäre: Aus dem Ergebnis ist zunächst der Unternehmerlohn zu speisen, sodann ist eine Eigenkapitalverzinsung in Höhe des gesetzlichen Satzes vorzunehmen, ein verbleibender Rest ist zur Abdeckung des unterschiedlichen Risikos im Verhältnis des gesamten haftenden Vermögens (Eigenkapital + haftendes Privatvermögen) zu verteilen Unternehmerlohn , ,- 0, ,- EK-Versinsung Gesetzlich 4% 4.000, , , ,- Summe , , , ,- Rest anteilig (Nach haftendem Vermögen) , , , ,- 5 / 14 3 / , , , ,- Summe (Lohn+Zins.+Anteile) , , , ,- 6 / / 14 Seite 10 von 11

11 VIII Wahl der Zusammenschlussform Fr. 86) Was versteht man unter Unternehmenszusammenschlüssen? Grenzen Sie die Begriffe Kooperation, Konzentration und Fusion gegeneinander ab! Verbindung von bisher rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Unternehmen zur größeren Wirtschaftseinheit. Unternehmensverbindung Kooperation Konzentration Fusion Rechtliche Selbständigkeit Rechtliche Selbständigkeit Rechtliche Gegeben gegeben Unselbständigkeit Wirtschaftliche Selb- Wirtschaftliche Selb- Wirtschaftliche ständigkeit gegeben ständigkeit gegeben Unselbständigkeit Fr. 87) Welche allgemeinen Ziele können mit Unternehmenszusammenschlüssen verfolgt werden? Spezifizieren Sie die Ziele nach betrieblichen Funktionen! Ziele: Gewinn-Maximierung Syrergieeffekte Marktmacht : starke Bündelung der Funktionen Steuern/Recht Seite 11 von 11

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