MUSTERLÖSUNG DER EINSENDEARBEIT 2 ZUM MODUL 31591

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1 MUSTERLÖSUNG DER EINSENDEARBEIT 2 ZUM MODUL Unternehmensnachfolge SS 2014 Aufgabe 1 (17 Punkte) Stellen Sie das Problem der Unsicherheit im Rahmen der Nachfolgeplanung dar, und erläutern Sie darauf aufbauend, welche Konsequenzen es für die Strategiewahl des abgebenden Eigners hat! Lösung zu Aufgabe 1 Da die Zukunft grundsätzlich unbekannt ist, sieht sich der abgebende Eigner im Rahmen seiner Nachfolgeplanung stets dem Problem der Unsicherheit gegenüber. Verfolgt der Eigner mit der Übergabe des Unternehmens das Ziel der Gewinnmaximierung, ist er beispielsweise aufgrund der Prognoseschwierigkeiten nicht in der Lage, im Hinblick auf die mit einer Nachfolgestrategie verbundenen Ein- und Auszahlungsgrößen mehr oder minder sichere Punktschätzungen vorzunehmen, sondern vermag lediglich eine Aussage über die Bandbreite möglicher Beträge und darüber hinaus gegebenenfalls ihre Eintrittswahrscheinlichkeit zu treffen. Steht ihm letztendlich die Wahl offen zwischen mehreren, mit unterschiedlichen Gewinnchancen und unterschiedlichen Verlustgefahren einhergehenden Strategien, muß er bei seiner Entscheidung für die Verwirklichung einer der möglichen Nachfolgelösungen auch seine Risikobereitschaft berücksichtigen. Ist er risikofreudig, wird er eine Strategie mit hohen Erfolgsaussichten bei zugleich hoher Mißerfolgsgefahr wählen; tendiert er dagegen zu risikoscheuem Verhalten, wird er eine Strategie mit nur zufriedenstellendem Erfolg, aber geringen Verlustmöglichkeiten bevorzugen. Selbstverständlich besteht das Problem der Unsicherheit im Rahmen der Nachfolgeplanung nicht ausschließlich im Falle des Gewinnmaximierungszieles, sondern grundsätzlich aller Ziele, deren Realisierung von zukunftsbezogenen Aspekten abhängt. Verfolgt der Eigner das Ziel der Sicherung des Familieneinflusses, kann er z.b. vor folgender exemplarischer Entscheidungssituation stehen: Das Unternehmen kann entweder vollständig einem Familienmitglied übergeben oder aber auf mehrere Angehörige aufgeteilt werden. Während erstere Lösung aufgrund der Führungskompetenz des in Frage kommenden Familienmitglieds eine langfristige Sicherung des Familienbetriebes verspricht, sieht der abgebende Eigner ebenfalls die Gefahr, daß dieser Nachfolger beispielsweise aufgrund privater finanzieller Schwierigkeiten das Unternehmen gegebenenfalls in der Zukunft an Dritte verkaufen

2 könnte. Die Sicherung des Familieneinflusses wäre bei Unterlassung des Verkaufs aufgrund der Führungskompetenz des Nachfolgers also voraussichtlich umfassend gegeben, bei Vollzug der Veräußerung aber vollständig zunichte gemacht. Die zweite Lösung Aufteilung auf mehrere Angehörige birgt die Gefahr, daß das Familienunternehmen langfristig unter Führungsschwierigkeiten leidet, da sich die unterschiedlichen Familiengesellschafter gegebenenfalls gegenseitig im Rahmen der Betriebsleitung blockieren. Die Chance einer dauerhaft tragfähigen Familienleitung des Unternehmens ist bei dieser Nachfolgealternative also geringer als bei der ersten Lösungsoption. Andererseits birgt die Übereignung auf eine Mehrzahl von Familienmitgliedern eine weitaus geringere Gefahr, daß das Unternehmen vollständig an Dritte verkauft wird, da sich hierzu dann alle Gesellschafter entschließen müßten. Der umfassende Verlust des Familieneinflusses droht also bei ersterer Nachfolgeoption in erheblich größerem Maße als bei der zweiten Strategievariante. Der Eigner wird daher bei Risikofreude der ersten Nachfolgelösung zuneigen, während er bei Risikoscheu die zweite Alternative bevorzugen wird. 2

3 Aufgabe 2 (17 Punkte) Erläutern Sie, welche zentralen Planungsinhalte üblicherweise den inhaltlichen Kernbereich eines Geschäftsplans darstellen! Lösung zu Aufgabe 2 Im Normalfall bietet es sich an, aus folgenden vier übergeordneten Themenbereichen den inhaltlichen Schwerpunkt eines Geschäftsplans zu bilden: Grundlagen des Unternehmens: Zu diesem Komplex zählen einerseits Angaben zur Qualifikation des Gründers und der sonstigen Führungsmannschaft des Unternehmens. Hierbei ist zu beachten, daß außenstehende Personen den für Gründungen typischen Mangel an geeignetem quantitativem Informationsmaterial aus der Unternehmensvergangenheit oftmals durch eine verstärkte Hinwendung zu personenbezogenen und biographischen Daten ausgleichen wollen. Aufgrund eines derartigen Umstandes erfährt dieser Teil des Geschäftsplans einen besonderen gründungsspezifischen Bedeutungszuwachs, den er bei der Beurteilung eines etablierten Unternehmens so nicht besitzt. Andererseits gehört auch die ausführliche Beschreibung der Geschäftsidee sowie der geplanten Produkte bzw. Dienstleistungen zu diesem Bereich. Insbesondere hinsichtlich des letzteren Sachverhaltes sollte die Darstellung neben dem Produkt- auch den Marktbezug generell nicht vernachlässigen. Externe Aspekte: Das zweite Kerngebiet eines Geschäftsplans steht ganz überwiegend unter einem (absatz)marktbezogenen Blickwinkel. Insofern liegt der Fokus der Betrachtung hauptsächlich auf den Beziehungen zu den künftig erwarteten Kunden des Unternehmens. Deshalb steht eine eingehende Markt- und Wettbewerbsanalyse im Vordergrund der Darstellung, die in einem zweiten Schritt anschließend noch durch eine Beschreibung der ins Auge gefaßten strategischen Wettbewerbs- und Marketingstrategie ergänzt wird. Zu den wichtigen Teilaspekten, die in diesem Zusammenhang eigentlich immer abzuhandeln sind, rechnen im Prinzip alle vier klassischen Instrumente des Marketing, also Produktpolitik mit Betonung des möglichen Produktnutzens für den Kunden, Fragen der Preisgestaltung, des Vertriebs und der Kommunikationspolitik. Interne Aspekte: Im dritten zentralen Planungsbereich werden sowohl die Ressourcen des Unternehmens vorgestellt hierzu gehören beispielsweise die Kapazitäten im Forschungs- und Entwicklungsbereich sowie in der Produktion einschließlich etwaiger Lizenzen und Patente als auch die Einzelheiten des geplanten Geschäftsprinzips, die Organisationsstrukturen 3

4 und sonstige relevante Merkmale des Unternehmens wie Standortwahl, Personalfragen etc. näher erläutert. Darüber hinaus enthält dieser Teil des Geschäftsplans charakteristischerweise noch eine Umsatz- und Kostenplanung. Diesbezügliche Mängel, aber auch eine fehlende Transparenz der hier getroffenen Annahmen sowie eine ungenaue oder unvollständige Darstellungsweise führen in der Regel zu einem deutlichen Verlust an Glaubwürdigkeit, der sich stark negativ auf die Beurteilung des gesamten Geschäftsplans durch externe Adressaten auswirkt. Finanzierung: Zum einen beinhaltet dieses vierte Schwerpunktgebiet eines Geschäftsplans einen Abschnitt, der sich ausführlich mit der Planung der künftigen Investitionsvorhaben sowie unter Einbeziehung der Ergebnisse vor allem aus der Umsatz- und Kostenplanung auch mit der Planung des entsprechenden Kapitalbedarfs befaßt. Zum anderen wird eine derartige Investitions- und Kapitalbedarfsplanung noch durch eine längerfristige Finanzierungsplanung ergänzt. Hierbei gilt zu berücksichtigen, daß dieser Teilbereich des Geschäftsplans für den Leserkreis möglicher Kapitalgeber ein wesentliches, wenn nicht sogar das zentrale Element im Gründungsmodell repräsentiert. Insofern sollte gerade bei der konzeptionellen Gestaltung dieses Themenkomplexes den Interessen vor allem dieser speziellen Zielgruppe eine besondere Aufmerksamkeit geschenkt und der im vorherigen Kapitel eingehend besprochene Finanzbezug in den Vordergrund der Betrachtung gerückt werden. 4

5 Aufgabe 3 (16 Punkte) Im Rahmen einer Unternehmensgründung steht dem Unternehmer eine Vielzahl von Rechtsformen zur Verfügung. Bei einer Analyse derartiger Rechtsformalternativen finden (neben anderen Aspekten) auch häufig folgende Kriterien Berücksichtigung: Begriff, Rechtsquellen und Bedeutung der Rechtsform. Gewerbetätigkeit und Kaufmannseigenschaft. Firmen- bzw. Geschäftsbezeichnung. Gründungsprozeß. Rechtsgestaltende Kriterien im Außenverhältnis. Rechtsgestaltende Kriterien im Innenverhältnis. Analysieren Sie unter Verwendung dieser Entscheidungskriterien die Rechtsform Einzelunternehmer als Freiberufler! Lösung zu Aufgabe 3 Begriff, Rechtsquellen und Bedeutung der Rechtsform: Gesetzliche Grundlage für die Ausübung des freien Berufs ist unter anderem das BGB. Des weiteren sind, je nach Tätigkeit, weitere verschiedene Spezialgesetze zu beachten. Gewerbetätigkeit und Kaufmannseigenschaft: Die Ausübung eines freien Berufs erfordert, da keine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird, auch keine Gewerbeanmeldung. Der Freiberufler ist Nichtkaufmann. Firmen- bzw. Geschäftsbezeichnung: Aufgrund der fehlenden Kaufmannseigenschaft liegt keine Berechtigung vor, eine Firma zu führen. Das Unternehmen trägt deshalb einen Namen, mit dem es am Geschäftsverkehr teilnimmt. Offengelassen wird bei Ausübung eines freien Berufs, ob der Unternehmer mit oder ohne Verwendung seines Vornamens auftritt (z.b. Hermann Höth Berater für Unternehmensführung). Gründungsprozeß: Die Gründung des freiberuflichen Einzelunternehmens erfolgt formlos. Die gesetzlichen Anmeldeformalitäten sind zu beachten. 5

6 Rechtsgestaltende Kriterien im Außenverhältnis: Haftung der Kapitalgeber gegenüber den Gläubigern: Der freiberufliche Einzelunternehmer trägt als alleiniger Eigentümer des Unternehmens das volle Haftungsrisiko für alle sich aus dem Unternehmen ergebenden Zahlungsverpflichtungen. Die uneingeschränkte Haftung bezieht sich dabei sowohl auf das Geschäfts- als auch auf das Privatvermögen, da aus Sicht des Gläubigerschutzes die Trennung zwischen Privat- und Betriebsvermögen keinerlei Bedeutung besitzt. Vertretungsbefugnis gegenüber Dritten: Zur Vertretung des Unternehmens ist allein der freiberufliche Einzelunternehmer selbst befugt. Rechtsgestaltende Kriterien im Innenverhältnis: Geschäftsführungsbefugnis: Analog zur Vertretungsbefugnis gegenüber Dritten obliegt dem freiberuflichen Einzelunternehmer ebenfalls die alleinige Geschäftsführung. Gewinn- und Verlustbeteiligung: Der vom freiberuflichen Einzelunternehmer erwirtschaftete Gewinn steht diesem allein zu. Analog sind entstandene Verluste von ihm allein zu tragen. 6

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